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* Unter dem Vorsitz des Reichskanzlers trat - gestern das Re ich s k a b in ett bei der Erörterung des Agrarprogramms in die Spezialdebatte ein. Die ‘ Beratung, die heute fortgesetzt werden soll, ergab in s wesentlichen Fragen bereits vollkommene Ueberein
I stimmung.
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* Der Reichsrat stimmte in seiner geftrigi Sitzung der Wahlreformvorlage bi Reichsregierung zu.
i Der Aeltestenrat des Reichstages beschloß, daß der -Reichstag in dieser Woche kleinere Haushalte, erledigen und in der nächsten W
i Haushalte. erledigen und in der nächsten Woche den Haushalt des Reichsernährungsministeriums zusammen mit den Osthilfefragen beraten soll.
I Die gestrige Sitzung der d eutschnatio - s nalen Re ichstags srak tio n war kurz«vor I 2 Uhr beendet. Die Fraktion hat es vermieden, sich f durch einen bestimmten Beschluß festzulogen. Es ■ verlautet aber, daß sich als einheitliche Auffassung d ergeben habe, es entspreche dem Wunsch der Wäh- I ler, wenn die Fraktion auch weiterhin den Be- I rängen des Reichstags f e r n b l e i b e n würde. I Diese Abstinenz würde sich auch auf die Berihand- I langen über den Ernährungs- und den Wehretat I erstrecken. Es sei denn, daß in der gegenwärtigen I Situation eine grundsätzliche Aenderung onitrste. I *
Der juristische Sachverständige der deutschnationalen Fraktion im preußischen Landtag, Senats- präsident Dr. Deerberg, hat sein Ländtags- maudat niedergelegt. Er begründet diesen Schritt mit Gesundheitsrücksichten. Doch dürfte man nicht fehl gehen in der Vermutung, daß Dr. Deer- Iberg sein Rücktrittsgesuch cinreichte, als er sah, daß fitrre" 'Ste8«ngnähmc gegen das Bück „Gefèsseltè ^^MiLihjyiMgn
E Zu dem von der Staatsregierung vorgelegten Wabgeünderten Entwurf eines- Staatsvert r a g s »mit den evangelischen Kirchen haben ■ bie kirchlichen Instanzen Stellung genommen. Eine gemeinsame Antwort der evangelischen Kirchen in Preußen ist der Staatsregierung soeben überreicht worden. Wie man hört, liegt nunmehr die allein noch unbehobene Schwierigkeit in der Gestaltung der Bestimmungen über die politische Klausel.
Die Kommunisten beabsichtigen, wie aus ihrer Presse zu entnehmen ist, am Sonntag im Berliner Lu st garten, also an der gleichen Stelle, wo die Reichsbannerkundgebung stattfindet, eine D emonstr ati on gegen die Regierung' Brüning und den Faschismus :zu veranstalten und haben außerdem für - Sonntag „roten Alarm" anaekündigt. Wie von ' zuständiger Stelle bekannt wird, dürfte auch diese Demonstration der Kommunisten, ebenso wie dies mit der nationalsozialistischen Gegenkundgebung ; im Lustgarten geschehen ist, verboten werden.
Die Zahl der Todesfälle infolge Influenza in London und den Großstädten von England ; und Wales betrug in der letzten Woche 456. Dies bedeutet eine Zunahme von 125, verglichen mit der Vorwoche. Das Jahr 1931 hat bisher in London und den Großstädten von England und Wales 1585 Influenza-Todesopfer gefordert gegen 434 im gleichen Zeitraum des letzten Jahres.
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ueberschwemmungcN haben in der argentinischen Provinz E o r d o b a großen Schaden angerichtet. Diele Häuser wurden zerstört. Auch sollen zahlreiche Menschen ums Leben gekommen • Mn.
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Der amerikanische Senat nahm in seiner gestrigen Sitzung die Gesetzesvorlage an, die eine Mprozentige Beleihung der Lebensversicherungspolicen der Teilnehmer am Weltkriege zuläßt. Präsident Hoover muß das Gesetz binnen zehn Tagen unterzeichnen oder ablehnen.
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Zwischen Angehörigen eines Stammes, die aus dem südlich gelegenen Syrien in türkisches Gebiet oingedrungen waren und Hirten, kam es bei Ursa zu einem blutigen Zusammenstoß dem neun Personen getötet wurden.
Die Havas aus Madrid meßet war die Aussprache im gestrigen Mmisterrat über das R e • 8-eruugsProgramm sehr langwierig, weck das Kabinett eine Einigung zwischen der gruno- »n Stellung der liberalen und konservativen Minister herbeiführen mußte. Man versichert, daß alle Minister mit der gefundenen Vergleichslosung vollkommen zufriedeii sind. Die Stadtratsrvahlen werden am ersten Sonntag im März stEsiNden. Wahlètz zur Provinzialvertretung Mitte Mai.
Meldungen aus Nicaragua besagen, Truppen der Niaivnalgarde unter Führung umerika- «^r' Marineoffiziere haben am 16. Februar den v u i sl.â n d ifchen eine Schlappe zugefug . N einem Kampf von nur % Stunde Dauer er» L dix Aufständischen unter Zurücklassung vo 2/oten die Flucht. Ihr Lager wurde zerstört.
- Näheres siehe im politischen Teil.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Telle ist Hanau. ' Sei unverschuldetem Ausfall der Lieferung infolge höherer Gewalt, Streik usw. hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung oder auf Rückzahlung des Bezugspreises. / FürPlahvorschrifi u. Grscheinungstage der Anzeige wird keine Gewähr geleistet.,Geschäftsstelle: Hammerstr. 9 / Femspr. 3956,3957,3958
20. Sebeuae 1931
Dev Reichstag
gegen das GOettVev-ManonoS
Regierung und Abgeordnete vvoteftieven gegen die Äus- ttekevnug des GvedttkonssefchMes durch die Reichs- babusesettschaft an ein internationales Konsortium
Berlin, 19. Febr. Der Reichstag hat heute die Beratung des Verkehrsetats in Angriff genommen, der sich im wesentlichen zu einem Kampf um den Scheukerverlrag gestaltete, diesem Vertrag zwischen der Reichsbahn und einer Expeditionsfirma, der von dem deutschen Transportgewerbe als ein Schlag ins Gesicht empfunden wird. Die schon bei früherer Gelegenheit, stellte jetzt auch im Reichstag auf Kabineklsbeschluß hin der Reichsverkehrsminister v. Guèrard fest, daß er vor dem Abschluß des Vertrages überhaupt nicht gefragt worden sei, und daß nach feiner Meinung der Vertrag ohne die ausdrückliche Zustimmung der Reichsregierung, die bisher nicht erbeten worden sei, unwirksam bleibe.
Präsident Löbe eröffnete die Reichstagssitzung um 3 Uhr. Auf der Tagesordnung der Sitzung, an der die Nationalsozialisten und Deutschnationalen nicht teilnehmen, stand die zweite Beratung des Haushalts des Reichsverkehrsministeriums. Der Ausschuß schlägt die Annahme einer Reihe von Entschließungen vor.
Abg. Mollath (Wirtschaftsp.) weirdet sich gegen den Schenker-Monopolvertrag und erklärt, dieser Vertrag sei mit Recht der Versailler Vertrag für das deutsche Transport- und Fuhrgewerbe ge- itähnt worden. Der SchënMkoNzern habe heute
Nischen, spanischen und Balkan-Eisenbahnen. Der Vertrag bedeute geradezu eine Verpflichtung zur Handelsspionage und verstoße auch aus diesem Grunde gegen die guten Sitten. Die Folge des Schenker-Monopols würde eine Verstärkung der Arbeitslosigkeit fein, durch die in nächster Zeit bevorstehende Entlassung von 50 000 bis 60 000 Arbeitnehmern.
Rerchsvevkebvsmrnrfiev Guèz;avd
Der Etat des Reichsverkehrsministeriums ist seit 1927 ziffernmäßig ständig im Rückgang begriffen als Wirkung der Not der Zeit. Ich habe in meinem Ministerium als vollkommene Neuerung eine besondere Haushaltsgruppe eingerichtet, deren einzige Aufgabe es ist, ganz unabhängig jede Ausgabe auf ihre Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit hin zu untersuchen. Wir brauchen Einheitlichkeit nicht darin zu sehen, daß die Konkurrenz ausgeschaltet wird. Konkurrenz ist notwendig. Die finanzielle Lage der Reichsbahn hat gerade im Jahre 1930 eine ganz bedauerliche Verschlechterung erfahren. Von der Mindereinnahme entfallen 649 Millionen auf den Güterverkehr, 77 Millionen auf den Personenverkehr und 64 Millionen auf sonstige Kosten. Bisher bietet auch bas neue Geschäftsjahr 1931 ein sehr unbesriedigen- des Bild. In diesem Januar sind die Betriebseinnahmen um 64 Mill. RM hinter den entsprechenden Einnahmen des Vorjahres zurückgeblieben. Bei dieser schlechten Finanzlage ist es leider aussichtslos, Anträge zu verfolgen, die eine Tarifermäßigung bezwecken.
Der Schenker-Vertrag ist ganz überraschend wie eine Bombe in die deutsche Wirtschaft eingeschlagen.
Auch ich bin durch seinen Abschluß völlig überrascht worden. (Große Bewegung und Rufe: „Das ist ja unerhört!") Ich erfuhr durch einen 2tb= geordneten davon und habe dann sofort an die Reichsbahngesellschaft geschrieben, daß ich in diesem Verhalten nicht eine Förderung des vertrauensvollen Zusammenarbeitens zwischen Reichsbahn und Ministerium sahe, auf das ich Wert legen müßte und immer Wert gelegt habe. Ich habe weiter sofort bemerkt, daß der Vertrag nach meiner Auffassung der Genehmigung der R e i ch s r e g i e r u n g bedarf, die um Vorlage des Vertrages ersuchte. Die Reichsbahn hat mir dann diesen Vertrag ohne eine weitere Bemerkung zu- gesandt. (Hört! Hört!) Ich habe den Vertrag sehr eingehend studiert und muß offen erklären, daß ich auf Grund dieses Studiums bisher nicht zu einem abschließenden Urteil gekommen bin. Ich habe deshalb an die Reichsbahn eine Reihe ganz kon- kreter Fragen in finanzieller Beziehung gestellt unter Berufung auf § 52 des Reichsba m- gesetzes, der die Reichsbahn verpflichtet der Reichs- regierung jede gewüns>te finanzielle ckuskunst z geben. Diese Fragen sind mir bis l^t nicht be- antwortet worden. (L^haztes Hort. Hort.) Ich nehme aber an, daß die Reichsbahn biete prägen beantworten w i r d. Ich stehe auf dem «tandpuntt, daß die Reichsbahn mir diese finanziellen Auskünfte geben muß, und werde deshalb betonen, daß
nicht nur ich, sondern auch die deutsct>c Reichs- regierung der Auffassung ist, daß die Re chs- reaierunq sich auf Grund de» § 31 des Reichs- bahngefehes die Genehmigung dieses Schcnker-
! Vertrages Vorbehalten muß, und ich stelle auch vor diesem Hause fest, daß nach dem Bürger-
liehen Gesetzbuch ohne diese Genehmigung das Abkommen zwischen diesen Parteien rechtsungültig ist! (Lebhafter Bestall.
Der Minister beschäftigte sich dann mit dem Lustverkehrswesen. Deutschland könne wegen seiner beschränkten finanziellen Möglichkeiten leider nicht die Pläne schnell genug verwirklichen, die auf dem Gebiet des Transozeanoerkehrs erwünscht wären. Weiter betonte der Minister die Notwendigkeit einer Verbesserung des Straßennetzes. Dem Bau großer Autostraßen stehe die Re-
gierung durchaus ablehnend gegenüber. Schließlich I iunTihnimoh' hm- Miviito.- MHP 7uUervLllatllM. Öle
sich gegen den Flaggenwechsel der Hamburger Reederei Vagernann richtet. Der Minister erklärte, daß er vom nationalen Standpunkt aus diesen Flaggen- wechsel außerordentlich bedauere, daß sich aber rechtlich dagegen wenig tun lasse.
Die Aussprache
Abg. Hänlich (Soz.) protestierte auch im Namen der Sozialdemokraten gegen den Schenker- Vertrag und dagegen, daß die Hauptverwaltung der Reichsbahn diesen Vertrag ohne jede Fühlungnahme mit dem Verkehrsministerium abgeschlossen habe. Das sei eine Ungehörigkeit gewesen.
Abg. Dr. Hugo (DVP.) bedauerte, daß Deutschlands Finanznot die fortschrittliche Weiterentwicklung unseres Verkehrswesens auf allen Gebieten hemme. Die finanzielle Notlage der Reichsbahn sei nur eine Teilerscheinung der allgemeinen Wirtschaftslage. Die finanzielle Grundlage der Reichsbahn fei gesund. Wir verlangen von der Reichsbahn, daß sie rationalisiert, und daß sie nicht einseitig sich auf die Schiene beschränkt. An dieser grundsätzlichen Auffassung halten wir fest, auch wenn wir den Schenker-Vertrag nicht billigen. Die Reichsbahn soll den Konkurrenzkampf mit den anderen Verkehrsmitteln nicht führen mit staatlichen Machtmitteln, sondern durch Leistungssteigerung und Anpassung an die modernen Verkehrsverhältnisse. Wir beklagen es auf das tiefste, daß die Reichsbahn eine innere Einstellung gegenüber der Reichsregierung eingenommen hat, wie sie sich nach den Darlegungen des Ministers gezeigt hat.
Die Reichsbahn ist ein Unternehmen, das dem Deutschen Reiche gehört, und es liegt kein sichtbarer Grund vor, daß die Leitung der Reichsbahn sich derartig emanzipiert und sich ab- schließt in ihren Maßnahmen und Beschlüssen von einer Mitwirkung der verantwortlichen Stellen der Reichsregierung. Der Vertrag ist undurchsichtig, und er zeigt einen derartigen Ausbau des Monopolgedankens, wie er noch niemals in Erscheinung getreten ist. Darin liegt eine Gefahr für die Zukunft, weil man nicht weiß, wie dieses gewaltige Machtinstrument einmal ausgenutzt werden kann. Der Schenkervertrag ermöglicht auch eine Wirtschaftsspionage, die wir in Deutschland nicht cinge- !
Nev neue vveuSlsche Güiulevlatz Verschärfte Ausnahmebestimmungen für höhere und mittlere Schulen
Der vom preußischen Kultusminister Grimme im Hauptausschuß des Landtags angekündigte Erlaß über die Auslese an mitlern und Hähern Schulen ist nunmehr der Öffentlichkeit übergeben worden. Ueber dit mit den neuen Bestimmungen verfolgten Absichten heißt es in der Einleitung des Erlasses:
„Der Ostern dieses Jahres zu erwartende Andrang von Schülern zu den mittleren und höheren Schulen zwingt dazu, der Schülerauslese besondere Aufmerksamkeit zuzuwenden: denn bei der Finanzlage des Staates und der Gemeinden ist eine Vermehrung der Aufnahmeklassen nicht zu erwarten, vielmehr wird an vielen Orten mit einer Verringerung ihrer Zahl zu rechnen sein. Neben den wirtschaftlichen aber stehen ernste bildungspolitische Erwägungen, die über die Notzeit der Gegenwart hinausgehen. Wenn die Ziele der weiterführenden Schulen wirklich erreicht werden sollen, so müssen ungeeignete Schüler von ihnen ferngehalten oder rechtzeitig entfernt werden können. Die folgenden Bestimmungen sollen das unvermeidliche Ausleseverfahren so regeln, daß es mit den Forderungen einer neuzeitlichen Pädagogik möglichst im Einklang bleibt."
1. Der Uebergang von bet Grundschule
Der Erlaß knüpft an den Schulerlaß vom März 1924 an. Die damals empfohlene Zusammenarbeit zwischen der Grundschule und der mittleren und höheren Schule — durch Bildung von Ausschüssen aus Lehrern der verschiedenen jeweils in Frage kommenden Schulen — habe sich günstig weiterentwickelt, während die pädagogischen Bedenken gegen eine Prüfung zehnjähriger Kinder immer stärker be« wm «Mâ ite-MUttltt^ ■
Ostern dieses Jahres an auf eine besondere Aufnahmeprüfung beim Uebergang von der Grundschule auf die mittlere und höhere Schule grundsätzlich zu verzichten. Der Erlaß bestimmt dann: 1. „Ueber die Eignung für die mittlere oder höhere Schule und die Aufnahme in deren unterste Klasse entscheidet der Ausschuß, der. gemäß den Vorschriften in Ziffer 3 des Erlasses vom 12. März 1924 usw. zusammengesetzt ist. Seine Entscheidung gründet sich auf die Zeugnisse, die das Kind während des Grundschulbesuchs erhalten hat, auf das von dem letzten
Klassenlehrer erstattete eingehende schriftliche Gutachten und auf alle sonstigen Feststellungen, die sich bei der Zusammenarbeit zwischen Grundschule und weiterführender Schule ergeben haben.
2. U e b e r st e i g t die Zahl der aufnahmesuchenden Kinder die Zahl der verfügbaren Plätze, so wird es den« Ausschuß nicht immer möglich sein, die Auslese auf Grund der bezeichneten Unterlagen zu treffen. In solchen Fällen bleibt es ihm überlassen, eine Prüfung im Sinne des Erlasses vom 12. März 1924 usw. varzunehmen.
Die hiermit getroffene Anordnung soll nicht einem verstärkten Zudrang zu den weiterführenden Schulen Vorschub leisten/ sondern in den Dienst einer sachlich besser begründeten verschärften Auslese gestellt werden. Dieses Ziel aber kann nur erreicht werden, wenn alle weiterführenden Schulen sorgfältig mit der Grundschule Zusammenarbeiten."
2. Bewährung in der untersten Klasse
Darüber bestimmt der Erlaß:
„Die Aufnahme aller Schüler in die unterste Klasse der Höhern oder Mittlern Schicken erfolgt unter der Bedingung der Bewährung. Wer nach dem Urteil der Klasienkanferenz frühestens nach halbjährigem Besuch dieser Klasse für Me Ausbildung auf der Hähern oder Mittlern Schule sich als nicht geeignet erweist, muß die Schule verlassen. Gegebenenfalls sind die Erziehungsberechtigten mindestens ein Vierteljahr vorher auf die Möglichkeit der Entlassung hinzuweisen. Für den Beschluß der Konferenz ist Dreiviertelmehrheit erforderlich."
3. Auslese in höher» Klassen
Auch für die Auslese auf den höher» Klassen der Hähern oder Mittlern Schulen trifft der Erlaß neue
führt sehen möchten.
Im ganzen können wir den Grundsätzen, die der Minister für die Führung seiner Verwaltung entwickelt hat, unsere Zustimmung geben.
Abg. Dr. W i n s ch u h (Stp.): Die Reichsbahn könnte ihre Einahmen steigern, wenn sie ihre Tarife herabsetzen würde. Der Gütertarif könnte allgemein um 10 Prozent gesenkt werden mit Ausnahme der jetzt schon bestehenden Ausnahmetarife. Das Reichs- verkehrsministeriunl muß zu einer Sammelstelle werdon für alles Material, das der organisatorischem Verständigung von Reichsbahn und Kraftwaaen dient. Der Schenker-Vertrag bedarf zweifellos der Genehmigung durch die Reichsregierung. Wenn der Vertrag die' notwendigen Verbesserungen erfährt, dann läßt sich daraus ein brauchbares Instrument machen.
Abg. Nolte (D.-Hann.) bekämpfte ebenfalls den Schenker-Vertrag. — Die Weiterberatung wird auf greitag vertagt.
Bestimmungen. So muß in der untersten Klasse der Mittelstufe der Hähern Schule, der untersten Klasse (Klasse 3) der Oebrstufe der Mittlern Schule und in der untersten Klasse der Oberstufe aller Hähern «schulen (0 II) ein Schüler schon nach einjährigem Aufenthalt die Schule verlassen, wenn nach dem Urteil der Klassenkonferenz, für das Dreiviertel-
mehrheit nötig ist, ein längeres Verweilen vorausichtlich keinen Erfolg versprechen würde. Ferner nüssen die Schüler, die zweimal in derselben Klasse oder je einmal in unmittelbar aufeinanderfolgenden Klassen nicht haben versetzt werden können, die Schule verlassen, wenn nach dem Urteil der Klassenkonferenz ein längeres Verweilen auf ihr voraussichtlich keinen Erfolg versprechen würde. Für diesen Beschluß genügt einfache Stimmenmehrheit.
Aber nicht erst zum Versetzungstermin, sondern während des ganzen Schuljahrs, bestimmt der Erlaß, soll sorgfältig geprüft werden, ob Schüler vorhanden sind, die sich nach ihren Anlagen für die
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