Einzelbild herunterladen
 

71

II

jganaurâreiger

UIöVNeneral Anzeigerfür^W» V^antm<5i<rtwmth fenh

irifemt täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage. / Bezugspreis: Für den halben Wna> RM 1.-, für den ganzen Monat RM. 2.- ohne Trägerlohn / Einzelnummer 10, Freitag 15, Samstag 12 R-Pfg. / Anzeigenpreise! Für 1 mm Höhe im Anzeigenteil von 28 mm Steife , lUpf». >m Reklameteil von 6» mm Breite 23 R»pfg. , Osferlengebühr 50 R»pfg.

sie. 85

Montas »e«

Panait Giadt »md Land

Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist Hanau. - Le» unverschuldetem Ausfall der Lieferung infolge höherer Gewalt, Streit usw. hat der Bezieher keinen Anspruch am Lieferung oder Nachlieferung oder au, Rückzahlung des Bezugspreises. / Für Platzvorschrift u. Erscheinungstnge der Anzeige wird keine Gewähr geleistet.^Geschäftsstelle: Hammerstr.S / Fernspr 3956, 3957, 3958

3c. «Ser

1631

A«ws«hWAS -es Artikels 48

dev zweite Schetts des Keichsvegtevuns auf dem Mess zur Ordnung nnd Behebung der Bollage

Reichspräsident von Hindenburg empfing am Samstag den Reichskanzler Dr. B r ü n i n g zum Vortrag über di« in den letz­ten Wochen und Tagen erledigten politischen und parlamentarischen Arbeiten und über die weiteren Aufgaben, die die Reichsregierung nunmehr in An­griff nehmen werde. Der Herr Reichspräsident sprach dem Reichskanzler in warmen Worten seinen Dank und seine Anerkennung für di« von ihm und der Reichsregierung geleistete bedeutsam« und »ert« volle Arbeit aus und bat Dr. Brüning, diesen Dank an die Reichsminister und ihre Mitarbeiter weiter­leiten zu wollen.

Nsiverordnung gegen die politische Verwitdevuns

Berlin. 29. März. Der Reichspräsident hat am Samstag auf Grund des Artikels 48 eine Verordnung zur Bekämpfung politischer Ausschreitungen erlassen, die die Befugnisse der Behörden auf dem Gebiete des versammlungsrechtes und hinsichtlich der politischen Druckschriften in einer Anzahl von Punkten erweitert.

Zu den aus den Kreisen landwirtschaftlicher Dr» ' ganifationen verbreiteten Meldungen, daß schon in nächster Zeit Zollerh ö hu n gen für Schweinefleisch, Rindfleisch, Gemüse und Butter zu erwarten sei, erfährt das BDZ.-Büro, daß solche Pläne zurzeit an den zuständigen Stellen nicht b e st e h e n.

, *

f * Botschafter von Hoesch teilte vor der deutschen Handelskammer in Paris mit, daß der Gesamtsaldo der letzten drei Jahre im deutsch-fran- ' zösischm Handel zu Gunsten Frankreichs ausfalle.

) Näheres siehe im politischen Teil.

Graf Zeppelin" ist heute früh von seiner

Frau Dr. I a c o b o w i tz - K i e n l e wurde am Samstag aus der Haft entlassen.

Auf Grund einer Sitzung, die das preußische Staatsminifterium am Samstag abhielt, ist anzu­nehmen, daß zwischen dem preußischen Staat und den acht evangelischen Landeskirchen eine Einigung über den evangelischen Kirchenver­trag in allerkürzester Frist erzielt werden wird.

In Ingolstadt hat gestern der 27jährige Arbeiter Tielmeier den 24jährigen Former Weißmann durch Revolverschüsse getötet und den Polizeihauptwacht­meister Gleich durch 2 Schüsse schwer verletzt. Piel­meier hatte seine Geliebte in Begleitung Weiß­manns getroffen. Er stellte beide zur Rede mit vorgehaltenem Revolver. Weißmann rief nach dem Polizeibeamten, als Tielmann die Schüsse schon abgab.

Der Direktor des Theaters Ambigu in Paris, in dem dieAffäre Dreyfus" auigeführt wurde, hat dem französischen Bearbeiter Richepin mitge­teilt, daß er morgen das Stück vom Spiel plan aib» sitzen werde. Mchepin beabsichtigt, das Stück nun­mehr auf einer anderen Bühne cmfführen zu lassen.

Petit Parisien" zufolge wird Briand mit Rücksicht auf die auswärtige Lage nicht, wie ur­sprünglich vorgesehen, den Präsidenten der Repu­blik auf seiner ossiziellen Reife nach Tunis beglei­ten. An seine Stelle tritt auf dieser Reise der Ju­stizminister.

Die ® Commission zur Untersiuchuna der Unregel­mäßigkeiten die der früheren argentinischen Regie­rung vorgeworsen werden, ist zu der Auffassung gekommen daß der ehemalia« Finanzminister und der frühere Zolldiroktor in SchmuggÄmanöver ver­wickelt waren.

Der außerordentliche Berg arbeitet kon- Sreßder Departements Nord und Pas de Calais hat dem vom Ministl'rpräsidenten Laval vorgèfchlaaenen und von den Arbeitgebern ^genommenen Kompromiß im Lohnkon- flirt 3 U gestimmt. Der Streik ist in den ge­nannten Departements also beschworen. De Enb scheidung ber übrigen Bergwerksbezirke steht noch aus.

Senatsnräsident Doumer teilte gestern abend mit. daß der Senat am 2. April n be'anbe-- Sitzung als Staatsgerichtshof ju ammentreten merbe, vor dem der ehemalige Justizmmister 1 eret «nb andere in dis O u st r i c - A n g e l e g e n h e , t verwickelte Persönlichkeiten sich verantworten sollen.

n besonderer

_ Die Vollversammlung des A l l i n d i s ch e n Kongresses nahm eine Entschließung an, in der die Freilassung sämtlicher polibsch-r G:san- Smer gefordert wird. An der Verlamm'ung, die unter " freiem Himmel stattfindet, nehmen 3000 Delegierte teil: außerdem mahnen mehrere tausend Zuhörer den Verhandlungen bei.

3n § 1 der Verordnung wird bestimmt, daß öffentliche politische Versammlungen sowie alle An­sammlungen und Auszüge unter freiem Himmel spätestens 24 Stunden vorher der Ortspolizeibe- hörde angemeldet werden müssen. Sie können beim vorliegen bestimmter Voraussetzungen verboten werden, vor allem dann, wenn zu besorgen ist, daß zum Ungehorsam gegen Gesetze oder Anordnungen der Behörden aufgefordert oder angereizt wird, der Staat oder seine leitenden Beamten beschimpft oder böswillig verächtlich gemacht werden, oder eine Religionsgemeinschaft beschimpft wird. Statt des Verbotes kann eine Genehmigung unter Auf­lagen erfolgen. Die gleichen Vorschriften gelten für politische Umzüge auf Lastwagen.

Unterlassung der Anmeldung oder öffentliche Aufreizung zu Gewalttaten wird mit Gefängnis nicht unter drei Monaten bestraft. Mit Gefängnis nicht unter sechs Monaten wird bestraft, wer eine

mit ihr gegen Zeinen andern begeht oder ihm androht. Versammlungen und Aufzüae können un­ter den gleichen Voraussetzungen, die das Verbot begründen, aufgelöst werden.

Rach § 7 können Vereinigungen, deren Mit­glieder wiederholt gegen die Bestimmungen der Verordnung und andere in der Verordnung ge­nannte Vorschriften verstoßen haben, und in denen solche Handlungen gebilligt oder geduldet werden, aufgelöst werden. Strafbar macht sich, wer eine hiernach aufgelöste Vereinigung irgendwie unter-

§ 8 bestimmt, daß für politische Vereinigungen das Tragen einheitlicher Kleidung oder Abzeichen verboten werden kann.

Rach 8 10 können Plakate und Flugblätter, deren Inhalt geeignet ist, die öffentliche Sickerheil und Ordnung zu gefährden, beschlaonahml und ein- aezogen werden. Plakate und Flugblätter poli­tischen Inhalts sind mindestens 24 Stunden vor der Verbreitung der zuständigen Polizeibehörde nie Kenntnisnahme vorzulegen. Die öffentliche Ankün­digung volikischer Versammlungen darf nur die zur Bekanntgabe der Versammlung erforderlichen sach­lichen Angaben enthalten. Andernfalls kann sie volizeilich beschlaonahmt und eingezogen werden. Das gleiche gilt für Druckschriften, in denen eine Kundgebung der in § 1 der Verordnung bezeichne- ten Art enthalten ist. Periodische Druckschriften können beim Vorliegen dieser Voraussetzungen, wenn es Tageszeitungen sind, bis auf die Dauer von acht Wochen, in andern Fällen bis auf die Dauer von sechs Monaten verr-oteu werden. Das- selbe gilt für periodische Druckschriften, als deren verantwortlicher Schriftleiter eine Person bestellt oder genannt ist, die strafrechtliche Immunität ge­nießt. Diese Bestimmung nimmt Bezug auf das Verbot, das in dem Reichsgefetz vom 4. März die­ses Iahres enthalten ist.

Der dritte Abschnitt der Verordnuna, § 13 bis 8 17, enthält Verfahrens- und Durchführungsvor­schriften. Er bestimmt insbesondere, daß gegen die Maßnahmen der Ortspolizeibchördcn die Anfechtung nach den Bestimmungen des Landesrechtes, in allen übrigen Fällen die Beschwerde an einen zu be­stimmenden Senat des Reichsgerichtes gegeben ist. Die Einlegung der Rechtsmittel hat keine aufschie­bende Wirkung.

Der Reichsminister des Innern kann die oberste Landesbehörde um die Auslösung einer Vereini­gung, das Verbot des Uniformtragens oder das Verbot einer periodischen Druckschrift ersuchen. Bei Meinungsverschiedenheiten ist unverzüglich tele­graphisch oder telephonisch die Entscheidung eines Senats des Reichsgerichts anzurufen.

Die weiteren Durchsührungsmaßnahmen trifft der Reichs,ninister des Innern, und zwar hinsicht­lich des Verfahrens vor dem Reichsgericht im Ein­vernehmen mit dem ReicksZustirminister. Er kann auch, soweit er es für erforderlich hält, Richtlinien für die Handhabung der Verordnung erlassen.

Die in Artikel 48 Absatz 2 der Reichsversassung genannten Grundrechte werden für die Gelmngs- dauer dieser Verordnung in dem zu ihrer Durch­führung erforderlichen Umfange außer Kraft ge­setzt. Die Verordnung tritt mit ibrer Verkündung in Kraft, mit Ausnahme der Vorschriften über die vorherige Anmelduna von Versammlungen und die Vorlegung von Plakaten und Flugblättern, die

mit Beginn des dritten Tages jiad) der Verkündung in Kraft treten.

Die «Gründe für die KoLverardnuns Wie verlautet war über die Verordnung des Reichspräsidenten zur'Bekämpfung politischer'Aus­schreitungen bereits gelegentlich der kürzlich in Berlin abgehaltenen Konferenz der Innenminister mit dem Reichsinnenminister ein Einvernehmen er.

gebungen geschehen sei, so sei diese Tatsache für das deutsche Volk nicht nur außerordentlich beschämend, sondern auch ein Zeichen für die im deutschen Volke entstandene Unkultur Gerade diese Kund­gebungen, wie sie zu Ostern und sogar Karfreitag von verschiedenen radikalen Geistesrichtungen ge­plant gewesen seien, hätten katholischen und evan­gelischen Kreisen Veranlassung gegeben, den Reichs­kanzler und die Reichsregierung zu bitten, diesen Umtrieben Einhalt zu gebieten. Man habe in den letzten Monaten radikale Versammlungen erlebt, in denen die staaliche Hoheit und die staatlichen Ein­richtungen in einer Art behandelt worden seien, die den Staat selbst berühren. Dabei sei auch an wüste antisemitische Ausschreitungen zu denken. 3m Reichstag habe die Regierung zunächst den Haus­halt verabschieden wollen, da gerade dies« Maß­nahme eine kreditpolitische Notwendigkeit gewesen sei Nun stehe man vor der Frage, auch der inner» politischen Verhältnisse zu ordnen. Es müsse, so wird erklärt, ein solches Maß von Ordnung geschaf. fen werden, daß kulturell gesprochen, dem Teut­schen ein geordnetes Zusammenleben im S ite

zielt worden. Neben seinem Rundtelegri Innenminister der Länder hat der 3t

amm an die teichsminister

auch an alle religiösen Gesellschaften öffentlichen Rechts ein Schreiben gerichtet, in dem die Bitte ausgesprochen wird, in der Polemik auch gegen die Dissidenten eine Sprache zu führen, die der schwieri­gen Lage unseres Landes und dem Geiste der Der- MMLü. fet

Die ganze Verordnung, so wird an zuständiger Stelle betont, sei aufgebaut auf dem Gedanken, daß die Beschimpfung oder böswillige Verächtlich­machung des Staates und feiner Einrichtungen, so­wie der kirchlichen Gemeinschaften verhindert wer­den müßten. Wenn man bedenke. was in letzter Zeit an Gewalttaten und antireligiösen Kund­

wieder gewährleistet sei.

Em KnndSelesvamm Dr. Mivths

Berlin, 28. März. Reichsinmenminffter Wirth hat an die Innenminister der Länder gendes Rundtelegramm gerichtet:

Dr.

fol.

Aus Grund des Artikels 48 der Reichsosr« fassung hat der Herr Reichspräsident heule ein« Verordnung zur Bekämpfung politischer Ausschrei, tungen erlassen. Danach können die das christlich« Empfinden schwer verletzenden kommunistischen Anti-Ostern-Kundgebung, ' insbesondere Fahrten verhindert werden. Ich darf Ihre besondere Auf- merksamkeit auf die politische Bedeutung der Der- Hinderung dieser Fahrten lenken."

Gine weitere Notverordnung

Maßnahmen zur Bshebnns der NotSase im Innern - BeLamninns der ÄvdeitswstsVett

Berlin, 29. März. In politischen Kreisen rechnet man damit, baff zwar In der Außen­politik die Diskussion über die deutsch-österreichische Zollunion auch über Ostern weitergeht, daß aber mit der Karwoche nun innerpolitisch die Osterpause beginnt. Die meisten Minister werden in den Feiertagen nicht in Bersin sein. Inzwischen werden in den Ministerien eine Reihe sachlicher Vorbereitungen zu treffen sein, damit Ende April weitere Maßnahmen zur Behebung der gegenwärtigen Roklage ergriffen werden können. Für diesen Zeitpunkt rech­net man in unterrichteten Kreisen mit dem Erscheinen einer weiteren, und zwar umfang­reichen, Rotverordnung, die eine Anzahl gese geberischer Maßnahmen auf verschiedenes

Gebieten umfaßt.

Dazu dürste u. a. eine Nsuregelu-ng der Ar­beitslosenversicherung gehören, für die auch auf län­gere Sicht die Mittel gesichert werden müssen. Es darf mcht übersehen werden, daß die Durchschnitts- zifser der Arbeitslosigkeit im Rechnungsjahr 1930 nur 3,2 Millionen betrug, daß aber nach dem star­ken Anstei gen der letzten Monate für das Jahr 1931 doch mit einer um einige 100 000 höheren Durch­schnittszahl gerechnet werden muß. Der Reichs­arbeitsminister wird seine auf weite Sicht einge­stellte Politik, der es zu danken ist, daß die Ar­beitslosenfürsorge trotz aller Schwierigkeiten durchgehalten werden kann, auch für das neue Etatsjahr beibehalten. Die rechtzeitige finanzielle Sicherstellung der Fürsorge ist auch schon deshalb notwendig, weil die Belastung der Gemeinden durch die Wohlfahrtsfürsorg« gewaltig gestiegen ist und die Reichsregierung unter keinen Umständen neue Steuern einführen will. Auch die Probleine der Arbeitsbeschaffung und der Arbeitsstreckung wer­den in den nächsten Wochen weiter durchgearbeitet werden. Diese Fragen stehen in engem Zusammen­hang mit der kredit-politischen Entwicklung In unte-w teten Kreisen erwartet man bekanntlich, daß die parlamentarische Verabschiedung des Etats sich in dieser Beziehung günstig auswirken wird Es ist zu hoffen, daß sich darüber in einigen Wo chen bereits eine gewiße Uebersicht gewinnen läßt. Das ist besonders wichtig auch im Zusammenhang mit dem Problem der Wiedereingliederung grö­ßerer Teile des Arbeitslosenheeres in den Wirt­schaft-prozeß und gilt besonders im Hinblick auf die Belebung des Baurnarktes Eine weitere Auf­gabe ist die Sanierung der Reichsknappschaft. Die 'Pora"leiten bafür sind bereits abgefck^ ollen De endgültige Regelung soll aber erst im Zusammen­hang mit den Gesamtmaßnahmen der Regierung

erfolgen. Inzwischen dürfte der Reichsfinanzmimit« wie dies bereits in den letzten Monaten der Fall war, wohl noch einmal aushelfen. Aus im Reichs» finaiy Ministerium werden eine Reihe von Fragen bearbeitet, die unter das Programm fallen, das öde Reichsregierung im Laufe der nächsten Zeit zu ver­wirklichen gedenkt. Sie wird gleich nach der Osterpause an alle diese Dinge herangehen. Jeden» falls läßt sich daraus ersehen, daß sie nach der Derabfchedung des Etats, der notwendigen Basis aller weiteren Maßnahmen, nun mit aller Energie die Bekämpfung der augenblicklichen Notstände auf« nimmt.

SvevschSeftens Schrei nach GevechtLskeit

Berlin, 29. März. Außerordentlich eindrucks-

voll gestaltete sich die große Kundgebung ber Ver­einigten Verbände heimattreuer Oberschlesier, die heute vormittag im Wintergarten stattfand. Als sich der Vorhang der Bühne hob, bot sich den über raschten Zuschauern die Heerschar der deutschen Trachten, die die Schicksalsoerbundenheit aller deut, schen Stämme mit dem Grenzlande Oberschlesien packend versinnbildlichte. Dr. Richter als Vorsitzen­der der Landesgruppe Norddeutschland der Verei­nigten Verbände heimattreuer Oberschlesier erklärte in seiner Begrüßungsrede, der römische Satz vom Valkswiilen als höchstes Gesetz sei in Oberschle ' ins Gegenteil gekehrt worden. Unendlich sei . Leid Oberschlesiens und der Deutschen in Oberschle»

;ten das

Dit beutlas Stammes? nmfafti 12 (Seiten