Verjährung
Don Iusttzinspektor Plümpe, Bottrop.
Noch stehen mir, trotzdem fast zehn Jahre darüber binmcggcgangcii sind, stark unter dem Eindruck der Geldentwertung. Was damals im großen sich ereignete, vollzieht sich unmerklich ständig im Wirtschafts- und Rechtsleben unter dem Druck einer unsichtbaren Macht, der Verjährung. Alljährlich fallen ungezählte Ansprüche diesem Moloch zum Opfer. Auch hier vollzieht sich eine starke Substanzvernichtung, nur mit dem Unterschiebe, daß es für diese Ansprüche keine mit der Aufwertung vergleichbare Rechtserneuerung gibt.
Das Gesetz kommt damit den Bedürfnissen des täglichen Lebens entgegen. Der Verkehr unter Menschen verträgt es nicht, daß Ansprückze, die jahrelang von dem Berechtigten nicht geltend gemacht sind, plötzlich wieder auftauchen, vielleicht in einem Zeitpunkte, in dem der Gegner nicht mehr recht in der Lage ist, sich erfolgreich gegen den möglicherweise nur bedingt berechtigten Anspruch zu verteidigen. Das Gesetz gibt ihm hier das Recht, die Leistung aus dem Gesichtspunkte der Verjährung zu verweigern.
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) spricht von der Verjährung vornehmlich in den §§ 194 sf Durch diese Bestimmungen werden die Bedürfnisse des täglichen Lebens, im Handel und Wandel, erfaßt. Die angezogenen Vorschriften sind aber nicht die einzigsten im bürgerlichen Recht, wir finden solche allgemein im Schuld- und Sachenrecht, Familien- und Erbrecht.
Jedoch gibt es auch Ansprüche, die überhaupt nicht verjähren, das sind vorwiegend solche Ansprüche, die durch Eintragung ins Grundbuch — dinglich — gesichert sind. Das gilt aber auch nur für den Kapitalanspruch, während laufende Leistungen — z. B Hypothekenzinsen — bereits in vier Jahren verjähren.
Die F r i st e n , die das Gesetz festlegt, sind außerordentlich verschieden und vielgestaltig. Wenn im § 195 BGB die dreißigjährige als die regelmäßige Verjährungsfrist bezeichnet wird, so heißt es doch auch hier: Ausnahmen bestätigen die Regel! Für die Ansprüche des täglichen Lebens sind wesentlich kürzere Fristen zur Regel geworden. Vor allem ist die zweijährige Frist wichtig, weil ihr durchweg die Ansprüche des täglichen Bedarfs, z. B. die Forderungen der Kaufleute, Handwerker, Fabrikanten, Land- und Forstwirte aus Lieferungen und Leistungen, soweit sie nicht für den Gewerbebetrieb des Schuldners erfolgen, unterliegen. Dazu gehören auch die Forderungen der Gastwirte bezgl. Gewährung von Obdach und Beköstigung. Dann zählen unter diese" Bestimmungen Ansprüche von" Eifenbahnunternehmungen, Frachtfuhrleute, Schiffern hinsichtlich Fracht und Fahrgeld, von Lohnkutschern und Boten wegen Fuhr- und Botenlohns, von Vermietern wegen des Mietzinses. Weiter die von im Privatdienste stehenden Beamten, Angestellten, Arbeitern, Gehilfen usw. roegen ihrer Gehalts- und Lohnansprüche, von öffentlichen und privaten Kranken- und Erziehungsanstalten wegen Gewährung von Unterricht, Verpflegung und Heilung, endlich die von öffentlichen und Prioatlehrern, von Aerzten, Rechtsanwälten, Gerichtsvollziehern wegen der Gebühren und Honorare. — § 196 BGB
Werden jedoch von Kaufleuten und Handwerkern usw. Waren für den Gewerbebetrieb des Schuldners geliefert, so verjähren die Ansprüche daraus erst in vier Jahren. Die gleiche Frist gilt für die Rückstände an Zinsen, Renten,
Fortsetzung 48)
Und dann erlosch langsam das Licht der Seligkeit auf ihrem Angesicht, und sie legte das Haupt auf den Tisch und meinte. Ueber ihr verlorenes Glück und das seine. Aber diese Tränen waren wundersam befreiend. Sie wuschen auch den letzten Rest von Bitterkeit aus ihrem Herzen, der noch in geheimen Fallen versteckt gewesen war.
Lange saß sie und sann und kostete die beseligende Wehmut der Stunde aus, ehe sie mit fester Hand die Antwort 'chrieb:
„Lieber Andreel Für Deinen Brief sage ich Dir aus meines Herzens Tiefe Dank. Was da noch wund war, hat er heil gemacht. Und das hilft mir, weiter mutig zu bleiben. Ich darf Dir nicht sagen: Komm! Denn die Frage, die Du an mich richten willst, darf ich nicht hören! Du hast wohl recht: damals war ich ungebärdig vor lauter Ueberschuß an Kraft bei zu wenig Lebensaufgaben. Nun aber ist es beinahe umgekehrt. Ich habe zu viele Pflichten, um an mich selbst denken zu dürfen. Und mein Stolz — ich glaube, es ist kein falscher! — verbietet mir, mit so viel Sorgen als Mitgift eines Mannes Weib zu werden. Früher war ich nur ein armes Mädchen, aber ich stand allein, mein Vater schien versorgt, Helene ebenso. Nun muß ich Brot für beide schaffen helfen. Und noch viele andere Sorgen werden kommen! Gewiß, Du mußt, Du wirst es begreifen, daß ich sie Dir nicht in Dein Haus schleppen kann.' Denke aber nicht, daß ich schwer an ihnen trage. Früher beklagte ich oft, kein Mann zu sein. Jetzt danke ich Gott jeden Tag, daß ich ein Weib bin. Ich kann mich nach so viel verschiedenen Seiten hin betätigen, wie es ein Mann nicht vermöchte. Ich bin zufrieden, wenngleich mir das höchste Glück versagt bleiben muß. Und daß Du gut, daß Du groß von mir denkst, gibt mir heimlichen Sonnenschein ins Herz und spornt mich an. Gott segne Dich! Und Deine liebe, teure Mutter, der ich in heißer Verehrung die Hände küsse! Ebba."
Der Mann, der diesen Brief erhielt, verlor nicht die Hoff- nung. Er hörte die Stimme der Liebe. Er vernahm sie aus allen ablehnenden und erklärenden Worten. Er begriff auch ganz und gar ihren Stolz.
Er verstand, daß er warten müsse. Wie lange? Woraus? Das konnte er selbst nicht sagen.
Seine Beharrlichkeit sollte noch größer sein als ihr Stolz. Er und seine Mutter verließen in diesem Sommer nicht ihr Heim. Ihnen war es, als müßten sie wachsam bleiben AN ihre Gespräche, ihr Denken und Hoffen drehten sich um Ebba und die Ihren. Sie lebten von fern das Leben der kleinen stillen Familie mit. Und wenn Frau Alteneck den Professor -ah, der in allmählich neugewonnener Frische liebevoll neben der müden, bleichen jungen Frau einhertrippelte, dann sprach
'Besoldungen öffentlicher Beamten, imrekyatkUngsansprllGen und anderen regelmäßig wiederkehrenden Leistungen, soweit diese nicht nach § 196 BGB. der zweijährigen Verjährung unterliegen.
Den B e g i n » d e r D e r j ü h r u n g s f r i st e n verlegt das Gesetz aus den Jahresschluß, von dem Zeitpunkte ab, in dem der Anspruch entstanden ist. Es verjähren also z. V. am 31. Dezember 1932 die Ansprüche von Kaufleuten, Handwerkern usw., die im Jahre 1930 entstanden sind.
Als Mittel gegen den Ablauf der Verjährung s f r i st kennt das Gesetz die Hemmung und die Unterbrechung. Die Hemmung bewirkt, daß Der Zeitraum, währenddessen die Verjährungsfrist gehemmt ist, in die Frist nicht eingerechnet wird. Hierunter gehöre» Stundung des Anspruchs, Verhinderung durch höhere Gewalt, ober durch den Stillstand der Rechtspflege (z. B. im Kriegsfalle)
Ungleich wichtiger ist die Unterbrechung der Verjährung. Sie bewirkt, daß »ach Beendigung der Unterbrechung eine neue volle Verjährungsfrist wieder in Lauf gesetzt wird, daß also im Gegensatz zu der Hemmung die vor der Unterbrechung liegende Frist nicht berücksichtigt wird. Die Verjährung wird unterbrochen vor allem durch die Klage auf Leistung oder Feststellung. Es ist aber erforderlich, daß die Klage oder der Antrag auf Zahlungsbefehl usw. noch vor Jahresschluß bei Gericht eingehen. Nach rechtskräftiger Feststellung des Anspruchs im Prozeßwege oder durch vollstreckbaren Zahlungsbefehl aber verjährt ber Anspruch auf die Hauptsache erst in 30 Jahren. Nachdrücklich ist aber darauf hinzuweisen, daß die Unterbrechung nicht bewirkt wird durch eine einfache Mahnung, auch nicht durch Einschreibebrief oder durch einen Postauftrag.
Schmelings nächster Gegner.
In New Dock wurde der Vertrag unterzeichnet, der Schmeling zu einem Kampf gegen den Deutsch-Amerikaner Max Baer verpflichtet. Der Kamps wird von Dempsey veranstaltet und im Sommer vor dem Titeltreffen zur Austragung gelangen.
sie herzlich und mit der unbefangensten Miene mit diesen beiden, die keine Ahnung von Ebbas Opfer hatten.
Der alte Herr und Helene glaubten von solchen Begegnungen schweigen zu müssen. Sie fürchteten, es könne bei Ebba „vergessene Geschichten" wieder aufrühren. Denn sie glaubten, Ebbas immer gleiche, milde Heiterkeit, ihr immer fröhlicher Mut, ihre unzerstörbare Gesundheit, die allen Anstrengungen trotzte, seien die Zeugen eines ganz genesenen Herzens, des völligsten Vergessens. Sie wußten nicht, daß die Gewißheit, von ihm verstanden und hochgehalten zu werden, ihr diese unerschöpfliche Quelle war, aus welcher ihre Lebenskraft sich nährte.
Der Juni näherte sich seinem Ende, und Ebba sehnte die Ferien herbei, um sich ganz der immer schwächer werdenden Pflegeschwester widmen zu können. Aber noch ehe diese begannen, kam eine Nacht voll Schrecken.
Zitternd, für das Leben der ärmsten Frau betend, saß Ebba lange bange Stunden in ihrem Zimmer, verzweifelt, nicht helfen zu können, zu dürfen, denn Doktor Lübbers und die Frau Möller hatten sie fortgeschickt. Niemand schlief im kleinen Hause, und die Soffen stand mit weinenden Augen in der Küche.
Es wurde Tag, und der Tag hatte seine Pflichten. Ebba mußte in die Schule gehen. Sie konnte dort gerade heute auf keine Weise entbehrt werden, das wußte sie. Sie dachte, als sie bleich und elend durch den Sommermorgen dahinging, ihre Bücher unter dem Arm, wie manches Mal wohstMänner mit zitterndem Herzen ihrem Beruf nachgehen müssen, indes daheim ihre Lieben in Gefahr und Not sich quälen.
Die eherne Fuchtel der Arbeit treibt vorwärts, immer vorwärts. Es gibt Zeiten, wo ihr Peitschenschlag hart trifft — zu hart für ein Frauengemüt.
Und als Ebba um die Mittagsstunde heimkam, schwebte ihr auf der Treppe schon ein widrig süßlicher Chloroformgeruch entgegen.
Oben aber stand ihr alter Papa, beiß und rot, und sagte: „Mein Kind — unsere Helene hat einen kleinen Sohn."
Sie fielen sich um den Hals. Sie meinten heiß und lange.
Einen Sohn! Ein Kind der Armut und der Sorge. Ein Kind, das seinen Vater auf dem Kirchhof suchen mußte. Ein armes, halbverwaistes Kind!
Und doch ... i
„Gott sei Lob und Dank!" sagte Ebba aus tiefstem Herzen. „Wir werden ihn schon groß kriegen," setzte sie mutvoll hinzu.
„Ja, er ist sehr kräftig, meint Lübbers Und Helene liegt U still da. Lübbers tft noch bet ihr."
Später, als Ebba, frierend vor Aufregung, in das Zimmer trat, um Helene zu küssen, schien ihr diese vollkommen unverändert. Und sie hatte so sonderbare Vorstellungen gehabt, als ob man der jungen Mutter die neue Weihe und das neue Glück gleich von der Stirn müßte lesen können.
Blaß und still wie immer lag Helene, und ihr Gesicht zeigte keine Spur von Veränderung oder Erregung.
Oder doch — da, was war das für ein fremder, altmachender Zug um ihren Mund - so unheimlich — so wie gezeichnet . . . von . . . von . . .
Politische Gegnerschaft und Waffenschein
Das preußische Oberverwaltungsgericht hat eine Klaox | abgewiesen, in der die Erteilung eines Waffenscheins meger, | der durch politische Versammluiigstätigkeit erhöhten (Besaht I verlangt wurde. Das Urteil enthält interessante Ausfuhr^- I gen über diese Frage, die in den gegenwärtigen politisz, I unruhigen Zeiten besonders aktuell sind. Es wird ausge. I führt, daß die Bedürfnisfrage bei Erteilung eines Waffen-1 fcheins besonders streng zu prüfen sei. Nicht bei jedem, der I sich nachts draußen aufhalte, liege ein Bedürfnis vor, jOn= I bern bei denjenigen, bei denen besondere Umstände des I Vorhandensein einer erhöhten Gefahr begründet erscheinen I lassen, z. B. bei Geldtransporten. Sonst würden alle Leute 1 die nachts beruflich auf der Landstraße oder an anderen I weniger belebten Orten zu tun haben, z. B. Droschken- I chauffeure, einen Waffenschein erlangen können. $amj| I wäre der Zweck des Schußwaffengesetzes vereitelt. Da- Vorbringen des Klägers, mit dem er die erhöhte Gefahr begründet, daß nämlich feine politischen oder religiösen Gegner ihm auf der Straße auflauern könnten, greife nicht durch. Der Schutz des Publikums sei Sache der Poliz^ Wenn dieser Schutz nicht ausreiche, so ständen dem Kläger dieselben Mittel zur Seite, wie jedem anderen Staatsbürger. So gut wie der Kläger könne jeder Redner, der auf einer Versammlung für Ideen wirbt, die beim Gegner Anstoß erregen, einen Waffenschein verlangen, also auch die Vertreter extremer politischer Parteien Dies würde die Gefahr hervorrufen, daß Meinungsverschiedenheiten mit der Waffe ausgefochten werden. Der Kläger könne feine Meinung auf Grund der Reichsverfassung äußern und habe auch Anspruch darauf, gegen die von ihm hervorgerufene Erregung durch die Polizei geschützt zu werden. Ein Recht, sich selbst mit der Schußwaffe durchzusetzen, habe er nichts
Beschränkungen für die pädagogischen Akademien
Der Erlaß über das Fortbestehen der pädagogischen Akademien in Preußen ist soeben veröffentlicht worden. Bei seiner Würdigung muß in Betracht gezogen werden, daß es sich, wie aus dem preußischen Unterrichtsministerium erklärt wird, um eine Notstandsmaßnahme handelt, aus der Schlüsse für die künftige Entwicklung der Institute nicht gezogen werden dürfen. Man halte vielmehr daran fest, daß sich an der Idee und Organisation der pädagogischen Akademien grundsätzlich nichts ändere. Insbesondere solle die Zulassung von Studentinnen in nur einem Teil der Akademien nicht bedeuten, daß künftig eine Zerlegung in Institute für männliche und weibliche Studierende beabsichtigt sei. Für den Ostertermin 1933 werden Halle und siel bis zu 50 evangelische Studenten, Elbing und Dortmund bis 45 evangelische Studenten und 15 Studentinnen zulassen. In Beuchen können 45 katholische Studenten und 15 Studentinnen, in Bonn 50 Studenten zugelassen werden. Bit simultane Akademie Frankfurt a. M. läßt 50 Studenten zu.» Die früheren Aufnahmebedingungen sind geblieben, au^i die Forderung des Nachweises musikalischen Könnens heil den männlichen, der Fertigkeit in der Nadelarbeit bei tat. weiblichen Bewerbern. Erleichterungen werden in befon^K deren Ausnahmefällen zugelassen. Den Abiturienten oü'I 1933 werden solche Bewerber, die sich inzwischen aridem! Ausbildungsmöglichkeiten zugewandt haben, nicht Borges zogen. -
Flugzeuge bombardieren Bahia Jtegra. Der bolivianisch« Ei neralstab teilt mit, daß bolivianische Flugzeuge die Stadt Bch- Negra erfolgreich mit Bomben belegt haben.
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Vom Tode!
Ebba dachte es voll Entsetzen.
Und auf einmal offenbarte sich ihr etwas. War nicht all dies stille, apathische Hindämmern der unseligen Frau ein SB«' ten gewesen? Ein Warten auf den Tod?
Aber sie brächte es über sich, sie zwang sich zu einem Lächeln und sagte: „Papa und ich, wir freuen uns so sehr! Und wie wollen wir den kleinen Bengel verziehen!"
Sie besah ihn im Korbwagen. Es war aber gar nicht viel zu sehen, nur ein rötliches Stück Stirn guckte zwischen bei Kissen heraus.
„Ach, wie niedlich!" rief Ebba und schlug die Hände w sammen. Dann fuhr sie herum. Helene hatte gerufen. horchend neigte sich Ebba über ihr Bett.
„Er soll Richard heißen," sagte die blasse Frau leise.
Ebba mußte sich auf die Lippen beißen. Nur nicht meinen Nur nicht die fürchterliche Erschütterung zeigen!
„Ich will dir was sagen," fuhr Helene fort.
„Jetzt nicht. Ein andermal," bat das junge Mädchen, »d» sollst noch nicht viel svrechen."
Aber mit großen Augen geradeaus blickend, als sähe in Zeiten und Fernen hinein, sprach Helene weiter: ,M ihm nie, wie sein Vater starb!"
Und dann, nach einer langen Pause, wie ein Hauch: „R hab' ihn doch lieber gehabt, als ich wußte . . . wenn es tu Wiedersehen gibt, will ich es ihm drüben sagen . . ."
„Helene!" schluchzte Ebba, „du darfst uns nicht verlässt- du mußt Richard die Liebe zeigen übers Grab, daß du f seinen Sohn lebst!" ,
Aber die blasse Frau kehrte still ihr Angesicht der Wand^ und schloß die Augen. Die Schweigsame hatte alles gesE was es für sie zu sagen gab.
Ebba konnte es nicht fassen, daß die Iugendgefäbrtin w ihr gehen sollte. Sie war doch sonst auch nicht rosiger F wesen, und mehr Leben schien sonst auch nicht in ihr pulfi® zu haben.
Zwei, drei Tage vergingen, und nichts veränderte M Konnte man hoffen? O, die Finger wollte Ebba sich arbeiten, um die ärmste aller Frauen zu ernähren, zu pfW und dem Kinde zu erhalten. ,
Eines Abends, noch war der Himmel weiß von der e» begonnenen langen Dämmerung, saß Ebba am genfter, letzte Licht benutzend, um Schulhefte zu korrigieren. Der.M wägen, in welchem der kleine Richard schlief, stand neben' Ebba mußte nun auch nebenbei noch Kinderwärterin u wenn die Dossen in der Küche wusch. Sie hatte sich von - Vossen zeigen lassen, wie man mit einem kleinen Kino n geht, und, da das eine Weisheit ist, die jede Frau eigens von selbst versteht, es auch sofort begriffen. Aber imm«^ war sie dem kleinen Richard förmlich dankbar, daß er l immer schlief.
Mit roter Tinte strich sie Fehler über Fehler an. Sie nw sich sehr viel Mühe geben, ihre Gedanken genau zusamt zunehmen #ar
Welche Erleichterung, daß moraen der letzte Schultag vor den großen Sommerferien I (5chlub f018