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K«. 202
Freitas
de« 2H. August
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Das KewEe
— Die Reichsregierung hat die Beratungen über Dietrichs Finanzreform abgeschlossen. 3m Jahr 1931 soll mit einer Senkung der Rcalsleuern begonnen werden.
— Der Reichsrat stimmte den Ausführungsbestimmungen für die GeMeindebiersteuer, Gelränke- und Bürgersteuer zu.
— Der wirtschaftspolitische Ausschuß des vorläufigen Reichswirlschaftsrates hat zur Behandlung der Frage der Preisbindungen zwei Arbeitsausschüsse mit je 12 Mitgliedern gebildet.
— In Warschau wurde von Außenminister Zaleski die Agrarkonferenz eröffnet, die das Problem des internationalen Handels anpacken soll.
— Der Finnlandvertrag soll gekündigt und ab
1. Januar durch einen neuen Vertrag ersetzt werden.
— Oberst Lerro übernahm die Regierung von Peru auf allgemeines Verlangen der Bevölkerung. Lerro hat sein Kabinett bereits gebildet.
— Eine Hitzewelle in London forderte in den beiden letzten Tagen insgesamt 16 Menschenleben.
KeWsvat Mmmt de« Ge- memdLssZNeLès zu
Der Reichsrak stimmte am Donnerstag den Durchführungsbestimmungen für die Erhebung der durch die Notverordnung des Reichspräsidenten geschaffenen Gemeindebiersteuer, Gemeindegelränkesteuer und Bürgersteuer zu. Bereits bestehende Biersleuern bleiben solange in Kraft, wie die in ihnen vorgesehenen Sätze nicht geändert werden; ) ihre Erhöhung über die in der Notverordnung fest- gesetzten Sähe hinaus ist nicht skatlhaft. Die^ Lr- 1 1 wird'.
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Die Bürgersteuer wird je zur Hälfte am 10. Januar und 10. Wärz fällig. Sie wird erhoben durch Einbehalten eines Lohnteiles oder bei der Veranlagung zur Einkommensteuer von den Steuerpflichtigen, die sowohl dem Steuerabzug vom Arbeitslohn unterliegen wie auch veranlagt werden, zum Teil durch Einbehalten eines Lohnkeiles, zum Teil bei der Veranlagung. Bei Lohnsteuerpflichkigen hat der Arbeitgeber bei der nächsten auf die Fälligkeit folgenden Lohnzahlung den zu entrichtenden Bürgersteuerbekrag einzübehalten und binnen einer Woche an die in der Steuerkarke bezeichnete Gemeindekaffe abzuführen. Die Erhöhung und Beitreibung der Biersteuer ist Sache der Gemeinden.
Für die erst vom Rechnungsjahr 1931 ab wirksam werdende Verkoppelung der Gemeindeschank- ffèuer und der Bürgersteuer mit den Realsteuern bleibt der Erlaß weiterer Durchführungsbestimmun, gen vorbehalten. Die jetzt vom Reichsrat beschlossenen Bestimmungen treten rückwirkend ab 28. Juni neu Bestimmungen treten rückwirkend ab 28. Juli 1930 in Kraft.
Annahme fand auch die Ausführungsverordnung zum neuen Weingefeh. Schließlich genehmigte der Reichsrak noch die von der Reichsbahn beantragte Wündelficherheit von Reichsbahnfchah- anweifungen.
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Der Wirtschaftspolitische Ausschuß des Vorläufigen Reichswirtschaftsrats trat am Donnerstag zusammen, um auf der Grundlage des Schreibens des Reichswirtschaftsministers vom 22. August an den Vorläufigen Reichswirtschaftsrat seine weiteren Verhandlungen über die Fragen der Preisbindungen Hstzujetzen. Nach längerer Aussprache wurden zwei Arbeitsausschüsse mit je zwölf Mitgliedern gebildet, von denen der erste Ausschuß die Fragen der Bau- ftoffe und sodann die Fragen von Kohle, Kali, wn, Treibstoff, Düngemittel u. a., der zweite Ausschuß die Fragen der Preisprobleme der Markenartikel unter Heranziehung von Sachverständigen vvd Interessenten behandeln soll. Die Ausschüsse werden sofort ihre Arbeiten ausnehmen und mit größter Beschleunigung durchführen.
Die Reichs« ««ahmen tm Ln k iteso
Berlin, 28 Aug. Nach Mitteilung des Reichs- Mangminifteriums betragen die Einnahmen des Reiches im Monat Juli 1930 bei den Besitz- und Berkehrssteuern 756,1 Millionen RM, bei den Zöl- wn und Verbrauchsabgaben 340,9 Millionen RM, ^vsgasamr 1097 Millionen RM. Für Juli 1930 er» gibt sich gegenüber April ein Möhranskommen von 18,4 Millionen RM bei der veranlagten EiiOom- Mensteuer und von 23,8 Millionen RM bei der iünisatzsteusr — eine Folge der eingegangenen M- Wußzohlüngen für 1929 — daaegen eine Minderen nähme von 5,7 Millionen RM bei der Körper- Ichostssteuer. An Lohnsteuer sind im Juli 1,2 Mil-
Die VekeStüKe des Rei»s- Saviuetts
Genkttus des Steuev^asi das Siel - Gesunde Srnamen SsVanssetznns attev Keßovmen
Berlin, 28. Aug. Die mehrtägigen Beratungen des Reichskabinells über die finanzpolitischen Reformpläne wurden heute unter Vorsitz des Reichskanzlers Brüning zu Ende geführt. Es wurde Uebereinstimmung über diejenigen Grundsätze erzielt, nach denen die nunmehr erforderlichen Gesetzesvorschläge durch die zuständigen Ressorts während der nächsten Wochen zwecks Vorlage an den Reichsrat und Reichstag ausgearbeitet werden sollen. Voraussetzung für das Gelingen aller Reformpläne ist eine geordnete Kassenlage und ein die Wirtschaftslage berücksichtigender Haushaltplan.
Das Kabinett hat für die Aufstellung dieses Programms als wesentliche Punkte die folgenden festgelegt:
1. Im Haushaltsplan 1931 wird über die bereits im Haushaltsplan 1930 vorgesehene Senkung der Ausgaben von 169 Millionen Mark hinaus auf Grund der vom Reichsfinanzminister gemachten Vorschläge ein weiterer namhafter Betrag eingespart werden.
2. Es wird ein mehrjähriges Programm für Wohnungsbau und ländliche Siedlung mit dem Ziele einer beschleunigten Verminderung der Wohnungsnot der unbemittelten Schichten und unter Berücksichtigung ihrer Leistungsfähigkeit aufgestellt. Die Finanzierung der größeren Wohnungen wird auf andre Weise 'durch- geführt werden.
3. Der Reichshaushalt soll gegen die bisherige unbegrenzte und unvoraussehbare Beanspruchung durch die verschiedenen Formen der Arbeits - lo s e n h i l f e gesichert werden, indessen ohne daß
anderweitige Verteilung der öffentlichen Einnahmen unter Reich, Länder und Gemeinden entsprechend den ihnen obliegenden Aufgaben umgestaltet werden. Dabei soll vor allem auf Klarstellung der selbständigen Verantwortung für die Ausgabengebarung hingewirkt werden. Dieser endgültige Fi-
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lionen RM mehr aufgekommen als im Juni. Auch die übrigen Besitz- und Verköhrssteuern weisen gegenüber Juni Mehreinnahmen auf mit Ausnahme der Vermögenssteuer und der Beförderungssteuer für den Güterverkehr, bei denen 11,1 Millionen und 1,1 Millionen RM Mindereinnahmen zu verzeichnen sind. Das Aufkommen an Zöllen und Verbrauchsabgaben mit 340,9 Millionen RM im Juli ist höher als in den Vormonaten des laufenden Rechnungsjahres 1930 (April 215 Millionen RM, Mai 205,7 Millionen und Juni 214 Millionen RM). Von den üblichen Schwankungen abgesehen, entspricht das Aufkommen der Verbrauchsabgaben im allgemeinen denjenigen der Vormonate.
Das wette pVeuMche Uâek- sefeA Lommâ im OssM
Das neue preußische Polizeigesetz soll im Herbst dem Landtag vorgelegt werden. Nachdem das Polizeibeamtengesetz und das Polizeikostengesetz, wichtige Teilgebiete, vorweg geregelt worden sind, soll jetzt durch das neue Gesetz die Frage der polizeilichen Zuständigkeit, also die Verwaltungsreform für die Polizei, sowie das wichtigste aus dem materiellen Polizeirecht geregelt werden. Wir haben gegenwärtig in Preußen nicht weniger als 12 000 Polizeibehörden, die Polizeioerordnungen erlassen können. Diese Zahl soll auf 890 verringert werden, und zwar sollen in Zukunft nur füns Minister, und auch die nur im Benehmen mit dem Minister des Innern, ferner 34 Regierungspräsidenten, 40 staatliche Polizeiverwaltungen, 408 Landräte, 283 städtische Polizeiverwaltungen, 36 Bürgermeister von Aemtern in der Rheinprovinz und 68 Bürgermeister der Aemter in Westfalen zum Erlaß von Polizeioerordnungen befugt sein.
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Berlin, 28. Aug. Eine Berliner Tageszeitung bringt heute unter der Ueberschrift: „Vor neuen Erhöhungen der Posttarife" die Mitteilung, es fei geplant, „die Posttarife bereits zum 1. Oktober zu steigern". Diese Nachricht ist, wie von maßgebender Stelle mitgeteilt wird, völlig aus der Luft gegriffen. Eine Erhöhung der Posttarife ist nicht irgendwie erwogen worden und ist in keiner Weise beabsichtigt.
Onbevukuns d. ^ewOWtf L«ndèases vevSarrsS
Berlin, 28. Aug. In einem Schreiben an den Präsidenten des preußischen Landtags, Bartels, ver-
nanzausgleich Reichsrat das
kann in Kraft treten, sobald der Steuervereinheitlichungs-
g e s e tz , zu dessen Vorbereitung in der Notverordnung entsprechende Maßnahmen vorgesehen und eingeleitet sind, verabschiedet hat. In diesem Zusammenhang ist auch eine Vereinfachung des S t e u e r s y st e m s in Aussicht genommen, und zwar zunächst für die Landwirtschaft, sodann für die Freistellung der Vermögen bis zu 20 000 Mark von der Vermögenssteuer.
Die Auswüchse der kommunalen Beamtenbesoldung bei den Gemeinden sollen beseitigt werden, hierbei wird bei denjenigen Gemeinden einzusetzen sein, deren Realsteuern besonders überhöht sind.
5. Eine Bewirtschaftung der Kreditbedürfnisse der öffentlichen Körperschaften unter einheitlichen Gesichtspunkten wird die notwendige Senkung des hohen Zinsfußes unterstützen.
Die Gesamtheit dieser Maßnahmen wird eine
werden. Begonnen werden soll aber bereits im Jahre 1931 mit der Senkung der die Produktion am meisten hemmenden Rell l st e u e r n. Dadurch soll der Wirtschaft Antrieb und neue Arbeit gegeben werden.
langt die kommunistische Fraktion die sofortige Einberufung des preußischen Landtages. Auf der Tagesordnung dieser Feriensitzung soll die Beratung kommuniistischer Anträge stehen, die eine Erhebung der durch die Notverordnung des Reichspräsidenten verfügten neuen Gemeindesteuern in Preußen unterbinden und den Erlaß der preußischen Regierung aufheben wollen, der den Beamten die Mitgliedischast in der kommunistischen Partei verbietet.
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Berlin, 28. Aug. Der Reichsbund der kriegs- befchädigken, Kriegsteilnehmer und Kriegshinter- bliebenen hat den Staalsgerichlshof angerufen, weil ec die Rechksanfichk vertritt, daß der Artikc 48 Abs. 2 der Reichsverfassung im Gegensatz zum Artikel 55 dec preußischen Verfassung Notverordnungen finanzieller und wirtschaftlicher Art nicht kenne und nicht zulasse. Dec Reichsverband hat deshalb beantragt, der Staatsgerichtshof möge die Notverordnung als verfassungswidrig und rechts- ungültig erklären. Ferner hat der Reichsbund der Kriegsbeschädigten an den Reichssinanzminisker eine Eingabe gerichtet, kriegsbeschädigten Beamten und Kriegerwitwen, die bereits neben dem ideellen Opfer finanzielle Opfer genügend gebracht hätten, ferner den pensionierten Beamten, die eine Pen- sion von annähernd 200 Mark erhielten, aber wegen ihrer Dienstbeschädigung vorzeitig aus dem Dienst scheiden mußten, Steuerbefreiung zu ge- währen. Ein gleicher Antrag wurde eingebracht bezüglich des Zuschlags der Einkommensteuer für Ledige. Insbesondere wird für die kinderlosen Kriegerwitwen, für Pflegebedürftige, erwerbsunfähige ledige Schwerbeschädigte Erlaß der Ledigensteuer gefordert. Schließlich sollen sie Empfänger einer Zusahrenke von der Heranziehung zur Bürgersleuer befreit werden.
Erst cheiduus üvev de« SZttMand-Dextvag
Die in Helsingfors geführten Verhandlungen des Vertreters des Auswärtigen Amtes, Ministerialdirektor Ritter, über die neue Regelung der Handelsvertragsbeziehungen mit Finnland sind im wesentlichen abgeschlossen. Es wurde vereinbart, daß der laufende Handelsvertrag gekündigt wird und am 1. Januar, dem Zeitpunkt des Ablaufs des Vertrages, ein neuer Vertrag in Kraft tritt, der die Vcrlragszölle für Butter und andere Molkerei- produkle auf wesentlich höherer Zollgrundlage als der gegenwärtigen festfehl.
Die LMNiavWevuns Sowiet-srutzlands
Das neue Wehrgeseh der Sowjet-Union
Die Sowjet-Machthaber haben keinen Sinn für pazifistische Schalmeien. Der Sowjetstaat, dessen innere Organisation sich auf Gewaltanwendung stützt, bringt auch nach außen hin den Gedanken der kriegerischen Auseinandersetzung mit den kapitalistischen Feinden zur Geltung. Bei jeder passenden Gelegenheit pflegen die bolschewistischen Führer offen zu erklären: „Wir sind keine Vegetarier".
Demzufolge werden von der, Sowjetregierung die größten Anstrengungen gemacht, um die militärische Kraft des Landes auf die höchstmögliche Stufe zu heben und dessen Kriegssähigkeit im weitesten Umfange zu steigern.
Auf dem 16. Parteitage der kommunistischen Partei der Sowjetunion, dieser für die Geschicke des Riesenreiches höchsten Instanz, hielt Kriegskommissar Woroschilow eine Rede, in der er, u. a. sagte: „Die Armee, als solche, hat
aufgehört, eine aus
und dominie
rende Rolle bei der Vorbereitung des kommenden Krieges zu spielen. Das ganze Land, seine Wirtschaft im weitesten Sinne des Wortes, d. h. die Industrie, der Ackerbau, das Transportwesen, sowie auch seine kulturellen Institutionen und wissenschaftlichen Kräfte müssen jetzt schon in Bewegung gesetzt werden, um den zukünftigen fürchterlichen Zusammenstoß vorzubereiten."
Mit diesen Worten begründete Woroschilow die Notwendigkeit der Militarisierung des gesamten Staatswesens, aller politischen, wirt- tMen und geistigen Faktoren bes. Landes Wwecke der Steigerung seiner kriegeri- en Machtentfaltung. Das ganze immense enschenreservoir der Sowjet-Union soll im Geiste der unvermeidlichen Auseinandersetzung mit der bürgerlichen Welt auf den Schlachtfeldern eines neuen Krieges erfüllt und zu tatkräftiger kriegerischer Ausbildung herangezogen werden.
In diesem Sinne ermächtigte der 16. Kongreß den Kriegskommissar ein neues Wehrge- sstz auszuarbeiten, in dem auf die Notwendigkeit der Schaffung ausgebildeter Reserven die größte Rücksicht genommen werden sollte.
In schnellem Tempo wurde diese Anweisung erfüllt. Vor einigen Tagen wurde das neue Gesetz vom Rate der Volkskommissare bestätigt. Es bringt folgende, sehr charakteristischen Neuerungen.
Die Dienstpflicht der an den höheren Schulen studierenden jungen Männer, die bis jetzt in Rußlands, wie in anderen Ländern Europas, ihre militärische Ausbildung bei den Truppenteilen bekamen, wird abgeschafft. In Zukunft werden die Studenten an den Universitäten und höheren Schulen den militärischen Ausbildungskursus durchgehen müssen. Die Studenten jeder Universität werden zu besonderen militärischen Formationen vereinigt
werden. Die kriegerischen Uebungen werden einen obligatorischen Teil des Studiums bilden. Auf diese Weise werden alle höheren Schulen Rußlands mit einem Schlage gleichzeitig die Rolle von Militärschulen spielen. Die Studenten werden periodisch an Manövern und Truppenübungen teilnehmen müssen und während der Ferienzeit verschiedenen Truppenteilen zugeteilt werden.
Diese Verordnung verfolgt offensichtlich das Ziel, im beschleunigten Tempo die Offizier- Cadres der Sowjetarmee in ausgedehntem Umfange auszubilden, ohne gleichzeitig die für die Durchführung des Fünfjahresplanes überaus notwendigen jungen intellektuellen Kräfte von ihrer direkten Aufgabe abzulenken.
Das aber noch nicht genug. Obligatorische militärische Ausbildung wird in allen Mittelschulen eingeführt. Somit werden die zukünftigen Reserve-Unteroffiziere bereits auf der Schulbank für das Kriegshandwerk trainiert.
Des weiteren wird zwecks Sicherstellung der industriellen Mobilmachung eine ganz neue, dem westeuropäischen Brauch vollkommen unbekannte Dienstpflicht eingeführt, und zwar die sogenannte „produktionsmilitärische". Diese Dienstpflicht gestaltet sich, als ununterbrochene zweijährige Arbeit an gewissen Jn- dustrieunternehmungen, die eine militärische
Die beutise Kummer umfass 12 Setten