Seffel
Samstag, den 22. März 1936
Nr. 69
Die SwansSfeMetznns dev ReaMenevzuschlSge
Der Bescheid des preußischen Innenminister,
Die Industrie» und Handelskammer Franko furt a. M.-Hanau, Geschäftsstelle Hanau, hat zur Frage der Zwangsfestsetzung der Realsteuerzuschläge für das Rechnungsjahr 1929 von dem Preußischen Innenministerium folgenden Bescheid erhalten:
„Die Festsetzung der Realsteuerzuschläge der Stadt Hanau für das Rechnungsjahr 1929 ist von der zuständigen Aufsichtsbehörde mit Genehmigung der Beschlußbehörde und unter unserer und des Herrn Reichsfinanzministers Zustimmung erfolgt, da eine Möglichkeit zu einem Ausgleich des Haushalts der Stadt Hanau mit niedrigeren als den hiernach festgesetzten Zuschlägen nicht bestand. Die Zuschläge sind in der festgesetzten Höhe inzwischen unmittelbar geltendes Ortsrecht geworden."
Die Industrie- und Handelskammer Frankfurt- Hanau teilt uns weiter mit: Die Industrie- und Handelskammer hatte bei den vorangegangenen Verhandlungen sich mit allem Jiachdruck dafür eingesetzt, den Etat ohne eine so außerordentliche Erhöhung der Realsteuern auszugleichen; sie hatte der (Einführung der Liersteuer sowie einer angemessenen Erhöhung der städtischen Werktarife zuge- frnnmt und darauf hingewiesen, daß eine von der -Stadtverordnete nversammlung selbst eingesetzte Spartommission .nennenswerte Ersparn i Möglichkeiten feityelegt hätte. Trotzdem ist eine Ermäßigung der Ausgaben nicht erfolgt und die Deckung des Fehlbetrages ausschließlich auf die Rsalstèuern gelegt worden. Ungeachtet des energischen Einspruchs der Industrie- und Handelskammer ist nunmehr der Zwangsfestsetzung der Realsteuerzuschläge, wie sie durch den Herrn Regierung s prüft denken erfolgte, auch vom Ministerium zugestimmt worden.
Ueber die Gewerbe ft euer Zuschläge für das Rechnungsjahr 1930 werden die aesttzluh vorgeichriebenen Verhandlungen mit der Industrieland Handelskammer am Anfang nächster Woche stattfinden. Die Kammer wird gegen die Absicht, die Gewerbefieuerzulchläge erneut zu erhöhen, Einspruch ein legen und ihn in der Des senil Weit begründen.
Wtet Met? Vettasen KO
Schornsteinfeger.
Ich bin Bewohner eines Dörfchens im nördlichen Landkreis und möchte, da das Osterfest in absehbare Nähe gerückt ist, auf einen Uebelstand, der durch die Schorneinfeger hervorgerufen wird, Hinweisen und hoffe, daß diese Zeilen dazu beitragen, hier ein für allemal eine Aenderung zu schaffen.
Wenn Mutter die Wohnung geputzt hat, alles frisch überzogen ist und blütenweise Vorhänge an den Fenstern prangen, da naht Unheil in Form des „Schwarzen Mannes". Mit einem kurzen „Schornsteinfeger" meldet er feinen Bestich an der Küchentüre an, und bis die entsetzte Mutter an ihre blütenweißen Vorhänge usw. denkt, da saust auch schon die Kugel durch den Schornstein und dichter, schwarzer Schnee senkt sich auf die blitzblanken yimmer. Alle Einwendungen sind vergebens gewesen. Es wäre sehr angebracht, wenn von maßgebender Stelle dieser Uebelstand unterbunden würde, damtt den Bewohnern das Leben
nicht unnötigerweise erschwert wird.
Französische Allee
K.
Aller städtischer Schönheitssinn wendet sich anscheinend nur den beiden Marktplätzen zu. So hat der Neustädter Marktplatz viele Verbesserungen in letzter Zeit über sich ergehen lassen müssen. Da ist zu erwähnen: Saums drnitt â la „Rhein-Alleen", Hebung des Randpflasters und Einbau von Bordschwellen, Freilegung des Grimmdonkmal's, Aufstellung von Bänken und mißlungene, kostspielige Probedecke der Straße an der Südseite, von der nur noch beschämende Ueberreste vorhanden sind.
•) Einsendungen, die unter dieser Rubrik Deröffent acht werden sollen, müssen bis Freitag mittag in her Händen der Redaktion sein. Die Verantwortung fü> Sie Eingänge trägt der Einsender. Die Redaktion.
Sluch Parkplatz mit Fernsprecher ist nicht vergessen.
Auch der Stttstädter Marktplatz ist nicht zu kurz gekommen. Wohl mit Rücksicht auf Stadtschloß und Stadthalle wurde das Pflaster hermisgeriffen, der Platz umgeftaltet, neu gepflastert und mit moderner Straßendecke versehen. Der Brunnen wurde neu und verschönert aufgestellt — wenn auch an falscher Stelle.
Wie anders sieht es bei der Französischen Allee aus. Seit Jahren sind die bestehenden Baumlücken unausgefüllt. In Ermangelung eines begrenzten Kinderspielplatzes befinden sich überall von den Kindern gewühlte Löcher. Das Ausfüllen der letzteren mit Schlacken pp. läßt sie nicht verschwinden, sie erstehen meist am gleichen Tage wieder neu. Dadurch, daß der Platz das weitaus größte Gefälle nach der Kirche hat, speziell der Südteil, braucht es nicht viel zu regnen und der altbekannte See bildet sich. Bei starken Regenfällen steht das Wasser um die Kirche tagelang. Zur Regulierung des Abflusses sind wohl zwei Senkkästen — allerdings in Mininaturausgabe — vorhanden. Entweder sind diese den Anforderungen nicht gewachsen, oder sie sind total verstopft. Das zusammengcslossene und stehende Wasser muß größtenteils versickern. Die Folge davon ist, daß die Erdfeuchtigkeit nahezu zwei Meter hoch im Mauerwerk der Kirche eindringt. Wenn schon der Hanauer Poststempel das Bild dieses Wahrzeichens in alle Welt hinausträgt, dann sollte man aber auch auf die Erhaltung des Bauwerks etwas mehr Aufmerksamkeit verwenden.
Das Straßenpflaster rings um die Französische Allee ist ein Kapitel für sich. Die vielen Fremden, die das Bauwerk besichtigen, haben gleich die schönste Probe von Hanaus Straßenpflaster schlech- testet Qualität. Die Beleuchtung der Französischen Allee dürfte auch etwas vollkommener sein, damit die dunklen Kirchenecken verschwinden. N.
Dev Konkuvs des Gewevbebank G. m. b. S.
3m Verlaufe des Konkursverfahrens über das Vermögen der vor zwei Jahren zusammengsbroche- nen Gewerbsbank Hanau e. G. m. b. H. kam es, wie bereits früher berichtet, zu einer Anfechtungsklage von 174 haftpflichtigen Genossen gegen die Borjchutzberechnung des Konkursverwalters. In Sonderheit wollte die beim Landgericht Hanau angestrengte Klage festgestellt wissen, daß die in den Jahren 1922 und 1924 gefaßten Beschlüsse betr. Umstellung der jeweiligen Haftsumme des einzelnen Genoffen "von 300 Papiermark auf zunächst 2000 Papiermark und späterhin 400 Reichsmark nichtig seien. Durch die angestrebte Nichtigkeitserklärung sollte bewirkt werden, daß die Genossenschafter nicht zur Zah-
haftet der Vater Mr die ärztliche Behandlmrs feines âindes?
Don Amtsgerichtsrat i. R. Franz
Der Vater hat eine Vertretungsmacht für das Kind (§ 1630 BGB.) d. h. ihm steht die Vertretung des Kindes in persönlichen und vermögensrechtlichen Angelgenheiten zu. Nach beiden Richtungen ist der Vater berechtigt, namens des Kindes Rechtsgeschäfte vorzunehmen, ihm gegenüber können mit Wirkung gegen das Kind Verpflichtungen eingegangen werden.
Gibt der Vater eine Willenserklärung namens des Kindes ab, so wirkt dies für und gegen das
Kind, ganz gleich, ob die Erklärung ausdrücklich im Namen des Kindes erfolgt, oder ob die Umstände ergeben
Namen e rf o l
daß sie in dessen e n sollte. (§ 164). Die Um-
Folgender Fall:
Der vom Kläger (Vater) zur Behandlung seines an btafenblutsn erkrankten vierjährigen Kindes gerufene Beklagte (Arzt) ätzte die Nase des Kindes mit Trichloreffigsäure und zwar so unvorsichtig, daß später zwei Operationen vorgenommen werden mußten und die Gesundheit des Kindes erheblich gestört wurde.
Das Landgericht hat den Arzt antragsgemäß verurteilt, dessen Berufung wurde zurückgewiesen, ebenso dessen Revision. Hier hat der Vater nicht als Vertreter des Kindes in Ausübung der ihm nach § 1630 Anstehenden Vertretungsmacht gehandelt oder handeln wollen. Er hat weder den Verlraa ausdrück-
nes handelt (§ 683)), im eigenen Namen der Vertrag mit dem Arzt, dem er haftet.
Fehlt d i e r e cht s g es ch ä f t l i che Vertret ungsmacht beim Vater, so hastet, er, wenn er dies verschwieg, dem Arzt für den Scha, den gemäß § 179, es sei denn daß der Arzt den Mangel der Vertretungsbefugnis gekannt hat.
Bon Interesse ist folgender Fall, in dem nicht feststand, wer den Arzt bestellt hatte. Der Arzt war zu einer jungen Dame gerufen worden, deren Alter festzustellen übersehen mürbe Der wegen der Bezahlung der Arztgebühren verklagte Vater hatte Erfolg, die Klage des Arztes wurde abgewiesen, AusGeschästsführung ohne Auftrag (§ 683, kann sich der Arzt nicht berufen. Denn hiernach könnte er Ersatz nur verlangen, wenn die Uebernahme der Geschäftsführung (ärztliche Behandlung) im Interesse und dem wirklichen oder dem mutmaßlichen Willen des Geschäftsherrn (Vater) entspricht. Hatte der Vater auch ein eigenes Interesse an der Gesundung seiner Tochter, so war doch festgestellt, daß die Tochter volljährig und in einem Berus tätig gewesen ist. Tatsachen, die dafür sprechen, daß' der Vater die Arztkosten übernehmen wollte, sind nicht nachgewiesen. In der Annahme der Rechnung des Arztes durch den Vater liegt noch keine solche Tatsache. Es wurde auch nicht erwiesen, daß Der Vater gesetzlich (§ 1602: Anspruch der Vermögenslosen und (Erwerbslosen auf Unterhalt) verpflichtet war, seiner Tochter Unterhalt zu gewähren. Diese war weder vermögenslos noch erwerbsunfähig.
Ist eine rechtsgeschäftliche Vertretung sbefugnis des Vaters vorhanden, dann kommt es darauf an. wie der Arzt feine Bestellung nach den Umständen auffnisen mußte. Der Vater wird verpflichtet, wenn keim Anhaltpunkte vorliegen dafür, daß er im Namen undim Auftrag seines erkrankten Sohnes handeln wollte. Folgender Fall:
Der Beklagte (Vater) hat dem Kläger (Arzt) den Auftrag zur ärztlichen Behandlung seines Sohnes erteilt. Er hat bei der Auftragserteilung nicht ausdrücklich heroorgehoben, daß er als Vertreter se i n e s Sohnes ihn rufe. Infolge des erteilten Auftrags ist der Vater (Beklagter) der Verpflichtete. Der Sohn würde nur dann verpflichtet fein, wenn die Umstände ergeben, daß die Erklärung im Namen des Sohnes erfolgt ist. Das war nicht bet Fall. Wenn daher in einem solchen Falle ein Vater für seinen erkrankten -großjährigen Sohn den Arzt bestellt, dann nimmt der Außenstehende an, der Vater habe aus seiner elterlichen Lieb« heraus, aus Besorgnis für das Wohlergehen seines Kindes, aus eigenem Antrieb und nicht als Beauftragter seines Sohnes gehandelt. Der Will« des Vaters, in fremdem Namen (des Sohnes) handeln zu wollen, ist daher dem Kläger nicht erkennbar gewesen. Der Vater Haftet dem Arzt ausschließlich. (Vgl. Urt. b. Lüg. I Berlin v. 1. 3. 1929, I. W. 1929 (2298).
Endlich ist noch der Fall denkbar, daß der Arzt direkt vom Vater, auch bei zweifelsfreiem Abschluß im Namen des Sohnes, feine Vergü-
U obe »I 31 #
mi 6l< 66 ty 84 bet
bet W iré
So füt bei 6b ai P vr $o Ito Ito k« TO TO
52 b«
tung beanspruchen kann und zwar dann, wenn der Vater die schlechte Vermögenslage des an sich chaH tenden Sohnes dem Arzt verschwiegen und nicht zu erkennen gegeben hat, daß auf seine (des Sohnes)
tof U bei
*1
de In HU trc M rei eit wi bei
«es M wc au »ei
Gegenteil es entspricht
gehende Klage wurde unlängst vom Landgericht Harmu kostenpflichtig abgewiesep, woraufhin die Kläger kurz vor Ablauf der gesetzlichen Frist Berufung beim Oberlandesgericht Kassel «inlegten. Die Berufung wurde indes soeben von den Klägern zurückgezogen. somit hat das abweisende Urteil des Landgerichts Hanau Rechtskraft erlangt. Die Verteilung einer Abschlagzahlung an die Gläubiger der Dank in voraussichtlicher Höhe von 20 Prozent ihrer Forderungen durch den Konkursverwalter soll nunmehr bevorstehen.
♦ Bon den Apotheken hat Sonntags- bzw. Nachtdienst von heute abend 7 Uhr bis nächsten Samstag abend 7 Uhr die Löwenapotheke.
* Freiwillige Sanitätskollonne vom Rosen Krenz. Telephonanruf Nr. 2020. —' Arbeiler-Samariter- Solonne. Telephonanruf Nr. 4030.
Es richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls, ob derjenige, der den Arzt bestellt, i m eigenen Namen oder als Stellvertreter des Erkrankten mit dem Arzt einen Arztvertrag (Dienstvertrag) abschließen will. Es kommt manchmal vor, daß sich jemand überhaupt nicht dem Arzt verpflichten will. Wenn der Passant aus Gründen der Menschlichkeit einen Arzt zum Verunglückten holt, gibt er kein e i g e n e s I n t c r e s s e an der ärztlichen Behandlung zu erkennen, er will sich dem Arzt nicht verpflichten im Gegensatz zu dem Autofahrer, der einen Knaben überfahren hat und zu dessen Heilung den Arzt ruft mit der Bitte, die Behandlung zu übernehmen.
Es kommt also darauf an, welchen VertragswillenderArzt, der im allgemeinen seine Tätigkeit für den ausübt, den es angeht, nach den Erklärungen des Vaters und den sonstigen Umständen fassen mußte.
der Verkehrssitte, daß der von den Eltern, hier vom Vater, zur Behandlung seines kleinen, zweifellos vermögenslosen Kindes zugezogene Arzt m i t den Eltern einen Vertrag schließt.
Nur darauf ist der ohne weiteres ersichtliche Vertragswille beider Teile gerichtet, insbesondere auch der Vertragswille des Arztes, der es ablehen würde, daß seine Honorarforderung an das Kind verwiesen würde, wie wenn sie gegen dieses entstanden wäre; das wäre eine befremdliche Verkennung der dem Vertrag zu gründe liegenden Lebensverhallnisse. Der Arzt kann also in diesem Falle seine Vergütung nur von dem Vater verlangen. (RG. 85, 183).
Bei volljährjigen Kindern greifen diese Erwägungen nicht Platz. Kann Stellvertretung des Kindes durch den Vater nicht behauptet werden z. B. der erkrankte Sohn ist besinnungslos, so schließt der Vater, indem er als Geschäftsführer seines Soh
Shakeweave ein ZLaUeuev?
Lord Bacon hat neuerdings einen Nebenbuhler ertasten. Ein gewisse Sann Paladino tritt mit einer Schrift: „Shakespeare, der,Deckname eines italienischen Dichters" an die Oeffentlichkett. Der rtalienasche Verfasser erzählt darin, wie er sich eines Abends, als er nicht einschlafen fomrte, aus seiner Bibliothek ein Buch holte, das seiner Aufmerks>am- keit bis dahin entgangen war. Es war das Werk eines gewissen Michel Angelo, der, wie hier gleich bemerkt sein mag, nichts mit seinem berühmten Namensvetter, dem genialen Schöpfer der Fresken in der Sixtinischen Kapelle, zu tun hat. Das Buch enthielt Sentenzen, die Herrn Paladino fehr bekannt vorkamsn, denn er hatte sie bereits im Hamlet" gelesen. Wie groß war aber erst fein^Erftounen, als er später feststellte, daß das in Frage kommende Buch sechs Jcchre vor der Veröffentlichung des Hamlet" erschienen war! Er begann sich deshalb lebhaft für dielen seltsamen Michel Angelo zu interessieren und fand bei feinen Studien, daß es sich um einen Schriftsteller handelte, der, um den Nachstellungen der Jnqüisiten zu entgehen, eine lange Rene durch Italien, Spanien, Oesterreich, die Türkei und die skandinavischen Länder angetreten und schließlich im Jahre 1586 eine Zufluchtsstättn in London gefunden hatte. Dort fand er in Lord Pembroke einen Beschützer, bet auch nach seinem Tod im Jahr 1615 seine Bibliochet erbte. Bis zu diesem Punkt ist alles klar und diskutabel. Nun aber wird die Angelegenheit recht verwickelt. Santi Paladino ist nämlich felsenfest überzeugt, daß der große Sohn Stratford-on-Avonsganz unmöglich der Verfasser der Dramen sein kann, di« unter dem Namen Shakespeare veröffentlicht wurden, denn er fei nichts anderes als ein gewöhnlicher „Venbitore di orzo", ein Getreidehändler, gewesen. Der wirkliche Verfasser der Shakefpeareschen Dramen sei vielmehr ein gewisser Flori-o, der in Athen Studien der stofflichen Gelchicht« gemacht und ein Jahr lang in Dänemark gelebt hatte, wo ihm die Legend« des ^Hamlet" bekannt geworden war. Aber wie soll die Wahrheit dieser Behauptung bewiesen werden? Paladino glaubt, daß er diese Wahrheit auf hem Vorsetzblatt eines Exemplars der Shakcspearischsn Sonette gefunden habe, die Shakespeare im Jahre 1593 seinem einzigen Jüspi- tator „W. H." gewidmet hatte. Das Geheimnis hz^- W-Ämzws, das bis jetzt niemand zu deuten
vermochte, löst Paladino in folgender Art: Die 3nÄalen sind die von William Herbert Pembroke, uub deshalb ist Flovio memanib anderes als Michel Angelo. Zur Stützung seiner Beweisführung weist Paladino ferner barauf hin, daß nach Flavios Ableben Shakespeare nichts mehr geschrieben hat. Shakespeare war, wie er ausführt, der von Florio Michel Angelo gewählte Deckname, den er aus Furcht vor der Inquisition annahm, und unter dem er seine Werke oeröffenüichle. Der jüngsten Theorie, die sich den vielen anderen Lesarten bet Autorschaft Shakespeares anreiht, war nur ein kurzes Leben beschieden. Der mit allzu großem Spürsinn begabte Italiener wird von C. Eamenish in Neapel dahin belehrt, daß dieser Florio nicht vor Shake- peare, sondern neun Jahre nach Shakespeares Tod in London gestorben ist. Nach der „Encyclopedia Britanmm" hat dieser Florio seine Studien in Oxford gemacht und war auch eine Zeit lang Erzieher in der Königlichen Familie. Daß er 'keins feiner Werke unter einem Decknamen veröffentlicht hat, wird einwandfrei durch seine philosophischen Schriften bezeugt, die im Britischen Museum zu London oemva-hrt werden. Sie sind alle ausnahms- los mit seinem bürgerlichen Namen unterzeichnet, und unter ihnen befindet sich auch eine Uebersetzung von Montaignes ^Essais", Me der Königin von England im Jahre 1603 gewidmet ist. Man sieht, die neue Shakefpearecheorie steht auf ebenso schwachen Füßen wie beispielsweise die vor einiger Zeit von dem verstorbenen fränzösffchen Dichter Pierre Louys erhobene sensationelle Behauptung, daß alle Möllere zugeschriebenen Werk«, in Wahrheit von Corneille geschrieben wurden.
o Skadilheater. Aus dem Theaterbüro wird uns geschrieben: Heute Samstag, abends 8 Uhr, wird als Volksvorstellung zu kleinen Preisen von 50 Pfg., Mk. 1 und Mk. 1.50 zuzügl. Garderobengebühr zum letzten Male „Weekend im Paradies", Schwank in 3 Akten von Arnold und Bach gegeben. — Ebenfalls zum letzten Male gelangt morgen Sonntag, abends 7.30 Uhr der sensationelle Welt-Erfolg „Die Dreigroschenoper", ein Stück In einem Vorspiel und acht Bildern nach dem Englischen des John Gay, deutsch von Bert Brecht, Musik von Kurt Weill, zur Auffühmng. „Die Dreigroschenoper" ist der Ansatz zu einer neuen dramatischen Form, in welcher Musik, szenischer Dia-
N
f» trr
geldliche Hilfe nicht zu rechnen ist. Der Arzt kann stuif_§t 826 enserjatz für eine
ung) berufen.
* Das Hahnenkammhaus ist täglich, das Buch- berghaus ist Samstag und Sonntag geöffnet. Verj eine und Schulen, welche den Buchberg wocheniags, besuchen, wollen sich bei dem Bahnhofswirt in Lam zenselbold melden. . M
er Natur der Sache und
^^ Schmerzloses Rasieren
durch vorheriges Einreiben mit'
\ Preis: RM. 0.20-1,20
NIVEA
WCREME
HBI
se 5« in de
S«
6 fü
Jt D
et
6i et ai
log und Tanzspiel sich als Gattungen gegenseitig durchringen. Ueber die technisch-dramaturgische Bedeutung hinaus kommt dieser Ueberarbettung Brechts eine dramatische Geltung zu, weil die Zeitgesinnung dieser Szenen soziale Fragen stellt. Nicht wie in der gesellschaftlichen Konversationskomödie werden Figuren zu komischen Sonderlingen vereinzelt, sondern eine Typenkomödie wird geschaffen.
o IV. Kammermusikkonzerl Dr. Limberl. Das für 27. März angekündigte Konzert sieht die Wiedergabe zweier Streichquartette von Mozart und Haydn und abschließend das Klavierquartett g-moll von Brahms vor. Diese 3 klassischen Stücke gehören zu jenen Meisterwerken, deren Schönheiten nach Inhalt und Formvollendung offen zutage liegen. Es bedarf dazu keinerlei „Erklärungen", weil jeder Satz durch Kontrastwirkung sich dem Ganzen einordnet. Das ternige Klavierquartett legt in seinem 1. Satz den Schwerpunkt auf die tematische Arbeit, der 2. Satz ist ein liedmüßiges Intermezzo; im 3. Satz drei et sich ein den Streichern zugeteiltes Andantethema aus, während der 4. Satz als Rondo alla Zingarese die ganze Lebhaftigkeit ungarischen Volkstums charakterisiert.
o Sechstes Städtisches Abonnemenlskonzerk. Die Besprechung des sechsten Stöbt. Abonnementskonzertes kann aus technischen Gründen erst am Montag gebracht werden. Das Konzert an sich war ein Erfolg.
o Fred Stornia, der Tenorbuffo unseres Stadt- theaters ist nach erfolgreichem Gastspiel in „Fride- rite" an das Stadttheater Kaiserslautern verpflichtet worden.
o Gertrud Eysoldt in Hanau. Die berühmte Schauspielerin Gertrud Eysoldt vom Deutschen Theater in Berlin unternimmt zurzeit mit ihrem eigenen Ensemble eine Tournee durch das In- und Ausland mit dem vieraktigen Schauspiel „Vom Teufel geholt" von Knut Hamsun. Die hervorragende Künstlerin wird auch Hanau berühren und bei dieser Gelegenheit im hiesigen Stadttheater ein einmaliges Gastspiel absolvieren. Der Tag des Gastspiels wird noch bekanntgegeben.
o Geistesgegenwart. Hanslick, Musikkritiker in Wien, war der schärfste Gegner Wagners, der ihm bann auch in der Gestalt des Vettmeffer aus den „Meistersingern" ein gerade nicht sehr leuchtendes Denkmal gefetzt hat. Die Werke Wagners leben
ewig, Hanslick ist vergessen, nur eine kleine Geschichte lebt noch fort. Bei einer Erstaufführung kam es zu einem Tumult, Zuschauer und Zuhörer waren so empört, daß sie fluchtartig, fast in einer Panik das Theater verließen. Da bewährte Hans- lick mannhafte Geistesgegenwart. Er stieg auf einen Stuhl und rief in den Tumult: „Stehen bleiben! Frauen und Kinder retten sich zuerst!"
aaB««g»
Deutsch wie ein Deutscher? „Englisch wie ein Engländer, Spanisch wie ein Spanier" usw. uns durch seine Unterrichtsbriefe zu lehren, verheißt ein bekannter Verlag, und wenn das Ziel erreicht wird, was mir hoffen wollen, dann ist das gewiß eine gute Sache. Aber Deutsch wie ein Deutscher sprechen — nein, das wollen wir doch lieber nicht, d. h. wie der Durchschnittsdeutlche zu sprechen pflegt, beim ihm ist ja die Muttersprache ganz egal, er kehrt von einer Tour oder Partie völlig kaput heim in seine Wohnung parterre oder in der ersten Etage (das Haus liegt vis-L-vis einem chiken Vergnügung?' Etablissement) und betrachtet voller Kummer sei" Portemonnaie, dessen Zustand freilich direkt katastrophal ist. Aber schließlich, was schadet das? Es war ja alles tip-top, man hatte kolossal ge* lacht, besonders wenn es was extra gab im Variété, und mancher war hinterher total bes—«ligt, bekam man doch einen vorzüglichen Stoff schon füe 20 Pfg. 4 Glas, und das Couvert beim Souper kostete 2, eventuell auch 3 Mk. Nein, wie der Deutsche das Deutsche spricht, das lehnen wir ab, denn uns ist die Muttersprache eine große, heilige Sache; aber Deutsch, wie der.Deutsche es spreche" sollte, das ist nach unserm Herzen, und bic Mühe ist auch gar nicht so groß, es gehört nur ein wenig guter Wille dazu. Wie wär s, wenn fM recht viele uns anschlöffen? Eine große Gemeinde von wirklich Deutsch Sprechenden auf bauen zu helfen, das sollte jedem rechten Deutschen Herzenssache sein. R- P.