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Seite 2___________________________________ diplomatischem Wege verhandelt. aber das Ur» teil ist rechtskräftig. Die Beschlagnahme be­droht daher alle in England "investierten Güter oder Vermögensobjekte. Zu jeder Zeit kann auf Verlangen der Berechtigten ein eng­lisches Gericht einen entsprechenden Voll­streckungsbefehl ausfertigen lassen. Die Affäre derLena-Goldfields" wird aber sicher nicht so schnell zu Ende sein und so lange werden sich auch die Sowjetbehörden hüten, ihre Gold- vorräte in England zu deponieren oder diese dort zu realisieren. Obwohl die Einfuhr des russischen Goldes nach den Vereinigten Staa­ten nicht verboten ist, weigern sich die Banken jedoch, solche Operationen, die auf die Reali­sierung des russischen Goldes hinauslaufen, vorzunehmen. Sie befürchten die Wieder­holung des Vorgehens der Bank von Frank­reich. Aus diesem Grunde sieht man in den Vereinigten Staaten nicht gern, wenn Ruß­land dort irgendwelche Golddepots errichtet.

Infolge solcher seltsamen Zwangslage, in welcher sich die Sowjetregierung mit ihrem Gold befindet, ist Deutschland fast das einzige Land, wo das russische Gold noch gefahrlos realisiert werden kann. Die Reichsbank hat die russischen Goldoperationen seit 1925 über­nommen und hat in den letzten sechs Fahren etwa 521 Millionen Mark realisiert. Beson- d rs intensiv sind die Goldtransporte aus Moskau in den letzten Monaten vor sich ge­gangen. Unter diesen vermutet man die letz­ten Reste des rumänischen Goldes, das wäh­rend des Krieges nach Rußland überführt wurde und dort als Sicherheit für russische Kriegslieferungen an Rumänien diente.

Die Goldsendungen dienen zur Deckung deutscher Lieferungen an Rußland, aber sollen auch als Sicherheit für Waren gelten, die aus anderen Ländern durch Rußland bezogen wor­den sind. Die Bezahlung solcher Waren er- folat somit durch die Reichsbank, welche für geleistete Zahlungen in ausländischer Valuta Goldsicherheiten besitzt.

Im März dieses Jahres hat die Sowjetregie­rung besonders große Verbindlichkeiten zu be» gieren. Um das zu ermöglichen, sind jetzt größere Goldsendungen nach Deutschland vor- genommen worden. Aus diesen Operationen hat die Reichsbank entschieden den Vorteil, daß ein Teil des Goldes zu den Beständen der Reichsbank geschlagen wird und somit die D^ung der deutschen Währungen vermehren hilft.

Die russischen Goldtransvorte nach Deutsch­land sind noch nicht zum Abschluß gekommen. Behandlungen über weitere Realisierungen werden f-r^^t. Auch bür, ,i die russischen G^doorr^te bei weitem noch nicht auf der N-'e sein, so daß die Oeffmtl'ck'keit der euro­päischen Länder fernerhin in Atem gehalten WWWWWMWWWWW-

Nr. 80

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NvÄrrßtts ausäanhev

Weimar, 12. März. Am Mittwoch sprach vor einer Versammlung der Deutsch nationalen Volkspartei der Vorsitzende der Reichstags­fraktion Dr. Oberfohren über das Tbema: "Hie Brüning hie Hugenberg!" Nach­dem er die bekannten Vorgänge beim Ausmarsch der nationalen Opposition aus dem Reichstaae ge­schildert hatte, nahm der Redner zu der Behaup­tung Stellung, Reichskanzler Dr. Brüning habe die Deutschnationalen wiederholt aufgefordert, an seiner Regierung im Sinne einer Erweiterung nach rechts teilzunehmen. Diese Nachricht über­raschte, so sagte Dr. Oberfohren, weil der politisch die Dinge sorgfältig Verfolgende sich erinnern werde, daß der Reichskanzler' kurz nach seiner Re­gierungsübernahme in Köln öffentlich erklärt habe, eine Beoleitaktion seiner Reaierunqstätiakeit solle die Zerschlaaung der deutscbnationalen Volks- portei sein. Am Tage vor der Reichstagsauslösung hätten chuoenberg und Oberfohren bei Brüning eine politische Besprechung erbeten, die sofort be- wilugt wurde. Der Inhalt dieser Besprechung sei nachträglich entstellt wiedergeaeben worden. Dr. Oberfohren führte aus: Ich will deshalb ihren In­halt nochmals aenau feststellen. Dem Reichskanzler wurde gesagt: Wir sind bereit, Ihre Regierung in ihrer Existenz zu verlängern und gegen das von der Sozialdemokratie einaebrachte Mißtrauens­votum zu stimmen Das soll aber nicht sofort ge­schehen, sondern die Abstimmuna muß hinausge- schoben werden, damit Sie zwei Forderunaen vor­her erfüllen können, die wir zur Bedingung machen: 1. Sie müssen als Führer der Regierung und als prominentestes Zentrumsmitglied Ihren Einfluß bei Ihrer Partei dabin einseßen, daß das Zentrum als Partei zur Förderung christlicher Be­lange sich aus der Gemeinschaft mit der das Christentum bekämvsenden Sozialdemokratie löst. Diese Forderung wurde rundweg abgelehnt. Die zweite Forderung lautete: Nachdem der Reichs­kanzler sich als Eh es einer bürgerlichen Regierung bezeichnet bat, soll er sich bereiterklären, seinen Einfluß dahin einzuseßen, daß nunmehr in der Führung der Reichsvolitik erkennbar werde, daß er bereit sei, sein Kabinett im Sinne einer wirklich bürgerlichen Rechtsregierung umzugestalten. Auch diese Forderung wurde abgelehnt.

Heute behaupten der Regierung nahestehende Kreise, fuhr Dr. Oberfohren fort, wenn nicht schon damals, so sei doch am 6. Oktober 1930 ein Ange­bot des Reichskanzlers an die beauftraoten deutsch- nationalen Verhandlungsführer gemacht worden. Es handele sich hier um eine Irreführung der Oefientlichkeit, denn der Reichskanzler habe sich am 6. Oktober lediglich darauf beschränkt, den Inhalt seines Sanierungsvrogramms vorzutragen, und gefragt, ob Oberfohren mit seiner Fraktion bereit sei, diese Sanierungsaktion mitzumachen.

Hierzu erklärte Dr. Oberfohren, man könne doch diese Frage unmöglich als ein Angebot be­trachten, in die Regierung einzutreten. Am 14. Oktober sei in einem Briefe an den Reichskanzler besonders darauf hingewiesen worden, daß die Be­sprechung nicht als ein Angebot zur Teilnahme an der Regierung angesehen worden sei.

Donnerstag den 12. März 1931

Das kvanzöMch-ttatteniiche SlottenabSommen

London, 11. März. Das französisch-italienische Flottenabkommen, das heute veröffentlicht wurde, gliedert sich in drei Teile.

Im Teil A werden die Linienschiffe und die Flugzeugmutterschiffe behandelt.

Linienschiffe

a) Frankreich und Italien sind berechtigt, vor­dem 31. Dezember 1936 je zwei Linienschiffe zu bauen, deren Wasserverdrängung 23 333 Tonnen nicht überschreiten soll und deren Geschützkaliber ~ ........ soll, b) Bei

nicht über 28 Zentimeter betragen soll, b) Bei Fertigstellung jedes dieser Schiffe würde Frank­reich ein Schiff der Diderot-Klasse abwracken. Sinn­gemäß verpflichtet sich Italien dazu, ungefähr

16 820 Tonnen der ältern großen Kreuzer abzu­wracken. c) Frankreich und Italien dürfen ihre Linienschiffstonnage von 175 000 Tonnen auf 181000 Tonnen erhöhen.

Flugzeugmutterschiffe

Vor dem 31. Dezember 1936 sind Frankreich und Italien berechtigt, je 34 000 Tonnen Flugzeug­mutterschiffe zu bauen. Die französische und die italienische Regierungen werden einander von dem beabsichtigten Bau stets rechtzeitig vor dem Bau­beschluß tm Parlament verständigen.

Der Teil B betrifft Schiffe, deren Tonnage nicht durch den Londoner Vertrag geregelt wird.

Kreuzer und Unterseeboote

a) Kreuzer mit Geschützen von mehr als 15,5 Zentimeter Kaliber: Nach Fertigstellung des Pro­gramms 1930 sollen keine weiteren Neubauten vor­genommen werden, b) Kreuzer mit Geschützen von 15,5 Kaliber und weniger: Die Tonnage der Neu­bauten soll nicht die Tonnage überschreiten, die bei dieser Schiffsklasse vor dem 31. Dezember 1936 ersetzt werden darf, Schiffe, die bereits veraltet sind, oder Schiffe, die während der Dauer des Ver­trags die Altersgrenze erreichen, sollen abgewrackt werden, falls Neubauten beschlossen sind, und zwar auch in solchen Fällen, wo entweder Frankreich oder Italien es vorziehen, statt dessen eine ent­sprechende Tonnage von solchen Kreuzern abzu­wracken, die ein größeres Kaliber als 15 Zenti­meter haben. Dadurch wird festgelegt, daß Gliedstaaten des englischen Wellreichs , sowie Frankreich und Italien nicht beabsichtigten, vor dem 31. Dezember 1936 irgendwelche Torpedo­zerstörer zu ersetzen, die vor diesem Zeitpunkt noch keine 16 Jahre alt sind. Gleichzeitig stimmten die Beteiligten darin überein, daß diese Frage auf der allgemeinen Abrüstungskonferenz im Jahr 1932 noch einmal erörtert werden soll, c) Untersee­boote: Es sollen keine Neubauten über das Programm des Jahres 1930 hinaus vorgenommen werden. Aeltere Boote sollen abgewrackt werden, ausgenommen in den Fällen, wo durch das Ab­wracken die Unterfeeboottonnage unter die in dem Artikel 16 des Londoner Vertrags festgelegte Zahl

fallen würde. Vorbehaltlich einer allgemeinen Be- U-Boote betraf, das neue Abkommen sich auch auf Handlung der Marinefrage auf her Abrüstungskon- Schlachtschiffe und FhMMWMersWffè beziehe.

âMs in Thüâgs«

Berlin, 11. März. Bei den thüringischen Koali­tionsparteien kriselt es nach einer Meldung aus Weimar. Auf einen Angriff des nationalsozialisti­schen Parteiorgans in Weimar kam es in der Dienstagabendsitzung des interfraktionellen Aus­schusses zu Zusammenstößen. Der Fraktionsführer der Deutschen Volkspartei forderte die Zurücknahme der gegen die Volkspartei ausgesprochenen schweren Beleidigungen. Als diese nicht erfolgte, verliehen die Volksparteiler geschlossen die Sitzung und machten so die Weiterberatung unmöglich. In einer Er­klärung verwahrt sich die Volkspartei gegen das Vorgehen der Nationalsozialisten.

Heute vormittag hat die nationalsozialistische Fraktion an den Vorsitzenden des interfraktionellen Ausschusses ein Schreiben gerichtet, in welchem dem Erstaunen darüber Ausdruck gegeben wird, daß die volksparteiliche Fraktion wegen eines Artikels, der reichspolitische Dinge betroffen habe, die letzte in­terfraktionelle toißung verlassen habe. Fragen der Reichspolitik dürften im Koalitionsverhältnis der thüringischen Regierungsparteien keine Rolle spie­len. Der interfraktionelle Ausschuß möge baldigst zusammengerufen werden, damit eine Klärung dar­über herbeigeführt werden könne, ob die Koali- tionsgemeinchaft durch die Deutsche Volkspartei ge­brochen sei. Diese Sitzung wurde zunächst für heute 13 Uhr angesetzt, dann aber auf Donnerstag ver­schoben.

In der heutigen Ausgabe des nationalsozialisti­schen Weimarer Parteiblattes wird das Verhallen der Deutschen Volksparteieine schlechte Nachah­mung eines Auszuges aus dem Parlament" ge­nannt, die der NSDAP, nicht imponiere. Wenn die Deutsche Volkspartei den Kampf wolle, könne sie ihn haben.

Die Differenzen unter den Regierungsparteien machten sich auch in der heutigen Sitzung des Haushaltsausschusses des Landtags deullich bemerk­bar. Dort wurde bei der ^Beratung des Etats des Finanzministeriums drei stunden lang über das Kapitel Domänen verhandelt, mit dem Erfolg, daß dieses Kapitel schließlich mit den Stimmen der Na­tionalsozialisten gegen die der Landvolkpartei bei Stimmenthaltung aller übrigen Parteien abgelehnt mürbe.

DvswW vehabiMevt

Die Entscheidung des Ehrengerichts

Berlin, 11. März. Das Ehrengericht der Wirlschafksparkei, die höchste Instanz dieser Orga­nisation. hat am 9. März feine Verhandlungen über die gegen den Parteivarsihenden Drewitz erhobenen Vorwürfe zu Ende geführt und ist nach eingehender Beweisaufnahme zu einer Entscheidung gekommen, in der fesiacskellt wird, daß alle gegen Drewitz er­hobenen Beschuldigungen sich als unbegründet herausgestellt hätten.

Zu dem ersten Vorwurf des seinerzeitigen ..Par- teiprüfungsausschussss", daß die Partei durch Gründungen des Vorsitzenden geschädigt worden 'si stellt das Ehrengericht fest,daß die in Frage stehenden wirtschaftlichen Unternehmungen und

ferenz im Jahre 1932 soll die Tonnage der Dienst befindlichen stanzösischen Unterseeboote zum 31. Dezember 1936 die Zahl von 81 989 Tom

im bis

nen nicht überschreiten. Die Gliedstaaten des eng­lischen Wellreichs halten daran fest, daß die Zahl von 81 989 Tonnen im Vergleich zur Tonnage der englischen Torpedobootzerstörer in Höhe von 150 000 Tonnen zu hoch ist. Aber England ist be- reit, die anderen Signatarmächte des Londoner Vertrags dahin zu verständigen, daß es von dem Artikel 21 des Londoner Vertrags keinen Gebrauch machen wolle.

Der Teil C enthält:

Allgemeine Abmachungen

a) Frankreich und Italien erklären sich bereit, die Abmachungen des Teils 3 des Londoner Ver­trags insoweit anzunehmen, als er sich auf die Gliedstaaten des englischen Weltreichs, die Ver­einigten Staaten von Amerika und Japan bezieht. Sie nehmen auch, soweit sie selbst in Frage kom­men, diese Bestimmungen an, sofern diese nicht mit den Abmachungen des gegenwärtigen Abkommens im Widerspruch stehen, b Im Augenblick der Un­terzeichnung dieses Abkommens sollen die Glied­staaten des englischen Weltreichs sowie Frankreich und Italien und die übrigen Unterzeichner des Lon­doner Vertrages eine Erklärung unterzeichnen, die wie folgt lautet: Das gegenwärtige Abkommen setzt kein dauerndes Verhältnis bei irgendeiner Schiffs­klasse zwischen den Gliedstaaten des englischen Well­reichs, Frankreich und Italien fest, insbesondere soll dieses Abkommen der Frage nicht vorgreifen, ob und in welcher Weise Tonnage, die im Dezember 1936 veraltet ist, wieder ersetzt werden kann." Die Paviiev Pvesse rukvreden

Paris, 12. März Die Morgenpresse bespricht die gestern veröffentlichte Grundlage der französisch- italienifch-englischen Verständigung in der W- rüstunasfrage. Das Abkommen wird begrüßt und zwar kehrt in den Kommentaren als Grundlage für eine Befriedigung Frankreichs die Tatsache häufig wieder, daß durch die Bestimmung des Abkom­mens die Verjüngung der französischen Kriegs- marine gesichert sei, während als Vorteil für Italien vor allem die Einsparungen angeführt werden, die die römische ^Regierung jetzt machen werde. Die Presse versäimit' auch 'nicht die Aus­hebung der französis ch-i-taliâis chen Flottenkonferenz für die nächsten 4 Jahre hervorzuheben, wenn auch die Lösung der Frage der Flottenparität nur ver­schoben sei. Bedenken kommen zum Ausdruck wegen der Unterseeboots-Vorbehalte. ImM atin"

betont ein Admiral Frankreich werde 1936 trotz allem eine Ueberlegenheit von 230 000 Tonnen gegenüber Italien haben. DasIourna l" hebt hervor, daß das Londanr Abkommen einzig und allein die Kreuzer, Torpedobootszorftörer und

Gründungen überhaupt nicht Gründungen des Par­teivorsitzenden Drewitz, sondern Gründungen des ge­samten seinerzeitigen Vorstandes, teilweise auch des Partestages sind". Wirtschaftliche Nachteile feien der Partei aus diesen Unternehmungen nicht erwachsen. Sollten wirklich hier und da ideelle Nachteile dar­aus entstanden sein, so träfe die Schuld nicht den Parteivorsitzenden, der ja nicht der Gründer dieser Unternehmungen (es handelt sich dabei insbeson­dere um die Mittelstandsbank) sei, sondern immer in Ausführung der Beschlüsse der Parteiinstanzen gehandelt habe.

Das Ehrengericht weist ferner den Vorwurf, daß die Vorbereitung der Reichstagswahlen 1930 durch das Verschulden des Parteivorsitzenden ver­spätet erfolgt sei, und daß die Wahlgelder nngerecht verteilt worden seien, zurück.

Zu dem vierten Vorwurf der Aktien-Zeichnung und Verwendung von Parteigeldern zu privaten Zwecken für Drewitz wird in der Entschließung ge­sagt: Das Ehrengericht hat nach eingehender Be­weisaufnahme festgestellt, daß keinerlei Parteigel- der zu privatm Zwecken für Drewitz verwendet worden sind. Das Ehrengericht hat vielmehr festge- -stellt, daß im Gegenteil der Parteivorsitzende Dre­witz erhebliche Beträge aus seinem Privatoermögen der Parteikass» zugew-endet hat und daß er auch die durch Vorstandsbeschluß vom 25. Juni 1928 be­willigte monatliche Aufwandsentschädigung im No- vomeber 1929 zugunsten der Partei nicht erhoben hat.

»Mi^t GâGEi in GshSnebevs

110 Nationalsozialisten zwangsgeskelll

Berlin, 12. März. In einer Wirtschaft in der Hauptstraße waren gestern abend einige Angehörige des Freien Wandervereins anwesend. Als die Dereimsmitglieder aus dem Lokal gingen, riefen ihnen zwei vorbeikomnrende männliche Prfonen Heil!" zu. Es entstaub ein kurzer Wortwechsel, in dessen Verlauf von einem bisher unbekannten Tä­ter ein Schuß abgegeben wurde, der einen 17jahr. Lehrling in den Bauch traf. Der Schwerverletzte wurde nach dem Schöneberger Krankenhaus ge­bracht. Der Täter und sein Begleiter flüchteten als­dann in ein Lokal in der Hauptstraße, wo eine S.-A.-Versammlung abgehaUen wurde. Von der Polizei wurden dort 110 Nationalsozialisten zum Teil in Braunheinden, zwangsgestellt und dem Polizeipräsidium zwecks Ermittlung des Täters chn- eingeliefert. Die Vernehmung dauert noch an.

Dev ^sHenbkrKenev NvozeG

Rybnik, 11. März. Der zweste Tag im Hohen- birkener Terror-Prozeß begann mit der weiteren Vernehmung der Belastungszeugen. Im Verlauf der Zeugenvernehmung ergab sich, daß die Ueber* fälle in Hohenbirken sehr sorgfältig vorbereitet sein mußten und auch unter Beteiligung Orts­fremder ausgeführt worden sind, während als Ur­heber allerdings lediglich die Hohenbirkener Auf»

ständischen in Frage kommen. Einwandfrei wurde nachgewiesen, daß die Angeklagten Jambor und Potella wiederholl an dem Ueberfallstaae in Ge­sellschaft von etwa zehn Ortsfremden gesehen wur­den. So behauptet ein Zeuge mit aller Bestimmt- Hell, daß alle diese Ortsfremden sich in Gesellschaft mit den beiden Genannten in der Gastwirtschaft Proske aufhielten. Die Ortsfremden hätten schwere Stöcke bei sich geführt, an denen man noch die Blutspuren feststellen konnte.

Obwohl bereits die größere Hälfte der Zeugen vernommen worden ist, liegen Verdachtsmomente für eine direkte Beteiligung der Angeklagten an den Ueberfällen nicht vor. Einen gewissen und nicht unbedeutenden Einfluß auf die Aussagen übt auch noch die Tatsache aus, daß zwischen den meisten Angeklagten und Zeugen verwandtschaftliche Be­ziehungen bestehen. Während die Angeklagten bis­her behaupteten, daß anläßlich des Uuzuges ant Ueberfalltage nicht ein einziges aufhetzerisches Wort gegen die Deutschen gefallen sei, stellt es sich nun doch heraus, daß der Schulletter Schymanski in seinen Ansprachen während des Umzuges in einer aufreizenden Weise gegen die Deutschen von Hohen- birken agitierte. Auch wurde während des Um­zuges zum Totschlagen des Nebenklägers Neuge­bauer und anderer Vertrauensleute es Deutschen Volksbundes aufgefordert.

In der weiteren Verhandlung wird der Polizei- tommanbant Koncza erheblich belastet. So sagt ein Zeuge aus, er habe Konczas Stimme bei dem Ueberfall auf den Nebenkläger Sollich deutlich er­kannt. Der Antrag des Rechtsbeistandes der Nebenkläger, den Gemeindeporstcher und drei Ein­wohner von Hohenbirken zu vernehmen, da diese mit dem Schulleiter Schymanski sowie mit dem Polizeikommandanten KonZa den Demonstrations- zug organisiert und ein Programm darüber ent­worfen hätten, was nach dem Umzuge geschehen solle, wurde vom Gericht abgelehnt. Die wei­tere Verhandlung wurde auf morgen vormittag vertagt.

«heittveedevLi Safet w« Schiffe unten holländischer »lasse fatmen

Berlin, 11. März. Wie derBerliner Lokal- anzeiger" aus Bochum meldet, hat die Rheinschif- fahrtsfirma Hansen, Neuerburg u. Co. ihrem Per­sonal nachstehende Erklärung zur Unterschrift vor­gelegt: Die Fahrzeuge der Firma werden, ab L April 1931 der N. V. Industrie in Amsterdam zur Beschäftigung übertragen. Dieser Gesellschaft wird u. a. auch die Regelung der Arbeitsbedingungen obliegen; die Firma Hansen, Neuerburg u. Co. übt bis auf weiteres nur eine Verwaltungstätigkeit aus, die ihr von der N. V. Industrie in Amsterdam für die Dauer des Abkommens übertragen wird. Die unterzeichneten Arbeitnehmer haben hiervon Kenntnis genommen und erklären sich durch Unter­schrift freiwillig damit einverstanden, ab 1. April 1931 für Rechnung der N. V. Industrie, Amster­dam, zu den Löhnen und Bedingungen des hollän­dischen Lohn- und Arbeitstarifs vom 1. Januar 1929 weiterzuarbeiten und die sich daraus ergebende .geänderte Regelung der sozialen Beiträge anzuer­kennen. Das Arbeitsverhältnis bei der FirmaMVM sey, Neuerburg u. Eo. gilt mit dem 31.

als beendet. ../ .. | M

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Zw^tbenfatt bei dev Oveußrichstt ârMenwtievks

Berlin, 11. März. Bei der Ziehung der Preu­ßisch-Süddeutschen Klassenlotterie ereignete sich, demB. T." zufolge, heute ein unlieb facher Zwi­schenfall, der möglicherweise Reklamationen nach sich ziehen wird. Mitten in der Ziehung sprang Nützlich ein Röllchen aus der T'-ommel und fiel auf den Fußboden. Die an der Ziehung beteiligten Be­amten bemerkten den Vorfall nicht sofort und wur­den erst nach einiger Zeit vom Publikum darauf aufmerksam gemacht. Die Ziehung wurde unter­brochen und das Röllchen in die Trommel zurück­gelegt. Inzwischen waren aber 40 Nummern ge­zogen worden. Die bei diesem Zwischenfall vorüber­gehend ausgeichaltète Nummer wurde nicht festge­stellt, weil ein nicht gezogenes Röllchen während der Ziehung nicht geöffnet werden darf. Die Sötte» riebirettion war von dem Vorfall sofort benachrich­tigt worden und nahm ein Protokoll auf. Dann erst wurde die Ziehung fortgesetzt.

Schweres Autounglück

Drei Schwer-, vier Leichtverletzte

Leverkusen, 11. 2när$. Bei einem schweren Zusamenskoß zwischen einem Motorrad und einem Lieferwagen wurden heute abend drei Personen schwer und vier leicht verletzt. Einem Motorrad­fahrer, der auf der falschen Seite der Straße fuhr, wollte ein entgegenkommender Lieferwagen aus- weichen und stieß dabei mit einem anderen Plagen zusammen. Der Anprall war so heftig, daß die In­sassen des Lieferwagens durch die Schutzscheibe flo­gen. Der Motorradfahrer und ztvei Insassen des Lieferwagens wurden schwer, vier weitere Insassen des Lieferwagens leichter verletzt.

Elly Beinhorn vor dem Rückflug

Berlin, 11. März. Die Afrik-a-Fliegeyin Elly Beinhorn, deren Aufgabe, mit ihrem Klemm-Flug' Zeug die Arbeiten der Expedition des Forschers Bernatzki in Portugiesisch-Guinea zu unterstützen, zum größten Teil beendet worden ist, beabsichtigt in den nächsten Tagen Bissao zu verlassen und über die geplante Strecke Timbuktu Sahara Ita­lien nach Deutschlaird Aurückzukehren. Die größte Schwierigkeit bereitet auf dieser «trecke die Brenn- toffversorgung in der Sahara, dre aber jetzt rest­los gelöst ist _2luf mehr als acht Stationen ist durch den S Helt-Konzern Brennstoff de­poniert worden. In einem Falle mußte das Benzin in einem in die Erde eingebauten Tank der Compagnie Transsaharienne, die den Auto­verkehr durch die Sahara durchgeführt, im sogen. Bidon 5, der 500 Klm. weit mitten in der Wüste liegt, gelagert werden. Zu diesem Tank erhall Elly Beinhorn von der Transsaharienne einen Schlüssel, damit sie sich selbst mit der nötigen Benzinmenge versorgen kann. Der Rückflug führt über rund 9000 Klm., die voraussichtlich in etwa drei Wochen überflogen werden können.