Kreis-Amtsblatt * Myemeluer emtlLcherKazetyev fär 6m Kreis Schtücht
Nr. 156
(1. Blatt)
GamStag, den 3t. Dezember 1932
84. Iahrg.
Amtliche Bekanntmachungen.
LandratsamL
A II. Nr. 3650 a. Der Bezirksausschuß hat am 16. Dezember 1932 beschlossen, die Schonzeit für das Muffel- wild auf bar ganze Kalenderjahr 1933 auszudehnen. Kassel, den 20. Dezember 1932.
Der Regierungspräsident.
Stadt Schlüchter«.
Betrifft: Bekämpfung der GchllblauS.
In letzter Zeit ist an in der Gemarkung Schlächtern stehenden ZwetschenbLumen, Beerensträuchern und vereinzelt auch an Apfelbäumen ein starkes Auftreten der Schild- laus (Lecanium cornt) festgestellt worden.
Die Schildlaus hat sich in den letzten Jahren derart vermehrt, datz die von ihr befallenen Bäume nicht nur wenige und kleine Früchte bringen, sondern nach und nach «ingehen.
Bei der großen Vermehrungsfähigkeit der Schildläuse — ein Weibchen Kann bis 3000 Eier erzeugen — ist eine durchgreifende Bekämpfung dringend erforderliche
Durch vorgenommene Versuche ist festgestellt worden, daß die Läuse in der Seit, in der sie noch nicht durch ein Schild « geschützt sind, d. h. bevor sie noch nicht ausgewachsen sind, ! durch eine Bespritzung der befallenen Bäume mit Gbst- baumkarbolineum vernichtet werden können. Diese Arbeiten werden am zweckmäßigsten in den Monaten Februar und März vorgenommen, weil während dieser Seit die junge Brut unter dem Schild hervorkommt.
Für die Bespritzung der in der Gemarkung Schlächtern ihenden Dbstbäume steht eine Molorbaumspritze zur Ver- gung. Die Bespritzung eines Baumes kostet etwa lO vfg. wenn 'nicht eine allgemeine und durchgreifende Leka np. »ung emsegi, dann muß in einigen Jahren mit ginz erb -h« liefen Mindererträaen und dem Abgang vieler BäuNe rechnet werden. Nur durch eine zielbewußte Bekämpfung I kann ein solch' großer Schaden verhütet werden.
Im Interesse der Dbstbaumbesitzer liegt es ferner, ihre Zwetschen- und Pflaumenbäume sowie die Beerenobststräu- cher einer genauen Durchsicht zu unterziehen und alle älteren, zum Teil trockenen Bäume sofort zu entfernen.
Diejenigen Dbstbaumbesitzer, welche eine Bespritzung ihrer Bäume wünschen, wollen dies bis spätestens 15. Ja* nuar 1 933 unter Angabe der Stückzahl der Dbstbäume und -sträucher auf dem Rathaus — Zimmer Nr. 4 — f melden.
Nähere Auskunft erteilt Herr Kreisobergärtner Holstein, hier.
Schlüchtern, den 29. Dezember 1932.
Der Magistrat: Gaenßlen.
Bekanntmach«« q.
Das Verzeichnis üb^r die für das Jahr 1933 zur Erh> ’ hing Kommenden Viehseuchenabgaben liegt in der Seit vorn 31. Dezember 1932 bis einschl- 13. Januar 1933 im Rathaus — Zimmer Nr. 4 — zur Einsichtnahme öffentlich aus. Anträge auf Berichtigung des Verzeichnisses sind bis zum 13. Januar 1933 beim Magistrat anzubringen. Schlächtern, den 30. Dezember 1932.
Der Magistrat: Gaenßlen.
Die Reichsbahn im Jahre 1932
Berlin, 30. Dezember.
Die allgemeine wirtschaftliche Notlage mußte naturgemäß auch die Finanzen der Reichsbahn, die als Verkehrs- unternehmen mit der deutschen Wirtschaft aufs engste verknüpft ist, in hohem Maße beeinflussen. Dies zeigte sich, wie die Reichsbahn in ihrem vorläufigen Jahresrückblick auf 1932 heroorhebt, in einem weiteren starken Verkehrsruckgang und einem weiteren erheblichen Absinken der Einnahmen.
Der Höchststand der Einnahmen wurde bisher 1929 mit 5354 Millionen Mark erreicht. Von diesem Jahre ab sind die Einnahmen erst langsam, dann immer stärker abgc- glitten; 1932 werden sie voraussichtlich auf der Höhe von rund 2850 Millionen liegen und damit aus einen nicht vorhergesehenen Tiefstand anlangen. An dem Ausfall ist der Personen- und Geväckverkehr weniger stark beseitigt als der Güterverkehr. Obwohl die Ausgaben aufs schärfste gedrosselt wurden, rechnet die Reichsbahn mit einem erheblichen Fehlbetrag.
Bcnztnpreisermäszigung beantragt.
Um die deutschen Treibstoffverbraucher preislich entlasten zu können, wurde von den deutschen Treibstoffproduzenten bet den zuständigen Stellen der Reichsregierung beantragt, den Treibstosf- ö°U um etwa 3 Psg. je Liter zu ermäßigen unter der Voraus- Khung, daß gleichzeitig die Ausgleichssteuer in derselben Höhe, also ebenfalls etwa 3 Psa. k Liter, rocafällt.
Das Zusatzabkommen mit Paris
Die deutsch-französischen Handelsvereinbarungen.
Berlin, 30 Dezember.
Don zuständiger Stelle wird zu den im Auswärtigen Amt unterzeichneten neuen deutsch-französischen Handelsvereinbarungen über das Zusatzabkommen zum Handelsvertrag, das im Mittelpunkt der Vereinbarungen steht, u. a. mit« geteilt:
Die ersten vier Artikel dieses Abkommens regeln die Frage der Meistbegünstigung. Praktisch ist die gegenseitige Meistbegünstigung voll aufrecht erhalten worden.
Die gegenseitig meistbegünstigten Waren sind in zwei Listen enthalten, die dem Abkommen beigefügt sind. Es ist vereinbart worden, daß die beiden positiven Listen auch später noch auf Wunsch eines der Vertragspartner ergänzt werden können.
Der wichtigste Artikel des Abkommens ist dann der Artikel fünf, der die Bestimmungen über die Auflockerung der Tarifanlagen des Handelsvertrages enthält.
Die neue Regelung ist so, daß zwar die Listen des alten Abkommens aufrecht erhalten bleiben und keine Aenderung der Sätze festgelegt ist, aber jedem Vertragsteil ist jetzt die Möglichkeit gegeben, einzelne oder mehrere Positionen mit vierzehntägiger Frist aufzukündigen. Diese Aufkündigung darf jedoch nicht willkürlich erfolgen, sondern es ist eine Vereinbarung getroffen worden, daß der betroffene Vertragsteil Verhandlungen beantragen kann, wenn er glaubt, daß durch die Kündigungen das Gleichgewicht verschoben worden ist. Bei diesen Verhandlungen sollen dann auch die Gegenmaßnahmen des betroffenen Dertragsteiles erörtert werden.
3m Artikel sechs des Zusatzabkommens sind dle Aus nahmen von der Meistbegünstigung neu geregelt.
Der Artikel enthält außer den alten Bestimmungen über den sogenannten Kleinen Grenzverkehr auch eine Währungs- schutzklausel, roonad bei einer Verschiebung der Währung des einen Teils gegen e derjenigen des ander n Teils um mehr a's zehn Prozer. ZollzuschläZe e^oben <**bw **”* :en Ferner enthält ü Artikel sechs T^inm mngen über die Bezugnahme auf bk Abmachungen der K'iferenz von Stresa, denen zufolge die auf dieser Konferenz vereinbarten Zollvergünstigungen nicht ohne weiteres auf die Vertragspartner Anwendung finden. Artikel sieben regelt die Frage der Wiederausfuhr, und Artikel acht legt die Gleichstellung der Ursprungserzeugnisse der Handelskammern mit denen der Landwirtschaftskammern fest In dem deutsch-französischen Notenwechsel bezüglich der
wirtschaftlichen Regelung im Saargebiet
wurde ein deutsches Ausfuhrkontingent von hundert Tonnen Zichorie festgesetzt. Schließlich wurde noch ein sogenanntes Devisenabkommen unterzeichnet, das den üblichen Inhalt über die Bezahlung der Waren der Vertragspartner hat und nach dem Muster des deutsch-schwedischen Deviienab- kommens gefaßt ist.
Frankreich befriedigt
Der Abschluß des Zusatzabkommens zum deutsch-französischen Handelsvertrag wird in Paris mit Genugtuung begrüßt Havas hebt die günstigen Ergebnisse hervor, die erzielt wurden, und erklärt, man habe eine Atmosphäre guten Einvernehmens auf wirtschaftlichem Gebiet zwischen den beiden Ländern geschaffen Der offiziöse „Petit P a r i f i e n " schreibt, daß die neue Regelung Frankreich einen reellen Nutzen bringe Die französische Wirtschaft müsse von dem Werk des Handelsministers befriedigt sein. „Er- c e 1 f i o r " spricht von einer gerechten und vernünftigen Basis des neuen Abkommens, das im wesentlichen den französischen Forderungen Rechnung trage. „ E ch o d e P a r i 5 " ist etwas zurückhaltender, will aber einen gewissen Fortschritt nicht in Abrede stellen.
Senat und Fünfmilliardenforderung
Im französischen Senat wurde die Forderung derRe- gierung auf Ausgabe neuer Schatzbonds in Höhe von fünf Milliarden Franes diskutiert. In der Presse und in parlamentarischen Kreisen wird erörtert, ob die Regierung in dieser Senatssigung auf derartige Schwierigkeiten stoßen könnte, daß ihr Bestand gefährdet sei.
Als Grund für derartige Befürchtungen wird der Beschluß des Finanzausschusses des Senats angegeben, wonach neue Schahbonds nicht — wie gefordert — in hohe von fünf sondern nur von drei Milliarden zugestanden werden sollen.
Finanzminister Ch^ron hat bereits angekündigt, daß die Regierung wegen der Bewilligung von fünf Milliarden die Vertrauensfrage stellen werde. In parlamentarischen Kreisen vertritt man die Ansicht, daß die Regierung bei der Abstimmung siegen werde.
Der grollende Herr'ot
Wie „Matin" mitteilt, macht Herriot 17 radikalen Abgeordneten ihr Verhalten in der Schuldenfrage zum Vor- wurf und erklärt, daß er nicht mehr an den Beratungen der Kammerfraktion teilnehmen werde, solange nicht eine eingehende Untersuchung durchgeführt worden sei. Der Vorstand der Radikalen Partei soll sich grundsätzlich für diese Untersuchung ausgesprochen haben.
Die letzte Woche
In der Zeit zwischen den Festen ist im allgemeinen politische Ruhe das Hauptmerkmal, erst wenn der Trubel der Silvesternacht vorbeigerauscht ist und der graue Alltag — bei manchen mit schwerem Katzenjammer — wieder regiert, zeigt sich bei den maßgebenden Behördenstellen im In- und Auslande erneut regeres Leben, das allmählich i» die altgewohnten Bahnen größter Betriebsamkeit übergeht. Grund zu emsiger Geschäftigkeit ist ja allenthalben reichlich vorhanden. Bei uns brächte die stille Woche immerhin einige Verordnungen der Regierung, von denen die Verfügung eines Beimischungszwangs von Butter zur Margarine, die am meisten umstrittene sein dürfte. Die betroffene Industrie teilt keineswegs die Erwartung der Reichsregierung, daß eine Preiserhöhung dieses Massenkonsumartikels vermieden werden könne, sie befürchtet vielmehr, daß infolge des großen Preisunterschiedes — die Rohstoffe der Margarine kosten angeblich pro Pfund 20 Pfennige, während die beizu- mischende Butter nicht unter einer Mark pro Pfund zu haben sein wird — eine Erhöhung kaum vermieden werden könne. Deshalb glaubt sie auch, daß die Parteien im Reichstag, die die Interessen der ärmeren Bevölkerung vertreten, besonders scharf gegen diese Notverordnung auftreten werden. Bei dem benötigten Quantum an Butter zur Beimischung, das sich auf 15 000—20 000 Tonnen jährlich be» läuft, glaubt die Margarine-Industrie, daß auch die Butterpreise anziehen werden. Es würden also Butter- und Margarineverbraucher, mit anderen Worten die gesamte Bevölkerung die Leidtragenden dieser Aktion sein. Hoffen wir, daß die guten Absichten der Regierung nicht infolge von Preistreibereien durchkreuzt werden und daß ihre optimistische Auffassung recht behält. Es muh betont werden, daß, während die Rohstoffpreise für die Margarineerzeug im letzten Jahre um 40 bis 60 v. H. zurückgegangen sind, der Margarinepreis selbst nur um 20 bis 25 o. H nuchgege^on hat Daher ist eine zur Entlastung des Buttermarkt:- ausreichende Ausnutzung des Verwendungszwanges auch ohne Steigerung der gegenwärtigen Margarineprcile barAa-s mö^l-ch W -. ohne Bs«stSstchtiguna blekr Totmchen^'"' Lerleue Margarine als zwang- lu&jv Folge der Butterbeimischung prophezeit, dient nicht dem deutschen Verbraucher, sondern fördert bewußt oder unbewußt die durchsichtigen Sonderinteressen eines Industriezweiges, dessen Kapital zu etwa 80 v H. in ausländischer Hand ist und der zu 95 o H. ausländische Rohstoffe verarbeitet.
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Das Zusatzabkommen zu dem deutsch-französischen Handelsvertrag, das nach vierwöchentlichen Verhandlungen kurz vor Jahresende in Berlin abgeschlossen worden ist und ab 1. Februar 1933 in Kraft treten soll, sucht neue Wege des handelspolitischen Ausgleichs. Die französische Regierung ist von der französischen Wirtschaft seit langer Zeit immer stärker unter Druck gesetzt worden, damit sie die eigene Produktion wirksamer gegen das Hereinströmen ausländischer Waren schütze. Sie hat versucht, dieser Forderung durch zahlreiche Kontingentierungen gerecht zu werden, hat aber bald erkannt, daß dieser Weg unbefriedigend bleiben muß, und sie hat dann, nicht nur Deutschland gegenüber, die Beseitigung der Zolltarifanlagen zu dem Handelsvertrag zu erreichen versucht. Eine solche völlige Beseitigung der Tarife wäre für Deutschland untragbar gewesen. Andererseits mußte aber auch für uns die Gewinnung einer größeren Bewegungsfreiheit durchaus erwünscht sein, und man darf sagen, daß das neue Zusatzabkommen eine Lösung zum mindesten versucht, die den Wünschen beider Seiten gerecht werden möchte. Es setzt eine elastische Bindung an die Stelle der bisherigen Starrheit durch die Möglichkeit der Kündigung einzelner Positionen. Die Art, wie im Falle einer solchen, vierzehntägig befristeten Kündigung dann von Fall zu Fall der Ausgleich ausgehandelt werden soll, erscheint theoretisch betrachtet einigermaßen kompliziert, wird sich aber wohl in der Praxis einfacher gestalten. Doch bleibt das Ganze ein Experiment, das auf die gegenwärtigen la» bilen Verhältnisse zugeschnitten ist, und daß feine tatsächlichen Schwierigkeiten erst erkennen lassen wird, wenn nach dem Februar-Termin die Kündigungen einzelner Positionen beginnen. Der positive Wert der neuen Abmachungen liegt darin, daß eine Kündigung des Handelsvertrages vermieden wurde und auch weiterhin nicht droht, und auch die ganze Stimmung, in der diese wichtigen Verhandlungen vor sich gingen, zeigt eine Erleichterung der deutsch-französischen Be- Ziehungen, die dieses zu Ende gehende Jahr über Laufanne und die Genfer Gleichberechtigungs-Verhandlungen wirl- fchaftspolitifch zu einem aussichtsreichen Abschluß führt:
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Das neue französische Kabinett, das in den Ausschüssen der Kammer und auch im Kammerplenum mit einigen finanzpolitischen Vorlagen einen guten Start gehabt hat. stößt plötzlich bei dem Senat auf Widerstand in der Fxgge der Anleihe für Oesterreich. Dieser Widerstand deutete sich bereits im Kammerausschuß an, wurde aber hier von der Regierung durch den Hinweis darauf überwunden, daß die Anleihe den österreichischen Anschlußbestrebungen wirksam entgegenarbeiten werde. Im Senatsausschuß für auswärtige Angelegenheiten ist nun aber die Forderung gestellt worden, die Gewährung der Anleihe von politischen Zugeständnissen Oesterreichs "abhängig zu machen, die in einer erneuten bindenden Verzichterklärung Oesterreichs auf den Anschluß bestehen müßten. Die Regierung vertritt demge»