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Srettag ben 17. 3tnrtiar 1930

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âlekulskette« aus dem GevtibtSsaar

Wer anderen eine Grube gräbt . . .

Geraume Zeit nahm die Verhandlung gegen einen früheren Juwelier und nachmaligen Hunde­händler von hier in Anspruch, der gemeinschaftlich mit seiner früheren Logiswirtin im vergangenen Jahre Koch gas in ziemlich bedeutenden Mengen mittels eines nicht ungeschickt angebrachten Verbin­dungsrohres entwendet hatte. Der recht gerichts- bekannte Angeklagte hat sich inzwischen mit seiner ihm ebenfalls eng befreundeten Mitangeklagten entzweit und aus seinen Rachegefühlen heraus An­zeige gegen die Frau erstattet, ohne freilich dabei zu ahnen, daß er am Schlüsse selbst der Herein- gefallene war. Bei der ersten Verhandlung besaß er die Unverfrorenheit, den ihm nur allzugut be­kannten Richter wegen Befangenheit abzulehnen, da dieser ihm bei früheren Gelegenheiten bald hin­ter die Schliche gekommen war. Als seinem Ableh- ntMigsantrag der Erfolg versagt blieb, versuchte er es diesmal mit einer allzu betonten Höflichkeit und Unterwürfigkeit, ohne selbstredend E dieser ver­änderten Taktik zum Ziele zu gelangen. Als gar ein Zeuge, auf den er scheinbar große Hoffnungen gesetzt hatte, denkbar ungünstig für ihn ausgesagt hatte, mußte er notgedrungen resignieren. Mit wel­chen Mitteln der Angeklagte zu arbeiten gewohnt ist, erhellt ein kleiner Zwischenfall bei der Verneh­mung einer früheren Hausangestellten, die inzwi­schen geheiratet hat. Bei Feststellung dieser Tatsache bemerkte der Angeklagte hämisch, die Ehe sei un­gültig, da er selbst Trauzeuge gespielt habe, ohne im Besitze der bürgerlichen Ehrenrechte zu sein. Diese Handlungsweise dürfte die ganze Persönlich­keit des Angeklagten zur Genüge charakterisieren. Der Verlauf der höchst umfangreichen Hauptver­handlung ergab, daß der Angeklagte in eigener Person ein Bleirohr mit zwei Gummischläuchen als Verbindungsstück in einen toten Arm der Leitung eingesetzt hatte, so daß das Kochgas den Automaten nicht mehr zu durchlaufen brauchte und ohne Kon­trolle und Bezahlung dem Verbrauch zugeführt wurde. Die Mitangeklagte hatte von dieser Ein­richtung Kenntnis gehabt und diese fleißig benützt, nachdem ihr ehemaliger Freund zunächst bei ihr austretende Bedenken schnell zerstört hatte. Der schon erheblich vorbestrafte Angeklagte erhielt 3 Monate Gefängnis, während seine noch nicht be­strafte Gefährtin früherer Tage anstelle von einer verwirkten Gefängnisstrafe in eine Geldstrafe von 56 Mark genommen wurde. *

Die umaesahrene Radfahrerin

Ein Motorradfahrer von hier hatte das Pech, am 9. August gegen 1 Uhr mittags an der Ecke Krämer- und Herrnstraße eine Radfahrerin umzu- fahren, die sich beim gemeinsamen Sturze nicht un­erheblich verletzte und 4 Wochen lang arbeitsunfähig war. Die Zeugenaussagen ließen erkennen, daß der Angeklagte vom Kanalplatz in die Herrnstraße einbie- gen wollte und dabei die Kurve verkehrswidrig ge­schnitten hatte. Demzufolge wurde er wegen fahr­lässiger Körperverletzung zu 80 Mark Geldstrafe verurteilt.

Auf schwachen Füßen

Schüler und deren Eltern bedeutet, zeigt sich ganz besonders wieder in diesem Jahre, in dem die wirt­schaftliche Not doch geradezu unerträglich geworden. Vor einigen Tagen konnte den 7 Konfirmanden der hiesigen Oberklasse nahezu 400 RM ausgezahlt werden. Damit ist der größte Teil der Kosten aus Anlaß der Konfirmation für die Eltern sicherge-» stellt. Insgesamt betrugen die Spareinlagen in der hiesigen Schulsparkass« am 1. Januar ds. Js. nahezu 6000 RM. An der Schulsparkasse sind sämtliche Schulkinder (96) unserer Schule beteiligt. Die all­wöchentlich eingehenden Schulsparkassengelder wer­den bei dem hiesigen Raiffeisenverein eingezahlt.

-Keeurer »KS!«" in Dienst gestellt

KreuzerKöln", das neueste Schiff der Reichsmanne.

2 881 146 Mark Geldstrafe und Freiheitsstrafen für drei Angeklagte.

Bev größte Geheim- bvennevetbetviev Deutsch­lands

WettevbevMi

Ueber Mitteleuropa ist der Luftdruck stark ange­stiegen, hervorgerufen durch den Vorstoß kälterer Luftmassen, die an der Rückseite des nordöstlich ab­ziehenden Tiefdruckwirbels unser Gebiet überflutet haNen. Infolgedessen ist es vielfach zur Aufheite­rung gekommen. Da der Luftdruck über England jedoch wieder fällt, ist mit neuen Störungen zu. rechnen, so daß mit einer beständigeren Wetterlage' vorläufig nicht zu rechnen ist. Vorhersage bis Freitag abend: Wolkig bis heiter, trocken, Tempera­tur nachts vielfach unter Null, meist östliche bis süd­östliche Winde. Witterungsaussichten für Sams­tag: Zunahme der Bewölkung, wieder Neigung zu Niederschlägen, bei meist südlichen Winden etwas milder.

Landkreis Kauav.

Windecken, 16. Jan. Jahreshauptversammlung. Am vergangenen Samstag hielt die hiesige Frei­willige Feuerwehr im LereinslokalZum brau­nen Hirsch" seine Jahreshauptversammlung ab. Nach den Begrüßungsworten des Brandmeisters Schröder fand die Tagesordnung ihre Erledigung. Zu Punkt 1 gab der Schriftführer einen ausführ­lichen Jahresbericht in dem er u. a. ausführte, daß

der Wehr zur Zeit 55 passive und 56 aktive^ Mit­

hin hiesiger Kaufmann hat sich seit etwa 3 Jah- der Wehr zur Zett 55 pahwe unö56 et m -â Zerplatz am Rordbahnhof vom Elfen. Aleder angehoreii.Zu Puntl 2 gab b er âynflskusgeniielet, der aber weder eingezäunt Schneider einen Bericht über die Kahe,

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Moch sonst sichtlich abgegrenzt war. So konnte es j vorkommen, daß hin und wieder ein Wagen über , Nacht einmal etwas über die Grenze des Platzes hinausragte, zumal andere Fuhrwerksbesitzer des öfteren auch ihre Wagen bewußt oder unbewußt auf dem Platze des Kaufmanns' abstellten. Die gan­zen Jahre krähte kein Hahn darnach, doch mit ein­mal wurde es anders, als ein neuer, sich streng an die Bestimmungen haltender Beamter an ' den Nordbahnhof kam. Das fragliche Verbotsschild war allerdings im Juni zwecks Schrifterneuerung abge-

nommen worden und fand erst im Dezember, wie­der seinen Platz, wie auch eine Absteckung des La­gerplatzes erst nach erstatteter Anzeige gegen den Kaufmann vorgenommen wurde. Als dieser im September aufgefordert wurde, für die Zeit vom 27. August 4. September 17 Mark Abstellgeld für überragende und außerhalb des Platzes abge- ftcllte Fuhrwerkswagen zu zahlen, weigerte er sich und erhielt darauf einen bahnpolizeilichen Strafbe­fehl über 20.40 Mark. Der gleiche Vorgang wieder­holte sich wenige Tage später für die Zeit vom 5. dis 11. September. Dabei beruhigte sich der Kauf­mann nicht und beantragte gerichtliche Entschei­dung, da ihm die ganze Angelegenheit doch reich­lich auf bloßes Augenmaß der kontrollierenden Lademeister abgestimmt war und seine verschiede­nen Beschwerden wegen unerlaubter Mitbenutzung seines Lagerplatzes durch andere Fuhr Halter nicht genügend Beachtung gefunden hotten. Das Gericht schien sich selbst gewissen Bedenken nicht ganz ver­schließen zu können, denn es kam zu einer aber­maligen Vertagung der Angelegenheit und beschloß, noch nachträglich den leitenden Beamten des Bahn­hofs als Zeuge zu vernehmen.

* Preuß. klassenloitcric. Den Spielern zur gefl. Nachricht, daß die Lose 5. Klasse zur Abholung be­reit liegen. Der letzte Erneuerungstag ist der 1. Februar.

* Freibank-Verkauf am Samstag den 18. Jan. von 8 Uhr ab Rindfleisch pro Pfund 50 Pfennig, Höchstgewicht 4 Pfund. »

Atts Stektthek« mit 41msebv«s

= klcin-Steinheim, 16. Jan. Der Gewerbe- und der Haus- und Grundbesitzerverein halten am Freitag, 17. Januar, abends 8.30 Uhr, im Gast­hausZum Anker" (Karl Adam) eine gemeinschaft­liche Versammlung ab, zu der hiermit eingeladen wird. Der Gendarmeriehauptwachtmeister Mayle bei der Gendarmeriestation Groß-Steinheim wurde mit Wirkung vom 16. Janriar an zur Gendar­meriestation Beerfelden im Odenwald versetzt.

Slein-Auheim, 16. Jan. Am vergangenen Samstag veranstaltete im grünen Baum der Gesang­verein Konkordia seinen diesjährigen Familien­abend. Nach einem einleitenden Musikstück eröffnete 'der 1. Bors. Adam Winter die Feier mit einer Be­grüßungsansprache. Nach dem Bortrag des feier­lichen Chores Sanktus von Schubert wickelte sich das Unterhaltungsprogramm in abwechslungsreicher Folge ab. Als 25jährigen Jubilar konnte der Ver­ein an diesem Abend Herrn Hermann Jäger ehren. Mordversuch Hohmann. Der unter dem Verdacht, den Mordversuch an der Frau Hohmann verübt zu haben, verhaftete Ehemann derselben Hat die Tat nach langem Leugnen endlich zugegeben. Obst- und Gartenbau. Am nächsten Sonntag nach-

: Anfangs September v. I. machte die Zoll- fahndungsflelle einen guten Zugriff in Frankfurt a. M. In einem Hinterhaus der Offenbacher Land­straße wurde eine ausgezeichnet eingerichtete Ge­heimbrennerei entdeckt. Da standen eine Brennerei- einrichtung für 600 Liter, ein Dampfkochkefsel füc. 220 Liter, vier eiserne Bottiche für je 1000 Liter, ein Holzbottich für 150 Liter, Wannen und kleine Fässer in großer Auswahl. Zur Entdeckung hatte ein an sich harmloser Vorgang geführt. Der eine Mitinhaber fabrizierte nämlich Feuerwerkskörper, und es war eine kleine Explosion entstanden und in der Nachbarschaft das Gerede ausgekommen, daß hier Bomben hergestellt würden. In der Tasche eines der Produzenten fand man einen Zettel, aus dem hervorging, daß Weingeist und Branntwein an einen Kaufmann Heinrich Schmidtner in Aschas-, fenburg versandt worden waren. Schnellstens er­folgte dort die Beschlagnahme dieser Sendung. Die Zollbeamten mochten zunächst kaum ahnen, wie umfangreich sich der Fall noch gestalten werde, denn, erst allmählich kam man dahinter, daß diese Ge­heimbrennerei die sechste war, die von dem gleichen Geheimbrennerkonsortium eingerichtet worden war. Es ergab sich, daß vorher schon im Keller Bilbeler Straße 29, dann Friedberger Landstr. 23, Schwal- bacher Straße 22, Rhönstraße 30 und Mörfelder Landstraße 6 solche Geheimbrennereien bestanden hatten und daß aus Vorsichisgründen die Lokalis täten häufig gewechselt wurden. Mit der Fabri­kation von Weingeist wurde bereits im Juni 1926 begonnen, die Geheimbrenner waren also über zwei Jahre tätig. In dieser Zeit hoben sie 161350 Kg. Zucker, den sie vorsichtshalber von verschiede­nen Firmen bezogen, verarbeitet, und man schätzt, daß sie 67 767 Liter Weingeist gewinnen konnten, wodurch eine Steuerabgabe von 285 790 RM un­terblieben ist. Nach Aussage der Zollbeamten han­delt es sich um die -größte Geheimbrennerei Deutsch­lands. Aus der Produktion erzielte man einen Reingewinn von 91000 RM, der sich auf vier Köpfe verteilte. Von den vier Produzenten hatten sich jetzt drei vor dem Großen Schöffengericht M verantworten, nämlich die Kaufleute Hans Buch-

l des HM-, und bejet) und Ernst Hupfeld und der jelbflänüige Kup- idstagung findet ferschmied Karl Brückner, während der vierte Mann des Konsortiums, der Kaufmann Heinrich Beiseh

Grenzverhältnifse und Grenzschutz" (Rechtsanwalt Meisel-Darmstadt.)

Kassengeschäft

Für zehnjähriges Jubiläum wurden folgende Mit-

glieder mit der Silberlitze ausgezeichnet: Karl Dahl, Julius Dauth, Karl Schüler. Unter Punkt Verschie- benes wurde die Frage angeschnitten, ob man am Kirchturm eine Sirene anbringen solle. Dieser Bor- K wurde aber wegen der erheblichen Kosten

ehnt. Ferner wurde beschlossen beim Postamt vorstellig zu werden einen Telephonanschluß zu be­kommen, damit es auch in der Nacht möglich sei, mit den umliegenden Ortschaften in Verbindung

Oslheim, 16. Jan. Gemeindevertreter­sitzung. Zu Beginn der Sitzung verpflichtete Bürgermeister Jost mit einer kurzen 'Ansprache die drei nachrückenden Gemeindevertreter Heinrich Schuffert 7., Philipp Weider und Josepf Fey. Die Rechnung für das Jahr 1928 fand nach dem vor­liegenden Bericht des Gemeindevorstandes Ge­nehmigung. Die Neufestsetzung der Mietwerte für Lehrerdienstwohnungen hat besonders für die bei­den Wohnungen im alten Schulhause eine Minder­bewertung auf die Hälfte der bisherigen Sätze er= geben. Einstimmig wurde der Bürgermeister beauf­tragt, gegen die neuen Sätze Einspruch zu erheben. Ebenso wurde einstimmig der Auflösung des Ge­samtschulverbandes Marköbel-Ostheim (entstanden durch die Auflösung des Gutsbezirks Baiersröder­hof und Zuteilung von 60 ha an Ostheim) zu ge­stimmt unter Bewilligung einer entsprechenden Ab­findung an die Gemeinde Marköbel. Als Mitglie­der des Schulvorstandes wurden gewählt Wilhelm Heppding, Heinrich Schustert 7., Gg. Dietr. Wilh. Clorius. Dem Antrag des Kreisziegenzuchtver­bandes entsprechend wurde der Beitritt zu diesem mit einem Jahresbeitrag von 2. RM beschlossen. Die Ziegenbockhaltung soll, nachdem der bisherige Halter gekündigt hat, zum 1. 4. d. J. neu vergeben werden. Als Holzlesetage werden in Zukunft nur 2 Mittwoche im Monat freigegeben, d. h. der nächste ist am 29. Jan., der folgende am 12. Febr. usw. alle 14 Tage. Zum Schluß fanden noch einige kleinere Formsachen Erledigung.

Roßdorf, 17. Jan. . Goldene Hochzeit. Morgen begeht Herr Philipp Künstler mit sei­ner Ehefrau Maria geb. Schmidt in erfreulicher Gesundheit und Rüstigkeit das seltene Fest der gol- depen Hochzeit.

diesma m Klein-Auheim statt und zwar am 23. März. Als Thema des Vortrages wurde gewählt

Kreis Nüdtnseu.

t Langenbergheim, 16. Jan. Frau Jakob K o ch Witwe begeht heute ihren 77. Geburtstag: desgl. begeht am 18. Januar Frau Kath. Herzberger ihren 72. Geburtstag.

t hainchen, 16. Jan. Am Sonntag den 19. Januar hält der Gesangverein Männerchor seinen diesjährigen Maskenball tm Saale beim Bürger­meister ab.

Keels Gelnhausen.

)( Niedermittlau, 17. Jan. Der Gesangverein Sängerlust, unter der Leitung des Herrn Dirigen­ten Hellmuth, tritt am kommenden Sonntag abend im Hellmuthschen Saale mit einem Konzert vor die Oeffentlichkeit. Auch das Streichorchester des Musik­vereins Euterpe zählt zu den Mitwirkenden.

)( Hailer, 17. Jan. Die heimische Freiwillige Feuerwehr hielt hier in den letzten Tagen ihre dies­jährige Generalversammlung imEngel" ab und verband gleichzeitig mit dieser eine würdevolle Ehrung ihres Orts- und Bezirksbrandmeisters Oef- ner, anläßlich dessen 40jährigen Jubiläums. Der Führer der Wehr, stellv. Ortsbrandmeister Pfeifer, begrüßte den Herrn Jubilar und alle Erschienenen. Namens der Kameraden sprach Redner dem Herrn Jubilar zu seinem seltenen Dienstjubiläum die herz­lichsten Glückwünsche aus und widmete ihm ehrende Worte der Anerkennung seiner Tätigkeit als Füh­rer. In Anerkennung seiner Verdienste überreichte Herr Kreisbrandmeister Göpfert dem Jubilar das Ehrenzeichen für Verdienste im Feuerlöschwesen in 40jähriger Tätigkeit.

)( Niedergründau, 16. Jan. Welchen Segen eine Schulsparkasse für die zur Entlassung kommenden

sich nach Spanien begeben hat. Hupseld ist bereits im Jahre 1927 mit dem Branntweinmonopolgesetz in Konflikt geraten und hat damals eine Gefäng­nisstrafe von vier Monaten und 70 000 RM Geld­strafe erhalten. Diese Strafe verbüßte der heute mittellose Angeklagte. Er betrieb ein Kolonial­waren- und Spirituosengeschäst. Als dieses Ge­schäft zusammenbrach, verfiel er auf den Gedanken, zusammen mit seinem Schulfreund Hans Buchbesch eine Geheimbrennerei anzufangen. Man bezog von Brückner die Geräte, insbesondere den Brenn­apparat. Brückner hätte diese Lieferung der Be­hörde airzeigen müssen, unterließ das aber, da er augenscheinlich genau Bescheid wußte. Brückner ist dreimal wegen Zollvergehens vorbestraft. Da die Angeklagten geständig waren, ging die Verhand­lung rasch vonstatten, nur die Berechnung der Strafen bot einige Schwierigkeiten. Das Gericht verurteilte Buchbesch zu drei Atonalen Gefängnis und 1 143 160,20 RM Geldstrafe, Hupfeld zu acht Monaten Gefängnis und 1 118 669,20 RM Geld­strafe, Brückner zu drei Monaten Gefängnis und 619 317 RM Geldstrafe. Ferner wurden alle Ange­klagten zum Wertersatz des verkauften, aber nicht mehr beschlagnahmefähigen Weingeistes verurteilt, und zwar Buchbesch und chupield zu je 405 913 RM Brückner zu 223 650 RM. Für diese Beträge haf­ten die Angeklagten gesamtschuldnerisch. Die be­nutzten Gerätschaften wurden eingezogen. Buchbesch und Hupfeld, die Hastentlassungsantrag gestellt hatten, bleiben in Haft. Straferschwerend wirkte die Hartnäckigkeit, mit der die Angeklagten oorgin- gen, und daß der Betrieb einen so großen Umfang angenommen hatte. Die Angeklagten können der­artig hohe Geldstrafen natürlich nicht bezahlen, aber sie mußten nach dem Gesetz ausgesprochen werden. Im Unvermögcnsfalle hat das Gericht für je 5000 RM Geldstrafe einen Tag Gefängnis fest­gesetzt, jedoch sieht das Gesetz vor, daß diesbezüg­lich die Angeklagten nicht mehr wie ein Jahr Ge­fängnis absitzen "müssen.

Eingelegte Berufung

: Die Staatsanwaltschcrit hat gegen das Urteil des Großen Schöffengerichts, wonach ein hieüger

Gtavke Tvewiasdhassn ganz unD geteilt 1946x

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