Einzelbild herunterladen
 

Nr. 260

Mittwoch, den 5. November 1930

Seite 'S

r t r f

5

r

1

1

j

1

5 t

e

l

r t

j

e

B

1

e

1

6 i k t e e

1

ÄttsMrrtz über Vev^nev LNtßwkvtschaft

Berlin, 3. Nov. Der Untersuchungsausschuß des Preußischen Landtags zur Prüfung der Mißwirt­schaft in der Berliner Stadtverwaltung vernahm heute noch eine Anzahl Zeugen, vor allem bekannte Berliner Hotelbesitzer, zu der Frage, ob der Ober­bürgermeister Böß von ihnen besondere

Einzahlungen in seine Fonds

verlangt habe. Böß hatte seinerzeit verschiedene be­kannte Hotel- und Gasthausbesitzer aufs Rathaus kommen lassen und ihnen erklärt, er wolle ein Bild von Liebermann, „Die drei Geschwister", für 45 000 Mark taufen. Das liege im Interesse des Fremden­verkehrs. Böß bat die Herren um Zuwendungen zum Kauf des Bildes. Als Zeuge vernommen, er­klärte er jetzt dazu u. a.i Der verstorbene Kunst­händler Paul Cassirer teilte mir mit, es bestehe Ge­fahr, daß das bedeutende Liebermannsche Werk „Die drei Geschwister" ins Ausland ginge, und er bat mich, es für die Stadt anzukaufen. Als ich ihm sagte, so hohe Summen könne die Stadt für Kunst­zwecke nicht aufbringen, machte er mir den Vor­schlag, begüterte Kunstfreunde aufzufordern, durch Spenden das Bild für Berlin zu erhalten. Nach­dem der Preis ermäßigt war, habe ich diesen Ver­such unternommen.

Es kam dann noch zur Sprache, daß Böß sich damals persönlich stark für die Genehmigung des

Tunnels vom Anhalter Bahnhof zum Hotel Exzelsior

eingesetzt habe. Böß erklärte hierzu, es sei für jede Weltstadt zu begrüßen, wenn sich Privatleute fän­den, die, wie Geheimrat Elschner, der Besitzer des Hotels Exzelsior, auf eigne Kosten an besonders ge­fährlichen Derkehrspunkten, wie am Anhalter Bahn­hof, den Verkehr über big Straße durch einen Tunnelbau entlasten. Andre Städte hätten solche Tunnelbauten mit Millionen Kosten selbst durch­führen müssen. Der Magistrat habe nur seine Pflicht getan, wenn er sich, übrigens einmütig, für dieses Elschnersche Bauvorhaben einsetzte. Abg. Eiliger (Dn. Vp.): „Glauben Sie, daß es sich mit der Würde des Berliner Oberbürgermeisters verträgt, daß er wochenlang mit seiner Familie Gast eines Mannes ist, der bei der Stadt bestimmte Wünsche durchsetzen will?" In diesem Augenblick kommt es zu heftigen Zusammenstößen. Abg. Riedel (Dem.) ruft: „Sie wollen nur immerzu Schmutz finden, in dem Sie herumwühlen können." Oberbürgermeister Böß ruft unter Hinweis auf Hiller: Muß ich mir I solche unerhörten Verdächtigungen gefallen lassen?

Auf die im Ausschuß aufgeworfene Frage, ob die preußische Staatsregierung es für zulässig er­achte, daß sich

unbesoldete Sladkräle als Schiedsrichter betätigen und dafür hohe Entschädigungen in Emp­fang nehmen, erwiderte im Auftrag des preußischen Ministers des Innern Oberregierungsrat Hech, daß die unbesoldeten Stadträte das ihnen ehrenamtlich ; übertragene Amt regelmäßig neben einem Haupt­beruf ausübten und sie dazu keinerlei Genehmigung bedürften. Nur wenn die außeramtliche Tätigkeit | mit dem kommunalen Ehrenamt in einen Wider- Aeit der Interessen gerate, sei es, falls nicht der

b

r

Itrat schon selbst die Folgerungen daraus„ge- t habe, >sache des Magristratsdirigenten, ein-

drigenten, ein- .

Damit hatte der Ausschuß die Beweisaufnahme abgeschlossen. Der Berichterstatter erbat sich zur Ausarbeitung seines Berichts über das Ergebnis der in 54 Sitzungen durchgeführten Verhandlungen eine längere Frist. Der Ausschuß wird deshalb voraussichtlich erst im Januar nächsten Jahres wieder zusammentreten, um diesen Bericht entgegen­zunehmen.

fyfaSjiJtw^

einfarbig und in modernen Mustern

Braten so ße

10380

Arenz, Vollziehungsbeamter.

1 Dielenbank mit Strohsitz. Hanau den 5. November 1980.

tonnen angefahren werden. 10316

•Deutsche Klebstottwerke Hanau.

empfiehl! lehr billig 47â0s

Samthaus Hunke

Beachten Sie bitte unsere Schaufenster

Im Auftrage è ;bb:l<af[e sollen am "nnerstag den 6. November 1980, 15 Uhr, ® den Geschäftsräumen der Stadtkusse„ Marktplatz 18, die nachbezeichneten gepfünde- tn Sachen öffentlich gegen gleich bare Zah- versteigert werden:

mm Köver-Velvel

taMftMen einfarbig und in modernen Atustern

MmW ZW^^oAMp-/^

Vas grosse Spvfa^ mit den billigen Preisen

TEPPICH HAUS

BERHARD

FRANKFURT A-M- NEUE MAINZERSTR 22 ECKE FRIEDENSSTR

Dr. Schwabe

Ion der leise zurück

Zwangsverjteigerunq.

vom Dorfe rum Tode vevuZrieikt

Verführer mit Knüppeln und hacken erschlagen.

In dem polnischen Dorfe Zabrodzie, Gemeinde Korycin, wohnte ein .Bauer namens Krutulla, dessen Frau eines Tages ein Verhältnis mit einem gewissen Cieszynski anknüpfte. Sie verließ das Haus ihres Mannes und zog zu ihrem Geliebten. Dem Eingreifen des Ortspfarrers war es zu dan­ken, daß die Ungetreue nach einiger Zenit zu ihrem Manne zurückkehrte; doch nach wenigen Wochen ging sie wieder zu Cieszynski. Sie kam noch ein­mal zu ihrem Mann, hielt es wieder nicht lange aus und zog schließlich endgültig zu ihrem Gelieb­ten. Di« Dorfbewohner sahen die Untreue der Frau Krutula als eine das ganze Dorf entehrende Schande an, und eines Tages fand eine Volksver­sammlung statt, in der regelrecht beschlossen wurde, die Frau Krutula ihrer Familie zur Aburteilung zu überlassen, Cieszynski aber, den eigentlichen Ur­heber der ganzen Sache, zu töten. Dieses Todes­urteil wurde ausgeführt, als sich Cieszynski mit sei­ner Geliebten in das Dorf wagte, um mit dem Bauern Krutula über die Herausgabe der Mitgift zu verhandeln. Plötzlich sah sich Cieszynski von einer wütenden Volksmenge umgeben, die mit Knüppeln und Hacken auf ihn einschlug. Nach eini­gen Minuten zerstreuten sich die Täter: auf der Straße blieb die fürchterlich zugerichtete Leiche Cieszynskis liegen. Das Gericht verurteilte zwölf Bauern zu vier Jahren Zuchthaus, den Bauern Krutula, der sich gleichfalls an dem Mord beteiligt hatte, nach Zuerkennung mildernder Umstände zu einem Jahr Gefängnis. In der Berufungsver- Handlung wurde die Strafe bei allen Angeklagten auf die Hälfte herabgesetzt.

Das Urteil im Prozeß gegen Weißenberg

Berlin, 4. Nov. Das Gericht verurteilte den „Propheten" Weißenberg wegen feiner Heilbehand­lung, die in zwei Fällen zum Tode führte, zu sechs Monaten Gefängnis. Der Staatsanwalt hatte 18 Monate Gefängnis beantragt.

Großfeuer

Karlsruhe, 5. Nov. Heute nacht wurde das An­wesen der Firma Fritz Kraft, Holzhandlung und Hobelwerk in der Durlacher Allee, durch eim Groß­feuer bis auf einen Schuppen völlig zerstört. Auch große Holzvorräte verbrannten. Der Schaden ist bedeutend. Die Brandursache ist noch völlig un­bekannt.

Geheimnisvolles Verbrechen in einer Radrennbahn

Paris, 4. Nov. In der Prinzenpark-Radrenn­bahn ist ein geheimnisvolles Verbrechen aufgedeckt worden. Man hat in der Halle der Radrennfahrer die Leiche des bekannten Motorradfahrers Corubert, des Schrittmachers von Marigues, gefunden. Corubert ist durch einen Revolverschuß in die Brust ums Leben gekommen. Zunächst ist noch unerklär­lich, wie er überhaupt mitten in der Nacht in die Radrennbahn kommen konnte, da alle Zugangstore verschlossen waren. Die Wächter erklären, keinerlei verdächtige Geräusche gehört zu haben.

'rankreich

herrschende Unwetter der letzten Tage hat hier be­sonders großen Schaden angerichtet. Die Stadt war teilweise ohne Stromzufuhr, und die Telephon- und Telegraphenleitungen sind noch immer unterbro­chen. Das Unwetter hat auch auf die Pyrenäen­halbinsel übergegriffen. In der Umgebung von Madrid wurden durch ein vom Sturm abgerissenes Dach eines großen Schuppens zwei Arbeiter ge­tötet und mehrere andere schwer verletzt.

M,^

Mc Eigenfieim für nur 1 Mk

komplett eingerichtet an Ihrem Wohnslh er­baut, und noch 22 500 Mk. bar dazu als H8chsf<iewmn bei der großen Volkswohl i oiierie, Ziehung unwuierrufl. 11.-18. Nov. zu gewinnen. Insgesamt werden verlost:

51180 Gewinne, 90% bar Mk- 465 000.- HBchslgew. 150 000, 100000. 75000,50000 usw Original-Lose 1. Hk., Doppel-Lose 2.- Mk. (Doppelter Gewinn). Besonders zu empfehlen: Glücksbriefe 5 Lose 5.-, 10 Lose 10.-, 10 Dopp.-Lose 20.- sort. aus verseh. Tausend. Postgeb u. Liste 55 21 mehr, ver­sendet geg. Voreinsendung od. Nachnahme des Betrages die altbekannte Glückskollekte Oppenheimer - Kaufmann

seit 1896 Verlrieb staatlich genehmigter Lose, Frankfurt am Main, Große Bodcenheimer Straße 1-3, Postscheck-Konto Frankfurt a. M. 45341

1. Hauptgewinn RM. 60 000.- fiel auf das Los Nr. 48042 der Rote Kreuz Geld -Lotserle, gezogen II. bis 16. Oktober, in meine schon wieder vom Glück begünstigte Kollekte

Die Bratensoße im Würfel für 15 Pfg.

Um Soße zu haben, ist es nicht nötig, daß immer ein großer Braten in der Pfanne schmort Denn soviel Soße wie ein großer Braten gibt Ihnen auch ein einziger Würfel „Knorr-Bratensoße”. Sie brauchen nur anzurühren, aufzukochen und schon haben Sie eine würzige, Bikante Bratensoße fix und fertig.

nâ die Kosten? - 15 Pfc.I

Sprechstunden: Werktags 8—9 8-4*1,

Ein Patient im Krankenhaus erschossen

Newark (New Jersey), 4. Nov. Das Newarker Krankenhaus wurde gestern zum Schauplatz eines neuen Bandenverbrechens. Drei maskierte Männer drangen in das Krankenhaus ein, hielten das Per­sonal mit ihren Revolvern in Schach und erschossen den Patienten Joseph Caruso, der wegen einer leichten Kopfverletzung eingeliefert worden war. Die Mörder enttarnen unerkannt Man vermutet, daß es sich bei dem Morde um eine Beseitigung eines Konkurrenten im Alkoholschmuggel handelt. Wahrscheinlich hat Caruso das Krankenhaus nur auf­gesucht, weil er hoffte, dort vor seinen Verfolgern sicher zu sein.

Güte ist die Tugend großer Menschen, Gut­mütigkeit die Eigenschaft belangloser Leute.

♦

Der Melancholiker ist ein Mensch, der über seine Unfähigkeit, sich zu freuen, traurig wurde.

Rund?«nLV«0Ävamme Mittwoch, 5. November

6.15: SF. Wettermeldung. Anschließend: Mor­gengymnastik. 7.30—8.30: SWR. Bon Gießen: MUitärkonzert. 10.20—10.50' SWR. Schulfunk. 12.20—14: SWR. Schallplattenkonzert: Opern­konzert. 14.40: Nachrichtendienst. 15: SWR. Stunde der Jugend. 16: SWR. Nachmittagskonzert. 18.05: SWR. „Der Gestaltswandel des Orients", Vortrag. 18.35: SF. Esperanto- Unterricht 19: Zeitangabe, Wettervoraussage, Wirtschaftsmeldun­gen. 19.05: SF. „Die rheinische Dichtertagung", Vortrag. 19.30: SF. Humor im Lied. 20: SF. Gastspiel Ludwig Wüllner. 21.15: SWR. Die Stimme und ihre Deutung. 21.45: SWR. Die In­strumente des Orchesters, 10. Dortrag. 22.15: Nach­richten, Sportbericht und Wettermeldung. 22.30: SWR. Briefkasten.

Oeeeime, Sevsammlmrssn.

Pensionärverein, Ortsgruppe Hanau. Donners­tag, 6. November, findet im evangel. Vereinshaus nachmittags um 4% Uhr die Monatsversammlung statt. Tagesordnung: 1. Vortrag über die Delegier­tenversammlung des Reichsverbandes Berlin. 2. Stellungnahme gegen die 6 Prozent Gehalts­kürzung. Um zahlreiches Erscheinen der Vereins­mitglieder wird gebeten. 1626

Odenwaldklub. Donnerstag, 6. Nov., abends 9 Uhr, Monatsversammlung. In Anbetracht der wichtigen Tagesordnung, Sternwanderung unb Stiftungsfest betr., wird um vollzähliges Erscheinen dringend gebeten. 4735

Naturheilverein Prießnitz e. V., Frauengruppe. Donnerstag, 6. Nov., Treffpunkt nachm. 2% Uhr am Westbahnhof, Spaziergang über Kesselstadt— Wilhelmsbad. Einkehr bei Seeber, Vorstadt. Gäste

können sich anschließen.

1635

Der Stahlhelm, 23. d. Fr., Ortsgruppe Hanau. Heute abend 8.30 Uhr Kameradschaftsabend und Kartenabrechnung. — Die Kameraden haben voll­zählig zu erscheinen.

Kirchenchor Kesselstadt. Heute abend 8% Uhr,

ââââ. den ganzen. MA-

FC. 1893. Zu dem Spiel am Sonntag, 4. Nov., gegen „Eintracht" Frankfurt haben wir in Hanau

nachstehende Vorverkaufsstellen eingerichtet: Klub­lokal „Neue Krone", Nürnbergerstraße; Eigarren- Haus Karl Herkert, Bangertstraße; Cigarrenhaus- Haus Jean Paul, Krämerstraße; Cigarrenhaus K. Hock, Steinheimerstraße; Drogerie Lautenschläger, Hanau-K. Karten für Mitglieder und Schüler wer­den nur an der Kasse ausgegeben. Mitglieder zahlen für sämtliche Plätze die Hälfte der Preise,

jedoch nur gegen Vorzeigen der Mitgliedskarte (gelbe Farbe) an der Kasse und an der Sperre zum Platz. Karten für Erwerbslose nur im Vorver­kauf und zwar nun im Cigarrenhaus Hock. 1636

Amtliche Bekanntmachungen.

Polizeiverordnung betr. Abänderung der Polizeiverordnung über de« Omnibusbetrieb in der Stadt Hanau vom 2.4.1928.

Auf Grund der §§ 37 und 76 der Reichsgewerbe- ordnung, der §§ 5 und 6 der Verordnung über die Polizeiverwaltung in den neu erworbenen LandestsUsn vom 20. 9. 1867 (G. S. S. 1529), der §§ 143 und 144 des Gesetzes über die allgemeine Landesverwaltung vom 30. 7. 1883 (G. S. S. 195), der Verordnung über Kraftfahr,zeugoerkehr vom 15. 7 1930 (RGBl. I, S. 276) sowie der Verord­nung über Vermögensstrafen und Bußen vom 6. 2 1924 (RGBl. I, S. 44) wird mit Zustimmung des Magistrats der Stadt Hanau für den Orts* polizeibezirk Hanau folgende Polizeiverordnung erlassen:

§ 1-

Die Polizeiverordnung über den Omnibusbetrieb in der Stadt Hanau vom 2. 4. 1928, veröffentlicht «in Nr. 94 des Hanauer Anzeigers vom 21. 4. 1928, wird wie folgt abgeändert:

I.

In § 2 Satz 1 wird das Wort „jederzeitigen" gestrichen. Die Ueberschrift „W'derruf und Er­löschen der Erlaubnis" vor § 6 wird gestrichen.

§ 10 Abs. 1 wird gestrichen.

§ 11 Absatz 2 wird gestrichen.

§ 22 Abs. 1 Buchstabe b wird gestrichen.

§ 24 Abs. 2 wird gestrichen.

§ 33 wird gestrichen.

II.

§ 6 Satz 1 erhält folgende Fassung:

Von dem bei der Erlaubniserr«:lung vorbe­haltenen Widerrufsrecht (§ 2 Satz 1) kann Ge­brauch gemacht werden:.....

III.

§ 21 Ziffer 3 erhält folgende Fassung:

Eine gleiche Bescheinigung ist alsdann regel­mäßig einmal im Jahre, und zwar zum 31. De­zember j. Js. unaufgefordert dem Polizeidirektor vorzulegen.

IV.

8 37 erhält folgende Fassung:

Weigert sich ein Fahrgast, den Forderungen des Fahrpersonals hinsichtlich der Unterbringung der Personen und des Gepäcks nachzukommen, so entfällt die Pflicht zur Beförderung.

8 2-

Diese Polizeiverordnung tritt mit dem Zage ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Hanau den 1. November 1930. 40

Der staatl. Polizeidirektor: Kaiser.

Pollzeiverordnung.

Auf Grund der § 143 und 144 des Ges«tzes über die allgemeine Landesverwaltung vom 30. 7. 1883 (G. S. S. 195) und der §§ 5 und 6 der Der- ordnung über die Polizeiverwaltung in den neu erworbenen Landesteilen vom 20. 9. 1867 (G. S.

1Ao7 S. 1529) wird mit Zustimmung des Magistrats ^Oj‘ der Stadt Hanau für den Ortspottzeibezirk Hanau folgende Pollzeiverordnung erlassen:

§ 1.

Die Polizsivevordnung vom 10. 8. 1905/23. 8. 1911 betr. den Verkehr mit Milch wird hiermit aufgelhechen.

8 2.

Diese Pollzeiverordnung tritt mit dem Tage ihrer Peröffentlichung in Kraft.

Hanau den 1. November 1930. 41

Der staatl. Polizeidirektor: Kaiser.