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Berlin, 14. Juli. Obwohl die der Regierung nahestehenden Fraktionen heute ihre grundsätzliche Zustimmung zu der Wiederherstellung des Regierungsprogramms und der vereinbarten Ergänzungen ausgesprochen haben, ist das politische Barometer in den Abend- stu'nden wieder stark nach Sturm ausgeschlagen. Trotz der Einigung der Regierungsfrak- tiouen stellen sich die Aussichten dec Regierung, durch die Mithilfe der Deutschnationalen eine Mehrheit im Plenum zu gewinnen, als äußerst zweifelhaft dar. Die Deutschnalionalev berufen sich auf einen bereits vorliegenden ablehnenden Beschluß ihrer Fraktion. Auch die sozialdemokratische Fraktion beabsichtigt geschlossen gegen die Regierung zu stimmen.
Berlin, 14. Juli. Die Kabinettsmitglieder sin.L heute abend noch einmal zu einer Ministerbespre- chunq zusammengetreten, um die politische Sage- am Vorabend der Entscheidung zu erörtern. Denn" darüber ist man sich in parlamentarischen Kreisen ziemlich klar, daß am Dienstag eine Entscheidung fallen wird, wenn sich aus dem Echo der Kanzlerrsde eindeutig die Haltung der Parteien ersehen läßt.
Die Fraktionen der Regierungsparteien haben sich heute endgültig über die B ü..r g e r a b g a b e geeinigt und beschlossen, die abgelehnten Vorlagen als Initiativanträge im Plenum wieder einzubringen. Die Deutsche Volkspartei hat der abge-
sprachen. werden jedoch die Steuer nicht scheitern lassen. Die Bedenken bestehen beim Zentrum namentlich noch deshalb, weil die von ihm gewünschte Staffelung in der Bürgerabgabe nicht erreicht worden ist. Die Wirtschaftspartei stimmt gleichfalls im Prinzip zu, hätte jedoch gern näheres über die Auswirkungen erfahren. Die Bayerische Volkspartei hat zwar beschlossen, den Entwurf über die Bürgersteuer nicht zu unterzeichnen, da die Bedenken der Bayerischen Volkspartei im Entwurf nur zum Teil beachtet worden sind, sie erklärt sich jedoch bereit, der Vorlage zuzustimmen, wenn sonst eine völlige Einigung erzielt wird. Die Deutschnatia- nalen werden jedoch die Bürgerabgabe ebenso ablehnen, wie sie die übrigen Vorlagen ablehnen, da die Bürgera-bgabe nicht dem entspreche, was sie sich darunter vorstellen.
Diese Einigung der Regierungsparteien ist aber praktisch wertlos, da die Entscheidung über die Annahme oder Ablehnung der Vorlagen des Kabinetts bei den beiden großen Oppositionsparteien liegt.
Der Reichskanzler hofft offenbar immer noch, daß er entweder Zuzug von den Deutschnationalen erhält oder daß sich eine größere Zahl von Sozialdemokraten bei der Abstimmung fernhält. Greifbare Unterlagen für diesen Optimismus kann der Kanzler nicht aufweisen. Im Gegenteil steht heute abend fest, daß die Deutschnationalen die Vorlagen geschlossen ab lehnen werden. Auch der Westarpflügel wird nicht wie seinerzeit das Kabinett unterstützen, sondern geschlossen mit der ganzen Fraktion gegen die Vorlagen stimmen. Die Hilfeleistung für" Lie bürgerliche Reichsregierung von der oeutschnationalen Seite gilt damit als völlig ausgeschlossen. Bei den Sozialdemokraten sind allerdings gewisse Strömungen vorhanden, die namentlich von Lem preußischen Ministerpräsidenten Braun ausgehen, die Anwendung des Artikels 48 der Reichsverfassung zu vermeiden und das Kabinett Brüning noch eine Weile am Ruder zu lassen. Es müssen aber etwa 40 sozialdemokratische Abgeordnete fehlen. Nach Erklärungen von Sozialdemokraten, die heute in den Wandelgängen des Reichstages abgegeben wurden, ist mit dem Fehlen eines so starken Teiles der sozialdemokratischen Fraktion jedoch nicht zu rechnen. Es wird vielmehr die Ansicht geäußert, daß die sozialdemokratische Fraktion ebenfalls geschlossen gegen die Vorlagen stimmen wird. Wie wir ergänzend erfahren, hat. die sozialdemokratische Reichstagsfraktion sämtliche Abgeordnete telegraphisch herbeizitiert. Es scheint also so gut wie sicher, daß die Vorlagen des Kabinetts keine Mehrheit finden. Die Ueberzeugung, daß
einzig der Artikel 48 einen Ausweg darstellt, war heute in parlamentarischen Kreisen allgemein.
Die große Frage, die sehr eingehend und sehr ernst in allen parlamentarischen Lagern erörtert wurde, ist allerdings die, was dann kommt, wenn sich keine Mehrheit für die Vorlagen findet. Vorläufig ist man jedoch nur auf Vermutungen angewiesen. Die verschiedensten Kombinationen, die heute in den Wandelgängen angestellt wurden, gehen einheitlich nur darauf hinaus, daß die Vorlagen mit Artikel 48 in Kraft gesetzt werden. Er gibt einmal die Möglichkeit, daß die Notverordnungen auf Grund des Artikels 48 bei Anwesenheit
des Reichstags erlassen werden. Dann würde aber sofort von sozialdemokratischer Seite der Antrag auf Aufhebung der Verordnungen gestellt werden. Einem solchen Antrag würden die Deutschnationalen wahrscheinlich ebenfalls zustimmen, so daß eine Mehrheit für die Wiederaufhebung zustande käme. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, daß die Mittelparteien einen Antrag auf Vertagung des Reichstages stellen und daß dann die Regierung den Artikel 48 anwendet. Einen Antrag auf Vertagung des Reichstages würden die Deutschnationalen vermutlich unterstützen, aber dann hätten die Sozialdemokraten und die Kommunisten zusammen die Möglichkeit, die Wiedereinberufung
Das âommomi
über die Würseravgabe
Der Wovisarri des SuMairvsefeAeniwttvfs
Berlin, 14. Juli. In der gestrigen Besprechung der Finanzsachverständigen der Re- gierungsparteien hat man sich, vorbehaltlich der heutigen Zustimmung der einzelnen Fraktionen. auf folgenden Jnitiativgesehentwurf geeinigt:
§ 1. Die Gemeinden sind berechtigt und in den Fällen des § 3 verpflichtet, von allen im Gomeindebozirk wohnenden Personen, die über 20 Jahre alt sind, eine Bürgersteuer zu erheben.
Die Steuer darf nicht erhoben werden von Personen, die seit einem Monat vor dem Stichtag <10. Oktober eines jeden Jahres) laufend äffent- lichs Fürsorge genießen und von Krisenfüvsorge- empfängern, deren Personenkreis noch näher be- stmMü werden soll. Der Reichsfinanzminister ist ermächtigt, mit Zustimmung des Reichsrats weitere Pensa nenkreise von der Steuerpflicht zu befreien.
§ 2. Die H ö h e der Bürgerstsuer wird von den Ländern bestimmt (Landes f a tz), jedoch nicht weniger als 6 RM für das Jahr.
Der Landesfatz ermäßigt sich auf die Hälfte der Personen, die e i n k o m m e a st e u e r f r e i sind und für die E h e f r a u.
Eine anderweitige Staffelung ist ausgeschlossen.
§ 3. Wenn für das Rechnungsjahr 1930 in einer Gemeinde die Ge m e i nd e g r un dst e u e r »der die Gemeindegewerbesteuer über den bis zum 1. Juli 1930 beschlossenen Satz erhöht wird, ist die Gemeinde verpflichtet, für dieses Rechnungsjahr die Bürgersteuer einzufüh- r e n.
Vom Rechnungsjahr 1931 ab bis zum Inkrafttreten des G r u n ds t e u e r r a b m e n g e s e tz e s und des G ew e rb e sieu er rahme n g es e tz e s ist die Gemeinde verglicht et, die Bürgeystsuer einzüsühren, wenn für die Gemsindegrundsteuer ober die Gemelndegewerbesteuer der am 1. Juli 1930 beschlossene Satz überschritten wird, oder wenn ber für die Gemeindeg-rundsteuer oder für die GemeinLegewerbesteuer beschlossene Satz den Landesdurchschnitt übersteigt; in diesem Falle ist, wenn der Landesdurchschnitt um nicht mehr als 150 v. H. überschritten wird, für das gleiche Rechnungsjahr die Bürgersteuer mit einem Zuschlag von 50 v. H. zum Landessatz zu erheben, um mehr als 150 v H., jedoch nicht mehr als 200 o. H., mit einem Zuschlag von 100 o. H. und um mehr als 200 v. H mit einem Zuschlag von 150 v. H.
Die Landesregierung stellt die Höhe des Landesdurchschnitts der Gemeindegrundsteuern und der Gememdegewerbesteuern fest; sie bestimmt ferner, in welcher Weise in den Gemeinden die Höhe der Gemeindegrundsteuer und der Gemeindegew er- besteuer zu ermitteln ist.
§ 4. Jnwiewen im Rahmen der Gemeinde- frnanzierungsgesetzgsbung eine Senkung der
scheinlich würden die Deutschnationalen dann ebenfalls gezwungen sein, für die Wiederaufhebung der Verordnungen zu stimmen, nachdem sie eben erst die Vorlagen abgelehnt haben.
Außerdem würde praktisch dann eine Reichspräsidentenkrise eintreten, da sich die Mehrheit des Reichstages gegen den Reichspräsidenten entschieden hätte.
Es gewinnt daher immer mehr an Wahrscheinlichkeit, daß der Regierung nichts weiter übrig bleibt, als den Reichstag aufzulösen und dann die Rotverordnungen auf Grund des Artikels 48 zu erlassen.
Die LMviMMsRavtez fovdevi Attkldsttus
In der neunten Abendstunde haben die Minister in der Reichskanzlei ihre Beratungen fortgesetzt. Sie wurden eingeleilel mit einer Sonderkonseren; der juristischen Sachverständigen der Reichsregierung über die staatsrechtlichen Fragen, die mit der Anwendung des Artikels 48 Zusammenhängen würden. Die Wirtschaftspartei hat, wie wir nachträglich noch erfahren, einen Antrag ein- gebracht, in dem sie die Reichsregierung ersucht, den Reichspräsidenten zu bitten, er möge bei einer Ablehnung des Deckungspcogramms den Reichstag sofort auflösen. Die Wirtschaftsparlei erklärt, sie wolle durch diesen Antrag verhindern,
Realsteuern emtritt, wird durch ein besonderes Reichsgesetz bestimmt werden.
Durch ein besonderes Reichsgesetz wird die Verkoppelung der Zuschläge zur Bürgersteuer mit der Höhe der Realste uers ätze für die Zeit nach dem Inkrafttreten des E^undsteuerrahmengesetzes und des Gewerbesteuerrahmengesetzes geregelt werden.
§ 5. Der Reichsfinanzminister ist ermächtigt, mit Zustimmung des Reichsrats Bestimmungen zur Durchführung der Paragraphen 1—4 zu erlassen; in den Durchs ührung sbestim mutigen sind insbesondere Bestimmungen über die Fälligkeit und die Verwaltung der Bürgersteuer zu treffen.
Girr W der Demokvaien an Vvüukus
Berlin, 14. Juli. Die demokratische Reichstagsfraktion hat an den Reichskanzler Dr. Brüning ein Schreiben gerichtet, worin sie ihre Auffassung von der Reichsfinanzpolitik barlegt. In dem Brief heißt es unter anderm:
An unsre Zustimmung zu den Finanzgesetzen knüpfen wir die Bedingung, daß an reinen Ausgaben neben den mindestens 100 Millionen Mark für 1930 weitere. 50 bis 100 Millionen Mark im Haushaltjahr 1930 eingespart werden. Wir betonen jedoch ausdrücklich, daß wir das gegenwärtige Gesetzgebungswerk als eine Teilreform betrachten, mit welcher der durch die steigende Arbeitslosigkeit unerträglich gewordenen Lage der Reichsfinanzen abgeholfen werden soll. Wir erwarten also mit Bestimmtheit die Erfüllung der wiederholten Zusage der Regierung, im Herbst dem Reichstag eine durchgreifende Finanzrcformvor- lage zu unterbreiten, wobei wir ganz besonders auf die Notwendigkeit einer Reform des Verwaltungsaufbaus des Reichs und der Länder und einer Sanierung der Gemeindefinanzen hinweisen. In letzter Beziehung sehen wir die Bürgerabgabe, wenngleich die schlimmsten Hörten und Fehler dieser Abgabe in der gestrigen Besprechung der Parteiführer beseitigt worden sind, keineswegs als eine befriedigende Lösung an. Wir stehen vielmehr nach wie vor auf dem Standpunkt, daß aufs entschiedenste versucht werden muß, sie bald durch eine gerechtere, wirtschaftliche, einträglichere Besteuerung zu ersetzen.
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Das Gesetz über den endgültigen Reichswirkschaslsrat vom Reichstag abgelehnt
Berlin, 14. Juli. Im Reichstag ist am Montag die zwsite Lesung des Osthilfegesetzes vor- genommen worden. Sämtliche Redner gaben eingehende Schilderungen der wirtschaftlichen Notlage im Osten. Alle gipfelten in der Feststellung, daß die Notlage gebiete, daß irgendwie etwas geschehen müßte. Das ist allerdings nur möglich, wenn die Reichsfinanzen in Ordnung gebracht werden. Darüber müssen sich die Parteien schon klar sein, daß ein Scheitern der Deckungsoorlage auch die Osthilfe in schwere Gefahr bringt. Im Anschluß daran wurden eine Reihe von Abstimmungen vorgenommen, die zum Teil namentlicher Natur waren. Sehr interessant war die Abstimmung über den Gesetzentwurf, der sich auf den endgültigen Reichswirtschaftsrat bezieht. Die Regierungsparteien brachten zwar eine Mehrheit auf, die aber nicht ausreichte, weil eine Zweidrittelmehrheit notwendig war. Infolgedessen ist die Vorlage gefallen, was einer Niederlage der Regierung gleichkommt. Wichtig ist noch, daß aus sozialdemokratischen An- rrag inbasJSrotQe^ gestrichene PMlS nach dem Gewicht durchzuführen ist. Das Brotgesetz selbst wurde mit den Stimmen der Rechten gegen die Stimmen der Sozialdemokraten und Kommunisten endgültig angenommen.
DenischuMottalsv MeMes- VvWdsnt in GaMesr?
Dresden, 14. Juli. Die Verhandlungen zwischen den bürgerlichen Parteien einschließlich Nationalsozialisten zwecks Bildung einer Regierung in Sach-* sen wurden heute fortgesetzt. Die Demokraten und die Volksnationale Reichsvereinigung nahmen an den Verhandlungen wiederum nicht teil. Die Deutschnationalen erklärten ihr Einverständnis mit der Wahl ihres Parteimitgliedes, des früheren sächsischen Wirtschaftsministers Dr. Krug von Nidda, zum Minstierpräsèdenten. Dr. Krug von Nidda war bekanntlich von den Nationalsozialisten zum Ministerpräsidentey vorgeschlagen worden. Der Vertreter der Deutschnationalen forderte aber, daß der Ministerpräsident noch ein anderes Ressort übernehmen solle. Außerdem wurde von den Deutschnationalen gefordert, daß das Innen- und das Arbeitsministerium nur von einem Minister gemeinsam verwaltet werden soll. Ein Vertreter der Nationalsozialisten erklärte, daß man an der Forderung auf Besetzung aller sieben Ministerien durch besondere Minister nicht festhalten werde. Von volksparteilicher Seite wurde der Kandidatur Dr. Krug von Niddas zugestimmt. Dabei drückte der volksparteiliche Vertreter die Erwartung aus, daß der Ministerpräsident seine Minister selbst berufen werde. Auch die Christlich-Sozialen und die Volksrechtspartei erklärten sich mit der Kandidatur von Niddas einverstanden, so daß dieser bei der morgigen Wahl voraussichtlich mindestens 46 Stimmen auf sich vereinigen wird, während 49 jur absoluten Mehrheit erforderlich wären. Mit den Deutschnationalen soll wegen ihrer Zustimmung zur Kawdadatur Krug von Niddas noch verhandelt werden.
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Berlin, 14. Juli. Der Reichstagsausschuß für soziale Angelegenheiten setzte die Beratungen der Aenderungen in der Krankenversicherung fort. Noch umfangreicher Aussprache wurde zu den Beziehungen zwischen Krankenkassen und Aerzten u. a. beschlossen:
Der Arzt ist seiner Kaffe gegenüber verpflichtet, den Kranken ausreichend und zweckmäßig zu behandeln. Er darf das Maß des Notwendigen nicht überschreiten, er hat eine Behandlung, die nicht oder nicht mehr notwendig ist, abzulehnen, die Heilmaß- nahmon, insbesondere die Arznei-, die Heil- und Stärkungsmitel nach größtem Umfang wirtschaftlich zu verordnen und auch sonst bei Erfüllung der ihm obliegenden Verpflichtungen die Kasse vor Ausgaben soweit zu bewahren, als die Natur seiner Dienstleistungen es zuläßt. Die Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit und ihre Dauer ist
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