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Liv. 44

Srettas den

21. Sebvuar

Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist Hanau. ' Bei «werschuldetem Ausfall der Lieferung infolge höherer Gewalt, Streit usw. hat der Bezieher keinen Anspruch aus Lieferung oder Nachlieferung oder auf Rückzahlung des Bezugspreises. / Für plahvorschrist m Srscheinungstage dèr Anzeige wird keine Gewähr geleistet., Geschäftsstelle: Hammerstr.s / Fernspr. 3956,3957,3958

1930

Das netteste

Kommerzienrat MeußdSrfer wurde gegen 100000 RM Sicherheit aus der Haft entlassen.

2a Belgrad sand gestern im Beisein des Diplomatischen Korps und Vertretern der südslawi­schen Regierung für Dr. Köster eine Trauerfeier statt.

Der Vorsitzende der radikale« Sammerfrak- Soa Lamille Lhautemps ist mit der Neubildung der französische« Regierung beauftragt worden. Er hofft, bis heute abend das Kabinett zusammenza- pelle«.

Das Reichskabinett hat beschlossen, an einer gemeinsamen Ratifizierung des deutsch-polnischen riquidalionsabkommms mit den Doungplan-Ge- sehe« festzuhalten.

Der Korrespondent des »Petit patifien" in Schanghai meldet, da alle Ausrufe zur Verständi- gung ohne Ergebnis geblieben sind, hat Tschiang- keischeck beschlosten, den Krieg gegen pen-si-schang zu beginnen. Lr hat seinen Truppen Befehl erteilt, sich für den Kampf bereit zu machen.

Der Reichsfinanzmlnister hat am Donners­tag die Bespreuungen mit den Sozialpolitikern der Regierungsparteien über das eigentliche Schmerzenskind seiner Finanzreform, die Sanie­rung der Arbeitslosenversicherung, zu Ende ge- führt. Ueber die gemachten Vorschläge ist es zu keiner Einigung gekommen.

Dev MfmMaxden-Mat

; Berlin, 20. Febr. Der neue Reichshaushalt schließt mit 7.88 Milliarden ab; öa,zu kommen noch

Deine Abivennung des V-lenvertvases Das Rsrchsrahktteii Wv gemekusame SldMmmung mit dem Sou«s-Vlmr

Bersin, 20. Febr. Das Reichskabineft hat heule abend in seiner kabineüs- sitzung, die von 5 bis 8 Uhr abends dauerte, eine für die Verabschiedung des Doung- planes und die parlamentarische Entwicklung außerordentlich bedeutsame Entschießung ge­fällt. Nachdem der Reichsaußenminister dem Kabinett über den Stand der Ausschußver­handlungen und den Doungplan und ferner über das deutsch-polnische Liquidationsab- kommeu Bericht erstattet hatte, beschloß das Kabinett im Sinne der Ausführungen des Reichsaußenministers, an feiner früheren Entscheidung festzuhalten.

Dieser Beschluß bâutet, daß sich der Mniister des Aeußern mit seiner Auffassung durchgesetzt tat, wonach zwischen dem deutisch-polnischm Liqm- datiionsabkommen und den übrigen Haager Ge­setzen eine politische Verbindung besteht, die nicht gelöst werden kann ohne eine Schädigung der aus­wärtigen Interessen des Reichs. Es wird sich nun fragen, ob diejenigen Parlamentarier, die für eine Abtrennung des polnischen Abkommens untreren, an dieser Auffassung festhalten und einen dahin­gehenden Antrag im Reichstag einbringen werden. Die größere Wahrscheinlichkeit spricht jedoch dafür, daß das Parlament dem heute gefassten Beschluß des Kabinetts sich «ächt entgegenstellen wird.

Berlin. 20. Febr. In Berliner poWschen Krei­sen wird die heutige Entscheidung des Kabinetts, die die Aufrechterhaltung der polMchen Verbin-

ganzen Vertragswertes beseitigt und das Deutsch­tum in Polen wenigstens in den Grenzen des Erreichbaren geschützt wird. Von besonderem In­teresse ist natürlich bèe Frage, ob die parlamen­tarische Durchdringung bei Aufrechterhaltung des Junktims möglich ist. Vor einigen Tagen hatten sich auch bei der Deutschen Dolksportei und dem Zent­rum Strömungen gegen die Verbindung geltend gemacht. Inzwischen dürfte die Fühlungnahme in den vereinigten Ausschüssen aber wieder einen Wandel der Auffassungen herbsigesührt haben. In politischen Kreisen nimmt man jedenfalls an, daß das Kabinett sich darüber vergewissert hat, daß der Polenoertvag trotz des Junktims im Reichstag eine Mehrheit finden wird. Don unterrichteter' Seite werden übrigens die Meldungen, wonach in Paris oder Warschau diplomatische Schritte wegen der Aushebung her Verbindung erfolgt Sein sollen, «nt- ichieden bestritten. Man weist darauf hin, daß «in«

Das LNknMev-venttonsgesetz

Don Albrecht Morath. M d. R.

Die Ueberschrift wird mir Kritik eintragen. Denn der dem Reichstag vorliegendeEntwurf eines Gesetzes über die Rechtsverhältnisse des Reichskanzlers und der Reichsminister (Reichs- ministergesetz)" schafft das Pensionsrecht der Minister ab. Aber di« Oeffentlichkest hat sich nun einmal trotz der amtlichen Bezeichnungen an das WortMinisterpensionsgesetz"' ge­wöhnt. Was seinen guten Grund hat; denn dieser Gesetzentwurf ist zum Teil die Erfüllung mehrerer Reichstagsentschließungen, die eine Neuregelung der Mbtisterpensionen fordern. Im alten Reich gingen die Minister meist aus der Beamtenlaufbahn hervor, und es war deshalb am zweckmäßigsten, das Ministerpensionsrecht aus dem Beamtenrecht zu entwickeln. An­sprüche eines Reichskanzlers ober Ministers auf Pension entstehen nach dem heute noch geltenden Reichsbeamtengesetz von 1873, wenn der Ausgeschiedene mindestens zwei Jahre das betreffende Amt bekleidet hat, oder wenn er eine Dienstzeit von mindestens 10 Jahren (als Beamter) hinter sich hat. Diese Regelung be­vorzugte im neuen Reich sehr erheblich die aus der Beamtenlaufbahn hervorgegangsnen Mi­nister. Sie gewannen schon am ersten Tag« ihrer Ministertätigkeit einen Pensionsanspruch, wenn sie vorher 10 Jahre Beamtendienst zu­rückgelegt hatten. Anders die aus den freien Berufen kommenden Minister. Nicht wenige haben schon vor Ablauf von zwei Jahren ihr .Mmistrrportefeuille abgeben müssen, und dann

'mit 3.234 MMarden gegen 3.287 im Vorjahre, sodaß der Gesamtetat sich auf 11.114 Milliarden pflegen 10.2 Milliarden im Vorjahre beläuft. In­teressant ist an den Einzelposden des neuen Haus- rhaltes vor allem, daß trotz der Ersparnisse aus dem Noungplan eine starke Steigerung des Kriegs­lastenhaushaltes eingetreten ist. Für den Hauptteil dieser Steigerung hat das allerdings nur formale Bedeutung. Auf Wunsch des Reichsrates tritt jetzt die Belastung der Industrie mit 300 Millionen und die der Eisenbahn mit 660 Millionen etatstechnisch besonders in Erscheinung und bewirkt so äußer- lich ein Anschwellen der Zahlen. Bei den einzelnen Verwaltungszweigen ist gegenüber dem Vorjahre eine Steigerung der Ausgaben um 400 Millionen «»getreten. Das Reich snncmzm i niste rium hofft aber, diese Summe durch Verhandlungen mit den Ressorts aus etwa 325 Millionen Herunterzu- drücken.

Die Mehrausgaben verteilen sich folgender­maßen: Die Kneifenfürsorge und die werteschaffertde ArbeitslosenBrsorge beanspruchen je 30 Millionen mehr, die Kriegsbeschädiqtenversorgung 40 Millio­nen. Der Haushalt des Reichswehrm miste riums ist um 50 Millionen höher als 1929. Der Grund liegt »um Teil in einer zwangsläufigen Steigerung der Perfowalausgaben, die sich aus der Besoldungs­ordnung ergibt. Außerdem war der vorige Reichs- wehretat als ein Notetat aufgezogen, von, dem Reichswehrminister Groener damals ausdrücklich erklärte, daß er nur für dieses eine Jahr in der Lage sei, für einen solchen Etat die Verantwor­tung zu tragen. So waren damals z. B. die Kosten für die Manöver gestrichen; sie sind in,die­sem Jahre wieder eingesetzt worden. Das Reichs- «rnährungsinimfterium erhält etwas über 30 Millionen mehr. Sie ergeben sich daraus, daß im vorigen Jahre für verschiedene große Posten nur Teilbeiräge eingesetzt worden waren, so für das landwirtschaftliche Notprogramm, das sich auf 20 Millionen belief, nur 7 Millionen, ebenso statt 7% Millionen für die Bewegung der Getreideernte Mir 3.75 Millionen. Diese Posten mußten jetzt voll eingesetzt werden. Im Haushalt des Verkehrs- Nkinisteriums, der im vorigen Jahr« ebenfalls be- sonherz stark beschnitten war, verursachen nament­lich die Aufwendungen für die Wasserstraßen rmd für die Luftfahrtindustrie eine Erhöhung, die sich zusammen mit anderen Mehrausgaben auf 20 Millionen stellt. Bei dem Kapitel Rsichsschuld muß- lm 30 Millionen mehr eingesetzt werden, ferner 44 Millionen Abführung an den Anleiheablgjungs- fonds. Beim Finanzministerium haben sich die Ausgaben um 25 Millionen erhöht. Dazu koinm-en noch so Millionen mehr an Besatzung-!- und Rau- wungskoften und 20 Millionen für das belgische Marknbkmnmen. ,

Wie wir erfahren, sind in dem jetzt vom Kabi- vett genehmigten Reichshaushalt für 1930 3 Millm- nen für die Zeppelin-LuftiEfbau G. m. b. H. etn= eellt. Davon sind 2% Millionen die Restrate für

Errichtung der neuen großen Luftschiffhall«, deren Fertigstellung bekanntlich die Voraussetzung für den Bair weiterer Luftschiffe bildet. Die übrige halbe Million ist für Stuidienfahrten desGnas Zeppelin^ bestimmt. Im vorjährigen Etat waren für die Halle 2 Millionen und für Studi«"sahnten ♦ine lralbe Million eingesetzt. Der Geiamtbetnaa für Friedrichshafen ist in diesem Jahre also eine halb« Million höher.

Dee DamH um die ArbettslofenvevKchevuns

S!ev Vorschläge und keine Einignng

Berlin, 20. Febr. Die interfraktionellen Besprechungen mit dem Reichsfinanzmini­ster, die der Ausgestaltung des Haushaltsplanes für 1930 gewidmet waren, find heute durch eine Aussprache des Ministers mit den sozialpolitischen Sachverständigen der Regie- rungsfraklionen einstweilen zum Abschluß gekommen. Es handelte sich dabei ausschließlich um die Sanierung der Versicherungsanstalt für Arbeitslose. Eine Einigung ist jedoch nicht erzielt worden, vielmehr steht sich eine Reihe von Vorschlägea gegenüber, für die in kei­nem Fall eine Mehrheit zu erzielen gewesen ist

Praktisch ging es um die Sicherstellung der dem Reich gesetzlich auferlegten Zuschüsse in einer Ge­samthöhe von 250 Millionen Mark. In den Be­sprechungen mit den Vertretern der Angestellten­versicherung ist dem Minister für dieses Jahr die Zusage gemacht worden, durch Ankauf von Eisen­bahnvorzugsaktien 50 Millionen Mark sicherzu­stellen. Der Minister hofft, auch für das nächste Jahr dieselbe Summe von der Versicherungsanstalt zu erhalten. Die Besprechungen mit den Vertretern der Invalidenversicherung werden erst Samstag zu Ende geführt werden. Alles in allem glaubt der Minister die Hoffnung hegen zu dürfen, daß er auf dem hier gezeigten Wege 150 Millionen Mark zu sammenbringen wird. Im wesentlichen wird dann also noch der Betrag von 100 Millionen zu decken sein. Darauf bezögen sich die in der heutigen Be­sprechung gemachten Vorschläge. Vier Vorschläge lagen vor. Einmal wurde gewünscht, wan solle auf dem Wege der Reformen die Einsparung von 100 Millionen versuchen. Dieser Vorschlag fand jedoch sehr starken Widersppruch. Es wurde darauf hin­gewiesen, mit Reformen sei wenig zu erreichen, und wenn man sie tatsächlich durchführe, würden die eben erst ersparten Ausgaben der Arbeitslosenver­sicherung bei den Gemeinden sofort wieder neu entstehen.

Der Finanzminister selbst hatte den Vorschlag gemacht, man solle die Selbstverwaltung, also die Reichsanstalt für Arbeitslosenversicherung selbst mit der Aufgabe betrauen, die zur Deckung des Defizits notwendigen Maßnahmen durchzuführen. Dabei sollte allerdings der Reichsversicherungsanstalt die Pflicht aufcrlegt werden, Erhöhungen der Beiträge oder Herabsetzung der Leistungen nur mit qualifi­zierter Mehrheit zu beschließen. Dadurch sollte ver­hindert werden, daß die in der Selbstverwaltung vertretenen beiden Gruppen, Arbeitgeber und Ar­beitnehmer sich gegenseitig majorisierten. Sollte ein solcher Beschluß nicht zustande kommen, so sollte die Entscheidung beim Reichskabinett liegen. Diesem Vorschlag liegt also der Gedanke zugninde: Wenn die Parteien sich nicht einigen können, dann muß

schließlich die Regierung den Weg finden, den die Parteien seit einem Jahre suchen, aber bisher nicht finden können. Diesen Vorschlag, die Selbstverwal­tungskörper entscheiden zu lassen, hat der Reichs- finanzminlster trotz der erheblichen Widerstände und der anderen Deckungsvorschläge bisher nicht zurück­genommen.

Der dritte Vorschlag lief darauf hinaus, die Differenz von 100 Millionen durch eine Beitrags­erhöhung der Arbeitslosenversicherung zu decken, die zwischen ein Viertel und ein halb Prozent liegen würde.

Der vierte Vorschlag bestand darin, die Gruppe derjenigen Festbesoldeten, die nicht mit der Sorge um die Sicherstellung des täglichen Brotes belastet sind gemeint waren die Beamten und jene An­gestellten, die einen langfristigen Dienstvertrag be­sitzen zu einem einmaligen Notopfer heranzu­ziehen, mit deren Hilfe man das 100 Millionen- Defizit der Arbeitslosenversicherung decken könnte. Der Betrag dieses Notopfers sollte nicht über den Betrag der Beitragsleistungen der Versicherungs- Pflichtigen hinausgehen, also nicht über 154 Pro­zent des Gehaltes.

Für keinen dieser Vorschläge konnte bei den Verhandlungen mit den Parteien Uebereinstim­mung hergestellt werden. Man war sich auch da­rüber klar, daß gerade die Frage des Notopsers im Zusammenhang mit dem Gesamtpproblem der Fi- nanzrcform erörtert werden müsse. Namentlich Reichsfinanzminister Dr. Moldenhauer wies auf die schwere einseitige Belastung einer Steuergruppe hin, die in diesem Notopfer liegen würde. Wer eine solche einseitige Belastung herbeifiihren will, muß aus dem Notopfer naturgemäß eine allgemeine Cin­kommenssteuererhöhung machen, die vollkommen dem Finanzprogramm widersprechen würde, wie es die Regierung im Dezember aufgestellt hat.

Der Finanzminister wird nunmehr dem Kabinett eine Vorlage unterbreiten, die seine Vorschläge für die Deckung des genannten Fehlbetrages enthalten wird. Dann werden die Besprechungen mit den Fraktionen wider ausgenommen werde«.

oder weniger gekünstelt die Paragraphen 46 und 47, sowie 52 des Reichsbeamtengesetzes herangezogen, d. h., man suchte aus der frühe­ren Beschäftigung der Minister eine anrech­nungsfähige Zeit praktischer Beschäftigung außerhalb des Dienstes des Râhs oder eines Landes. Nicht selten aber trugen Minister- kandidaten aus freien Berufen Bedenken, ihren Beruf aufzugeben und in ein Kabinett einzu­treten, weil sie mit Sorge an den Wiederauf­bau ihres Berufs nach ihrem Rücktritt aus dem früheren Ministeramte denken mußten.

Die Reichsregierung hat deshalb einen neuen Ministertyp geschaffen. Der Entwurf stellt zwar ReichskanAer und Reichs­minister in ein öffentlich rechtliches Amts­verhältnis, nimmt sie aber aus dem Beamten- recht heraus.. Der Entwurf muß deshalb sämt­liche Rechtsverhältnisse der Minister regeln und eine ganze Reihe von staatsrechllich recht interessanten Streitfragen lösen. Die Oeffent- lichkeit interessieren weniger diese Fragen als jene, die sich mit den Ämtsbezügen besassen. Reichskanzler und Minister beziehen unver­ändert das durch die Besoldungsordnung von 1927 festgesetzteAmtsgehalt". Es beträgt für den Reichskanzler jährlich Mk. 45 000. und für die Reichsminister jährlich Mk. 36 000.. Dazu tritt zurzeit ein örtlicher Sonder­zuschlag von 3 Prozent und für den Fall, daß keine Dienstwohnung gewährt wird, eine Wohnungsentschädigung' von Mk. 3600.. Treten Minister von ihrem Amt zurück, so er­halten sie in Zukunft ein Uebergangsgeld, das mindestens für sechs Monate und höchstens für fünf Jahre gezahlt wird, und zwar für die gleiche Zahl von Monaten, für die der Berech­tigte ohne Unterbrechung Amtsbezüge erhalte» hat. Wer das 50. Lebensjahr vollendet hat, ge­nießt für die Zeit, Sie er danach im Minister­amt gugebradjt hat, ein zusätzliches lieber» gangsgelb. Das Uebergangsgeld beläuft sich für die ersten drei Monate auf den vollen Be­trag der Amtsbezüge, für die spätere Zett auf 50 v. Hundert dieser Bezüge.

Der Entwurf beseitigt ferner die Vorzugs­stellung der Beamten. Sie werden am Tage ihres Eintritts in ein Kabinett in den Ruhe­stand versetzt und zwar mit einem Ruhegehalt von 80 v/ Hundert ihres ruhegehaltsfähigen Diensteinkommens. Man kann sagen, daß durch diese Regelung es den Beamten praktisch un­möglich gemacht wird, ein Ministerportefeuive anzunehmen; denn die Aussicht, nach viel­leicht kurzer Ministerherrlichkeit den Rest des Lebens mit einem Ruhegehalt zu verbringen. das je kleiner ist, je kürzer die Bearntendienst»

Die Moe Kummer umfaßt 1C Seite«