Seite 4
Ausüttstige wtvtkchaftAase des èmtheiftich-waldeckftche«
Handwerks
Unter der Ungunst der wirtschaftlichen Verhält- misse hat das Handwerk überall besonders schwer gelitten. Das geht auch aus dem Umstande hervor, daß im Regierungsbezirk Kassel über 1000 alte Handwerksmeister, die sich vor Jahren schon, eine ganze Anzahl davon sogar schon vor dem Kriege, zur wohlverdienten Ruhe gesetzt hatten, die Arbeit als Handwerksmeister wieder aufnehmen mußten, um überhaupt leben zu können. In den meisten Fällen wird die Tatsache, daß diese alten Meister wieder zur Arbeit greifen mußten, damit begründet, daß der Hausbesitz infolge der übermäßigen Belastung mit Realsteuern so gut wie nichts mehr abwirft, so daß sie unter allen Uniständen gezwungen sind, sich an ihrem Lebensabend noch durch ihrer Hände Arbeit etwas hinzuzuverdienen. Eine Feststellung hat nun ergebey, daß diese alten Meister, obschon sie von morgens bis zum Abend tätig sind, doch in allen Fällen nur ein Einkommen erreichen, das unter 1500 RM jährlich bleibt, so daß sie zur Zahlung einer Gewerbesteuer nicht herangezogen werden können. Diesen Umstand wird man berücksichtigen müssen, wenn man die weitere statistische Feststellung würdigt, daß in einzelnen Bezirken in Kurhessen-Waldeck ein volles Drittel und mehr der selbständigen Handwerksbetriebe keine Gewerbesteuer bezahlen können, mit anderen Worten also unter der Einkommoysgrenze von 1500 RM jährlich liegen. Hierzu gehört Hanau-Stadt und Hanau-Land mit rund 2300 Handwerksbetrieben, ferner der Kreis Hersfeld, wo von 965 Handwerksbetrieben ebenfalls fast ein Drittel keine Gewerbesteuer bezahlen kann. Auch im Bezirk Marburg-Stadt und Marburg- Land, Kirchhein und Frankenberg (Eder) liegen die wirtschaftlichen Verhältnisse für das selbständige Handwerk recht ungünstig, denn auch hier ist fast ein volles Drittel aller selbständigen Handwerksbetriebe von dek Gewerbesteuer befreit, da diese Betriebe nachweislich kein 1500 RM übersteigendes Einkommen haben. vielfach sogar kaum wesentlich «liefjr als jährlich 1200 RM Einkommen verzeichnen. Im Durchschnitt haben 18^ Prozent der gesamten rpnd 25 500 selbständigen Handwerksbetriebe iy Kurhessen und Waldeck' nur ein Einkommen bis zu 1500 RM jährlich, so daß sie von der Leistung der Gewerbesteuer befreit sind. Diese Feststellungen sind leider sehr betrübliche, denn sie zeigen einwandfrei, haß' sich die wirtschaftliche Lage des Kleinhandwerks in den letzten Jahren sehr verschlechtert hat, da noch vor zwei Jahren nicht einmal ganz 10 Prozent der selbständigen Handwerksbetriebe von der Zahluna der Gewerbesteuer befreit waren, während es am Ende des Jahres 1930 18^ Prozent waren. Es ist damit zu rechnen, daß in diesem Jahre gegen 25 Prozent aller Handwerksbetriebe in Kur Hessen und Waldeck nicht das Einkommen haben werden, das notwendig ist, um zur Gewerbesteuerzahlung herangezogen zu werden. dl '
. âavtoffelkvebs
In letzter Zeit ist wiederholt darauf hingewiesen worden, daß in einem großen Gelände der Stadt Hanau der Kartosfelkrebs aufgetreten ist. Die Bekämpfung dieses die Volksgesundheit gefährdenden Krebses, muß mit allen Mitteln betrieben werden. Die städt. Polizeioerwaltunq hat in einer Polizei- verordnung festgelegt, daß auf dem mit Krebs verseuchten Gebiet nur krebsfestes Kartoffelsaatgut (Originalsaat oder 1. Absaat) verwandt werden darf. Kartoffeln aus eigenen Beständen dürfen in diesem Gebiet als Saatgut nicht benutzt werden. Zuwiderhandlungen werden mit Geldstrafen bis zu 10 0O0 RM oder Freiheitsstrafen bis zu 1 Jahr Gefängnis bestraft. Im Verkauf von krebsfestem und für Hanau zugelässenem Kartosselsaatgut sind für 1931 die Landwirtschaftliche Ein- und Berkaufsgenossen- schaft, e. G. m. b. H. Hanau (Kornhaus), Firma I. A. Klais Nachf., Hanau und Firma Jakob Oestrich, Hanau, zugelassen worden. Evtl. Beanstan
«ievieS Städtisches
Äbonttemettisrsttzesi
o Das vierte Städtische Abonnementskonzert wie die beiden ersten Konzerte des Landessympho
war
nie-Orchesters für Pfalz und Saargebiet symphonischen Charakters und in seiner Dortragsfolge diesmal romantisch eingestellt. Selbst das Hauptwerk des Abends — zugleich eine Erstaufführung für Hanau — die Variationensuite über ein altes Rokokochema des Johann Philipp Kirnberger, für kleines Orchester op. 64 von Joseph Haas bringt in ihrem Ablauf so viele Lyrismen, daß sie trotz der gewollt wirkenden Verwendung moderner Kompositionsprinzipien aus dem ganzen Rahmen des Abends nicht heraussiet. Dieses Werk für dessen Verständnis im Programm eine geeignete Ein- führung gegeben war, fand beim Publikum geteilte Aufnahme Eine zweifellos gekonnte Arbeit, aber infolge überreicher linearer Konstruktivität und zu großen architektonischen Reichtums blüht aus der Suite das musikalisch Zwingende einer genialen Schöpfung nicht unmittelbar auf; es fehlt, mas das entsprechende Werk des Lehrers von Haas Max Regers Mozartvariationen unsterblich gemacht hat, die „musikalische Besessenheit des ®e» nies".
Die Wiedergabe der Haasschen Komposition war sine Glanzleistung des Orchesters; ihm und Generalmusikdirektor Professor Ernst Bo ehe galt auch in der Hauptsache der Beifall.
Unbestrittene Erfolge wurden dagegen die beiden Ouvertüren zu den Opern „Die lustigen Weiber von Windsor" von O. Nicolai und „Rienzi von Richard Wagner. Die duftige Romantik des Nico- laischen Werkes, das B o e h e zu einer Webers Ouvertüren aequivalenten Große gestaltete, und die zündende Rienzi-Ouvertüre wirkten ,o packend, daß der Solist des Abends, Professor Josef P e m - b a u r aus München, neben diesen Meisterleistun- gen Boehes und seines Orchesters keinen leichten Stand hatte.
P e m b a u r gilt als der legte große Vertreter der Klavierromantiker, in deren Reihe einst ein Chopin, Schumann, Liszt und Rubinstein standen.
Mit' Webers KonzerKück in f-moll »p. 79 und der „Fantasie über ungarische Volksweisen von F.
Montag den 2. März 1931
Schadenersatzanspruch bei Rücktritt vom Verlöbnis wann ist Schadenersatz zu Seiften?
Viele Verlobte sind sich über die gesetzlichen Rechte und Pflichten, ine durch eine Verlobung rechtlich begründet werden, nicht im Klaren oder geben das Eheversprechen in leichtsinniger Weise ab, ohne dabei zu bedenken, welche gesetzlichen Lasten späterhin folgen können.
Die rechtliche Natur des Eheversprechens (Verlöbnis genannt) ist in der juristischen Wissenschaft sehr streitig. Die Meinungen gehen oft darüber auseinander, ob es sich lediglich um einen tatsächlichen Vorgang oder um ein Rechtsgeschäft, etwa um einen Vertrag oder Vorvertrag handelt. Nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts ist das Verlöbnis (als ein von den Verlobten wechselseitig gegebenes Eheversprechen) ein Vertrag, der Brautstand somit ein Vertragsverhältnis. Der Verlöbnisvertrag ist an sich formlos, d. h. es genügt die Einigung der Parteien unter sich, daß sie sich heiraten wollen. Auf diesem Vertrag finden die allgemeinen Vorschriften über Rechtsgeschäfte Anwendung. Das Gesetz hat die möglichste Freiheit der Willensentschließung für die spätere Eheschließung zugelassen, denn jeder einseitige Rücktritt eines der Verlobten löst das Verlöbnis ohne Rücksicht auf den Grund auf. Andererseits hat der Rücktritt vom Verlöbnis wegen feiner Vertragsnatur auch rechtliche Folgen.
Der einseitige Rücktritt vom Verlöbnis ohne wichtigen Grund zieht die in den Paragraphen 1298, 1300 Bürger!. Gesetzb. näher bezeichnete Schadenersatzpflicht nach sich. Im Paragraph 1299 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist eine gleiche Schadenersatzpflicht gesetzlich angedroht für den Fall, daß ein Verlobter dem anderen eine schuldhafte Veranlassung zu dessen Rücktritt gegeben hat.
Durch den Paragraph 1298 Bürger!. Gesetzb. ist bestimmt, was an Schaden zu erstatten ist: Ein Verlobter, der ohne „wichtigen" Grund von der Verlobung zurückgetreten ist, oder der dem anderen Teil einen „wichtigen" Grund zum Rücktritt gegeben, hat, ist gesetzlich verpflichtet, dem anderen Teile und dessen Eltern sowie denjenigen Personen, welche an Stelle der Eltern handelten (Stiefmutter, Pflegemutter, Schwager), den durch das Verlöbnis entstandenen Schaden zu ersetzen. Als Schaden gelten aber nur Aufwendungen, (z. B. die Anschaffungen), die in Erwartung der Ehe gemacht wurden und den Umständen nach angemessen waren, sodann alle Benachteiligungen, die aus Maßnahmen über Vermögen und berufliche Stellung mit Rücksicht auf die zu erwartende Heirat entstanden sind. Der aus den letztgenannten'Benachteiligungen entstandene Schaden ist aber nur dem anderen Verlobten, nicht auch dessen Eltern usw. zu ersetzen. Die Kosten der Verlobungsfeier sind dem nicht schuldigen Teile eben» falls zu ersetzen; Verlobungsgeschenke dagegen nicht, weil diese unter Umständen in natura zurückgegeben werden müssen. Nicht zu ersetzen sind: Auslagen für Besuchsreisen zu der nicht am Orte wohnenden Braut, übertriebener Luxus, gelegentliche Mahlzeiten. (Längere Zeit.hindurch gewährte volle Per- pstenung dagegen ist zu ersetzen!). ( ' ■
Wer aber einen wichtigen Grund zum Rücktritt
dungen beim Einkauf des Kartoffelsaatgutes wird die städt. Polizei-Verwaltung, Langstr. 41, entgegennehmen. — Auf die amtliche Bekanntmachung in der vorliegenden Nummer wird verwiesen.
£tâ versuche Deutsch zu sprechen
Bitte, ich versuche es nur, ich kann es nicht, denn die deutsche Sprache ist keine Sprache ganz „aus Deutsch"; es gehen fremde Sprachen durch sie hindurch und tippen uns dauernd aus Denkkasten und Lippen. Der Mensch stellt Radio oder Grammophon an, erhöht seine Stimmung mit etwas Parfüm,
Liszt holte sich der berühmte Pianist Beifall und Hervorrufe wie sie für erstklassige Darbietungen beim hiesigen Konzertpublikum sonst nicht üblich sind. Mögen Konzertbesuchcr mit jübjektiv gefärbten Einzelheiten in der Ausführung der beiden Konzertstücke nicht einverstanden gewesen sein, die persönliche und aus dem Stil der Spielweise bedingte Wirkung war so faszinierend, daß Pembaur zum Erlebnis wurde.
Boehe und fein Orchester musizierten mit ■ dem berühmten Künstler in bewundernswerter Einheit und Größe. Die überausverkoufte Stadthalle erlebte Beifallsstürme wie noch nie; sicher der beste und schönste Beweis für die Notwendigkeit und Berechtigung der Städtischen Symphonrekonzerte, die bei den niedrigen Eintrittspreisen von der Allge- gemeinheit ‘ gerade in der jetzt so drückenden Notzeit als Gelegenheit zur Erholung und Erhebung aufs ausgiebigste in Anspruch genommen werden.
Möchten die zahlreichen Besucher und Interessenten an diesen hochstehenden Konzerten des Pfalzorchesters für Erhaltung dieses Kulturgutes auch im nächsten Winter die erforderlichen Schritte zu unternehmen ja nicht vergessen! Dr. E. H.
âomevt des Gesangvereins Gängevlnft, Langendiebach
o Am Sonntag gab der Gesangverein „Sängerlust" in Langendiebach im Saale „Zur Krone" sein diesjähriges Winterkonzert. Der Verein, dessen Chor infolge der schlechten Zeitverhältnisse nur 45 Sänger augenblicklich stark ist, fang unter Leitung des Chormeisters Berthold Dambruch - Hanau Chöre von Grell „Gnädig und barmherzig", V. Lachner „Die Allmacht", Hugo Kaun „Ferne Glocke", Hanemann „O sapiens" und drei bekannte Volkslieder in der Satzweise von Silcher. Das vorhandene Stimmenmaterial ist gut, in der Besetzung wäre eine Verstärkung des ersten Tenors dem Chore zu wünschen. Die dargebotenen Chöre zeigten alle Arbeit an Ton und Aussprache, Dynamik und Intonation. Musikalisch waren „Die Allmacht" und „Ferne Glocke" am besten und auch in der ganzen Anlage der Ausführung am wohlgelungensten. Die drei Volkslieder, tonsicher und sauber in Intonation er»
vom Verlöbnis hat, ist dem anderen Teil gegenüber nicht zum Schadenersatz verpflichtet. Wann ein wichtiger Grund zur einseitigen Aufhebung des Verlöbnisses berechtigt, läßt sich allgemein nicht festlegen. Als wichtige Gründe seien beispielsweise angeführt: Schwere Erkrankungen, einerlei ob vorübergehender Natur oder unheilbarer Art, ob verschuldet oder unverschuldet! Ferner z. B. nicht einwandfreies Vorleben der Braut oder Verurteilung eines der Verlobten zu einer Freiheitsstrafe.
Verschuldet ein Verlobter den Rücktritt des anderen — macht z. B. die bisher ahnungslose Braut eines Tages die Entdeckung, daß ihr zukünftiger Ehegemahl in den Armen einer anderen Abwechslung gesucht hat — dann ist der schuldige Teil, also hier der Bräutigam, zum Schadenersatz verpflichtet. Es können sehr wohl auch andere Fälle eintreten, in denen ein Rücktritt vom Verlöbnis gesetzlich berech- 'tigt ist, während keinen Teil eine Schuld trifft. Irrtum über die Vermögensverhältnisse ist für beide ein solcher Rücktrittsgrund. Wenn z. B. ein Verlobter aus Grund eigener Fahrlässigkeit seine Verlobte für reich gehalten und es stellt sich später heraus, daß hier ein erheblicher Irrtum vorlag, so hat er nach der Rechtsprechung die Möglichkeit, ohne Verpflichtung zum Schadenersatz das Verlöbnis wieder aufzulüfen. Hierzu ist er auch besonders berechtigt, wenn ihm durch arglistige Täuschung falsche Ver- mögensverhältnisse vorgespiegelt worden sind. Man kann ein Verlöbnis selbstverständlich nur dann auflösen, wenn ein rechtsgültiger Verlöbnisvertrag vorliegt. Geschäftsunfähige (z. B. Entmündigte) können überhaupt kein Verlöbnis abfchließen, Minderjährige können sich dagegen mit Genehmigung des gesetzlichen Vertreters (z. B. Vater oder Vormund) rechtsgültig verloben Minderjährige sind aber berechtigt, ohne die Genehmigung des gesetzlichen Vertreters vom Verlöbnis wieder zurückzutreten. Nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts ist das Eheversprechen eines Verheirateten nichtig, da es gegen die guten Sitten verstößt (Paragraph 138 Bürger!. Gesetzb.). Allerdings können Umstände .vorliegen, die ausnahmsweise eine andere Auffassung rechtfertigen . .1 Man kann aus der Rechtsprechung.den Schluß ziehen, daß gelegentlich auch einmal das Verlöbnis des noch verheirateten Mannes als rechtsgültig angesehen werden kann, nämlich dann etwa, wenn er aus berechtigten Gründen die Scheidung verlangen kann. (Entscheidung O. L. G. R. 42, 121 Staudinger Vorb. Paragraph 1927).
Das bekannte „Kranzlgeld" ist ein Schadenersatzanspruch der Braut. Wenn die Voraussetzungen des Paragraph 1298 oder des Paragraph 1299 Bürger!. Gesetzb. gegeben sind, so kann eine unbescholtene Verlobte, die ihrem Verlobten die Beiwohnung gestattet hat, auch wegen des Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, eine billige Entschädigung (Geldsumme) verlangen. Beide Verlobte können bei schuldloser
... Entlobung die Verlobungsaeschenke in natura zurück- v erlangen. Bei Rücktritt ohne MchWsn Grund enh- I fällt diese Berechtigung 'sür dèst Vertragsbrüchigem
-
macht dabei ein Gesicht zum Photographieren, sehnt sich nach einer Literatenkonferenz im Cafè oder nach einem Platz im Parterre eines Kinos. Je mehr er isoliert ist, umso raffinierter jongliert er mit Sentenzen, paneuropäischer Solidarität oder mit Jllusio- men einer sterilen Humanität. Er kreiert einen Sketch nach dem anderen und bleibt schließlich doch, der er ist. '
Ich sage ja, man kann nicht ohne weiteres Deutsch sprechen, und die Leute, die es zu können glauben, narren sich selbst. Sie machen sich so oft lächerlich mit dem Sprachbesen, auf dem sie herumreiten wie auf einem Steckenpferd. Die Schreiftlei- tungen bekommen Briefe von ihnen und müssen sich
arbeitet, hätten, mehr auf flüssig natürliche Dynamik eingestellt, noch viel packender gewirkt. Reicher Beifall dankte dem Chor und seinem erfolgreichen Führer.
Die Solistin des Konzertes war eine Ueber» raschung: ein heller, glockenklarer und warmer Sopran mit gut fundierter tonlicher und technischer Grundlage brachte Lieder von Hugo Wolf, Scbubert, Hummel und zwei Arien aus Wagners Tannhäuser und Lohengrin. Hilde Steudter vom Wiesbadener Staatstheater ersang sich mit ihrer schönen Stimme mit diesen Darbietungen vor Publikum und Fachwelt einen unbedingten Erfolg. Hoffentlich begegnet man dieser Zukunft verheißenden Künstlerin noch des öfteren in den Konzerten der „Sängerlust". Ihre Verpflichtung war ein guter Griff.
Willy Vissing aus Hanau begleitete mit großer Künstlerschaft und vollendeter Reife die schönen Gesänge. Dr. E. H.
o Lladttheaker. Aus dem Theaterbüro wird uns geschrieben: Morgen Dienstag, abends 7.30 Uhr, findet als 24. Vorstellung im Dienstag-Abonnement die erste Wiederholung der erfolgreichen Operetten» Neuheit „Das Spielzeug Ihrer Majestät", Operette in 3 Akten, von Oscar Felix und Fritz Holders, Musik von Josef Königsberger, statt. Diese Operette birgt einen amüsanten geschichtlichen Einfall mit erheblicher Routine in spannendem Aufbau und situationskomischem Dialog durchaeführt. Auch die Musik von Königsberger verrät durchweg den gewandten Könner. — Am Mittwoch, abends 8 Uhr, gelangt als 24. Vorstellung im Mittwoch-Abonnement zum letzten Male der hundertprozentige Lacherfolg „Das öffentliche Aergernis , Schwank in 3 Akten von Franz Arnold zur Aufführung. — Jeder zwanzigste Theaterbesucher erhält anläßlich der Werbewoche eine Freikarte, versäumen Sie also nicht diese Gelegenheit.
Theater Svielvlâne.
Sladtlhealer Hanau. Dienstag, 3. März, 19.30: «Das Spielzeug Ihrer Majestät". Mittwoch, 4. März, 20: „Das öffentliche Aergernis", Freitag, 6. März, 20: „Othello". Samstag, 7. März, 19.30: „Der Zarewitsch". Sonntag, 8. März, 19.30: „Marie, die Tochter des Regiments",
______________________________ Nr. 51 .
wie Schulfüchse zurechtweisen lassen. Man bleibt so lange ernst, bis diese übertriebenen Fremdwortjäger mit ihren Verdeutschungen anfangen. Da muß man schmunzeln. Der Wille zur deutschen Sprache ist bie deutsche Sprache noch nicht.
Ich gebe zu, daß wir, wenn wir bewußter sprächen, viel mehr überflüssige Fremdwörter vermeiden könnten. Das Telephon kann ebensogut Fernsprecher heißen, die Telephonnummer Anruf,' der Graphologe (der übrigens die Leute immer wieder reizt) ist zu Deutsch ein Handschristendeuter. Man muß den Rundfunk loben, daß er als neue Erscheinung sich nicht mit alten Sprachen belastet hat wie der Film. Wissen Sie eine gute Verdeutschung für Mikrophon?
Nun eine Gewissensfrage'. Können Sie mir ein Wort für Interesse oder Interessieren sagen, das man wirklich rebraucht? Wie wollen Sie den Doktor- oder Professorentitel verdeutschen? Was wollen Sie anfangen, wenn Sie Philosophie treiben oder philosophisch denken müssen, ohne die griechische und lateinische Sprache zuzuziehen? Es ist der reinè Eiertanz mit Worten, und sprachschöpferisch blüht uns auf diesem Gebiete gerade bisher das allerwenigste Glück. Das werden die Sprachreiniger zugeben. Der Deutsche Sprachverein gibt so oft glückliche und volkstümliche Verdeutschungen an die Oesfentlichkeit; man kann sich über sein Maßhalten freuen, aber wo sind die Sprachkönner, die eine Radikalkur durchführen dürfen?
Wissen Sie. wie es der Mutter Germania geht? Durch ihren goldgelben Schopf zieht sich eine dunkle Strähne Haars, âls wäre es aus dem Knoten einèr Romanin genommen. Man kann diese Strähne mit Wasserstoffsuveroxnd behandeln. Das ist aber nur für die Fernsicht. Der Kenner merkt die Absicht und wird verstimmt.
Ich versuche Deutsch zu sprechem Versuchen Sie es auch?
* Städtisches Volks- Sinfomekonzerl. Die zum Einheitspreis (1 Mark) zum Verkauf stehenden Eintrittskarten für das heute abend 8 Uhr in der Stadthalle stattfindende Konzert sind ab heute nachmittag nur noch in der Musikalienhandlung Ed. Schaaf und abends an der Kasse zu haben,
* Keine Fristverlängerung für den stückweisen Verkauf von Zigaretten. Es werden immer wieder Gerüchte verbreitet, nach denen der Reichsminister der Finanzen beabsichtigen soll, die für den stück- weisen Verkauf von Zigaretten (Einzolverkauf) durch Verordnung vom 6 Februar 1931 bis zum 28. Februar 1931 festgesetzte Frist zu verlängern. Diese Gerüchte entbehren, wie uns von zuständiger Stelle mitgeteilt wird, jeder tatsächlichen Grundlage. Eine Fristverlängerung für den Einzelverkauf von Zigaretten kommt keineswegs in Frage. Zigaretten dürfen vom L März 1931 ab nur noch in ganzen geschlossenen Packungen verkauft werden. Verkäufer, die gegen diese Vorschrift verstoßen, haben Bestrafung zu gewärtigen.
* Der Weg einer Einbrecherbande. Die beruft mäßigen. Villeneinbrecher, die vor einigen Wochen auch ein kurzes Gastspiel in Hanau gaben und in der. -UMtUurtex LaMMe nicht unbeträchM Beute machten, bilden weiterhin den Schrecken Mitteldeutschlands. Nach unzähligen Einbrüchen in Eisenach, Weimar, Jena, Chemnitz, Dresden., und weiteren mitteldeutschen Städten scheint sich die Bande wieder auf dein Rückweg in unserer Gegend zu befinden. Für diese Annahme spricht ihr letzter großer Einbruch, den sie vor einigen Tagen in Weimar begingen. Erhöhte Aufmerksamkeit-der Bevölkerung erscheint daher am Platze.
♦ Der Frauenverband für Hessen-Nassau und Waldeck, das ist die Gesamtvereinigung aller Frauenvereine der Provinz gleich welcher Ziele oder Konfessionen, veranstaltet am Donnerstag, 5. März, abends 8 Uhr, in der Aula derEber- Hardschule einen Vortrag. Frau Dr. Kempf, Frankfurt, spricht über „Frauenleben und Wirtschaft". Der Vortrag soll Aufschluß geben über die enge Verbundenheit einer jeden Frau mit der Gesamtwirtschaft.
Frankfurter Opernhaus. Montag, 2. März, 19.30: „Tiefland". Dienstag, 3. März, 19: „Figaros Hochzeit". Mittw., 4. März, 19 30: 4. Opernhauskonzert. Donnerstag, 5. März, 19.30: „Die verkaufte Braut". Freitag, 6. März, 19.30: „Simone Boccanegva". Samstag, 7. März, 19.30: „Die Bv- höme". Sonntag, 8. März, 15: „Viktoria und ihr Husar"; 19: „Tannhäuser".
Frankfurter Schauspielhaus. Montag, 2. März, 20: „Phaea". Dienstag, 3. März, 20: „Clavigo". Mittwoch, 4. März, 20: „Phaea". Donnerstag, 5. März, 20: „Clavigo". Freitag, 6. März, 20: „Grand Hotel". Samstag, 7. März, 20: Uraufführung: „Rotation". Sonntag, 8. März, 15: „Wilhelm Tell"; 20: „Phaea".
Neues Theater Frankfurt a. W. Montag, 2. März, 20: „Voruntersuchung". Dienstag, 3. März, Mittwoch, 4. März und Donnerstag, 5. März, 20: „Das häßliche Mädchen". Freitag, 6; März, 20: „Die Matrosen von Cattaro", Samstag, 7. März, 20: „Das häßliche Mädchen". Sonntag, 8. März, 15.30: „Die 3-Grofchenoper"; 20: „Voruntersuchung",
Sumov
Der farbenblinde Stier.
r