Schluchlemer Rettung
greis-Kmtsbtatt * Myemeinev amtlich erKnzeitzer für 6m Kreis Schlächtern
Rk. 124
(1. Blatt)
Samstag, den 15. Oktober 1932
84. Jahr«.
Preußen contra Reich
Dritter Verhandlungstag
Leipzig, 13. Oktober.
In dem Verfassungsstreitverfahren zwischen den Ländern Preußen, Bayern, Baden und dem Reich wurde die Erörterung darüber fortgesetzt, unter welchen Voraussetzungen das Reich berechtigt sei, nach Art. 48 Abs. 1 der Reichs- verfassung gegen ein Land vorzugehen, d. h. die Reichsexe- kutive durchzuführen.
Vorher kam es jedoch zu einer kurzen Debatte über das Gehalt des Ministerpräsidenten Dr. Braun.
Reichsgerichtsprästdent Dr. B u m k e erklärte nämlich es sei ihm ein Eilbrief des preußischen Ministerpräsidenten Dr. Braun zugegangen, in dem zum Ausdruck gebracht werde, daß Braun die Behauptung, er habe sich befriedigt über seine Gehaltsregelung ausgesprochen, als unrichtig zu- rückweise.
Ministerialdirektor Dr. Gottheiner betonte dazu u. a.: Ich habe nicht behauptet, daß der Herr Ministerpräsident Dr. h. c. Braun beim Reichskommissar persönlich oder bei der Reichsregierung vorstellig geworden wäre, er möge seine vollen Bezüge erhalten. Ich habe nur erklärt, daß er sich an zuständiger Stelle nach der Regelung seiner Bezüge erkundigt habe, und diese Behauptung halte ich aufrecht. Ich habe auf Grund einer Erklärung, die die preußischen Vertreter hier abgegeben haben, nochmals Erkundigungen in dieser Richtung angestellt und die Auskunft erhalten, daß der betreffende Beamte sich des genauen Wortlauts der mit dem Ministerpräsidenten geführten Unterredung nicht mehr entsinnen könne.
Unter diesen Umständen will ich die Behauptung nicht weiter aufrechterhalten.
Reichsgerichtspräsident Dr. B u m k e meint, er glaube, daß damit diese Angelegenheit erledigt sei. Prof. Bilfin - g e r von der Reichsdelegation erhält das Wort zu rechtlichen Darlegungen über die Voraussetzungen der Reichsexekution. Ministerialdirektor Dr. B r e ch t erklärt den Ausführungen Bilsingers gegenüber, daß Preußen eine materielle Pflichtverletzung gegenüber dem Reich nachgewiesen werden müsse, die zur Reichsexekution geführt habe.
Der Vorsitzende Dr. Bumke betont, er müsse vollkommen offenhalten, wieweit der Staatsgerichtshof die Flut der Einzelheiten rechtlich werten wolle, aus denen das Reich eine schuldhafte Nichterfüllung der Pflichten Preußens folgere.
Das Reich folgere die schuldhafte Nichterfüllung der Pflichten der leitenden Staatsmänner, insbesondere Brauns und Severings, daraus, daß damals in der SPD., der beide angehören, das Streben geherrscht habe, auch mit den kommunistischen Arbeitern zu einer Einheitsfront zu kommen und daß infolgedessen die Staatsmänner nicht die innere Freiheit hakten, in der erforderlichen Weise gegen die Kommunisten vorzugehen, daß weiter die Kommunisten im Bewußtsein dieses Zustandes waren.
Ministerialdirektor G o t t h e i n e r bejaht, daß die Reichsregierung darin die schuldhafte Nichterfüllung der
In einer längeren Auseinandersetzung der Professoren wegen des Vilfingerschen Referats lehnt Prof. Heller es ab, völkerrechtliche Gedankengänge für innerdeutsche staatsrechtliche Beziehungen anzuwendcn. Für die Reichsvertretung erhält Prof. Carl Schmitt das Wort zu feiner Stellungnahme. Er hebt hervor, daß das Reich nicht das Recht beanspruche, die Länder zu überfallen-, es komme nur darauf an, was in einer ganz anormalen Lage, im Falle außerordentlicher Gefahr, vom Reiche aus geschehen kann in Anwendung des Artikels 48. Ministerialdirektor Dr. Brecht wendet sich scharf gegen den Versuch, die Grenzen der Absätze 1 und 2 des Artikels 48 zu verwischen.
Ministerialdirektor Goktheiner betonte, daß die Vertreter der Reichsregierung ihren Rechtsstandpunkt nach ihrer Auffassung so klar dargelegk hätten, daß nichts hinzuzufügen sei.
Am Schluß der Vormittagssitzung gab der Vorsitzende Dr. -vumke einen neu formulierten Antrag des Landes Preu-
Zwei Sonntagsreden des Reichskanzlers.
Reichskanzler v. Papen wird am Sonntag in Paderborn und Dortmund sprechen. Die erste Rede hält er in Paderborn, wo die Arbeitgeberverbände zu einer Versammlung eingeladen haben. Zu der Versammlung sind auch geladen Handwerk, Einzelhandel, Großhandel, freie Berufe und Vertreter der Arbeitnehmerverbände. — Nachmittags findet dann im Stadttheater Dortmund eine Versamm- bmg statt, die von dem Zweckverband der Industrie- und Handelskammern von Dortmund, Essen, Bochum und Münster veranstaltet wird.
Kampf gegen hochverräterische Schriften.
In Berlin und in ganz Deutschland fanden an zahlreichen Stellen auf Veranlassung des Oberreichsanwalts Durchsuchungen der Geschäftsräume kanimunistischer Organisationen statt, um illegalem und hochverräterischem Schriftenmaterial nachzuspüren. In Berlin wurde dabei eine Gehcinidruckerei entdeckt und ausgehoben.
— Nach Gerüchten aus Berlin, ist mit einer allgemeinen Erhöhung der Sätze für die Arbeitslosenunterstützung von 4 bis 10 Prozent zu, rechnen. Die Entscheidung hierüber soll 'n einer heutigen Nabinettssitzung getroffen werden.
ßen, der sozialdemokratischen und der Zentrums-Fraktion des Preußischen Landtags bekannt. In diesem Antrag heißt es: „Dem Vorgehen der Reichsregierung gegen das Land Preußen vom 20. Juli 1932 sind Verhandlungen mit den
Nationalsozialisten über die Unterstützung des Kabinetts von Papen durch sie vorausgegangen.
Diese Umstände sind entscheidend bestimmend gewesen für das Vorgehen vom 20. Juli, namentlich für die Ausdehnung und Gestaltung dieses Vorgehens. Für den Fall, daß der Staatsgerichtshof diese Tatsachen nicht bereits als feststehend ansieht, und für den Fall, daß er den Anträgen des Freistaats Preußen und der Fraktionen des Preußischen Landtags nicht schon auf Grund des übrigen Ergeb- nisses der Verhandlungen statlgibt, wird Beweiserhebung über diese Tatsachen durch Vernehmung des Freiherrn von Gleichen, Adolf Hitlers, des Reichskanzlers von Papen, des Reichswehrministers von Schleicher und des Staatssekretärs in der Reichskanzlei Planck beantragt.
Hierauf trat die Mittagspause ein.
Vierter Verhandiungstag
Leipzig, 14. Oktober.
Bei Beginn des vierten Verhandlungstages warf der Vorsitzende, Dr. Bumke, abermals die Frage nach der Dauer der Verhandlung auf. Er habe die Hoffnung und den Wunsch, daß diese Verhandlung am Freitagabend beendet werden könnte bis auf die später erfolgende Verkündung des Spruches des Gerichtshofes.
Noch zu erledigen seien die Voraussetzungen und Befugnisse des Reichspräsidenten aus Artikel 48, Abfatz2 (Maßnahmen gegen die Störung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit) sowie die große Frage der Nachprüfbarkeit von Maßnahmen, die der Reichspräsident auf Grund von Artikel 48 Absatz 1 oder 2 getroffen hat.
In den fortgesetzten Erörterungen über die Befugnisse des Reichspräsidenten und die Möglichkeit der Reichsexekution (Artikel 48, 1) kam Professor Bilfinger-Halle als Vertreter der Reichsregierung zum Wort. Er behandelte u. a. die wichtige Frage, ob die kommissarische Regierung Vertreter in den Reichstag entsenden könne.
RelchsWrkchkspräsideat Dr. Bumke bezeichnete ais wesentliche Fragen, auf die noch einzugehen wäre, die folgenden: In welchem Moment hört eine Landesregierung auf, eine verfassungsmäßige zu sein? — Ist es faktisch möglich, daß eine im übrigen abgesetzte Regierung die Landesstimmen im Reichsrat vertritt? — Ist die auch nach Meinung der Reichsregierung bestehende ganz außerordentliche Funktionsstörung zwischen kommissarischer Regierung und preußischem Parlament leichter zu ertragen als eine Funktionsstörung im Reichsrat?
Zu dem Fragenkomplex des Artikels 48, Absatz 1 nahm sodann Professor N a w i a s k y - München Stellung.
Den Kern des Prozesses kennzeichnete Prosessor Na- wiasky dahin, daß es sich für Preußen um die Wiedererlangung einer verlorenen Rechtsposition, für Bayern und die anderen Länder um die Abwehr einer bedrohten Rechls- position und aus der anderen Seite für das Reich um die Verteidigung einer tatsächlich gewonnenen Machtposition handelt, die nun legalisiert werden soll.
Es sei nicht richtig, daß die Schöpfer der Weimarer Verfassung daran gedacht haben, dem Reichspräsidenten eine überragende Stellung einzuräumen. Man wollte gerade die Möglichkeit eines persönlichen Regimentes ausschalten.
Es sei eine ungeheure Gefahr, eine so ungeheure Macht- fülle, wie das jetzt geschehen sei, in die Hände des Reichspräsidenten — als Rechtsfigur betrachtet — zu legen.
Eine geschäftsführende Regierung werde durch den Willen des Landes gebildet und gehe materiell aus dem Lande hervor, sei also Ausfluß der politischen Kräfte des Landes und nicht eines von außen hineingetragenen fremden Willens. Sie fei auch abberufbar durch den Landeswillen. Der Reichskommissar sei dagegen ein vom Reichspräsidenten .in= gesetztes Organ, das die Reichsgewalt auszuüben habe, das niemandem verantwortlich sei, und für das niemand verantwortlich fei.
Regelung der Weihnachtsverkaussfonmage.
Nach dem Scheitern der Verhandlung zwischen dem Reichs- arbeitsministerium und den Ländern über die Freigabe von Verkaufssonntagen vor dem Weihnachtsfest soll die Reichsregierung beabsichtigen, die Frage reichsgesetzlich so zu regeln, daß die zwischen dem 8. und 24. Dezember liegenden Sonntage für den Verkauf freigegeben werden. Es würden demnach zwei bis drei Sonntage als Verkaufssonntage in Frage kommen. Die Verkaufszeit soll wie bisher von den Länderreaierunaen feftaefeht werden. ,
Bei einem Einwohner in der Luisenstraße in Hannover wurden Donnerstag nachmittag etwa 5000 Schuß Mafchmengewehrmunition, 19 Gewehre Modell 98, ein Komplettes schweres Maschinengewehr mit Ersatzteilen sowie ein Krtilleriegeschoß beschlagnahmt. Der Wohnungs- inhahn- konnte bisher noch nicht festgenommen werden.
Die Pflugfabrik von Oskar Eberhardt in Ulm ist am Donnerstag von einem großen Brand heimgesucht worden, der durch Vernichtung von Fertigfabrikaten und Rohmaterialien einen Schaben von mehreren hunderttausend Mark anrichtete.
Herriots Hieb
Vorstoß in London und Genf.
London, 14. Oktober.
Herriot und Papen, Frankreich und Deutschland wieder an einen Tisch zu bringen, das ist das nächste Ziel, das MacDonald sich gesteckt hat. Auf daß die große Abrüstungskonferenz, deren positive Ergebnisse die Krönung der euro« päischen ^Politik MacDonalds werden sollten, nicht in den Scherben eines Fiaskos ende. Die Konferenz sollte längst im Gange sein, aber noch heute weiß niemand, ob und wann sie überhaupt beginnen wird. Zunächst ist Herriot in London. Allein. Frankreich zu Gast bei England.
herriot, in London kein Fremder, aber auch noch nie ein Bequemer, kam mit kräftigen Offenfioabsichten.
Der Hieb als Parade, ist die Taktik, die der französische Ministerpräsident für diese Reise sich zurechtgelegt hat. Auch hierbei wieder wird das taktische Geschick mit dem die Franzosen operieren, zu bewundern sein. In demselben Augenblick, wo Herriot seinen Fuß auf englischen Boden setzte, kündigen die französischen Blätter einen neuen Stoß gegen Deutschland an. Aber nicht etwa in London allein, wenn auch Herriot nicht ohne Waffen kommt: nein, zugleich wird in Genf der französische Vertreter ein Aktenstück aufschlagen, wird behutsam dieser Akte ein Dokument entnehmen, sie dann schnell wieder schließen mit der aller Welt sichtbaren Demonstration: Hier steckt noch mehr drin.
Die deutsche Polizei soll im Gegensatz zu den Versailler Bestimmungen militärisch organisiert sein.
Als Beweis hierfür wird auf engste Zusammenarbeit der Schupo mit der Reichswehr bei den großen Manövern „zur Verteidigung von Berlin" verwiesen. Nun muß dazu gesagt werden, daß die Polizei nicht zum erstenmal in Manövern mitwirkt. Das ist immer geschehen.
Richt einmal die Militärkontrollkommission hat in Zeiten, als sie noch existierte, dabei etwas gefunden. Die Polizei versah nämlich immer, wie auch jetzt, bei den Manövern den^— Abiperrungsdienst. Auch in der „Schlacht um Berlins hat Polizei die üblichen Absperrungen -.und um das Manöverfeld vorgenommen.
Die Tatsache, daß die „Enthüllungen" über die Polizei gerade in diesem Augenblick erfolgen, zeigt zur Genüge, daß zwischen dieser Genfer Aktion und Herriots Besuch in London engste Zusammenhänge bestehen.
Herriots Empfang in London war selbstverständlich bewußt herzlich gehalten. Das Programm für den Londoner Besuch des französischen Staatsmannes ist von vornherein so gestaltet, daß dieser Besuch von Anfang bis Ende den Charakter des französisch-englischen „tetes-a-tete" tragen kann. Aber so ganz ohne internationalen Zeugen scheint MacDonald die Besprechungen mit Herriot nicht führen zu wollen, denn aus London wird berichtet, daß bei all den Zusammenkünften gefellschaftlicher Art stets auch unter den Gästen der amerikanische „Beobachter" Norman Davis zu finden sein werde. Das schließt natürlich nicht aus, daß zwischendurch auch MacDonald, der große Meister von „Che- quers" mit Herriot unter vier Augen sprechen wird.
Herriot selbst bringt jenen so viel genannten „neuen Plan" mit, gegen den die englische Oeffentlichkeit, wie in der Presse zum Ausdruck kommt, mit größtem Mißtrauen erfüllt ist
Immer wieder wird in den englischen Blättern erklärt, daß dieser Plan nicht nur nicht geeignet sei, einen Krieg zu verhindern, sondern daß er lediglich Frankreich im Falle eines neuen Krieges den Sieg sichern würde. Es bleibe dahingestellt, ob diese Kampagne der englischen Presse gegen Herriots neuen Plan als eine ernste Mahnung und Warnung an den englischen Regierungschef anzufehen ist, oder ob sie aus guter Sachkenntnis der amtlichen Meinung geschöpft ist
Tatsache ist jedenfalls, daß Herriot für seinen „Plan" keine gute Meinung in England vorfand.
Es heißt, daß MacDonald versuchen wollte, den Besuch Herriots zu einem hochpolitischen Wochenende auszugestalten, indem er feinen französischen Kollegen für die nachträgliche Hinzuziehung des Außenministers von Neurath gewinnen wollte. Für alle Fälle hat man in Paris vorgesorgt und, noch ehe MacDonald etwas über solche Absichten mit Herriot sprechen konnte, kategorisch erklärt, daß Herriot sich weigere, zu einem solchen Spiel (!) die Hand zu bieten. Er werde pünktlich Freitag abend London wieder verlassen. Lapidar und deutlich. Herriots Hieb sollte Abwehr sein gegen die Konferenz. Mit Erfolg?
Arbeiten der Abrüstungskonferenz
Beschlüsse des Büros.
Genf, 14. Oktober.
Unter dem Vorsitz des Präsidenten Henderson traten die Mitglieder des Büros der Abrüstungskonferenz zu einem Gedankenaustausch über die künftige Arbeit der Konferenz zusammen.
3n der Besprechung waren sämtliche Delegationen — mit Ausnahme Deutschlands — vertreten.
Es wurde beschlossen, daß das Büro seine Arbeiten am 3. November wieder aufnimmt. Es wurde weiter beschlos-