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Mluchtemer Zutuns Mis-Kmtsblatt * MyemeLnev amUicherKnzeLyerfür öm Kreis Schlüchtem ß«Mm»t vertag: tz.Strürfckö Söhne* Ststt)äst--^''^ohlihositt'.6 * freatz»-.»*.«- * psstschv^PmnkstwtaM^o»«, Nr. 137 (1. Blatt)Dienstag, den 15. November 1932 84. Iahrg.

Amtliche Bekanntmachungen.

KreisaussAuß.

I.-Nr. IV 23956 $. Die Herren Bürgermeister des Kreb [es, die noch mit der Erledigung meiner Bundverfügung I.-Nr. I 20739 5. vom 8. v. Mts. betr. Erste Samm­lung im Nahmen der Winterhilfe des Kreises Schlüchtern, im Rtickstande sind, werden hiermit daran erinnert.

Schlächtern, den 11. Nov. 1932.

Der Vorsitzende des Kreisausschusses. Dr. Müller.

Stadt TUlAUtek«.

Bekanntmach ^

Die Auszahlung der Sozial- und Nleinrentnerunterslütz- ungen findet nicht am 15. Nov., sondern am Donnerstag, den 17. Nov. statt.

Schlüchtern, den 14. Nov. 1932.

Die Stadtkasse.

Linfiurzunglück in Warschau

18 Tote und 20 Verletzte.

Warschau, 14. November.

Im Norden der Stadt hat sich am Sonntag eine ge­waltige Linsturzkalastrophe ereignet, die 18 Todesopfer ge­fordert hat. Das Gebäude, das einstürzte, beherbergte eine Brauerei, die dort ihre großen Hopfenvorräte eingelagert hakte. Daneben stand ein kleines Wohnhaus aus Holz. Das Brauereigebäude ist alt und baufällig gewesen; dem gewal­tigen Druck der Kopfenmasfen haben die morschen und teil­weise schon brüchigen Wände nicht mehr standgehalten. Der Einsturz erfolgte unter ungeheurem Getöse. Die Hopfen­massen, Stein- und Ziegeltrümmer stürzten aus das kleine Wohnhaus, das vollständig begraben wurde. Hilfe war so­fort zur Stelle, da sich auf der anderen Straßenseite eine Polizeischule befindet, deren Insassen im Augenblick der Katastrophe herausstürzten, um sich aus Reklungswerk zu machen, von den 38 Bewohnern des Hauses konnten 18 nur als Leichen geborgen werden. Die übrigen 20 Insassen des Hauses sind mehr oder minder schwer verletzt.

Die Fälligkeit -er Hypotheken

Die neue Verordnung.

Berlin, 14. November.

Durch eine Verordnung des Reichspräsidenten wird das Recht des Gläubigers, die Rückzahlung von dinglich gesicher­ten Forderungen zu verlangen, bis zum 1. April 1934 hin­ausgeschoben.

Diese Maßnahme war erforderlich, da es bei der Uner- giebigkeit des Kapitalmarktes dem Schuldner zur Zeit nicht möglich ist, sich eine Ersatzhypothek zu beschaffen. Aus die­sem Grunde ist deshalb bereits in der Verordnung vom 27. September 1931 die Fälligkeit von landwirtschaftlichen Hypotheken bis zum 1. April 1935 hinausgefchobe» worden. Eine ähnliche Vergünstigung besteht, wenn auch aus an­deren Erwägungen, für die Schuldner von Kündigungshy- potheken auf Grund der Vierten Notverordnung vom De­zember 1931, denen ein Kündigungsschutz bis zum 31. De­zember 1934 gewährt ist.

Es war daher ein Gebot der Gerechtigkeit, auch den übrigen hypothekarischen Schuldnern, insbesondere dem städtischen Grundbesitz, einen ähnlichen Zahlungsaufschub zu bewilligen. Die Verordnung bezieht sich auf bereits fällige Hypotheken, jedoch dann nicht, wenn die Fälligkeit durch einen besonderen Anlaß, z. B. den Verzug mit den Zinsen, herbeigeführt worden ist.

In diesem Falle kann aber der Schuldner den Zahlungs­aufschub beanspruchen, wenn er binnen einem Monat die rückständigen Beträge nachbezahlt. Den Interessen des Gläu­bigers ist dadurch Rechnung getragen, daß er in dem Falle eines dringenden Bedarfs der geschuldeten Beträge das Amtsgericht mit dem Antrag anrufen kann, daß die Hin­ausschiebung der Fälligkeit ganz oder teilweise unterbleibt.

Abgesehen von Tilgungshypolheken findet die Verord­nung insbesondere keine Anwendung auf Aufwerkungshy- Een, auf landwirtschaftliche Hypotheken sowie auf Kün- zshypotheken, da insoweit andere Schuhbestimmungen gellen, auch nicht auf Hypotheken, die zur Sicherung eines bankmäßigen versonalkreblt« oder ähnlicher kurzfristiger Darlehen dienen.

Gefängnis für Flieger 2Raa^

Wegen Unterschlagung und Betruges verurteilt.

Krefeld, 14. November.

Vor dem Krefelder Gericht hatte Nch der bekannte deut­sche Kunstflieger Antonius Raab zu verantworten. Die Ver­handlung erstreckte sich über fünf Tage und endete mit der Verurteilung des Angeklagten wegen Konkursvergehens, Anterfchlagung und Untreue in je einem Fall und wegen Betruges in zwei Fällen zu einer Gesamtstrafe von zehn Atonalen Gefängnis. Da Fluchtverdacht besteht, wurde ge­gen Raab Haftbefehl erlassen, der sofort im Gerichtssaal voll- meckt wurde. Der Staatsanwalt hatte zwei Jahre Ge- Mgnis und sofortig« Verhaftung beantragt. Raab beteuerte

* Wm Schluß seine Unschuld.

Landgemeindelag in Berlin

Reden von Gereke und des Ministers Popitz.

Berlin, 14. November.

Aus Anlaß des zehnjährigen Bestehens des Verbandes der preußischen Landgemeinden hielt der Verband im Ple­narsaal des Reichstages einen Delegierkentag ab, der so gro­ßen Besuch aufwies, daß die Reden in die Wandelhalle über­tragen werden mußten, in der Hunderte von Delegierten Platz genommen halten. Zahlreiche Vertreter der Reichs­und Staatsbehörden, der kommunalen Spitzen- und Wirl- schaftsverbände und Vertreter der Organisationen, die dem Verbände nahestehen, waren anwesend.

Nach Begrüßungsworten des Vorsitzenden, Bürgermei­ster Lange- Weißwasser, und des Landrats a. D. von A r n i m - Rittgarten äußerte sich

Landral a. D. Dr. Gereke

zu den kommunalpolitischen Fragen. Auch wenn der alten Forderung nach Aufhebung der Dreiteilung der Unter- stützungsarten für die Erwerbslosen entsprochen werde, so sei damit das Hauptübel nicht beseitigt.

Entscheidende Erleichterung schaffe lediglich eine wirk­same Bekämpfung der Arbeitslosigkeit.

Notstandsarbeiten und freiwilliger Arbeitsdienst seien nur kleine Hilfsmittel. Die Kaufkraft der Massen müsse durch Wiedereinschaltung der Arbeitslosen in den Arbeitsprozeß zu vollem Lohn wiederhergestellt werden. Jede Maßnahme der Reichsregierung gegen die Arbeitslosigkeit sei nach Kräf­ten zu fördern. Die Kritik der Landgemeinden und ihre Er- gänzungsvorschläge seien nur von dem Gesichtspunkt aus zu betrachten, daß das Regierungsprogramm allein nicht ausreichen könne, um das auch von der Reichsregierung gesteckte Ziel zu erreichen.

Die Landgemeinden forderten ein öffentliches Arbeils- befchaffungsprogramm, weil die Krise nicht vornehmlich von der Privatinitiative her bekämpft werden könne.

Reichsminister Pros. Dr. Popitz überbrachte dem Landgemeindetag die Grüße des Reichspräsidenten und sprach das Bedauern des Reichskanzlers aus, nicht persönlich erscheinen zu können. Minister Popitz erklärte, er habe als kommissarischer Verwalter der Finanzen Preußens die be­sondere Aufgabe, dafür zu sorgen, daß der Staat Preußen selbst in seinen Finanzen wieder aufrecht stehen könne.

Aber diese Aufgabe bilde keinen Gegensatz zu den In­teressen der Landgemeinden. Beides sei vielmehr aufs engste verbunden.

Er wandte sich dann gegen eine geistige Einstellung, die die Regierungsmaßnahmen von vornherein jeder Wirkungsmög- lichkeit zu berauben drohe, eine Einstellung, die nur in der Kritik zu bestehen scheine und die so weit gehe, selbst maß­gebendes Zahlenmaterial einfach beiseitezulegen oder zu ver­kleinern oder es schlechtweg nicht glauben zu wollen. Schließ­lich verwies Dr. Popitz auf die in der vorigen Woche be­schlossenen Erleichterungen für die Gemeinden in der Ver­sorgung der Wohlfahrtserwerbslosen. Diese Maßnahmen könnten nichts anderes als ein Anfang sein.

Es müsse ein umfassender Plan ausgestellt werden, an dem mit größter Beschleunigung gearbeitet werde. Die for­male Voraussetzung für seine Durchführung sei. durch die Finanzordnung der Gemeinden vorbereitet worden, die er am ersten Tage seiner Tätigkeit als Kommissar des Reiches habe unterzeichnen können.

Enifchei-ung -es Reichsarbeitsgerichts

Die Lohnabbau-Rotverordnung für rechtsgültig erklärt.

Leipzig, 14. November.

In der Revisionsverhandlung im arbeitsrechtlichen Streit wegen des Lohnabbaus im Alexander-Werk in R e m s ch e i d hatte das Reichsarbeitsgericht über die Rechtsgültigkeit der Verordnung zur Vermehrung und Erhaltung der Arbeits­gelegenheit'vom 5. September 1932 zu befinden.

2Hit dem Arbeitsgericht R-mfcheid hat das Reichs- arbeitsgericht die Rechtsgültigkeit der Notverordnung vom 5. September grundsätzlich bejaht, wenigstens soweit die hier in Frage stehenden Teile in Betracht kommen.

Die Verordnung war von gewerkschaftlicher Seite als verfassungswidrig bezeichnet worden. Man stützte sich im wesentlichen auf die Auffassung, daß keine aus­reichende Ermächtigung zu ihrem Erlaß vorgelegen habe, und daß der durch sie erfolgte Einbruch in den Grundsatz der Unabdingbarkeit des Tarifrechtes auch außerhalb des durch sie umriffenen Aufgabenkreises liegt,zur Erhaltung der sozialen Fürsorge und zur Erleichterung von Wirtscl-aft und Finanzen, Zusatzeinrichtungen zu vereinfachen und zu ver­billigen^,

80 Tote auf der Caymanbrac-Lrrsei

Kingston (Jamaica), 14. November. Der Wirbelsturm, der Kuba und die südlich davon gelegene Inselwelt Heim- suchte, hat auf der Eaymanbrac- Insel mehr als SO Todes­opfer gefordert. Die Zahl der Verletzten beträgt über 300.

Unterrebung papen-Braun

Noch keine Einigung erzielt.

Berlin, 12. November.

Zwischen dem Reichskanzler und dem preußischen Mini- slerpräsidenlen fand gestern mittag eine Unterredung statt, in der die Versuche fortgesetzt wurden, zu einer Einigung über die Auslegung des Leipziger Urteils zu kommen. Die Unterredung dauerte über eine Stunde.

Ueber den Inhalt der Besprechung wird offiziell nichts bekanntgegeben. Man hört nur, daß auf Wunsch des Reichs­kanzlers die Aussprache in der nächsten Woche fortgesetzt werden soll. Die Pause in diesen Verhandlungen ist bedingt dadurch, daß Reichskanzler von Papen jetzt seine Reise nach Süddeutschland antritt. Aus der Vertagung der weiteren Aussprache scheint jedoch hervorzugehen, daß die strittige Frage der offiziellen Wiedereinsetzung der preußischen Staatsminister in ihr Amt auch bei der Unterredung mit dem Reichskanzler bisher nicht bereinigt werden konnte.

Würzburger Länderbesprechung

Die süddeutschen Länder und Sachsen waren zu einer Besprechung in Würzburg zusammengetreten, über die in derBayrischen Staatszeitung" mitgeteilt wird, daß Würz­burg als Tagungsort deshalb gewählt wurde, weil es von sämtlichen an der Konferenz beteiligten Staats- oder Regie­rungschefs der Länder Bayern, Württemberg, Baden, Hessen, Thüringen und Sachsen am praktischsten zu erreichen war. Das Blatt berichtet weiter, die Fühlungnahme der anwesen­den Länder habe eine aufschlußreiche Aufklärung über die Einstellung der Länder zu den behandelten Fragen gebracht und sich als zweckmäßig erwiesen.

Beamtenschub in Preußen

Personalveränderungen in der Zenlralinstanz.

Die kommissarische Regierung in Preußen hat zur Ver­einfachung und Verbilligung der Verwaltung zunächst die erforderlichen Personalveränderungen für die höheren Be­amten beschlossen. Die Neuorganisation der preußischen Ministerien im einzelnen ist vor vierzehn Tagen bei der Herausgabe der Verordnung rmtgettili worden. Lei der Durchführung dieser Maßnahmen, die am 1. Februar 1933 zum Abschluß kommen werden, können in den preußischen Ministerien 8 Abteilungen eingespart und durch Zusammen­legung und Aufhebung der Bearbeitung von einzelnen Sach­gebieten etwa 140 Referate frei gemacht werden. Dadurch wird es endlich möglich, wirksame Ersparnisse auch bei den Ausgaben der Zentralinstanz zu erzielen.

Die kommissarische Regierung war sich bei diesen Maß­nahmen von Anfang an bewußt, daß es unmöglich ist, die notwendigen Ersparnismatznahmen durchzuführen, ohne gleichzeitig an eine Beschränkung des Beamtenapparats her- anzugehen. Die Einsparung der 140 Referate erfordert nicht die Verabschiedung der gleichen Anzahl von Referenten. Es ist vielmehr gelungen, die Zahl der betroffenen Beamten in engeren Grenzen zu halten.

Im einzelnen enthält der Beschluß folgende Personal- veränderungen: Staatssekretär Pros. Dr. Dr. S ch e i d t wird mit Wirkung vom 1. 2. 1933 ab in den einstweiligen Ruhe­stand und auf seinen Antrag mit Wirkung vom 1. 5. 1933 ab in den dauernden Ruhestand versetzt. Auf ihren Antrag werden in den dauernden Ruhestand versetzt: Im Mini- rium für Handel und Gewerbe Ministerialdirektor Loe - s e n e r.

In den einstweiligen Ruhestand werden versetzt:

Im Ministerium für Volkswohlfahrt die Ministerial­direktoren Meyer, Peters und Dr. Schnei der;-im Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten die Ministerialdirektoren Bollert und Roeinah; im Mi­nisterium für Handel und Gewerbe Ministerialdirektor M er- t e n; im Ministerium für Wissenschaft, Kunst und Volks­bildung Ministerialdirektor Dr. Iahnke und Ministerial­direktor Dr. Hübn er; die unmittelbare Weiterverwen- dung des Ministerialdirektors Dr. Hübner als Leiter der preußischen Kunstverwaltung ist in Aussicht genommen; im Finanzministerium Ministerialdirektor Großer; im Mi­nisterium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten Mini­sterialdirigent Thomas, im Ministerium für Handel und Gewerbe Ministerialdirigent Jordan.

Außerdem wurden 28 Ministerialräte, 14 Oberregie- rungsräte und 12 Regierungsräte in den einstweiligen Ruhe­stand versetzt.

Evangelische Kirchenwahlen

Berlin, 12. November.

In den Tagen vom 12. bis 14. November findet in der Evangelischen Kirche der Altpreußischen Union nach vier- jähriger Pause die verfassungsmäßige Neuwahl zu den Kirchengemeindekörpersck-aften Gemeindekirchenrat und Gemeindevertretung statt. Wahlberechtigt sind alle über 24 Jahre alten evangelischen Männer und Frauen, die in die fird)lidx Wählerliste eingetragen sind. In zahlreichen Gemeinden sind Einheitslisten zustande gekommen, so daß ein Wahlgang nicht nötig ist.

Norwegische Fischerboote gekentert. Sechs Tote. Die gesamte Fischerflotte von Ost-Finnmarken wurde von einem furchtbaren Schneesturm überrascht. Bei dem Versuch der Fischer, das Ufer zu erreichen, kenterten mehrere Boote, und sechs Mann ertranken.