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Vs» 21. Ausuft

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SW Ks»Me

Die bayrische Regierung ist nach Ablehnung der Schlachtsteuer-Notverordnung durch den Land­tag zurückgetreten. Die sozialdemokratische Fraktion hat den Auftrag zur Neubildung einer Regierung erhalten.

Der vom Reichsinnenminisler Dr. Wirth vor­gelegte Entwurf eines Reichswahlgesetzes wurde vom Reichskabinett verabschiedet.

Nach erfolgter Verabschiedung eines Gesetzes zur Schaffung eines Reichsverwaltungsgerichtes geht die Zuständigkeit des Slaalsgerichlshofes in Verfassungssireitigkeiten nunmehr auf dieses über.

Das Reichswehrministerium dementiert die Meldung, daß der Chef der Heeresleitung General Heye fein Abschiedsgesuch eingereicht habe und be­reits ein Nachfolger bestimmt sei.

In Wiesbaden wurde eine riesige Bekrugs- afsäre aufgedeckt. Es handelt sich um einen Mil­lionenbetrug des früheren Generaldirektors Dr. , Oskar Neuberg und dessen Bruder.

Des GrsiwNV§ des «errett AeZchswaAlgefetzes vssabMredet

Berlin, 20. Aug. Das Reichskabinett verab­schiedete in seiner heutigen Sitzung unter Vorsitz des Reichskanzlers Dr. Brüning den von dem Reichsinnenminister Dr. Wirth vorgelegten Ent­wurf eines Reichswahlgefehes, der nunmehr dem i Reichsrat zugeleitel werden wird. Der Entwurf ^steht davon aus, die besonderen Mängel des gel- lenden Wahlrechtes, die großen Wahlkreise und die

heben. Der Wähler soll wieder unmittelbar an die Reichswillensbildung herangebracht, der Gedanke der Verbundenheit des Abgeordneten mit seinem

Bayerische Volkspariei will Exempel statuieren

-iy

ahlkreife und die parteipolitische Konzentration ^gefördert werden. Zur Erreichung dieser Ziele sieht der Entwurf eine wesentliche Verkleinerung der

M Wahlkreise, die Beseitigung der Reichsliste und den f Wegfall des amtlichen Stimmzettels vor. Es wer­

f den 162 Wahlkreise gebildek, die zu 31 Verbänden, - diese zu 12 Ländergruppen zusammengefaßt sind, gDie Verteilungszahl, auf die ein Abgeordneter JbntfäUf, beträgt 70 000. Einzelnen Persönlichkeiten âvird durch das neue Wahlgesetz der Weg zum MParlament wieder eröffnet. Der Einreichung von Wahlvorschlägen bedarf es nicht mehr. Innerhalb I der Parteien, die Sitze in den Verbänden erhalten ' haben, wird ein verhältnismäßiger Ausgleich in ' den Ländergruppen vorgenommen. Schon durch den Wegfall der Reichsliste wird eine Verminderung der Zahl der Abgeordneten erreicht. Diese verstärkt sich durch die in Aussicht genommene Verteilungs. zahl von 70 000. Der Entwurf sieht bewußt verfassungsändernden Regelungen" ab, um vom deutschen Volke geforderte Wahlreform Gang zu setzen.

von die in

Das KsWsSâMeii und das KaekeApeoSrem

Berlin, 20. Aug. Wie wir erfahren, hat das Reichskabinett in feiner heutigen Sitzung nach der Verabschiedung des Reichswahlgesetzentwurfes auch das Gutachten des Reichswirtschaftsrates zur Frage der Verhütung unwirtschaftlicher Preisbindungen besprochen. Die Reichsrcgierung will nun daran gehen, die Vorschläge, die'ihr gemacht worden find' verwirklichen.

MzusNeUEde Gerüchte Wer ein Stbichkedsssiuch des GerssraW Osve

Berlin, 20. Aug. Eine große Provinzzeitung Halle gemeldet, daß der Ehes der Heeresleitung, General Heye, sein Abschiedsgesuch eingereicht habe und zu seinem Nachfolger Generalmajor Freiherr von Hammerstein bestimmt sei. wie wir hierzu vom Rcichswehrminislerium erfahren, ist diese Meldung unnchtig. Weder hat General Heye ein Abschieds- Zojuch eingereicht, noch sind irgendwelche Entschei- oungen für seine Nachfolgeschast getroffen worden.

Stillegungen und Arbeilerentlassungen im Ruhr- bergbau

Dortmund, 20. Aug. Beim Stillegungskammissar weitere Reihe von Meldungen über Still- gungen von Kokereien und Arbeiterentlassungen gegangen. Die Vereinigten Stahlwerke, Web- « ^ Aclsenkirchen, melden die Stillegung der Ko- ?L2o^lverein 3 bis 10 an. Hiervon werden 140 K1.;(^.Troffen. Sie Kokerei Bonifazius svll teil- m^Hi^llgelegt werden unter Entlassung von 77 JJ- ^mern. Weiter melden die Vereinigten v.^.^orke . für die unterirdischen Betriebe der Zollverein die Entlassung von 150 Arbeitern.

Das bayrische MM zmrüBseteeten

Die Gchlachtsiettev-Ksivevovdtttttts vom Landtag abge- tehttZ - MmMsVVVâMLtti OM Mshè Ae âottieattsmett

München, 20. Aug. In der Vollsitzung des Bayrischen Landtages am Mittwoch kam es zur entscheidenden Abstimmung über die seit Wochen umstrittene Schlachtsteuerverord­nung. Der sozialdemokratische Antrag aus Aufhebung der Verordnung der Skaaksregie- runo wurde mit 65 Stimmen der Sozialdemokraten, Kommunisten, Nationalsozialisten, der Deutschen Volksparker und des Bauernbundes gegen 58 Stimmen der Bayrischen Volks­partei und der Deutschnationalen angenommen. Nach Bekanntwerden des Abstimmungs­ergebnisses vollzog Finianzminister Dr. Schmelzle seinen Rücktritt in Form einer Er­klärung an den Ministerpräsidenten. Nach der Sitzung erklärte dann Ministerpräsident Held in einem Schreiben an den Landlagspräsidenten den Rücktritt des Gesamt­min i st e r i u m s.

Der Rücktritt der Bayerischen Regierung kommt nicht unerwartet. Seit Wochen dauerten die Zwi­stigkeiten im Lager der Koalition an, die aus Deutschnationalen, dem Bayerischen Bauernbund und der Bayerischen Volkspartei bestand. Letztere hatte dabei die Führung und war durch den Mi­nisterpräsident Held besonders stark vertreten. Mei­nungsverschiedenheiten aller Art spielten in der letzten Zeit eine große Rolle, am meisten in der Finanzfrage, da Bayern bekanntlich seit Jahr und Tag mit Defizit kämpft und eine ziemlich teuere Verwaltung hat, nach Behauptung der Uni­taristen sogar die teuerste von ganz Deutschland. Nun ist es zur Entscheidung gekommen. Die Schlachtsteuer, die im Wege der Notverordnung nach Berliner Muster verfügt worden war, ist vom Landtag aufgehoben worden und an ihre Stelle wurden Maßnahmen bewilligt, die nur agiiatori-

Haltern und an den sogenannten Ministerialzulagen Die meisten Parteien stimmten überhaupt nicht mit, sondern überließen es dem Bauernbund in Ge­meinschaft mit der Sozialdemokratie, für diese Be­schlüsse die Verantwortung zu übernehmen. Was staatsrechtlich an der bayerischen Krise so außer­ordentlich interessant ist, ist

die Unmöglichkeit einer Lösung.

Das Kabinett ist zurückgetreten. Da kein Staats­präsident vorhanden ist, kann nur der Minister­präsident vom Landtag gewählt werden. Eine Koalition ist vorläufig nirgends sichtbar. Die einzige die eine Mehrheit noch hätte, wäre die zwischen der bayerischen Volkspartei und der Sozialdemo­kratie, die zeitweilig auch in einer losen Fühlung gestanden haben, jetzt aber durch schärfste Feind­schaft getrennt werden. Herr Held muß also die Geschäfte schon provisorisch führen. Eine Auflösung des Landtages kommt nicht in Frage,

da nach der bayerischen Verfassung nur der Landtag sich selber auslösen kann. ,

2b er dazu Neigung verspüren würde, ist zweifel­haft, aber er ist gar nicht in der Lage, einer solchen Neigung, wenn sie je bestanden hätte, nachzugeben, denn er ist gezwungen, vorher mit zwei Drittel Mehrheit eine Wahlrechtsreform zu beschließen, weil die letzte vom Staatsgerichtshof für ungültig er­klärt worden ist.

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Devneue* Sovwand fäe dls fvamSKkche Aufrüstung

Paris, 20. Aug. Die Diskussion darüber, wie der französischen Armee eine Organisation gegeben werden könnte, durch die sie befähigt wäre, einem plötzlichen Angriff einer deutschen, aus Reichswehr und Freiwilligen zusammengesetzten Armee stand­zuhalten, nimmt immer noch an Umfang zu. Aus einem neuerlichen Artikel Stefan Laüzannes geht hervor, daß sich das Kriegsministerium und der Generalstab ernstlich mit dieser Frage beschäf­tigen. Genannt werden als Befürworter einer französischen Heeresreform u. a. Kriegsminister Maginot und der Chef des Generalstabes, Weygand.

Es scheint, daß derMatin" für diese Kreise seine Pressekampagne führt, wenn in dem Artikel Stefan Lausannes die sogenanntenDisponiblen" gar nicht erwähnt werden.

DieseDisponiblen" können jeden Augenblick von der Regierung einberufen werden, ohne daß es dazu einer allgemeinen Mobilmachung bedarf; sie werden aller Voraussicht nach schon bei ganz gespannter außenpolitischer Lage einberufen wer­den und infolgedessen beträchtliche Zeit vor der Mobilmachung zur Verfügung stehen, und zwar in einer Stärke von 550 000 Mann.

Auch Kriegsminister Maginot hat aber kürzlich geäußert, ob die Einberufung derDisponiblen" rechtzeitig erfolgen und ob ihre Mobilmachung lange dauern werde. Man scheint an dieser Insti­tution in maßgebenden Kreisen offenbar keinen rechten Gefallen mehr zu finden.

Es ist also folgende Situation ent­standen: Das Kabinett ist in Liquidation. Ersetzt kann es nicht werden, solange der jetzige Landtag besteht. Der jetzige Landtag kann von der Regie­rung nicht aufgelöst werden, weil ihr dazu die Be­fugnis fehlt. Er kann sich selber nicht auflösen, weil er kein neues Wahlgesetz hat. Infolgedessen muß, wenn nicht hier irgend ein Wunder geschieht, dieser Zustand bis 1932, d. h. bis zum automatischen Ab­lauf der Legislaturperiode verbleiben. Selbstver- sländlüh werden diese Dings'

im Reichstagswahlkampf eine besondere Rolle spielen

und man kann annehmen, daß der Ausgang der Kämpfe am 14. September auch für die Bayern ein Fingerzeig ist, in welcher Richtung sie die Lö­sung ihrer Staatskrise versuchen können.

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Landtagspräsident Stang hat der sozialdemokra­tischen Fraktion den Auftrag erteilt, die Frage der Bildung einer neuen bayerischen Regieruntz in die Wege zu leiten und dem Landtagspräsidium späte­stens innerhalb 10 Tagen über das Ergebnis Mit­teilung zu machen. DieBayerische Volkspartei- Korrespondenz" erklärt, die Bayerische Volkspartei sei sich sehr wohl der Verantwortung bewußt, die sie dadurch übernehme, daß sie der Opposition den Weg frei mache, nunmehr ihr Heil in einer Re­gierungbildung zu versuchen, an der die Bayerische Volkspartei keinen Anteil übernehmen könne. Man könne weder von der geschäftsführenden Regierung noch von der hinter ihr stehenden Bayerischen Volks­partei verlangen, daß sie der Opposition die Er­fahrung zwischen einer gefchäftsführenden Regie­rung und einer politisch verantwortlichen Regie­rung ersparen werde.

Wie dieBayerische Volkspartei-Korrespondenz" ergänzend mitteilt, hat der Landtagsvräsident am Mittwoch nachmittag über die Neubildung des Ka­binetts mit dem sozialdemokratischen Abgeordneten Endres verhandelt. Endres hat sich eine Stellung­nahme bis zu der am kommenden Dienstag statt­findenden Sitzung seiner Fraktion vorbehalten.

(Fortsetzung auf Seile 2)

2mMatin" geschieht ihrer gar keine Erwäh­nung., Das Blatt rechnet nur mit 180 000 Mann, Die sofort ins Feld geschickt werden könnten, wo­von 90 000 Kinder seien mit einer noch nicht zwölf­monatigen Dienstzeit. Auf deutscher Seite aber

^smch der bekannten französischen Rechnung aus 100 000 Mann Reichswehr, 150 000 Mann Schutz­polizei und 150 000 Freiwilligen, im ganzen 400 000 Mann, sofort eine Armee gebildet sein. DerMatin,, fordert von allen, die anderer An­schauung sind, den Beweis, daß 180 000 französische Kinder den Stoß von 400 000 Veteranen abfangen können.

Auch in dem Artikel des radikalsozialistischen ParteiblattesLa Republique" wird heute erklärt, es sei kein Geheimnis, daß der deutsche Generalstab u. a. eine plötzliche Offensive seiner kleinen und tüchtigen Berufsarmee vorbereite. Frankreich sei gegen einen* Stoß dieser Art wehrlos. (!) Die deutsche Armee sei trotz ihrer Schwäche ein furcht­bares Instrument und in der. Hand begabter Stra­tegen viel furchtbarer als man denke.

Nichts hindere Frankreich, so wird bemerkens­werterweise ausgeführt, auch seinerseits eine Be­rufsarmee aufzustellen, die die Deckung der Gren­zen zu übernehmen habe. Dann könne anderer­seits die allgemeine Dienstpflicht auf sechs Monate herabgesetzt werden. In den Kreisen der jüngeren Offiziere werde diese Frage eindringlich diskutiert.

2W>6- vevwaltungsgevicht

Ein Stück Reichsreform

Der vom Reichskabinett verabschiedete Ge­setzentwurf über die Schaffung eines Reichs­verwaltungsgerichtes stellt die Vorwegnahme eines Teils der großen Verwaltungs- und Reichsreform dar. Die Forderung nach Schaffung eines Reichsverwaltungsgerichtes ist schon lange vor dem Kriege erhoben wor­den. Auch nach der Bismarkschen Verfassung lag die Verwaltung ja ausschließlich in den Händen der Bundesstaaten und Verwaltungs­streitigkeiten wurden auch dann von den Ver­waltungsgerichten der Bundesstaaten ent­schieden, wenn die Streitigkeiten auf reichs­gesetzliche Regelung zurückgingen. Es ent­stand so der mißliche Zustand, daß über die Auslegung des Reichsrechtes nicht einheitlich entschieden wurde.

Man hat sich zunächst damit geholfen, eine ganze Reihe von Verwaltungsgerichts­instanzen für besondere reichsrechtlich ge­regelte Fragen einzurichten, So entstand das Reichsversicherungsamt, die Nichtigkeitser­klärungsstelle im Reichspatentamt, das Bun­desamt für Wanderungswesen und während des Krieges das Reichsschiedsgericht für Kriegsbedarf, aus dem das Reichswirtschafts­gericht hervorgegangen ist, der Reichsfinanz­hof usw. In den Reichstagen der Vorkriegs­zeit war es insbesondere der nationalliberale Führer Bassermann, der für die Schaffung eines Reichsverwaltungsgerichtes eintrat. Im Jahre 1911 forderte der Reichstag in einer Entschließung die Vorlage eines entsprechen­den Gesetzentwurfs. Die daraufhin einge­leiteten Vorarbeiten wurden durch den Krieg unterbrochen.

Die Nationalversammlung in Weimar hielt gleichfalls die Errichtung eines Reichsverwal­tungsgerichtes für erforderlich und beschloß den Artikel 107 der Reichsverfassung mit folgendem Wortlaut:Im Reiche und in den Ländern müssen nach Maßgabe der Gesetze Verwaltungsgerichte zum Schutze der ein­zelnen gegen Anordnungen und Verfügungen der Verwaltungsbehörden bestehen". Andere Stellen der Reichsverfassung nehmen auf das Reichsverwaltungsgericht Bezug und auch in mehreren Gesetzen wird auf das Reichsverwal­tungsgericht verwiesen. Bis zu seiner Errich­tung erfüllt der Staatsgerichtshof beziehungs­weise das Reichsgericht die Aufgaben des Reichsverwaltungsgerichtes.

Seit Verabschiedung der Verfassung ist mehrmals versucht worden, den Erfordernissen des Artikels 107 der Reichsverfassung Rech­nung zu tragen. Im Jahre 1922 wurde von der damaligen Reichsregierung ein Entwurf verabschiedet, der die Errichtung eines Reichs­verwaltungsgerichtes in Stuttgart vorsah. Es kamen dann der Ruhreinbruch und die Jn- flationskatastrophe, die alle nicht vordringliche Gesetzesarbeit in den Hintergrund treten lie­ßen. Der Regierungsentwurf verschwand in der Versenkung. Im Jahre 1926 wurde aber­mals ein Negierungsentwurf zur Errichtung eines Reichsverwaltungsgerichtes verabschie­det: diesmal dachte man daran, besondere Ver­waltungssenate im Reichsgericht in Leipzig zu schaffen' Dieser Entwurf fand ziemlich ein­mütige Ablehnung in der juristischen Fach­literatur, weil man den Gedanken eines engen Zusammenhanges zwischen der Verwaltungs­gerichtsbarkeit und der übrigen Gerichtsbar­keit für verfehlt hielt. Der Entwurf von 1926 wurde nicht weiter verfolgt.

Eine neue Belebung erfuhr die Diskussion über die Verwaltungsgerichtsbarkeit durch den Vorschlag, das preußische Oberverwaltungs­gericht mit dem Reichsverwaltungsgericht zu­sammenzulegen und damit eine einheitliche Rechtsprechung zwischen Reich und Preußen und gleichzeitig eine kostenersparende Verein­fachung zu erzielen. Auf diesem Plan beruht der jetzige Vorschlag des Reichskabinetts. Formell sieht der Gesetzentwurf die Errichtung eines Reichsverwaltungsgerichtes in Berlin vor, praktisch läuft aber der Plan auf eine Vereinigung der entsprechenden Instanzen von Reich und Preußen hinaus. Durch eine Be- stimmuna des Gesetzentwurfes werden näm­lich die Länder in die Lage versetzt, durch rin-

Die bettttse Mumme« umfaßt Id Oeßten