k
k
Malt
7342t
3.
II
18 uljets tr.A
KanaueMnzeiger
WVwitttâl-ÄKZOègLk fßtM^B^wOffiiAtt OiiftM tmh 4mth
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage. / SezugSpreiS: Für den halben Monat RM.1.-,für den ganzenMonat RM.2.- ohne Trägerlohn / Einzelnummer ro, Freitags Gamstag 12 R-Psg. / Anzeigenpreise: Für 1 mm Höhe im Anzeigenteil von 28 mm Breite s R-Pfg.. im ReNameteil von 68 mm Sreite 25 R-Pfg. , Offertengebühr 50 R-Psg.
«e 30
Domrerstas de«
KrEz» ^kn^»6^wÄ-
Der Auswärtige Ausschuß des Reichsrates hat gestern einen Bericht des Außenministers Dr. Curtius über die Genfer Völkerbundverhand- tungen entgegengenommen. Nach den eingehenden Darlegungen des Ministers sprach der preußische Vertreter Ministerialdirektor Dr. Nobis dem Minister in warmen Worten den Dank und die Anerkennung für das in Genf Geleistete aus.
- Der Preußische Staatsrat wählte auch für das Geschäftsjahr 1931 den Kölner Oberbürgermeister Dr. Adenauer wieder zu seinem Präsidenten und bestätigte im wesentlichen die Wiederwahl des bisherigen Vorstandes.
* Der Stahlhelm hat das Volksbegehren auf Auflösung des preußischen Landtags beantragt.
* Die V o l k s p a r t e i hat sich mit der Regierung über ihren Kürzungsantrag in dem angedeuteten Kompromiß verständigt.
e
Wie mir erfahren, ist das Agreement der chinesischen Regierung zur Ernennung des Ministerialdirektors Dr. Trautmann als deutschen Gesandten in Peping in Berlin eingetroffen. Die Ernennung selbst wird in den allernächsten' Tagen amtlich bekannt gegeben werden.
,_-,, Um Entlassungen zu vermeiden, wird im lem«DAmmoniak-Werk (Leunawerk) Merseburg G. m. b.
H. des I. G. Färben-Konzerns in den durchlaufen- )en Wechselschichtbetrieben ab nächster Woche die wöchentliche Arbeitszeit von 48 auf 42 Stunden verkürzt. Die Zahl der Wechselschichtarbeiter beträgt etwa 4000.
rat ge
de n'S
-d-
er
Wotton Giadi Msd Land
Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist Hanau. ✓ Sei unverschuldetem Ausfall der Lieferung infolge höherer Gewalt, Streik usw. hat der Bezieher keinen Anspruch ans Lieferung oder Nachlieferung oder auz Rückzahlung des Bezugspreises. / Fürplatzvorschrift u. Erscheinungstage der Anzeige wird keine Gewähr geleistete Geschäftsstelle: Hammerstr. Y / Fernspr. 3956,3957,3956
15. Sebeua»
1©31
dritte Steuersenkungen in diesem MW
Dev ReMWnamMEev Sehnt ävevimente am Mai ab
Berlin, 4. Febr. Auf der Tagesordnung des Steuer-Ausfchusfes des Reichstages standen am Mittwoch Anträge zum Mineralwassersieuergesetz, zur Aufhebung der erhöhten Umsatzsteuer der Konsumvereine und Warenhäuser, zur Aushebung der Lohnsteuer und auch noch Anträge, die die Offenlegung der Steuerlisten fordern. Bei dieser Besprechung wandte sich Reichsfinanzminister Dietrich gegen zahlreiche Steuersenkungsanträge.
Reichsflnanzminister Dietrich
gab folgende Erklärung ab: „Die Annahme der heute zur Debatte stehenden Anträge wird zusammen mit anderen vom Reichstag geforderten Ermäßigungen große Summen kosten, und zwar die Aufhebung der Mineralwaffersteuer 30 Millionen, dazu Beschränkung der Gemeindegetränkesteüer für alkoholische Getränke 30 Millionen, dazu die Aufhebung der erhöhten Umsatzsteuer 27 Millionen, und dazu noch die neulich geforderte Befreiung der pasteurisierten Milch von der Umsatzsteuer 8 Millionen, so bedeutet dies einen Ausfall von insgesamt 95 Millionen, von denen 24,5 Millionen auf das Reich und 70,5 Millionen auf Länder und Gemeinden entfallen. Dabei sehe ich noch ganz ab von dem kommunistischen
Lohnstcuerantrag, der viele Hunderte von Millionen kosten würde. Ich habe Verständnis für die Befreiung der Kakaomilch von der Gemeindegetränkesteuer und der pasteurisierten Milch von der Umsatzsteuer. Aber bei der gegenwärtigen ernsten Finanzlage nicht nur im Reich, sondern auch in den Gemeinden, die steigende Wohlfahrtslasten zu tragen haben, muß ich dringend davor warnen, noch in diesem Etatsjahr Steuersenkungen vorzunehmen."
Mit den Stimmen Der hinter der Regierung stehenden Parteien wurde daraufhin beschlossen, die Beratung des Antrages über die Offenlegung der Steuerlasten bis zur Vorlegung der Denkschrift, die vor Wem Abschluß steht, auszusetzen.
Die DekfiLndisuNg mit der DEspartei
W
9« diesen Tagen ist ein großes Straßen- a u p r o j e k t des Provingialverbandes Ostprem
ch«
m.
die
für Arbeitsvermittlung und Ar- Gerung mit einem Zuschuß von ia§ Land Preußen und die Deutsche esellschaft für öffentliche Arbeiten mit langfristigen ering verzinslichen Darlehen von je einer Million eichsmark. Bei den Arbeiten, die alsbald in Anriff genommen werden, sollen 210 000 Arbeitslosen- 000 RM, das Land Preußen und die Deutsche reußische Arbeitslose Beschäftigung nden werden.
S Schiedsrichter Remis gab weitere Entschädigungen für deutsche Patentinhaber bekannt, zu denen noch 5 Prozent Zinsen vom 2. Juli 1921 bis zum 31. Dezember 1928 kommen. 11. a. gelangen 22 344 Dollar an die Hark- *g mann & Braun A.-G-, Frankfurt a. 211., und 9625 *5 »Dollar an die Akkumulakoren-Fabrik A.-G. zur Aus- , Zahlung. Insgesamt werden noch 75 876 Dollar aus- II* gezahlt.
« mm W
L»
ruw »r
kill mw 1064!
16«'
cht
Zu Meldungen, Do X sei von einer amerikanischen Fluggesellschaft käuflich erworben worden, erklärt die hiesige Dornier-Vertretung, daß Verhandlungen zwecks Verkaufes des X an die Curtiß Company seit über Jahresfrist im Gange, jedoch noch nicht abgeschlossen seien. Mehrere andere Gesellschaften haben sich gleichfalls um den Ankauf des Do X bemüht.
Zur Vorbereitung der poltischen Aussprache hat der Reichskanzler Dr. Brüning wie in den Vortagen auch gestern Besprechungen mit verschiedenen Parteiführern, darunter dem Vertreter der Christlich-Sozialen und dem Abg. Dr. Dmgeldey gehabt. Dem „B. T." zufolge dürfe in E diesen Besprechungen der letzten Tage die Notwendigkeit der parlamentarischen Erledigung der Aufgaben des Reichstages eine besondere Rolle gespielt haben.
*
Die Anatolische Telegraphenagentur meldet aus ânsmen: Gestern früh wurden die 28 von dem ^gsgericht verurteilten reaktionären Verschwörer hingerichtet. Die Verurteilten waren in vier Gruppen verteilt worden, die an Mchièdenen Stellen der Stadt gehenkt wurden. ~er Mörder Kubilay wurde an der Stelle gehängt, wo er feinem Opfer den Kopf abgeschnitten hatte.
, Die Havas aus Rio de Janeiro meldet, werden eine gestern erlassene Verordnung zahlreiche
U.° iilianische Ehrenkonsulate und ^Zekonsulate aufgehoben, darunter in ^utschland, Oesterreich. Frankreich, England, Wand, den skandinavischen Ländern und in der Schweiz.
.Durch eine königliche Verordnung wird die ^»monatige Schließung nicht nur der .1 sämtlicher e n verfügt. Die 'üllen begründet,
<"monatige Schließung i ^»erjität Madrid, sondern AW schen Universitäte..
di-i^ung wird mit den Zwischenfä
UM in der letzten Zeit in Madrid und ver- g^nen anderen Universitätsstädten ereignet
** Näheres stehe im politischen Teil.
Dev ELaiimsMW tzMMsvi
Die Lebven des Msvdvvszeffes »SbviK
Das Berliner Schwurgericht hat gestern im Mordprozeß Ulbrich das Urteil gefällt und Stolpe zum Tode, Lieschen Reumann zu acht Jahren zwei Monaten Gefängnis und Benzinger zu sechs Jahren drei Monaten Zuchthaus verurteilt.
*
Im Mordprozeß Ulbrich, der weit über Berlin hinaus das größte Interesse ausgeläst hat, ist gestern das Urteil- gefällt worden Jeden, der den Prozeß verfolgt hat, muhte die Leichtfertigkeit, mit der hier von jungen Menschen ein Mord geplant und ausgeführt wurde, empören. Das Opfer, der Uhrmacher Ulbrich, verdient alles andere eher, als eine sympathische Betrachtung — trotzdem bleibt die Tat, die an ihm verübt worden ist, ein scheußliches Verbrechen. Die Sachverständigen haben mit eingehender Begründung dargelegt wie weit jeder der Angeklagten für seine Tat verantwortlich zu machen war. Alle waren sich der Tatsache, daß sie ein Verbrechen vorhatten, voll bewußt, wobei Stolpe und Lieschen Neumann die treibenden Kräfte gewesen sind und zwar nicht nur bei der Vorbereitung, sondern auch bei der Ausführung der Tat. Deshalb die Verurteilung wegen Mordes.
Anläßlich dieses Urteils erhebt sich wieder die Frage, ob im neuen Strafrecht die Todesstrafe beibehalten werden soll odernicht. Die Zahl der Anhänger der Todesstrafe und derer, die sie ablehnen, ist fast gleich groß. Die, die Todesstrafe und ihre Vollstreckung befürworten, haben jedoch meist einen sehr schweren Stand gegenüber denen, die sie ablehnen.
Berlin, 4. Zebr. Aeber das Ergebnis der Verhandlungen, die gestern und heute zwischen dem Reichskanzler und dem Reicksfi nanzminister einerseits und den Vertretern der volksparteilichen Reichstagsfraktion, den Abgeordneten Diageldey und Dr.' Cremer, anderseits über den Sparantrag der Deutschen Volksparkei geführt worden sind, ist heute
ein amtlicher Bericht ausgegeben worden.
Der Bericht lautet:
1. Weiche Einnahmeausfälle infolge der Einflüsse der allgemeinen WirksHaftsoerhältnisse gegenüber den Haushaltansätzen einfrefen können, läßt sich Heuke mit voller Sicherheit endgültig nicht übersehen.
2. Reichskanzler und Reichsfinanzminister sind entsprechend früheren Erklärungen mit der Reichstagsfraktion der Deutschen Volkspartei darin einig, daß solche Ausfälle nut durch weitere Ausgabekürzungen und nicht durch Erhöhung irgendwelcher Lasten oder durch Vermehrung von Schulden gedeckt werden dürfen.
3. Um der Reichsregierung die einwandfreie Möglichkeit solcher Ersparnisse zu schaffen, wird die
Äg .: und schwer
Ansicht wird als mittekäfterll^
bezeichn
; und schwere moralische Vorwürfe werden siegen sie erhoben. Jedesmal, wenn der Verdacht eines Justizmordes auftaucht, führen die Gsg-
Reichsregierung den Reichstag um eine ent- sprech ende Ermächtigung ersuchen.
Die in dem Schlußsatz dieses Berichts erwähnte Ermächtigung wird etwa dahin lauten, daß die Reichsregierung ermächtigt wird, entsprechend etwaigen Mindereinnahmen Abstriche an der Ausgabenseite des Reichshaushalts für 1931 zu machen. In dieser Ermächtigungsformel ist also keine feste Summe angegeben, an die die Regierung gebunden wäre. Die Ersparnismaßnahmen werden vielmehr von dem Eingang der Einnahmen abhängig gemacht, können also theoretisch sowohl unter wie über den in dem Antrag der Deutschen Volkspartei enthaltenen 300 Millionen Mark liegen.
tSchNNUungSordnung und Ldhnsensung im ReiGStaa MvKvvtVaW vevwvßM svößeve GSaMttSi im Tarif- vevivasSweien
Berlin, 4. Aebr. In der heutigen Reichskagssihung wurden nach Ueberweisung einiger kleiner Vorlagen tm die betreffenden Ausschüsse die kommunistisch e n Anträge auf Aufhebung der Schlichtungsnotverordnung des Reichspräsidenten m Verbindung mit sozialdemokratischen und kommunisiischen Interpellationen über die Lohnsenkungsaktion der Reichsregierung beraten.
Abg. Schröter-Merseburg (Komm.) begründete die kommunistische Interpellation. Abg. Limbertz (Soz.) begründete eine sozialdemokratische Interpellation über den Lohnabbau und wies darauf hin, daß der gleichzeitig zugesagte Preis- abbau als gescheitert betrachtet werden müsse. Der Weg der Lohnsenkung werde nicht zur Beseitigung der Krisenzustande führen. Der auf dem Gebiete des Schlichtungswesens durch die Notverordnung geschaffene Zustand könne nicht für die Dauer aufrecht erhalten werden. (Abg. Dr. Goebbels (Nat.- Soz.) und zwei kommunistische Abgeordnete erhalten wegen verschiedener Zurufe Ordnungsrufe.) Der Redner verteidigte am Schluß die Haltung der Gewerkschaften beim Ruhrschiedsspruch. Die Gewerkschaften hätten den Lohnabbau nicht gutgeheißen. Es komme aber nicht allein darauf an, was man wünscht, sondern es müsse auch die L a g e der Wirtschaft berücksichtigt werden. (Lärm links).
srekhsavbettsmwMev De. Gieserwaw
erklärte zunächst, daß er bei der Beratung seines Haushaltes im Ausschuß noch eingehend auf die Fragen des Lohnabbaues und des Arbeitsmarkts
Zurückkommen werde.. Es unterliege keinem Zweifel, daß der Wirtschaft geholfen werden müsse. Auf nennenswerter Tarifsenkung werde man,aller dings angesichts der starken Belastung der R e! ch s- bahn mit politischen Abgaben nicht rechnen können. Man könne daher an der Lohnseite nicht vorübergehen. Es sei allerdings ein Irrtum, zu glauben, daß alle Erleichterungen nur von dieser Seite her zu erwarten seien. Auf nationalsozialistische Zwischenrufe: „Poungscher Plan" entgegnet der Minister, die Aussprache darüber sei schon so abgedroschen, daß man damit doch nicht immer wieder kommen solle. (Lärmender W'i derspruch r e cht s).
Der Krieg habe in unserer Wirtschaft solche Werte vernichtet, daß diese auch ohne den Neuen Plan eine schwere Krise durchzumachen hätte (fortgesetzte Zwischenrufe rechts). Dreher (Nat.-Soz.) ruft: „Dann schicken Sie uns doch lieber nach Hause."
Der Minister betonte weiter, es sei unmöglich, in den verschiedenen Industrien und Berufszweigen die Löhne durch die Staatsmacht auf der bisherigen Höhe zu halten. Bei der großen Arbeitslosigkeit zerschlage man durch solche (Fortsetzung aus Seite 2)
ner der Todesstrafe diesen Fall bereits als ein neues Argument an, obwohl er noch gar nicht geklärt ist Später, wenn sich die Unhaltbarkeit der Vorwürfe ergibt, schweigen die Gegner der Todesstrafe.
Gerade der Mcrdprozeß Ulbrich bietet ein so schwerwiegendes Beispiel für die Beibehaltung der Todesstrafe, daß man an ihm nicht vorübergehen kann. Der Zweck der Strafe ist nicht allein von den bedeutendsten Kriminal- wissenschaftlern, sondern sogar von der öffentlichen Meinung dèr Jahrhunderte verschieden beurteilt worden. Die wesentlichsten Motivierungen der Strafe sind: Vergeltung, Abschreckung und Besserung. Von dem Vergeltungsprinzip, das vielfach das Recht des Altertums, aber auch noch des Mittelalters beherrschte, ist man vollständig abgekommen. Die abschreckende Wirkung der Strafe wird vielfach nur sehr gering eingeschätzt Das gilt namentlich für die schweren Verbrechen. Man sagt, daß sich noch niemand von einem Mord oder von einem Totschlag habe abhalten lassen, weil er fürchten müsse, schwer bestraft zu werden. In dieser Beweisführung ist schon ein Fehler. Denn der Totschlag ist ja gerade die Tötung des Menschen, die ohne jede Ueber- legung ausgeführt worden ist. Die Frage der abschreckenden Wirkung der Strafe kann also nur bei Mord Berücksichtigung finden. Es sei zugegeben, daß in vielen Fällen die Tatsache der Strafe für den Verbrecher gar keine oder eine ganz untergeordnete Rolle spielt. Aber wenn sie dafür geeignet ist, um nur einen Mord zu verhindern, ist dies schon Grund genug dafür, sie beizubehalten.
Es unterliegt kaum einem Zweifel, daß die drei Angeklagten im Mordprozeß Ulbrich die Tat unterlassen hätten, wenn sie. hätten fürchten müssen, selbst hingerichtet zu werd en. Natürlich rechneten die Täter damit, daß sie nicht entdeckt würden. Aber wenn man sie doch fände, drohten ihnen nicht solche Strafen, die sie abschrecken konnten. Lieschen Neumann und Richard Stolpe haben sich vor der Ausführung der Tat daüber unterhalten, was mit ihnen geschehen könne, wenn man sie faßte. Sie wußten, daß Lieschen Neumann noch eine Jugendliche war, und daß sie daher nur eine Gefängnisstrafe treffen könne. Bei dem beschränkten Jntelligenzgrad der Täter ist vorauszusetzen, daß sie die Schwere einer langen Gefängnis- oder Zuchthausstrafe garnicht er-
Die veuNse «ummev umfaßt
12 Seite»