chlWemer Zeitung
Srets-Kmtsbtatt * Allgemeiner amtlich erKrrzeitzer für den Kreis Schlächtern
Nr. 135
V. Blatt)
Amtliche Bekanntmachungen.
LandratsaMt«
I.-Nr. 706 b v. Der Landwirtschaftliche Kreisverein Areisbauernschaft) Schlächtern hat durch Rundschreiben Ane Mitglieder angewiesen, bei Verwendung von Invalidenmarken entgegen der amtlichen Festsetzung den Wert der Sachbezüge mit nur 1 RM. in Ansatz zu bringen und nur Marken der Lahnklasse II zu verwenden. Diese An- Misung ist gesetzwidrig und daher unbeachtlich.
Unter Hinweis auf meine in der Schlüchterner Zeitung Hr. 131/1932 nochmals veröffentlichte Bekanntmachung vsm 10. März d. 3$. mache ich darauf aufmerksam, daß der Wert der Sachbezüge auf Grund des § 160 RD©. durch das Versicherung- a m t auf 1,25 RRL festgesetzt ist. Nur dessen Festsetzung ist bei (Erlernung des Bruttolohnes zu berücksichtigen.
Nach § 1428 RD©. müssen die Arbeitgeber die Invalidenmarken nach der Lohnklasse des versicherten verwenden. Unterlassen es Arbeitgeber, die richtigen Ma!rken zu verwenden, so kann sie der Anstaltvorstand auf Grund des § 1488 Abs. 1 RD©. mit Ordnungsstrafe in Geld belegen. Unabhängig von der Strafe und der Nachholung der Rückstände kann der Vorstand dem Bestraften die Zahlung des Ein- und Zweifachen dieser Rückstände auferlegen.
Bei der freiwilligen Selbstoersicherung und der freiwilligen Weiterversicherung sind mindestens Beiträge der Lohnklasse II zu entrichten. Beträgt das Einkommen des $rei= wistig-Versicherten jedoch wöchentlich mehr als 12 RM. oder monatlich! mehr als 52 RM. oder jährlich mehr als 624 RM., so müssen die Beiträge der dein jeweiligen Ein- Kommen entsprechenden höheren Lohnklasse entrichtet werden. Auch hierbei ist der Wert der Sachbezüge, wie bei der Pflichtversicherung, bei Errechnung des Einkommens für die Lohnklasseneinstufung in Ansatz zu bringen, werden die Invalidenmarken nicht oder nicht in der vorgeschriebe- n Höhe verwandt, so gehen die Freiwillig-Versicherten
ihrer Anwartschaft verlustig.
Schlüchtern, den 3. Nov. 1932.
Der Vorsitzende des Versicherungsamts. Dr. Müller,
Die Ortspolizeibehörden ersuche ich, die nachstehenden Vorschriften des Gesetzes betreffend die Bekämpfung übertragbarer Krankheiten vom 28. August 1905 (G. S. S. 373) wiederholt ortsüblich bekannt zu machen und deren Befolgung zu kontrollieren.
Schlächtern, den 1. November 1932.
Der Landrat. I. V.: Duwe.
§ 1. Außer der im § 1 des Reichsgesetzes, betr. die Be= Impfung gemeingefährlicher Krankheit, vom 30. Juni 1900 Reichsgesetzbl. S. 306 ff. aufgeführten Fällen der Rn» zeigepflicht bei Aussatz (Lepra), Lholera (asiatischer), Flecks
r (Flecktyphus), Gelbfieber, Pest (orientalischer Beu- lenpest), Pocken (Blattern), ist jede Erkrankung und jeder Todesfall an:
Diphtherie (Rachenbtäune),
Gehirnentzündung, epidemische (Lncephalitis lethargica sive epidemica, hyperkinetica, akinetica, chronica), Genickstarre übertragbarer, Kindbettfieber (Wochenbett Puerperalfieber), Kinderlähmung (epidemische), Nörnerkrankheit (Gmnlose Trachom), Rückfallfieber (Febris reccurens), Ruhr (übertragbarer Dysenterie), Scharlach (Scharlachfieber), Typhus (Unterleibstyphus), Milzbrand, Rotz,
Tollwut (Lyssa) sowie Bißverletzungen durch tolle oder der Tollwut verdächtige Tiere, Fleisch-, Fisch- und Wurstvergiftung,
Trichonose sowie auch jeder Verdachtsfall von Typhus (Unterleibstyphus),
r für den Aufenthaltsort des Erkrankten oder den Sterbe- zuständigen Polizeibehörde innerhalb 24 Stunden nach tangter Kenntnis anzuzeigen.
Als typhusverdächtig gelten auch solche anscheinend ge- lsnde Personen, deren Ausscheidungen die Erreger des Ty- $ enthalten (Bazillenträger, Typhusdauerausscheider). Wechselt der Erkrankte bezw. bei Typhus auch der ^plMverdächtige die Wohnung oder den Aufenthaltsort, ist dies innerhalb vierundzwanzig Stunden nach erlang» r Kenntnis bei der Polizeibehörde, bei einem Wechsel des ^nthaltshrtes auch bei derjenigen des neuen Aufenthalts- ls zur findige zu bringen.
3 Gemätzheit des § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung der ^erkulose vom 4. August 1923 — G. S. S. 374 - ist h jede ansteckende Erkrankung und jeder Todesfall an ""gen- und Rehlkopfstuberkulose anzuzeigen.
Donnerstag, den 10. November 1932
§ 2. Zu der Anzeige wird verpflichtet:
1. der zu gezogene Arzt,
2. der Haushaltung-vorstand,
3. jede sonst mit der Behandlung oder Pflege des Er- krankten befchäftigte Person,
4. derjenige, in dessen Wohnung oder Behausung der Erkrankung?- oder Todesfall sich ereignet hat,
5. der Leichenschauer.
Die Verpflichtung der unter Nr. 2 bis 5 genannten Personen tritt nur dann ein, wenn ein früher genannter Verpflichteter nicht vorhanden ist.
Bei Typhusdauerausscheidern sind nur die unter 1 und 2 genannten Personen zur Anzeige verpflichtet.
§ 35. Mit Geldstrafe bis zu einhundertfünfzig Mark oder mit haft wird bestraft:
1. wer die ihm nach §§ 1 bis 3 oder nach den auf Grund des § 5 des gegenwärtigen Gesetzes von dem Staatsministerium erlassenen Vorschriften obliegende Anzeige schuldhaft Unterläßt usw.
Stadt SAlüchtern.
Bekanntmachung.
In der Zeit vom 10. bis einschl. 30 November 1932 findet die Reinigung und das Ausbrennen der Schornsteine in folgenden Straßen der Stadt statt: Ahlersbacher-, Elmer- land-, Hospitalstraße, Llmweg, Graben-, Kaiser-, Kronprinzen-, Garten-, Dreibrüder-, Kurfürsten-, Breitenbacher-, Bahnhofstratze, Helferdorfweg, Lotichius-, Brückenauer-, Fuldaer-, Weinberg-, L. v. Stumm-, Altestraße, Amtsberg, Schmieds-, Linsen- und Neugasse.
Die Kontrollbücher sind bereit zu halten.
Schlüchtern, den 7. November 1932.
Der Bürgermeister als Dctspolizeibehörde. Gaenßlen.
Die Industrie warnt
Erörterung der Kontingentspolitik.
Mannheim, 9. November.
Das Präsidium des Verbandes südwestdeutscher Industrieller hielt eine Sitzung ab, in der es sich mit der Kon- tingentierungsfrage beschäftigte. Das Präsidium nahm eine Entschließung an, die an den Reichskanzler weitergeleitet werden soll. In dieser wird u. a. gesagt, daß die von der gesamten Industrie von Anfang an gehegten Befürchtungen wegen der landwirtschaftlichen Kontingentierungsmaßnah- men sich nunmehr klar als berechtigt erwiesen hätten.
Deutschland müsse ausführen und deshalb auch an der bü der Weistbegünstic
i, um einführen zu können,
ier bisherigen, auf dem Prinzip
der Meistbegünstigung beruhenden bewährten Handelspolitik festhallen. Was die Industrie brauche, sei eine freie Betätigungsmöglichkeit der Wirtschaft, womit sich
auch die Autarkiebestrebungen und Einfuhrkontingentierungen nicht gut vereinbaren lassen.
Am Schluß der Entschließung heißt es dann, daß der Verband südwestüeutscher Industrieller im Interesse der von ihm vertretenen basischen und südwestdeutschen Industrien nicht nur vor einer Weiterverfolgung der beabsichtigten Ein- fuhrkontingentierungsmaßnahmen warnen sondern auch die dringende Bitte an die Reichsregierung richten müsse, über die wirtschaftlichen und industriellen Interessen Badens und Südwestdeutschlands als doch auch eines nicht unbedeutenden Gliedes der deutschen Wirtschaft nicht Hinwegzugehen, sondern unter Berücksichtigung der deutschen wirtschaftlichen Gesamtinteressen von weiteren Kontingenten Abstand zu nehmen.
Roosevelt zum Vrästbenlen der Vereinigten Staaten gewählt.
Neuyork, 9. 11. Roosevelt, der demokratische Kandidat ist mit überwältigender Mehrheit zum neuen Präsidenten der Vereinigten Staaten gewählt worden. Um 5 Uhr früh MEZ. meldet Assoeieted Presse folgende Verteilung der Wahlmännerstimmen: Für Roosevelt 454, Hoover 55, davon stehen noch 22 Wahlmännerstimmen aus, die natürlich an dem Ergebnis nichts mehr ändern können.
von einigen Schlägereien abgesehen, ist der Wahltag in Neuyork und den anderen großen Städten ruhig verlaufen. Dagegen wird aus der Stadt Neu-Mexiko gemeldet, daß der Gouverneur für vier Bezirke des Staates bas Kriegs» recht verhängen und die Wahlurnen durch Nationalgarde schützen lassen mußte.
— Im Greifswalder Landfriedensbruchprozeß verurteilte das Schwurgericht zwei Angeklagte zu je zehn Iahren Zuchthaus, drei Angeklagte zu 8, 6 und 5 Iahren Zuchthaus, zehn Angeklagte zu Gefängnisstrafen von drei Monaten bis anderthalb Iahre. Sieben Angeklagte wurden frei- gesprochen. Der Verhandlung lagen ousanimenstöße zwi- schen Nationalsozialisten und' Kommunisten zugrunde, bei denen drei Nationalsozialisten getötet und mehrere verletzt worden waren.
84. Iahrg
Eine Rede -es Reichskanzlers
Innenpolitik: nationale Konzentration —, Außenpolitik: Gleichberechtigung.
Berlin, 9. November.
Auf einem Frühstück des Vereins der ausländischen Presse hielt Reichskanzler von Papen eine Rede, der wir folgende Abschnitte entnehmen:
Eine erfreuliche Zunahme des Verständnisses für die Regierungsarbeit ist festzustellen. Keine Partei wird noch Berechtigung zu der Annahme haben, daß sie die Alleinherrschaft in Deutschland ausüben kann.
Dagegen glaube ich die Hoffnung hegen zu dürfen, daß es nunmehr zu einer wirklichen nationalen Konzentration kommt.
Möge die erfreuliche Einigkeit, die das deutsche Volk heute in den großen Fragen der auswärtigen Politik durch alle Parteien hindurch beseelt, jetzt auch der Führung der Gc- samtpolitik die notwendige breite Grundlage schaffen! Per- fonenfragen spielen hierbei — ich habe es schon immer betont — keine Rolle. Die sachlichen Ziele der Regierung, die Sie kennen, werden unverändert verfolgt werden. Unsere Lage als Mittelland Europas und unsere geschichtliche Entwicklung hat uns einen unerschöpflichen Reichtum kultureller Gestaltung in den verschiedenen deutschen Stämmen und Ländern beschert, dessen Pflege und Förderung die große Aufgabe der deutschen Kulturpolitik sein muß. Aber nach außen stellt sie uns ebenso zwingend vor das Problem kultureller und politischer Selbstbehauptung. Die lange Reihe der Interventionen der Siegermächte, welche den deutschen Regierungen immer neue Demütigungen zumuteten, trägt ein großes Maß von Schuld an der allgemeinen Radikalisierung und der Verschärfung der innerpolitischen Lage. Aus diesem geschichtlichen Zusammenhang von Innen- und Außenpolitik ergibt sich für das deutsche Volk die schicksalhafte Aufgabe, eine Gestalt für seine Staatsführung zu finden, welche den dauernden Notwendigkeiten seiner Lage in Mitteleuropa und den besonderen Schwierigkeiten seiner heutigen Situation in gleicher Weise entspricht.
Demokratie und Autorität.
Die erste Vorbedingung hierzu ist die Wiederherstellung der vollen Hoheit des Staates und die Einrichtung einer stetigen, machtvollen Regierungsgewalt. Eine solche autoritäre Slaatsführung, meine Herren, steht nicht im Widerspruch zu dem Grundsatz der Demokratie, der wie in vielen Staaten der Welt auch die Grundlage unserer Verfassung bildet. Demokratie und Autorität sind keine Gegensätze, sondern notwendige Ergänzungen.
In unserem deutschen Reichspräsidenten hat sich die Wahl durch die Mehrheit des Volkes, also ein Akt unmittelbarer Demokratie, mit der geschichtlichen Autorität seiner Person vereinigt. Damit ist der ruhende Pol geschaffen, von dem aus auch die verschiedenartigsten Bewegungen unseres politischen Lebens gemeistert werden können. Den Entscheidungen, die von hier ausgehen werden, können wir mit Vertrauen und Zuversicht entgegensehen. Deutschlands auswärtige Politik seit dem Kriege ist stets darauf gerichtet gewesen, die Anerkennung jener für das Leben der deutschen Nation elementaren Bedingungen durchzusegen.
Gleichberechtigung und Selbstbestimmung.
Wir verlangen die Gewährung der gleichen Rechte, die für alle anderen gelten, nicht als eine Gnade oder eine Wohltat sondern als unseren unverzichtbaren Anspruch. Es muß das Ziel nicht allein der deutschen sondern der europäischen Politik sein, die Bestimmungen, die durch Zwang auferlegt wurden, durch Lösungen zu ersehen, die dem freien Ermessen aller Beteiligten entspringen.
Unser Weg wird der Weg friedlicher Verständigung sein. Wir haben diesen Weg in Locarno beschritten und in Lausanne fortgesetzt, und wir werden ihn weiter gehen, um jenen großen Grundsätzen, auf die vertrauend wir 1918 die Waffen niederlegten, die Herrschaft über Europa zu verschaffen.
Ursachen der Krise.
Die Weltwirtschaftskrise hat den katastrophalen Eharakter nur annehmen können, weil die internationale Verschuldung und die Hemmnisse des Warenverkehrs sich gegenseitig in ihren krisenhaften Wirkungen steigerten.
Unter diesem Gesichtspunkt kann die Aufgabe und Bedeutung der Weltwirtschaftskonserenz nicht hoch und entscheidend genug für eine weitere Erholung der Wirtschaftslage der Welt eingeschaltet werden. Dieser Verantwortung müssen sich die führenden Staatsmänner bewußt sein. Ich zweifle nicht, daß hierdurch der Wirtschaft ein neuer Auftrieb gegeben werden würde,
aber die letzten Gründe für die Wirtschaft, für ihr Auf und Ab, ihr Gedeihen oder Schrumpfen liegen schließlich nicht im Wirtschaftlichen, sondern im Politischen.
Und so komme ich auf das zurück, was ich vorhin ausführte. Niemals wird die europäische Wirtschaft zur Ruhe kommen, niemals wird sie die für ihr Gedeihen sicheren Grundlagen erhalten, wenn nicht die einige und friedliche Völkergemeinschaft Wirklichkeit wird, die ich als das Endziel der Rutschen Politik bezeichnet habe, und niemals wird dieses Endziel erreicht werden, wenn nicht die großen Grundsätze der Gleichberechtigung und des Selbstbestimmungsrechts der Völker auf allen Gebieten anerkannt und durchgeführt werden.