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UIöVNeneral Anzeigerfür^W» V^antm<5i<rtwmth fenh
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3c. «Ser
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A«ws«hWAS -es Artikels 48
dev zweite Schetts des Keichsvegtevuns auf dem Mess zur Ordnung nnd Behebung der Bollage
Reichspräsident von Hindenburg empfing am Samstag den Reichskanzler Dr. B r ü n i n g zum Vortrag über di« in den letzten Wochen und Tagen erledigten politischen und parlamentarischen Arbeiten und über die weiteren Aufgaben, die die Reichsregierung nunmehr in Angriff nehmen werde. Der Herr Reichspräsident sprach dem Reichskanzler in warmen Worten seinen Dank und seine Anerkennung für di« von ihm und der Reichsregierung geleistete bedeutsam« und »ert« volle Arbeit aus und bat Dr. Brüning, diesen Dank an die Reichsminister und ihre Mitarbeiter weiterleiten zu wollen.
Nsiverordnung gegen die politische Verwitdevuns
Berlin. 29. März. Der Reichspräsident hat am Samstag auf Grund des Artikels 48 eine Verordnung zur Bekämpfung politischer Ausschreitungen erlassen, die die Befugnisse der Behörden auf dem Gebiete des versammlungsrechtes und hinsichtlich der politischen Druckschriften in einer Anzahl von Punkten erweitert.
Zu den aus den Kreisen landwirtschaftlicher Dr» ' ganifationen verbreiteten Meldungen, daß schon in nächster Zeit Zollerh ö hu n gen für Schweinefleisch, Rindfleisch, Gemüse und Butter zu erwarten sei, erfährt das BDZ.-Büro, daß solche Pläne zurzeit an den zuständigen Stellen nicht b e st e h e n.
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f * Botschafter von Hoesch teilte vor der deutschen Handelskammer in Paris mit, daß der Gesamtsaldo der letzten drei Jahre im deutsch-fran- ' zösischm Handel zu Gunsten Frankreichs ausfalle.
•) Näheres siehe im politischen Teil.
Graf Zeppelin" ist heute früh von seiner
Frau Dr. I a c o b o w i tz - K i e n l e wurde am Samstag aus der Haft entlassen.
Auf Grund einer Sitzung, die das preußische Staatsminifterium am Samstag abhielt, ist anzunehmen, daß zwischen dem preußischen Staat und den acht evangelischen Landeskirchen eine Einigung über den evangelischen Kirchenvertrag in allerkürzester Frist erzielt werden wird.
In Ingolstadt hat gestern der 27jährige Arbeiter Tielmeier den 24jährigen Former Weißmann durch Revolverschüsse getötet und den Polizeihauptwachtmeister Gleich durch 2 Schüsse schwer verletzt. Pielmeier hatte seine Geliebte in Begleitung Weißmanns getroffen. Er stellte beide zur Rede mit vorgehaltenem Revolver. Weißmann rief nach dem Polizeibeamten, als Tielmann die Schüsse schon abgab.
Der Direktor des Theaters Ambigu in Paris, in dem die „Affäre Dreyfus" auigeführt wurde, hat dem französischen Bearbeiter Richepin mitgeteilt, daß er morgen das Stück vom Spiel plan aib» sitzen werde. Mchepin beabsichtigt, das Stück nunmehr auf einer anderen Bühne cmfführen zu lassen.
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„Petit Parisien" zufolge wird Briand mit Rücksicht auf die auswärtige Lage nicht, wie ursprünglich vorgesehen, den Präsidenten der Republik auf seiner ossiziellen Reife nach Tunis begleiten. An seine Stelle tritt auf dieser Reise der Justizminister.
Die ® Commission zur Untersiuchuna der Unregelmäßigkeiten die der früheren argentinischen Regierung vorgeworsen werden, ist zu der Auffassung gekommen daß der ehemalia« Finanzminister und der frühere Zolldiroktor in SchmuggÄmanöver verwickelt waren.
Der außerordentliche Berg arbeitet kon- Sreßder Departements Nord und Pas de Calais hat dem vom Ministl'rpräsidenten Laval vorgèfchlaaenen und von den Arbeitgebern ^genommenen Kompromiß im Lohnkon- flirt 3 U gestimmt. Der Streik ist in den genannten Departements also beschworen. De Enb scheidung ber übrigen Bergwerksbezirke steht noch aus.
Senatsnräsident Doumer teilte gestern abend mit. daß der Senat am 2. April n be'anbe-’- Sitzung als Staatsgerichtshof ju ammentreten merbe, vor dem der ehemalige Justizmmister 1 eret «nb andere in dis O u st r i c - A n g e l e g e n h e , t verwickelte Persönlichkeiten sich verantworten sollen.
n besonderer
_ Die Vollversammlung des A l l i n d i s ch e n Kongresses nahm eine Entschließung an, in der die Freilassung sämtlicher polibsch-r G:san- Smer gefordert wird. An der Verlamm'ung, die unter " freiem Himmel stattfindet, nehmen 3000 Delegierte teil: außerdem mahnen mehrere tausend Zuhörer den Verhandlungen bei.
3n § 1 der Verordnung wird bestimmt, daß öffentliche politische Versammlungen sowie alle Ansammlungen und Auszüge unter freiem Himmel spätestens 24 Stunden vorher der Ortspolizeibe- hörde angemeldet werden müssen. Sie können beim vorliegen bestimmter Voraussetzungen verboten werden, vor allem dann, wenn zu besorgen ist, daß zum Ungehorsam gegen Gesetze oder Anordnungen der Behörden aufgefordert oder angereizt wird, der Staat oder seine leitenden Beamten beschimpft oder böswillig verächtlich gemacht werden, oder eine Religionsgemeinschaft beschimpft wird. Statt des Verbotes kann eine Genehmigung unter Auflagen erfolgen. Die gleichen Vorschriften gelten für politische Umzüge auf Lastwagen.
Unterlassung der Anmeldung oder öffentliche Aufreizung zu Gewalttaten wird mit Gefängnis nicht unter drei Monaten bestraft. Mit Gefängnis nicht unter sechs Monaten wird bestraft, wer eine
mit ihr gegen Zeinen andern begeht oder ihm androht. Versammlungen und Aufzüae können unter den gleichen Voraussetzungen, die das Verbot begründen, aufgelöst werden.
Rach § 7 können Vereinigungen, deren Mitglieder wiederholt gegen die Bestimmungen der Verordnung und andere in der Verordnung genannte Vorschriften verstoßen haben, und in denen solche Handlungen gebilligt oder geduldet werden, aufgelöst werden. Strafbar macht sich, wer eine hiernach aufgelöste Vereinigung irgendwie unter-
§ 8 bestimmt, daß für politische Vereinigungen das Tragen einheitlicher Kleidung oder Abzeichen verboten werden kann.
Rach 8 10 können Plakate und Flugblätter, deren Inhalt geeignet ist, die öffentliche Sickerheil und Ordnung zu gefährden, beschlaonahml und ein- aezogen werden. Plakate und Flugblätter politischen Inhalts sind mindestens 24 Stunden vor der Verbreitung der zuständigen Polizeibehörde nie Kenntnisnahme vorzulegen. Die öffentliche Ankündigung volikischer Versammlungen darf nur die zur Bekanntgabe der Versammlung erforderlichen sachlichen Angaben enthalten. Andernfalls kann sie volizeilich beschlaonahmt und eingezogen werden. Das gleiche gilt für Druckschriften, in denen eine Kundgebung der in § 1 der Verordnung bezeichne- ten Art enthalten ist. Periodische Druckschriften können beim Vorliegen dieser Voraussetzungen, wenn es Tageszeitungen sind, bis auf die Dauer von acht Wochen, in andern Fällen bis auf die Dauer von sechs Monaten verr-oteu werden. Das- selbe gilt für periodische Druckschriften, als deren verantwortlicher Schriftleiter eine Person bestellt oder genannt ist, die strafrechtliche Immunität genießt. Diese Bestimmung nimmt Bezug auf das Verbot, das in dem Reichsgefetz vom 4. März dieses Iahres enthalten ist.
Der dritte Abschnitt der Verordnuna, § 13 bis 8 17, enthält Verfahrens- und Durchführungsvorschriften. Er bestimmt insbesondere, daß gegen die Maßnahmen der Ortspolizeibchördcn die Anfechtung nach den Bestimmungen des Landesrechtes, in allen übrigen Fällen die Beschwerde an einen zu bestimmenden Senat des Reichsgerichtes gegeben ist. Die Einlegung der Rechtsmittel hat keine aufschiebende Wirkung.
Der Reichsminister des Innern kann die oberste Landesbehörde um die Auslösung einer Vereinigung, das Verbot des Uniformtragens oder das Verbot einer periodischen Druckschrift ersuchen. Bei Meinungsverschiedenheiten ist unverzüglich telegraphisch oder telephonisch die Entscheidung eines Senats des Reichsgerichts anzurufen.
Die weiteren Durchsührungsmaßnahmen trifft der Reichs,ninister des Innern, und zwar hinsichtlich des Verfahrens vor dem Reichsgericht im Einvernehmen mit dem ReicksZustirminister. Er kann auch, soweit er es für erforderlich hält, Richtlinien für die Handhabung der Verordnung erlassen.
Die in Artikel 48 Absatz 2 der Reichsversassung genannten Grundrechte werden für die Gelmngs- dauer dieser Verordnung in dem zu ihrer Durchführung erforderlichen Umfange außer Kraft gesetzt. Die Verordnung tritt mit ibrer Verkündung in Kraft, mit Ausnahme der Vorschriften über die vorherige Anmelduna von Versammlungen und die Vorlegung von Plakaten und Flugblättern, die
mit Beginn des dritten Tages jiad) der Verkündung in Kraft treten.
Die «Gründe für die KoLverardnuns Wie verlautet war über die Verordnung des Reichspräsidenten zur'Bekämpfung politischer'Ausschreitungen bereits gelegentlich der kürzlich in Berlin abgehaltenen Konferenz der Innenminister mit dem Reichsinnenminister ein Einvernehmen er.
gebungen geschehen sei, so sei diese Tatsache für das deutsche Volk nicht nur außerordentlich beschämend, sondern auch ein Zeichen für die im deutschen Volke entstandene Unkultur Gerade diese Kundgebungen, wie sie zu Ostern und sogar Karfreitag von verschiedenen radikalen Geistesrichtungen geplant gewesen seien, hätten katholischen und evangelischen Kreisen Veranlassung gegeben, den Reichskanzler und die Reichsregierung zu bitten, diesen Umtrieben Einhalt zu gebieten. Man habe in den letzten Monaten radikale Versammlungen erlebt, in denen die staaliche Hoheit und die staatlichen Einrichtungen in einer Art behandelt worden seien, die den Staat selbst berühren. Dabei sei auch an wüste antisemitische Ausschreitungen zu denken. 3m Reichstag habe die Regierung zunächst den Haushalt verabschieden wollen, da gerade dies« Maßnahme eine kreditpolitische Notwendigkeit gewesen sei Nun stehe man vor der Frage, auch der inner» politischen Verhältnisse zu ordnen. Es müsse, so wird erklärt, ein solches Maß von Ordnung geschaf. fen werden, daß kulturell gesprochen, dem Teutschen ein geordnetes Zusammenleben im S ite
zielt worden. Neben seinem Rundtelegri Innenminister der Länder hat der 3t
amm an die teichsminister
auch an alle religiösen Gesellschaften öffentlichen Rechts ein Schreiben gerichtet, in dem die Bitte ausgesprochen wird, in der Polemik auch gegen die Dissidenten eine Sprache zu führen, die der schwierigen Lage unseres Landes und dem Geiste der Der- MMLü. fet
Die ganze Verordnung, so wird an zuständiger Stelle betont, sei aufgebaut auf dem Gedanken, daß die Beschimpfung oder böswillige Verächtlichmachung des Staates und feiner Einrichtungen, sowie der kirchlichen Gemeinschaften verhindert werden müßten. Wenn man bedenke. was in letzter Zeit an Gewalttaten und antireligiösen Kund
wieder gewährleistet sei.
Em KnndSelesvamm Dr. Mivths
Berlin, 28. März. Reichsinmenminffter Wirth hat an die Innenminister der Länder gendes Rundtelegramm gerichtet:
Dr.
fol.
„Aus Grund des Artikels 48 der Reichsosr« fassung hat der Herr Reichspräsident heule ein« Verordnung zur Bekämpfung politischer Ausschrei, tungen erlassen. Danach können die das christlich« Empfinden schwer verletzenden kommunistischen Anti-Ostern-Kundgebung, ' insbesondere Fahrten verhindert werden. Ich darf Ihre besondere Auf- merksamkeit auf die politische Bedeutung der Der- Hinderung dieser Fahrten lenken."
Gine weitere Notverordnung
Maßnahmen zur Bshebnns der NotSase im Innern - BeLamninns der ÄvdeitswstsVett
Berlin, 29. März. In politischen Kreisen rechnet man damit, baff zwar In der Außenpolitik die Diskussion über die deutsch-österreichische Zollunion auch über Ostern weitergeht, daß aber mit der Karwoche nun innerpolitisch die Osterpause beginnt. Die meisten Minister werden in den Feiertagen nicht in Bersin sein. Inzwischen werden in den Ministerien eine Reihe sachlicher Vorbereitungen zu treffen sein, damit Ende April weitere Maßnahmen zur Behebung der gegenwärtigen Roklage ergriffen werden können. Für diesen Zeitpunkt rechnet man in unterrichteten Kreisen mit dem Erscheinen einer weiteren, und zwar umfangreichen, Rotverordnung, die eine Anzahl gese geberischer Maßnahmen auf verschiedenes
Gebieten umfaßt.
Dazu dürste u. a. eine Nsuregelu-ng der Arbeitslosenversicherung gehören, für die auch auf längere Sicht die Mittel gesichert werden müssen. Es darf mcht übersehen werden, daß die Durchschnitts- zifser der Arbeitslosigkeit im Rechnungsjahr 1930 nur 3,2 Millionen betrug, daß aber nach dem starken Anstei gen der letzten Monate für das Jahr 1931 doch mit einer um einige 100 000 höheren Durchschnittszahl gerechnet werden muß. Der Reichsarbeitsminister wird seine auf weite Sicht eingestellte Politik, der es zu danken ist, daß die Arbeitslosenfürsorge trotz aller Schwierigkeiten durchgehalten werden kann, auch für das neue Etatsjahr beibehalten. Die rechtzeitige finanzielle Sicherstellung der Fürsorge ist auch schon deshalb notwendig, weil die Belastung der Gemeinden durch die Wohlfahrtsfürsorg« gewaltig gestiegen ist und die Reichsregierung unter keinen Umständen neue Steuern einführen will. Auch die Probleine der Arbeitsbeschaffung und der Arbeitsstreckung werden in den nächsten Wochen weiter durchgearbeitet werden. Diese Fragen stehen in engem Zusammenhang mit der kredit-politischen Entwicklung In unte-w teten Kreisen erwartet man bekanntlich, daß die parlamentarische Verabschiedung des Etats sich in dieser Beziehung günstig auswirken wird Es ist zu hoffen, daß sich darüber in einigen Wo chen bereits eine gewiße Uebersicht gewinnen läßt. Das ist besonders wichtig auch im Zusammenhang mit dem Problem der Wiedereingliederung größerer Teile des Arbeitslosenheeres in den Wirtschaft-prozeß und gilt besonders im Hinblick auf die Belebung des Baurnarktes Eine weitere Aufgabe ist die Sanierung der Reichsknappschaft. Die 'Pora"leiten bafür sind bereits abgefck^ ollen De endgültige Regelung soll aber erst im Zusammenhang mit den Gesamtmaßnahmen der Regierung
erfolgen. Inzwischen dürfte der Reichsfinanzmimit« wie dies bereits in den letzten Monaten der Fall war, wohl noch einmal aushelfen. Aus im Reichs» finaiy Ministerium werden eine Reihe von Fragen bearbeitet, die unter das Programm fallen, das öde Reichsregierung im Laufe der nächsten Zeit zu verwirklichen gedenkt. Sie wird gleich nach der Osterpause an alle diese Dinge herangehen. Jeden» falls läßt sich daraus ersehen, daß sie nach der Derabfchedung des Etats, der notwendigen Basis aller weiteren Maßnahmen, nun mit aller Energie die Bekämpfung der augenblicklichen Notstände auf« nimmt.
SvevschSeftens Schrei nach GevechtLskeit
Berlin, 29. März. Außerordentlich eindrucks-
voll gestaltete sich die große Kundgebung ber Vereinigten Verbände heimattreuer Oberschlesier, die heute vormittag im Wintergarten stattfand. Als sich der Vorhang der Bühne hob, bot sich den über raschten Zuschauern die Heerschar der deutschen Trachten, die die Schicksalsoerbundenheit aller deut, schen Stämme mit dem Grenzlande Oberschlesien packend versinnbildlichte. Dr. Richter als Vorsitzender der Landesgruppe Norddeutschland der Vereinigten Verbände heimattreuer Oberschlesier erklärte in seiner Begrüßungsrede, der römische Satz vom Valkswiilen als höchstes Gesetz sei in Oberschle ' ins Gegenteil gekehrt worden. Unendlich sei . Leid Oberschlesiens und der Deutschen in Oberschle»
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Dit beutlas Stammes? nmfafti 12 (Seiten