Mluchtmm dtitung
Rr. 149 (1. Blatt) Dienstas, den 13. Dezember 1S32 84. Iahra.
Amtliche Bekanntmachungen.
K r e i s r u s s ch u ft.
I .-Nr. 4923 K. A. Die (Ernennung des Landwirts Konrad Beringet in Neuengronau 3,um Rechner der Gemeinde tteuengronau habe ich gemä^ §§ 55 Absatz 1 und 90 Absatz 1 der Landgemeindeordnung für die Provinz Hessen-Nassau vom' 4. August 1897 bestätigt.
Schlächtern, den 10. Dezember 1932.
Der Landrat. Dr. Müller.
Bekanntmachung
I .-Nr. I 26244 F. Meine fortlaufenden Hinweise im Kreisblatt zur Beachtung der für den persönlichen Verkehr mit dem Landratsamt und Kreisausschuß eingelegten Sprechtage — Dienstags und Freitags vormittags von |9— 1 2 Uhr — werden der Kreisbevölkerung hiermit besonders in Erinnerung gebracht. Bei der zunehmenden Inanspruchnahme der Dienststellen, i n sbe s 0nde r e d e m sta r- ken Anwachsen des Geschäftsbetriebs beim Fürsorgeamt, wird es sich künftig nicht mehr ermöglichen lassen, Publikum außerhalb der Sprechstunden zu empfangen. Ich muß, wenn die ordnungsmäßige und möglichst schnelle Abwicklung der umfangreichen Geschäfte nicht in Frage gestellt werden soll, die Erwartung zum Ausdruck bringen, daß auf die Arbeitsüberlastung der Dienststellen die erforderliche Rücksicht genommen wird. Ausnahmen Können nur in dringlichen Fällen und nach vorheriger fernmündlicher Anmeldung zugelassen werden. Hilfsbedürftige Personen können sich wegen kostenloser Benutzung des Fernsprechers mit dem Herrn Bürgermeister ihres Wohnortes in Verbindung setzen. In allen nicht dringlichen Fällen muß der Gesuchsteller außerhalb der Sprechzeiten damit rechnen, daß sein Anliegen unberüchsichtigt bleibt.
Die Herren Bürgermeister werden ersucht, vorstehendes durch Aushang in der Gemeinde bekannt zu machen apd hilfsbedürftigen Personen in dringlichen Fällen die holten« lose Benutzung des Fernsprechers zu ermöglichen. Schlächtern, den 9. Dezember 1932.
Der Landrat. Dr. Müller.
I.-Nr. 5330 K. A.
An sämtliche Herren Bürgermeister, Gemeinderechner • (Stadtkämmerer) und Fleischbeschauer des Kreises.
Ketr. Einziehung und Ablieferung der Schlachtsteuer.
Nach Artikel 22 der Durchführungsbestimmungen zum Schlachtsteuergesetz vom 22. Juni 1932 — Min. Bl. f. d. pr. i. V. von 1932 Seite 638 — ist die bei den Gemein- den-(Stadt-)kassen eingegangene Schlachtsteuer am Freitag jeder Woche zusammen mit der Hauszinssteuer an die staatliche Kreiskasse ^abzuliefern. Wie mir die staatliche Kreiskasse hierselbst mitgeteilt hat, wird diese Vorschrift von verschiedenen Gemeindekassen des Kreises nicht befolgt. Ich nehme daher Veranlassung, die Herren Fleischbeschauer und Gemeinderechner (Stadtkämmerer) erneut auf die pünktliche Einziehung und Ablieferung der Schlachtsteuerbeträge hinzu, weisen. Die Herren Fleischbeschauer ersuche ich, die Schlacht- steuer in jedem Falle sofort einzuziehen und an die Gemeindekassen unverzügliche abzuliefern. Nach § 2 Abs. 3 des Schlachtsteuergesetzes vom 8./21. Juni 1952 ist die Schlachtsteuer binnen 3 Tagen nach der Schlachtung zu entrichtend Gemäß Artikel 2 der Durchführungsbestimmungen zum Schlachtsteuergesetz vom 22. Juni d. Is. findet eine über die vorgeschriebene Frist von 3 Tagen hinausgehende Stundung oder ein Aufschub der Steuer von Schlachtungen nicht statt. Das Fleisch der geschlachteten Tiere haftet für die Schlachtsteuer. Den Herren Fleischbeschauern mache ich die genaue Befolgung dieser Vorschriften erneut zur Pflicht. Für etwaige Nachteile, die dem Staat durch die nicht rechtzeitige Einziehung der Schlachtsteuer entstehen, werde ich künftig die betreffenden Fleischbeschauer persönlich haftbar machen.
Die Herren Bürgermeister des Kreises ersuche ich, auch ihrerseits die Einziehung und Ablieferung der Schlachtsteuer zu überwachen und etwaige Mängel sofort abzustellen.
Schlüchtern, den 7. Dezember 1932.
Der Vorsitzende des Kreisausschusses: Dr. Müller.
Bekanntmaihunq
I .-Nr. I 26245 F. In letzter Seit werden beim Kreis- wohlfahrtsamt durch Unterstützungsempfänger in zunehmendem Umfange schriftlich und mündlich Anträge auf Gewährung von Sonderleiltungen — neben den regulären Unterstützungen — eingebracht. So erfreulich es wäre, wenn im Interesse einer beschleunigten Erledigung dringlicher Besuche diese auf kürzestem Wege der Fürsorgebehörde unmittelbar vorgelegt werden könnten, sehe ich mich doch ver- , «»laßt, darauf hinzuweisen, daß zusätzliche Leistungen künf
tig grundsätzlich durch Vermittlung des zuständigen Bürger- Meisters zu beantragen sind. Die Drtsbehörde wird die Anträge nach Beibringung aller für eine zutreffende Urteilsbildung notwendigen Unterlagen mit ihrer gutachtlichen Aeußerung zur beschleunigten Entscheidung an das Kreis- wohlfahrtsamt weiterreichen. Dir Anhörung der Gemeinden in jedem Einzelfalle ist geboten, weil sie nach gesetzlicher Vorschrift mit 30 v. h. an dem jeweiligen Unterstützungs- aufwand beteiligt sind. Ich bemerke aber, daß auch bei Anträgen auf Unterstützung aus dem Winterhilfsfonds das gleiche Verfahren einzuhalten ist
Es wird ferner darauf hingewiesen, daß sich der Bezirks- fürsorgeverband bei der außerordentlich scharfen Verminderung der Einnahmen des Kreises und der Gemeinden und dem dadurch bedingten Rückgang seiner Leistungsfähigkeit genötigt sieht, Sonderleistungen an Unterstützungsempfänger in Zukunft auf ein Mindestmaß zu beschränken. Die widrigen Verhältnisse, die sich in weitesten Kreisen der Bevölkerung immer mehr auswirken, zwingen mich, alle Beteiligten zu ersuchen, erhöhte Forderungen soweit wie irgend möglich zurückzustellen, um die Durchführung der richt- satzmäßigen Unterstützungen, die wenigstens den dringendsten sebensbebarf der Unterstützten sichern sollen, nicht zu gefährden. Ich, gebe zugleich der Hoffnung Ausdruck, daß die derzeitige Krise mit ihren auf die Dauer unerträglichen Folgen insbesondere für die Arbeitslosen durch, den sich langsam anbahnenden Umschwung der Konjunktur und durch die bereits in Angriff genommenen und noch geplanten Maßnahmen zur Wirtschaftsbelebung alsbald eine Wendung zum Besseren nehmen wird.
Die Herren Bürgermeister werden ersucht, vorstehendes zu beachten und durch Aushang bekanntzumachen.
Ichlüchtern, den 10. Dezember 1932.
Kreiswohlfahrtsamt. Dt. Müller.
^rfchleumgmtg ^er Konferenz
Neue Fünferkonferenz bei auftauchenden Schwierigkeiten.
Genf. 12. Dezember.
Die gemeinsame Erklärung der fünf Mächte, deren englischer Text maßgebend ist, wurde in fünf Exemplaren unterzeichnet. Ein weiteres Exemplar wurde dem Präsidenten der Abrüstungskonferenz, Henderson, übergeben, der nach der Unterzeichnung aus Antrag Macdonalds zu einer kurzen Aussprache über die weitere Gestaltung der Konferenzarbeiten hinzugezogen wird.
Dabei wurde entsprechend einer Anregung des englischen Premierministers vereinbart, daß die fünf Mächte sich während der Konferenz jeweils zusammenfinden sollen, wenn es sich darum handelt, entstehende Schwierigkeiten zu überwinden und damit den Gang der Arbeiten zu beschleunigen.
Ein französischer Antrag, außer den Vertretern der beteiligten Mächte auch noch den Berichterstatter des Hauptausschusses Dr. Benesch zu diesen periodischen Beratungen hinzuzuziehen, wurde abgelehnt.
Kanzlervorirag bei Hindenburg
Berlin, 12. Dezember.
Der Reichspräsident hat den Reichskanzler von Schleicher zu einer Aussprache über die innerpolitische Lage empfangen. Der Reichskanzler hat über die Verhandlungen des Reichstages und die Abänderung der Notverordnungen und über die Annahme des Amnestiegesetzes Bericht erstattet. Man darf annehmen, daß auch von den Plänen der Reichsregierung für die nächste Zeit die Rede war.
Ein Mitarbeiter Stresemanns gestorben
Berlin, 12. Dezember.
Der Chefredakteur der volksparteilichen Wochenschrift „Erneuerung", langjähriger Herausgeber der Nationalliberalen Korrespondenz und vertrauter Mitarbeiter Strese- manns, Gottfried H. K 0 ck e l k 0 r n , ist im Alter von 55 Jahren an Herzschlag gestorben.
Tragischer Ausgang einer Schwarzfahrt
Wiltenberge, 12. Dezember.
Aus der Chaussee Perleberg—Wiltenberge stieß ein Kraftwagen, der von dem Hamburger Otto Cölln, dem Chauffeur des Besitzers, zu einer Schwarzsahrt benutz! wurde, mit 120Kilometer-Geschwindigkeit gegen einen Baum. Die Insassen wurden herausgeschleudert. Drei von chnen, zwei Mädchen und ein Kellner, waren aus der Stelle tot; der Chauffeur selbst und der vierte Insasse wurden schwer verletzt.
— Das Zentralkomitee der Kommunistischen Partei der Lowjetunion hat, wie bereits früher, eine Generalsäuberung bes Mitgliederbestandes der Kommunistischen Partei angeordnet. Diese soll wiederum oppositionelle Einflüsse zurückdämmen und durch hartes disziplinarisches Durchgreifen den Gehorsam der Parteimassen gegenüber der obersten Führung sichern.
Einigung in Genf Deutschland nimmt wieder an der Abrüstungskonferenz teil.
Genf, 12. Dezember.
Die am Sonnabend von der Füufmächte-Konferenz ausgearbeitete Erklärung, die es Deutschland ermöglicht, an der Abrüstungskonferenz wieder teilzunehmen, ist am Sonntag von sämtlichen fünf Mächten endgültig unterzeichnet und angenommen worden. Die eine Schreibmaschinen-Seite umfassende, in englischer Sprache abgefahte Erklärung trägt folgende Unterschriften: 3. Ramsay Macdonald als Vorsitzender, Norman H. Davis, John Simon, 3. P. Boncour, C. von Neurath, Aloisi. Die Unterzeichnung erfolgte Sonntagvormittag in der Schlußsitzung der Fünfmächtekonferenz.
Auf Grund dieser Erklärung nimmt Deutschland nunmehr wieder seine Mitarbeit an der Abrüstungskonferenz auf und wird zu den für diese Woche vorgesehenen Sitzungen des Präsidiums und des Hauptausschusses der Abrüstungskonferenz Vertreter entsenden.
Die Emigungssormel
Die gemeinsame Erklärung über das Ergebnis der feit dem 5. Dezember geführten Besprechungen der fünf Mächte über die Rüstungsfrage hat folgenden Wortlaut:
1. Die Regierungen des Vereinigten Königreiches, Frankreichs und Italiens haben erklärt, daß einer der Grundsätze, die die Konferenz leiten sollen, darin bestehen muß, Deutsch- land und den anderen durch Vertrag abgerüsteten Staaten die Gleichberechtigung zu gewähren in einem System, das allen Nationen Sicherheit bietet, und daß dieser Grundsatz in dem Abkommen, das die Beschlüsse der Abrüstungskonferenz enthält, verkörpert werden soll.
Die Erklärung schließt in sich, daß die Rüstungsbeschränkungen für alle Staaten in dem in Aussicht genommenen Abrüstungsabkommen enthalten sein müssen. Es besteht Einigkeit darüber, daß die Art und Weise der Anwendung dieser Gleichberechtigung aus der Konferenz erörtert werden soll.
-. Auf der Grundlage dieser Erklärung hat Deutsch- land seine Bereitwilligkeit ausgesprochen, an der Abrüstungskonferenz wieder teilzunehmen.
3. Die Regierungen des Vereinigten Königreiches, Frankreichs, Deutschlands und Italiens sind bereit, gemeinsam mit allen anderen europäischen Staaten feierlich noch einmal zu bestätigen, daß sie unter keinen Umständen versuchen werden, gegenwärtige oder künfsige Streitfragen zwischen den Unterzeichnern mit Gewalt zu lösen. Dies soll einer näheren Erörterung der Frage der Sicherheit nicht vorgreifen.
4. Die Regierungen der Vereinigten Staaten, des Vereinigten Königreiches, Frankreichs, Deutschlands und Italiens erklären, daß sie entschlossen sind, auf der Konferenz gemeinsam mit den anderen dort vertretenen Staaten darauf hinzuwlrken, daß unverzüglich ein Abkommen ausgear- beitet wird, das eine wesentliche Herabsetzung und eine Begrenzung der Rüstungen herbeiführt und gleichzeitig eine künftige Revision zum Zwecke der weiteren Herabsetzung vorsieht.
Diese Einigungsformel war in der Sonnabendnachmittagssitzung der Fünfmächtekonferenz in fünfstündigen unun« terbrochenen Beratungen ausgearbeitet und sofort den Kabinetten in Berlin, Paris und Rom zur Stellungnahme unterbreitet worden. Noch am gleichen Abend wurde der französische Vertreter auf der Fünfmächte-Konferenz, Kriegsminister Paul-Boncour, vom französischen Ministerpräsidenten Herriot auf Grund eines Ministerratsbe>chlusses telephonisch ermächtigt, Macdonald zu erklären, daß Frankreich der Genfer Erklärung über die Wiederkehr Deutschlands zur Abrüstungskonferenz zustimmt. Die Entscheidung derReichs- regierung traf erst am Sonntagvormittag ein, nachdem der Reichskanzler von Schleicher noch eine telephonische Rücksprache mit dem Reichsaußenminister von Neurath gehabt hatte. Bald darauf traf auch die Zustimmung aus Rom ein. Im Anschluß daran erfolgte dann in Gens die Unter- zeichnung der gemeinsamen Erklärung der Fünfmächte-Konferenz. In den leitenden englischen Kreisen wird betont, daß die Formel in gleicher Weise den französischen Sicher- heitswünschen wie dem deutschen Gleichberechtigungsstand- punkt Rechnung trage. Aus der Formel soll sich nach englischer Auffassung ohne weiteres ergeben, daß der Teil V des Versailler Vertrages durch das künftige Abrüftungsab- kommen ersetzt wird.
Die Bedeuiung der Formel GleiO»erechsigung leitender Grundsatz für die Abrüstungskonferenz.
Der grundlegende erste Teil der Erklärung der Fünfmächte-Konferenz beruht auf der bekannten H e r r i 0 t-For- mel, jedoch ist bemerkenswert, daß in der neuen Erklärung die Gleichberechtigung nicht mehr, wie in der französischen Formel das Ziel der Abrüstungskonferenz, sondern der leitende Grundsatz ihrer Arbeiten sein soll. Zu der Feststellung, daß der Grundsatz der Gleichberechtigung in den BeschM^u L.. ^.t.ch.m.^skonsercnz verkörpert wer- den soll, hat Macdonald bereits am Sonnabend eine ausführliche Erklärung abgegeben, wonach das Wort verkörpert im Sinne einer Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbe- rechtigung aufzufassen ist. Der Satz im zweiten Absatz des