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Samstag
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de« 12. Sutt
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VerfchSvfang der innerpolitischen Lage
«ovfioS im «teuevauSMuS gegen die DeEnnssvsvIase - Teilweise tViedevdevKeUnns des Moldenhanevschen Plans
Das Weiteste
— Der Sleuerausschuß des Reichstages hat gestern in erster Lesung beschlossen, die Reichshilfe auch auf die höher besoldeten Angestellten auszu- dehnen. Durch diesen Beschluß hat sich die inner- politische Lage bedeutend verschärft.
— 3m Reichstag machte Minister Stegerwald Mitteilungen über die den Hinterbliebenen der Lergwerkskalastrophe zugedachten Unterstützungen.
— Das Gesetz über die Fälligkeit und Verzinsung der Aufwertungshypotheken wurde im Reichstag in zweiter Lesung angenommen.
— Vor dem Skaatsgerichtshof in Leipzig wurde gestern die Klage im Thüringer Streit um die Schulgebete verhandelt. Der Skaatsgerichtshof entschied, daß ein Teil der Schulgebete nicht mit der Reichsversassung vereinbar ist.
— Der parlamentarische Untersuchungsausschuß hat festgestellt, daß das Lübecker Säuglingssterben auf unverantwortliche Schlampereien zurückzuführen ist.
— Die Bergungsarbeiten im Unglücksschacht bei Reurode haben nur geringe Fortschritte gemacht. Bis heute morgen sind insgesamt 102 Tote geborgen worden. 49 Bergleute sind noch eingeschlossen.
Der amtliche Bericht
Reurode, 11. Juli. Der Unfallausschuß für Niederschlesien der Grubensicherheitskommission für den Oberbergamtsbezirk Breslau tagte heute aus der Kurt-Schachtanlage der Wenzeslausgrube in Hausdorf und kam u. a. zu folgenden Fesb- stellungen:
Am 9. Juli gegen 4 Uhr nachmittags ereignete sich auf dem Kurt-Schacht während der Arbeit ein schwerer Kohlensäureausbruch, bei dem 151 Mann tödlich verunglückten. Die Ausbruchsstelle biegt im Wenzeslausslöz der dritten Sohle in der 17. Abteilung. Nachdem die Lage der Ausbruchstelle fest- stand, wurde die 17. Abteilung abgeschlossen, um das weitere Ueberströmen der Kohlensäure in die Baue der 18. Abteilung zu verhindern. Zu dieser Zeit war es nach Lage der Verhältnisse bereits ausgeschlossen, daß sich von der Belegschaft des.Wenzes- laus-Schachtes noch Leute am Leben befanden. Die Rettungs- und Bergungsarbeiten wurden nach dem Ausbruch unverzüglich eingeleitet und ununterbrochen Tag und Nacht durchgeführt. Nur dadurch, daß die Rettungsmannschaften, die von allen niedsrschlestschen Grüben herbeigeilt waren, zur Beschleunigung des Rettungswerkes ohne Gasschutzgeräte unter Lebensgefahr vorgingen, wurde der seltene Erfolg möglich, daß aus dem vergasten Betrieb noch 49 Mann, die bereits meist bewußtlos waren, lebend geborgen worden. Die Lebend- geborgnen befinden sich außer Lebnsgsfahr. Um zu den in der 17. Abteilung noch befindlichen Verun- glückten 'verlangen zu können, ist noch die Beseitigung von Kohlensäure aus verschiedenen Bauen sowie die Ausräumung der Auswurfmassen erforderlich, eine Arbent, die voraussichtlich noch längere Zeit in Anspruch nimmt und ununterbrochen fortgesetzt wird. Ueber die Ursache des Ausbruches läßt sich ein Urteil erst fällen, wenn der Ausbruchsherd freigelegt ist.
MS jetzt ICQ Tote «ebsessn
Reurode, 12. Juli. Bis 5 Uhr früh konnten weitere 8 Tote aus dem Schacht geborgen werden, so daß jetzt 10 2 Tote geborgen sind, 49 Bergleute sind noch eingeschlossen. Die Bergungsarbeiten werden ohne Unterbrechung fortgesetzt, so daß es möglich sein wird, sie im Laufe des heutigen Tages zum Abschluß zu bringen.
^^ HeMsM" glatt gsèmâè
Friedrichshafen, 11. Juli. Das Luftschiff »Graf Zeppelin" ist nach üSfkündiger Fahrt heule abend 22.40 Ahr glatt gelandet. Die Strecke Spitzbergen-Friedrichshafen hat das Luftschiff in 29 Stunden zurückgelegt. Die gesamte Flugstrecke beträgt 7800 Kilometer. Um 23.10 Uhr war das Luftschiff in der Halle geborgen.
Wivvwamr im Gtsueraus-Gu
Berlin, 11. Juli. 3m Sleuerausschuß des Reichstages wurde Heuke bei der Fortsetzung der Beratung des Reichshilfegesetzes eine sehr wesentliche Aenderung beschlossen, die das in der Moldenhauerschen Vorlage enthaltene Rotopfer der Angestellten mit höheren Gehältern wieder herstelll.
Mit den Stimmen der Sozialdemokraten, der Kommunisten, der Bayr. Volkspartei, der Wirt- schastspartei und des Zentrumsabgeordneten Dr. Föhr wurde ein Antrag der Bayer. Volkspartei und her Wirtschasts Partei angenommen, wonach zur Reichshilfe auch herangezogen werden
„sonskige Personen, denen Einnahmen im Sinne des Paragraphen 36 Absatz 1 des Einkommensteuergesetzes zufließen, mit diesen Einnahmen, wenn sie den Betrag von 8400 Mark jährlich übersteigen, und wenn es sich nicht um Personen handelt, die für den Fall der Arbeitslosigkeit pflichtversichert sind."
Mit der gleichen Mehrheit wurde ein Antrag der Wirtschaftspartei und der Bayerischen Volkspartei angenommen, der in der Reichshilfe einbezieht Tantiemen
,.der Mitglieder des Aussichksrales (Verwal- tungsrats) von Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Genossenschaften
öffentlichen Rechts, bei denen der Delkrags- pflichkige nicht als Unternehmer (Mikunler- nehmer) anzusehen ist“
Ein Antrag Colosser (Wirtschaftspartei), auch die Gswerkschaftssekretäre und Syndici der Arbeitgeberorganchationen unter die Reichshilfe fallen zu lassen, wurde gegen die Stimmen der Wirtschastspartei a b g e l e h n t.
Die Abstimmung über einen Antrag Steinkopf (Soz.), der von der Reichshilfe nur diejenigen Behördenangestellten erfassen lassen will, deren Stel-
WemoSsatiMe DorfOöSse
Die Demokratische Reichslagsfraklion hat im Reichstag einen Initiativgesehenkwucf ein- zebracht, der behufs Sanierung der Gemeindefinanzen, das Finanzausgleichsgefetz durch olgende Bestimmungen ändern will:
I. Die Gemeinden sind verpflichtet, zur Deckung ihres haushaltplanmäßigen Bedarfes vor der Erhöhung irgendwelcher anderen Steuern eine Steuer auf den örtlichen Ausschank von Getränken mit Ausnahme von Milch zu erheben. Die Landesregierungen können für einzelne Gemeinden, insbesondere für Kur- und Badeorte, Ausnahmen zulassen.
II. Die Gemeinden sind berechtigt, zur Deckung ihres haushaltplanmäßigen Bedarfes von allen im Gemeindebeziirk wohnenden' Personen eine Verwaltungskostenabgabe nach Maßgabe der folgenden Vorschriften zu erheben: 1. Abgabepflichtig sind alle über 20 Jahre alten Personen mit selbständiger, auf eigene Rechnung geführten Lebenshaltung; 2. befreit von der Abgabe sind Kleinrentner, Sozialrentner, Schwerkriegsbeschädigte und Personen, die ihnen gleichstehen. Die Abgabe darf mit keinem niedrigeren Jahresbeitrag als 6 RM und mit keinem höheren Jahresbeitrag als 36 RM erhoben werden. Eine Erhöhung der Gemeindezu- fchläge zu den Realsteuern sowie die Erhöhung
D8s Nenfrott Dv. MoMsrthattevs
Berlin, 11. Juli. Im Haushaltsausschuß des Reichstages erklärte Staatssekretär Dr. Schaeffer:
Dr. Moldenhauer sei im November v. I. Wirtschaftsminister geworden. Vorher sei er Professor an der Handelshochschule in Köln gewesen. Von 1901 bis 1909 sei er in dieser Eigenschaft Kommunalbeamter gewesen. Erst von 1909 an habe er gleiche Rechte wie ein Staatsbeamter gehabt. Nach preußischer Praxis sei in solchen Fällen die ganze Zeit als einheitliche Dienstzeit angerechnet worden. Moldenhauer gab» nun im vorigen Jahre seine Tätigkeit als Hochschullehrer auf, und es entstand die Frage, welche Zeit bei einer späteren Pensionierung des Ministers angerechnet werden könne.
lang ebenso gesichert ist, wie die der Beamten, ist vorläufig Zurückgestellt worden.
Ein sozialdemokratischer Antrag, den Zuschlag zur Einkommensteuer für die Einkommen von mehr als 8000 Mark von 5 aus 10 Prozent zu erhöhen, wurde gegen die Stimmen der Demokraten, Sozial
demokraten und Kommunisten bei Stimmengleichheit abgelehnt.
Angenommen wurde ein deutschnationaler Antrag, wonach die Bemessungsgrundlage für den Steuerabschnitt zwar die 1929 endgültig veranlagte Einkommensteuer sein soll, aber die bis 1. Juli 1930 fortgefallenen Sonderzuschläge und Be- fatzungsZulagen bei der Steuerberechnung abgezogen werden müssen.
Stark umstritten war die Frage, ob der Zuschlag zur Einkommensteuer für die Einkommen von mehr als 8000 Mark auch dann voll erhoben werden solle, nachdem von demselben Zensiten bereits die Reichshilfe entrichtet worden ist.
Ueber die stark umstrittene Frage, ob der Zuschlag zur Einkommensteuer für die Einkommen .„ui ,,âr â ,.8ÜÜÜ Mart aucki hann voll erhoben
werden solle, nachdem von demselben Sensiten bereits die Reichshilfe der Personen des öffentlichen Dienstes entrichtet worden ist, soll eine zweite Lesung im Ausschuß erfolgen, da der Stoff reichlich verwickelt ist. Die Antragsteller zogen deshalb zunächst ihre Anträge zurück, betonten aber, daß sie den Gedanken aufrechterhalten und ihre Anträge formulieren werden, daß eine leichtere Ausführung möglich sei. Der Vorsitzende stellte fest, daß bei der großen Schwierigkeit der Materie eine zweite Lesung im Ausschuß notwendig sein wird.
bestehender oder die Einführung neuer Steuern ist in den Gemeinden unzulässig, solange die Verwaltungskosten nicht mit dem reichsgesetzlichen Höchstsatz erhoben wird:
III. Die näheren Vorschriften erläßt der Reichs- finanzminifter. Die Länderregierungen können Ausführungsvorschrüsten erlassen.
Wie mir weiter aus demokratischen Kreisen hören, wird die Fraktion bei den weiteren Beratungen über die Deckungsvorlage dafür eintreten, daß die Reichshilfe eingebaut wird in ein Notopfer aller Leistungsfähige n, und daß eine gleichmäßige Belastung aller dieser Kreise erfolgt. Das gleiche, zeitlich begrenzte Notopssr, das von den Beamten erhoben wird, soll auch von allen übrigen Einkommen, die 8400 Mark übersteigen und infolgedessen der Ar- beitslosenverficherungs'pflicht nicht unterliegen, erhoben werden. Der besondere Einkommensteuerzuschlag würde unter diesen Umständen fortfallen. Man hält es für möglich, daß auf diese Weise die Reichshilfe vielleicht von 2% auf 2 v. H. gesenkt werden kann.
Das zuständige preußische Ministerium für Volksbildung habe auf Anfrage am 17. März 1930 erklärt, daß im Einvernehmen mit dem preußischen Finanzminister und nach stündiger preußischer Uebung die gesamte Dienstzeit von 1901 an ruhegehaltsfähig sei. Dr. Moldenhauer hatte nur angeordnet, das Ministerium solle wegen seiner Pensionierung die erforderlichen Anträge stellen, so wie es üblich sei. Was üblich sei, sei, wie erwähnt, durch Anfrage an das preußische Volksb ildungsimnisterium festgestellt worden. Darauf habe das ReichsfinanZ- ministerium die erforderlichen Anträge gestellt. Heute sei ein Telegramm Dr. Moldenhauers an das Ministerium eingegangen mit der Bitte, den Pensionsantrag für die Zeit von 1901 bis 1909 zurückzuziehen.
Die tvowe
Das Kabinett Brüning befindet sich in einem circulus vitiosus, aus dem eine Rettung schier unmöglich scheint. Seit Monaten jagt ein Deckungsprogramm das andere und keines findet die unbedingte Gegenliebe weder der Parteien noch des Volkes. Auch kein Wunder — einmal weil jedes Programm Belastungen enthält, die von denjenigen, die davon betroffen, als untragbar zurückgewiesen werden und zum andern, weil man in jedem I Programm die Hauptsache vermißt, nämlich ein großzügiges Finanz- und Steuerprogramm, das geeignet wäre, das Uebel an der Wurzel, zu packen, eine Finanzreform, die vernünftiges Wirtschaften wieder möglich macht. Man kuriert an Symptomen, unterläßt es aber die Krankheit zu beseitigen. Wohl hat man letztere längst erkannt, aber es fehlt das Wollen, dieser Erkenntnis die Tat folgen zu lassen. Die Moldenhauerschen Deckungsvorschläge liefen darauf hinaus erst die Sanierung des Etats 1930 zu vollbringen und dann erst an die große Finanzreform heranzugehen. Den gleichen Vorschlag machte der jetzige Reichsfinanzminister Dietrich, der zwar einige Modifikationen an den Moldenhauerschen Vorschlägen vornahm, indem er letzteren das Aufreizende, das psychologisch Ungeschickte im übrigen aber ebenfalls einer ausheilenden Reform aus dem Wege ging. Immerhin fand das Dietrichsche Programm dank jener Modifikationen eine etwas günstigere Aufnahme und wurde sogar Ende der vorigen Woche im Reichsrat angenommen. In Regierungskreisen war man bereits so optimistisch anzunehmen, daß das Pro, gramm auch im Reichstag eine wenn auch wechselnde Mehrheit finden werde. Anfang dieser Woche setzten nun die Parteiführerbesprechungen ein und diese hatten zur Folge, daß die Dietrichsche Deckungsvorlage durch eine neue und zwar durch ein Kompromiß abgelöst wurde. Diesem Kompromiß hat auch die Regierung zugestimmt. Unbestimmt ist nur noch, ob jenes Kompromiß auf dem Wege von Initiativanträgen her. Regierungsfraktionen in die Dietrichschen Deckungsvorlagen eingefügt werden, oder ob eine neue Regierungsvorlage dem Reichsrat zugeleitet werden soll.
Wie sieht das Kompromiß aus? Es sieht vor: „Die Parteien stimmen dem Notopfer, dem Zuschlag zur Einkommensteuer und der Ledigensteur zu, während die Regierung sich verpflichtet, mindestens 100 Mill, im Etat zu sparen, die Kopfsteuer, oder wie sie auch genannt wird, Verwaltungskostenabgabs in den Gemeinden obligatorisch sofort einzuführen und die unbegrenzte Verpflichtung des Reiches zum Zuschuß zur Arbeitslosenversicherung durch die jährliche Festsetzung einer bestimmten Summe im Etat zu ersetzen". Ob dieses Kompromiß im Reichstag eine Mehrheit finden wird, muß vorläufig noch stark bezweifelt werden. Die Sozialdemokraten haben bereits die Erklärung abgegeben, die dahin geht, daß sie im Plenum gegen das Kompromiß stimmen ewrden. In den sozialdemokratischen Reichstagsfraktionen ist man der Ansicht, daß durch die Anträge der Regierungsparteien über die Einschränkung der Darlehnspflicht des Reiches bei der Arbeitslosenversicherung, sowie die Einführung der Kopfsteuer die Lasten der Wirtschaftskrise fast ausschließlich den unteren Volksteilen aufgebürdet werden". Ebenso sicher wie die Opposition der Sozialdemokraten scheint nach den Erklärungen der deutschnationalen Vertreter im Steuerausschuß die Ablehnung des Kompromisses durch die Deutschnationalen zu sein, die das Kompromiß als ein unannehmbares Flickwerk bezeichnen. Aber auch von den Demokraten wird Widerstand geleistet. Die Demokraten sind gegen eine Kopfsteuer, wenn nicht gleichzeitig auch eine Schankverzehrsteuer eingeführt wird. Sie haben denn auch bereits einen diesbezüglichen Initiativantrag formuliert, der heute ver-
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