Seite 2___________________________________ diplomatischem Wege verhandelt. aber das Ur» teil ist rechtskräftig. Die Beschlagnahme bedroht daher alle in England "investierten Güter oder Vermögensobjekte. Zu jeder Zeit kann auf Verlangen der Berechtigten ein englisches Gericht einen entsprechenden Vollstreckungsbefehl ausfertigen lassen. Die Affäre der „Lena-Goldfields" wird aber sicher nicht so schnell zu Ende sein und so lange werden sich auch die Sowjetbehörden hüten, ihre Gold- vorräte in England zu deponieren oder diese dort zu realisieren. Obwohl die Einfuhr des russischen Goldes nach den Vereinigten Staaten nicht verboten ist, weigern sich die Banken jedoch, solche Operationen, die auf die Realisierung des russischen Goldes hinauslaufen, vorzunehmen. Sie befürchten die Wiederholung des Vorgehens der Bank von Frankreich. Aus diesem Grunde sieht man in den Vereinigten Staaten nicht gern, wenn Rußland dort irgendwelche Golddepots errichtet.
Infolge solcher seltsamen Zwangslage, in welcher sich die Sowjetregierung mit ihrem Gold befindet, ist Deutschland fast das einzige Land, wo das russische Gold noch gefahrlos realisiert werden kann. Die Reichsbank hat die russischen Goldoperationen seit 1925 übernommen und hat in den letzten sechs Fahren etwa 521 Millionen Mark realisiert. Beson- d rs intensiv sind die Goldtransporte aus Moskau in den letzten Monaten vor sich gegangen. Unter diesen vermutet man die letzten Reste des rumänischen Goldes, das während des Krieges nach Rußland überführt wurde und dort als Sicherheit für russische Kriegslieferungen an Rumänien diente.
Die Goldsendungen dienen zur Deckung deutscher Lieferungen an Rußland, aber sollen auch als Sicherheit für Waren gelten, die aus anderen Ländern durch Rußland bezogen worden sind. Die Bezahlung solcher Waren er- folat somit durch die Reichsbank, welche für geleistete Zahlungen in ausländischer Valuta Goldsicherheiten besitzt.
Im März dieses Jahres hat die Sowjetregierung besonders große Verbindlichkeiten zu be» gieren. Um das zu ermöglichen, sind jetzt größere Goldsendungen nach Deutschland vor- genommen worden. Aus diesen Operationen hat die Reichsbank entschieden den Vorteil, daß ein Teil des Goldes zu den Beständen der Reichsbank geschlagen wird und somit die D^ung der deutschen Währungen vermehren hilft.
Die russischen Goldtransvorte nach Deutschland sind noch nicht zum Abschluß gekommen. Behandlungen über weitere Realisierungen werden f-r^^t. Auch bür, ,i die russischen G^doorr^te bei weitem noch nicht auf der N-'e sein, so daß die Oeffmtl'ck'keit der europäischen Länder fernerhin in Atem gehalten WWWWWMWWWWW-
Nr. 80
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NvÄrrßtts ausäanhev
Weimar, 12. März. Am Mittwoch sprach vor einer Versammlung der Deutsch nationalen Volkspartei der Vorsitzende der Reichstagsfraktion Dr. Oberfohren über das Tbema: "Hie Brüning — hie Hugenberg!" Nachdem er die bekannten Vorgänge beim Ausmarsch der nationalen Opposition aus dem Reichstaae geschildert hatte, nahm der Redner zu der Behauptung Stellung, Reichskanzler Dr. Brüning habe die Deutschnationalen wiederholt aufgefordert, an seiner Regierung im Sinne einer Erweiterung nach rechts teilzunehmen. Diese Nachricht überraschte, so sagte Dr. Oberfohren, weil der politisch die Dinge sorgfältig Verfolgende sich erinnern werde, daß der Reichskanzler' kurz nach seiner Regierungsübernahme in Köln öffentlich erklärt habe, eine Beoleitaktion seiner Reaierunqstätiakeit solle die Zerschlaaung der deutscbnationalen Volks- portei sein. Am Tage vor der Reichstagsauslösung hätten chuoenberg und Oberfohren bei Brüning eine politische Besprechung erbeten, die sofort be- wilugt wurde. Der Inhalt dieser Besprechung sei nachträglich entstellt wiedergeaeben worden. Dr. Oberfohren führte aus: Ich will deshalb ihren Inhalt nochmals aenau feststellen. Dem Reichskanzler wurde gesagt: Wir sind bereit, Ihre Regierung in ihrer Existenz zu verlängern und gegen das von der Sozialdemokratie einaebrachte Mißtrauensvotum zu stimmen Das soll aber nicht sofort geschehen, sondern die Abstimmuna muß hinausge- schoben werden, damit Sie zwei Forderunaen vorher erfüllen können, die wir zur Bedingung machen: 1. Sie müssen als Führer der Regierung und als prominentestes Zentrumsmitglied Ihren Einfluß bei Ihrer Partei dabin einseßen, daß das Zentrum als Partei zur Förderung christlicher Belange sich aus der Gemeinschaft mit der das Christentum bekämvsenden Sozialdemokratie löst. Diese Forderung wurde rundweg abgelehnt. Die zweite Forderung lautete: Nachdem der Reichskanzler sich als Eh es einer bürgerlichen Regierung bezeichnet bat, soll er sich bereiterklären, seinen Einfluß dahin einzuseßen, daß nunmehr in der Führung der Reichsvolitik erkennbar werde, daß er bereit sei, sein Kabinett im Sinne einer wirklich bürgerlichen Rechtsregierung umzugestalten. Auch diese Forderung wurde abgelehnt.
Heute behaupten der Regierung nahestehende Kreise, fuhr Dr. Oberfohren fort, wenn nicht schon damals, so sei doch am 6. Oktober 1930 ein Angebot des Reichskanzlers an die beauftraoten deutsch- nationalen Verhandlungsführer gemacht worden. Es handele sich hier um eine Irreführung der Oefientlichkeit, denn der Reichskanzler habe sich am 6. Oktober lediglich darauf beschränkt, den Inhalt seines Sanierungsvrogramms vorzutragen, und gefragt, ob Oberfohren mit seiner Fraktion bereit sei, diese Sanierungsaktion mitzumachen.
Hierzu erklärte Dr. Oberfohren, man könne doch diese Frage unmöglich als ein Angebot betrachten, in die Regierung einzutreten. Am 14. Oktober sei in einem Briefe an den Reichskanzler besonders darauf hingewiesen worden, daß die Besprechung nicht als ein Angebot zur Teilnahme an der Regierung angesehen worden sei.
Donnerstag den 12. März 1931
Das kvanzöMch-ttatteniiche SlottenabSommen
London, 11. März. Das französisch-italienische Flottenabkommen, das heute veröffentlicht wurde, gliedert sich in drei Teile.
Im Teil A werden die Linienschiffe und die Flugzeugmutterschiffe behandelt.
Linienschiffe
a) Frankreich und Italien sind berechtigt, vordem 31. Dezember 1936 je zwei Linienschiffe zu bauen, deren Wasserverdrängung 23 333 Tonnen nicht überschreiten soll und deren Geschützkaliber ~ ........ soll, b) Bei
nicht über 28 Zentimeter betragen soll, b) Bei Fertigstellung jedes dieser Schiffe würde Frankreich ein Schiff der Diderot-Klasse abwracken. Sinngemäß verpflichtet sich Italien dazu, ungefähr
16 820 Tonnen der ältern großen Kreuzer abzuwracken. c) Frankreich und Italien dürfen ihre Linienschiffstonnage von 175 000 Tonnen auf 181000 Tonnen erhöhen.
Flugzeugmutterschiffe
Vor dem 31. Dezember 1936 sind Frankreich und Italien berechtigt, je 34 000 Tonnen Flugzeugmutterschiffe zu bauen. Die französische und die italienische Regierungen werden einander von dem beabsichtigten Bau stets rechtzeitig vor dem Baubeschluß tm Parlament verständigen.
Der Teil B betrifft Schiffe, deren Tonnage nicht durch den Londoner Vertrag geregelt wird.
Kreuzer und Unterseeboote
a) Kreuzer mit Geschützen von mehr als 15,5 Zentimeter Kaliber: Nach Fertigstellung des Programms 1930 sollen keine weiteren Neubauten vorgenommen werden, b) Kreuzer mit Geschützen von 15,5 Kaliber und weniger: Die Tonnage der Neubauten soll nicht die Tonnage überschreiten, die bei dieser Schiffsklasse vor dem 31. Dezember 1936 ersetzt werden darf, Schiffe, die bereits veraltet sind, oder Schiffe, die während der Dauer des Vertrags die Altersgrenze erreichen, sollen abgewrackt werden, falls Neubauten beschlossen sind, und zwar auch in solchen Fällen, wo entweder Frankreich oder Italien es vorziehen, statt dessen eine entsprechende Tonnage von solchen Kreuzern abzuwracken, die ein größeres Kaliber als 15 Zentimeter haben. Dadurch wird festgelegt, daß Gliedstaaten des englischen Wellreichs , sowie Frankreich und Italien nicht beabsichtigten, vor dem 31. Dezember 1936 irgendwelche Torpedozerstörer zu ersetzen, die vor diesem Zeitpunkt noch keine 16 Jahre alt sind. Gleichzeitig stimmten die Beteiligten darin überein, daß diese Frage auf der allgemeinen Abrüstungskonferenz im Jahr 1932 noch einmal erörtert werden soll, c) Unterseeboote: Es sollen keine Neubauten über das Programm des Jahres 1930 hinaus vorgenommen werden. Aeltere Boote sollen abgewrackt werden, ausgenommen in den Fällen, wo durch das Abwracken die Unterfeeboottonnage unter die in dem Artikel 16 des Londoner Vertrags festgelegte Zahl
fallen würde. Vorbehaltlich einer allgemeinen Be- U-Boote betraf, das neue Abkommen sich auch auf Handlung der Marinefrage auf her Abrüstungskon- Schlachtschiffe und FhMMWMersWffè beziehe.
âMs in Thüâgs«
Berlin, 11. März. Bei den thüringischen Koalitionsparteien kriselt es nach einer Meldung aus Weimar. Auf einen Angriff des nationalsozialistischen Parteiorgans in Weimar kam es in der Dienstagabendsitzung des interfraktionellen Ausschusses zu Zusammenstößen. Der Fraktionsführer der Deutschen Volkspartei forderte die Zurücknahme der gegen die Volkspartei ausgesprochenen schweren Beleidigungen. Als diese nicht erfolgte, verliehen die Volksparteiler geschlossen die Sitzung und machten so die Weiterberatung unmöglich. In einer Erklärung verwahrt sich die Volkspartei gegen das Vorgehen der Nationalsozialisten.
Heute vormittag hat die nationalsozialistische Fraktion an den Vorsitzenden des interfraktionellen Ausschusses ein Schreiben gerichtet, in welchem dem Erstaunen darüber Ausdruck gegeben wird, daß die volksparteiliche Fraktion wegen eines Artikels, der reichspolitische Dinge betroffen habe, die letzte interfraktionelle toißung verlassen habe. Fragen der Reichspolitik dürften im Koalitionsverhältnis der thüringischen Regierungsparteien keine Rolle spielen. Der interfraktionelle Ausschuß möge baldigst zusammengerufen werden, damit eine Klärung darüber herbeigeführt werden könne, ob die Koali- tionsgemeinchaft durch die Deutsche Volkspartei gebrochen sei. Diese Sitzung wurde zunächst für heute 13 Uhr angesetzt, dann aber auf Donnerstag verschoben.
In der heutigen Ausgabe des nationalsozialistischen Weimarer Parteiblattes wird das Verhallen der Deutschen Volkspartei „eine schlechte Nachahmung eines Auszuges aus dem Parlament" genannt, die der NSDAP, nicht imponiere. Wenn die Deutsche Volkspartei den Kampf wolle, könne sie ihn haben.
Die Differenzen unter den Regierungsparteien machten sich auch in der heutigen Sitzung des Haushaltsausschusses des Landtags deullich bemerkbar. Dort wurde bei der ^Beratung des Etats des Finanzministeriums drei stunden lang über das Kapitel Domänen verhandelt, mit dem Erfolg, daß dieses Kapitel schließlich mit den Stimmen der Nationalsozialisten gegen die der Landvolkpartei bei Stimmenthaltung aller übrigen Parteien abgelehnt mürbe.
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Die Entscheidung des Ehrengerichts
Berlin, 11. März. Das Ehrengericht der Wirlschafksparkei, die höchste Instanz dieser Organisation. hat am 9. März feine Verhandlungen über die gegen den Parteivarsihenden Drewitz erhobenen Vorwürfe zu Ende geführt und ist nach eingehender Beweisaufnahme zu einer Entscheidung gekommen, in der fesiacskellt wird, daß alle gegen Drewitz erhobenen Beschuldigungen sich als unbegründet herausgestellt hätten.
Zu dem ersten Vorwurf des seinerzeitigen ..Par- teiprüfungsausschussss", daß die Partei durch Gründungen des Vorsitzenden geschädigt worden 'si stellt das Ehrengericht fest, „daß die in Frage stehenden wirtschaftlichen Unternehmungen und
ferenz im Jahre 1932 soll die Tonnage der Dienst befindlichen stanzösischen Unterseeboote zum 31. Dezember 1936 die Zahl von 81 989 Tom
im bis
nen nicht überschreiten. Die Gliedstaaten des englischen Wellreichs halten daran fest, daß die Zahl von 81 989 Tonnen im Vergleich zur Tonnage der englischen Torpedobootzerstörer in Höhe von 150 000 Tonnen zu hoch ist. Aber England ist be- reit, die anderen Signatarmächte des Londoner Vertrags dahin zu verständigen, daß es von dem Artikel 21 des Londoner Vertrags keinen Gebrauch machen wolle.
Der Teil C enthält:
Allgemeine Abmachungen
a) Frankreich und Italien erklären sich bereit, die Abmachungen des Teils 3 des Londoner Vertrags insoweit anzunehmen, als er sich auf die Gliedstaaten des englischen Weltreichs, die Vereinigten Staaten von Amerika und Japan bezieht. Sie nehmen auch, soweit sie selbst in Frage kommen, diese Bestimmungen an, sofern diese nicht mit den Abmachungen des gegenwärtigen Abkommens im Widerspruch stehen, b Im Augenblick der Unterzeichnung dieses Abkommens sollen die Gliedstaaten des englischen Weltreichs sowie Frankreich und Italien und die übrigen Unterzeichner des Londoner Vertrages eine Erklärung unterzeichnen, die wie folgt lautet: Das gegenwärtige Abkommen setzt kein dauerndes Verhältnis bei irgendeiner Schiffsklasse zwischen den Gliedstaaten des englischen Wellreichs, Frankreich und Italien fest, insbesondere soll dieses Abkommen der Frage nicht vorgreifen, ob und in welcher Weise Tonnage, die im Dezember 1936 veraltet ist, wieder ersetzt werden kann." Die Paviiev Pvesse rukvreden
Paris, 12. März Die Morgenpresse bespricht die gestern veröffentlichte Grundlage der französisch- italienifch-englischen Verständigung in der W- rüstunasfrage. Das Abkommen wird begrüßt und zwar kehrt in den Kommentaren als Grundlage für eine Befriedigung Frankreichs die Tatsache häufig wieder, daß durch die Bestimmung des Abkommens die Verjüngung der französischen Kriegs- marine gesichert sei, während als Vorteil für Italien vor allem die Einsparungen angeführt werden, die die römische ^Regierung jetzt machen werde. Die Presse versäimit' auch 'nicht die Aushebung der französis ch-i-taliâis chen Flottenkonferenz für die nächsten 4 Jahre hervorzuheben, wenn auch die Lösung der Frage der Flottenparität nur verschoben sei. Bedenken kommen zum Ausdruck wegen der Unterseeboots-Vorbehalte. — Im „M atin"
betont ein Admiral Frankreich werde 1936 trotz allem eine Ueberlegenheit von 230 000 Tonnen gegenüber Italien haben. — Das „Iourna l" hebt hervor, daß das Londanr Abkommen einzig und allein die Kreuzer, Torpedobootszorftörer und
Gründungen überhaupt nicht Gründungen des Parteivorsitzenden Drewitz, sondern Gründungen des gesamten seinerzeitigen Vorstandes, teilweise auch des Partestages sind". Wirtschaftliche Nachteile feien der Partei aus diesen Unternehmungen nicht erwachsen. Sollten wirklich hier und da ideelle Nachteile daraus entstanden sein, so träfe die Schuld nicht den Parteivorsitzenden, der ja nicht der Gründer dieser Unternehmungen (es handelt sich dabei insbesondere um die Mittelstandsbank) sei, sondern immer in Ausführung der Beschlüsse der Parteiinstanzen gehandelt habe.
Das Ehrengericht weist ferner den Vorwurf, daß die Vorbereitung der Reichstagswahlen 1930 durch das Verschulden des Parteivorsitzenden verspätet erfolgt sei, und daß die Wahlgelder nngerecht verteilt worden seien, zurück.
Zu dem vierten Vorwurf der Aktien-Zeichnung und Verwendung von Parteigeldern zu privaten Zwecken für Drewitz wird in der Entschließung gesagt: Das Ehrengericht hat nach eingehender Beweisaufnahme festgestellt, daß keinerlei Parteigel- der zu privatm Zwecken für Drewitz verwendet worden sind. Das Ehrengericht hat vielmehr festge- -stellt, daß im Gegenteil der Parteivorsitzende Drewitz erhebliche Beträge aus seinem Privatoermögen der Parteikass» zugew-endet hat und daß er auch die durch Vorstandsbeschluß vom 25. Juni 1928 bewilligte monatliche Aufwandsentschädigung im No- vomeber 1929 zugunsten der Partei nicht erhoben hat.
»Mi^t GâGEi in GshSnebevs
110 Nationalsozialisten zwangsgeskelll
Berlin, 12. März. In einer Wirtschaft in der Hauptstraße waren gestern abend einige Angehörige des Freien Wandervereins anwesend. Als die Dereimsmitglieder aus dem Lokal gingen, riefen ihnen zwei vorbeikomnrende männliche Prfonen „Heil!" zu. Es entstaub ein kurzer Wortwechsel, in dessen Verlauf von einem bisher unbekannten Täter ein Schuß abgegeben wurde, der einen 17jahr. Lehrling in den Bauch traf. Der Schwerverletzte wurde nach dem Schöneberger Krankenhaus gebracht. Der Täter und sein Begleiter flüchteten alsdann in ein Lokal in der Hauptstraße, wo eine S.-A.-Versammlung abgehaUen wurde. Von der Polizei wurden dort 110 Nationalsozialisten zum Teil in Braunheinden, zwangsgestellt und dem Polizeipräsidium zwecks Ermittlung des Täters chn- eingeliefert. Die Vernehmung dauert noch an.
Dev ^sHenbkrKenev NvozeG
Rybnik, 11. März. Der zweste Tag im Hohen- birkener Terror-Prozeß begann mit der weiteren Vernehmung der Belastungszeugen. Im Verlauf der Zeugenvernehmung ergab sich, daß die Ueber* fälle in Hohenbirken sehr sorgfältig vorbereitet sein mußten und auch unter Beteiligung Ortsfremder ausgeführt worden sind, während als Urheber allerdings lediglich die Hohenbirkener Auf»
ständischen in Frage kommen. Einwandfrei wurde nachgewiesen, daß die Angeklagten Jambor und Potella wiederholl an dem Ueberfallstaae in Gesellschaft von etwa zehn Ortsfremden gesehen wurden. So behauptet ein Zeuge mit aller Bestimmt- Hell, daß alle diese Ortsfremden sich in Gesellschaft mit den beiden Genannten in der Gastwirtschaft Proske aufhielten. Die Ortsfremden hätten schwere Stöcke bei sich geführt, an denen man noch die Blutspuren feststellen konnte.
Obwohl bereits die größere Hälfte der Zeugen vernommen worden ist, liegen Verdachtsmomente für eine direkte Beteiligung der Angeklagten an den Ueberfällen nicht vor. Einen gewissen und nicht unbedeutenden Einfluß auf die Aussagen übt auch noch die Tatsache aus, daß zwischen den meisten Angeklagten und Zeugen verwandtschaftliche Beziehungen bestehen. Während die Angeklagten bisher behaupteten, daß anläßlich des Uuzuges ant Ueberfalltage nicht ein einziges aufhetzerisches Wort gegen die Deutschen gefallen sei, stellt es sich nun doch heraus, daß der Schulletter Schymanski in seinen Ansprachen während des Umzuges in einer aufreizenden Weise gegen die Deutschen von Hohen- birken agitierte. Auch wurde während des Umzuges zum Totschlagen des Nebenklägers Neugebauer und anderer Vertrauensleute es Deutschen Volksbundes aufgefordert.
In der weiteren Verhandlung wird der Polizei- tommanbant Koncza erheblich belastet. So sagt ein Zeuge aus, er habe Konczas Stimme bei dem Ueberfall auf den Nebenkläger Sollich deutlich erkannt. — Der Antrag des Rechtsbeistandes der Nebenkläger, den Gemeindeporstcher und drei Einwohner von Hohenbirken zu vernehmen, da diese mit dem Schulleiter Schymanski sowie mit dem Polizeikommandanten KonZa den Demonstrations- zug organisiert und ein Programm darüber entworfen hätten, was nach dem Umzuge geschehen solle, wurde vom Gericht abgelehnt. — Die weitere Verhandlung wurde auf morgen vormittag vertagt.
«heittveedevLi Safet w« Schiffe unten holländischer »lasse fatmen
Berlin, 11. März. Wie der „Berliner Lokal- anzeiger" aus Bochum meldet, hat die Rheinschif- fahrtsfirma Hansen, Neuerburg u. Co. ihrem Personal nachstehende Erklärung zur Unterschrift vorgelegt: Die Fahrzeuge der Firma werden, ab L April 1931 der N. V. Industrie in Amsterdam zur Beschäftigung übertragen. Dieser Gesellschaft wird u. a. auch die Regelung der Arbeitsbedingungen obliegen; die Firma Hansen, Neuerburg u. Co. übt bis auf weiteres nur eine Verwaltungstätigkeit aus, die ihr von der N. V. Industrie in Amsterdam für die Dauer des Abkommens übertragen wird. Die unterzeichneten Arbeitnehmer haben hiervon Kenntnis genommen und erklären sich durch Unterschrift freiwillig damit einverstanden, ab 1. April 1931 für Rechnung der N. V. Industrie, Amsterdam, zu den Löhnen und Bedingungen des holländischen Lohn- und Arbeitstarifs vom 1. Januar 1929 weiterzuarbeiten und die sich daraus ergebende .geänderte Regelung der sozialen Beiträge anzuerkennen. Das Arbeitsverhältnis bei der FirmaMVM sey, Neuerburg u. Eo. gilt mit dem 31.
als beendet. ../ .. | M
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Zw^tbenfatt bei dev Oveußrichstt ârMenwtievks
Berlin, 11. März. Bei der Ziehung der Preußisch-Süddeutschen Klassenlotterie ereignete sich, dem „B. T." zufolge, heute ein unlieb facher Zwischenfall, der möglicherweise Reklamationen nach sich ziehen wird. Mitten in der Ziehung sprang Nützlich ein Röllchen aus der T'-ommel und fiel auf den Fußboden. Die an der Ziehung beteiligten Beamten bemerkten den Vorfall nicht sofort und wurden erst nach einiger Zeit vom Publikum darauf aufmerksam gemacht. Die Ziehung wurde unterbrochen und das Röllchen in die Trommel zurückgelegt. Inzwischen waren aber 40 Nummern gezogen worden. Die bei diesem Zwischenfall vorübergehend ausgeichaltète Nummer wurde nicht festgestellt, weil ein nicht gezogenes Röllchen während der Ziehung nicht geöffnet werden darf. Die Sötte» riebirettion war von dem Vorfall sofort benachrichtigt worden und nahm ein Protokoll auf. Dann erst wurde die Ziehung fortgesetzt.
Schweres Autounglück
Drei Schwer-, vier Leichtverletzte
Leverkusen, 11. 2när$. Bei einem schweren Zusamenskoß zwischen einem Motorrad und einem Lieferwagen wurden heute abend drei Personen schwer und vier leicht verletzt. Einem Motorradfahrer, der auf der falschen Seite der Straße fuhr, wollte ein entgegenkommender Lieferwagen aus- weichen und stieß dabei mit einem anderen Plagen zusammen. Der Anprall war so heftig, daß die Insassen des Lieferwagens durch die Schutzscheibe flogen. Der Motorradfahrer und ztvei Insassen des Lieferwagens wurden schwer, vier weitere Insassen des Lieferwagens leichter verletzt.
Elly Beinhorn vor dem Rückflug
Berlin, 11. März. Die Afrik-a-Fliegeyin Elly Beinhorn, deren Aufgabe, mit ihrem Klemm-Flug' Zeug die Arbeiten der Expedition des Forschers Bernatzki in Portugiesisch-Guinea zu unterstützen, zum größten Teil beendet worden ist, beabsichtigt in den nächsten Tagen Bissao zu verlassen und über die geplante Strecke Timbuktu — Sahara — Italien nach Deutschlaird Aurückzukehren. Die größte Schwierigkeit bereitet auf dieser «trecke die Brenn- toffversorgung in der Sahara, dre aber jetzt restlos gelöst ist _2luf mehr als acht Stationen ist durch den S Helt-Konzern Brennstoff deponiert worden. In einem Falle mußte das Benzin in einem in die Erde eingebauten Tank der Compagnie Transsaharienne, die den Autoverkehr durch die Sahara durchgeführt, im sogen. Bidon 5, der 500 Klm. weit mitten in der Wüste liegt, gelagert werden. Zu diesem Tank erhall Elly Beinhorn von der Transsaharienne einen Schlüssel, damit sie sich selbst mit der nötigen Benzinmenge versorgen kann. Der Rückflug führt über rund 9000 Klm., die voraussichtlich in etwa drei Wochen überflogen werden können.