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1630

Aetivet 48 - weil der Reichstag versagt

Die DeBttnsSvovlase abselehnt, daher durch srotvevorduuns in KvaA gesetzt

Der Reichsregierung ist es nicht gelungen im Reichstag eine Mehr­heit für ihre Deckungsvorlagen zu bekommen, der Reichskanzler hat deshalb zu dem Mittel gegriffen, mit dessen Androhung er von Be­ginn seiner Amtsführung an den Reichstag zur Gefolgschaft zu zwingen versuchte: Der Kanzler hat von der ihm vom Reichspräsiden­ten gegebenen Ermächtigung Gebrauch ge­macht und die Deckungsvorlagen durch eine Notverordnung auf Grund des Artikels 48 der Reichsverfassung i n K r a f t g e s e tz t.

Der Reichstag hat in einer Stunde versagt, wo er inmitten einer gefahrdrohenden Wirt­schaftskrise, inmitten dringlichster finanzieller Ausgaben handeln und entscheiden muhte. Gewiß war man in eine Sackgasse ge­raten, aus der es nur schwerlich einen Ausweg gab. Aber bei einigermaßen gutem Willen hätte dieser Ausweg gefunden werden können, wenn man hierzu nur den Mut aufgebracht hätte. Aber man ließ in den letzten Tagen die Dinge ihren Lauf nehmen, ohne ernsthafte Verhandlungen über eine Mehrheitsbildung zu unternehmen.

Der Reichskanzler beruft sich in der Oeffent- lichkeit darauf, daß eine Mehrheitsbildung un­möglich war und daß deshalb der Regierung

MN, was im Interesse des Staates und einer geordneten Finanzwirtschaft ihre unausweich­liche Pflicht gewesen sei, nämlich die Deckungs­vorlagen durch Notverordnungen auf Grund des Artikels 48 in Kraft zu fetzen. Damit ist freilich die eigentliche Entscheidung noch nicht gefallen; sie wird erst dann heranreisen, wenn von der Sozialdemokratie, wie das gestern im Reichstage angekündigt worden ist, der Antrag auf W ie'd eraufhebung der aufgrund des § 48 als Notverordnung in Kraft ge­setzten Deckungsvorlage gestellt werden wird. Für diesen Antrag ist im Reichstage nur eine einfache Mehrheit notwendig. Wie diese Mehrheit aussehen wird, ist heute noch zweifelhaft. Wird der Antrag auf Wiederauf­hebung der Notverordnung mit einfacher Mehrheit angenommen, dann wird der Re­gierung Brüning nichts anderes übrigbleiben, als den Reichstag aufzulösen, denn daß das Kabinett Brüning zurücktritt, ist sehr wenig wahrscheinlich.

Ueber das Schicksal des von den Sozial­demokraten angekündigten Aufhebungsantra­ges äußern sich die Berliner Blätter zumeist in dem Sinne, daß es mit $ i I f e d e r Deutschnationalen gelingen dürfte, die Notverordnung weiter in Kraft zu halten. Die «Deutsche Tageszeitung" weist auf die Gefah­ren hin, die bei einer Wiederaufhebung der Notverordnung, insbesondere der Landwirt­schaft in der allerkritischsten Zeit der Ernte drohen und schreibt: Wir können uns nicht vorstellen, daß die deutschnationale Reichstags­fraktion bei der entscheidenden Machtprobe zwischen der Regierung Brüning-Schiele und der aufs äußerste bereits wieder machthungri­gen Sozialdemokratie anderswo zu finden sein sollte, als in Gemeinschaft mit dem übrigen Bürgertum an der Seite der Regierung. Die «Deutsche Tageszeitung" erblickt in der Ableh­nung des kommunistischen Mißtrauensantra­ges eine günstige Vorbedeutung für die letzte Entscheidung der Deutschnationalen.

Nicht ganz so optimistisch äußert sich der «Berliner Lokalanzeiger", der erklärt, daß eine Entscheidung bei den Deutschnationalen noch nicht gefallen ist. An sich, schreibt das Blatt, sei das Schicksal der Notverordnungen umso prekärer, als anzunehmen sei, daß auch einzelne Mitglieder der Regierungsparteien sich dem Aufhebungsantrag anschließen wür­den.

In diesem Zusammenhang weist die «Deutsche Zeitung" darauf hin, daß die deutschnationale Fraktion die Beschlüsse über ihr taktisches Vorgehen im einzelnen erst dann fassen kann, wenn ihr die Notverordnungen der Regierung vorliegen.

Me WVWMMUUK und die Verov-nuns

Berlin, 16. 3uli. 3m Reichstage wurde Heuke Artikel 2 der Deckungsvorlage (Reichs­hilfe) mit 256 gegen 193 Stimmen abgelehnl. Dagegen haben die Sozialdemokraten, die Deukfchnationalen, die Kommunisten, die Nationalsozialisten und die beiden Mitglieder der Volksrechks-Partei gestimmt. Mil den Regierungsparteien stimmten für die Reichshilfe auch die vier deutschnationalen Abgeordneten Dr. Bazille, Dingler, Ohler u. Vogt-Württem­berg, sowie der frühere Deutschnationale Bruhn. Reichskanzler Dr. Brüning erklärte, daß die Regierung auf die Fortführung der Verhandlungen über die Vorlage keinen Wert mehr lege. Der Antrag der Wirtschaftspakte! auf Reichslagsauflösung wurde dann gegen die Wirkschafksparlei und die Nationalsozialisten abgelehnl. Der kommunistische Mißlrauensanlrag gegen das Reichskabinett wurde in namentlicher Abstimmung mit 244 gegen 59 Stimmen bei 151 Stimmenthaltungen abgelehnt. Die Deutsch- nationalen haben gegen den Antrag gestimmt, die Sozialdemokraten haben Stimmenthaltung geübt.

Das Reichskabinelt beschloß noch am Mittwoch abend, die Deckungsvorlagen im Wege dec Notverordnung auf Grund des Artikels 48 der Reichsverfassung in Kraft zu sehen, nachdem der Versuch, diese Deckungsvorlagen im Reichstage zur Annahme bringen zu lassen, als gescheitert anzusehen war. Auf Grund des Notverordnungsrechts wurden die Reichshilfe, die Zuschläge zur Einkommensteuer, die Ledigenzu-

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Amtlich wird mitgeteilt: Der Reichstag hat am 15. Juli den Artikel 1 der Regierungsvorlage zur Deckung des Haushalts angenommen und damit fsstgelegt, daß zum Ausgleich der Aufwendungen im ordentlichen Reichshaushalt, die sich infolge der schlechten Wirtschaftslage ergeben, für die Zeit bis zum 31. März 1931 von den Einnahmen der Per­sonen des öffentlichen Dienstes und der Ledigen ein Beitrag und von den e in ko mm e nft e u e r pfti ch t t g e n Personen einmalige außerordentliche Zuschläge zur Einkommensteuer zu erheben sind. Bei der darauf erfolgten Abstimmung über Artikel 2 hat sich eine Mehrheit über die Einzelausgestaltung dieser Vorschriften nicht gefunden. Den für die Vor­lage der Reichsreigerung über die Reichshilfe der Personen des öffentlichen Dienstes abgegebenen 204 Stimmen der hinter der Regierung stehenden Parteien standen 256 Stimmen der Sozialdemo­kraten, Deutschnationalen, Kommunisten und Nationalsozialisten entgegen. Die Einzelheiten der Durchführung der Reichshilfe haben danach die parlamentarische Mehrheit nicht erreicht.

Die Regierung hat darauf auf die Weiterbe­ratung der zur Deckung des Reichshaus-haltes be­stimmten Gesetze verzichtet. Ein gegen sie einge­brachter Mißtrauensantrag ist mit einer Mehrheit von 240 gegen 59 Stimmen abgelehnt worden.

Die Deckung des Reichshaushaltes ist ein unbedingtes Erfordernis fürdie AufrechterhaltunggeordneterStaats- finanzen und für die Kreditwürdigkeit des Reiches und der Wirtschaft. Sie ist auch unbedingt Voraussetzung für die weitere Durchführung der Fürsorge für die Arbeitslosen und eine unabweis­bare Notwendigkeit in einer Zeit, in der die wirt­schaftliche Lage der Welt in fast allen Ländern schwere Gefahren für die Staatsfinanzen bietet. Daher hat der der Herr Reichspräsident die Voraussetzung für die Anwendung des Artikels 48 der Reichsverfassung für gegeben erachtet und auf Antrag der

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Das AmneMesesetz gefallen

Berlin, 16. Juli. Bevor der Reichstag heute die Beratung der Deckungsvorlagen fortsetzte, entschied er über den Einspruch des Reichsrats gegen das vom Reichstag am 10. Juli mit der nötigen Zweidrittel­mehrheit angenommene Amnestiegesetz aus Anlaß der Rheinlandräumung.

Wider Erwarten wurde bei der heutigen Ab­stimmung die notwendige Zweidrittelmehrheit

Reichsregierung die zur Deckung des Haushaltes erforderlichen Maßnahmen getroffen. Damit ist ein fester Ausganspunkt für die weitere staatliche Tä­tigkeit und für die Erledigung der dringend erfor­derlichen parlamentarischen Arbeiten, insbesondere für die Verabschiedung des Reichshaushalts und für Durchdringung des Osthilfegesetzes geschaffen.

Der Herr Reichspräsident hat gemäß der Reichs- versafsung von den auf Grund des Art. 48 getroffe­nen Maßnahmen dem Reichstag unverzüglich Kenntnis gegeben. Diese Maßnahmen be­stehen in zwei Verordnungen, von denen die eine die Deckungsvorlagen der Reichsregierung mit Bür­gerabgabe und die zweite die Gemeindegetränke­steuer umfaßt.

Die finanzielle Sanierung der Ge­meinden ist ebenfalls eine unabweisbare Not­wendigkeit, um die Auszahlung der Unterstützungen für die wachsende Zahl der Wohlfahrts-Renten- Empfänger sicherzustellen. Auch gerade aus diesem Grunde hat der Herr Reichspräsident die Anwen­dung des Art. 48 der Reichsverfassung für geboten erachte..

Mâs Aendevtmsen am DsâttssNsosvamm

B e r l i n, 17. 3ulL Wie dieD. A. 3. mitteilt, enthält die erste Notverordnung einige Aenderungen am bisherigen Deckungspro­gramm. Die Reichshilfe, das 2^prozentige Nokopfer der Beamten und Behördenangestell- ten, ist dahin gemildert worden, daß Staats- und Behördenangestelle unter einer Gehalts­grenze von 8400 RRl von der Reichshstfe be­freit sind. Das Notopfer ist ferner auf die Tantiemen der Aufsichtsräte ausgedehnt wor­den. Der 5prozentige Einkommensteuerzuschlag ist unverändert geblieben. Die Ledigensteuer ist dahin gemildert worden, daß Einkommen- steuerpflichtige, die für einen geschiedenen Gat­ten oder für einen unterhaltspflichtigen Eltern­teil Unterstützungen über 10 Proz. ihres Ein­kommens abführen und hierfür einen Steuer­abzug genießen, von der Ledigensteuer befreit sind. V

nicht aufgebracht. Gegen den Einspruch des Reichsraks stimmten 295 Abgeordnete, dafür

146. Zehn Abgeordnete enthielten sich der Stimme.

Mit den Sozialdemokraten haben auch die bei­den Zentrumsabqeordneten Fahrenbach und Riefe- ner gegen das Gesetz gestimmt.. Der Stimme ent­halten haben sich die Zentrumsabgeordneten Dr. Bolz, Dr. Dessauer, Groß und Schwarz (Frankfurt), die Demokraten Lemmer und Frau Dr. Lüders, die bayerischen Volksparteiler Leibl, Dr. Pfleger und Rauch und der Deutsch-Hannoveraner Alpers.

Um die notwendige Zweidrittelmehrheit gegen den Einspruch des Reichsrats herzustellen, hätten 301 Stimmen abgegeben werden müssen. Da aber nur 296 Stimmen abgegeben wurden, war dem Einspruch des Reichsrats stattgegeben worden und das Amnestiegesetz gefallen. Die Verkündung des Abstimmungsergebnisses wurde von der Rechten mit lebhaften Pfuirufen begleitet.

Dann wurden einige Vorlagen der zuständigen Ausschußberatung überwiesen und das Gesetz über die Bereitstellung von Kredit zur Förderung des Kleinwohnungsbäus und des Straßenbaus (Bau- kredttgefetz) in zweiter und dritter Beratung ange­nommen, dazu Entschließungen der Regierungs­parteien, daß in erster Linie deutsches Baumaterial verwandt werden soll.

Hierauf wurde die

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fortgesetzt. Abg. Tor g l e r (Komm.) erklärte, die gestern den Sozialdemokraten bewilligte Uèber- legungspause werde zu einem lustigen Kuhhandel mit den Sozialdemokraten und Regierungsparteien. benutzt. Mit ihrer Stimmenthaltung sei Art. 1 eine Mehrheit für die sogen. Reichshilfe ermöglicht. Der Redner forderte eine Millionärssteuer, eine zehn­prozentige Sondersteuer für alle Vermögen über 500 000 Mark.

Abg. D r. Breitscheid (Soz.): Unsere Stel­lungnahme ist nicht so sehr bedingt durch Die Ge­staltung der einzelnen Artikel des Gesetzes als durch die politische Gesamtsituation. Einzelne Be- WWWMWWWMWM-: nehm bar aber ist für uns die Bürger- fteuer, die man besser Kopf- oder Neger- steuer nennen müßte. Bleibt sie im Gesetz, dann lehnen wir die ganze Vorlage ab. Für uns ist die Vorlage auch unannehmbar, weil sie ver­knüpft ist mit einer Verschlechterung der Sozial­politik. Der Konsequenzen unserer Ablehnung sind wir uns bewußt. Die Regierung Brüning ist von Anfang an eine Minderheitsregierung gewesen. Sie braucht zur Mehrheitsbildung die Un­terstützung von rechts oder links. Die nach rechts hin unternommenen Versuche scheinen gescheitert zu sein. Wir haben unzweideutig unsere Bereitwillig­keit erklärt, an der parlamentarischen Verabschie­dung der Deckungsoorlage mitzuarbeiten. Wir ha­ben das getan nicht um der Regierung willen oder unseretwillen, sondern um des Staates willen. Wir haben unser Angebot dem Abg. Esser schriftlich übermittelt. Er hat die Antwort nicht schriftlich er­teilt und hat diese Unterlassung mit einem rheini­schen Sprichwort begründet. Die Regierungspar­teien scheuen sich offenbar, den Grund für ihre ab­lehnende Haltung öffentlich mitzuteilen. Die Ver­handlungen sind gescheitert, soweit sie überhaupt be­gonnen haben. Unsere ablehnende Haltung zur Deckungsvorlage steht damit fest. Der Reichskanzler beabsichtigt, zur Durchführung seiner Vorlage den Artikel 4 8 anzuwenden. Wir halten das für verfassungswidrig, denn Artikel 48 soll dem Staat helfen, aber nicht einer Regierung aus der selbstverschuldeten Verlegenheit helfen.

Wir werden sofort die Aushebung der Notver­ordnung beantragen und werden dann abwar­ten, ob die Deutschnationalen unserem Antrag zustimmen oder lieber ihre Oppositionsstellung aufgeben werden.

(Lärm bei den Stationalsozialisten.) Sie (z. d. Nationalsozialisten) wollen ja den Faschismus, aber es tut mir leid, daß die Regierung Brüning Ihnen folgt. Wir werden dem Antrag der Wirt- fchaftspartei auf Auflösung des Reichstages nicht zaftimmen, denn das Ziel dieses Antrages ist doch, daß nach der Reichstagsauflösung der Artikel 48 angewandt werden soll.

Wir wollen den Reichstag präsent haben, da­mit wir sofort die Aufhebung der Notverord- ordnung beantragen können.

Die Regierung Brüning macht jetzt den Versuch, die demokratischen Grundlagen der Verfassung zu erschüttern. Im Gegensatz zu dieser Regierung wol­len wir als staatspolitische Partei dafür sorgen, daß die Garantien der Verfassung nicht leichtfertig und frevelhaft zerstört werden.

Abg. Esser (Z.) bezeichnete es als einen außergewöhnlichen Vorgang, daß hier von der Rednertribüne Einzelheiten persönlicher Verhand­lungen mitgeteilt wurden. Er stehe zu jedem Wort, das er gesagt habe. Er habe eine schriftliche Be­antwortung abgelehnt mit der rheinischen Begrün­dung:Wer schriwt, der bliwtl" (Rufe bei den Sozialdemokraten:Das ist das schlechte Gewis­sen!")

Tatsächlich seien die Verhandlungen dadurch zum Scheitern verurteilt gewesen, daß die

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