Sette S
Mittwoch, den 10. Dezember 1930
Nr. 289
nossonschaftsbank in Flörsheim a. M. die Zahlungen eingestellt. Dieser Zusammenbruch verursachte in der Gemeinde sowie in der näheren und weiteren Umgebung großes Aufsehen, größte Aufregung und brachte namenloses Unglück über viele Arbeiter und kleine Geschäftsleute, die ihre sauer verdienten Spargroschen dieser Genossenschaft an- Dertraut hatten. Auch die Genossen wurden schwer geschädigt, da sie erhebliche Zuzahlungen in einer Zeit tiefster wirtschaftlicher Depression zu leisten hatten und noch zu leisten haben. Die Verantwortung üfr den Zusammenbruch trägt, wie die Feststellungen und Ermittelungen ergaben, der erste Direktor der Genossenschaftsbank, der aus Offenbach a. M. stammende Heinrich Kriegsheim, der im Jahre 1921 von Frankfurt aus, wo er Beamter der Frankfurter Gewerbesasse war, auf diesen Posten berufen wurde. In zu großzügiger Weise führte Kriegsheim mit dem anderen Hauptamtlichen Vor- stairdsmllgliede, dem Malzfabrikanten Finger, der 35 Jahre dem Vorstand angehörtè und vor kurzem verstorben ist, sowie einem ehrenamtlichen Mit- gliede die Geschäfte, und zwar weit über das Maß einer Genossenschaft hinaus. Eine ganze Reche von bedeutenden Krediten, die die Höchstkreditgrenze erheblich überschritten, wurden vor allem dem Bauunternehmer Willwohl in Flörsheim, der Firma Rendel v. Kaes in Eddersheim und anderen gewährt, die wackelig standen und iollwertige Sicherheiten nicht stellten. Bei der großen Kredichingabe hatte Kriegsheim selbständig gehandelt und den Aufsichtsrat nicht gefragt. Hierdurch hat er gegen § 146 des Genossenschaftsgesetzes verstoßen. Eine halbe Million sind verloren gegangen; aus dem Konkurs werden etwa 15 Prozent herauskommen. An Gehaft bezog Kriegsheim monatlich 600 RM. Um 1927 wies er sich mit Zustimmung feines Kollegen Finger monatlich 200 Mark mehr ohne Genehmigung des Aufsichtsrates an und, als um diese Zeit auch eine Zweigstelle der Genossenschaft in Hattersheim errichtet wurde, genehmigte er sich stillschweigend monatlich weitere 200 Mark. Sie wurden aber nicht auf Gehallskonto sondern auf Unkostenkonto und dergleichen der Zweigstelle gebucht.' Durch diese rechtswidrige Gehaltserhöhung hatte Kriegsheim die Bank in jedem Falle um 2500 Mark geschädigt und sich damit der Untreue schuldig gemacht. Ferner soll Kriegsheim der Generalversammlung den Vermögensstand der Genossenschaft falsch dargestellt haben und in der Bilanz in unrichtiger Weise Finanzwechsel, die wertlos waren, in beträchtlicher Höhe eingesetzt und die Debitoren zu hoch eingesetzt haben. Schließlich wurde Kriegsheim vorgeworfen, daß er auf Grund der Bilanz von 1927, die bereits Anlaß zu Beanstandungen ergab, für sich eine Gratifikation von 1500 Mark, für Finger eine solche von 1000 Mark sowie für die Angestellten in kleinen Beträgen insgesamt 1000 Mark hatte bewilligen lassen und damit einen Betrug begangen hat. Kriegsheim stand nunmehr vor dem Erweiterten Schöffengericht wegen Betruges, Unterschlagung, Untreue u. Bilanzverschleierung. Der Angeklagte will in allen Fällen korrekt gehandelt haben. Der Zusammenbruch wäre abgewandt worden, wenn die Genossen und Sparer Ruhe bewahrt und die „Krischer" nicht die Oberhand bekommen hätten. Auf Grund der zweitägigen Beweisaufnahme verurteilte das Gericht den" An-
Das Vrotgesetz in neuer Korm
Auch nach der Aenderung des Brotgesetzes durch die Notverordnung vom 1. Dezember bleibt es bei den vier Brotsorten, die enthalten müssen:
1. mindestes 97 v. H. Roggenmehl (höchstens zu 60 v. H. ausgemahlen):
2. mindestens 97 v. H. Mahlerzeugnisse des Roggens, die zu 100 v. H. ausgemahlen oder geschrotet sind (Vollkornbrot oder Roggenschrotbrot),
• 3. mindestens 80 v. H. Rotzgenmehl, das höchstens zu 60 v. H. ausgemahlen ist, und höchstens 17 D. H. Weizenmehl (Roggenmischbrot),
4. mindestens 80 Telle Roggenmehl (ausgemahlen wie zu 3) und höchstens 17 Teile Roggenschrot (reines Roggmmischbrot).
Zusätze von SBgjfer, Hefe, Salz bleiben dabei unberücksichtigt.
Der Sinn der Ausmahlungsbestimmung beim Hauptkonsumbrot ist leicht einzusehen: Es soll möglichst viel Kleie (also zur tierischen Ernährung) .abfallen, mindestens 40 v. H. Damit soll die Nachfrage nach Roggen zur menschlichen Ernährung und gleichzellig der Preis bis zu einer Höhe steigen, daß er mindestens die Produktionskosten deckt. (Und gleich- zellig erhandelt die Regierung den Abbau der Brot- preise? Erkläret mir Graf Oerindur---.)
Neu eingefügt ist eine Bestimmung, die vorschreibt, daß Weizenbrot im Gewicht von mehr als 200 Gramm nur unter Beimischung von 30 v. H. Roggenmehl hergestellt werden darf (Weizenmischbrot). Dieses Roggenmehl darf nur von 0 bis höchstens 50 v. H. ausgemahlen fein.
Weiter ist ganz neu, daß bei Backwaren, die überwiegend unter Verwendung von Mahlerzeugnissen des Weizens hergestellt werden, ein Zusatz von Kartoffelstärkemehl bis zu 10 v. H. der Mahlerzeugnisse ohne besondere Kenntlichmachung erlaubt ist. Roggenbrot darf also nicht durch Zusatz von Kartoffel- stärkemehl gestreckt werden. Nur als Streumlltel ist letzteres hier gestattet.
Das in Gast- und Speisewirtschaften (also auch in den Wartesälen) zum Genuß an Ort und Stelle angebotene Brot (Großbrot wie Kleingebäck) muß den Vorschriften des § 1 des Brotgesetzes entsprechen, das heißt, es darf kein Weizenkleingebäck ausgegeben werden, wohl aber Roggenkleingebäck oder Scheiben von Großbrot aus 60prozentig ausgemahlenem Roggenmehl.
Die Einschränkung des Weizenkleingebäcks soll noch weiter geljeh. Dieses sowohl wie auch das Weizenmischbrot in Stücken über 200 Gramm darf Hinfort nur unmittelbar von einer gewerblichen Niederlassung ausgeboten, feilaehalten oder verkauft werden, die vor dem Inkrafttreten der neuen Gesetzesbestimmung bestand. Danach dürfen Hausierer, Wochenmarktstände sowie alle neu einzurichtenden Betriebe nur noch Brot verkaufen, das der Fassung des § 1 des Brotgesetzes entspricht, das heißt die verschiedenen Arten von Roggenbrot und Roggenmischbrot. Kuchen ist natürlich kein Brot im Sinne des Brotgesetzes: seine Feilhaltung oder Herstellung ist, abgesehen von der Möglichkeit eines ivprozentigen Kartoffelstärkemehlzusatzes, in keiner Weise beschränkt.
Im Falle eines dringenden Bedürfnisses sind die obersten Landesbehörden oder die von diesen bestimmten Behörden ermächtigt, Ausnahmen von den Vorschriften über Feilhaltung und Verkauf (auch durch die Gast- und Schankwirtschaften) zu erlassen. Ebenso geben diese Behörden besondere Richllinien über die Berücksichtigung von Fehlergrenzen bei der Gewichtsprüfung aus. Die Vorschriften über die Herstellung des Brotes und der Mahlerzeugnisse sind jedoch bis zum 31. August 1931 unabänderlich, zu welchem Datum das Gesetz außer Kraft tritt, mit Ausnahme der Bestimmung über die Verwendung von Kartoffelstärkemehl, deren Geltungsdauer von der Reichsregierung mit Zustimmung des Reichsrats festgesetzt werden soll.
schlichte, wohlfeile und dabei unterhaltsam gestaltete Wochenschrift herausgeben, die unter dem Titel „Die Feder der Knaben" erscheint. Die erste Nummer des vier Seiten umfassenden Blattes enthält ein Programm und eine Erzählung des Herausgeber- Vittorio Mussolini, sowie zwei Novellen, den Anfang einer Kriminalgesichte, einen Sportteil mit einem Bilde Carneras, einem Gedicht und vielen historischen Anekdoten Kurz, die Nummer soll die Absicht des Herausgebers verwirklichen, die er mit den Worten ausdrückt: „Eine schöne, frische Form mit einem Inhalt, wie er für die Jugend geeignet ist".
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Mittwoch den 10. Dezember
6.15: SF. Wettermeldung. Anschließend: Morgengymnastik. 7.30: Frühkonzert. 10.20: SWR. Schulfunk. 11: SWR. (Wiesbaden): Frühkonzert. 12.20- SWR. Schallplattenkonzert. 15: SWR. Stunde der Jugend. 16: SWR. Konzert. 18.05: SWR „Frau und Gesellschaft in Südamerika", Vortrag. 18.35: SF. (Mannheim) „Das Kleinporträt in Plastik und Malerei", Vortrag. 19: Zeitangabe, Wettervoraussage, Wirtschaftsmeldunaen. 19.05: SF. Pädagogischer Vortrag. 19.30: SWR. Die Instrumente des Orchesters, 13. Vortrag. 20: SWR. Richard Wagner in Paris. 21: SF. Ae Passion der Jnselmenschen, Hörfolge. 22.15—23: SWR. Konzert auf zwei Klavieren.
auf begann die Groteske. Der Ingenieur erklärte daß er überhaupt nicht bei dem Arzt gewesen fai. Er habe erwartet, daß man ihm, um seine Prozesse auf diese Weise zu Ende zu bringen, für geisteskrank erklären werde. Aus diesem Grunde fei, ein Bekannter von ihm, ein Musiker, zu dem Arzt gegangen und prompLals geisteskrank erklärt worden. Er sei so fest vonsdiesem Ausgang überzeugt gewesen, daß er seinem „Stellvertreter" nicht einmal seine genauen Personalien angegeben habe. Wenn die Personalien festgestelll worden wären, hätte der Schwindel sofort herauskommen müssen. Bei der Gegenüberstellung ist inzwischen festgestelll worden, daß der Arzt den Ingenieur Bu. vorher nicht gesehen hat und daß tatsächlich der „falsche Patient" als geisteskrank bezeichnet worden ist. — Hinzugefügt wird noch, daß der Ingenieur seit Jahren Beisitzer des Verforgungsge- richts ist, ohne daß dem Vorsitzenden, einem Landgerichtsrat, oder den Beisitzern jemals der Gedanke gekommen wäre, daß Bu. geisteskrank fein köynte.
Weißenberg vornehmen ließ, sind der Monteur Fiedler und der Vorarbeiter Nerrettig, beide aus Löbau, mit der Starkstromleitung in Berührung gekommen und dadurch sofort getötet worden. Als Nerrettig seinen Arbeitskollegen Fiedler, der zuerst an die Leitung geraten war, retten wollte, erhielt auch er einen elektrischen Schlag, der den sofortigen Tod zur Folge hatte.
In der Grube tödlich verunglückt
Alsdorf, 9. Dez. Im Kranz-Schacht ^er Grube Anna I wurde heute morgen der Bergmann Karl Klar von einem Förderkorb erfaßt und erdrückt. Der Verunglückte war verheiratet und hinterläßt vier unmündige Kinder.
Severns. SevßMnmrunsen.
Hanauer Tierschuhverein. Heute abend 8 Uhr Vorstandssitzung im Dereinslokal Hotel Vindenhof.
Deukschnalionaler Handlungsgehilfen-Verband. Die Preisoerteilung aus den Berufswettkämpfen findet am 10. Dezember, abends 8.30 Uhr im Orts-, gruppenheim, Langstraße 25 statt. Aw Donnerstag, 11. Dezember spricht Herr Handelsoberlehrer Dipl.-Handelslehrer Bührmann über „Die Harmonie zwischen Kapital und Arbeit als Vorbedingung wirtschaftlichen, kulturellen und nationalen Aufstiegs" als Fortsetzung des ersten Vortrages 1837
der Monaten und einer Geldstrafe von 500 RM.t Mildernde Umstände wurden ihm versagt.
Dev falsche Patient Ms seMesvank esriävt
Ein Arzt. der auf einen Trick hineinfiel
Ein Dortmunder Blatt bevichtet unter der Wiedergabe verschiedener amtlicher Schriftstücke über einen geradezu unfaßbaren Irrtum eines Arztes der nach kurzer Untersuchung einen Mann jur geisteskrank erklärt hat, trotzdem er an Stelle des angeblich Kranken einen anderen Mann untersucht hatte. Nach der Darstellung hat sich der Fall folgendermaßen abgespielt, ein kriegsbeschädigter Ingenieur, Bu., der ein künstliches Bein trägt, hatte mit feinem Arbeit- geber im Jahre 1902 Differenzen, die am Gewerbegericht ausgetragen wurden. Aus diesem Gewerbe- giruytsprozeß hat sich ein langwieriges Streit- entwickelt, das zu Prozessen vor ver- schiedenen Instanzen führte. Der Ingenieur hatte schließluh einem Richter den Borwurf gemacht er oabe vor dem Oberlandesgericht das Gegenteil von o«n ausgesagt, was er in einer früheren Instanz behauptet habe. Als eine Anzeige wegen Meineids erfolglos blieb, versuchte der Ingenieur einen Pro-
Segen sich zu erzwingen, um auf diei'e Weise feine Beschuldigung zu beweisen. Schließlich erhielt der Ingenieur eine Vorladung des Gerichts- arrtes^Nach kurzer Untersuchung, die angeblich nur orei Minuten gedauert habe, wurde der Patient IF geisteskrank und für feine Handlungen auf mruno des § 51 nicht verantwortlich erklärt. Dar-
Verbrennungslod eines Kindes
Vor einigen Wochen steckte ein Kind beim Spiel mit Streichhölzern den Kinderwagen, in welchem sein neun Monate alles Schwesterchen lag, in Brand. Da die Kinder einige Minuten ohne Aufsicht waren^ erlll as im Wagen liegende Kind
Leiden ist nun das bedauernswerte Kleine im Krankenhaus an den Brandwunden gestorben.
Hafk entlassen werden
Amtliche NekanntMÄchunse«.
Polizeiverordnung
Auf Grund der §§ 5 und 6 der Verordnung über die Polizeioerwallung in den neu erworbenen - Landesteilen vom 20. September 1867 (G. S. S. 1529) wird nach Beratung mit dem Gemeindevorstand für den Bereich der Gemeinde Dörnigheim folgende Pokizeiverordnung erlassen: V
§ 1. Die Polizeiverordnung vom 11. Juni 1kW betreffend Verbot über Befahren des FußwessP im Walde von der Kühruh bis zur Scheitlä-V mit Motor- und Fahrräder, wird aufgehoben.
§ 2. Diese Polizeiverordnung tritt mit dsW Tage der Veröffentlichung in Kraft. M
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Leis.
Berlin, 9. Dez. Das Kammergericht hat die Frage geprüft, ob die vom Potsdamer Gericht gegen den früheren Amtsvorsteher Frenzel angeordnete Haft wegen Fluchtgefahr auftecht zu erhalten sei. Der IV. Senat entschied, daß Frenzel gegen eine Sicherhellsleistung von 10 000 Mark auf freien Fuß zu setzen sei. Da die ursprünglich gestellte Kaution in Höhe von 6000 Mark noch vorhanden ist, handell es sich für Frenzel darum, noch 4000 Mark auszubringen.
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Ein Schloß in Flammen.
Augsburg, 8. Dez.. Das, südlich von Augsburg in der Nähe der Lindauer Bahnstrecke auf der Wertach auf Bergeshöhen' malerisch thronende, 1881 vom Architekten Gollwitzer im orientalischen Stile erbaute Schloß Straßberg des gleichnamigen Dorfes geriet na ch t s in Brand. Wahrscheinlich hat ihn ein Funke bei den vorgenommenen Klempnerarbeiten zur Ausbesserung der letzten Sturmschäden verursacht. Glücklicherweise entdeckte ein landwirtschaftlicher Arbeiter, der sehr früh im Stalle des unbewohnten Schlosses, das dem gegenwärtig in Berlin Musik studierenden Augsburger Rechtsratssohn Eugen Forster gehört, weilte, den geheimnisvollen Lichtschein. Erst als die Augsburger Feuerwehr eintraf, konnte die Hauptgefahr beseitigt werden. Dachstuhl und Obergeschoß sind ein Raub der Flammen und der Wassermassen geworden. x
Zwei Todesopfer des Starkstroms
Löbau, 9. Dez. Bei Leitungsarbeiten, die das statische Elektrizitätswerk Löbau 4n Krischa bei
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Ein Förderkorb stürzt in die Tiefe
Jm neuen Kqlischacht von Un^ersheim im Oberelsaß wurde durch Bruch eines Förderkabels ein FöHerkorb in 480 Meter Tiefe hinabgefchleu- dert, wo 17 Bergleute mit Bohrarbeiten beschäftigt waren. Zwei Arbeiter wurden zerschmettert, drei
andere erlitten schwere Verletzungen.
Gewölbeeinslurz in einer Pfarrkirche
Stadtlohn, 9. Dez. Gestern stürzte plötzlich Teil des Gewölbes der Stadtlohner Pfarrkirche
ein ein.
Durch die heruntergefallenen Stücke, die zum Teil mehr als einen Zentner wogen, ist eine Anzahl Kirchenbänke zerschmettert worden. Da zur Zett des Einsturzes kein Messedienst stattfand, befanden sich nur wenige Personen in der Kirche. Drei von ihnen wurden verletzt, davon eine schwer. Die Kirche wurde gesperrt. Die Ursache des Einsturzes ist noch unbekannt.
500 000 Franken für das Rote Kreuz
Dern, 8. Dez. Der Nationalrat stimmte in seiner heutigen Sitzung dem Antrag des Bundesrats zu, dem internationalen Komitee des Roten Kreuzes einen Bundesbeitrag in Höhe von 500 000 Franken zu gewähren. Ferner genehmigte der Nationalrat die revidierte Uebereinkunft zum Schutze von Werken der Literatur und Kunst.
Mussolinis Sohn als Journalist.
Vittorio Mussolini, der Sohn des Duce, der in Rom das Gymnasium besucht, wird dieser Tage eine
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Anmeldungen zu den Millelschulen
Die Anmeldungen zu den Mittelschulen für Ostern 1931 werden in den Rektorzimmern bfij Eberhardschule in der Zeit von Montag, 15. zember bis Freitag, 19. Dezember, von 11—12« < Uhr entgegengenommen.
Bei der Anmeldung sind Geburtsurkunde (Familienstammbuch) und Impfschein vorzulegen.
Hanau 9. Dezember 1930.
Der Magistrat: Dr. Berensmann
Nutz- und Brermholzversieigerung
Ca.
143
27
29
15
20
Rm Eichenscheitholz,
„ Eichenprügelholz,
„ Weiden- und Alenscheitholz,
„ Weiden- und Erlenprügelholz,
„ minderwertiges Weiden- und
Erlenholz,
„ 21 Im Eichennutzholz (= 33 Stämme) sollen öffentlich meistbietend an jedermann, auch an Ortsfremde, gegen sofortige Barzahlung versteigert werden.
Die Versteigerungen finden im Unterkunfts- Haus auf dem Sportplatz Wilhelmsbad statt, und zwar für Brennholz am Dienstag den 16. Dezember 1930 und für Nutzholz am Mittwoch den 17. Dezember 1930, vorm. 10 Uhr.
Das Holz ist vorher einzusehen.
Bekanntmachung der Bedingungen erfolgt im Termin. 494
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