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He. 16
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20. Sarma«
1630
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" — Die endgültige Festlegung des Vertrages der deutschen Reparationen ist erfolgt. Heute findet die Schlußsitzung im Haag und Unterzeichnung des Protokolls statt.
— 3n Rüsselsheim wurde auf das Auto des hessischen Innenministers Leuschner ein Ueberfall verübt. Der Minister konnte sich noch rechtzeitig in Sicherheit bringen.
— Der deutsche Städtetag fordert von der Finanzreform, daß einer Senkung der Einnahmen auch ein Abbau der Aufgaben folgen müsse.
— Der Aelkestenrak des Reichstages hat entsprechend dem Voranschlag des Präsidenten beschlossen, den Reichstag zum kommenden Donnerstag einzuberufen.
— Die würkembergischen Demokraten haben beschlossen in die Regierung einzutreten.
— Bei dem Sleuerstreik in Indien ist es verschiedentlich zu Zusammenstößen mit der Polizei gekommen.
— Me Havas aus Nanking meldet, haben die Truppen der Rationalregierung die Offensive auf der Linie Tientsin—Pukau wieder ausgenommen. Sie rücken gegen Pengpu, das Hauptguartier des aufständischen Generals Scha Pu San, vor. Zahl- reiche Verwundete treffen in Nanking ein.
SruamvekoLm
I / Berlin, 19. Jan. Die Vorstände des deutschen
Kn der Die Städte stehen noch wie
H vor auf dem Standpunkt, daß eine Senkung ihrer Einnahmen nur in Zusammenhang mit einem plan- mäßigen Abbau der Aufgaben in Betracht kommen y könne. Mehr denn je ist es Grundsatz jeher Kom- I munalpolstik, neue Ausgaben nicht ohne gleich- I zeitige Deckung zu beschließen. Aus der gleichen Grundsinstellung heraus müssen Fehlbetrags- obichlüsse für 1929 und Fehlbetraghaushalte für 1930 mit allen Mitteln vermieden werden. Die Voraussetzungen für die Reichsfinanzreform sind in den festen Wochen völlig verändert. Für jede Reform verlangen wir Gemeinden, daß die Höhe her dringlichen Ausgaben auch für die Bemessung der Einnahmen in vollem Maße zugrunde gelegt werden muß. Dabei müssen sowohl im Interesse der Allgemeinheit, als auch der Kommunen ausreichende bewegliche Einnahmen mit vorgesehen werden.
Die Vorstände befaßten sich weiter mit der wirtschaftlichen Betätigung der Gemeinden. Sie waren : der Auffassung, daß die Universalität der Zustän- ! digkeit, die ye deutschen Gemeinden mehr als hun- : dert Jahre besessen haben, auch jetzt in vollem Umfange aufrechterhalten werden müsse.
Gvwettevuus der wüvtiemb. Kesrevutts
Stuttgark, 19. Jan. Der Vertretertag der Deutschen Demokratischen Partei Württembergs und I Hohenzollerns war von mehr als 200 stimmberech- I tigitzu Vertretern aus dem ganzen Lande besucht. Der Lanldesvorsitzende der Partei, Abg. Dr. Bruck- k wann-HMbronn, vertrat den Standpunkt des Tei- s les der Fraktion, der sich für Eintreten in die jetzige Regierung aussprach. Abg. Johannes Fischer ' vertrat als Mitberichterstatter den entgegengsseß- i ton Standpunkt. Diesen beiden Vorträgen,, folgte - eine mehrstündige Aussprache, in der das Für und I Wider eingehend erörtert wurde. Dabei ergab sich, i daß für ein enges Zusammenarbeiten mit der Deut- I schen Volk spartet die flanke Versammlung einmütig I eintrat. Dagegen ergab eine geheime Abstimnmng über die Beteiligung an der Regierung, daß von i 202 abgegebenen gültigen Stimmen 105 für Eintreten in die Regierung und 97 dagegen stimmten.
Die demokratische Laudtagsfraktion trat tm ( Anschluß daran sofort zu einer Fraktiomssißung zu- s flammen, um zu diesem Ergebnis Stellung zu s nehmen. Sie kam zu dem Entschluß, daß dre j Fraktion daraus die entsprechenden Folgerungen I Zu ziehen lzabe. Auch diejenigen Mitglieder der t Fraktion, die bisher den entgegengesetzten Standpunkt vertraten, erklärten, unbeidjabet ihres «tge- I nen Standpunktes sich nun dem Beschluß des Ver- treterdages zu fügen und in seinem Auftrag zu ver- ; handeln. Die Fraktion erklärt sich deshalb damit einverstanden, daß Rechtsanwalt Dr. Reinhold Mater mit Staatspräsident Dr. Bolz darüber in Verhandlungen eintrete, auf welcher Grundlage er das SBi elfd)a f t sm ini stet ium übernehmen könne.
Stuttgart, 19. Jan. Der Staatspräsident hat aus Anlaß der Erweiterung der Regierung den Justiz. und Wirtschaftsminister Dr. Benetic «m seinem bisherigen Amte als Wirtschaftsminister entbunden und den Rechtsanwalt Reinhold Rlmer- Stutfgarf zum wirlfchaslsminifler ernannt. Gleichzeitig' hat das Staafsminifferium den Schultheiß Rath in Lustnau, Mitglied des Landtags, zum ehrenamtlichen Beirat des Staatsministeriums mit der Amtsbezeichnung Staatsrat berufe».
Dev Abschluß des Kaasev Monßeseuz-Aedeiisn
Zettle Ättievzerchttttus des Vevivases - GruudfätzUche Mursttttg r« des Evepavatrousfvage
Haag, 19. Ian. Die Sitzung des Komitees für deutsche Reparationen, an der die sechs einladenden Mächte und die kleineren Mächte teilnahmen, ist heute vormittag um 11.15 Uhr nach mehrfachen Verschiebungen zustande gekommen. Sie dauerte nur etwa % Stunde und endigte mit einer vollkommenen Erledigung des Konferenzprogramms und der Zustimmung zur Anlerzeichnung der Schlußakte, die morgen vormittag 9.45 Ahr in feierlicher öffentlicher Sitzung vor sich gehen wird.
Der Vertrag, der morgen in öffentlicher Sitzung als „Accord" unterzeichnet werden soll, beginnt mit einer
Einleitungsklausel
Darin wird auf die Willenskundgebung der deutschen, belgischen, französischen, englischen italienischen und japanischen Regierung vom 16. September 1928 in Genf zur „vollständigen und endgültigen Regelung des Reparationsproblems" zurückgegriffen. Es wird der Doungsche Bericht vmn 7. Juni 1929 und dessen grundsätzliche Billigung durch das Haager Protokoll doch 31. August dessel» den Jahres erwähnt. Als Vertragsbeteiligt« werden alle die hier durch besondere Abordnungen ver- trenenen Staaten aufgeführt: Australien, Neuseeland, Südafrika, Griechenland, Polen, Portugal, Rumänien, bie Tschechoslowakei, Südslawien usw.
Der erste Artikel gibt dem Kind den Namen des „Neuen Plans". Dadurch wird gleich an= längs des Vertragswerks die aründlicbe Umaeitvl-
worden mar. Als eine immerhin bezeichnende Kleinigkeit ist zu vermerken, daß in diesem Artikel 1 nach feiner ersten Fassung die endgültige Regelung „der aus dem Krieg sich ergebenden finanziellen Frage" angekündigt war. Heute heißt es „der finanziellen Fragen zwischen Deutschland und den anderen Mächten , Es folgt die feierliche Verpflichtung der deutschen Regierung gegenüber den Gläubigermächten, die Jahreszahlungen zu leisten.
Artikel 2 verkündet daß
durch den Neuen Plan alle früheren Verpflichtungen Deutschlands aufgehoben
werden.
Artikel 3 enthielt ursprünglich in seinem fünften Absatz die deutsche Allgemeinverpflichtung zum Verzicht auf die Ueberschüsse aus den Liquido- tionsverfahren. Diese Klausel wird ersetzt durch die einfache Aufzählung der inzwischen abgeschlossenen Sonderabkommen, die zum großen Teil auch hier im Haag getroffen wurden.
Artikel 4 bestimmt, daß mit der Inganghaltung des Neuen Planes das Amt für Reparationszahlungen sowie die diesem angeschloffenen Organe in Berlin aufgehoben werden und
die Beziehungen des Reparalionsausschusses mit Deutschland ein Ende nehmen.
In dem Neuen Plan sollen allein noch diejenigen Aufgaben jener Organe weiterbestehen bleiben, deren Beibehaltung durch den Plan als notwendig erachtet wird. Diese werden der Bank für Internationale Zahlungen durch Vermittlung des „Beschränkten Sonderausschußes" übertragen werden.
Nach Artikel 5 umfassen die Jahresleistungen auch die Summen für den Zinsendienst für die Dawessche Anleihe. Nicht enthalten darin sind die Summen, die der Pariser SachverständiAenplan vom 7. Juni 1929 den Vereinigten Staaten von Amerika zugeteilt hat.
Artikel 6 bezieht sich auf
die Errichtung der Internationalen Bank.
Dieser wird die Eigenschaft einer juristischen Person an dem Tag zuerkannt, wo sie entsprechend dem mit der Schweiz getroffenen Abkommen errichtet sein wird.
Der Artikel 7 erwähnt die am Anhang 4 geregelte Aushändigung des Schulzertifikats an die Bank durch das Deutsche Reich und die im 2lm hang 5 vorgezeichnete Uebergabe des Zertifikats durch die Deutsche Reichsbahngesellschaft.
Artikel 8 enthält
das Recht Deutschlands, von sich aus die Zahlungseinstellung des geschützten Teils gemäß dem öfter geschilderten Verfahren zu erklären.
Er lautet:
Um das gute Arbeiten des Neuen Planes zu erleichtern, legt die deutsche Regierung Wert darauf, auf eigenen Antrieb zu erklären, daß sie sest entschlossen ist, alle im Bereich der Möglichkeit., gelegenen Anstrengungen z'u machen, die eine Erklärung der Zahlungseinstellung vermeiden sollen. Sie wird dazu schreiten, erst wenn sie guten Glaubens sich zu der Schlußfolgerung berechtigt fühlt, daß der deutsche Wechselkurs ebenso wie das Wirtschaftsleben Deutschlands durch den teil«
weisen oder völligen Transfer des aufschiebbaren Teils der Jahresleistungen e r n st l i ch gefährdet werden könnte. Es versteht sich, daß Deutschland allein befugt ist zu entscheiden, ob die Erklärung der Einstellung, so wie das im Neuen Plan vorgesehen ist, erfolgen soll.
Artikel 9 erwähnt die Verkündung der vorgesehenen Sondergesetze zur Aenderung des Reichs- bankstatuts und der Richsbahngesellschaft.
Artikel 10 regelt die Steuerfrage, die sich auf Kapitalien und auf die geschäftliche Betätigung der Internationalen Bank in den verschiedenen Ländern bezieht.
Artikel 11 erwähnt das Trust-Agreement, dessen Wirkungskraft im Anhang 8 näher ausgeführt wird.
Artikel 12 erwähnt
die Neuregelung der Sachleistungen
französische Sonderabkommen über die Abgaben von der deutschen Ausfuhr nach Frankreich geregelt wird.
In Artikel 1 3 wird von der deutschen Regierung und den anderen Signaturmächten die bevorzugte Behandlung des Zinsendienstes der Dnwss- schen Anleihe bestätigt. Dieser Vorrang soll ausgedehnt werden „zugunsten aller Zahlungen, die später von Deutschland auf Reparationskonto und auf Grund der andern Lasten aus dem Vertrag bewerkstelligt werden einschließlich nicht nur des ungeschützten Teils der deutschen Jahresleistungen, sondern auch des geschützten Teils".
Artikel 14 lautet:
Die Gläubigermächte erkennen an, daß die feierliche Verpflichtung der deutschen Regierung alle Pfänder, betroffenen Garantten und Vorrechte ersetzt, die bis zu diesem Zeitpunkt noch vorhanden fein können, unter Vorbehalt jener, die in den Anhängen 5 (Reichsbankstatut), 6 (Reichsbahngesetz), 11 (Garantien für die Dawessche Anleihe) besonders erwähnt werden.
Artikel 15 enthält die Zusammensetzung und die Befugnisse des sogenannten Auslegungs- schiedsgerichts
Absatz 1 unterwirft sämtliche Streitfälle innerhalb des Poungschen Plans unter Vorbehalt der Sonderbestimmungen in den verschiedenen Anhängen, einem gemischten Schiedsgericht von fünf Mitgliedern, die für fünf Jahre ernannt werden. Der Vorsitzende ist ein amerikanischer Staatsbürger, zwei Mitglieder sind Staatsangehörige aus während des Kriegs neutralen Staaten, je eins ein Vertreter Deutschlands und der Gläubigeomächte. Für die ersten fünf Jahre besteht dieses Schiedsgericht aus den fünf Mitgliedern, die zurzeit das im Londoner Abkommen vom 30. August 1924 eingesetzte Schiedsgericht bilden. Vor jeder Endentscheidung und ohne dem Streitfall selbst vorzugreifen, kann der Vorsitzende auf Verlangen einer Partei Maßnahmen anorbnen, die eine Aenderung des jeweiligen Tatbestandes verhindern. Wenn bei einem Streitfall zwischen Regierungen die Frage der Zuständigkeit erhoben werden sollte, wird der Streitfall auf Verlangen einer der Parteien dem Ständigen Internationalen Gerichtshof übertragen. Diese schiedsgerichtliche Reglung gilt auch für Streitfälle zwischen der Internationalen Bank einer. Jetts und einer oder mehrerer Regierungen ander- jeits.
Die Schlußklausel verfügt, daß^ die Niederlegung der Ratifizievungsurkunden in Paris bei der französischen Regierung zu erfolgen hat.
Der Neue Plan wird in Kraft treten und gilt als in Gang gesetzt an dem Datum, an dem die Reporationskommission und der Vorsitzende der Kriegslastenkommission gemeinsam folgendes feffgeffeat haben werden:
1. Die Ratifizierung des vorliegenden Abkommens durch Deutschland und die Verkündung der entsprechenden deutschen Gesetze;
2. die Ratifizierung dieses Abkommens durch vier der fünf großen Glüubigermächte (Belgien, Großbitannien, Frankreich und Italien);
3. die Errichtung der Bank für internationale Zahlungen, die von ihr zu vollziehend« Anerkennung
Fortsetzung auf Seite H
FvankveichsGtellung tue LondanevSeekonfeven»
Der französische Ministerpräsident Tardieu und Außenminister Briand werden morgen das Kampffeld im Haag und-in Genf mit dem der Londoner Konferenz vertauschen- Ehe dort in der englischen Hauptstadt der neue Kampf beginnt, sind in Paris noch einmal die Richt« linien klargelegt worden, nach denen die fron» zösische Delegation in London ihr Verhalten einstellen wird. Man kann darnach nur in der Auffassung bestärkt werden, daß von französi- scher Seite eine Befruchtung des Abrüstungs« gedankens unter keinen Umständen zu ermar* ten ist. Eher das Gegenteil.
Man gibt sich in Paris der Erwartung hin, daß in London die Abschaffung der U-Boote nicht als ernsthafte Forderung auf die Tages« Ordnung gefetzt wird. Sollte es dennoch ge« schehen, so wird die französische Delegation die Forderung unter allen Umständen ablehnen« Sie ist bereit, über eine Einschränkung der Unterseebootswaffe zu diskutieren, wenn man dabei Grenzen einhält, die vom französischen Gesichtspunkte aus als vernünftig angesehen werden können. Die Haltung der französischen Delegation wird also ganz von den praktischen Vorschlägen abhängen, die im einzelnen ge« macht werden. Dabei steht fest, daß Frankreich sich eine nennenswerte Baubeschränkung nicht gefallen lassen will. Man hält es in Paris für selbstverständlich, daß die Zerstörer nicht entbehrt werden können, solange es Unterfee*
fauch die Aufrechterhaltung der Zerstörer zur Folge haben. Die Londoner Konferenz wird also hier an den bestehenden Zuständen wohl so gut wie nichts ändern.
Gerade weil es ihnen auf die Aufrechter« Haltung der U-Bootswaffe ankommt, behan» deln die Franzosen diesen Punkt als etwas ganz Nebensächliches. Sie behaupten, daß man Geld nur sparen könne, wenn man die Zahl der großen Schlachtschiffe vermindere. Die französischen Marinesachverständigen sehen in dem Schlachtschiff nicht nur das kostspieligste, sondern auch die eigentliche Angriffswaffe« Das Unterseeboot kann ihrer Ansicht nach nur zur Verteidigung dienen. Dagegen ist das große Schlachtschiff, wie sie behaupten, die einzige Waffe, die man zur See zum Angriff be« nutzen kann. Das Schlachtschiff kann gegen Küstenbefestigung Vorgehen, es kann die An« lagen befestigter Seehäfen zerstören, es kann die Oelvorräte vernichten und Truppen landen. Die französischen Marinesachoerständigen versichern ganz offen, daß ein Angriff mit 10 000-Tonnen-Kreuzern und Zerstörern den befestigten Häfen Brest, Cherbourg oder Toulon nicht gefährlich werden könne, daß aber gegen ein Schlachtschiffgeschwader mit 15zölli« gen Geschützen Widerstand kaum möglich sei« Deshalb wollen die Franzosen gerne an der Verminderung der Zahl der Schlachtschiffe mitarbeiten.
Bei der bekannten französischen Geistes- versassung in allen Fragen der Abrüstung wird es wohl keine Verwunderung erregen, menn^man erfährt, daß Frankreich auch bei den Schlachtschiffen ausschließlich an die Einschränkung der anderen Seemächte denkt. Es ist von den französischen Sachverständigen bis zum Ueberdruß betont worden, daß die Sicherheit Frankreichs durch die Beschlüsse der Londoner Konferenz nicht bedroht werden dürfe. Frankreich will sich in Rüstungsfragen überhaupt nicht an irgendwelche Beschlüsse dritter 2Räd)te binden. Es will unabhängig sein und es will auch in der Ausführung seines Marineprogramms freie Hand Hadem Dieses Programm zielt aber nicht auf eine Verminderung, sondern auf eine Stärkung der französischen Flotte ab. Die französischen Sachverständigen weisen darauf hin, daß Frankreich nach dem Abschluß des Weltkrieges eine moderne Flotte überhaupt nicht mehr besaß. Sie beklagen es, daß während der letzten zehn Jahre die überseeischen Verbindungen Frankreichs mit dem französischen Kolonialgebiet vollständig schutzlos gewesen seien. Dieser Zustand aber soll nicht weiter andauern. Frank-
Die beuNse Stimmer Umsatz« 12 Säe«