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General Wysiger M»

gffchèint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage. / Bezugspreis: Für den halben Ilonas RM.1.-, für den ganzen Monat RM. 2.- ohne Trägerlohn / Einzelnummer 10, FreitagllS, Samstag 12 R-Pfg. / Anzeigenpreise- Für 1 mm Höhe im Anzeigenteil von 28 mm Breite z Zi-pfg., im Reklameteil von 68 mm Breite 25 R-Pfg. ^Offerte ngebühr 50 R-Pfg.

Äv. 230 Mittwoch de«

^arra« Stadt und Land

Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist Hanau. ' Bei unverschuldetem Ausfall der Lieferung infolge höherer Gewalt, Streik usw. hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung oder auf Rückzahlung des Bezugspreises. / Fürplahvorschrist u. Erscheinungstage der Anzeige wird keine Gewähr geleistet.--Geschäftsstelle: Hammerstr. 9 / Fernspr. 3956,3957,3958

! Oktober 1030

Das Ovogramm des Keichstabiuetts

Mthi höhere Stenevn, sondern allein Sparmaßnahmen^ - Sparmaßnahmen durch Gehaliskürzung - Reform des Steuerstzstems, Senkung der Realsieuevu - Renregelung der wohnnngswrvischaft

i Ätwyt <3oHg«&|4wH'

Reichspräsident von Hindenburg empfing m Dienstag vormittag Reichskanzler ' Dr. Brü- ning zum Vortrag. Der Reichskanzler empfing ! gestern die sozialdemokratischen Führer Hermann Älter und Wels zur Aussprache über die politische -Sage.

Der Herr Reichspräsident hat sich gestern tob mit dem fahrplanmäßigen Münchener Schnellzug tun 21.33 Uhr über München nach Diet- ramsjell in Bayern begeben, von wo aus er am 3. Oktober an den Beisetzungsfeierlichkeiten für den sfeldmarschall Prinzen Leopold von Bayern teil- «chmen wird.

*

* Nach der Auflösung des Ministeriums für die besetzten Gebiete wird Reichsminister Trevira- nus ab 1. Oktober Minister ohne Geschäftsbereich. Er wird die Oststelle bei der Reichskanzlei weiter- sühren. *

Zu der Meldung eines kommunistischen Berliner Morgenblattes, daß der. Berliner Polizeipräsident Zörgiebel als Regierungspräsident nach Wies- baden berufen sein soll, hören mir von unterrich­teter preußischer Seite, daß an dieser Nachricht kein wahres Wort ist. Auch alle im einzelnen an diese nigebliche Berufung geknüpften Mutmaßungen sind siet erfunden. ,

orkHWM'MiMs'im März 1927 Km Tode ver- »teilt und später zu längerer Zuchthausstrafe be» Bob tßt wurde, «ist nach dem ärztlichen Gutachten vrzeit nicht haftfähig. Die Strafvollstreckung wird Li die Dauer von drei Monaten unterbrochen.

Sie der Amtl. Preuß. Pressedienst der Antwort

K preußischen Ministers für Wissenschaft und »lksbildung auf die Kleine Anfrage einiger Land- Igsabgeortmeter entnimmt, sind die Vertrags- Verhandlungen mit den evangelischen sLand e s k i r ch'e n soweit gefördert, wie es die Schwierigkeit des Gegenstandes erlaubt. Ein Zeit­punkt für ihre Beendigung kann gegenwärtig noch nicht angegeben werden.

* Wie dieReichspost" in einer Extraausgabe Kitieilt, soll der österreichische National­rat sofort aufgelöst werden und die Neuwahlen am November stattfmden.

Das Direktorium Reysgies, dem bekanntlich Bnach seiiner Ernennung' durch den Gouverneur ys vom Memeler Landtag das Mißtrauen ausgesprochen wurde, und das darauf den Landtag «rufläfte, hat jetzt fünf deutschen 'Lehrern aus dem Kreise Heidekrug gekündigt. Wie ver­lautet, soll noch weiteren deutschen Lehrern im Me- «uelgebiet gekündigt werden, um siè durch litauische Lehrkräfte' zu ersetzen. *

Bei den alljährlichen Begnadigungen unterzeich­ne der österreichische Bundespräsident gestern u. a. die Begnadigung dex Studenten Philipp Halsmann, N auf Grund eines Indizienbeweises wegen Tot­schlags an seinem Vater vom Innsbrucker Schwur- Sericht zu vier Jahren schweren Kerkers verurteilt ^cken war.

. Die amtliche Untersuchu>ng über die Ursachen des Einsturzes einer Zuschauertrib ü ne auf dem Fußballplatz der Mailänder Sportgesellsch. ambrosi-a na hat ergeben, daß dar Unglück vom 5. Juni, bei dem 200 Personen mehr oder weniger chwer verletzt wurden, ausschließlich aus den kieder- Wen Bau, die ungenügende Festigkeit, und den Wechten Unterhalt der Anlage zurückzusuhren ist.

, Nach Mitteilung des französischen Marinernmi- Wums stehen noch immer etwa 6 0 F > 1 G ' ® 0 o t e aus, die bei dem kürzlichen Sturm nid)t ^fhr in die Häfen zurückgelangten. Da jedes Boot ^Westens sechs Mann Besatzung hat, ist man über 3 Schicksal von 360 Mann im ungewissen.

Im Kino Bio Edison in Olmütz, in dem gegen­wärtig der deutsche TonfilmDer blaue Engel Allst, begann gestern abend kurz nach der ersten Erstellung eine Anzahl Faschisten die Vorstellung "««rch Rufe:Wir sind reicht in Berlin oder Wien, vir sind in der Tschechoslowakei und ver- Mgen, daß nur tschechisch gesprochen wird", zu "ören. Die Polizei nahm einige Faschisten lest, vorauf die Vorstellung zu Ende geführt werden {.onnte. Das übrige Publikum, das zumeist aus Schechen bestand, 'wandte sich gegen die Demon­stranten.

*| Näheres siehe im politischen Teil.

Der WirtSchafts- und Kinamvian

Esai 1631 als RovmaleiaL füv die nächsten drei Sahre

Berlin, 30. Sept. Die Reichsregierung veröffentlicht jetzt die angekündigte umfassende

Vorlage zur Sanierung der Reichsfinanzen und zur Gesundung der deutschen Wirtschaft.

In der Einleitung weist die Vorlage auf die gegenwärtigen wirtschaftlichen Schwierigkeiten und ihre Ursachen hin. Zunächst gilt es, so heißt es dann, einen geordneten und ausgeglichenen Etat ür das kommende Jahr aufzustellen, damit das er- chütterte Vertrauen in unsers Finanzwirtschaft viederhergestellt und damit unserer Wirtschaft teuer Wille, sich zu betätigen und Arbeit zu fchaf- en, gegeben wird. Alle Unterstützung der Arbeits- osen ist ein Notbehelf; sie behandelt nur die Fol­gen und beseitigt nicht die Ursachen. Eine um« s as s ende V e r e i n «fa chu n g, vor allem des S t e u e r w e s e n s , ist eine Notwendigkeit.

Nicht höhere Steuern, sondern allein Spar- Maßnahmen, Entlastung, die Wiederherstellung des Vertrauens sind die, Grundbedingung, die uns führen müssen. Darauf sind unsere Vor­schläge llusgebaul.

Vereinfachungsvorschläge für den Reichshaushalt im einzelnen dargelegt. Für 1930 muß mit einem F eh lb et rage von 750 bis 900 Millionen gerechnet werden, 300 davon für die kommenden Anforderungen der Arbeitslosenfürsorge, etwa 450 bis 600 Millionen Rückgang der Einnahmen. Die Abdeckung soll in den nächsten drei Jahren aus einem besonderen Fonds erfolgen, dessen Bildung durch Gesetz sichergestellt wird, und der die Be­schaffung eines Ueberbrückungskredites, feine Ver­zinsung und Rückzahlung gewährleistet. Durch die Gesamtheit der zu treffenden Maßnahmen wird die Ausgabenseite 1931 gegenüber 1930 um rund eine Milliarde gesenkt.

Die Senkung soll erfolgen:

1. Durch Gehaltskürzung.

Die Bezüge des Re i ch s p r ä f i d e n t e n, des Reichskanzlers, der Minister und da­mit der Abgeordneten werden um 20 Prozent, diejenigen der Beamten, Ver- sorgungs-, Wartegeld. und Ruhegeldempfänger um 6 Prozent gekürzt. Die Senkung erfolgt ab 1. April 1931 unter Wegfall der Reichshilfe auf drei Jahre. Bezüge tratet 1500 RM jähr­lich werden nicht gekürzt. Man rechnet aus die­sen Kürzungen mit einer Ersparnis von 120 Millionen. Bei der Reichsbahn und Reichsbank kommen entsprechende Kürzungen in Betracht.

2. Durch Kürzung der Ueberweisungon, die in Höhe von rund 100 Millionen bei Senkung der Beamtengehälter in Ländern und Gemeinden möglich sind. Durch Rückgang der Einnahmen tritt voraussichtlich eine weitere Kürzung der Ueber- weisungen um rund 288 Millionen ein.

3. Soll der Ausgleich von Einnahmen und Aus­gaben bei der

Arbeitslosenversicherung künftig ohne Inan­spruchnahme des Reichshaushaltes sichergestellt und der Anteil an der Krisenfürsorge auf 420 Millionen begrenzt werden und

4. sind Abstriche im Reichshalt

in Höhe von 300 Millionen gegenüber 1930 bei den Einzeletats vorgesehen, denen die beteiligten Ministerien bereits ihre Zustimmung gegeben haben und die schon durchgeführt werden.

Der Ausgleich im Haushalt 1930 setzt die Fort­dauer der Ledigen st euer und des 5pro= zentigen E in k 0 m me n st e u c r z u s ch l a g e s vor­aus. Durch stärkere Belastung des Tabaks sollen 167 Millionen gewonnen werden. Im übrigen wer­den neue Steuerbelastungen vermieden.

Der Abschnitt II sieht bei Ländern und Gemeinden sowie bei den Körperschaften des öffentlichen Rechtes entsprechende Gehalts­kürzungen wie im Reiche vor.

Weiter soll die Durchführung einheitlicher Spar- grundsätze durch Vereinbarungen über eine Mitwir­kung des Reiches Wt der Haushal tsaufstellu ng ge­sichert werden und das Haushaltsrecht der Länder und Gemeinden den strengen Grundsätzen des Rei­ches angepaßt werden. Schließlich find Maßnah­men zur Gestaltung einer sparsameren Rechtspflege mid Verwaltung vorgesehen.

Vevernlachung des Gteuevwltems

Ver­

Der Abschnitt III beschäftigt sich mit der einfachung des Steuersystems. Die Reichsfinanz-

verwaltüng kostet, so wird ausgeführt, über 500 Millionen RM, der Unkostenkoeffizient beträgt mehr als 4^ Prozent. Es müsse danach gestrebt werden, zu einer wesentlichen Verbilligung der Finanzverwaltung zu gelangen. In einem Gesetz­entwurf zur Vereinfachung des Steuersystems sei 1. eine vereinfachte Besteuerung der Landwirtschaft vorgesehen. Die Reichsvermögenssteuer soll künftig für Vermögen bis 511 20 000 RM fortfallen. Die Grundvermögenssteuer, die Reichsvermögenssteuer und die ersten 10 Prozent der Einkommensteuer sollen durch die Grundvermögenssteuer abgegolten werden, der der Einheitswert, also ein Ertragswert,

heitssteuer ein Teil der Schulden abgezogen wer­den können. Wie bei der Gründvermögenssteuer sollen düe Länder und Gemein den, denen die Ein­heitssteuer allein zufällt, deren Höhe bestimmen. Eine Erhöhung der Gesamtsteuerlast der Landwirt­schaft kommt ebenso wenig in Frage, wie eine

progressive Flächensteuer.

2. Soll die Besteuerung der Kleingewerbetreibenden in ähnlicher Weise wie bei der Landwirtschaft ver­einfacht werden. Die Grundlage muß hier der Gewerbeertrag bilden. Durch diese beiden Maß­nahmen, für Landwirtschaft und Kleingewerbetrei­bende, wird es gelingen, die Zahl der zur Ein­kommensteuer zu veranlagenden Steuerzahler auf eine Million zu beschränken.

3. wird durch die

Erhöhung der Vermögenssteuerfreigrenze auf 20 000 RM

die Zahl der Vermögenssteuerpflichtigen Personen von 1,7 Millionen um mehr als die Hälfte herab­gesetzt werden. Die darin für die Verwaltung ent­stehende Ersparnis wird den zunächst rechnerisch eintretenden Ausfall (ca. 16 Millionen) auf die Dauer erheblich übersteigen. Für das landwirt- chaftliche und forstwirtschaftliche Vermögen sowie das Grundvermögen soll die Einheitsbewertung künftig nur auf sechs Jahre vorgenommen werden. Die Zustellung der Einheitswertbescheide soll durch die Offenlegung der Einheitswerte ersetzt werden. Dadurch werden anstelle von 10,6 Millionen Be­scheide nur noch 1,6 Millionen zuzustellen sein.

4. soll die Umsatzsteuer

bei Unternehmen mit weniger als 5000 RM Umsatz fortfallen.

5. soll das Steuervereinheitlichungs­gesetz. erneut vorgelegt werden, um die Voraus­setzungen für eine organische Regelung der Real­steuern und deren Senkung zu schaffen.

6. soll zur Erleichterung und Verbi lligunq der Zivilversorgung und zur Verhinderung von Grün­dungen im Auslande eine Senkung der Ver­kehrs ft e u e r n erfolgen.

Aeuvegeluns dev Wob^«ngsw^ißcha?t

Im Abschnitt IV sind ins einzelne gehende Maß­nahmen zur Neuregelung derWohnu ngs- wirtschaft 0 0 r g e s e h e n. Im Haushatlssahr 1931 sollen bis zu 215 000 Wahuun- gen erstellt werden, davon 165000 Kleinwoh­nungen aus Hauszinsstcuermitteln und 50 000 aus Dem Kapitalmarkt. Außerdem sind 4 0 M i l l i 0 n e n für Siedlungsgebäude vorgesehen. Zur Finanzierung dieses Programms sind 400 Millionen aus Hauszinssteuermitteln und 400 Millionen im Wege der Einzelbeleihung oder durch Anleihen ein­gesetzt. Zur Erzielung tragbarer Mieten sollen Zu­schüsse aus Hauszinssteuermitteln gewährt werden. Die Verwendung öffentlicher Mittel für den Woh­nungsbau soll bis zum 1. April 1936 im wesent­lichen abgebaut werden. Man hofft, durch die Maß­nahmen auf dem Gebiete des Wohnungsbaues und der Siedlung die Zwangswirtschaftw ei ter lockern und schließlich ganz aufheben

zu können. Außerdem sind gewisse Lockerungen des Mieterschutzes vorgesehen. Die «ndgültiM Aus­hebung des Wohnungsmangelgesetzes soll am 1. April 1934 erfolgen. Reichsmietengesetz und Mie­terschutzgesetz sollen am 1. April 1936 endgültig außer Kraft treten.

Senkung der Kealfieuevu

Abschnitt V enthält die Vorschläge für die Senkung der Realsteuern, für die 400 Millionen aus der Hauszinssteuer vorgesehen sind, die durch Neurege­lung der Wohnungswirtschaft frei werden. Das Aufkommen an Real st euern ist von 600 Millionen in der Vorkriegszeit auf 2200 Millionen im Jahre 1930 gestiegen. Eine organische Senkung der Real­steuern ist vor Verabschiedung des Steuervereinheit­lichungsgesetzes, dessen baldige Erledigung jetzt er­strebt wird, nicht möglich. Da mit der Senkung der Realsteuern nicht so lange gemartet werden kann, soll diese Senkung bereits zum 1. Apri I 19 31 eintreten, allerdings wird sie nur schematisch möglich sein. Die Senkung soll nicht nur bei der Gewerbesteuer, sondern auch bei der Grundsteuer eintreten. Insbesondere ist auch die Senkung der landwirtschaftlichen Steuer wegen des dauernden Sinkens der Weltmarktpreise erforderlich.

Die Gewerbesteuer, die stärker als Grundsteuer angespannt ist, soll um 20 Prozent, das macht eine Entlastung von 200 Millionen, und die Grundsteuer um 10 Prozent, insgesamt etwa 120 Millionen gesenkt werden. Da dieser Sen­kung von insgesamt 320 Millionen 400 Millio­nen Hauszinssteuermittel gegenüberfkehen, soll der Restbetrag von 80 Millionen für einen Aus­gleichfonds verwendet werden, der in erster Linie den Gemeinden zugute kommen soll. deren finanzielle Lage besonders bedroht ist.

Ausbau dev Asvavseretzgebuns

Im Abschnitt VI, der sich mit dem Ausbau der Agrargesetzgebung befaßt, wird auf die, Durch­führung des Osthilfegesetzes im ursprünglich vor­gesehenen Rahmen hingewiesen. Neben der Stan­dardisierung der landwirtschaftlichen Erzeugnisse sind weitere Gesetze in Vorbereitung, um den Ab­satz der deutschen landwirtschaftlichen Erzeugnisse in' verstärktem Maße zu sichern.

SinanrauSske ch

Der Abschnitt VII befaßt sich mit dem Finanz­ausgleich, der endgültig am 1. April 1932 in Kraft treten soll. Unter angemessener Verteilung der Ausgaben zwischen Reich, Ländern und Gemeinden soll den Ländern für sich und ihre Gemeinden das Aufkommen aus der Belastung von Bier und Branntwein und dem Reich in entsprechend ver­änderter Beteiligung das Aufkommen aus Ein­kommen- und Körperfchaftsfteuer zufallen. Die selbständige Verantwortung der Gemeinden für ihre Ausgabewirtschaft soll weiter gesteigert wer­den. Das Reich wird nur für sich und die Länder eine bestimmte angemessene gesenkte Einkommen­steuer erheben. Die Gemeinden bekommen das freie Zuschlagsrecht.

LKSthfigvenre Ms die Ausgabe« dev Sffsu rieben Sand

Der Abschnitt VIII legt die Höchstgrenze für die Ausgaben der öffentlichen Hand fest. Durch ein besonderes Gesetz wird sichergeslellt, daß die auf ein Mindestmaß herab­gesetzten Ausgaben für die Dauer von drei Jahren in Reich, Ländern und Gemeinden keine Erhöhun­gen erfahren dürfen, und daß höhere Einnahmen nur der steuerlichen Entlastung zugutekommen.

In dem Schlußabsatz des Sanierungsprogramms heißt es: Der Plan der Reichsregierung fordert von allen Teilen des Deutschen Reiches Opfer. Was durch die Kürzung der Gehälter für die öffentliche Wirtschaft angeoahnt ist, muß innerhalb der privaten Wirtschaft weiter­wirken zum Wohle des Ganzen. Bezüge und Lebenshaltung aller Unternehmer- und Arbeit­nehmerschichten sowie der Preisstand der deutschen Waren müssen es gestatten, im Wettbewerb der Welt zu bestehen. Bewußt, daß es keiner Recht­fertigung vor der Geschichte dafür gibt, in diesem Augenblick versagt zu haben, wird die Reichsre-

es keiner Recht-

vr uer y>e|ujiu)ie uu/Ür gibt, in diesem _______ versagt zu haben, wird die Reichsre­

gierung alles daran setzen, das Ziel zu erreichen.

Wirtschafts- und Finanzpragramm nennt die Reichsregierung das neue Programm, das sie, mit der persönlichen Unterschrift des Kanz­lers versehen, jetzt dem deutschen Volke zur Begutachtung vorlegt und dem Reichstag zur

Oie heutige Nummer umfaSt 12 Seite«