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Nr. 61

Dimms Stadt und Land

N»««evstas de«

13. MSv,

1930

Erftillungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist Hanau. ' Lei unverschuldetem Ausfall der Lieferung infolge höherer Gewalt, Streik usw. hat der Lezieher keinen Anspruch aus Lieferung oder Nachlieferung oder auf Rückzahlung des Bezugspreises. z Fürplatzvorschrifi u. Erscheinungstage der Anzeige wirb keine Gewähr geleistet. ^Geschäftsstelle: Hammerstr.y / Fernspr. 3956,3951,3958

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Geneval Anzeiger Dr

Die Vounggesetze angenommen

KUs 250 MZSK 152 Stimme« bei 3 SuLhaiittttsen - Die Aussetzung dev SevLündung ausenommeu, die Gesetze iedeG für driustich evkiävt, sodaß die Eutscherduttg beim Rekchsvat liegt

Die dritte Lesung

Des âanzievs Sedtev AvvsU

Berlin, 12. März. Der Reichstag begann am Mittwoch mittag die Dritte Beratung des Doung- plans und der Damit verbundenen Gesetze. Am Re-

gierungstisch hatte Der Reichskanzler mit Den üb­rigen Mitgliedern des Kabinetts Platz genommen. Von Den Kommunisten ist gen, Die Verkündung der Monate auszujetzen.

st ein Antrag eingegan-

Ioung=®efe6e um zwei

Zu Beginn der Aussprache nahm sofort Reichs­kanzler Müller das Wort. Er führte un einzel­nen aus: Bei den Verhandlungen um den Uoung- Plan war für Deutschland die Befreiung der Rheinlande sowie die Neuregelung der Re­parationsfrage das Ziel. Die Reichsregierung setzt sich auch bei Beginn der dritten Lesung nachdrück­lich für eine gleichzeitige Verabschiedung, aller die­ser Gesetzesvorlagen ein. Sie hat niemals ein Hehl daraus gemacht, daß der Sachverständigenplan und die zu feiner Inkraftsetzung getroffenen Abkommen auch nach ihrer Ueberzeugung hinter den berechtig­ten Erwartungen Deutschlands weit Zurückbleiben und daß die Kritik in manchen Punkten leider be­rechtigt ist. Ausschlaggebend muß für uns aber blei­ben, ob das Ergebnis als Ganzes dem deutschen

Die SOtußadfttmmuus im Reichstag

Berlin, 12. März. Die Heuke im Reichstag vorgenommenen Schlußabstimmungen über die Zounggefetze hatten folgendes Ergebnis:

Artikel 1 des Gesetzes über den Doungplan wurde in dritter Lesung mit 266 gegen 193 Stimmen bei drei Enthaltungen angenommen, die übrigen Artikel wurden in einfacher Abstimmung angenommen. Die Schlußabstimmung über den Joungplau ergab dessen Annahme mit 270 gegen 192 Stimmen bei drei Enthaltungen.

Das Reichsbahngesetz wurde mit 299 gegen 156 Stimmen bei drei Enthaltungen angenommen.

Das Reichsbankgesetz wurde mit 307 gegen 150 Stimmen bei drei Enthaltungen angenommen.

Das deutsch-amerikanische Schuldenabkommen wurde in einfacher 2lbftimmung genehmigt.

Das deutsch-polnische Liquidationsabkommen wurde mit 236 gegen 217 Stimmen bei acht Enthaltungen angenommen.

Alle übrigen Liguidationsverträge wurden in der Schlußabstimmung mit 256 gegen 194 Stimmen bei acht Enthaltungen angenommen..

Gemeinwohl förderlich ist oder nicht.

Der Antrag aller Oppositionsparteien, die Verkündigung der Iounggesehe nm zwei Monate auszu setzen, wurde angenommen. Zur Annahme genügt die Zu­stimmung eine-. Drittels der Abgeordneten. Zur den Antrag stimmten 173, dagegen 289

Die Reichsregiernna erklärl mit voller lieber- Abgeordnete. Das erforderliche Drittel ist also erreicht.

Zeugung, dass sie m.der Neuregelung einen Der Ankraa der Realerunasvarteien. die D ounaae

Zeugung, daß sie in der Neuregelung einen Fortschritt gegenüber dem bisherigen Zustande der Dinge erblickt. Die Regelung der Repa- rationsfragen, wie sie seht vorliegt, befreit die deutsche Wirtschaft von dem lähmenden Zustand der Unsicherheit der wirtschaftlichen Zukunft.

Trotz her außerordentlich schweren Lasten des neuen Planes ist die Reichsregierunq überzeugt, daß der Versuch der Durchführung nicht zum Nachteil Deutschlands ausfallen wird, aus der bestimmten Erwartung heraus, daß auch die Gläubigermächte ihre Verpflichtungen nicht minder ehrlich durchfüh­ren werden als Deutschland.

Sein Mensch in der Well kann heute mit ehr­licher Ueberzeugung die Auswirkungen des Doung-Vlanes prophezeien. Wir können nur fest steifen, daß Deutschland den neuen Dian mit der aufrichtigen Bereitschaft, ihn durchzuführen, annimmt, und daß es sein Bestes tun wird, die eingegangenen Verpflichtungen zu erfüllen.

Die ReichsregiLrung steht um so mehr für ihre Unterschrift ein, als das Vertragswert selbst die Entwicklungsmöglichkeiten enthält, die im Interesse der Erhaltung Des deutschen Wirtschaftslebens ein­geschaltet werden mußten. Alle ausländischen Kon­trollen werden Wegfällen. Die Finanzpolitik Deutschlands ist in Zukunft frei. Das Gegenstück zu Dieser Freiheit ist Selbstverwaltung, auch für die Uebertragung der Reparationszahlungen an das Ausland. Falls dies trotz Deutschlands gutem Wil­len mißlingt und Gefahren für Währung und Wirt­schaft drohen, kann Deutschland Das Moratorium erklären oder den beratenden Sonderausschuß ein« berufen, so daß erneut Sachverständige die Gesamt­sachlage zu prüfen haben. Alle Mißdeutungen und Zweifel in der S a n k t i o n s f r a g e sind unbe­gründet. Durch die Beseitigung der Reparations- fommiffton und durch die Einführung der Organe des Neuen Planes ist dem Sanktionslystem des Vertmaes von Versailles der Boden entzogen. Das Rheinland ist von der 6onber = Haftung befreit. Alle Streifragen find künftig vom Schiedsgericht zu entscheiden Die Bestimmun­gen des Planes darüber sind erlchävfend, w dan daneben irgend welche anderen Befugnisse der Gläubiger nicht in Betracht kommen. Selbstver­ständlich steht die Erfüllung der außerordentlichen Reparationsleistungen, zu denen wir vervnimtet sind, unter den gemeinen Regeln des Bolkerrecnis. Aber auch gegen die Rechte, die das gemeine Völ­kerrecht den Gläubigern atbt, haben wir für Den äußersten Fall noch Garantien eingeschaltet. Dieter äußerste Fall, daß nämlsch Deiistchland Den Plan »zerreißt" kann nur von der höchsten internatio­nalen Rechtsinstanz sestgestellt werd->n und vor einer solchen Feststellung. Die wir praktisch als eme Un­möglichkeit betrachten dürfen, können die Gläubiger überbauvt keine Schritte oeaen Deutschland tun.

Die Räumung der befehlen Gebiete ist gesichert. Erhobenen Sinnes sehen wir dem Tag entgegen, an dem wir die Befreiung der Rheinlande feierlich begehen und den Rhein­ländern für ihre Irene und die Opfer danken können.

Bedauerlich bleibt allerdings, daß die Saarver- Handlungen noch zu keinem greifbaren Ergeb- nis geführt haben Ich bin der festen Hoffnung, daß Der Befreiung der Rheinlands und der Pfalz bald Die des Saargebietes folgen mir-.

Der Antrag der Regierungsparteien, die Dounggesehe für dringlich ;u er klären, wurde mit 283 gegen 174 Stimmen bei vier Enthaltungen angenommen. Durch diesen Beschluß. für den einfache Mehrheit genügt, wird, wenn auch der Reichsrat die Gesetze für dringlich erklärt, erreicht, daß der Reichspräsident ungeachtet des Aus- sehungsbeschlufses die Hounggesehe verkünden kann.

Das kommunistische Mißtrauensvotum gegen den Reichskanzler wurde mit 277 gegen 169 Stimmen bei 13 Enthaltungen abgelehnt.

Der Antrag der Regierungsparteien, -er die Erklärung des Reichskanzlers billigt, wurde nik 248 gegen 170 bei 19 Enthaltungen angenommen.

Die Rückkehr zu stabilen und stetigen Verhält­nissen, die wir bestimmt erwarten, macht erst den Weg für eine sinanz-, staats- und wirl- schaskspolitischs Reform frei.

Im Sinne des Finanzprogramms vom Dezember erklärt die Reichsregierung erneut, daß Deutsch­lands Wirtschaft dringend der Entlastung bedarf, die zu dem frühest möglichen Zeitpunkt erfolgen muß.

Vor allen Dingen aber ist eine Sanierung der Finanz und Kassenlage des Riches, der Länder und Gemeinden Die unerläßliche Voraussetzung für eine Rückkehr zu geordneten Finanzverhältnissen. Des­halb hat die Rejchsregierung den Haushaltsplan für 1930 mit größter Sparsamkeit aufgestellt und in sich ausgeglichen.

Neue außerordenlNche Ausgaben Dürfen künftig nur eingestellt werden, wenn die Deckung feslstehl.

Vorläufig darf ein Anleihebedarf erst dann wieder in den Haushalt eingestellt werden, wenn der alte endgültig abgebe (ft ist. Alle Verpflichtungen dürfen nur" im Rahmen der vom Reichsfinanzminister be- reitgestellten Mittel eingegangen werden.

Die Erwerbslosigkeit wird sich, wenn es gelingt, die Wirtschaft wieder anzukurbetn, nicht so ungün- ltig auswirken wie zurzeit. Die Reichsregierung wird mit allem Nachdruck) bemüht sein, die deutsche Sozialpolitik in den seither bewegten Bahnen fort« zuführcn.

Neue, rasch wirkende Maßnahmen gegen die Agrarnot sind in Vorbereitung.

Wir müssen die Roggenvorräte aus Zwei guten Erntejahren im Lande "verbrauchen und dadurch die Einfuhr ausländischen Weizens einzuschränken. Dazu bedarf es der Mitarbeit der gesamten Bevöl­kerung, an die ich hiermit appelliere. Eine Ge­fährdung der deutschen Wirtschaft ist ausgeschlossen. Die Furcht vor politischen Unruhen fördert die Kapitalflucht ganz zu Unrecht, denn die Regierung ist stark genug, Putschgelüste von links und rechts rücksichtslos im Keime zu ersticken. Die deutsche Republik steht heute unerschütterlich da.

Eine ruhige Fortführung der Deutschen Gesamt­wirtschaft, ihre Entlastung durch den Neuen Plan, die geplante Steuerreform, sowie die Maßnahmen zugunsten der Landwirtschaft sind die Grundlage, von der aus die Reichsregierung am Wiederaufbau Weiterarbeiten will. "Sie fordert dazu die Mitarbeit des Reichstags, die ihr nicht versagt werden darf, wenn das Volk nicht schweren Schaden leiden soll.

Die Ausführungen des Reichskanzlers wurden von Der Mehrheit vielfach mit Beifall begleitet^

während die Opposition an verschiedenen Stellen lebhaften Widerspruch erhob. Großer Lärm erhob sich namentlich aus der Rechten, als der Kanzler erklärte, daß niemand über die Auswirkungen des Doungplanes Sicheres prophezeien könne." Abg Goebbels (Nat.-Soz.i, der dem Kanzler erregte Zurufe machte, wurde zur Ordnung gerufen. Am Schluß fand die Kanzlerrede bei der Mehrheit starken Beifall, während bei den Kommunisten Pfui-Rufe ertönten.

Die GtLUung -ev Vavteie«

Abg. Dauch (D. Vpt.) gab für das Zentrum, die Sozialdemokraten, die Demokraten und die Deutsche Volkspartei zu dem Liquidationsab­kommen mit England, Australien und Neuseeland eine Erklärung ab, wonach die genannten Frak­tionen diesem Abkommen nur zustimmen, weil sonst England den Neuen Plan nicht ratifizieren würde. "In der Erklärung wird dann die Be­schränkung der Freigabe des liquidierten Eigen­tums und namentlich die Haltung Englands be­dauert und die Hoffnung ausgesprochen, daß sich auch bet der englischen Regierung noch eine andere Auffassung durchsetzen werde.

Abg. Wallraf (Dntl.). verwies auf die Er­klärung in der Reichskanzlerrede,, daß die Regie­rung mit allen Machtmitteln ausgerüstet sei,

raf (Dntl.). verwies auf die Er-

um Ruhestörungen von rechts oder links zu be­gegnen. Das könne doch nur bedeuten, daß die Regierung den Entwurf des neuen Republikschutz­gesetzes zurückziehen wolle (Heiterkeit rechts). Wäh­rend hier über den Noung-Plan geredet wurde, spielte sich hinter verschlossenen Türen das Sechs­tagerennen oder Dreiwochenrennen Um die Finanz' reform ab (Sehr gut! rechts). Man muß heute er­innern an die großen Hoffnungen, die seinerzeit aus den Geist von Locarno gesetzt wurden. Von diesem Geist war bei den Pariser und Haager Verhand­lungen wenig zu spüren. Dei Reichskanzler hat den Ausdruck feiner Enttäuschung nicht unterdrückt. Wir hätten es lieber gesehen, wenn er solche Worte in Paris oder Warschau gest rochen hätte. Hier handelt es sich um die Ausnutzung von Deutschlands Not­lage. Wir bedauern, daß Dr. Schacht nicht schon in Paris zurückgetreten ist (Rufe links: Wir auch!). Wenn der Noung-Plan vom Reichstag ange­nommen wird,

so beantragen wir die Aussetzung seiner Der- kündung. wir wollen dem Reichspräsidenten in aller Ehrerbietung Gelege-heit geben, noch- mass zu prüfen, ob er unter dieses Dokument seinen weltgeschichtlichen Namen setzen will

(Beifall rechts).

Gortschtwg auf Seite 3

See Schltttzstvich

Der wochenlange Kampf um die ^ouny Gesetze und um den Polenoertrag ist zu Ende geführt. Der Reichstag hat den Neuen Plan, in dem die Poungvorschläge für die Neurege­lung der Reparalionsfrage ihren Niederschlag gefunden haben wie auch das Polen-Abkou, men angenommen und damit unter dieses Ka­pitel den parlamentarischen Schlußstrich ge­zogen. Als man am 20. Februar d. J. im Haag das Schlußkapitel der langen Entwick­lungsgeschichte der Reparationsregelung, die bis in den September 1928 zurückreicht, unter­zeichnete, da hoffte man, daß der Reichstag seine Arbeiten spätestens am 15. Februar ab­geschlossen, d. h. die Ratifizierung vorgenom­men haben würde. Obwohl von vornherein klar war, daß Abänderungen des einmal be­schlossenen Vertragswerkes nicht mehr möglich waren, gestalteten sich die Beratungen in den vereinigten Reichstagsausschüssen doch höchst langwierig, so daß die Verabschiedung eine Verzögerung um einen Monat erfahren hat. s Wiederholt sah es aus, als ob die Beratungen lauf den toten Punkt angelangt seien, als ab es zu einer Regierungskrise tönernen würde, die die deutsche Außenpolitik in eine außer­ordentlich gefährliche Lage gebracht hätte. Allerdings bildete die Ursache für diese Gefahr nicht der Voungplan als solcher. Das Hinder­nis lag auf einem anderen Felde. Das Zen­trum hatte bekanntlich die Verabschiedung der Haager Vereinbarung von einer vorherige» Verständigung über die Finanz- und Steuer- frage abhängig gemacht eine Forderung, deren Erfüllung auch wir begrüßt hätten, die sich aber als undurchführbar erwies. Noch in 1 den letzten Tagen herrschte eine große Ver­wirrung, daß man um die Verabschiedung des Voungplanes ernste Befürchtungen Jjegen mußte. Das Zentrum wollte, da seine Forde­rung nicht erfüllt wurde, Stimmenenthaltung üben. Es bedurfte erst eines Eingriffes des Reichspräsidenten, der dem Zentrum zu ver­stehen geben mußte, daß er unter die Haager Gesetze und die Nebenabkommen seine Unter­schrift nicht setzen werde, wenn nur eine knappe Mehrheit des Reichstages ihre Zustimmung erteilen würde. Dieser Hinweis war richtig, denn eine so wichtige Entscheidung wie die über den Poungplan konnte sich nicht auf des Messers Schneide abspielen, während das Zentrum, eine Partei, die die Regierung im Haag gestützt hatte, Gewehr bei Fuß stand und aus der Verantwortung entlassen wurde. Ebenso zu begrüßen war aber auch, daß der Reichspräsident sein Wort dafür gab, daß das Finanz- und Steuerprogramm, das erst die Durchführung der Poung-Gefetze ermöglicht, wenn nötig, mit allen verfassungsmäßigen Mitteln verwirklichen werde. Dieses Wort Hindenburgs, auf dessen Einhaltung man rechnen kann, brachte die Verwirrung zur Auf­lösung, so daß die Mehrheitsparteien gestern ziemlich geschlossen für den Poungpkan und die Liquidationsverträge gestimmt haben.

Es ist überflüssig, heute nochmals die un­geheure Tragweite des Doungplanes zu be­leuchten. Es ist in der letzten Zeit darüber genug geredet, geschrieben und gestritten wor­den. ' Doch eine Feststellung muß, getrosten werden, nämlich die, daß keine der vielen De­batten über die Aussichten des neuen Kriegs­schuldenplanes unter dem Zeichen hochgradi­ger Begeisterung gestanden hat. Nicht nur von der Opposition, sondern auch von dem ganzen Block der Regierungsparteien und auch von den Kabinettsmitgliedern sind die Mängel der neuen Regelung, die Bedenken, die man gegen die einzelnen Punkte vieler Regelung haben kann, ja haben muß, sehr deutlich ausgesprochen worden. Wenn man sich trotzdem zur Annahme des neuen Zah­lungsplanes entschlossen hat, so nur deshalb, weil man sich dessen bewußt war, daß eine

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