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Kv. 154

Sveltas

de« 4. M

1930

Erscheint täglich mit Ausnahme der Son«. und Feiertage, / Le-ngSpreis: Für den halben Monat RM.1.-, für den ganzen Monat RM. 2.- ohne Trägerlohn / Einzelnummer 10, Freitag IS, Samstag 12 R-Pfg. / Anzeigenpreise: Für 1 mm Höhe im Anzeigenteil von 28 mm Breite S R-Psg., im ReNametell von 66 mm Breite 25 R-Pfg. / Ofsertengebühr 50 R-Pfg.

Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teste ist Hanau. Lei unverschuldetem Ausfall der Lieferung infolge höherer Gewalt, Streik usw. hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung oder auf Rückzahlung des Bezugspreises. / Für Platzvorschrift u.âfcheinungstage der Anzeige wird keine Gewähr geleistet. Geschäftsstelle: Hammerstr.s / Fernspr. 3956,3957,3958

Der Neichsrat für die Sieuergefetze

IW KerreKs

3m Reichsrak wurde die Reichshilfe und die Zuschläge zur Einkommensteuer mit 56 gegen neun, die Tabaksteuernovelle mit 33 gegen 31 Stimmen angenommen.

Der Reichstag schloß die Beratung des Haus­halts für Versorgung und Ruhegehälter ab. Der sozialdemokratische Pensionskürzungsankrag wurde dem Arbeitsausschuß überwiesen.

Die preußische Regierung hat den Beamten die Wikgliedschaft und Betätigung in der National­sozialistischen Arbeiterpartei und in der Kommuni- stischen Partei untersagt, und einen dementsprechen­de» Erlaß an alle staatlichen und kommunalen Dienststellen gerichtet.

Die Strassergruppe der Nationalsozialisten hat ihren Bruch mit der Hitlergruppe vollzogen. Die Reichskagsfraktion stellt sich geschlossen hinter Hitler.

In Wiesbaden ist es gestern abend zu Aus­schreitungen gegen ehemalige Separatisten ge­kommen.

In Bologna ereignete sich ein schweres Eisen­bahnunglück. Die Zahl der Toten beträgt bisher 16 Stück, die der Verwundeten rund 30.

Gnikcheiduns des ReLchseass

Annahme dev DeBnnssvovrassn mH 56 gegen

6 Stimmen dek einev Snthatinng

Berlin, 3. Juli. 3m Reichsrat wurden am Donnerstag die Vorlage über die R e i ch s- Hilfe der Personen des öffentlichen Dienstes und die Zuschläge zur Einkommensteuer in der Fassung der Ausschußbeschlüsse mit 56 gegen 9 Ltimmenbei einer Enthaltung an- genommen. Dagegen stimmten nur die Länder Thüringen und Braunschweig und die preußischen Provinzen Ostpreußen, Brandenburg, Pommern, Sachsen, Schleswig-Holstein und Hannover. Enthalten hat sich Mecklenburg-Schwerin. Die Tabak st euer-Novelle wurde gleichfalls angenommen, ebenso mit 33 gegen 31 Stimmen bei zwei Enthaltungen der Antrag der Reichsregierung, in der Konkingentsfrage die Regierungsvorlage wieder herzu­stellen. Ebenso wurde dem Ergänzungshaushalt zugestimmt.

Gegen die BeverSiisnnss ÄM»Sio«

Verhandlungen zwischen Wirtschaft und Reichs-

Schul- und Arbeitsverwaltungen, SommunaL verbände und Wirtschaftsvertretungen hatten sich auf Einladung des Reichsministeriums des Innern unter dem Vorsitz von Reichsminister Dr. Wirth zu einer Aussprache über die Mißstände zusammenge­funden, die durch die Ueberfüllung der höheren Schulen und Hochschulen und die Ueberspannung und Unzweckmäßigkeit der Vorbildungsanforderun­gen entstanden sind. Diese Mißstände sind in steigen­dem Maße Gegenstand der Beunruhigung des Pu­blikums, der Berufsstände, der Unterrichtsverwal­tungen geworden. Wie der Reichsinnenminister in seinen einleitenden Worten ausführt, haben die Unterrichtsverwaltungen innerhalb ihres Geschäfts­bereichs und gemeinsam in dem beim Reichsministe- rium des Innern bestehenden Ausschuß für das Unterrichtswesen sich mit der Frage beschäftigt, ob und inwiefern durch Maßnahmen der Schulverwal­tungen die Entwicklung der Bildungs- und Berufs­auslese in gesundere Bahnen gelenkt werden kann. Sie sind dabei zu der Einsicht gekommen, daß den vorhandenen Mißständen nur in enger Fühlung mit den Wirtschaftskreisen gesteuert werden kann.

Die Verhandlungen wurden eingeleitet durch Referate von Frau Ministerialrat Dr. Bäumer und dem ersten geschäftsführenden Präsidialmitglied des Industrie- und Handelstages, Herrn Reichsminister a. D. Eduard Hamm. In dem ersten Referat wur­den die vom Reichsministerium des Innern vorge­legten Richtlinien behandelt. Der gegenwärtige Zu­drang zur höheren Schule und Hochschule bedeutet für einen sehr großen Teil der Schülerschaft zweck­lose Ueberspannung oder falsche Verwertung ihrer Kräfte, eine Verschwendung von öffentlichem und privatem Erziehungskapital, den Zufluß halbgebil­deter und in ihrer Schullaufbahn gescheiterten Kräfte in die Wirtschaft und die Schaffung eines überhaupt nicht unterzubringenden geistigen Prole­tariats. Die Mittel, die von der Unterrichtsoerwal- tung der Länder angewendet werden können, wer­den jedoch die Vorurteile der Bevölkerung zugunsten der höheren Schule nur dann überwinden, wenn die Bevölkerung davon überzeugt ist, daß auch auf diesen außerhalb der höheren Schule aufgebauten Bildungswegen sich angemessene, ja sogar bessere Berufsaussichten eröffnen. Unter diesem Gesichts­punkt hat das Reichsministerium des Innern den Unterrichtsverwaltungen eine Vereinbarung vorge­legt, nach der die Gleichwertigkeit einer auf 10 Jahre erweiterten Volksschule, einer preußischen Mittelschule, einer auf der Volksschule aufbauenden Fachschule mit der Obersekundareife der höheren Schule von den Unterrichtsverwal- tungen anerkannt wird.

Das Koiovfev

Zum Notopfer führte preußischer Ministerial­direktor Dr. Ho g aus: Erleichtert wuvde dem Reichsrat die Zustimmung durch eine Reihe von Verbesserungen gegenüber der alten Vorlage. Die Reichshilfe der Personen des öffentlichen Dienstes soll 135 Millionen, der allgemeine Zuschlag zur Einkommensteuer 58 Millionen und Zuschlag zur Einkommensteuer der Ledigen 109 Millionen er­bringen. Allen diesen Maßnahmen, die bis 31. März 1931 befristet sind, glaubten die Ausschüsse als Not- und Zwischenlösungen zustimmen zu sollen.

Die Form der Sonderabgube anstelle einer ech­ten Gehaltskürz wurde als nicht sehr klar und

MMnder Lander Gemeinden, der Reichsbahn und Reichspost und der sonstigen öffentlichen Körpenchaften heran- zichen können. Die Länder wollen sich auch hin­sichtlich ihrer eigenen Beamten mit dieser Form als einer einmaligen außerordentlichen Maßnahme abfinden. Sie empfinden aller­dings es als sehr schwer tragbar, daß das Reich diese Einsparungsmöglichkeit für sich ausschöpft. Die Ausschüsse haben aber aus dieser Auffassung nicht etwa die Folgerungen gezogen, aus bieifer außerordentlichen Beihilfe eine womöglich dauernde Gehaltskürzung zu machen. Eine Unbilligkeit, daß die dem Lohnabzug unterliegenden Ledigen nur für acht Monate, die veranlagten dagegen für ein ganzes Jahr herangezogen werden sollten, haben Ausschüsse beseitigt. Dadurch wird ein Ausfall von etwa 10 Millionen entstehen. Diesen Ausfall wie­der einzubringen, wird dadurch zu erreichen ge­sucht, daß den Ledigen, die Verwitweten und Ge­schiedenen, denen keine Unterhaltungspflicht gegen­über Kindern oder der geschiedenen Ehefrau ob­liegt, gleichgestellt werden.

. Die Ausschüsse haben ferner folgende Entschlie­ßung vorgsschlagen. Die Reichsregierung wird er­sucht, sobald wie möglich die notwendigen Gesetz­

entwürfe vorzulegen, um der übermäßigen Bela­stung der Gemeinden durch die Wohlfahrtserwerbs- losen abzuhelfen.

Dev ^mf um Ns TabaMeuev

Zur Ta b a k st e u e r n o o e l l e erklärte Kempff (Ministerialdirektor), daß es sich einmal darum handele, eine Einnahme von rund 48 Mil­lionen durch Verkürzung der Zahlungsfristen auf einen Monat zu gewinnen. Gegen diesen Vorschlag wurden Bedenken nicht schoben. Dann soll eine

Recht der politischen Betätigung für jeden Staats­bürger in den allgemeinen Gesetzen seine Grenzen, für den Beamten aber besonders in den Pflichten, die das Amt ihm aufertegt in der Treue- und Gehormsamspflicht gegenüber dem Staat, die es ihm verbieten, von diesem Recht einen Gebrauch zu machen, der den Lebensinteressen des Staates zu- widerläuft.

Giu wrAvaueusanivas dev Deurschuatkoualeu?

Berlin, 3. Juli. Wie verlautet, beabsichtigt die deutschnationale Landtagsfraktion wegen der Verordnung, die den preußischen Be­amte' die Zugehörigkett zur Nationalsozialistischen un^ ommunistischen Partei verbietet, gegen den M:..ulerpräsidenten Dr. Braun einen Miß­trau e n s a n t ra g im Landtag einzubringen. Sollte diese Absicht tatsächlich verwirklicht werden, so hätte das zunächst eine baldige Einberufung des Landtags zur Folge. Nach Artikel 57 der preußi­schen Verfassung muß ein derartiger Mißtrauens­antrag, der von mindestens 30 Abgeordneten zu stellen ist, binnen 14 Tagen nach seiner Einbrin­gung zur Erledigung kommen. Da die Sammlung von 30 Unterschriften in wenigen Tagen zu be­werkstelligen ist, wäre daher noch im I u l i mit einer kurzen Landtagstagung zu rechnen.

Verlängerung der Zigarettenkontingentierung um Jahr bis zum 31. März 1932 erfolgen. Die sschüpe haben mit 19 gegen 9 «stimmen befchlaj- , die Konkingentsabstimmung aus der Vorlage entfernen. Zugestimmt haben sie dagegen dem ach der Steuer- Mark ermäßigt

sen,

W z. . , ,w! dritten Punkt der Vorlage, mono.

satz für Zigarettenpapier auf 2.30 werden soll.

Ministerialdirektor Dr. Ernst beantragte na­mens der Reichsregierung, die Verlängerung des Kontingents wiederherzuftellen. Generalbericht­erstatter Ministerialdirektor Dr. Brecht führte u. a. aus: Zur Deckung des Fehlbetrages von rund 485 Millionen sollen 134 Millionen bei den Aus­gaben gestrichen werden. Die entscheidende politische Frage ist, ob nicht durch Erhöhung der Abstriche die neuen Abgaben ganz oder teilweise entbehrlich werden können. Preußen »ertritt den Standpunkt, daß beim Reichswehrministerium größere Strei­chungen als anscheinend beabsichtigt, möglich seien, und daß sich dadurch die Summe verbessere, hier­von abgesehen halten die Ausschüsse eine wesent­liche Erhöhung der sofort zu verwirklichenden rea­len Abstriche nicht für möglich. Weitere größere Abstriche sollen durch das zugesagte Ausgaben- senkungsgisetz aus längere Sicht vorbereitet wer­den.

(Fortsetzung auf Seite 2)

OveuGen vevvietei den Veamten

Tettnahme an den esetvemen VavteZen

Berljn, 3. Juli. Die preußische Regierung hat den Beschluß gefaßt, den unmittelbaren und mittelbaren Staatsbeamten die Zugehörigkeit zu den Parteien der Nationalsozia­listen und Kommunisten, sowie die Betätigung in diesen politischen Organisationen zu untersagen und Zuwiderhandlungen disziplinarisch zu verfolgen.

Der Amtliche Preußische Pressedienst meldet: Das preußische Staatsministerium hat in seiner letzten Sitzung den folgenden Beschluß gefaßt, der nunmehr den Nachgeordneten Behörde« aller Zweige der Staatsverwaltung und den Gemeindebehörden zugeht:

Nach der Entwicklung, die die Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei und die kommunistische Partei Deutschlands genommen haben, sind beide Parteien als Organisationen anzusehen, deren Ziel der gewaltsame Umsturz dec bestehenden Staatsordnung ist. Ein Beamter, der an einer solchen Organisation leilnimmt, sich für sie betä­tigt, oder sie sonst unterstützt, verletzt dadurch die aus seinem Beamlenverhällms sich ergebende be­sondere Treueverpflichtung gegenüber dem Staate und 1---- ' " ' " "

Vom Blitz erschlagen

Renten, 3. Juli. Der Blitz schlug in Ulmen in der Eisel in eme Gruppe von Landleüten und tötete pvel Personen. Eine Frau wurde gelähmt, ein

ere Treueverpflrchtung gegenüber dem macht sich eines Dienstvergehens schuldig. 3 nten ist demnach die Teilnahme an diesen Csationen, die Betätigung für sie, oder ihre fon-

Unterstützung verboten. Das Staatsmini-

Beamten ist

Allen

Or-

sterium bringt diese Auffassung der Beamtenschaft hiermit besonders zur Kenntnis und weist sie daraus hin, daß künftig gegen jeden unmittelbaren oder . - v,-,» v... mittelbaren Staatsbeamten, der dem zuwiderhan-

Bursche schwer verletzt. Die Leute waren im Be- delt, disziplinarisch eingeschritten wird, gri-ff, rhr Vieh von der Weide nach Hause zu treiben. Das Staatsministerium ordnet gleichzeitig an, daß

die Nachgeordneten Behörden über jeden Fall der Zuwiderhandlung dem zuständigen Fachminister zu berichten haben/

hierzu bemerkt der Amtliche Preußische Presse­dienst: Die preußische Staatsregierung richtet mit diesem Erlaß an die gesamte Beamtenschaft Preu­ßens eine Warnung vor einer Betätigung und Unterstützung der oben genannten Parteien, deren Ziel, den Staat und seine heutige Verfassung um­zustürzen und die Beamtenschaft (Reichswehr und I Schutzpolizei) zu zersetzen, in der letzten Zeit immer klarer zutage getreten ist. Die preußische Staats- regierung macht nachdrücklchst darauf aufmerksam, daß jeder Beamte, der sich im Rahmen einer die­ser beiden Parteien betätigt, sie in chren Zielen unterstützt und fördert, sich der Gefahr einer diszi­plinarischen Bestrafung aussetzt.

Mit der Treupflicht eines Beamten und mit dem von ihm geschworenen Eid auf die Verfassung ist es unvereinbar, Parteien zu dienen, die diesen Staat zugegebenermaßen auch mit ungesetzlichen Mitteln bekämpfen.

Die in Artikel 130 der Verfassung den Beamten gewährleistete politische und bürgerliche Freiheit ist durch die Gesetze beschränkt . Nach der Rechtspre­chung aller obersten Disziplinargerichte findet das

Die Vevlkuev Nveffe zu dem Nveud. KabrneitstzeßMutz

Berlin, 4. Juli.. Der Beschluß des preußischen Kabinetts über das Verbot der Zugehörigkeit von Beamten zur Nationalsoziallstischen und Kommuni­stischen Partsi findet in der Berliner Presse große Beachtung. Die Blätter der hinter der Regierung stehenden Parteien sprechen ihre Genugtuung über den Beschluß aus. In derVoss. Ztg." heißt es: Der Notstand von Staat und Wirtschaft erfor­dert außerordentliche Maßnahmen. Die Staatsre­gierung läßt nicht mit der Staatsautorität spielen. Sie setzt für die oevfassungsmäßige Gewalt ihre ganzen Mittel ein und gibt damit ein Beispiel der Stärke, das beruhigend und aufrichtend wirkt.

DasB. T." fragt: Ist.es nötig, zum soundso­vielten Male hervorzuheben, daß die beiden Par­teien, auf die sich das Verbot bezieht, durch ihre Ar­beit und ihre Ziele die neue Verfügung der preu­ßischen Staatsregierung schon längst nötig gemacht hätten? Ueberflüffig das zu betonen, wenn man sich erinnert, daß die nationalsoziaiistnfchen Führer immer wieder erklärt haben, nattonalsozialistische Wettanschauung verpflichtet dazu, den Umsturz mit allen Mitteln vorzubereiten. Die Diktatur gegen die Mehrheit des deutschen Volkes ist oft und oft als nationalsozialistische Aufgabe hingestellt worden. Für die Kominunistische Partei gilt dasselbe.

Unter der Ueberschriist:Eine notwendige Ver­ordnung sagt dieGermania": Der Beamte ist dem Staat durch sein Treuverhältnis nach jeder Richtung hin verpflichtet. Wenn Parteien es sich zu ihrer Aufgabe gemacht haben, die Grundlagen des Staa­tes zu erschüttern, dann muß dem Staat «das Recht zugebilligt werden, sich dagegen zu verwahren, daß Beamte, also seine ihm verpflichteten Diener, sich mit solchen Parteien den gleichen Bestrebungen hin­geben und diese Tendenzen in solchen Parteien prak­tisch verfolgen.

Ganz anders sind die Stimmen aus dem gegne­rischen Lager. DerLokalanzeiger" schreibt: Viel Sympathien wird sich Ministerpräsident Braun mit dieser Druck- und Zwangspolitik auch in denjenigen Kreisen der preußischen Beamtenschaft, die weder zu den Nationalsozialisten noch zu den Kommunisten gehören, nicht erwerben. Im Gegenteil: Je mehr sein Regime sich zu einem reinen Polizeistaat aus­wächst, desto geringer wird der Respekt werden, der diesem seinem Regime auch innerhalb der Be­amtenschaft entgegengebracht wird.

DieDeutsche Ze i t u n g" erklärt: Der preu­ßische Ministerpräsident wird sich darauf gefaßt machen müssen, daß ihm bei einer entsprechenden Klage der Staatsgerichtshof die Unwir^amkeit sei­nes neuen Erlasses ebenso bescheinigen wird, wie er seiner Zeit die disziplinarische Bedrohung der Beamten, die sich für das Volksbegehren eingetragen hatten, für rechtswidrig erklärt hat.

DieRote Fahne" spricht von einem Schand­streich der Otto Braun-Regierung gegen die Be­amten.

Bis jetzt 3302 Gandhi-Anhänger verhaftet

London, 4. Just. Der Staatssekretär für aus­wärtige Angelegenheiten teilte mit, daß die Zahl der Personen, die im Zusammenhang mit der Gandhi-Äffäre verhaftet wurden, 3302 beträgt.

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