Eine Niobe-Gedenkmünze.
wie uns durch die Hauptgeschäftsstelle der „Volksspende Riebt" mitgeteilt wird, hat die Preuß. Staatsmünze zur Ehrung der' mit der „Mob«" untergegangenen 69 jungen deutschen Seeleute nach einem Entwürfe von Pros. Oskar Glöckler eine besondere „Niobe-Gedenkmünze" in Fünfmark- stückgröß« ausgeprägt, welche mit amtlicher Genehmigung zugunsten dieses vaterländischen Hilfswerkes dem öffentlichen Verkäufe übergeben worden ist.
Die Vorderseite dieses Gedenkstückes zeigt in feiner, fast filiaranmähiger kelicfprägung das untergegangene Schulschiff „niobe", während mit der rückseitigen Darstellung -- ein Kreuz im Meer — den Opfern von Fehmarn ein symbolisches Denkmal gewidmet ist.
Das Gedenkstück, welches in seiner Ausführung als eine hervorragende Leistung deutscher Prägekunst gelten darf, soll neben der materiellen Förderung der mit der „Volksspende Mobe" verfolgten Bestrebungen dem deutschen willen nach Wehrfreiheit sichtbaren Ausdruck verleihen und davon aller Welt Kunde geben, daß nach den Worten des Herrn Reichspräsidenten von Hindenburg das gemeinsame Gefühl der Zusammengehörigkeit und Schicksalsverbunden» Heil in unserem deutschen Volke noch lebendig ist.
Möge dieses sinnvolle vaterländische Gedenkstück eine weitestgehende Verbreitung finden und so dazu beitragen, den Gedanken der deutschen Seegeltung in unserem Volke neu zu beleben und zu fördern.
Zu beziehen ist die Niobe-Gedenkmünze bei der offizielltzn Auslieferungsstelle, dem Dankhause Soh. Witzig u. To„ München, sowie auch unmittelbar bei der „Volkrspende Mobe", Berlin W 9. '
Winterhilfe
Die Pressestelle der Regierung in Kassel teilt mit:
Für die Aufbringung der Mittel für die Winterhilfe sind Sammlungsgenehmigungen nur solchen vereinen und Verbänden erteilt worden, die die Sammlung iin Nahmen der allgemeinen Winterhilfe, also unter der Aufsicht der aus Beworben und Verbänden zusainmengesetzten Bezirks-, Kreis- und Ortsausschüsse für Winterhilfe durchführen. Gegenüber verschiedenen Anfragen, ob die von parteipolitischer Seite eingeleiteten Sammlungen genehmigt sind, und, falls sie nicht genehmigt sind, ob sie trotzdem durchgeführt werden dürfen, teilt der Regierungspräsident mit daß parteipolitische Sammlungen nicht genehmigt worden sind und auch künftig keine Genehmigung erhalten werden. Trotzdem kann nicht gegen sie eingeschritten werden, weil nach den maßgebenden Bestimmungen Sammlungen zu politischen Zwek- ken keiner Genehmigung bedürfen. Wer zur Linderung der bitteren Rot in der ärmeren Bevölkerung aus christlicher Nächstenliebe oder allgemeiner vaterländischer Sorge ohne parteipolitische Einseitigkeit beitragen will, muß deshalb । gebeten werden, sich von allen nicht genehmigten Sammlun- t gen fernzuhalten und seinen Teil zur Stützung des allge- : meinen Hilfswerks beizusteuern. Jn den Bezirks-, Kreis- , und Ortsausschüssen haben sich alle großen carilativen Verbände also die Innere Mission, der vaterländische Frauen- . verein vom Roten Kreuz, der Taritasverband, die Sentrak wohlfahrtsstelle der israelitischen Gemeinden und der fünfte Wohlfahrtsverband mit ben Behörden zusammengefunden. Spender, die Gaben für Sammlungen dieser Organisationen geben, haben die Gewißheit, daß 'ihre Gabe im Rahmen der allgemeinen Winterhilfe den wirklich Bedürftigen zukommen.
Eingesandt.
Steigende Mieten!
Iawohl, aber nur für die (Eigenmiete des Hausbesitzers! , Der Hausbesitzer sollte es wagen an Dritte seine Miete zu steigern! Der Herr Preiskommissar wäre zur Stelle.
Aber man hält es für angebracht, zur Zeit des bald gänzlichen Verfalles des Hausbesitzer durch bereits überhöhte Steuern die Eigenmiete von amtswegen heraufzusetzen, ausgerechnet in unserem ärmlichen Kreise.
Sofort Einspruch erheben! Wird derselbe abgelehnt, sich an das Landessinanzamt Kassel wenden, vielleicht wird von amtswegen erklärt, das seien die Folgen des Einheits- wertes und dagegen habe der Betreffende ja seinerzeit keinen Einspruch erhoben. Mag sein, aber dann hat man
den Hausbesitzer gewiß nicht darüber unterrichtet, welche Folgen die betreffende Festsetzung haben könnte. Jedenfalls wäre es dem Hausbesitzer ganz gleichgültig, hinter welche Paragraphen sich amtliche Stellen verstecken, ihm genügt, daß aus seinem bißchen Fell, wahrsä^einlich zur Ankurbelung der Wirtschaft das letzte Stück geschnitten wird. Solche Erhöhungen stehen im krassen Gegensatz zu allen Verlautbarungen, die wir in diesem Iahr von „oben" zu hören bekamen. Wenn wenige Hausbesitzer durch ihr Einkommen auf andern Gebieten noch in der Lage sind, die Schöpfungen auszuhalten, so ändert das an der ganzen Lage nichts. Dann möge man die Einkommensteuer entsprechend erhöhen. Den Hausbesitz bei den sinkenden Werten der Häuser noch stärker zu belasten ist ungerecht und unsozial. Außer den Einsprüchen, die hoffentlich von jedem Hausbesitzer bis zur letzten Instanz durchgefochten werden, wäre zu beraten, ob nicht der gesamte Hausbesitz sich durch einen gemeinsamen Protest gegen jede weitere Ausplünderung zur Wehr setzt. Schluß mit dieser Steuerpolitik.
Ein Hausbesitzer.
Heute macht das Einkäufen ©paß!
Zu Großmutters Zeiten war das eine langwierige Angelegenheit, von Geschäft zu Geschäft mußte man laufen, hunderterlei prüfen, um das Beste zu wählen.
Heute informiert sich die fortschrittliche Hausfrau vor dem Einkauf durch die Anzeige der Schlüchterner Zeitung I Der Anzeigenteil ist der beste Wegweiser zum vorteilhaften Einkauf. — Der fortschrittliche Käufer verlangt heute die erste Marktinformation durch die Tageszeitung; die in der Schlüchterner Zeitung veröffentlichten Anzeigen dienen dem Käufer und Verkäufer einer Ware.
Staatspreis für Mater Kitzig
Berlin, 15. Dezember.
Der Wettbewerb um den Großen Staatspreis der Preußischen Akademie der Künste für Maler ist gestern entschieden worden. Der Große Staatspreis wurde dem Maler Alfred K i tz i g in Berlin-Charlottenburg verliehen.
— Auslösungen von Gold-Landesrenkenbriesen. Am Montag, den 19. Dezember d. I., vormittags 9.30 Uhr, erfolgen in den Räumen der Kasse der Preußischen Landes- rentenbank, Berlin W. 8, Markgrafenstraße 38, in Gegenwart eines Notars die Auslosungen zum 1. April 1933. Es finden statt von 8 Prozent (ab 1. 1. 1932 6 Prozent) Preußische Gold-Landesrentenbriefen die 9. Auslosung der Reihe I A/O, die 5. Auslosung der Reihe IV A/O, von 7 Prozent (ab 1. 1. 1932 6 Prozent) Preußische Gold-Landesrenten- briefen die 4. Auslosung der Reihe V A/O, die 3. Auslosung der Reihe VII A/O und die 8. Auslosung der 414 Prozent (ab 1. 1. 1932 5% Prozent) Preußischen Liquidationsgold- rentenbriefen A/O bezw. Oktober ganzjährig.
tv^gcü poliiijctjer Schlägerei. Die Marburger Strafkammer verurteilte drei SA.-Leute wegen gefährlicher Körperverletzung aus politischen Beweggründen zu je einem Jahr Zuchthaus unter Ablehnung von Bewährungsfrist. Die Verurteilten hatten in der Rocht zum 10. Oktober einen 47jährigen Former so schwer verprügelt, daß er besinnungslos liegenblieb und drei Wochen das Bett hüten muhte.
Stürzender Fels zerstört drei Häuser. Bei dem spanischen Dorfe Alcala del 3ucar löste sich ein gewaltiger Felsblock, der in das Dorf hineinrollte und drei Häuser zerstörte. Unter den Trümmern der Gebäude liegen elf Personen begraben. Zwei von ihnen konnten bisher als Leichen geborgen werden.
Die Zorm "
Von Amtsanwalt K. S ch e w e, Köln.
Früher galt beim Vertragsabschluß der Handschlag, bas Wort; heute ist es nicht mehr ganz so einfach. Grundsätze herrscht aber auch jetzt noch im bürgerlichen Rechtsten Formfreiheit, das heißt, es genügt die mündliche F»^ Es gibt jedoch eine Reihe von Ausnahmen. Wenn ejn, vom Gesetz ausdrücklich vorgeschriebene Vertragsform ni*| beachtet wird, dann ist der Vertrag nichtig, er gilt als nw geschlossen. Die Parteien können ein Recht aus ihm nicht herleiten. Allerdings ist in einigen Fällen der Formman^ heilbar.
Formfreie Verträge sind z. B. folgende: Herr As »er. sorgt sich morgens mit den notwendigen Zigarren (W vertrag), borgt bei seinem Freunde 50,— RM (Darlehn leiht von ihm zu einer Besorgung auch noch das Fahrch (Leihe) und läßt seinen Koffer zur Bahn tragen (Dienst trag nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch). Für Dienstverirm« spezieller Art bestehen in anderen Reichsgesetzen und au* in Landesgesetzen noch besondere Bestimmungen. Auch H hier in einigen Fällen Schriftform vorgeschrieben, es hMch sich aber dabei hauptsächlich um Dienstverträge über längere Dauer. Es ist daher ratsam, sich beim Abschluß solcher Anträge vorher über die Form zu vergewissern. — Frau Ras», läßt sich in Del malen (Werkvertrag), ihr Gatte bestellt einen Anzug, und der Schneider liefert den Stoff dazu (Werk-Lii- ferungsvertrag), Schüler Hans gibt feinen Drachen gegen 50 Stollwerkbilder her (Tausch), Adolar verehrt feiner $rau| eine Schachtel Pralinen (Schenkung). Bei all diesen M noch vielen anderen Vertrügen ist eine Form nicht norg^ schrieben; es sind solche des täglichen Lebens, hier mürber Formvorschriften nur Fesseln für das Rechtsleben bebeuten,
Dagegen ist bei der Bürgschaft (dem Versprechen eines Dritten? für die Schuld eines anderen aufzukommen) bic Schriftform zwingende Vorschrift: Es muß also über diese, Rechtsgeschäft eine schriftliche Urkunde ausgenommen M vom Aussteller eigenhändig unterzeichnet werden. A, Schuldübernahme dagegen kann mündlich vereinbart werden. Gegenüber der Bürgschaft besteht hier der Unterschieds daß an Stelle des einen Schuldners, der von feiner Schuld frei wird, ein anderer tritt. Die Verträge über ein Schuld- versprechen und über eine Schuldanerkenntnis jedoch bedürfen der Schriftform, desgleichen Miet- und Pachtver träge über 1 Jahr, der Lehrlingsvertrag und andere mehr.
Nun zu der schärfsten Vertragsform, der gerichtliche« oder notariellen Beurkundung. Der ganze Vertrag mußb diesen Fällen vor einem Richter oder Notar errichtet werden. Diese Form ist hauptsächlich bei Rechtsgeschäften über Grundstücke vorgeschrieben. Soweit es sich um Eintragunp bewilligungen und sonstige zur Eintragung in das Grundbuch erforderliche Erklärungen sowie um Auflassungen und die damit verbundenen Geschäfte (Schuldurkunden, Abtn- tungs- und Verpfändungserklärungen usw.) handelt, kam nach näherer Bestimmung der Landesjustizverwaltung dir Urkunde durch den Rechtspfleger des Amtsgerichts aufgr- nommen werden. Eheverträge, Verfügung eines Miterbe« über feinen Anteil am Nachlaß (Erbteil), Erbverträge, Au- nahme an Kindesstatt, der Kauf einer ganzen Erbschaft uti der Erbverzicht u. a. m. bedürfen gleichfalls der gerichtliche oder notariellen Beurkundung.
In einzelnen weniger wichtigen Fällen (hauptsächlich in Grundbuch-, Vereins-, Güterrechtsregister- usw. Sachen) b» gnügt sich das Gesetz mit der öffentlichen Beglaubigung. 3« diesen Fällen bedarf die Urkunde der Schriftform. Außerdem muß die Unterschrift des Ausstellers beglaubigt werder (durch den Richter, Notar, Urkundsbeamte, jedoch nicht dust die Polizei, Schiedsmann usw.). Diese Art hat den Vorzuz daß sie billiger ist als die Beurkundung des ganzen Bei träges.
Für das Testament genügt die Schrift-Form, ab« Vorsicht ist geboten. Der Erblasser muß das Testament rot A bis Z eigenhändig schreiben; Zusätze von fremder ha«! bedeuten seine Ungültigkeit. Es muß das genaue Dato seiner Errichtung tragen, also z. B. Berlin, den 25. Dezemb« 1931, oder Berlin, Erster Weihnachtstag 1931, aber nicht Berlin, Weihnachten 1931. Das Testament wäre dann uit- gültig, da es zwei Weihnachtstage gibt. Die Unterm muß unter der ganzen Willenserklärung stehen, sie decken. Sie darf auch nicht später hinzugefügt werden, M das Testament muß in einem Zuge errichtet werden.
Landwirtschaftliche Zwangsversteigerungen.
Für das zweite Vierteljahr 1932 wurden im Deutschen M insgesamt 4649 eingeleitete Zwangsversteigerungen land- und so# wirtschaftlicher Grundstücke mit einer Fläche von insgesamt 91211 Hektar festgestellt. Das bedeutet gegenüber dem gleichen Zeitrau« des Vorjahres eine Zunahme um 31 v. h., der Fläche nach |eW eine Abnahme um 11,6 v. h. Im ersten Halbjahr 1932 Hat db Anzahl (6623) der eingeleiteten Zwangsversteigerungen gegenäb« dem gleichen Zeitraum des Vorjahres um 5,9 v. h. zugenomn« während die Hektarzahl der betroffenen Fläche (192 129) ui» 8,4 v. h. gesunken ist. Durchgeführt wurden im ersten Halbst 1932 insgesamt 3106 Zwangsversteigerungen mit einer Gesamt fläche von 72 339 Hektar. ....
Die Europameisterschaft im Mittelgewicht wird voraussiaM wieder zwischen Weltmeister Marcel Thil und dem Titeltrag» Ara-Spanien ausgetragen werden. Der Kampf ist bereits WF schlössen und wird wahrscheinlich als Titeltreffen von der M Union anerkannt werden Die Hoffnungen des deutschen Mech«' Selig sind damit so gut wie erledigt.
Alle guten Dinge sind 3...
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^7 Allen gesko Freunden
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Großverkauf durch die Firma Alexander Kohn, Tabakwaren en gros, Schlüchtern. =