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Sette 6

Mittwoch, den 29. Oktober 1930

Nr. 254

städtischen Gasintereßen durch die Gründung der neuen Maingaswerke A.-G. mit einem Aktienkapi­tal von 30 Millionen RM mit großer Mehrheit an­genommen.

Bei der dann folgenden Beratung der Gerneinde- biersteuererhöhung nahm Stadtkämmerer Asch Ge­legenheit, sich gegen den Artikel einer hiesigen Tageszeitung über die falsche Jnvestierungspolitik der Stadt Frankfurt zu wenden. Der größte TeU der Investierungen, so sagte der Kämmerer, sei für werbende und rentable Unternehmungen aufge- wendet worden. Auf ihre Wohnungs- und Bau- Solitik könne die Frankfurter Verwaltung stolz sein.

n der Aussprache wandte sich neben den Flügel­parteien nur die Wirtschaftspartei gegen die „Sonderbesteuerung des Gastwirtsgewerbes." Bei der Rede des sozialdemokratischen Stadtverordneten Heiße kam es zu heftigen Auseinandersetzungen zwischen Sozialdemokraten und Kommunisten, wo­bei nach und nach drei Kommunisten unter wüstem Lärm von der Sitzung ausgeschlossen wurden. Schließlich wurde die Erhöhung der Gemeindebier­steuer mit Wirkung vom 1. November mit über­wiegender Mehrheit beschlossen. Dagegen lehnte die Versammlung einstimmig die Einführung der Ge- meindegetränkesteuer ab. Die Ermäßigung der Wertzuwachssteuer auf 10 Prozent des Wertzu­wachses wurde (unter bestimmten Voraussetzungen) einstimmig beschlossen.

Zu der bekannten Frage der Einführung einer Stadtspende zugunsten der Erwerbslosen wurde ein Aktionsausschuß gebildet, der demnächst Vorschläge unterbreiten wird. — Ein kommunistischer Dring­lichkeitsantrag, den Opfern der Maybacher-Gruben- katastrophe eine Spende von 5000.— RM zu über­weisen, wurde, wie bereits kurz gemeldet, angenom­men. — Zum Schluß beschäftigte sich die Versamm­lung mit der Zollpolitik der Regierung Brüning, wobei die Aussprache in wüste Lärmszenen aus­artete. Das Boschhorn und die Glocke spielten hier eine sehr bedeutsame Rolle.

Ein Aufruhrprozeß

: Dor dem großen Schöffengericht begann Dienstag eine gegen zehn Angeklagte sich richtende Verhandlung. Lediglich zwei der Beschuldigten sind ältere Leute, darunter der kommunistische Landtags­abgeordnete Oskar Müller. Die Anklage wirst ihm Aufforderung zum Aufruhr durch Verbreitung einer Druckschrift vor unter dem straferjchwerenden Um­stand, daß die Aufforderung von Erfolg begleitet ge­wesen sein soll. Bei den Akten befindet sich eine Mit­teilung des Justizministers, wonach der Landtag seine Genehmigung zur Strafverfolgung Müllers gegeben hat. Von den übrigen Angeklagten sollen sich sechs des Landfriedensbruches, und zwar als Anführer schuldig gemacht haben, zwei weitere An­geklagte sind des Widerstandes und ein anderer An­geklagter des tätlichen Angriffes gegen Polizei­beamte angeklagt. Die Straftaten fallen in die Zeit des Dezember 1929, in der sich bekanntlich die Er­werbslosen um di« Erlangung einer Winterbeihilfe bemühten. Unter kommunistischer Führung kam es zu Umzügen. Die Gegend des Rathauses war poli= zeilich abgesperrt, doch bemühte man sich, dorthin zu gelangen. Die Vorgänge, die sich am 16. De­zember abspielten, hatten einen Strafprozeß gegen mehrere Kommunisten und andere Personen zur Folge, der bereits rechtskräftig entschieden ist. In dem setzt zur Anklage stehenden Fall drehte-Estch um die Ereignisse, die sich am 17. Dezember ab­spielten. Da berief die Kommunistische Partei durch Flugblätter und Aushang im Arbettsamt die Er­werbslosen zu neuen Kundgebungen. An einem De­monstrationszug sollen sich 5000 Personen beteiligt haben. Dieser Zug bewegte sich zunächst in geord­neten Bahnen im Stadtzentrum, dann aber soll sich die Ordnung gelöst haben, und es kam an ver­schiedenen Stellen zu Zusammenstößen mit der Polizei, die vielfach mit Steinen beworfen wurde. Ein Polizeikommando vor der Nassauischen Landes­bank kam derart in Bedrängnis, daß es Schreck­schüße abfeuerte und retirieren mußte. Durch Stein­würfe wurden bei dieser Gelegenhett fünf große Ekerscheiben der Firma Carsch an der Liebfrauen­straße zertrümmert. Die meisten der heute be­schuldigten Personen sollen mit Steinen nach den Beamten geworfen haben. Die Angeklagten be­streiten das. Einige wollen sich an den Umzügen gar nicht beteiligt haben, sondern müßige Zuschauer gewesen sein. Der Angeklagte Müller äußerte sich in längeren Ausführungen zu der Anklage. Den De­monstrationen am 17. Dezember lagen keine An- grifssabsichten zugrunde. Die Polizei sei durch Falschmeldungen und Provokateure verhetzt worden. Nicht von Demonstranten, sondern von Provoka­teuren seien di« Scheiben eingeworfen. Der Ange­klagte bestreitet, daß in dem Flugblatt eine Auf­forderung zum Angriff enthalten gewesen sei. Müller erklärt, daß er die pressegesetzliche Verant­wortung für das Flugblatt übernehme. Ein De­monstrationsverbot habe für den Tag nicht bestan­den, es wurde nur zu friedlicher Demonstration auf­gefordert, und wenn die Polizei eingriff, so griff sie widerrechtlich ein. Zur Verhandlung sind über zwanzig Zeugen geladen, und es wird mit einer dreitätgigen Verhandlungsdauer gerechnet.

Verbot des „Frankfurter Volksblattes".

r Der Oberpräsident der Provinz. Hessen-Nassau hat heute die beiden nationalsozialistischen Blätter „Frankfurter Volksb'latt" und die in Wiesbaden erscheinende „Rhein-Wacht", die beide von einem Wiesbadener Verlag herausgegeben werden, auf die Dauer von vier Wochen verboten, weil sie seit Beginn ihres Erscheinens die republikanische Staatsverfassung und ihre Repräsentanten m hestigster Weise angegriffen und sich dadurch gegen § 14 des Republikschutzgesetzes vergangen haben.

Lind vom Lastauto getötet

7 Am Dienstag nachmittag gegen 2 Uhr ver­suchte sich der neunjährige Ernst Beutner aus Neu- Jsenburq auf den Anhänger eines Lastenzuges zu auf die Straße und die Räder des An-

setzen. Er rutschte aus und fiel zwar so unMckKch, daß ihm Hängewagens über den Kopf Tod auf der Stelle einten.

5000 RM-Spende Frankfurts Opfer

gingen, so daß der

für die Waybacher

: Die Frankfurter Stadtverordnetenversammlung hat heute aus Antrag der Kommunisten beschlossen, den Hinterbliebenen der Opfer der Maybacher Grubenkatastrophe den Betrag von 5000.— RM zur Verfügung zu stellen.

Gemeingefährliche Handlejerin.

• In letzter Zeit sind hier verschiedene Personen von einer Handleserin erheblich geprellt worden. DK berufslose Magdalene Philippine Schön aus

Aus den SchreEensSammeen der LiOesa

' Paris, 28. Okt. Im „Matin" beginnt das ehe- malige Mitglied der russischen Tscheka, George Aga- befoff, aufsehenerregende Enthüllungen über die

russische Geheimpolizei zu veröffentlichen Einleitend erklärt der Berfasser, daß

Einleitend erklärt der Verfasser, daß in allen Berichten, die bisher über die Tscheka erschienen seien, nicht die Wahrheit, wenigstens nicht die volle Wahrheit gesagt worden sei Die Tscheka sei die leitende Kraft der Sowjetregierung. Das russische Kommissariat für auswärtige Angelegenheiten, die dritte Internationale, der Spionagedienst und

die berüchtigte GPU.

seien ein und dasselbe. Das oberste Büro sei das Politbüro (Politisches Büro des Zentralkomitees der kommunistischen Partei) und der Chef sei Sta­lin. Das Ziel sei die Weltrevolution.

Die Sowjetregierung habe für ihre verschie­denen Einrichtungen reichlich Gest» zur Verfügung. Für die Auslandsspionage allein beliefen sich die jährlichen Ausgaben der GPU. auf drei Millionen Dollar. Die Beträge stammten aus dem Export­ertrage und aus dem Verkaufe der notwendigsten Produkte, die man dem ausgehungerten Volke chrt- nehme. In Moskau beschäftigte die GPU. 10 000 Personen, in jeder Stadt der Welt habe sie ihre Agenten untergebracht Das Hauptquartier in Moskau zähle etwa 2500 Mitarbeiter, die sich namhafter Vorteile erfreuten. Jedes verdächtige Mitglied werde allerdings ohne Urteil beseitigt.

Außer dem Kreml des alten Rußlands bestehe noch ein zweiter Kreml, eine Schöpfung der GPU. Er liege am Lubianka, im belebtesten Viertel von Moskau. Dort befänden sich die Verwaltungs­und Unterkunftsgebäude sowie das Gefängnis der GPU., zu dem nur die Woche Zutritt habe. Ne­ben dem Kreml sei der Bund der Dschekiften in

Schlagwetter und Kohlenstaub

Die Schrecken des Bergmanns unter Tage.

Don fachmännischer Seite wird uns geschrieben: Schlagwetter und Kohlenstaub, das sind die beiden größten Feinde des Knappen, sie verfolgen chn auf Schritt und Tritt, ständig schwebt er in Lebensge­fahr. Trotz größter Bemühungen ist es bisher noch nicht gelungen, diese Geißel des Grubenarbetters zu besiegen. Die erneute Trauer, die das zweite furcht­bare Grubenunglück innerhalb weniger Tage über uns alle verhängt hat, spricht eine allzu deutliche, allzu beredte Sprache.

Die schlagenden Wetter bilden eine unvermeid­liche Begleiterscheinung des Bergbaubetriebes, da sich in den Kohlenflözen, in langsamen Prozeßen der gleiche Entwicklungsvorgang abfpielt, wie er in den Basanitaten in ganz kurzer Zett vor sich geht: Tag für Tag strömt aus den Zechen des Ruhrreviers eine ungeheure Menge von Gruben­aas aus. Die Steinkohle zerfetzt st» und ban­den gewisse Mengen von brennbaren Gasen abge­geben, die im wesentlichen aus Methan bestehen. Unter schlagenden Wettern versteht der Bergarbei­ter aber nichts anderes, als Sumpfgrubengas oder Methan, das eine chemische Verbindung von Koh­len- und Waßerstoff ist. Bei bestimmten Mischungs­verhältnissen der Luft ist dieses Gas explosibel. Um den auf diese Weise entstehenden Gefahren vorzu- bcugen, wird eine so starke Luftzufuhr vorgeschrie­ben, daß im allgemeinen nur eine 2%ige Bei­mischung von Methan zur Luft eintritt, so daß das Grubengas physiologisch ungefährlich für den Men­schen unb nicht explosibel ist. Bei besonders schwie­rigen Förderbedingungen ist eine Beimischung bis zu 1% gestattet. Auch in diesem Zustand ist das Methan ungefährlich.

Das Auftreten des Grubengases geht jedoch nicht in gleichmäßiger Form vor sich, sondern bis­weilen bricht es plötzlich in größeren Mengen unter erheblichem Druck, meist während des Abbaues oder bei Sprengungen, hervor. Dadurch kann ver­hältnismäßig leicht ein explosives Gemisch entstehen, das aber solang« ungefährlich bleibt, wie es nicht zur Entzündung gebracht wird. Deswegen werden schon seit über 100 Jahren besonders geschützte Grubenlampen benutzt. Vor der offenen Flamme befindet sich ein dichtes Drahtnetz. Die Entzündung der Gase wird durch das verhältnismäßig kühle Drahtnetz am Heraustreten nach außen verhindert.

Speyer gebraucht einen Trick, den sie bereits in früheren Jahren erfolgreich angewandt hat. Aus der Hand deutet sie Leichtgläubigen die Zukunft. Sie weist besonders darauf hin, daß vor allem ein Lotteriespiel das Glück brächte. Wenn sie dann aus dem Geburtsdatum die Glücksnummer ermittelt hat, bietet sie sich zum Ankauf des Loses bei einer auswärtigen Lotterieeinnahme an. In den mei­sten Fällen wird der verlangte Betrag für das Los anstandslos gezahll. Bei Nachfragen bezüglich des Ergebnisses der Ziehung vertröstet die Schön« die Geschädigten unter der Angabe, daß man den Ge­winn in den nächsten Tagen übersenden werde. Die Schön ist 61 Jahre alt und wird von der Polizei eifrig gesucht.

Arrs M K«d Settu

Die presse geht voran

— Kassel, 28. Oft Die Kasseler Presse wird in diesem Winter von der Veranstaltung eines Presse­festes in dem seit Jahren üblichen Rahmen absehen. Die Verleger der Kasseler Zeitungen und der Kur- hessische Presseverband sind angesichts der riesen­großen wirtschaftlichen und sozialen Schwierigkeiten, unter denen das ganze deutsche Volk leidet und im Winter sicherlich noch viel stärker leiden muß, ein- mütig zu diesem Entschluß gekommen. Sie sind der Ansicht, daß die Zeiten zu ernst sind zu rauschenden kostspieligen Festen.

Mehrere tausend Zentner Stroh verbrannt

— Friedberg, 28. Okt Sonntag abend geriet ein großer Strohhaufen auf dem benachbarten Hof­gut Beienheim in Brand. Das Feuer hielt die ganze

einem Gebäude mit dem berüchtigten Schießsaal und einem Zimmer mit steinernem Fußboden unter­gebracht, indem die Hinrichtungen stattfänden. Diese

geheimnisvollen Hinrichtungen

würden in den Morgenstunden vorgenommen. Die Henker erschienen polternd und trunken, und nach dem vollbrachten Werke erhielten sie eine gute Ration Wodka. Agabekoff schildert eine solche Hinrichtung ausführlich. Der ahnungslose Gefan­gene werde aus seiner Zelle gezogen. Durch ein Labyrinth von Gängen gelange er in den Schieß­saal, von dort aus betrete er einen langen Durch­gang, zu dem einige Stufen herabführen. Hier stießen ihn die Soldaten brutal hinunter. Stol­pere der Gefangene, so erhall« er einen Schuß von hinten und stürze vollauf hinaus. Ne meisten der mit der Hinrichtung betrauten Henker seien keine normale Menschen mehr und endeten selbst auf tragische Weise. Einer von ihnen, namens Weiß, habe sich selbst erschossen, als er wegen Enthül­lungen von Geheimnirßen Mr Rechenschaft gezogen werden sollte.

Agabekoff geht dann auf einige Taten der GPU. im Auslande ein und berichtet, wie der afghanische Konsul in Taschkent mit Hilfe schöner Frauen be­trunken und wehrlos gemacht wurde. Dann habe man ihm die Ärschen ausgeraubt, die Schlüße! weggenommen und wertvolle Dokumente aus sei­nem Geheimfach kopiert. Als der Konsul in den Armen seiner Freundin erwachst, sei das Werk er­ledigt gewesen, und im Konsulat habe wieder schönste Ordnung geherrscht. Der Organisation der GPU. gelang es durch Bestechung, in Teheran je­den Brief aller ausländischen diplomatischen Mis­sionen an sich zu bringen. Chiffrierte Telegramme wurden abgefangen und ausgebeutet.

Der Kumpel erkennt auch die Gefahr sofort daran, daß das Grubenlicht bläulich flackert. Mit der Ein­führung der elektrischen Grubenlampen ist leider mit ihrer größeren Sicherheit (eine vollständige Sicherung bieten sie auch nicht) ein wichtiges War­nungszeichen in Fortfall gekommen. Die Entzün­dungsgefahr eines hoch explosiven Gemenges von Methan und Luft beruht noch auf anderen Ur­sachen, so auf dem Funkensprühen bei maschinellem Bohrbetrieb, das durch den sogenannten Wasser­schleier vermieden wird und auf Grubenbrände. Letztere können verschiedene Ursachen haben. Mit­unter veranlaßt ein Sprengschuß oder eine Explo­sion ein fortglimmendes Grubenfeuer. Wird es nicht rechtzeftig entdeckt, können damit furchtbarste Ka­tastrophen verbunden sein. Eine Gefahrenquelle ist auch die Selbstentzündung von Kohle, die durch I«rf«ßen WWWWWWWWWWWWWWWW wierigen Grubenbränden führen kann, falls man nicht durch einen Zufall das Unglück rechtzeitig entdeckt.

Der zweite Todfeind des Knappen, der Kohlen­staub, kommt bei verschiedenen Sorten von Stein­kohle in verschiedenen Mengen vor und weift ver­schiedene Beschaffenheit auf. Er enthält je nach der Art der Kohle, von 6 bis 46 Prozent flüchtige Be­standteile. Die Explosion geschieht in der Weise, daß erhitzter Kohlenstaub plötzlich entgast wird. Die von ihm eingeschlossenen Schlagwetter werden frei und bilden das Explosionsgemisch, das sich bei der vor­handenen Wärme sofort entzündet und detoniert. Kohlenstaubexplosionen sind fast immer später zu erkennen, da der Kohlenstaub in Gestalt feiner Koks­perlen zurückbleibt, Mnd das Vorhandensein solcher Koksteilchen einen untrüglichen Hinweis bildet. Je kleiner die Kohle gemahlen wird, umso größere Entzündungsfähigkeit besitzt sie und desto größer ist auch chre Heizfähigkeit. Aus diesem Grunde hat man ja auch vielfach die Kohlenstaubfeuerung ein­geführt. Wird der Kohlenstaub durch Sprengschüsse oder schlageride Wetter aufgewirbell und durch Stichflammen zur Entzündung gebracht, so richten solche Explosionen ungeheure Verwüstungen an, auch vernichten die Oxydgase alles Lebende. Der Gefahr der Kohlenstaubexplosionen sucht man durch Berieselung oder durch das sogenannte Gestein­staubverfahren entgegen zu wirken.

Nacht hindurch an und vernichtete mehrer« tausend Zentner Stroh. Der Feuerschein war weithin sicht- war. Es wird Brandstiftung vermutet.

Kahlgrund-Eisenbahn

— Kahl, 28. Okt Mtt Wirkung vom 3. Novem­ber ds. Js. fallen die beiden im Winterfahrplan versuchsweise eingelegten Abendzüge Nr. 14 und 15, d. i. ab Schöllkrippen 18 Uhr und ab Kahl 20,13 Uhr wegen schlechter Frequenz an Werktagen aus. Ob in allernächster Zeit wieder mit Einlegung der im vergangenen Sommerfahrplan gefahrenen Züge ab Schöllkrippen 17,20 Uhr und ab Kahl 18,10 Uhr gerechnet werden kann, hängt von dem Ausgang der Verhandlungen ab, welche zurzeit mit den betreffenden Vertretern der Arbeiterschaft in fraglicher Angelegenheit geführt werden.

Raubüberfall in Aschaffenburg

— Aschaffenburg, 28. Oft. In der Nacht zum Montag wurde ein Mann aus Schweinheim an der Stadtgrenze von zwei Männern überfallen, die mit dem Ruf „Hände hoch!" den Passanten anhielten. Dieser kam der Aufforderung nach, worauf die bei­den Männer ihm die Taschen nach Geld und Wert- gegenstände durchsuchen wollten. Der Ueberfallene hatte aber zuvor schon vorsichtigerweise sein Messer gezogen und es unbemerkt von den beiden Räubern beim Hände hochhallen in der Hand gehabt. Als die beiden Straßenräuber die Durchsuchung be­ginnen wollten, stieß der Ueberfallene sein Messer auf einen der Wegelagerer, der sofort zusammen­sank. Der andere gab darauf auf den Ueberfallenen einen Schuß ab, ohne jedoch zu treffen. Es gelang schließlich den beiden, unerkannt zu flüchten. Die' Gendarmerie hat die Untersuchung dieses mysteriösen UeberfaUes ausgenommen.

Rachts in den Bach gestürzt und ertrunken

— Schönberg a. d. B., 28. Okt. Unterhalb des Ortes Schönberg wurde im Lauterbach die Leiche des Maschinienha ndlers und Dreschinaschme nbesitze rs Heinrich «wiifert angsschwemmt. ©leiser hatte am Samstag abend 'm Schönberg eine Wirtschaft be­sucht und scheint auf dem Heimweg in den Lauter­bach gestürzt zu sein. Am Kopf des Toten wurde eine klaffende Wunde festgestellt.

Schweres Brandunglück in Mörfelden.

— Darmstadt, 28. Oft. Bei einem Zimmer­brand, der gestern abend in der Wohnung oer Ehe­leute Wilhelm Rieß in Mörfelden ausbrach, er­litten die beiden Eheleute schwere Brandwunden. Auf dem Transport in das Darmstädter Kranken­haus ist die Frau ihren schweren Brandwunden er­legen, während der Mann in bedenklichem Zustand darniederliegt.

Wenn man jünger sein will als man ist.

— Darmstadt, 28. Oft. In der heutigen Ver­handlung des Schwurgerichts hatte sich eine 31- jährige Friseuse aus Offenbach a. M. wegen Mein­eides zu verantworten, den sie in einer Eheschei­dungssache geleistet haben sollte. Der zweite Punkt der Anklage lautete auf fahrlässigen Falscheid, weil sie bei einer Vernehmung ihr Alter zu niedrig an­gegeben hatte. Das Gericht sprach die Angeklagte wegen wissentlichen Meineides frei, verurteilte sie aber wegen fahrlässigen Falscheides durch die falsche Altersanga^e zu vier Monaten Gefängnis, die durch die Untersuchungshaft als verbüßt gelten.

Der Wiesbadener Lindermord

— Wiesbaden, 28. Oft. Wie bereits kurz be­richtet, wurde der zurzeit arbeitslose 32jährige Tapezierer Adolf Dörr in Untersuchungshaft genom­men, da er dringend verdächtig ist, seine beiden nur einige Monate alten Kinder ermordet zu haben. Zu dem Fall erfahren wir noch folgendes: Die Eheleute Dörr hatten kürzlich einen Familienstreit, in deren Verlauf die Frau ihrem Manne zurief: „Du Mör­der!" Diesen Ausruf hörten Mitbewohner, die be­reits im Jahre 1925 beim Tode des ersten Kindes und 1927 beim Ableben des zweiten Kindes Be­denken wegen eines natürlichen Todes der Kinder hegten, zumal die Mutter jeweils einige Stunden vorher die Kinder noch gesund und munter auf den Armen trug. Da sich jedoch der ärztliche Toder­schein in Ordnung befand, fehlten die Unterlagen zum Einschreiten der Behörden. Auf den Ausruf der Frau hin entschloß sich einer der Zweifler zu einer anonymen Anzeige bei der Staatsanwaltschaft, die zu neuen Erhebungen führte. Es ergab sich, daß sich beide Fälle während der Abwesenheit der Frau ereigneten. Dörr gibt an, daß die Kinder unruhig geworden seien, so daß er nervös wurde. Um sich Ruhe zu verschaffen, habe er das Kind an der Schulter hochgehoben und tüchtig geschüttelt. Als das Kind aber weiter schrie, habe er dessen Kopf fest mit der Hand in die Kissen gedrückt, woraus Ruhe eingetreten sei. Nachher habe er allerdings Beden­ken gehabt, daß er doch zu fest gedrückt habe, und daß etwas passiert sei. Darauf sei er Weggelaufen, um den Arzt zu holen. Als dieser später erschien, habe er ihm erklärt, das Kind habe Krampf, be­kommen und sei daran gestorben. Zwei Jahre sei es ähnlich mit dem anderen Kinde gewesen. D^ Arzt bescheinigte in beiden Fällen „Herâoäche

^erunötebenunberannr. Die Unkërfuchüng nimm' ihren Fortgang. Die bisher vernommenen Zeuge,r und Frau Dörr belasteten den Inhaftierten.

Die Badenheimer Bluttat J

— Bodenheim. 28. Okt. Gestern nachmittags^ die Obduktion der Leiche des ermortteifen StuL«^ Haub statt Die Leiche wies fünf Schüsse auf, einen im linken Oberarm, einen auf der linken Vrustiseiti, einen Herzschuh und zwei Bauchschüsse. Davon waren zwei Schüsse tödlich. Die Leiche wurde hierauf zur Beerdigung freiigelgeben und heute nach­mittag unter starker Anteilnaihme der Bevölkerung beendigt. Inzwischen ist auch der Revolver, der von dem Mörder benutzt wurde, gefunden worden. 3« dem Revolver steckte noch eine Kugel.

Opfer des Rauschgiftes

— Reuwied, 28. Okt. Das Erweiterte Schöffen­gericht Neuwied verurtellte nach zweitägiger Ver­handlung den Rechtsanwalt Dr. Schmidt aus Ehrenbreitstein und seine Ehefrau, die angeklagt waren, von Klienten eingehende Gelder unter­schlagen und für sich verbraucht zu haben, zu sechs Monaten einer Woche bezw. zu zwei Monaten Ge­fängnis. Das Urteil stützt sich darauf, daß die Ehre der Anwaltschaft und das Vertrauensverhältnis zwischen Anwaltschaft und Klienten unbedingt ge­schützt werden müßten. Der Ehefrau wurde eine dreijährige Bewährungsfrist zuerkannt. Der Rechts­anwalt, der seine Praxis seit 1926 ausübte, galt all­gemein als tüchtiger Anwalt. Seit Ende 1928 ließ jedoch seine Praxis nach, so daß Schmidt nicht mehr in der Lage war, aus den eingehenden Ge­bühren die hcchen Kosten seines Haushaltes zu decken. Hinzu kam, daß beide Eheleute sich einem immer stärker werdenden Rauschgiftgenuß hw" gaben. Zur Beschaffung des Kokains verwendeten sie nach den Angaben des vor Gericht vernomme­nen Sachverständigen bisweilen 500 bis 1000 Marr monatlich. Die Angeklagten konnten bald den ein­fachsten Verpflichtungen nicht mehr nachkommen. Vorstellungen der Büroangestellten, die aus die Mißstände in der Praxis hinwiesen, blieben erfolg­los, so daß es schließlich zur Einleitung eines Straf- verfahrens gegen die Eheleute auf Betreiben der geschädigten Klienten kam. Die Angeklagten machten in der Verhandlung geltend, daß für die h^’.T Zeit ihre Willensbestimmung infolge des .Bauiw' giftgenusses vollständig ausgeschlossen war, eine ^n. sicht, die auch der Sachverständige vertrat, und das ihnen daher der § 51 zur Seite stehen müße. Das Gericht ließ jedoch diese Einlassung nur in stral milderndem Sinne gelten.

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Kohlenabbau ohne Sprengstoffe

Einem amerikanischen Bergbauunternehmen gelungen, Kohlenflöze ohne Sprengarbeit avz bauen. Die Sprengwirkung wurde hierbei dm, Keilwirkung ersetzt. Die Kohle wird zunächst unter schrämt; dann werden di« Bohrlöcher gebohrt, un in diese werden die aus Spezialstahl besteheuve Keilvorrichtunaen eingebracht. Die Versuche ver liefen sehr befriedigend. Die besten Ergebnisse « zielte man bei mächtigen Flözen mit harter, slst^ : Kohle. Der wesentliche Vorteil dieses Derfahret» liegt in seiner durch den Wegfall der Sprengstoff bedingten großen Sicherheit. Außerdem kann diu Abbaumethode jederzeit ohne Unterbrechung u anderen Arbeiten vorgenommen werden.