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Als 8 134a wird folgende Vorschrift eingefügt:Wer öffentlich das Reich oder eines der Länder, ihre Verfassung, ihre Farben oder Flaggen oder die deutsche Wehrmacht beschimpft oder böswillig und mit Ueberlegung verächtlich macht, wird mit Gefängnis bestraft.

Die Geltungsdauer des § 3 des Gesetzes gegen Waffen- mißbrauch vom 28. März 1931 wird bis auf weiteres ver­längert.

Ueberleitungs- und Schlutzvorschriften.

Die zur Durchführung dieser Verordnung erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften erläßt der Reichs­minister des Innern, und zwar, soweit es sich um Vorschrif­ten über das Verfahren vor dem Senat des Reichsgerichts handelt, im Einvernehmen mit dem Reichsminister der Justiz.

Das Gesetz zum Schutze der Republik vom 25. März 1930 tritt nicht am 31. Dezember 1932, sondern mit dem In­krafttreten dieser Verordnung außer Kraft.

Ist jemand wegen einer Tat verurteilt worden, die nach dem Inkrafttreten dieser Verordnung nicht mehr strafbar ist, so darf die Strafe nicht vollstreckt werden. Dasselbe gilt für Nebenstrafen und Sicherungsmaßnahmen sowie für rückstän­dige Geldbußen, die in die Kasse des Reichs oder der Län­der fließen.

Die Milderung der politischen Verordnungen

Die zur wirtschaftlichen Erholung notwendige Ausschal­tung aller absichtlichen Störungen des öffentlichen Friedens hat in den letzten Jahren eine große Zahl von Ausnahme­bestimmungen notwendig gemacht, die die Ausübung der staatsbürgerlichen Rechte beschränkt haben.

Die jetzt sichtlich eingetretene politische Beruhigung hat die Reichsregierung veranlaßt, dem Reichspräsidenten die Aufhebung eines Teiles dieser Sondervorschriften, und zwar die Aufhebung der Verordnungen gegen politische Ausschrei­tungen und gegen den politischen Terror vorzuschlagen, deren Geltungsdauer von vornherein nur für die Zeit besonderer politischer Spannungen gedacht war, und die daher jetzt enr- behrt werden können.

Denn es versteht sich von selbst, daß es für jede Re­gierung wünschenswert ist, die normalen gesetzlichen Vor­schriften nur so lange durch Sondermaßnahmen zur Siche­rung der Staatsautorität zu verstärken, als dies unumgäng­lich notwendig ist. Der Reichspräsident hat diesem Antrag zugestimmt.

Mit der Aufhebung der genannten politischen Notver­ordnungen kommen außer ihren verschärften Strafvorschrif- ten u. a. zum größten Teil diejenigen Bestimmungen in Fortfall, die das Versammlungsrecht und die Presse über das normale Maß hinaus beschränkt haben. Die Reichsre­gierung ging dabei von der Erwartung aus, daß die po­litischen Meinungsverschiedenheiten künftig in der Oeffent- lichkeit in einer Form ausgetragen werden, die des deutschen Volkes als einer Kulturnation würdig ist.

Wie der Reichskanzler bereits in seiner Rundfunkrede vom 15. d. Mts. mikgeteilt hat, hat der Reichspräsident dem Vorschlag der Reichsregierung im vertrauen aus den ge- tunden Sinn der ordnungsliebenden Bevölkerung entspro­chen, dabei aber zum Ausdruck gebracht, daß er nicht zögern würde, eine scharfe Verordnung zum Schutze des deutslyen Volkes zu erlassen, falls er sich wider Erwarten in seinem Vertrauen getäuscht sehen sollte.

Um einen klaren Rechtszustand zu schaffen, erschien es angebracht, im Zusammenhang mit der Aufhebung der politischen Notverordnungen schon jetzt

des Republikschuhgesetz

außer Anwendung zu fetzen, dessen Geltungsdauer am ' 31 Dezember d. I. aufgelaufen wäre. Ein uneingeschränkter Fortfall dieses Gesetzes war allerdings nicht möglich, da in dem Gesetz Vorschriften enthalten sind, die zur Sicherung des öffentlichen Lebens gegen friedensstörende Angriffe nicht entbehrt werden können. Hierbei handelt es sich in erster Linie um Ergänzungen des Strafgesetzbuchs nach drei Rich­tungen hin.

Die Verabredung zu verbrechen gegen das Leben bleibt weiterhin unter Strafe gestellt. Dasselbe gilt für Gewalt­tätigkeiten gegen den Reichspräsidenten und öffentliche Be­schimpfung oder Verleumdung des Reichspräsidenten. Fer­ner war zur Aufrechterhaltung der Staatsautorität ein dauernder Schuh des Staates, seiner Symbole und der sich in der Wehrmacht verkörpernden Hoheit des Staates gegen Verhetzungen notwendig. Es ist daher in das Strafgesetz­buch eine Strafvorschrist gegen den eingefügt, der öffentlich das Reich oder eines der Länder, ihre Verfassung, ihre Farben oder Flaggen oder die deutsche Wehrmacht be­schimpft oder böswillig und mit Ueberlegung verächtlich macht.

Die neue Verordnung enthält noch zwei Vorschriften, auf deren dauernde Beibehaltung im Jnteresfe des Staats- i wohles nicht verzichtet werden kann. Die schon im Reichs- oereinsgeietz ausgesprochene, vor kurzer Zeit aber vom Reichsgericht aus formellen Gründen für nicht mehr an- i wendbar erklärte

Befugnis der Polizei, Beauftragte in öffentliche Ver­sammlungen zu entsenden, muß auch weiterhin gegeben fein. Ebenso müßte aus Gründen der öffentlichen Sicherheit die am 31. Dezember d. J endende

Geltungsdauer des § 3 des Waffenmißbrauchgesetzes bis auf weiteres verlängert werden, wonach eine erhöhte Mindeftstrafe den trifft, der bewaffnet gemeinsam mit an­deren zu politischen Zwecken an öffentlichen Orten erscheint.

Aeltestenrai lehnt Weihnachtstagung ab

Berlin, 21. Dezember.

Der Aeltesienrak des Reichstags hat gegen die Stimmen der Sozialdemokraten und der Kommunisten eine Einberu­fung des Reichstags noch vor Weihnachten abgelehnt. Räch Reujahr will der Aeltestenrai nochmals zusammenirelen, um dann über Zeitpunkt und Tagesordnung der nächsten Ple­narsitzung Beschluß zu fassen.

Festnahme eines kommunistischen Reichstagsabgeordneten.

Der kommunistische Reichstagsabgeordnete Schehr ist aus frischer Tat bei Begehung von strafbaren Handlungen von Beamten der Politischen Polizei sestgenommen und dem Vernehmungsrichter im Polizeipräsidium zugeführt worden, der noch zu entscheiden hat, ob Haftbefehl gegen den Festgenommenen erlassen wird.

30 Millionen für FrischsleischverbiNgung

3n Zukunft kann auch Schmalz und Kochwurst abgegeben werden.

Berlin. 20. Dezember.

Im Reichsarbeitsministerium fand eine abschließende Beratung der Referenten des Reichsarbeitsministeriums, des Reichsfinanzministeriums und des Reichsernährungsminifte- riums über die Durchführung der 5riüi>fleifd)=!8erbi[ligung5= attion für die Erwerbslosen statt, für die neue zusätzliche Mit­tel in Höhe von 30 Millionen RM bewilligt werden sollen. Als Ergebnis dieser Beratungen wurde dem Vernehmen nach festoestellt:

Der Kreis der zum Empfang von Fleischbons berech­tigten Erwerbslosen wird durch die Hereinnahme der allein­stehenden Arbeitslosen um 2 ^ Millionen Personen erwei­tert. Die verbilligte Fleischmenge wird von bisher zwei Wochenkarten im Monat aus vier Wochenkarten a 1 Pfund Fleisch ausgedehnt. Statt des Frischfleisches kann in Zu­kunft für jede Karte auch 1 Pfund frische Kochwurst (Leber-, Blut-, Grützwurst usw.), jedoch keine Dauerwurst bezogen werden. Ebenso ist es gestattet, aus eine Wochenkarte im Monat wahlweise 1 Pfund Schmalz zu kaufen. Außerdem soll die zeitliche Geltungsdauer der Frijchsleischverbittigung bis Ende März ausgedehnt werden, während sie regelmäßig im Februar endete.

Das vorstehende Ergebnis der Referentenbesprechung wird nunmehr das Reichskabinett beschäftigen; die Zustim­mung das Kabinetts wird erwartet.

Winterhilfe schafft Hoffnung

Berlin, 20. Dezember.

Um für Weihnachten die Opferwilligkeit derer, die noch helfen können, zugunsten der notleidenden Volksgenossen I zu wecken, hat Reichspräsident von Hindenburg der Deut- i schen Liga der freien Wohlfahrtspflege als Reichszentrale j der Winterhilfe das folgende Werbewort für die Winter- > Hilfe in handschriftlicher Aufzeichnung zugehen lassen:

Die Rot muß alles Trennende überwinden. Wer den Ruf der WinterhilfeWir wollen helfen" befolgt, der schafft neue Hoffnung und neuen Glauben an Volk und Vaterland!

Berlin, zu Weihnachten 1932. von Hindenburg."

Die Deutsche Liga der freien Wohlfahrtspflege erklärt Sazu: Mit Hindenburg wünschen wir, daß sein Wort Brücken i von Mensch zu Mensch schlagen und helfen möge, zu Weib- nachten Herzen und Hände zu öffnen. Die Winterhilfe, an die Hindenburgs Wort gerichtet ist, wird von den großen Verbänden der freien Wohlfahrtspflege in allen Teilen be» Reiches einheitlich durchgeführt. Die Spenden, die der Sammlung durch die freiwillige Hilfsbereitschaft der Bevöl kerung an Lebensmitteln, Kleidung, Heizmaterial und Geld zuflieyen, verbleiben in den Bezirken bzw. Orten, in denen sie gesammelt sind, und werden auch dort unter die Hilfs­bedürftigen verteilt.

Erweiterte WohnungsLnstan-setzung

Reue Eingabe des Handwerks und des Einzelhandels an den Reichskanzler.

Berlin, 21. Dezember.

Die Hauptgemeinschaft des Deutschen Einzelhandels und der Reichsverband des deutschen Handwerks haben in einer gemeinsamen Eingabe an den Reichskanzler erneut bean­tragt, mit Rücksicht auf die günstigen Auswirkungen des Reichszuschufses in Höhe von 50 Millionen RM für die In­standsetzung von Wohngebäuden einen weiteren Betrag von 200 Millionen RM mit der gleichen Bestimmung bereit­zustellen.

Gegenüber der bisherigen Regelung wird vorgeschla­gen, die Mindestgrenze für die zuschußsähigen Instand- setzungsarbeiten aus 100 oder 150 RM zu begrenzen, damit auch für Mittel- und Kleinstädte und für das flache Land mit seinen überwiegend kleineren Wohnhäusern die notwen­digen Arbeiten durchgesührt werden können.

Weihnachtsgruß des Stahlhelms

B e r l i n, 21. Dezember.

Die Bundesführer des Stahlhelm, Bund der Frontsol­daten, veröffentlichen folgenden Weihnachtsgruß:

Durch das Weihnachtsfest ist eine kurze Ruhepause im faktischen Kampfe eingetreten. Das deutsche Volk sollte den ür die Dauer des Festes christlicher Liebe geltenden politi­schen Burgfrieden zum Anlaß nehmen, sich aus seine Schick- salsverbuudenheit zu besinnen, die über allen politischen Streit hinweg die Grundlage nationaler Zusammengehörig­keit fein muß. Die deutschen Soldaten haben in der Front- kameradschast den Gedanken der Weihnachtsbotschaft sich zu eigen gemacht. Sie halten fest an diesem Geist treuer Ge­meinschaft. weil sie in den Stunden gemeinsamen großen Erlebens den inneren Wert eines jeden Menschen schätzen gelernt haben. Dieser Geist der Opferwilligkeit und Kame­radschaft muß zum tragenden Pfeiler deutscher Staatsge­sinnung werden. Das ist unser Weihnachtsgruß und Wunsch an alle Kameraden und Freunde unseres Bundes in allen deutschen Landen. gez. Franz Seldte.

Die Durchführung der Amnestie in Preußen.

Zu den in der Öffentlichkeit verschiedentlich geäußerten Be­sorgnissen, daß die Durchführung der Amnestie nicht schnell genug vor sich gehen würde, wird aus Kreisen des preußischen Justiz­ministeriums erklärt, daß alle diese Besorgnisse völlig unbegründet seien. Die preußische Justizverwaltung hat alle Vorkehrungen ge­troffen. um sofort nach Inkrafttreten des Amnestiegesetzes, eine schleunige Durchführung der Amnestiemaßnahmen zu sichern. Ins­besondere wird dafür Sorge getragen werden, daß die Entlassungen nach Möglichkeit noch vor Weihnachten erfolgen können.

Amnestie im Sächsischen Landtag angenommen.

Der Sächsische Landtag lehnte die von den beiden Links­parteien eingebrachten Amneslieanträge ab Dagegen wurde der von der Regierung eingebrachte Gesetzentwurf über die Gewäh. rung von Straffreiheit mit den Stimmen der Sozialdemokraten, Kommunisten, Rationalsozalisten und bei beiden Abgeordneten der Deutsch-Sozialen Partei angenommen. Die bürgerlichen Parteien stimmten geschlossen dagegen

Weihnachtsfeier im deutsch-englischen Klub in London. Der deutsch-englische Klub in London feiert in Anwesenheit vieler Mit­glieder der deutschen und englischen Gesellschaft sein Weihnachts­fest. Unter den Ehrengästen befanden sich Botschafter von Hortch und andere Mitglieder der deutschen Botschaft.

Hoovers Weihnachtsbotschaft Roosevelt hält sich zurück. keine Schuldenstreichung.

Ein amerikanischer Ausschuß.

In den ersten Meldungen über die Botschaft, die Präsj, dent Hoover zur Kriegsschuldenfrage an den amerikanisch^ Kongreß gerichtet hat, waren die Dinge so dargestellt, als wenn diese Botschaft in Zusammenarbeit des jetzt noch amtierenden Präsidenten mit seinem Nachfolger zustande g(= kommen wäre, so daß der Eindruck erweckt wurde, als ob Hoover und Roosevelt sich in die Verantwortung für das was alsbald von amerikanischer Seite in der Schuldenfragx geschehen soll, teilen würden. Sehr schnell aber kommt aus der Umgebung Roosevelts eine Richtigstellung, die erkennen läßt, daß der künftige Präsident nicht daran denkt, die Ißer, antwortung für das, was noch unter der Amtsführung Hoovers geschehen wird, bereits zu einem Teil auf feine Schultern zu nehmen oder sich auch nur aktiv in diese P^, bleme einzuschalten. Diese betonte Zurückhaltung Roosevelt; zusammengenommen mit der Verschwommenheit dessen, was die Kongreßbotschaft Hoovers tatsächlich bringt, gibt ein sch unklares Bild der zu erwartenden amerikanischen Aktionen, und nur so viel ist zu erkennen, daß Hoover zu der Einsch gelangt ist, Amerika könne die Dinge nicht bis zum Regi;, rungswechsel, bis zum März nächsten Jahres, treiben lasen Wie sie allerdings praktisch weitergeführt werden sollen, bar über bleibt jeder Zweifel offen, und Hoover beschränkt sich, sachlich darauf, abermals den Gedanken der Schuldenstret chung abzuweisen, dagegen eine Herabsetzung der Schulde Zahlungen im Austausch gegen Zugeständnisse der Schulde auf handelspolitischem Gebiet zu empfehlen. Hoover h^ auch insofern an feiner bereits bekannten Einstellung feil, als er für die Einsetzung eines amerikanischen Ausschussr; zur individuellen Regelung der Kriegsschuldenfrage in Ver­bindung mit der Weltwirtschaftskonferenz und der L rüstung eintritt, trotzdem der Kongreß ihm bereits einmel einen solchen Ausschuß abgeschlagen hat und wenig fy^ nung besteht, daß die Haltung des Parlaments in biefer Angelegenheit sich geändert haben könnte. Hoover glaubt aber, daß nur durch einen solchen Ausschuß nützliche Arbeii geleistet werden kann, und deutet an, daß er aus feiner präsidentiellen Vollmacht heraus den Ausschuß berufen und das Urteil des Parlaments über einen solchen Schritt ab= warten werde.

Man kann den Widerstand des Kongresses gegen ein solches Vorgehen des Präsidenten verstehen, wenn man in Rechnung stellt, daß dieser Sonderausschuß zugleich du amerikanische Delegation für die Weltwirtschaftskonferen; darstellen und in entscheidender Weise die amerikanischen Interessen bei den Abrüstungsverhandlungen vertreten soll. Dem Abrüstungsproblem gilt ein besonderer Teil der Soru greßbotschaft Hoovers, und hier wie auch an anderen Steh len seiner Botschaft übt er, ohne Namen zu nennen, sch scharfe Kritik an Frankreich und zieht die Unterschiede in der Haltung der Schuldner Amerikas sehr deutlich ans Lichi Er läßt keinen Zweifel daran, daß ihm wohlbekannt ist, wofür Frankreich riesige Summen im Verhältnis zu bei Dezemberrate jährlich ausgibt, er erinnert an den Zusam­menhang der notwendigen Abrüstung mit den Problemen, die die Weltwirtschaft nach wie vor hemmen, und betont bit Notwendigkeit der Weltwirtschaftskonferenz, von der er eine grundlegende Besserung der Verhältnisse erwartet. Zusam- menfassend bezeichnet Hoover die Schuldenfrage als bar ernsteste Problem der Gegenwart, das sofort und mit bei geeigneten Mitteln in Angriff genommen werden müsse, auch wenn bis zum Regierungswechsel in den Vereinigten Staaten naturgemäß seine Bewältigung nicht zu erhoffen sei. Die Ankündigung Hoovers, daß er sich für die alsbalb zu beginnenden Vorarbeiten bereits der Mitarbeit feines Nachfolgers versichern wolle, ist inzwischen durch die ab­lehnende Stellungnahme Roosevelts erledigt, und so bleib: dem scheidenden Präsidenten für die letzten Monate feiner Amtsführung eine schwere und undankbare Aufgabe unter seiner alleinigen Verantwortung.

Dabei steht Roosevelt den Ansichten Hoovers keinesm- feindlich gegenüber. Er vertritt lediglich den Standpimt daß bei einem so wichtigen Problem die Verantwortlichst!: nicht geteilt werden könne und bei der Persönlichkeit m bleiben müsse, die bisher und bis zum März des kommen- den Jahres die Angelegenheit führend bearbeite. Einfich reiche Kreise vor allem aus der amerikanischen Bank,«!: versuchen übrigens alles, um die Schuldendiskuffion so * wie irgend möglich in Gang zu bringen, da sie glauben, bei damit nicht bis zur Amtsübernahme des neuen Präsidenten im März gewartet werden könne, ein Standpunkt, dn ja auch von den beiden Präsidenten geteilt wird. Man kann also von amerikanischer Seite aus noch auf Ueberraschunp gefaßt sein. Eine solche stellt ja auch die Antwort BaldwE im englischen Unterhaus dar, der eine gemeinsame M ferenz der Schuldnerstaaten nicht für zweckmäßig hält « Verhandlungen Amerikas mit England über die Knes^ schulden ankündigte.

Auslands-Rundschau

Die bessarabische Frage.

Die sowjetrussische Presse ist sehr befriedigt, daß her i* rumänische Außenminister Titulescu kürzlich im Parlament erW1 hatte, Rumäniens Lage unterscheide sich von der Polens und übrigen Randstaaten dadurch, daß es zwischen diesen Staaten Sowsetruhland keine Grenzstreitigkeiten gebe. Damit, so stellt sowsetrussische Presse mit Befriedigung fest, wird rumänisches das Vorhandensein einer bessarabischen Streitfrage zugegeben, * bie bisherigen rumänischen Regierungen bestritten hätten.

Irlands Zahlungen an Amerika.

Die Regierung des Irischen Freistaates hat beschlossen, d!« Betrag von fünf Millionen Dollar, der von den Anleihen 1918 ® 1920 noch nicht zurückgezahlt worden ist, an die Vereinigten ten zu überweisen. Das dazu nötige Gesetz soll am 1. F°bm 1933 dem irischen Parlament vorgelegt werden.

Belagerungszustand in ganz Argentinien.

Die Regierung hat über ganz Argentinien den Belagen«' Zustand verhängt. Die Zahl der bei den Verschwörern befrag nahmten Bomben beträgt etwa 4000. Ferner wurden b-M nahmt 20 Gewehre der brasilianischen Armee, die von den'l| ständischen von Sao Paulo stammen. «m

Luftpost zur Weihnachtszeit. Wegen Einstellung des tu bleustes an den beiden Weihnachtsfeiertagen ruht aud) ocr «^ postdienst an diesen Tagen. Ausgesührt werden nur tue v Köln-BrüsselLondon und zurück. , j

Erste Kabinettssitzung unter Paul-Boncour. Das Paul-Boncour ist zu seiner ersten Beratung zusammengeuei der Ausarbeitung der Regierungserklärung galt.