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SrMungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist Hanau. Lei unverschuldetem Ausfall der Lieferung infolge höherer Gyvalt, Streik usw. hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung ober Nachlieferung oder auf Rückzahlung des Bezugspreises, z Fürplahvorschrift u. Erscheinungstage der Anzeige wird keine Gewähr geleistet., Geschäftsstelle: Hammerstr.S / Fernspr. 3956,3957,3958

K«. 202

Freitas

de« 2H. August

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Das KewEe

Die Reichsregierung hat die Beratungen über Dietrichs Finanzreform abgeschlossen. 3m Jahr 1931 soll mit einer Senkung der Rcalsleuern begonnen werden.

Der Reichsrat stimmte den Ausführungs­bestimmungen für die GeMeindebiersteuer, Gelränke- und Bürgersteuer zu.

Der wirtschaftspolitische Ausschuß des vor­läufigen Reichswirlschaftsrates hat zur Behandlung der Frage der Preisbindungen zwei Arbeitsaus­schüsse mit je 12 Mitgliedern gebildet.

In Warschau wurde von Außenminister Zaleski die Agrarkonferenz eröffnet, die das Pro­blem des internationalen Handels anpacken soll.

Der Finnlandvertrag soll gekündigt und ab

1. Januar durch einen neuen Vertrag ersetzt werden.

Oberst Lerro übernahm die Regierung von Peru auf allgemeines Verlangen der Bevölkerung. Lerro hat sein Kabinett bereits gebildet.

Eine Hitzewelle in London forderte in den beiden letzten Tagen insgesamt 16 Menschenleben.

KeWsvat Mmmt de« Ge- memdLssZNeLès zu

Der Reichsrak stimmte am Donnerstag den Durchführungsbestimmungen für die Erhebung der durch die Notverordnung des Reichspräsidenten ge­schaffenen Gemeindebiersteuer, Gemeindegelränke­steuer und Bürgersteuer zu. Bereits bestehende Biersleuern bleiben solange in Kraft, wie die in ihnen vorgesehenen Sätze nicht geändert werden; ) ihre Erhöhung über die in der Notverordnung fest- gesetzten Sähe hinaus ist nicht skatlhaft. Die^ Lr- 1 1 wird'.

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Die Bürgersteuer wird je zur Hälfte am 10. Januar und 10. Wärz fällig. Sie wird erhoben durch Ein­behalten eines Lohnteiles oder bei der Veranlagung zur Einkommensteuer von den Steuerpflichtigen, die sowohl dem Steuerabzug vom Arbeitslohn unter­liegen wie auch veranlagt werden, zum Teil durch Einbehalten eines Lohnkeiles, zum Teil bei der Ver­anlagung. Bei Lohnsteuerpflichkigen hat der Arbeit­geber bei der nächsten auf die Fälligkeit folgenden Lohnzahlung den zu entrichtenden Bürgersteuer­bekrag einzübehalten und binnen einer Woche an die in der Steuerkarke bezeichnete Gemeindekaffe ab­zuführen. Die Erhöhung und Beitreibung der Biersteuer ist Sache der Gemeinden.

Für die erst vom Rechnungsjahr 1931 ab wirk­sam werdende Verkoppelung der Gemeindeschank- ffèuer und der Bürgersteuer mit den Realsteuern bleibt der Erlaß weiterer Durchführungsbestimmun, gen vorbehalten. Die jetzt vom Reichsrat beschlosse­nen Bestimmungen treten rückwirkend ab 28. Juni neu Bestimmungen treten rückwirkend ab 28. Juli 1930 in Kraft.

Annahme fand auch die Ausführungsverord­nung zum neuen Weingefeh. Schließlich geneh­migte der Reichsrak noch die von der Reichsbahn beantragte Wündelficherheit von Reichsbahnfchah- anweifungen.

Dev NsMKwwiWa-isvaö uttLeZrisrcht we Uv§WbMd§ZKsert

Der Wirtschaftspolitische Ausschuß des Vorläufi­gen Reichswirtschaftsrats trat am Donnerstag zu­sammen, um auf der Grundlage des Schreibens des Reichswirtschaftsministers vom 22. August an den Vorläufigen Reichswirtschaftsrat seine weiteren Ver­handlungen über die Fragen der Preisbindungen Hstzujetzen. Nach längerer Aussprache wurden zwei Arbeitsausschüsse mit je zwölf Mitgliedern gebildet, von denen der erste Ausschuß die Fragen der Bau- ftoffe und sodann die Fragen von Kohle, Kali, wn, Treibstoff, Düngemittel u. a., der zweite Ausschuß die Fragen der Preisprobleme der Mar­kenartikel unter Heranziehung von Sachverständigen vvd Interessenten behandeln soll. Die Ausschüsse werden sofort ihre Arbeiten ausnehmen und mit größter Beschleunigung durchführen.

Die Reichs« ««ahmen tm Ln k iteso

Berlin, 28 Aug. Nach Mitteilung des Reichs- Mangminifteriums betragen die Einnahmen des Reiches im Monat Juli 1930 bei den Besitz- und Berkehrssteuern 756,1 Millionen RM, bei den Zöl- wn und Verbrauchsabgaben 340,9 Millionen RM, ^vsgasamr 1097 Millionen RM. Für Juli 1930 er» gibt sich gegenüber April ein Möhranskommen von 18,4 Millionen RM bei der veranlagten EiiOom- Mensteuer und von 23,8 Millionen RM bei der iünisatzsteusr eine Folge der eingegangenen M- Wußzohlüngen für 1929 daaegen eine Minder­en nähme von 5,7 Millionen RM bei der Körper- Ichostssteuer. An Lohnsteuer sind im Juli 1,2 Mil-

Die VekeStüKe des Rei»s- Saviuetts

Genkttus des Steuev^asi das Siel - Gesunde Srnamen SsVanssetznns attev Keßovmen

Berlin, 28. Aug. Die mehrtägigen Beratungen des Reichskabinells über die finanz­politischen Reformpläne wurden heute unter Vorsitz des Reichskanzlers Brüning zu Ende geführt. Es wurde Uebereinstimmung über diejenigen Grundsätze erzielt, nach denen die nunmehr erforderlichen Gesetzesvorschläge durch die zuständigen Ressorts während der näch­sten Wochen zwecks Vorlage an den Reichsrat und Reichstag ausgearbeitet werden sollen. Voraussetzung für das Gelingen aller Reformpläne ist eine geordnete Kassenlage und ein die Wirtschaftslage berücksichtigender Haushaltplan.

Das Kabinett hat für die Aufstellung dieses Programms als wesentliche Punkte die folgenden festgelegt:

1. Im Haushaltsplan 1931 wird über die be­reits im Haushaltsplan 1930 vorgesehene Senkung der Ausgaben von 169 Millionen Mark hinaus auf Grund der vom Reichsfinanzminister gemachten Vorschläge ein weiterer namhafter Be­trag eingespart werden.

2. Es wird ein mehrjähriges Pro­gramm für Wohnungsbau und ländliche Siedlung mit dem Ziele einer beschleunigten Ver­minderung der Wohnungsnot der unbemittelten Schichten und unter Berücksichtigung ihrer Lei­stungsfähigkeit aufgestellt. Die Finanzierung der größeren Wohnungen wird auf andre Weise 'durch- geführt werden.

3. Der Reichshaushalt soll gegen die bisherige unbegrenzte und unvoraussehbare Beanspruchung durch die verschiedenen Formen der Arbeits - lo s e n h i l f e gesichert werden, indessen ohne daß

anderweitige Verteilung der öffentlichen Einnahmen unter Reich, Länder und Gemeinden entsprechend den ihnen obliegenden Aufgaben umgestaltet wer­den. Dabei soll vor allem auf Klarstellung der selbständigen Verantwortung für die Ausgaben­gebarung hingewirkt werden. Dieser endgültige Fi-

imi ihmin.........

lionen RM mehr aufgekommen als im Juni. Auch die übrigen Besitz- und Verköhrssteuern weisen gegenüber Juni Mehreinnahmen auf mit Ausnahme der Vermögenssteuer und der Beförderungssteuer für den Güterverkehr, bei denen 11,1 Millionen und 1,1 Millionen RM Mindereinnahmen zu verzeich­nen sind. Das Aufkommen an Zöllen und Ver­brauchsabgaben mit 340,9 Millionen RM im Juli ist höher als in den Vormonaten des laufenden Rechnungsjahres 1930 (April 215 Millionen RM, Mai 205,7 Millionen und Juni 214 Millionen RM). Von den üblichen Schwankungen abgesehen, ent­spricht das Aufkommen der Verbrauchsabgaben im allgemeinen denjenigen der Vormonate.

Das wette pVeuMche Uâek- sefeA Lommâ im OssM

Das neue preußische Polizeigesetz soll im Herbst dem Landtag vorgelegt werden. Nachdem das Polizeibeamtengesetz und das Polizeikostengesetz, wichtige Teilgebiete, vorweg geregelt worden sind, soll jetzt durch das neue Gesetz die Frage der polizeilichen Zuständigkeit, also die Verwaltungs­reform für die Polizei, sowie das wichtigste aus dem materiellen Polizeirecht geregelt werden. Wir haben gegenwärtig in Preußen nicht weniger als 12 000 Polizeibehörden, die Polizeioerordnungen er­lassen können. Diese Zahl soll auf 890 verringert werden, und zwar sollen in Zukunft nur füns Minister, und auch die nur im Benehmen mit dem Minister des Innern, ferner 34 Regierungspräsi­denten, 40 staatliche Polizeiverwaltungen, 408 Landräte, 283 städtische Polizeiverwaltungen, 36 Bürgermeister von Aemtern in der Rheinprovinz und 68 Bürgermeister der Aemter in Westfalen zum Erlaß von Polizeioerordnungen befugt sein.

Keine GvKSbnns See «oft- <äcW

Berlin, 28. Aug. Eine Berliner Tageszeitung bringt heute unter der Ueberschrift:Vor neuen Erhöhungen der Posttarife" die Mitteilung, es fei geplant,die Posttarife bereits zum 1. Oktober zu steigern". Diese Nachricht ist, wie von maßgebender Stelle mitgeteilt wird, völlig aus der Luft ge­griffen. Eine Erhöhung der Posttarife ist nicht irgendwie erwogen worden und ist in keiner Weise beabsichtigt.

Onbevukuns d. ^ewOWtf L«ndèases vevSarrsS

Berlin, 28. Aug. In einem Schreiben an den Präsidenten des preußischen Landtags, Bartels, ver-

nanzausgleich Reichsrat das

kann in Kraft treten, sobald der Steuervereinheitlichungs-

g e s e tz , zu dessen Vorbereitung in der Notver­ordnung entsprechende Maßnahmen vorgesehen und eingeleitet sind, verabschiedet hat. In diesem Zu­sammenhang ist auch eine Vereinfachung des S t e u e r s y st e m s in Aussicht genommen, und zwar zunächst für die Landwirtschaft, sodann für die Freistellung der Vermögen bis zu 20 000 Mark von der Vermögenssteuer.

Die Auswüchse der kommunalen Beamtenbesoldung bei den Gemeinden sollen beseitigt werden, hierbei wird bei denjenigen Gemeinden einzusetzen sein, deren Realsteuern be­sonders überhöht sind.

5. Eine Bewirtschaftung der Kredit­bedürfnisse der öffentlichen Körperschaften unter einheitlichen Gesichtspunkten wird die not­wendige Senkung des hohen Zins­fußes unterstützen.

Die Gesamtheit dieser Maßnahmen wird eine

werden. Begonnen werden soll aber bereits im Jahre 1931 mit der Senkung der die Pro­duktion am meisten hemmenden Re­ll l st e u e r n. Dadurch soll der Wirtschaft Antrieb und neue Arbeit gegeben werden.

langt die kommunistische Fraktion die sofortige Ein­berufung des preußischen Landtages. Auf der Tagesordnung dieser Feriensitzung soll die Be­ratung kommuniistischer Anträge stehen, die eine Er­hebung der durch die Notverordnung des Reichs­präsidenten verfügten neuen Gemeindesteuern in Preußen unterbinden und den Erlaß der preußi­schen Regierung aufheben wollen, der den Beamten die Mitgliedischast in der kommunistischen Partei verbietet.

Die MOegshsMZdßgöett vufen ders Aeßchssevrchis- hok a«

Berlin, 28. Aug. Der Reichsbund der kriegs- befchädigken, Kriegsteilnehmer und Kriegshinter- bliebenen hat den Staalsgerichlshof angerufen, weil ec die Rechksanfichk vertritt, daß der Artikc 48 Abs. 2 der Reichsverfassung im Gegensatz zum Artikel 55 dec preußischen Verfassung Notverord­nungen finanzieller und wirtschaftlicher Art nicht kenne und nicht zulasse. Dec Reichsverband hat deshalb beantragt, der Staatsgerichtshof möge die Notverordnung als verfassungswidrig und rechts- ungültig erklären. Ferner hat der Reichsbund der Kriegsbeschädigten an den Reichssinanzminisker eine Eingabe gerichtet, kriegsbeschädigten Beamten und Kriegerwitwen, die bereits neben dem ideellen Opfer finanzielle Opfer genügend gebracht hätten, ferner den pensionierten Beamten, die eine Pen- sion von annähernd 200 Mark erhielten, aber wegen ihrer Dienstbeschädigung vorzeitig aus dem Dienst scheiden mußten, Steuerbefreiung zu ge- währen. Ein gleicher Antrag wurde eingebracht be­züglich des Zuschlags der Einkommensteuer für Ledige. Insbesondere wird für die kinderlosen Kriegerwitwen, für Pflegebedürftige, erwerbsun­fähige ledige Schwerbeschädigte Erlaß der Ledigen­steuer gefordert. Schließlich sollen sie Empfänger einer Zusahrenke von der Heranziehung zur Bür­gersleuer befreit werden.

Erst cheiduus üvev de« SZttMand-Dextvag

Die in Helsingfors geführten Verhandlungen des Vertreters des Auswärtigen Amtes, Ministerial­direktor Ritter, über die neue Regelung der Han­delsvertragsbeziehungen mit Finnland sind im wesentlichen abgeschlossen. Es wurde vereinbart, daß der laufende Handelsvertrag gekündigt wird und am 1. Januar, dem Zeitpunkt des Ablaufs des Vertrages, ein neuer Vertrag in Kraft tritt, der die Vcrlragszölle für Butter und andere Molkerei- produkle auf wesentlich höherer Zollgrundlage als der gegenwärtigen festfehl.

Die LMNiavWevuns Sowiet-srutzlands

Das neue Wehrgeseh der Sowjet-Union

Die Sowjet-Machthaber haben keinen Sinn für pazifistische Schalmeien. Der Sowjetstaat, dessen innere Organisation sich auf Gewalt­anwendung stützt, bringt auch nach außen hin den Gedanken der kriegerischen Auseinander­setzung mit den kapitalistischen Feinden zur Geltung. Bei jeder passenden Gelegenheit pflegen die bolschewistischen Führer offen zu erklären:Wir sind keine Vegetarier".

Demzufolge werden von der, Sowjetregie­rung die größten Anstrengungen gemacht, um die militärische Kraft des Landes auf die höchstmögliche Stufe zu heben und dessen Kriegssähigkeit im weitesten Umfange zu stei­gern.

Auf dem 16. Parteitage der kommunistischen Partei der Sowjetunion, dieser für die Ge­schicke des Riesenreiches höchsten Instanz, hielt Kriegskommissar Woroschilow eine Rede, in der er, u. a. sagte:Die Armee, als solche, hat

aufgehört, eine aus

und dominie

rende Rolle bei der Vorbereitung des kommen­den Krieges zu spielen. Das ganze Land, seine Wirtschaft im weitesten Sinne des Wortes, d. h. die Industrie, der Ackerbau, das Trans­portwesen, sowie auch seine kulturellen Insti­tutionen und wissenschaftlichen Kräfte müssen jetzt schon in Bewegung gesetzt werden, um den zukünftigen fürchterlichen Zusammenstoß vorzubereiten."

Mit diesen Worten begründete Woroschilow die Notwendigkeit der Militarisierung des ges­amten Staatswesens, aller politischen, wirt- tMen und geistigen Faktoren bes. Landes Wwecke der Steigerung seiner kriegeri- en Machtentfaltung. Das ganze immense enschenreservoir der Sowjet-Union soll im Geiste der unvermeidlichen Aus­einandersetzung mit der bürgerlichen Welt auf den Schlachtfeldern eines neuen Krieges erfüllt und zu tatkräftiger kriegerischer Ausbildung herangezogen werden.

In diesem Sinne ermächtigte der 16. Kon­greß den Kriegskommissar ein neues Wehrge- sstz auszuarbeiten, in dem auf die Notwen­digkeit der Schaffung ausgebildeter Reserven die größte Rücksicht genommen werden sollte.

In schnellem Tempo wurde diese Anwei­sung erfüllt. Vor einigen Tagen wurde das neue Gesetz vom Rate der Volkskommissare be­stätigt. Es bringt folgende, sehr charakteristi­schen Neuerungen.

Die Dienstpflicht der an den höheren Schu­len studierenden jungen Männer, die bis jetzt in Rußlands, wie in anderen Ländern Euro­pas, ihre militärische Ausbildung bei den Truppenteilen bekamen, wird abgeschafft. In Zukunft werden die Studenten an den Uni­versitäten und höheren Schulen den militäri­schen Ausbildungskursus durchgehen müssen. Die Studenten jeder Universität werden zu be­sonderen militärischen Formationen vereinigt

werden. Die kriegerischen Uebungen werden einen obligatorischen Teil des Studiums bil­den. Auf diese Weise werden alle höheren Schulen Rußlands mit einem Schlage gleich­zeitig die Rolle von Militärschulen spielen. Die Studenten werden periodisch an Manö­vern und Truppenübungen teilnehmen müssen und während der Ferienzeit verschiedenen Truppenteilen zugeteilt werden.

Diese Verordnung verfolgt offensichtlich das Ziel, im beschleunigten Tempo die Offizier- Cadres der Sowjetarmee in ausgedehntem Umfange auszubilden, ohne gleichzeitig die für die Durchführung des Fünfjahresplanes über­aus notwendigen jungen intellektuellen Kräfte von ihrer direkten Aufgabe abzulenken.

Das aber noch nicht genug. Obligatorische militärische Ausbildung wird in allen Mittel­schulen eingeführt. Somit werden die zu­künftigen Reserve-Unteroffiziere bereits auf der Schulbank für das Kriegshandwerk trai­niert.

Des weiteren wird zwecks Sicherstellung der industriellen Mobilmachung eine ganz neue, dem westeuropäischen Brauch vollkom­men unbekannte Dienstpflicht eingeführt, und zwar die sogenannteproduktionsmilitärische". Diese Dienstpflicht gestaltet sich, als ununter­brochene zweijährige Arbeit an gewissen Jn- dustrieunternehmungen, die eine militärische

Die beutise Kummer umfass 12 Setten