Str. 235
Siensfa.a. den 7. Oktober 1930
Sette 5
Mb: Wechselnd bewölkt, einzelne meist schauerte Niederschläge, frische westliche Winde. — Mungsaussichten für Mittwoch: Nach anfäng- ^k Beruhigung und Aufheiterung neue Ein- Mng und Regenfälle, bei nach Südwest drehen- M Winden mMer.
Ätseid Büdingen.
Bekanntmachung
fressend die Erhöhung der Beiträge zur Arbeits- I ^Versicherung.
I Auf Grund von Beschlüssen der Reichsregierung be- £ itâgt der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung für das I Uchsgebiet einheitlich 6% v. H. des maßgebenden I Arbeitsentgelts.
I Die Beitragserhöhung tritt am Montag den 6. Ok- I Mr 1930 in Kraft und gilt bis auf Weiteres.
I Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung richtet
I H nach dem Grundlohn (Lohnstufen, Mitglicderklasse, I Micher Arbeitsverdienst), der nach der Satzung der I Krankenkasse für die Beiträge zur Krankenversiche- I tung maßgebend ist Für die nicht mehr krankenver- I Mungspflichtigen Angestellten, die nach § 69 Nr. 2 I i«d 3 AVAVG. arbeitslosenversicherungspflichtig sind, I forote für freiwillig Versicherte (§ 86 AVAVG.) beträgt I itt Beitrag monatlich 19.50 RM. Für unentgeltlich I kschäftigte Lehrlinge und für Lehrlinge, deren Ar-
I dritsentgelt geringer als 6.— RM in der Woche und L- RM im Monat ist, beträgt der Arbeitslosenver- scherungsbeitrag mindestens 6% v. H. dieser Beilage. Die Versicherungsfreiheit der Lehrlinge im Rah- lén des § 74 AVAVG. bleibt unberührt.
I Weitere Auskunft geben die Einzugsstellen (Kran- imkassen).
Nießen, den 3. Oktober 1930.
Der Vorsitzende des Arbeitsamts: Dr. Burs.
®etr.: Wasserversorgung Düdelsheim.
Arbeits- und Lieferungsvergebung.
Freitag, den 17. Oktober 1930, vormittags 11 Uhr, fallen die Angebote über die Arbeiten und Lieferungen zur Fassung und Zuleitung zweier Quellen im Welzheimer Wald auf unserem Büro in Gegenwart
etwa erschienener Anbieter geöffnet werden.
Es Kommen zur Vergebung u. a.:
la 20 cbm Zementstampfbeton zur Herstellung
L Quellkammern
ta. 60 nm Zementverputz
ta. 1800 Ifdm Rohrgrabenherstellung
ta. 1100 Ifdm Rohrleitung 60 m/m l. W.
ta. 700 Ifdm Rohrleitung 80 m/m L W.
der
Angebote auf vorgeschriebenem Formular sind bis ze obengenanntem Termin frei bei uns einzureichen. Pläne und Bedingungen liegen bei uns und der Bürgermeisterei Düdelsheim während der Dienststunden o|fen. Angebotsvordrucke sind, solange Vorrat Leicht, kostenlos gegen Erstattung der Portokosten erhältlich.
Die Arbeiten werden als Notstandsarbeit mit Bohlfahrtserwerbslosen ausgeführt.
Friedberg den 4. Oktober 1930.
Hess. Kulturbauamt.
Y Büdingen. 7. Okt. Die nächste Lungenberatungs- fümbe findet morgen Mittwoch, 8. Oktober, von 8 bis 12 Uhr, im Mathildenhospital statt.
Büdingen, 6. Okt. In der am Samstag, 4, Okk.,
t'- ei Punkte zur Verhandlung. Die erste Sache bestraf die Besoldungsregelung des Bürgermeisters Iber Gemeinde Mittelgründau. Der Gemeinderat matte bei Beratung dès Gemeindevoranschlags die Hebührniffe des Bürgermeisters von 2360 Mark Mrlich auf 1700 Mark heruntergesetzt. Da ohnehin Ar Bürgermeister im vorigen Jahr auf 200 Mark "eines ihm zustehenden Gehaltes verzichtet hat und omit nur mit 2160 Mark auch für dieses Jahr zu- rieden ist, hatte die aufsichtsführende Behörde, das Kreisamt, an den Gemeinderat nochmals das Ansinnen gestellt, von dem gefaßten Beschluß Abstaird zu nehmen und die Gebührnisse des Bürgermeisters in der seitherigen Höhe belasten zu wollen. Der Ge- meinderat beharrte jedoch auf feinem gefaßten Beschluß, so daß die Sache heute zur verwaltungsgerichtlichen Entscheidung stand. Nach kurzer Beratung fällte das Gericht folgendes Urteil: Das Ansinnen des Kreisamtes, das Gehalt des Bürgermeisters auf 2160 Mark zu belasten, wird bestätigt und die Gemeinde in die Kosten des Verfahrens vsrur- . teilt. Bei der zweiten Sache handelt es sich um die Klage des Landwirts Friedrich Leistner zu Mittel- gründau auf Feststellung des dem Kläger zugefüg- 'ien Wildschadens. Nachdem ein gütiges Ueverem- kammen zwischen dem Geschädigten und den in Frage kommenden Jagdpächtern nicht zustande kommen konnte, wurde der Schaden durch die Kreis- Eachverständigenkommisfion festgsstellt. Nach dem Gutachten der Kommission betrug der Schaden des auf dem Grundstück bepflanzten Weizen 15,6 Kg. Körner und 5,2 Kg. Stroh, welches den Betrag von zusammen 21.46 Mark ausmacht. Nachdem auf Grund dieser Feststellung ein nochmaliger Ver- gleichsvorschlaq des Vorsitzenden des Kreisaus- shusses an dem Widerstand des Klägers gescheitert ?ar, mußte Urteil erfolgen. Dasselbe lautet: Die hahè des dem Kläger entstandenen Wildschadens »irb auf 21.46 Mark festgesetzt. Die Mehranspruche ”S Klägers werden abgefehnt und der Klager in die Kasten des Verfahrens verurteilt. Der dritte Gegenstand betrifft eine Klage des Albert Velten von Heuchelheim gegen die Gemeinde wegen Ortsbuvger- ssuhen. Der Klage liegt folgender Sachverhalt zu Grunde. Zwei junge Ortsbürger der Gemeinde Hauchelheim Albert Velten und Schultheis streiten sth darüber, welcher von ihnen zum Bezug der Lrtsbürgernutzung, hier in diesem Falle die Gras- "Hung, an die erste Stelle gesetzt wird. Der t;e- Usèinderat hat in seiner ersten Sitzung dem Orts- "OfSer Velten den Vorrang erteilt, währenddem in siner weiteren Sitzung der Gemeinderat seinen ge» Wen Beschluß aushob und den Ortsburaer Schultheis an die erste Stelle setzte. Dieser Ge- ^inderatsbelchluß wurde nun von Velten auge- Mtsn, so daß der Kreisausschuß in der heutigen Wung die Entscheidung zu treffen hat. Nach sm- Menden Verhandlungen der vom Gemeinderat ge» offenen Sachlage und auf Grund der Hierlür M Fracht kommenden Bestimmungen der MI- Wbgemeinbeorbnung fällte her Kreisausüchuß flenbec Urteil: Es wird zu Recht erkannt, her Klage "fs Albert Velten stattzugeben und die Gemeinde ^rurleilt, dem Kläger die Grasnutzung zu gewäh- ffu Die entstehenden Kosten des Verfahrens hat 6,6 Gemeinde zu traaen. Der Streitgegenstand wird «us 100-200 Mark festgesetzt.
Kreis Gelnbauke«.
ss Neuenhatzlau, 6. Okt. Ein Landwirt von hier befand sich am Samstag mit seinem Fuhrwerk in Langenselbold, um für seinen dort wohnenden Schwager Rüben einzufahren. Beim Einbiegen in den ^âf wurde er von einem Motorradfahrer angefahren und erlitt einen Unterschenkelbruch. Nach Anlegung eines Notvevbandes wurde er nach Hause gebracht. Der Motorradfahrer erlitt erhebliche Kopfverletzungen und wurde in ein Hanauer Krankenhaus verbracht.
Aus Svankkuvt a. HL
Dev Tod
des Snwettovs LleEev
Unfall oder Todschlag
: Die Kriminalpolizei beschäftigt sich nach wie vor mit dem Tod des Inspektors der Frankfurter Wach- und Schließgesellschaft Uecker. Die ursprüngliche Annahme, daß Uecker in seinem Treppenhaus gestürzt sei und so den Tod gefunden habe, ist noch nicht r e st l o s. b e st ä t i g t. Es hat sich nämlich inzwischen herausgestellt, daß Uecker eine tiefe Wunde oberhalb des linken Auges davontrug, die kaum von einem Sturz herrühren kann, die möglicherweise von einem Stich mit der Zwinge eines Spazierstocks gemacht wurde, und die wahrscheinlich die Verblutung herbeiführte. In diesem Zusammenhang ist eine weitere Bekundung von besonderem Interesse. Zwei Wächter der Frankfurter Wach- und Schließgesellschast meldeten nämlich,.daß sie am Sonntag morgen kurz nach 3 U h r in der vorderen Bockenheimer Gasse (knapp 50 Meter von Ueckers Wohnung entfernt) eine Schlägerei beobachteten, bei der zwei Männer auf einen am Boden liegenden Mann einschlugen. Es ist den Wächtern der Wach- und Schließgesellschaft streng verboten, sich in Schlägereien einzumischen. Als die beiden am Morgen erfuhren, daß Inspektor Uecker in einer noch nicht geklärten Weise ums Leben gekommen sei, erinnerten sie sich des Vorgangs, wobei sie zu der Vermutung gelangten, daß der am Boden liegende ältere und ziemlich korpulente Mann der Inspektor Uecker gewesen sein könnte. Die Kriminalpolizei hat die Vernehmung dieser Zeugen angeordnet.
lleberfall auf Slahlhelmer
: Etwa 30 Stahlhelmleute, die per Lastauto von Koblenz kamen, machten am Montag nachmittag in Frankfurt auf dem Römerberg Halt. Bei einem Spaziergang durch die Altstadt wurden die Stahlhelmer von Kommunisten verfolgt und angegriffen. Zwei Stahlhelmer erlitten dabei Verletzungen. In ihrer Not flüchteten twe Angegriffenen in die Synagoge am Börneplatz, wo gerade Gottesdienst abgehalten wurde. Die Gemeinde glaubte zunächst an eine Storung durch die Stahlhelmer. Als man den Sachverhalt erfuhr,^wurden die Eindringlinge vom steckt. Inzwischen war das Usbersallkommando benachrichtigt worden, das mit zwei Automobilen herbeieilte und die Stahlhelmer zu ihrem Lastauto nach dem Römerberg geleitete. Die Kommunisten standen beim Eintreffen des Ueberfallkommandos noch vor der Synagoge^ Ein Kommunist wurde festgenommen.
Die zugesteckle Waffe
: Vom Großen Schöffengericht wurde im Schnellverfahren ein Nationalsozialist, der Schneider Schröder, vorgeführt, der sich am Samstag nach der Hitlerversammlung in der Altstadt au- hielt. Dort kam es bekanntlich zu Schlägereien, es wurde aber auch, wie man aus der Verhandlung gegen den des verbotenen Waffenbesitzes beschuldigten Schneider entnehmen konnte, scharf geschossen, wobei die Ladenscheibe eines Cafës in Trümmer ging. Der Angeklagte will von mehreren Kommunisten verdächtigt worden sein, geschossen zu haben. Als man ihn festnahm, fand sich bei chm eine Armeepistole. Die Waffe sei, so gab der Angeklagte an, ihm von einem Kameraden an der Trierischengasse mit dem Bemerken zugesteckt worden, er solle sie bis später zu sich nehmen. Zwei Zeugen und Parteifreunde des Beschuldigten bekundeten unter dem Eid, bestimmt zu wissen, daß der Angeklagte in der Hitlerversammlung noch keine 2éaffe bei sich geführt habe. „Er hatte eine so enge Uniform an, daß man es unbedingt hätte sehen müssen", meinte der eine, „Gott, das merkt man doch, wenn einer eine Waffe bei sich führt," bekundete der andere Zeuge. Der Staatsanwalt beantragte im Hinblick auf die politisch bewegte Zeit drei Monate Gefängnis und Haftbefehl, sowie Einziehung der Waffe. 'Eine Waffe, die geladen ober gebrauchsfähig sei, werde stets als geführt im Sinne des Gesetzes zu gelten haben- Das Gericht erkannte auf Freisprechung, zog aber die Pistole ein. Die Angabe des Angeklagten über den Erwerb hielt das Gericht für nicht widerlegt. Danach komme kein „Führen" der Waffe im Sinne des Gesetzes in Betracht, dieses fetze nämlich voraus, daß jemand die Waffe in der Absicht bei sich führt, von chr Gebrauch zu machen. Da es nicht erlaubt ist, daß der Inhaber der Waffe diese einem andern überläßt, der keinen Waffenschein hat, so war die Einziehung der Pistole auszü- sprechen.
Um 11 000 RW geprellt
: Im Juli D. I. verheiratete sich der 46jährige Elektrotechniker Georg Feile zum drittsnmale. Die dritte Frau hatte er im Dezember 1928 kennen gelernt. Im November 1928 aber hatte er sich mit einer biederen Landbewohnerin verlobt, der er sich als FestbesoAeter mit 350 RM Monatsgehalt vor- ste-We. Mehr als tausendmal versicherte er der Frau, daß er bisher stets unverheiratet gewesen sei, und daß er feine Kinder habe. Die Landbewohnerin und ihre Mutter gaben dem F. nach und nach 11000 RM, um die sich die beiden Frauen heute betrogen fühlen, da F. eine andere heiratete. Der schon häufig bestrafte F. tat vor Gericht so, als habe es sich nur um geschäftliche Beziehungen mit der Zeugin gehandelt, die dies energisch in'Abrede stellte und mitteilte, daß der Angeklagte gleichzeitig noch andere Frauen geprellt haben soll. Das Ge- richt kam, um diese Frauen als Zeugen zu laden, zur Vertagung des Falles.
OVERSTOLZ
5 PF.
RAVENKLAU
6 PF.
staubfrei — schmecken niemals bitter!
U/ie können unsere Angaben nachprüfen: Wenn Sie durch eine HAUS NEUERBURG Zigarette blasen - eht sie brennt -, so werden Sie keine Spur von Staub bemerken.
in der Weite des unbegrenzten Weltalls wie in der Enge des kleinsten Wassertropfens — überall findet sich Staub, unaufhörlich fallt er von allen Stoffen ab und teilt sich der Umgebung als lästiger Niederschlag mit. Es darf deshalb nicht überraschen, daß auch bei der Verarbeitung des Zigaretten-Tabaks ein gelblicher Staub entsteht. Da er zum größten Teil vom Tabak selbst stammt, hat man ihn bislang als unvermeidliches Übel hingenommen und sich damit abfinden müssen, daß dieser Staub beim Rauchen einen bitteren Geschmack verursacht. Haus Neuerburg aber hat in seinem Kampf gegen den Tabakstaub neuartige Wege gefunden und ist des hartnäckigen Gegners Herr geworden. Unsere Zigaretten sind frei von Staub und jedem bitteren Beigeschmack; sie bieten deshalb den ungeschmälerten Genuß des edlen Macedonentabaks.
cVM