Nr. 1
Freitag, den 2. Januar 1931
Seite 3
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LangenMvold
Das neue Sahe bat begonnen
Das neue Jahr wurde am Silvester in der üblichen Form begonnen. Schon ehe die Uhr 12 schlug, versuchten einige Uebereilige das alte unbeliebte Jahr durch Feuerwerk zu vertreiben. Das Jahr blieb aber standhaft, erst als die Glocken zu den 12 dumpfen Schlägen um Mitternacht ausholten, trat es feine Herrschaft an das neue Jahr 1931 ab. Jetzt aber flammte es überall auf in roter Beleuchtung, Kanonenschlüge fielen, Frösche knatterten, Raketen züngelten nach oben und Leuchtkugeln streuten ihren bunten Glanz auf das neugeborene Jahr. An allen Fenstern, sah man die Leute stehen, das Punschglas in der Hand und sich die besten Wünsche zurufen. Noch höher ging die Stimmung in den verschiedenen Lokalen. Man sang und trank, war fröhlich, und Leute, die sonst einander nicht beachten, lagen sich in den Armen und wünschten sich Glück.
Der Trubel auf den Straßen erreichte nicht die Höhe der Vorjahre, auch hatte man das Abbrennen von Feuerwerk eingeschränkt. Die Polizei hatte keine leichte Nacht, drückte aber so lange als . irgend möglich beide Augen zu, nur als es hier und da zu Schlägereien kam, trennte sie dieKampf- L Hähne. Zu ernsten Verletzungen ist es bei den â Schlägereien nicht gekommen.
Nach Silvesterbummel und Neujahrskater ist » nun wieder der Alltag an uns herangetreten mit seinen mannigfaltigen Aufgaben, den alltäglichen und den großen politischen. Es heißt wieder: Ran an die Arbeit. Nehmen wir uns vor, im neuen i Jahr mit allen uns zur Verfügung stehenden Kräf- ' ten uneigennützig und pflichtbewußt für das Wohl . und den Wiederaufbau unseres Volkes so zu arbeiten, als wenn von uns, von jedem einzelnen, das Schicksal der Dinge abhängen würde. Arbeiten wir in dem Bewußtsein der Schillerschen Mahnung: „Immer strebe zum Ganzen, und kannst Du selber kein Ganzes sein, als dienendes Glied schließ an ein Ganzes Dich an." Und nun, da die Ruhe der ) Feiertage abgelöst ist von dem immer hastenden ; Leben des Alltags: Hinein in die Arbeit des neuen " Jahres! Nicht Rückgang, nicht Stillstand, nein, vorwärts fei die Losung!
GieuevLalendev fite den Monat Lannav
a) Reich und Preußen.
3. Letzter Tag zur Kündigung der Auf - w e r t u n g s h y p o t h e k e n, wenn die Rückzahlung zum 1. Januar 1932 verlangt wird. Die Kündigung muß bis zu diesem Tag in Händen des Schuldners sein.
5. Lohnabzug für die Zeit vom 16.—31. Dezember 1930; falls im Ueberweisungsver- fahren die hi« yint 15. Dezemoer eiMeyWV- , M Beträge RM 200.— nicht überstiegen \ haben, für die Zeit vom 1.—31. Dezbr. 1930. »Gleichzeitig Abführung der im Steuerabzugsvorfahren einbehaltenen Reichshilfe der Personen des öffentlichen Dienstes und der L e d i ge n st e u e r.
H a u s z i n ssteuer pp.
f 10. 1. Einkommen- und K ö rp e rschäf isst e u e r Vorauszahlungen für das vierte Vierteljahr 1930 (außer Landwirtschaft). 2. Reichshilfe der Aufsichtsratsmitglieder 1,25 Prozent von 60 Prozent der Aufsichtsratsbezüge 1929). 3. Zuschlag zur Einkommensteuer für Einkommen über Reichsmark 8000.— (2,5 Prozent der Einkommensteuer für 1929) mit Ausnahme der Steuerpflichtigen, die hauptsächlich Einkünfte aus Landwirtschaft beziehen. 4. Ledigen- steuer für oeranlagte Steuerpflichtige mit Ausnahme der Steuerpflichtigen mit hauptsächlich landwirtschaftlichem Einkommen. 5. Umsatzsteuer Voranmeldungen und Vorauszahlung für letztes Vierteljahr 1930 (Schonfrift 15. 1. 1931). 6. BörfenUmsatz ft e u e r für Dezember bei monatlicher Abrechnung, für Oktober bis Dezember bei vierteljährlicher Abrechung.
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Von Belloc Lowndes
H Copyright by Ernet Oldenburg, Verlag, Leipzig C I,
21 Fortietzung (Nachdruck verboten.)
Katty sah das Möbelstück zweifelnd an. „Es ist sehr schwer, aber vielleicht wird es gehen. Ich werde Nicholas bitten, mir morgen früh dabei zu helfen." ( „Müssen Sie deshalb den Prinzen fragen? Kann das nicht der Diener tun, den ich gestern abend gesehen habe?"
Katty sah sie ohne mit der Wimper zu zucken an. „Es gibt keine männlichen Dienstboten in der Villa. Prinzessin Lola zieht weibliche Angestellte vor."
j „Wer war beim der Mann, der gestern abend dem Prinzen half, mein Gepäck mit heraufzutragen?"
Wieder schaute Katty sie an — erstaunt und arglos. „Das muß jemand von außerhalb des Hausès gewesen sein."
„Der Mann, den ich meine," sagte Angela ein wenig ärgerlich, „hörte auf den Namen Jean und hatte eine große Narbe im Gesicht."
„Ich kann mir nicht denken, wer das gewesen sein könnte!"
I 3n der Tür drehte sich Katty noch einmal um. „Die Prinzessin läßt bitten, eine möglichst große Handtasche heute abend mitzunehmen, Mrs. Graham. Etwa in der Größe eines Beutels, den die Engländerinnen für ihre Bandarbeiten gebrauchen. Ich habe der Prinzessin gesagt, daß Sie so etwas hesitzen."
H Katty hatte also ihre Sachen durchwühlt, die sie, «ngela, gestern abend selbst ausgepackt hatte! Ob- gieid) nichts darunter war, was sie hätte verbergen süssen, trug diese Entdeckung nur dazu bei, ihre Meinung von dem Mädchen zu verschlechtern.
11.
Rie zuvor hatte sich Angela in einer solchen Eile angezogen. Als sie ihren Pelzmantel umlegte und aus Limmer schlich, kam sie sich wie ein Kind vor, das Schelte erwartet
. Es war ganz dunkel im Korridor und sie suhr zu-
Was muS man über die neue VürgeEeuer wissen?
Durch die erste Notverordnung ist die Bürger- steuer eingeführt worden, die zweite Notverordnung hat einige nicht unwesentliche Aenderungen gebracht. Die Bürgersteuer selbst ist politisch auch heute noch umstritten. Das soll hier unerörtert bleiben. Notwendig ist aber, die Bestimmungen selbst zu erläutern. Insbesondere deshalb, weil darüber bisher noch vielfach Unklarheit besteht.
Die neue Bürgersteuer wird in den Gemeinden soweit sie eingeführt ist, am 10. Januar und 10. März nächsten Jahres erhoben, und zwar von allen im Ge- meindcbezirk wohnenden Personen, die über 20 Jahre alt sind und selbständig auf eigene Rechnung leben. Ihnen stehen Personen gleich, die
ein selbständiges Einkommen
haben und im Haushalt der Eltern oder sonstigen Verwandten leben. Matzgebend für die Steuerpflicht sind die Verhältnisse am 10. Oktober eines jeden Jahres. Durch die neue Notverordnung ist der Kreis der Bürgersteuerpflichtigen wesentlich eingeschränkt worden. Man hat insbesondere diejenigen Personen befreit, bei denen eine Einziehung der Steuer in der Praxis ohnehin aus die größten Schwierigkeiten gestoßen wäre. Nicht steuerpflichtig sind also Personen, die am Stichtag vom Wahlrecht ausgeschlossen, am Fälligkeitstag Arbeitslosenunterstützung oder Krisenunterstützung beziehen, laufend öffentliche Fürsorge genießen (insbesondere die Kleinrentner), ferner Sozialrentner, soweit sie nicht bereits unter die öffentliche Fürsorge fallen und ihr gesamtes Jahreseinkommen 900 Mk. nicht übersteigt. Der Reichsfinanzminister ist übrigens ermächtigt, noch weitere Personenkreise von der Steuerpflicht zu befreien. Für alle Fälle, mit Ausnahme der vom Wahlrecht Ausgeschlossenen, gilt die Befreiung, falls sie nur an einem Fälligkeitstage vorliegt, nur für den an diesem Fälligkeitstage zu entrichtenden Teilbetrag der Bürgersteuer.
Die Höhe der Bürgersteuer ist zunächst durch die erste Notverordnung festgelegt worden. Danach betrug der niedrigste Satz bei Einkommen bis 8000 Mk. jährlich mindestens 6 Mk., bei 8—25 000 Mk. Jahreseinkommen 12 Mk. Die neue Notverordnung bringt für das Rechnungsjahr 1931 — also nicht sofort —
eine schärfere und neue Staffelung.
Die Widerstände gegen die Festsetzung des Landessatzes werden dadurch ausgeräumt, daß der in der neuen Notverordnung vorgesehene Mindestsatz in
G e w e r b e st e u e r z a h l u n g % ber Nachtragsumlage.
,B ü r g e r st e u e r zur Hälfte.
20. 1. Lohnabzug für die Zeit vom 1.—15. Jan. für das Markenverfahren, für das Ueber- weisungsverfahren nur, falls die vom 1.—15. Januar einbehaltenen Lohnbeträge RM 200 übersteigen. Gleichzeitig Abführung der im Steuerabzugsverfahren einbehaltenen Reichshilfe der Personen des öffentlichen Dienstes, und. der V^bj g e n ji e u e r. 2. Letzter Tag für Einsendung der Lohn- steuerbescheinigung und Lohn - steuerüberweisungsblätter usw. an das Finanzamt.
31. Ueber die Abgabe der Einkommensteuererklärung 1930 sind Bestimmungen noch nicht getroffen.
b) Hessen.
5. Letzter Tag für verzugszinsenfreie Zahlung der am 27. Dezember 1930 fällig gewesenen L an d e s st e u e r n.
26. Fünftes Ziel der Kommunalsteuern (Grund- Gewerbe- und .Sondergebäudesteuer für Gemeinde, Kreis und Provinz) lt. Bescheid. Termin nicht einheitlich; siehe Bescheid und Tagespresse.
sammen, als sie eine Stimme flüstern hörte: „Sind Sie es, Mrs. Graham?"
Nicholas Dragonov ergriff ihre Hand und behielt sie in der seinen, so daß sie Hand in Hand bis zu der Stelle gingen, durch die, weil der Vorhang zurückgezogen war, ein breiter Lichtstreifen von dem erleuchteten kuppelartigen Dach der großen Halle drang, die den Mittelpunkt der Villa Bosphore bildete.
„Ich hoffe, es fehlt Ihnen an nichts," flüsterte er.
„Danke, nein. Nur hätte ich gern gewußt, ob vielleicht der Mann, der gestern abend mein Gepäck mit herauftrug, morgen früh den großen Schrank in meinem Zimmer an eine andere Stelle rücken könnte?"
Sie waren noch, im Dunkeln. Der Prinz blieb stehen und zwang sie, das gleiche zu tun.
„Hören Sie, was ich Ihnen sage, liebe Freundin —"
Sie waren beinahe am Ende des Ganges angelangt, aber sie konnte sein Gesicht nicht sehen, beim noch stand er im Schatten.
„Ich bitte Sie, zu niemand — selbst nicht zu mir — von dem Mann zu sprechen, den sie gestern abend gesehen haben. Kann ich auf Ihre Verschwiegenheit rechnen?" Er drückte ihre Hand so stark, daß sie schmerzte.
Sie war verwirrt und unruhig. „Selbstverständlich können Sie sich auf mich verlassen. Ich werde ihn niemals wieder erwähnen," sagte sie stammelnd.
„Bereiten Sie sich aus eine Ueberraschung vor, wenn Sie mich unten sehen. Aber sagen eie vor den anderen nichts darüber. Und denken Sie immer, daß es derselbe Ihnen treu ergebene Nicholas ist, der vor Ihnen steht, auch wenn er Ihnen gänzlich verändert erscheint —"
Sie konnte beim besten Willen nicht erraten, was er mit diesen Worten meinte, die er ihr zuslüsterte, als er ihre Hand losließ.
Während sie allein die Treppe hinunterlief, zog er sich weiter in den dunklen Korridor zurück.
An der Glastür, die zur Garderobe führte, stand Prinzessin Lola und wartete schon ungeduldig. Neben ihr ein großer, blonder junger Mann im Smoking mit schweren, rotgeränderten Augenlidern.
„Mrs. Graham, das ist mein Freund Mr. Sussex. Er ist ein Landsmann von Ihnen und freut sich, Sie kennen zu lernen."
Angela gab dem Fremden die Hand. Sie bemerkte
Ermangelung eines abweichenden Beschlusses als Landessatz gilt. Die als Landessatz bezeichneten Sätze gelten als Mindestbeträge. Für das Rechnungsjahr 1931 also ist zu zahlen für Personen mit einem Jahreseinkommen bis zu 4500 Mark ebenfalls mindestens 6 Mk., bis 6000 Mk. 9, bis 8000 Mk. 12, bis 12 000 Mk. 18, bis 16 000 Mk. 24, bis 20 000 Mk. 30 Mk. usw.
Diejenigen Personen, die einkommensteuerfrei sind, zahlen nur Die Hälfte des Landessatzes, der für .Personen mit einem Jahreseinkommen von nicht mehr atls 4500 Mk. gilt. Für die Ehefrau ist, sofern die Ehegatten nicht dauernd voneinander getrennt leben, ebenfalls die Hälfte des für den Ehemann in Frage kommenden Satzes zu zahlen, wobei der Landessatz nach dem Jahreseinkommen der beiden Ehegatten zusammen bestimmt wird.
Die Steuer ist in zwei Raten, am 10. Januar und am 10 März je zur Hälfte zu zahlen. Sie wird bei
Lohnsieuerpslichtigen durch den Arbeitgeber eingezogen und ist innerhalb einer Woche abzuführen. Die Einbehaltung ist in dem nach den Durchführungsbestimmungen über den Steuerabzug vom Arbeitslohn zu führenden Lohnkonto zu vermerken. Damit find zunächst die Einkommen bis 8000 Mk. erledigt. Wer mehr als 8000 Mk. hat, wird außerdem entsprechend seinsm Einkommen durch das Finanzamt veranlagt. Wer in keinem Lohn- oder Arbeitsverhältnis steht, wird direkt veranlagt. Für den Fall, daß eine Einbehaltung der Steuer nur für wenige Arbeitnehmer erfolgt, kann dec Arbeitgeber, statt die auf der Steuerkarte vorgesehenen Abschnitte zu übersenden, die nötigen Angaoeii (Name, Vorname, Wohnort, Straße und Hausnummer des Arbeitnehmers oder Nummer der Steuerkarte) auf der Rückseite der Postanweisung oder Zahlkarte vornehmen. Jeder, der eine Steuerkarte erhält, wird diese auf der Rückseite angebrachten Abschnitte bereits bemerkt haben. Dabei beziehen sich die Abschnitte 1 und la auf die Rate vom 10. Januar, die Abschnitte 2 und 2a auf die Rate vom 10. März. Der Arbeitgeber haftet neben dem Arbeitnehmer für die einbehaltenen Beträge. Der Arbeitgeber ist aber für eine Einbehaltung und Abführung der Bürgersteuer nur dann verpflichtet, wenn der steuerpflichtige Arbeitnehmer am Fälligkeitstag (10. Januar oder 10. März) bei ihm beschäftigt war.
GchlEviehmaE (Hauplberichk).
Frankfurt a. M., 2. Jan. Auftrieb: Rinder 171, darunter Kälber '468, Schafe 92, Schweine 168. Preise: Kälber: a) 73—76, b) 67—72, c) 60—66. Schweine: al) 47—50, b) 40—46. Marktverkauf: Kälber und Schafe mittelmäßig, geräumt. Schweine ruhig, ausverkauft.
* Viehkasse 1. Die Prämien vom 4. Quartal 1930 (1 RM vom Hundert) werden hiermit ange- forbert. Gleichzeitig werden die Rückstände dringend angemahnt.
* Brennholzverskeigerung. Im Revier Gettenbach (Glashüttenkopf) werden am Dienstag, 6. Januar ca. 400 rm Buchsnfcheit, 300 rm Buchenprügel und 150 rm Buchen-Reisprügel versteigert. Zusammenkunft 9^ Uhr in Gettenbach (Siehe auch Inserat in der Mittwoch-Ausgabe).
. * Spielvereinigung 1910 c. V. Heute abend 8.30 Uhr Spielausschuß- und Spielersitzung im Vereinslokal „Felsenkeller". Sonntag Verbands- spicl in Rückingen. Der Fahrpreis für Hin- und Rückfahrt im Autobus beträgt 40 Pfg. — Auf die Wiederholung des Operettenabends am kommenden Sonntag, 4. Januar fei nochmals hingewiesen. Ein-
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den scharfen, etwas spöttischen Blick nicht, mit dem er sie musterte, weil die veränderte Erscheinung der Prinzessin sie völlig in Anspruch nahm.
Statt des plumpen Scheusals von heute morgen stand eine durchaus feine Dame mittleren Alters und von etwas altmodischem Stil vor ihr!
Ihr schwarzes Seidenkleid reichte fast bis auf den Boden. In dem wohlfrisierten Haar trug sie ein prächtiges Band von Diamanten und Rubinen. Ihre Stimme hatte sich vollkommen verändert. Sie hatte einen angenehmen sanften Ton.
„Nicholas verspätete sich eigentlich nie," bemerkte sie. „Würden Sie wohl in fein Zimmer gehen und ihm sagen, daß wir fertig sind, lieber Luke?"
In dem Augenblick erschien Nicholas oben auf der Treppe mit dem Ausruf: „O, ich bitte vielmals um Entschuldigung, aber ich kam mit dem Binden meiner Kravatte nicht zurecht!"
Er sprach diese offenkundige Lüge mit der größten Ruhe aus und Angela überkam wiederum ein Gefühl der Unruhe. Ihr war zumute, als ob sie von einer undurchdringlichen Atmosphäre zweckloser Unwahrheiten umgeben sei.
Als er die breite Treppe heruntergelaufen kam und sie ihn zum erstenmal an diesem Abend deutlich vor sich sah, erlebte sie eine neue Ueberraschung und war froh, daß er sie auf fein verändertes Aussehen vorbereitet hatte.
Tatsächlich sah Nicholas Draganoo erstaunlich anders aus als der Mann, dem sie in London begegnet war und mit dem sie die genußreiche Autofahrt durch Frankreich gemacht hatte.
Sein Haar, das vielleicht eine Spur zu lang gewesen war, war jetzt nach französischer Art geschnitten und bedeckte seinen mächtigen kugelförmigen Schädel wie eine Bürste. Den Bart hatte er wègrasiert. Wenn Angela ihn nicht an dem Klang der Stimme erkannt hätte, würde sie in ihm nicht denselben Menschen vermutet haben.
Die beiden Damen gingen durch die Vorhalle. Der Prinz öffnete die Haustür. Draußen stand ein großes geschlossenes Auto.
Auf' dem Führersitz waren drei Plätze. Nachdem Luke der Prinzessin und ihrer Gesellschafterin beim Einsteigen behilflich gewesen war, nahm er neben dem Prinzen und dem Chauffeur Platz.
Als das Auto auf die breite Fahrstraße einbog, meinte, die Prinzessin: „Wir hätten ebenso gut bis zum Kasino gehen können. Aber ich weiß, wie
Betrifft: Erhebung von Vackgebühren
Durch Beschluß der Gemeindevertretung vom 22. November bs. Is. werden mit Wirkung vom 1. Januar 1931 ab die Backgebühren wieder erhoben, und zwar 20 Pfg. für jede Benutzung des Backhauses. Die Gebühr ist bei dem Bcckmeister gegen Empfangnahme einer Backkarte zu entrichten. Die Karte muß dem Kontrolleur abgegeben werden.
Langenselbold, den 31. Dezember 1930.
Der Bürgermeister: I. V.: Dreßler.
Die Nutz- und Brennholzversteigerung vom 30. d. M., ist genehmigt worden. Entsprechend den Berkaufsbedingungen wird ein Nachlaß von 5 Prozent des Kaufpreises denjenigen Käufern gewährt, die den vollen Kaufpreis bis zum 9. Januar 1931 einzahlen.
Langenselbold, den 31 Dezember 1930
Der Bürgermeister, I. V.: Dreßler.
Bekanntmachung
Bekr. Backmeister für 1931
Für das Jahr 1931 werden als Backmeister bestimmt:
1. Für das Backhaus im Hinserdorf: Hübener, Heinrich, Kleinsiedlung 27;
2. für das Backhaus am Marktplatz: Lehr, Wilhelm, Friedrichstraße 60.
3. für das Backhaus im Oberdorf: Hubert Theodor, Oberdorfstraße 24;
4. für das Backhaus im Steinweg: Schröder, Karl, Gartenstraße 15;
5. für das Backhaus am Klosterberg: Dreßler, Wilhelm, Jägergasse 14;
6. für das Backhaus in der Braugasse: Spindler, Johannes, Wassergafse.
Die Namen der Kontrolleure werden noch bekanntgegeben.
Der Bürgermeister. I. B.: Dreßler.
In das Güterrechtsregister ist unter Nr. 61 ein« getragen worden: Heinrich Hölzinger, Schuhmacher, und dessen Ehefrau Susanne geb. Elsässer in Langenselbold. Durch notariellen Vertrag vom 27. November 1930 ist Gütertrennung vereinbart.
Langenselbold, den 23. Dezember 1930.
Amtsgericht.
Bekanntmachung.
Die Erhebung der Krankenkasstnbeiträge für die Pflichtversicherten erfolgt am Donnerstag, den 8. Januar 1931, und zwar von 8—9 Uhr vormittags in der Gastwirtschaft „Zum Adler" (Schweinsberger) für die Arbeitgeber im Klosterberg und am gleichen Tage vormittags von 10—11 Uhr in der Gastwirtschaft Köhler, Hinserdorf, für die Arbeitgeber im Hinser- und Oberdorf.
Die Erhebung für die freiwillig Versicherten erfolgt am Montag, den 5- Januar 1931, nachmittags von 2—4.30 Uhr im Bürgermeisteramt.
Es gelangen 5 Beitragswochen zur Erhebung. Der Vorstand der Allgem. Ortskrankenkasse für den
Landkreis Hanau. Dietz.
trittskarten sind zum Preise von 70 (num. Platzst und 50 Pfg. beim Vereinskassierer Konrad Döll, Steinweg erhältlich.
* Operettenabend der Spielvereinigung 1910 e. V. Vielfach geäußerten Wünschen Rechnung tragend, hat sich die Spielvereinigung 1910 e. V. entschlossen, die am 1. Weihnachtsfeiertag so überaus beifällig aufgenommene Operette „Waldvöglein" nochmals aufzuführen. Die Wiederholung der Operette findet am kommenden Sonntag, 4. Januar, abends 8 Uhr, im Saale „Gasche's Felsenkeller" statt. Eintrittskarten zum Preise von 70 und 50 Pfennig sind beim Vereinskassierer Konrad Döll, Steinweg, erhältlich.
* Silvesterpreisrätsel. Schon am ersten Tag nach der Veröffentlichung ist eine große Zahl von Lösungen eingegangen Wir machen nochmals darauf aufmerksam, daß die Sadtleser die Rätsel 1 und 2 sowie das Kinderrätsel zu lösen haben, die Landleser dagegen das Rätsel von der Aepfelwein- stube und das Kinderrätsel. Wenn nur ein Teil der Rätsel (etwa nur das Kinderrätsel) gelöst sind, gilt die Lösung nicht als richtig.
hübsch sich die jungen Engländerinnen immer anziehen und ich fürchtete auch für Ihre entzückenden Schühchen."
Diese schmeichelnden Worte wurden mit so viel Güte gesagt, daß Angela ordentlich Gewissensbisse hatte, wenn sie bedachte, mit welcher Abneigung sie dieser Frau entgegenkam. Ihr selbst unbewußt trug auch das veränderte Aussehen der Prinzessin viel dazu bei.
„Nicholas hat mir gesagt, daß Sie gern spielen? Das freut mich sehr, Mrs. Graham. Es ist wirklich die einzige Zerstreuung, für die ich etwas übrig habe. Und doch bin ich immer ein wenig nervös, ich möchte fast sagen schüchtern, wenn ich öffentlich spiele. Es klingt merkwürdig, aber es ist so. Deshalb habe ich es gern, wenn meine Gesellschafterin für mich spielt."
„Das werde ich mit Vergnügen tun," sagte Angela aufrichtig.
Beide schwiegen ein paar Minuten. Das Auto fuhr langsam am Strand entlang.
„Zu meiner Freude sehe ich auch, daß Sie im Gegensatz zu den meisten jungen Damen für den Abend einen Beutel haben, der nicht nur hübsch, sondern auch praktisch ist."
„Katty sagte mir, ich möchte diese große Tasche mitnehmen. Eigentlich ist das ein richtiger Arbeitsbeutel und —"
„Der sich als sehr nützlich heute abend erweisen wird," sagte die Prinzessin. „Ed ist übrigens besser, wenn id/ Ihnen das Spielgeld jetzt und nicht erst nach dem Abendessen gebe."
„Bitte nicht!" sagte Angela rasch. „Der Gedanke, so viel französische Noten bei mir zu haben, ehe ich wirklich mit Spielen anfange, würde mich ganz nervös machen."
Die Prinzessin lachte. „Es ist ja gar kein richtiges Geld. Es ist nur sogenanntes „Spielgeld"! Sehen Sie, hiermit spielen Sie."
Bei diesen Worten öffnete sie ihren großen, roten, goldgestickten S eibenbeutel und holte eine Handvoll Spielmarken heraus, die aussahen, als ob sie aus einem blaßrosa Stein hergestellt wären.
„Verlassen Sie sich darauf, die stiehlt Ihnen keiner, besonders dann nicht, wenn Sie sie gut in Ihrem großen Beutel verwahren."
(Fortsetzung folgt.)