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6. SeSruar
193C
Annahme des VounMlans im Reichsrat
Die Annahme des Sounsvranes die Sovaussetzuns fite die Srnanr- eefevm - Das Saager Saupigefetz und die Aebengesetze mit LS gegen 6 «Stimmest bei 12 Enthaltungen angenommen
I
' Berlin, 3. Febr. Der Reichsrak hak Heuke mittag dem Zoungplan mit 48 gegen 6 Stimmen bei 12 Enthaltungen seine Zustimmung erteilt, s Gegen das Gesetz stimmten nur die Ostprovinzen Preußens: Ostpreußen, Drandenburg, Pommern, und Riederschlesien sowie das Land Thüringen. Enthaltung übten die Vertreter Bayerns und Mecklenburg-Schwerins.
Die Beratung der Haager Vereinbarung in den Ausschüssen des Reichsrates hat sich sehr stark verzögert. Infolgedessen konnte sich die Vollversammlung des Reichsrates erst gestern mit den in Frage kommenden Vorlagen beschäftigen. Die Verzögerung hat den Eindruck erweckt, als sei der Noungplan im Reichsrat auf Schwierigkeiten gestoßen. Die gestrigen Verhandlungen haben aber gezeigt, daß dem nicht so war. Abgesehen von dem Widerstände Bayerns und einiger kleiner Länder und preu- ‘ Uchen Provinzen hat der Noungplan nebst den dazu gehörigen Regierungsvorlagen im Reichsrat ; glatte Zustimmung gefunden. Die Mehrheit für die Regierung ist sogar sehr erheblich ausgefallen.
Die Ausschüsse haben, wie es ihre Pflicht war, ^Sen Noungplan und die Vorlagen ganz genau Murchgeär-beiW und das hat wohl längere Zeit in H^pru^ Senouftnen, als ursprünglich erwartet
MReichs rates nur unter urückstellung »sehr schwerer Bedenken erfolgen ■ konnte. Es wird in dem Bericht offen ausgespro- r chen, daß nach Ansicht der Reichsratausschüsse in [ die Durchführbarkeit des Noungplanes die schwer- ; sten Zweifel gesetzt werden müssen, sowohl in der j Fähigkeit Deutschlands, die Jahresleistungen aufzubringen, wie in die Möglichkeit, die aufgebrachte Summe dann in fremder Währung an die Eläubigermächte zu transferieren. Trotzdem sind die Ausschüsse zu einem zustimmenden Votum gelangt, weil dem eben gekennzeichneten schweren Nachteil doch auch Vorteile gegenüberstehen. Ausschlaggebend war für die Entscheidung der Ausschüsse, daß die Finanzlage des Reiches ■ eine Rückkehr zu dem Dawes-Plan ! nicht vertragen hätte. Wenn auch auf die Dauer unerfüllbar, so sind die Leistungen, die uns nach dem Noungplan aboerlangt werden, doch leichter als die bisherigen. Deshalb glaubten die Ausschüsse, eine Ablehnung der Haager Vereinbarung i nicht verantmorten zu können. Im Plenum des ; Reichsrates hat eine große Debatte vor der 2lb= füinmung nicht mehr stattgefunden. Nur einige Vertreter haben die kurze Erklärung abgegeben, sie könnten den; Beschluß des Ausschusses nicht zustim- Mn. Man kann also annehmen, daß die Mehrheit des Reichsrates, die den Noungplan und die Re- gterungsvorlagen angenommen hat, von denselben Erwägungen bestimmt worden ist, die für die Ausschüsse maßgebend waren.
Stärkerem Widerstand als der Youngplan und die übrigen Liquidationsoerträge ist das Liquidations-Abkommen mit Polen begegnet. Die Ausschüsse des Reichsrates sind aber auch hier zu einem zustimmenden Votum gekommen, dem sich die Vollversammlung des Reichs- rntes angeschlossen hat. Für die Ausschüsse war die Ueberlegung maßgebend, daß der Vertrag trotz aller Opfer, die Deutschland zugemutet werden, doch auch wertvolle Sicherungen für den deutschen Bodenbesitz in Polen enthalte. In Uebereinstim- mung mit dem Gutachten der Reichsregierung wurde die Frage verneint, ob das Liquidationsab- kainmen verfassungsändernd sei. Was die Dchad- loshaltung der deutschen Liquidationsgesästidigten anlangt, so war man der Ansicht, daß eine Ent- schädigung mindestens in derselben Höhe eintreten 'büsse, die von der schiedsgerichtlichen Instanz hätte erwartet werden können.
Der Reichsrat hat die Nounggefetze verabschiedete — in den nächsten Tagen werden sie vor den Reichstag kommen, der zur Verabschiedung dieser Gesetze allerdings viele Tage brauchen wird.
Dk« «âsvakS-Debatie
. Berlin. S. Febr. Sie tieutlfle D»lMd»»« des Reichsrats beschäftigte sich mit den Er- Sebnissen der Haager Konferenz. Der General- erichterstatter, Ministerialdirektor Dr. Brecht,
BtMtiHen
zu den Vonns-Getehen
GvnndSesende MuLsäleds zwischen Zoung-PZan und Dawss-NSau
Berlin, 5. Febr. Die Reichsregierung hak den Gesetzentwürfen, die durch den Houng- Plan notwendig geworden sind, bei der Uebermittlung an die parlamentarischen Instanzen einige Denkschriften beigefügt, in denen versucht werden soll, das Verständnis des zur Inkraftsetzung des Berichtes vereinbarten Vertragswertes zu erleichtern.
Die Hauptdenkschrift entwickelt zunächst die grundlegenden Unterschiede, die zwischen dem Noungplan und dem Dawesplan bestehen. Sie verbreitete sich nämlich ausführlich über die finanzielle Umgestaltung der deutschen Reparatwnsschuld, die bisher in zweifacher Beziehung festgelegt war, nämlich durch den Londoner Zahlungsplan über 132 Milliarden und durch die Annuitäten des Dawesplans. Die Denkschrift gibt dann einen Ueberblick über die Ermäßigungen, die die Reparatwuslast,
--»»»«.»-».«».» «.w «« ^...^t.„r„,.H — „beratenden Sonderausschusses" liegen, ferner in der Verbindung der Reparationsfrage mit etwaigen Kriegsschuldennachlässen der Gläubiger und in dem Fortfall des komplizierten Systems von Verpfändungen und Kontrollen. Die Denkschrift erinnert daran, daß zwei Wege möglich gewesen seien, um die Einpfeh- lungen des Sachverständigenberichtes zum Gegenstand internationaler Bindung zu machen. Entweder konnte der Gesamtinhalt des Berichtes in einzelne Vertragsbestimmungen zerlegt oder , aber der Bericht konnte als Ganzes von den Regierungen angenommen werden. Das Haager Abkommen habe den zweiten Weg gewählt, der vom deutschen Standpunkt aus entschieden den Vorzug verdiene. Für die Klarstellung des rechtlichen Verhältnisses des Neuen Planes fei der entscheidende Grundgedanke, daß
die neue Regelung an sich vollständig und erschöpfend ist,
so daß die früheren vertraglichen Abmachungen in keiner Weise zum Eingreifen und auch nicht zur Ergänzung herangezogen werden können. Damit werden, fährt die Denkschrift fort, nicht nur alle Teile der Londoner Regelung von 1924, sondern auch die bisher formell immer noch zu Recht bestehende Festsetzung der deutschen Schuldsumme irn Londoner Ultimatum von 1921 endgültig hinfällig. Ebenso wird der gesamte, für die Durchführung der Reparationep im Vertrag von Versailles geschaffene und in den Vereinbarungen von 1924 ausgebaute Mechanismus beseitigt. Die Denkschrift erläutert ferner die Einzelheiten der Vereinbarungen mit verschiedenen Staaten, die neben dem Noungplan abgeschlossen sind, und hebt besonders die Bedeutung der schiedsrichterlichen Entscheidungen hervor, die für die Neuregelung «naßgeben ist. Von besonderem Interesse sind die Darlegungen der Denkschriften über die Sanktionsbestimmungen. Sie ergeben, daß
stellte fest, daß der Durchschnittswert der Annuitäten nach dem Neuen Plan einschließlich der Zahlung an die Vereinigten Staaten ohne die Dawes-Anleihe für die ersten 37 Jahre 1922,7 Millionen, für die ganze Zeit 1807 Millionen bc= trage, also mit der Dawes-Anleihe etwas unter 2 Milliarden Mark. Die Entlastung für 1929 betrage, wenn man die Zahlungen an Belgien und den einmaligen Beitrag für die Kommission berück- sichtiqe, 618",3 Millionen, die Entlastung für 1930 sei 665,1 Millionen und der Gegenwartswert der ganzen Rcparatiansschuld berechne sich bei Annahme eines Zinssatzes von 5/4 Prozent auf rund 34 Milliarden Reichs- m a r k. Diese Rechnungsart sei richtig. Man könne nicht statt dessen die Annuitäten einfach addieren und sagen, daß unsere Schuld 100 Milliarden beträgt.
Die jetzige Bemessung der Gesamtschuld^ auf rund 34 Milliarden Gegenwartswert erinnere an das Angebot der Regierung Fehrenbach-Simons nn März und April 1921 in London, das auf 50 Milliarden Goldmark abzüglich der bisherigen
das Sanktionssystem von Versailles und der
Londoner Vereinbarungen von 1924 beseitigt worden ist. Bei Schwierigkeiten im Rahmen der Durchführung des Neuen Planes finden lediglich die Verfahrensarten dieses Planes (Schiedsger'lcht) Anwendung. Selbst wenn von den Gläubigermächten behauptet wird, daß der außerhalb des Rahmens des Planes liegende äußerste Fall, d. h. Handlungen der deutschen Regierung, die ihren Willen beweisen, den neuen Plan zu zer
Ferner werden für den Fall einer für Deutschland ungünstigen Entscheidung dieser Instanz keineswegs Sanktionen, d. h. Strafmaßnahmen, festgelegt, sondern es wird lediglich enf- fprechend dem gemeinen Völkerrecht die Wie- dergewinnung der Handlungsfreiheit konstatiert.
Aus der Begründung des Gesetzes zur Aenderung des Reichsbankgefetzes ist hervorzuheben, daß das Reich grundsätzlich berechtigt .ist, Aenderungen am Reichsbahngesetz und an der Gesellschaftssatzung vorzunehmen, die durch eine Aenderung der Verhältnisse gerechtfertigt erscheinen oder deren tatsächliche Zweckmäßigkeit sich durch die Erfahrung ergeben habe. Voraussetzung ist lediglich, daß die Aenderungen die Bestimmungen über die Reparationszahlungen und die für sie vorgesehenen Garantien sowie den unabhängigen Charakter der Gesellschaft mit ihrer selbständigen Verwaltung nicht beeinträchtigen.
Durch diese sogenannte Revisionsklausel ist also die Möglichkeit gegeben, daß der für die Dauer von 37 Jahren nicht übersehbaren Entwicklung des gesamten Verkehrswesens auch auf dem Gebiete der Reichseisenbahn Rechnung getragen werden kann.
Endlich ist die Denkschrift zu dem Entwurf eines Gesetzes über das deutsch-amerikanische Schulden- abtommen zu errvähnen, in der es u. a. heißt: Da die Politik der Vereinigten Staaten, die Verbindung zwischen den Forderungen der Vereinigten Staaten und den Forderungen der übrigen Mäu- bigermächte völlig zu lösen und ein unmittelbares deutsch-amerikanisches Schuldvsrhältnis zu begründen, sich mit den eigenen Absichten der deutschen Regierung über die Gestaltung der deutich-amerika- nischen Beziehungen auf diesem Gebiet deckte, habe die beufidje Regierung keine Bedenken gehabt^ auf die bezüglichen Anregungen der Vereinigten Staaten einzugehen und ein Sonderabkommen vorzu- bereiten.
deutschen Vorleistungen gegangen sei, wobei nach deutscher Rechnung eine Schuld von etwa 30 Milliarden Gegenwartswert übrig geblieben wäre. Die Gläubigermächte hätten damals dieses^An gebot, man könne wohl sagen mit Hohn unb Spott» zu- rückgewissen und hätten statt dessen einzelne 132 Milliarden Goldmark in Iahreszablunaen verlangt, die ab 1929 fünf Milliarden und ab 1932 sechs Milliarden hätten betragen sollen. Das Rein der damaligen deutschen Regierung hätten die Gläubiger- mächje mit der Besetzung weiterer deutscher Städte beantwortet. Erst auf dem Umwege über die Erfüllungspolitik sei es allmählich gelungen, der Welt die Grenze des Möglichen etwas mehr zum Bewußtsein zu bringen.
Die jetzt vereinbarten Jahreszahlimgen seien immer noch so hoch, daß auch von uns niemand die Verantwortung übernehmen könne, ihre Aufbringung und noch weniger ihren Transfer als gesichert zu belrachken. Wir hätten in dieser Hinsicht die größten Zweifel. Für unsere LnUnudung komme es aber nicht nur auf die absolute Hohe der Iahreszahlungcu an, sonst wurden wir bas
Abkommen ablehnen. Es sei und bleibe in der Geschichte ohne Vorgang, daß ein Volk neben seinen eigenen Kriegskosten eine solche Kriegsschuld zahlen soll. Aber die Jahreszahlungen seien doch wesentlich geringer als die, zu denen wir zurzeit auf Grund des Londoner Abkommens von 1924 verpflichtet feien. Lehnten wir den neuen Vertrag ab, so bleibe bis auf weiteres der alte in Kraft. Das sei der Kernpunkt.
Der Berichterstatter wies darauf hin, daß unsere wirtschaftliche Lage im Zeichen schwerer Krisen stehe. Mit der Annahme des Neuen Planes höre die unwürdige Finanzkontrolle auf. Vier Gründe, und zwar:
1.
die sofortige Ermäßigung der Gesamtannuität
2.
3.
um zunächst rund 700 Millionen;
die Möglichkeit, bei weiterer stiger Wirkschaftsentwicklung neue Handlungen herbeizuMren; die wirtfckmfllichen katastrophalen einer Ablehnung;
ungün- Ver-
Folgen
4. der Fortfall der Finanzkontrolle
hätten die Ausschüsse veranlaßt, trotz der ungeheuren Gesamtlast die Z u st i m m u n g z u dem Ab komme n zu empfehlen. Zu diesen finanziellen Gründen komme die Räumung des Rheinlandes bis zum 30. Juni dieses Jahres. Die Ausschüße hätten sich ferner davon
ertrages hinfällig werde. Reichsbahn und Reichsbank würden jetzt rein deutsche Unternehmungen mit rein deutschen Vorständen unb Verwaltungsräten.
Für die bayerische Staatsregierung bedauerte der bayerische Ministerpräsident Held, daß im Ausschuß der bayerische Vertagungsantrag abgelehnt worden sei. Die Finanzlage des Reiches, der Länder und Gemeinden trewe einer Katastrophe zu. Ohne eine vorherige Sanierung sei es unmöglich, das Haager Abkommen zu erfüllen. Ueberdies, so betonte der Redner, sei dieses Abkommen wiederum ~ auf der Kriegsschuldlüge aufgebaut. Eine Zustimmung zum Haager Abkommen wäre nicht zu verantworten, wenn nicht im gleichen Zeitpunkt wenig stens Vorsorge für eime innere Sanierung der öffentlichen Finanzen des Reiches, der Länder und der Gemeinden getroffen sei. Es fei eine unmögliche Zumutung, die Entscheidung über das Haager Abkommen in dem vorgesehenenEil- tempo zu treffen.
Die bayrische Staafsregieruna betrachte das Haager Abkonimen unb die Sanierung als eine untrennbare Einheit und müsse beantragen, daß beides gleichzeitig behandelt unb verabschiedet werde.
Die deutsche Zentrumspartei und die Bayrische Volkspartei hätten Anträge im gleichen Sinne gestellt, und diese Parteien würden nicht Unerfüllbares verlangen.
Reichsaußcnminister Dr. Curtius wandte sich gegen die Bemerkung des Vorredners, daß das neue Abkommen auf der Kriegsschuidlügs aufgebaut sei. Dazu habe er zu erklären:
i. habe die gegenwärtige Reichsregierung wie alle anderen stets gegen das Kriegsschuldurteil des Versailler Vertrages Einspruch erhoben und werde alles daran setzen, um die Wahrheit ans Licht zu bringen:
2. hätte die deutsche Reichsregierung niemals einen Vertrag vertreten, der die Anerkennung dieses Kriegsschüldurteils in sich geschlossen hätte.
Reichsfinanzministcr Dr. Moldenhauer verwies auf feine letzte Reichstagsrede über die energischen Bemühungen der Reichsregierung, schleunigst die Reichskape zu sanieren und eine durchgreifende Reichsfimmzrsform vorzubereiten. Die Arbeiten feien so gefördert, daß heute das Reichskabinett sich mit seinen (Moldenhauers) Vor- schlagen zum Haushalt 1930 beschäftigen werde. Ende nächster Woche werde er, der Minister, mit den Finanzministern der Länder beraten, vor allem über die Beseitigung der Kassenngt. Ueberdies je:
die Voraussetzung für eine Sanierung die vorherige Annahme des Venen Bians.
Die Reichsregierung müsse dem bayrischen Antrag widersprechen, weil eine Vertagung sich unter Um ständen auf sehr lange Zeit erstrecken, oder be
Die heutige Nummer umsaht 13 Seiten