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Mittwoch, den 4. Juni 1930
Nr. 129
* Der Zirkus der Massen! Zirkus Barum, der in den nächsten Tagen mit seinem riesigen Vier- Majlen-Zeu und mit seinen gewaltigen Zcltanlagen, die 10 000 Besuchern Platz bieten, in Hanau eintrifft, ist ein ausgefprodjener Zirkus der Massen. Zirkus Barum rechnet mit den Volksmassen, die das ungeheure Amphitheater seines Spielzeltes füllen müssen und bietet diesen Massen in dem mächtigen Rund seiner Manege dafür Massenschau- spiele. Er bringt ;. B. mit einem Schlage 50 --teiger, Pferde edelster Züchtung, in die Manege, ferner ein großes Pferdekarussell von 40 Vollblütern und seine wunderbare „Fata morgana", eine grandiose Schau des Morgenlandes, die ein Massenaufgebot von Artisten aller Zonen in die Manege wirft Er bringt sein erlesenes Ballett, eine Girlstruppè von vollendeter Disziplin, seine kaukassiche Reitertruppe, ein ganzes Nsgerdorf mit Mannern, Frauen und Kindern — wie die Tierschau den ganzen Tag geöffnet u. zu besichtigen ist, — er geigt unzählige Tiere in bewundernswerten Dressuren. Es ist selbstverständlich, daß ein Zirkus von dem Renomee Barums durchaus nicht über die Quantität der Leistungen deren Qualität ver- ■ gißt und wenn er auch ein Dutzend Clowns und Auguste in die Manege jagt, so merkt man doch alsbald, daß jeder dieser Tollpatsche ein wirklicher Könner ist, der es aus dem ff versteht, die Lach- musteln des Publikums in Bewegung zu fetzen.
* kinderreiche Familien. _3m Oktober 1927 wurde in Preußen für die Familien, die zwölf oder mehr lebende Kinder haben, eine staatliche Erziehungsbeihilfe eingeführt, die sich auf 200 RM beziffert und für jedes Kind nur einmal gegeben wird. Zur Erlangung der Beihilfe, die nur für die seit dieser Zeit geborenen Kinder gewährt wird, muß ein Antrag gestellt werden, für den die Orts- behörden besondere Vordrucke bejigen. Wer hiernach glaubt, die Bedingungen erfüllt zu haben, wende sich an die Ortsbehörde seines ständsgen Wohnsitzes. Gesuche an andere Dienststellen^ sind zwecklos. Ueber die Anträge entscheiden die Regierungspräsidenten. Alle Nachrichten, daß die Zahl der "lebenden Kinder geringer als zwölf sein könnte, beruhen auf einem Irrtum.
• Die Deutsche Demokratische Partei, Ortsgruppe Hanau teilt mit, daß ihr 1. Vorsitzender Stadtverordneter Rektor Beckers morgen Donnerstag, abends 8.30 Uhr in einer geschloffenen Mitgliederversammlung über die am 25. Mai in Halle stattgehabte Reichsparteiausschuß-Litzung ber D. D. P. sprechen wird. Herr Beckers hat diese Tagung im Auftrage des Provinzialvorsitzenden und in feiner Eigenschaft als stellvertretendes Parteiausschußmitglied besucht und wird über den Verlam der Verhandlungen Interessantes zu berichten wissen, so daß jedem Mitglied der Hanauer Ortsgruppe der Besuch der Mitgliederversammlung empfohlen werden kann.
* Pfingstverkehr und Reichsbahn. Zur Bewältigung des starken Pfingstverkehrs hat die Reichsbahn dieses Jahr béfonbers umfangreiche Vorkehrungen getroffen. Bereits am Mittwoch, 5. Juni, werden auf einigen Strecken im Fernverkehr besondere Züge gefahren und die fahrplanmäßigen Züge verstärkt werden. Der Frankfurter Haupt- bahnhof verzeichnet über -Pfingsten in der Ankunft 72, in der Abfahrt 67 Züge mehr als gewöhnlich. Wegen der starken Besetzung der Schnellzüge über Pfingsten ist beten Benutzuim mit Sonntagsrück- arten von Freitag vor Pfingsten bis Pi bienstag nicht gestattet. — Auch tm Nah- und Aus- flugsocrkehr sind die gleichen umfangreichen Vorkehrungen getroffen. Nach allen Ausflugsgebieten werden die fahrplanmäßigen Züge verstärkt gefahren und erforderlichenfalls werden besondere Züge noch eingelegt. In den für den Ausflugsverkehr hauptsächlich in Frage kommenden Bahnhöfen werden Zugparks bereitgestellt, so daß die glatte Abwicklung des stärksten Verkehrs sichergestellt ist. — Die Sonntagstarten sind bereits ab Freitag mittag 12 Uhr gültig. Auch am Pfingstsamstag kann den ganzen Tag über mit einer Sonntagsrückfahrkarte die Hinfahrt zurückgelegt werden. Die Rückfahrt auf Sonntagskarte ist am Freitag und Samstag nicht gestattet.
* Dom Hotel Adler. Wie uns mitgeteilt wird, wird das in Konkurs befindliche Hotel „Adler" in unveränderter Weile weitergeführt.
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Dolkssitlen, die sicht behaupten.
Aus uralten heidnischen Zeiten haben sich, allerdings abgewandelt durch fremde, meist römische Einflüsse und wieder umgedeutet durch das Christentum, manche Bräuche und Sitten bis in die GegenMrt erhalten. In den Städten, besonders in den Großstädten, weiß man nicht mehr viel davon, aber auf dem Lande, in abgelegenen Gebieten, sind sie noch im Gedächtnis des Volkes und erwachen an festlichen Tagen zum Leben, so auch an Pfingsten, dessen kirchlicher Charakter allerdings weniger dabei zum Ausdruck kommt als die Freude über die grünende und blühende Natur: uralte Erinnerungen an ehemals göttlich verehrte Naturkräfte. Zu diesen Bräuchen, die merkwürdig und fast unbekannt sind, gehört die Sitte der Brunnen- feste, die an manchen Orten Deutschlands zur Pfingstzeit abgehalten werden. Besonders in Thüringen sind sie beliebt, aber auch im Rheinischen findet man sie. Es stecken wohl Reste verschollenen Naturglubens an Quell- und Wassergöttinnen dahinter, deren Feste um diese Zeit gefeiert wurden. In Backleben bei Artern wird z. B. das merkwürdige Fest des „Aschensacks" begangen. Am dritten Pfingsttag ziehen alljährlich die Burschen von Lackleben am frühen Morgen zur Quelle hinaus, die das ganze Dorf mit Wasser versorgt und reinigen sie. Aus der Gemeindekasse erhalten sie dafür eine kleine Entschädigung. Mittags werden aber auch die Einwohner des Dorfes persönlich besteuert. Zu diesem Zweck ziehen die Reiniger kostümiert und unter Musikbegleitung durch das Dorf. Jeder wird angehalten. Wer zögert, bekommt den „Aschensack" zu spüren, das ist ein feuchter und in Asche getauchter Lappenwisch, der an einer Stange befestigt ist. Natürlich wird zum Gaudium der gaffenden Menge viel Scherz und Unfug damit getrieben. Abends wird der Erlös der Sammlung in fröhlichem Beisammensein dem Wirt geschenkt. Im Siegerlande schließt sich an das Brunnenfest abends eine eigenartige „Bescherung" der Mädchen durch die Burschen. Manchmal ist es eine „Bescherung" in der üblen Nebenbedeutung des Wortes, denn, je nachdem, wie sie aussällt, merken die Mädchen, wie man im Dorfe über sie denkt, Hèick-
Saus- und Grunddesitzev-Laguns des âveisvevbandeS fäc Sanau-Gtadt und -Land
Am Sonntag fand in Bischofsheim der Verbandstag des Kreisverband es der Ha,us- und G r u ndb ef i tz e r - V e r e i n e des ö t a b t ■ und Landkreises Hanau statt, der durch Delegierte sämtlicher Hausbesitzer- Vereine des Landkreises Hanau sehr zahlreich besucht war.
Der Vormittag wurde durch eine Vorstands- sitzung und ‘ eine geschlossene Sitzung des Der- bandstagcs ausgefüllt und beschäftigte sich mit Organisationsfragcn des Kreisoerbandes und anderen den Hausbesitz interessierenden Fragen. Der Geschäftsführer, Herr Erbe, erstattete einen ausführlichen Jahresbericht und der Kassierer, Herr s e i tz, den Kassenboicht für das abgelaufene Geschäftsjahr. Es wurde beschlossen, den nächsten Verbandstag in Hanau evtl. Großauheim stattfinden zu lassen. Der endgültige Beschluß soll dem Vorstand überlassen werden. — Alsdann erfolgte die neue Dorstandswahl. Die bisherigen Vorstandsmitglieder wurden einstimmig wieder gewählt. Hinzu gewählt wurden die Herren Lehman n - Großauheim und Bornemann-Enkheim.
Am Nachmittag fand eine öffentliche Tagung des Kreisverbandes in der Turnhalle statt, die ebenfalls aus Stadt und Land sehr stark besucht war. Der Vorsitzende, Herr Kleinschmidt eröffnete diese Tagung mit einigen Begrüßungsworten und daraufhin begrüßte der Vorsitzende des Bischofsheimer Hausbesitzer-Vereins, Herr Peter Rohrbach, die Anwesenden. — Alsdann gab der Vorsitzende bekannt, daß Herr Dr. Schulz infolge Erkrankung nicht erscheinen konnte. Das von diesem Herrn angefagte Reserat mußte auf eine spätere Versammlung' zurückgestellt werden.
Herr Kleinschmidt berichtete dann über den Derbandstag des Preußischen Landesverbandes der Haus- und Grundbesitzerverein e. V. in Stuttgart und gab bekannt, daß der Verbandstag wegen verschiedener Aenderungen und Vorschläge betr. der Hauszinssteuerverorünung der §§ 7 und 9 verhandelt und entsprechende Anträge zur Weiterleitung angenommen habe. — Weiter berichtet der Redner über die große Schädigung und Benachteiligung derjenigen Hausbesitzer, welche in Ge- meinden ohne Wohnungsmangfel, gegen ihre Mieter ein Räumungsurteil, unter Zubilligung ausreidjenber Ersatzräume, erstritten hätten. Innige Aufhebung der Wohnungsämter in diesen Gemeinden, ohne Wohnungsmangel, kann ein ausreichender Crsatzraum überhaupt nicht zugewiesen werden. Praktisch ist also der Hausbesitzer in einer olchen Gemainde garnicht in der Lage, hier jemals, rei derzeitigen Rechtslagen, zu einem ihm zuerkannten Recht zu kommen. Der Verbandstag nahm auch bezüglich dieses Punktes eine Entschließung zur Weiterleitung an.
Alsdann wurde noch über die Vergebung der Hauszinssteuermittel für Instandsetzung non' 2111 = Häusern, über die Beamtenwöhnraum-Derord- nung, über Elgentumsbeschränkung und Eigen-
HremTm/ ifper rnemnaeerseyiieyungsrneryoosn UNN Anliegerleistung und über Erfahrungen mit den bisherigen Lockerungsmaßnahmen berichtet.
Der zweite Redner, Herr Geschäftsführer Erbe berichtete in sachlicher und verständlicher Form über den
Gesetzentwurf betr. der Fälligkeit und Verzinsung der Aufwertungshypothek im Jahre 1932.
Der Redner gab bekannt, daß der Gesetzentwurf 34" Paragraphen enthalte, und daß die Regierungsvorlage folgende hauptsächlichen Bestimmungen vorsehe:
1. Alle Aufwertungshypotheken und die durch Hypothek gesicherten persönlichen Forderungen nach § 9 des Auswertungsgesetz sind vom 1. Januar 1932 ab über den jetzigen Sprozentigen Zinssatz hinaus mit einem Hundertsatz zu verzinsen, den die Reichs-
sel, vor die Türe gestreut, bedeutet z. B., daß man den Wandel der Betreffenden nicht einwandfrei findet. Ein Kirschzweig bedeutet nicht viel Besseres. Die Schöne, an deren Tür man einen Hagedornzweig heftet, steht im Rufe, die Männer anzulocken und dann zu narren. „An dem Hagedorn bleibt jeder hängen" spricht Ler Bursche, wenn er den Zweig anbringt.
Glücklich aber sind die Mädchen, denen ein grüner Matbaum die Fenster beschattet: sie werden von Herzen geliebt. Die Sitte, einen Maibaum vor der Kammer der Herzallerliebsten aufzustellen, ist ja ziemlich weit verbreitet, weniger bekannt wird aber sein, daß man auch dem lieben Vieh Maibäume pflanzt! Dies geschieht tatsächlich im Schwäbischen, im Welzheimer Wald. Am Pfingsttag werden da auf die Düngerstätte eines jeden Hauses, das Rosie und Rinder im Stalle hat, Tannen und Maibäume gesteckt und zwar soviele, wie Tiere da sind, Tannen für die Pferde, Maibäume für die Rinder. Die Bauern suchen sich dazu junge Bäumchen von geradem Wuchs aus, schneiden die unteren Zweige weg und verzieren den Stamm mit
kunstvoller Schälung. Der Brauch wird streng ein= gehalten und darf zu keiner anderen Jahreszeit geübt werden. Nur dann, wenn die ausgehende Pfingstsonne die Zurüstung bescheint, bringen Tannen und Maien dem Vieh den erwarteten Segen (wohl Nachwuchssegen), und manche Bauern, die die Bäumchen von weither holen müssen, gönnen deswegen keine Nachtruhe. Man sieht daraus tief solche Bräuche noch wurzeln.
sich wie
Ein Kunststreit um eine Banknote.
Im allgemeinen kümmern sich die Menschen, die eine Banknote erhalten, wenig um die Frage, ob sie künstlerischen Ansprüchen genügt, wenn sie nur echt ist — höchstens, daß sich bei der Ausgabe neuer Noten einige Äunstbeflissene mit Recht ärgern, wenn sie vom künstlerischen Standpunkt sehr mäßig ausgefallen sind. So ging es auch der französischen gO-Franken-Note, als sie im Jahre 1928 auf der Bildslächc erschien. Jetzt hat sich aber an diesen Geldschein ein merkwürdiger Kunststreit geknüpft. Die Erben von Luc-Olivier Merson, der den Entwurf der Banknote gezeichnet hat, verlangt von der staatlichen Bank 100 000 Franken Schadenersatz, weil der Druck der Scheine außer-
regierung mit Inkrafttreten des Gesetzes noch sest- setzt.
' 2. Die Mehrzinsen sollen den Rang der bctrcsfen- den Hypothek haben, so daß der § 1119 B. G. L. ausgeschaltet wird und die Haftung des Grundstückes für die Mehrheiten über 5 Prozent hinaus nicht mehr der Zustimmung der nachstehend Berechtigten bedarf.
3. Grundsätzlich wird am 1. Januar 1932 als Fälligkeitstermin sestgehalten, jedoch bringt der Entwurf für eine dreijährige Zeitspanne vom 1. Januar 1932 bis 31. Dezember 1934 eine Reihe von Sondervorschriften zur Erlaichterung der Umschuldung.
4. Die Rückzahlung innerhalb dieses Zeitraumes wird davon abhängig gemacht, daß Gläubiger und Schuldner schriftlich kündigen. Dadurch soll eine größere Rechtssicherheit garantiert werden.
5, Die Kündigungsfrist für den Gläubiger beträgt ein Jahr. Die Kündigung ist nur für den Schluß eines Kalendervierieljayres zulässig. Will also der Gläubiger seine Hypothek am 1. Januar 1932 zurückhaben, so muß er bis zum 31. Dezember 1930, spätestens jedoch bis zum darauffolgenden dritten Werktag, kündigen. Dies ist gleichzeitig der früheste Kündigungsterinin. Erfolgt die Kündigung nicht bis zum 31. Dezember 1930, so ist sie danach bis zum Ende eines jeden Kal-enüervicrieljahres (31. März 1931, 30. Juni 1931, usw. zuzüglich je breit Werktage) zulässig.
6. Kann der Schuldner bei Kündigung durch den Gläubiger nicht zahlen, so kann er bis zum Schluß des auf die Kündigung folgenden Kalendervierteljahres bei der Aufwertungsstelle die Gewährung einer Zahlungsfrist für das Kapital beantragen. Vorbedingung zum Antrag ist also stets eine vor- aufgegangene Kündigung durch den Gläubiger. Die Bejrijtung des Antragsrechtes ist zur Bearbeitung notwendig. Für Zinsen und Nebenleiftungen gibt es keine Zahlungsfrist.
7. Die Zahlungsfrist darf höchstens 3 Jahre betragen, nämlich bis zum 31. Dezember 1934. Sie soll nur bewilligt werden, wenn der Schuldner nachweist, daß er die Barmittel zur Rückzahlung nicht besitzt und sie sich auch nicht zu Bedingungen beschaffen kann, die ihm billigerweise zugemutet werden können.
8. Die Zahlungsfrist soll nicht bewilligt werden, wenn sie unter Berücksichtigung der Verhältnisse des Eigentümers und des Schuldners für den Gläubiger eine unbillige Härte bedeutet. Die Aufwertungs- stelle kann die Bewilligung der Zahlungsfrist auch von der Leistung einer Abschlagszahlung, Siicher- stellung und anderen Bedingungen, "abhängig machen.
9. Die Zahlungsfrist kann nur einmal bewilligt werden. Hierdurch soll eine übermäßige Inanspruchnahme der Aufwertungsftellen verhindert werden.
10. Wird überhaupt nicht gekündigt, so rückt die Fälligkeit vom 1. Januar 1932 automatisch auf den 31. Dezember -1934, wobei für diese Zeit der erhöhte Zinssatz zu zahlen ist.
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Kündigungs- und Tilgungshypotheken Anwendung finden. Ein Zwischenzins bei vorzeitiger Zahlung darf nach dem 1. Januar 1932 nicht mehr ab gezogen werden.
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12. Der Entwurf sieht die Znserhebung ohne Unterschied gleichmäßig für Kündigung-' Tilgungshypotheken vor, so daß alle ®'_____ grundsätzlich gleich behandelt werden. Die Hypothekenbanken sollen daher auch nicht verpflichtet sein, die Liquidationspfandbriefe zu kündigen, sondern können sie bis zum 1. Januar 1935 wsiterbestehen lassen: denn man kann annehmen, daß die Hypothekenbanken im allgemeinen bereit sein werden, von einer Kündigung der Auswertungshypotheken- abzuseheu.
13. Die Zwangsversteio-erung von Grundstücken, die der Zwangswirtschaft unterliegen, kann jeweils auf die Dauer von sechs Monaten eingestellt wer-
ordentlich schlecht ausgeführt wäre und, weil ein Künstler ein Recht darauf habe, daß seine Arbeit mit Achtung behandelt werde. Bei der Ausführung des künstlerischen Entwurfs konnte Merson • nicht mehr hinzugezogen werden, weil er inzwischen gestorben war, aber seine Erben behaupten, daß die Arbeit von ihm berufenen Künstlern hätte übertragen werden müssen. Der Anwalt der Bank erwiderte auf die Klage, daß die Zeichnung einer Banknote nicht von vornherein ein Kunstwerk wäre, und daß der Zeichner, der alle seine Rechte abgetreten hätte, damit jeden weiteren Anspruch verlöre. Das Publikum wolle jedenfalls mit seiner Bgnknote nicht schöne Bilder kaufen, sondern kümmere sich nur um den Geldwert-, die Scheine würden auch meist so schnell gewechselt, daß ihre Besitzer in der kurzen Zeit kaum dazu kämen, ihren künstlerischen Wert zu beachten. Das Gericht aber konnte über eine so schwierige Frage nicht sofort zum Schluß kommen und vertagte die Verhandlung.
Gesang heilt Irre
Der Ehorgesang hat in der Landesirrenanstolt von Cardiff in England wahre Wunder gewirkt. Patienten, die lange Zeit stumm gewesen waren, lernten wieder sprechen, und schwierige, menschenscheu und haßerfüllte Patienten wurden unter der beruhigenden Wirkung des gemeinschaftlichen Singens liebenswürdig und umgänglich. Die Gesangsübungen finden in der Anstalt einmal in der Woche statt, und die Kranken freuen sich schon lange voraus auf die gemeinsame Uebungsstundc. „Es wurde bei uns eine junge Frau eingeliefert", erklärte der leitende Arzt, Dr. Mc Cowan, einem Berichterstatter, „die feit vier Wochen kein Wart mehr gesprochen hatte. Sie kam in die gemeinsame Chorstunde und fand schon beim ersten Lied, das sie mit den anderen fang, die Sprache wieder, die sie seitdem nicht wieder verloren hat. Es kann gar keinem Zweisel unterliegen, daß sich im vorliegenden Falle das Singen als ein wirksames therapeutisches Hilfsmittel erwies, denn das Mädchen war hinterher imstande, uns ihre Aengste und ihren Kummer ausführlich zu schildern und dadurch einen wichtigen Fingerzeig für die Behandlung zu geben, die in diesem Falle am Platze war. Da war
den, wenn der Ertrag des Grundstückes infolge aus- bleibender Miet- und Pachtzinszahlungen nicht wr Befriedigung der Zins- und Tilgung, sansprüche des Aufwcrtungsgläubigers ausreicht.
14. Der Schuldner hat eine dreimonatige Kündigungsfrist, die vertraglich nicht beseitigt "werden darf.
Der Redner betonte, daß diese hauptsächlichen Bestimmungen des Regierungsentwurfes erkennen lassen, daß die Regierung mit ihren Vorschlägen bemüht sei, sowohl den Interessen der Auswertungs- Hypothekenschuldnern, als auch denen der ©laubiger, Rechnung zu tragen. Im Hinblick auf die dem Wirtschaftsleben aus der Fälligkeit der Auj- wertungshypotheken am 1. Januar 1932 drohenden Gefahren sind sofortige Schutzmaßnahmen erforderlich. Eine Zusammenballung von Fälligkeiten von Aufwertungshypotheken in ihrem Gesamtbestande, die durch die Auj- mertungsnoDclle vermieden werden soll, müßte zu unerträglichen Störungen des Wirtschaftslebens führen. Die Kapitalbildung ist bisher nicht derart gewesen und wird auch in den beiden nächsten Jahren nicht derart fein können, daß die Ablösung der auf dem Grundbesitz lastenden Aufwertung?, schulden ohne Schwierigkeiten vor sich gehen könnte. Die Gläubiger anderseits haben nach der gegen-, wärtigen Rechtslage einen Anspruch daraus," nach mehrjährigem Warten im Jahre 1932 die freie Verfügung zu erlangen. Es ist anzunehmen, daß sie zum großen Teil versuchen würden, diesen Anspruch, wenn nötig, im Wege der Zwangsvollstreckung durchzusetzen. So würden zunächst bei den Gerichten unzählige Prozesse anhängig werden, in denen der Gläubiger eine vollstreckbare Verurteilung des Schuldners zu erlangen sucht. Dann aber würden, das ist die größere Gefahr, auf Antrag der Gläubiger Grundstücke in großer Zahl zur Zwangsversteigerung gebracht werden. Eine Erschütterung des gesamten GrundstUcksmarktes würde die unausbleibliche Folge sein. Sie würde zu einer Entwertung des Grundbesitzes führen und den Gläubigern zwcitsteliia,er Grundstücksrechte, die durch den Versteigerungserlös nicht gedeckt- werden, die schwersten Verluste zufügen.
Der vorgetragene Regierungsentwurf mit dem sich ’ Vorstand und Reichsausschuß des Zentralverbandes der Haus- und Grundbesitzervereine poch eingehend beschäftigen werden, versucht zu vermeiden, daß eine größere Gefahr für Hypothekar- Gläubiger, wie für Schuldner, entsteht. Wie in allen wichtigen Frauen, wird der Zentralverband der Haus- und GrunÄbesitzervereine zu diesem Gesetz und zu dem gesamten Problem des Jahres 1932 in einer ausführlichen Denkschrift Stellung nehmen, die bereits in allernächster Zeit der Osffentdichkeit
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ferner ein mürrischer unverträglicher Patient, auf den die Musik ebenfalls in wunderbarer Weise cin= wirkte. Seine feindlich-abweisende Haltung machte einem ruhigen, liebenswürdigen Verhalten 45Inp, und der Patient ist heute ein umgänglicher Mensch, der sowohl an der Arbeit, wie an der Unterhaltung lebhaften Anteil nimmt. Zwar hält er immer nach an seinen Wahnvorstellungen fest, er ist dabei aber ein Mensch, dem man die Befriedigung vom Gesicht ablesen kann. Der gemeinsame Chorgesang hat zweifellos seinen ausschlaggebenden Anteil an der großen Anzahl von Heilungen, die wir in der Anstalt erzielen.
o Iugendpreis deutscher Erzähler. Um den Iugendpreis deutscher Erzähler, der dem Verbanse Deutscher Erzähler von der Deutschen Buch- gemeinschaft Berlin alljährlich in Höhe von 10 w Reichsmark gestiftet, und der im Einvernehmen m dem preußischen Kultusministerium erteilt wird haben sich für das letzte Aus-schreiben 150 -väM ° steiler unter dem 40. Lebensjahr beworben. Preisgericht, bestehend aus den Herren Ham Martin Elster, Georg Engel, Oscar Loerke, Jmm Petersen, Jakob Schaffner, Hermann Stey- Wilhelm Waetzald, hat den Preis an Anton Gab in Koblenz-Oberwerth für seinen Roman Schassen des Schicksals" erteilt.
o Ein englisches Rationalthsater geplant. Ein von der Regierung eingesetzter Sonderausichun unter dem Vorsitz des Lord Lytton, der beauftrag ist einen Plan zur Schaffung einer "atmim Pflegestättc des klassischen Dramas auszuarbeue - hat den Bau eines Nationalthealers vorgeschlag - das von einem von der Regierung zu ernenn - den Direktorenrat geleitet und dem aus wn nahmen des Rundfunks ein jährlicher Zuschuß v zwei Millionen Mark gewährt werden -". erwartet, daß auch der Shakespeare Gedachu Ausschuß bereit sein wird, einen Betrag " 100 0O0 Pfund Sterling zum Bau des Thenu , beizusteuern. Das Theater soll der Pfüg« ° klassischen Dramas aller Zeiten und Völker gewio met fein.