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MlWerner Zeitung

Arets-Kmtsbtatt * MtzemeSner aMtlicheeMzeLtzeL für ten Kreis Schlüchtem

Nr. 133

0. Blatt)

Samstag, den 5. November 1932

84. Jahr«.

Amtliche Bekanntmachungen. eandratsamt«

jSprechstnnden beim Kandratsamt Dienstags: : und Freitags, vormittags von 9 bis 12 Uhr:

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3 $ mache die Herren Bürgermeister darauf aufmerksam, -ah die Anzeigen über die Zahl der ausgestellten Stimm- scheine mit größter Sorgfalt zu erstatten! sind.

Die Anzeigen oder über Fehl-anzeigen müssen mit den Abstimmungsakten am 7. November d. 3s. vormittags 8 Uhr pünktlich hier vorliegen.

Schlüchtern, den 1. November 1932.

Der Landrat. Dr. Müller.

Es wird darauf hingewiesen, daß in Nr. 44a des Ne­giern ngsamtsblatts die Kreis- und Neichswahlvorschläge für die Reichstagswahl am 6. November d. 3s. veröffentlicht w-orden sind.

Schlüchtern, den 3. November 1932.

Der Landrat. 3. D.: Vuwe.

Kreisausschuß.

Betrifft: Anmeldung ntm freimiMgen Arbeitsdienst.

3=Kr. 4745 K. N. Es ist in Nusficht genommen, im Uahmtzn des freiwilligen Arbeitsdienstes die Baumpflege an den Landwegen des Kreises durchzuführen. Die Arbei­ten werden in Zwei Bbsch-nitten ausgeführt.

Per erste Abschnitt erstreckt sich auf die Landwege Elm- Ua-hnhof-hutten, Elm-Vollmerz (Reuberg), herolz-Khlers- tach-Sannerz, Breunings-Neuengronau-Nltengronau-Iossa.

Per zweite Bbschnitt erstreckt sich auf die Landwege Schlüchtern-Hohenzell, Bellings-Bellinger Kreuz, Seidenroth- Ülsberg-Bhl, Röhrigs-Ivallroth«Hintersteinau-Reinhards- Storb, Klesberg-Uerzell-lVannberg, Sdjmibfmstl^K;J - bach-Breitenbach, Ulmbach-Fleschenbach, Ulmbach-Nebsdorf, Ulmbach, Steinau-Sarrod, Eckardro-th- (Dbstpflanzung des Kreisgutes).

Für jeden Bb schnitt werden bis zu 15 Teilnehmer be­nötigt und zugelassen. Den Teilnehmern wird neben der Beschäftigung im freiwilligen Arbeitsdienst, für die eine Vergütung von etwa 1,50 BM. pro Tag gezahlt wird, die Möglichkeit geboten, sich theoretische und praktische Kennt­nisse in der Baumpflege anzUeignen, sodaß der Teilnehmer in die Lage versetzt wird, sich auch später hierdurch ver- dienstmöglichkeiten zu schaffen.

BnMeldungen für die Teilnahme an dem freiwilligen Arbeitsdienst nimmt Herr Kreisobergärtner Holstein in Schlüchtern, Dreibrüderstr. 16, entgegen.

Schlüchtern, den 3. November 1932.

Der Vorsitzende des Kreisausschusses: Dr. Müller.

Jugenbpstege.

S.-Nr. IV 21657 F. Die Bescheinigungen über die be- Ärdliche Anerkennung von Jugendpflegevereinen für die We 1931732 (auf weißen Karten) verlieren mit Ab» tauf des laufenden Kalenderjahres ihre Gültigkeit und sind für die folgenden Kalenderjahre 1953 und 1934 durch neu umstellende Bescheinigungen (auf hellblauer Karte) zu setzen. 1 ' ' I il 1 i i 7

Insoweit Jugendvereine und -gruppen der staatlichen Iu- mdpflegOoraaniiation noch nicht angehören, aber beab- ühtigen, dieser beizUtreten, ist ein entsprechender Antrag beim Kreiswohlfahrtsamt (Bbtlg. Jugendpflege) bis spä­testens 1 5. November ds. 3s. einzureichen.

Gleichzeitig mache ich darauf aufmerksam, dich die durch b'e Anerkennungsbebörbe (Regierung) vor dem 1. April *930 ausgestellten Führerausweise vom 1. 1. 1933 ® nicht mehr anerkannt werden. Seit 1. April 1930 tner» m die Führerausweise nicht mehr von der Regierung. fon= ^n von dem Vereinsleiter unter Beglaubigung durch die ^meinde-(Grtspolizei)-Behörde bezw. Kreisjugenbamt aus- leftetrt.

Schlüchtern, den 28. (Oktober 1952.

Kreiswohlfahrtsamt. Dr. Müller.

I Mr. 23090 F. Die Herren Bürgermeister, die mit der ch-iauna meiner Kundverfügung vom 29. Sept. b. 3s. Sllr. I 19970 V - betr. Kartoffelverforaung der Br- fitsMen und sonstigen Hilfsbedürftigen noch im Rückstände ^ werden nochmals Um Bericht binnen 3 Tagen ersucht. Schlüchtern, den 2. Nov. 1932.

Kreiswohlfahrt-ä-mt. Dr. Müller.

" Die englische Regierung wird demnächst mit Deutsch- ^d. den drei skandinavischen Staaten und mit Argentinien Verhandlungen treten, um neue Grundlagen für den Wel zu beraten.

Neuer Burgfrieden

Versammlungsverbol vom 6. bis 19. November.

Berlin, 4. November.

Der Reichspräsident hat durch eine auf Grund des Artikels 48, Absatz 2, der Reichsverfassung erlassene Ver­ordnung ein mit dem Wahltag in kraft tretendes Verbot aller öffentlichen politischen Versammlungen, also auch solcher in geschlossenen Räumen, erlassen, das zu dem in Kraft bleibenden Demonstrationsverbot Hinzutritt. Das Verbot aller öffentlichen politischen Versammlungen ist auf die Tage vom 6. bis 19. November 1932 befristet.

Zweck dieses Verbotes ist es, daß nach Abschluß des Wahlkampfes eine Entspannung der durch ihn heroorgerufe- nen starken politischen Erregung eintritt, und daß den Poli­zeibeamten, an deren Dienst die letzten Wochen erhöhte An­sprüche gestellt haben, eine Ruhe- und Erholungspause ge­gönnt wird.

Die Reichsratsaussprache

Nur streng vertrauliche Verhandlungen.

Berlin, 4. November.

Der Reichsratsausschuß für Verfassung und Geschäfts- ordnungsfragen trat unter Vorsitz des Reichsinnenministers Freiherrn von Gayl zusammen. Für Preußen waren die Ministerialdirektoren Brecht und Badt anwesend. Außer den Ländern, die durch ihre Hauptbevollmächtigten vertreten wa­ren, waren auch die preußischen Provinzvertreter vollstän­dig erschienen. Auf der Tagesordnung stand die Geschäfts­lage des Reichsrates. Tatsächlich handelte es sich jedoch um eine Sitzung, die als Ersatz für eine öffentliche Auseinander­setzung zwischen dem Reich und der preußischen Regierung zwischen beiden vereinbart worden war, damit eine ver­trauliche Aussprache über die Differenzen stattfinden kann.

Die Ausschußsitzung war von etwa einstündiger Dauer. Man einigte sich dahin, daß in der nächsten Woche eine neue Sitzung des Verfassungsausschusses stattfinden soll, in der ote Verfassungsfragen besprochen werden sollen.

Im Anschluß an die heutige Sitzung fand jedoch eine interne Besprechung der Hauptbevollmächtigten der verschie­denen Länder ohne Beteiligung der Reichsregierpng über das weitere Verhalten der Länder statt.

Auch die interne Besprechung der Ländervertreter dauerte nur kurze Zeit. Sowohl die Ausschußsitzung als auch diese Konferenz waren streng vertraulich; irgendwelche Auskünfte über den Verlauf der Besprechungen waren nicht zu erlangen.

Die Sitzung des Reichskablneits

Amtlich wird mitgeteilt:

Die Reichsregierung befaßte sich in ihrer Kabinetts­sitzung vom 2. und 3. November mit Agrarfragen. Sie ist der Auffassung, daß ein Abgleiten der Getreidepreise verhindert werden muß. Für die Landwirtschaft tragbare Getreidepreise sind nicht nur im Hinblick auf die gesamte wirtschaftliche Bedeutung und die Notwendigkeit der Erhal­tung des Getreidebaues erforderlich, sondern auch um einen Zusammenbruch der Osthilfeaktion, die Gefährdung der bis­her für den Osten aufgewendeten Mittel und die dadu.rch bedingten unübersehbaren Folgen für alle Wirtschaftszweige des ganzen Reichsgebietes zu verhindern. Die Reichsregie­rung hat daher die hierzu erforderlichen Maßnahmen beschlossen.

Die Reichsregierung hält es für ebenso dringlich, andere ebenso gefährdete Zweige der deutschen Landwirtschaft zu schützen, um das Gleichgewicht zwischen den verschiedenen landwirtschaftlichen Produktionszweigen zu erhalten und eine ungesunde Ausweilung einzelner Zweige auf Kosten anderer zu vermeiden.

Sie hat demgemäß der Kontingentierung der Butter- einfuhr auf Grund der mit mehreren Ländern getroffenen Abrede ihre Zustimmung erteilt. Sie hat ferner den Bericht der Kommission entgegengenommen, die in Brüssel, im Haag, in Rom, Paris und Kopenhagen über die Kontingen­tierung weiterer land- und forstwirtschaftlicher und gärtne­rischer Erzeugnisse, insbesondere der bäuerlichen veredelungs- wirtschaft verhandelt hat. Die Reichsregierung veranlaßte, daß das besonders reichhaltige Material, das diese Verhand­lungen ergeben haben, unverzüglich gesichtet und bearbeitet wird. Nach Abschluß dieser Arbeit wird sie ihre Entscheidung im einzelnen treffen.

Das Pensionsalter der Beamten.

3m gegenwärtigen Wahlkampf spielt die Meldung eine Rolle, daß die Reichsregierung die Absicht habe, das Pensionsalter der Beamten auf 60 Jahre herabzusetzen. Aus Kreisen des Reichs- Innenministeriums wird auf das bestimmteste versichert, daß die Reichsregierung mit derartigen Plänen nicht das geringste zu tun habe und eine weitere Herabsetzung des Pensionsalters absolut nicht in ihrer Absicht liege.

In Duisburg-IRciderich wurden von einer Dersamur- luug heimkehrende Nationalsozialisten beschossen. Der 18» jährige lhünrich Hammacher wurde durch einen Kopfschuß getötet. Zwei angeblich an dem Ueberfall Beteiligte wur­den festgenominell.

Forderungen der Wirtschaft Senkung der Reichsbahntarife.

Der Verkehrsausschutz des Deutschen Industrie- und Handelstages beschäftigte sich mit den personentarifen der Reichsbahn und kam einmütig zu der Auffassung, daß eine durchgreifende Allgemeinermäßigung der stark überhöhten Personentarife nicht zuletzt auch zur Unterstützung der allge­meinen Bestrebungen zur Wiederbelebung der Wirtschaft unerläßlich sei.

Insbesondere müßten hierbei die Tarife des Verkehre der Berufsreisenden, namentlich auf weitere Entfernungen, Berücksichtigung finden. Er ist überzeugt, daß sich finanzielle Möglichkeiten hierfür aus den der Reichsbahn durch das Lausanner Abkommen und die Regelung der Beförderungs- steuer erwachsenden Erleichterungen, vor allem aber aus der zu erwartenden Verkehrsbelebung bieten, ohne daß ein Aus­gleich an anderer Stelle, namentlich durch eine unbedingt zu vermeidende Erhöhung der Gütertarife notwendig wäre. Auf Grund der immer wiederkehrenden Wünsche aus Krei­sen der Wirtschaft hält der Ausschuß die Einführung von Kilometerheften für eine der wichtigsten Tarifmaßnahmen, mit denen eine solche Verkehrsbelebung erzielt werden könnte. Auch andere Wünsche, die sich auf die Verbesserung der Einrichtung der Urlaubskarten, Verbilligung des Ge­päcktarifs und Verbesserung der Netz- und Bezirkskarten be­ziehen, werden vom Deutschen Industrie- und Handelstag bei der Reichsbahn nachdrücklich weiter vertreten werden.

Neuer Appell Brauns an Hindenburg

Berlin, 4. November.

Der preußische Ministerpräsident Braun empfing Ver- trefet der pres e und erklärte ihnen gegenüber, nachdem nun­mehr alle Versuche, mit der Reichsregierung zu einer Ver­ständigung zu gelangen, gescheitert seien, sehe er sich gezwun- gen, sich im Laufe des heutigen Freitags nochmals an den Reichspräsidenten zu wenden.

Ministerpräsident Braun führte dann weiter aus, er werde dem Reichspräsidenten in einem Briefe mitteilen, die tRmrbsregierungversuche mit kleinlichen Mitteln die Wie- dereirrfetzrmg-feines -Ministeriums zu verhindern" und den Reichspräsidenten bitten, den Kanzler anzuhalten, dafür zu sorgen, daß das alte Staatsministerium in sein Amt wieder eingesetzt werde, da das Urteil des Staatsgerichtshofs vom Reichspräsidenten auszuführen fei.

Kanzlerrede tm Rundfunk

Berlin, 4. November.

Reichskanzler von Papen spricht am heutigen Freitag von 20 bis 20.15 Uhr im deutschen Rundfunk über alle Sem der zur Lage.

Zentrum für Regierungsneubildung

Berlin, 4. November.

Der Vorstand der Zentrumsfraktion des Preußischen Landtags hat sich eingehend mit der Lage in Preußen be­faßt und kam dabei zu dem Ergebnis, daß es nun Sache des Landtags sei, möglichst bald durch Schaffung einer verfas­sungsmäßigen Staatsregierung dafür Sorge zu tragen, daß der Reichskommissar für Preußen bald der Vergangenheit angehöre. Der Fraktionsvorstand ist von seinem Standpunkt aus bereit, alle dahingehenden Bestrebungen zu unterstützen

Aenderungen für die Stenergutscheine

Neue Berechnungsgrundlagen.

Eine neue Verordnung der Reichsregierung zur Aende­rung der Durchführungsbestimmungen zur Steuergutschein­verordnung wird veröffentlicht, welche die Berechnung der Belegschaftszahlen vereinfacht, entstandene Zweifel und Här­ten beseitigt und die Berechnungsart in Uebereinstimmung mit derjenigen der Tariflockerungsverordnung bringt.

Steuergutscheine werden gewährt, wenn im Durchschnitt eines Kalendervierteljahres mehr Arbeitnehmer beschäftigt werden als im Durchschnitt der Monate Juni, Juli, August 1932 oder bei Saisongewerben im Durchschnitt des ent­sprechenden vorjährigen Kalendervierteljahres. Dieser Durch­schnitt wird nach der neuen Fassung des § 19 so berechnet, daß festgestellt wird, wieviel Arbeitsverhältnisse durchschnitt­lich an jedem Tage bestanden haben.

Nach der neuen Fassung wird verlangt, daß die Neu­eingestellten die gleiche Arbeitszeit haben wie die Gruppe von Arbeitnehmern, der sie nach der Art ihrer Arbeit zu­gehören. Wenn beispielsweise in einem Textilbetriebe die Spinner und die Weber verschiedene Arbeitszeit haben, so müssen neueingestellte Weber, um mitgezählt zu werden, die Arbeitszeit der Weber, neueingestellte Spinner die Arbeits­zeit der Spinner haben.

Zugleich mit dieser Verordnung wird dieBestimmung der Saison- und Kampagnegewerbe" vom 26. Septem­ber 1932 in erweiterter Fassung neu erlassen.

Die wichtigste Aenderung ist die Aufnahme des gesamten Einzelhandels (mit Ausnahme des Handels mit Drogen und Apothekerwaren) in die Liste der Saisongewerbe. Die Aende­rungen entsprechen den Wünschen der beteiligten Wirtschafts­weise.