lung Des Ministeriums für Wirtschaft und Arve» IN kyrem Aufgabenkreis im wesentlichen dem Reichsverkehrsministerium, die wirtschaftspolitische Abteilung dem Reichswirt- schaftsministerium usw. angepaßt wird. Das gilt auch für die Geschäftsverteilung zwischen den preußischen Ministerien.
Die übrigen Ministerien
Trotz einer weitgehenden Vereinfachung seiner geschäftlichen Beseitigung bleibt für das Landwirtschaftsministerium ein wichtiger Geschäftsbereich bestehen, der die 'Aufrechterhaltung eines preußischen Landwirtschaftsministeriums erfordert und rechtfertigt.
Beim Kultusministerium hat die Neuordnung des Geschäftsplanes die Möglichkeit eröffnet, das Unterrichtswesen in einer einheitlichen Abteilung zusammenzufassen.
Beim preußischen Innenministerium konnte die bisherige Friedensabteilung aufgelöst werden. Die Referate, die weiterhin eine selbständige Bedeutung erhalten, insbesondere die Grenzreferate. bleiben naturgemäß bestehen.
Im Finanzministerium wird in Zukunft die Bearbeitung der Haushalte der einzelnen Verwaltungen in einer Abteilung einheitlich zusammengefaßt. Die Hochbauabteilung übernimmt die Baupolizei.
Verbilligung der Verwaltung
3m ganzen bedeutet die am 1. Dezember in Kraft tre- lende Verordnung, die auf der Ermächtigung der sogenannten Diekramszeller Notverordnung beruht, eine weitreichende Verbilligung der Verwaltung. In der Verordnung wird bereits zum Ausdruck gebracht, daß sich im Zuge der mit dem Reich hierüber zu führenden Verhandlungen weitere Maßnahmen zur Vereinfachung und Verbilligung der preußischen Staatsverwaltung ergeben werden. Preußen hat nunmehr die ihm obliegenden Vorbereitungsmaßnahmen für die organische Neuordnung der Verwaltungsbeziehungen zwischen Reich und Ländern getroffen.
Preußen erhebt Einspruch
„Eingriff in das hoheitsrecht der preußischen Staatsregierung."
Zu der Verordnung des Reichskommissariats für Preußen über die Auflösung des preußischen Ministeriums für Volkswohlfahrt usw. wird von feiten des preußischen Staatsministeriums Braun folgendes erklärt:
1. Eine Verringerung der Zahl der preußischen Ministerien war von der preußischen Staatsregierung für den August dieses Jahres in Aussicht genommen. An der Ausführung dieser Pläne ist sie durch die Einsetzung des Reichskommissars nom J?O. Juli verhindert worden. Trotz der Bereitschaft der Staatsregierung zu einer Verständigung über diese Frage haben die Reichsregierung und der Reichskommissar die heutige Verordnung
ohne vorherige Fühlungnahme mit der Staatsregierung erlassen. Die betreffende Nummer der preußischen Gesetzessammlung wurde zur gleichen Zeit ausgedruckt, in der die Unterhallung zwischen dem Reichskanzler und dem Ministerpräsidenten Braun beim Herrn Reichspräsidenten statt- fand.
Damit hat die Reichsregierung nach Auffassung der preußischen Staatsregierung nicht nur die vom Staatsgerichtshof ausdrücklich gewünschte loyale ZufammenarkMit ig außer acht gelassen sondern auch
in ein unveräußerliches Hoheitsrecht der preußischen Staatsregierung eingegriffen, nämlich in das früher dem Träger der Krone zustehende Organisationsrecht hinsichtlich der Bestimmung der preußischen Ministerien.
Für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ist ein solches Vorgehen des Reichskommissars keineswegs erforderlich.
2. Der Reichskommissar hat die Verordnung auf Grund der sogenannten Dietramszeller Ermächti - gungsverordnung des Reichspräsidenten vom 24. August 1931 erlassen. Diese Verordnung gibt aber nicht dem Reichskommissar, sondern der Landesregierung das Recht, Notverordnungen zu erlassen. Nach der Entscheidung des Staatsgerichtshofes ist Landesregierung nur die preußische Staatsregierung. Wie es in den Gründen der Entscheidung wörtlich heißt, kann „an die Stelle der Landesregierung auch vorübergehend kein anderes Organ gesetzt werden".
Es war daher auch aus diesem Grunde unzulässig, die Verordnung auf Grund der Dietramszeller Verordnung, noch dazu mit der Unterschrift „Preußisches Staatsministerium" zu erlassen.
Ergänzend hört man noch in unterrichteten Kreisen, daß bisher nicht gesagt werden könne, ob es bei dieser Kundgebung der Staatsregierung allein verbleiben werde. Eine neue staatsrechtliche Auseinandersetzung scheine sich bei den verschiedenen Auffassungen in dieser Sache mindestens anzudeuten. Rein materiell bezeichnet man es als verfehlt, das preußische Wohlfahrtsministerium in der gewählten Form auseinanderzureißen, solange nicht über die Frage einer engen Verbindung der preußischen mit den betreffenden Reichs-Fachresforts in der Zentralinstanz des Reiches entschieden sei.
Vor der Ernennung der Reichsminister
Die im Zusammenhang mit der Bekanntgabe des sachlichen Inhalts der preußischen Verwaltungsreform allgemein für Sonnabend erwartete Ernennung des flellvertre-. tenden Reichskommissars für Preußen Dr. Bracht und des Staatssekretärs Dr. P o p i tz zu Reichsministern ohne Portefeuille wird voraussichtlich erst im Laufe des heutigen Montags erfolgen.
Ueber den ganzen Komplex der Personalfragen ist übrigens noch keine endgültige Entscheidung getroffen worden. Das hängt offenbar damit zusammen, daß noch nicht abschließend geklärt ist, wer mit der kommissarischen Leitung des Kultusministeriums beauftragt wird. In einem Berliner Blatt ist der Name des Greifswalder Professors K a e h l e r genannt worden. Es dürfte zutreffen, daß an diese Kandidatur gedacht wird.
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Das Echo in -er Presse
Die Berliner Presse nimmt zur Reform der preußischen Zentralbehörden eingehend Stellung: Die „Germania" rechnet damit, daß die weitergehenden Pläne der Reichsregierung zu mindest vorläufig zurückgestellt seien. — Der „Vorwärts" meint, daß das Recht auf Seiten der preußischen Staatsregierung steht, und daß der neue Verfas
sungskonflikt ein Teil des größeren allgemeinen Konflikts sei, der am 6. November durchgekämpst werden muß. — Das „B e r l i n e r T a g e b l a t r nimmt an, daß außer dem preußischen Staatsministerium auch andere große Länder das neue Vorgehen des Reiches in Preußen als eine schwere Gefährdung ihrer Stellung im Reiche betrachten und zum Anlaß einer Aktion im Reichs rat nehmen werden.
Die „Deutsche Allgemeine Zeitung" hält die Reformmaßnahmen in Preußen für zweitrangig gegenüber der hochpolitischen Tatsache, daß der Zustand der zwei Regierungen in Preußen von Tag zu Tag mehr legalisiert werde. — Der „Lokal-Anzeiger" betont, der Verlauf der Unterredung zeige, daß der Reichspräsident in selbstverständlicher Loyalität einmal Wert lege auf die Berücksichtigung der Rechte, die der alten Preußenregierung im Urteil des Staatsgerichtshofs zugestanden seien, auf der anderen Seite aber den größten Wert lege auf die Ausübung der Amtsbefugnisse, die dem Reichskommissar zugesprochen seien. — Die „D e u t s ch e Z e i t u n g" bezeichnet es als wesentlich, daß Reichspräsident und Reichskanzler entschlossen seien, die Machtmittel Preußens und des Reiches in einer Hand zu behalten.
Der Empfang bei Hindenburg
Die künftige Gestaltung Preußens.
Berlin, 31. Oktober.
Reichskanzler von Papen und Ministerpräsident Braun begaben sich kurz nach 12 Uhr zu dem angekündigten Besuch beim Reichspräsidenten von Hindenburg.
In der Wilhelmstraße vor dem Reichskanzlerpalais, in dem der Reichspräsident, wie bekannt, zur Zeit wohnt, hatten sich Zuschauer in großer Zahl eingefunden, um die An- und Abfahrt zu beobachten. Außer den drei Hauptbeteiligten nahm nur noch der Staatssekretär beim Reichspräsidenten, Dr. Meißner, an der bedeutsamen Sitzung teil. Der preußische Ministerpräsident hatte von der kommissarischen Regierung ein Dienstauto zur Verfügung gestellt erhalten.
Die Konferenz beim Reichspräsidenten dauerte eine Stunde. Von beiden Seiten war vorher vereinbart worden, daß über den Inhalt und den Verlauf der Besprechungen vor dem Nachmittag nichts mitgeteilt werden soll.
Em Beschluß der Bayern-Regierung
Der bayerische Ministerrat hielt eine Sitzung ab, in deren Verlauf folgendes Schreiben an den Reichspräsidenten beschlossen wurde:
„Der bayerische Ministerrat hat sich soeben auf Grund der ihm zugegangenen Mitteilungen mit den Plänen der Reichsregierung wegen der Neugestaltung Preußens besaßt. Nach seiner Ueberzeugung enthalten diese Pläne schwere Eingriffe in die verfassungsmäßige Stellung aller deutschen Länder gegenüber dem Reich und untereinander. Das Vorgehen der Reichsregierung bildet eine schwere Enttäuschung für alle, die im Vertrauen aus die Ankündigungen der Reichsregierung damit gerechnet haben, daß eine Reichsreform nur auf gesetzlichem Wege und nur nach Verhandlungen mit den Ländern eingeleitet wird.
Der Ministerrat bittet daher den Reichspräsidenten, keine Entscheidungen zu treffen, bevor nicht mit den übrigen Ländern verhandelt worden ist."
Die Aniwort des Reichspräsidenten
Der Reichspräsident hat den Reichskanzler damit beauftragt, den bayerischen Ministerpräsidenten darüber auf- zuklären, daß der Beschluß des bayerischen Gesamtministe- riums von falschen Voraussetzungen ausgegangen sei.
Die Maßnahmen des Reiches hielten sich völlig innerhalb der Befugnisse, die dem Reichskommissar durch das Urteil des Staatsgerichtshofes zuerkannt seien.
Die neuen Maßnahmen
Nach Empfang des Reichskanzlers und des preußischen Ministerpräsidenten wurden neue Maßnahmen zur Vereinfachung der preußischen Verwaltung bekanntgegeben. Die Verordnung trägt den Titel: Zweite Verordnung zur Vereinfachung und Verbilligung der Verwaltung" und besteht aus 14 Paragraphen. Am bedeutsamsten ist davon der Paragraph 2, er bestimmt:
Es bestehen folgende Fachministerien: 1. das Ministerium des Innern, 2. das Finanzministerium, 3. das Justizministerium, 4. das Ministerium für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung, 5. das Ministerium für Wirtschaft und Arbeit, 6. das Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.
Das Ministerium für Volkswohlfahrt wird aufgehoben. Aufgaben und zuständige Arbeiten des Ministerpräsidenten bleiben unberührt.
Entsprechend dieser Umbildung der Verwaltung erfolgt eine Neuregelung der Zuständigkeiten. So werden die Aufgaben des bisherigen Wohlfahrtsministeriums auf die Ministerien für Landwirtschaft, für Wirtschaft und Arbeit, das Kultusministerium, das Finanzministerium und das Innen- «Üsifterium aufgeteilt.
Der Fachminister (Der Fachminister in Gemeinschaft mit dem Finanzminister) kann Entscheidungen, die nach Den für Die unmittelbaren Staatsbeamten und Lehrer geltenden Be- soldungs- und Versorgungsvorschriften von ihm (von ihm in Gemeinschaft mit dem Finanzminister) zu treffen sind auf Nachgeordnete Behörden übertragen:
Die gesamte Bauunterhaltung aller Staatsge- baude, einschließlich der Fondsverwaltung, soweit sie die Unterhaltung in Dach und Fach betrifft, wird vom Rechnungsjahr 1933 ab bei dem Finanzministerium zusammengefaßt und einheitlich für alle preußischen Verwaltungs- -zweige geregelt
Weitere Maßnahmen zur Vereinfachung und Verbilli- Sung der Verwaltung, die sich aus einer Neuabgrenzung der Zuständigkeiten zwischen Reichsverwaltung und preußischer Verwaltung ergeben, bleiben besonderer Regelung vorbehalten. ”
Die Verordnung tritt am 1. Dezember 1932 in Kraft. Uif Dem gleichen Tage treten die entgegenstehenden Vor- chklsten, auch Bestimmungen in Satzungen oder Statuten omle sonstige Iuständigkestsregelungen außer Kraft. Die ich aus der Umbildung ergebenden Ueberleitungsarbeiten mitffen bis zum 1. Februar 1933 beendet fein.
Die amtliche Mitteilung
Ueber Den Empfang Brauns durch Hindenburg mir! amtlich mitgeteilt: Reichspräsident von Hindenburg empfinden Reichskanzler von Papen und Den preußischen Minist«, Präsidenten Braun zur Aussprache über die durch Das Urteil des Staatsgerichtshofs geschaffene Lage.
Der Reichspräsident führte einleitend aus, daß der Streif zwischen Reich und Preußen über die Verordnung oom 20. Juli durch das Urteil des Staatsgerichtshofes erledigt sei und daß er und die Reichsregierung sich in jeder Beziehung auf den Boden des Urteils stellten. Es müsse beiderseits bei loyale Versuch gemacht werden, eine praktische Zusammen, arbeit zu ermöglichen, die einerseits die dem preußisch« Staatsministerium zuerkannten Rechte berücksichtige, anbe. rerseits die Befugnisse des Reichskommissars und die Not wendigkeit einer einheitlichen Reichspolitk wahre.
Ministerpräsident Braun erwiderte, daß Das preußisch, Kabinett sich selbstverständlich ebenfalls auf den Boden bes Urteils stelle.
Er gab daraufhin eine Darlegung seiner Auffassung v« den Folgerungen, Die aus dem Urteil zu ziehen seien. D« Staatsministerium müsse in Die ihm zuerkannten Rechte wie- Der eingesetzt werden. Die Befugnisse Des Reichskommissny sollten, wenn sie überhaupt noch nötig wären, auf solch Maßnahmen beschränkt werden, Die zur Aufrechterhaltung der Ruhe und Ordnung notwendig seien. Mit Den personellen Veränderungen solle aufgehört werden. Ueber Die Vereinfachung und Zusammenfassung der Verwaltungen im Reich und in Preußen könnten alsdann Verhandlungen zwischen bei Reichsregierung und der preußischen Regierung stattfinden.
Reichskanzler von Papen erklärte zunächst, daß Die Reichsregierung Die persönliche Integrität Des preußisch« Ministerpräsidenten und seiner Amtskollegen nie angezweifelt habe und daß nur staatspolitische Erwägungen zu ihre» Maßnahmen geführt hätten. Er legte dann seine Auffassung der Lage dar und betonte, daß Der Reichskommissar sich reich darauf beschränken könne, nur für Den Schutz von Ruhe uni Ordnung zu sorgen, sondern weiterhin Die gesamte Exekutiv, einheitlich in Der Hand behalten müsse.
Daraus ergebe sich ohne weiteres die Verpflichtung, Die als notwendig erkannte Reform der preußischen Verwaltung durchzuführen und damit eine spätere endgültige Regelung dieser Frage durch die gesetzgebenden Körperschaften norju. bereiten. Personelle Veränderungen seien nur aus such lichen Gründen vorgenommen worden. Der Reichskommissa werde der preußischen Staatsregierung die Möglichkeit geben, die ihr zuerkannten Rechte auszuüben. Eingriffe in die Amtsbefugnisse des Reichskommissars aber nicht dulden.
Der preußische Ministerpräsident betonte, daß er dein- gegenüber auf seinem eingangs dargelegten Standpunkt bi- harre und insbesondere der Durchführung der Verwaltungs- reform ohne Verständigung mit der preußischen Staatsre- gierung widerspräche. Eine Einigung hierüber wurde nicht erzielt.
3m Laufe der Besprechung hob der Reichspräsiden! hervor, daß es zur Wiederherstellung gefestigter Verhüll- nisse weiterhin notwendig sei, die staatlichen Machtmittel Preußens und des Reiches in einer Hand zu behalten und die Politik Preußens und des Reiches in einheitlichen Bahnen zu führen. Zum Schluß gab er der Hoffnung Ausdruch daß über die Ausübung der Rechte, die der preußischen Staatsregierung nach der Entscheidung des Staatsgerichts- Hofes Zuständen, eine Verständigung erzielt werden möge. Es wurde vereinbart, daß hierüber weitere Verbindung zischen der preußischen Staatsregierung und dem Reichskom- miffar behalten werden soll.
Schießerei zwischen Klebekolonnen
Hamburg, 31. Oktober.
In der Fruchtallee in der Höhe Des DoormannswG kam es beim Kleben von Wahlplakaten zu Auseindersetzw gen zwischen Nationalsozialisten und Mitgliedern des Reich banners, in deren Verlauf mehrere Schüsse fielen. Hierbei wurde der 22jährige Reichsbannermann Henry Suxtdor! erschossen und ein zweiter junger Mann, der angeblich zufällig des Weges kam, durch einen Armschuß verletzt Als der Tat verdächtig wurden zwei Mitglieder bet NSDAP. festgenommen.
Die Sprengstoffanschläge in Schlesien
Breslau, 31. Oktober.
Wegen der Sprengstoffanschläge in Heidersdorf, Groß Kniegnitz und Gollschau bei Nimptsch sind nunmehr fün Personen in Haft genommen worden, unter ihnen bet Standartenführer Rittergutsbesitzer Tillner aus Langenoeb Es handelt sich um versuchten Mord in drei Fällen in Tat einheit mit Verbrechen gegen das Sprengstoffgesetz.
Auch im Landgerichtsbezirk Görlitz werden die 6s1 mittlungen fortgesetzt. Im ganzen befinden sich wegen bet Anschläge in diesem Bezirk 22 Personen in Haft.
Neue Verurteilungen in Königsberg
Königsberg, 31. Oktober.'
Im zweiten Königsberger Terroristenprozeß hatten st sieben Angeklagte wegen versuchter Brandstiftung vor de« Sondergericht zu verantworten. Der Hauptangeklagte Wal ter wurde zu neun Monaten Gefängnis, die übrigen Angi' klagten zu fünf bis sieben Monaten Gefängnis verurteilt.
Das Präger Kabinett gebildet
Prag, 31. Oktober.
Präsident Masaryk hat Die neue Regierung M« lypetr ernannt. Das neue Kabinett stützt sich wie das t>ct' aufgehende auf die Koalition von sieben politischen Parteien, davon zwei deutschen, und zwar die Deutschen SoM demokraten und den Bund der Sandmitte.
Der Atzpolver im Wahlkampf
Hamburg, 31. Oktober.
An der Wandsbeker Grenze kam es Sonntag nachmü' tag erneut zu politischen Zusammenstößen, in deren Verlaus mehrere Schüsse fielen Ein Kommunist wurde durch Bauch schuß verletzt. Polizeibeamte wurden ebenfalls beschossen, mit Steinen beworfen und so hart bedrängt, daß sie von bet Schußwaffe Gebrauch machen mußten- Ein Angreifer tt' hielt einen Kopfschuß. ;