Einzelbild herunterladen
 

i»

0-

M 61! en in. ,en »

h! irt

M Be in er

Nr. 123

-h>

ict

bet rd'

15. en

!W eii 16 ein

iet> 6*

nb us IV

M

ein

,id) ich!

iy net

in n, n:

ein

chlüchtemer Zeitung

Mts-Kmtsdtatt * MyemeLuer mMlicherKuzelWsfLe ßm Lvris Schlüchtao

<1. Blatt)

Donnerstag, den 13. Oktober 1832

84. Iahrg.

Amtliche Bekanntmachungen

KretsaussNuß.

$* Dunhf.-Kkst. M SchlaWemgejctz.

(6. SchlStDB.)

Vom 26. 9. 1932

Auf Grund des § 4 Abs. 2 u. 3, § 8, § 13, § 15 und § 15a des Schlachtsteuerges. (3. Teil der VO. zur Sicherung des Haushalts v. 8. 6. 1932, GS. S. 199, und VO. zur Abänderung des Schlachtsteuerges. v. 21. 6. 1932, GS. S. 221)/ sowie Zweite VO. zur Abänderung des Schlachtsteuer-

al­lst­en- i« nit ein riel 115

gcs. v. 13. 9. 1932, GS. S. 309) wird im Benehmen mit dem MfHuG. und dem MsLDuF. folgendes bestimmt:

Art. 1.

Hausschlachtungen.

Schlachtungen von Kälbern (Jungrinder unter 3 Monate alt bis zu einem Höchstgewicht von 100 Klg.) und Schafen für den Verbrauch im eigenen Haushalt (Hausschlachtungen) werden von der Steuer von Schlachtungen befreit. Die Be­stimmungen in Art. 7 Abs. 2, Abs. 3, Abs. 4 und Abs. 5 der Durchf.-Best. v. 22. 6. 1932 zum Schlachtsteuerges. (FMBl. S. 90, MBliV. S. 634) sowie die Bek. v. 10. 8. 1932 (FMBl. S. 152, MBliV. S. 815) finden entsprechen­de Anwendung.

Art. 2.

Befreiung von Grenzorten von der Schlachtsteuer.

(1) Die in den Landgemeinden Bärenthal und Beuron (Landkreis Sigmaringen) sowie in der Landgemeinde Herren- Breitungen (Landkreis Herrschaft Schmalkalden) vorgenom­menen Schlachtungen werden von der Steuer von Schlach­tungen bis auf weiteres befreit.

(2) Das in die vorgenannten Gebietsteile aus einem anderen deutschen Lande und aus dem Zollauslande einge- führte Fleisch (frisches Fleisch, zubereitetes Fleisch und Fleisch- und Wur'strrraren) wirD von r-rr Ansgirirt'sffrnkr befrnrr

(3) Das aus den vorgenannten Gebietsteilen in das sonstige Gebiet des Freistaates Preußen und in die Gebiete der Freistaaten Bayern, Sachsen^ Baden, Oldenburg, Ham­burg, Sternen, Lübeck, und Lippe ausgeführte Fleisch (frisches Fleisch, zubereiretes Fleisch und Fleisch- und Wurstwaren) j unterliegt der Ausgleichssteuer. Als Steuerpflichtiger tritt ' an Stelle des Empfängers (§ 4 Abs. 3 des Ges. der Ab­sender der Waren oder derjenige, der diese Waren an eine im sonstigen Gebiet des Freistaates Preußen oder in den Gebieten der Freistaaten Bayern, Sachsen, Baden, Oldenburg, Hamburg, Bremen, Lübeck, und Lippe wohnende Person abgibt.

Der Absender oder Abgeber hat die Waren unter Angabe der Art und des Gewichts spätestens binnen einer Woche nach der Absenkung oder Abgabe bei der für seinen Wohn­ort zuständigen Schlachtsteuerstelle bezw. Hilfsstelle (§ 7 Abs. 2 und 3 des Ges. und § 15 der Durchf.-Best. zum Schlachtsteuerges. v. 22. 6. 1932, FMBl. S. 90, MBliV. 6. 634) anzumeldcn. Die Steuer ist bei der Anmeldung i« entrichten.

Art. 3. Aufhebung der Befreiung von der Ausgleichö- hu er für aus dem Freistaat Baden einge­führtes Fleisch.

Die Befreiung von der Ausgleichssteuer für aus dem Freistaat Baden eingeführteö Fleisch in frischem oder zube- reitetem Zustande und eingeführte Fleisch- und Wurstwaren wirb aufgehoben.

Art. 4.

Aenderung des Schlachtsteuerbescheides

Das den Durchf.-Best. v. 22. 6. 1932 zum Schlachtsteuer-

(FMBl. S. 90, MBliV. S. 634) angefügte Muster A Schlachtsteuerbescheid) ist entsprechend der Zweiten VO. zur

ion H s.

je« ihr

Abänderung des Schlachtsteuerges. (Art. 2 GS. 1932 S. i°9) abzuändern. ' Berlin, den 26. 9. 1932.

Der Preußische Finanzministcr.

8M II A 2285. MdZ. IV St. 1007. - MBliV. S. 1048.

J.-Nr. 4314 K. A. Vorstehende sechste Durchführungs- immung zum Schlachtsteuergesetz wird hiermit veröffentlicht. Die Herren Bürgermeister des Kreises ersuche ich, die Asch- und Trichinenbeschauer auf die Durchführungsbe- Mung, insbesondere auf Art. I (Hausschlachtungen), erksam zu machen.

Schlüchtern, den 10. Oktober 1932.

Der Vorsitzende des Ureisausschusses. 3. D.: preist.

tadt Schlüchtern.

Die Stadt Schlüchtern chat ein größeres Quantum Mist Sieben. Interessenten wollen sich mit dein Bullenwärter in Verbindung setzen.

Schlüchtern, den 11. Oktober 1932.

Der Magistrat: Gaenstlen.

Das neue Reich!"

Der Kanzler in München - Der Presseempfang im Ministerium des Aeußern

München, 12. Oktober.

Reichskanzler von Papen stattete dem Ministerpräsiden­ten und dem bayerischen Gesamtministerium im Ministe­rium des Aeußern seinen Besuch ab. Ministerpräsident Dr. Held bewillkommnete den Reichskanzler herzlichst und fuhr fort:Mit dem Besuch bei der bayerischen Staats­regierung verknüpft sich das Bekenntnis des Reichskanzlers, wofür ich herzlich danke, das Bekenntnis, daß man in Berlin in der Reichsregierung unter Ihrer Führung die Selbständigkeit der Länder anerkennt und achtet. Nur so gemeint, gewinnt ein solcher offizieller Besuch des Reichs­kanzlers Sinn und Bedeutung. Daß wir dafür besonderen Dank wissen, namentlich in den Stürmen unserer Tage, die ja vor allem der Selbständigkeit der Länder gegolten haben, ist eine Selbstverständlichkeit.

Wir erblicken in dem Besuch des Reichskanzlers das Bestreben, die Fühlung mit den einzelnen Lönderregierun- gen zu übernehmen und zu halten in der Zeit der großen wirtschaftlichen und geistigen Rot des deutschen Volkes. Es kommt darin die Ueberzeugung zum Ausdruck, daß das ge­samte deutsche Volk Zusammengehen muß, wenn es gilt, dieser Rot Herr zu werden. Ein zersplittertes Deutschland wird sie niemals meistern können.

Außenpolitisch hängt alles von unserer absoluten Einig­keit ab. Nur durch treues Zusammenarbeiten und Zusam­menstehen ist das große Ziel zu erreichen, Deutschland außenpolitisch zu befreien und innenpolitisch zu einem wahrhaft einigen und glücklichen Volk zu machen."

Reichskanzler von Papen dankte für die freundlichen Worte, die Ministerpräsident Held ihm gewidmet hatte. Mein Besuch, fuhr der Kanzler fort, soll viel mehr sein als eine formale Höflichkeit, er soll sein ein Symbol dafür, daß in der Tat gerade jetzt in den vielleicht schwersten i-®ttrrrrnnrTtTn~7^^ großen gemeinsamen Zielen weiterschreiten können, wenn wir die Einigkeit zwischen dem Reich und den Ländern wiederher- stellen, wie sie einst gewesen ist.

Sie wissen, daß es von Anbeginn meiner Regierung an mein großes Ziel gewesen ist, mit den Ländern und durch die Länder, deren außerordentliche Wichtigkeit und Bedeutung in kultureller und völkischer Beziehung ich nie übersehen und stets hoch anerkannt habe, das neue Reich zu bauen.

Es ist mir ein besonderes Bedürfnis, den passenden Kon­takt mit den Ländern zu pflegen und in offener Aussprache über die schwebenden Fragen die Meinungen auszutau- schen, die auf dem schweren Wege vor uns liegen. Ich hoffe, daß in diesem freimütigen Austausch der Meinungen die gemeinsamen Ziele gefördert werden, die allen so sehr am Herzen liegen."

Vom Ministerium des Aeußeren begab sich der Reichs­kanzler nach dem Landtag zum Besuch des Landtagsprä- sidenten. In Anwesenheit der übrigen Mitglieder des Landtagsvorstandes empfing Dr. Slang den Reichskanz­ler. Auf die Begrüßungsansprache des Landtagspräsiden­ten antwortete Reichskanzler von Papen in kurzen Aus­führungen. Im Anschluß an den Empfang besichtigten der Kanzler und seine Begleitung den Sitzungssaal des Land­tages und die ehemaligen Räume der Reichsratskammer.

preHeempfang

Um 11 Uhr fand im Ministerium des Aeußern ein Presieempfang statt. Pünktlich erschien Reichskanzler von Papen mit dem Leiter der Presseabteilung der Reichsregie- runa, Ministerialdirektor Marcks. Er wurde von Minipec- präsident Dr. Held den Vertretern der Presse vorgestellt. In einer kurzen Ansprache gab der Reichskanzler seiner Freude darüber Ausdruck, bei dem ersten Besuch, den er der bayerischen Staatsregierung und damit dem Lande Bayern mache, Gelegenheit zu haben, mit den Vertretern der Preffe persönliche Fühlung auszunehmen, auf die er großes Gewicht lege.

Die Reichsregierung habe vom ersten Tage an betont, daß sie bewußt auf förderalislischem Standpunkt stehe, daß die Lösung der großen Aufgaben, die ein neues Deutsch­land schaffen sollen, nur möglich sei, wenn man alle Kräfte heranziehe. Richt ein öder Unikarismus oder sondern nur ein Reich, das aus der Addi-

Mitarbeit

Zentralismus, jv..v«,, »«^ ^... ^.» -«- »----- ion aller gewachsenen Kräfte geschaffen werde, sei die Pa-

rote der Reichsregierung.

Vom Ministerium des Aeußeren aus begab sich der Kanzler mit den Herren seiner Begleitung, geleitet von dem Innenminister Dr. Stützet, zum Rathaus, um auch der Stadt München seinen Besuch zu machen. Er legte dann einen Kranz am Gefallenen-Denkmal nieder und stat- tete in den Mittagsstunden noch bei dem päpstlichen Nun­tius sowie bei Kardinal Faulhaber einen Besuch ab. Um 13.30 Uhr hatte Ministerpräsident Dr. Held zu einem Früh­stück geladen.

Ein französischer Militärdoppeldecker überflog am Dienstag 16 Uhr den deutschen Grenzort Perl an der Mo­sel. Der Vorfall wurde den deutschen Behörden gemeldet.

Preußen contra Reich

Seginn der Verhandlungen des Staatsgerichtshofs

Leipzig, 11. Oktober.

vor dem Staatsgerichtshof für das Deutsche Reich be­gannen unter starkem Andrang die verfassungrechtlichen Auseinandersetzungen wegen der durch Rotverordnung vom 20. Juli erfolgten Einsetzung eines Reichskommissars für Preußen. Zur Entscheidung steht die Frage, ob das Vor­gehen gegen die alte Preußenregierung nach den Bestim­mungen der Verfassung zulässig war, wie es die Reichs­regierung betont und das frühere Ministerium Braun-Seve- ring bestreiket. Daneben wünschen die Regierungen Bayerns und Badens für künftige Fälle die Festlegung der Grenzen, in denen die Anwendung des Artikels 48 gegenüber einem Lande sich zu halten hat.

Nachdem zu Beginn der Verhandlung Dr. Brecht be­antragt hatte, ohne die Anwesenheit eines Vertreters für den Reichskanzler in feiner Eigenschaft als Reichskommissar für Preußen zu verhandeln, gab der Berichterstatter, Reichs- gerichtsrat Dr. Schmitz, eine Darstellung des bekannten Sachverhalts. Anschließend stellte der Vorsitzende,

Reichsgerichtspräsident Dr. Bumke,

klar, daß das Verfahren von keiner Seite verschleppt woroen i, um den Prozeß zu rhandlung eingehend, erklärte

ist, es fei vielmehr alles getan worden, beschleunigen. Auf die Verhandlung Dr. Bumke dann:

Ich mache dann noch besonders darauf aufmerksam, daß der Staatsgerichtshof nicht über die politische Zweck­mäßigkeit oder Wirksamkeit dessen zu entscheiden hat, was geschehen ist, sondern darüber, ob das Geschehene sich im Rahmen der Verfassung hält."

Dann wandte sich der Vorsitzende der Einteilung des Verhandlungsstoffes zu.Zunächst wäre zu empfehlen", so erklärte er,alle formalen Fragen, deren Wichtigkeit nicht verkannt werden soll, an den Schluß zu stellen und sich der Hauptfrage in erster Linie zuzuwenden.

Es gilt jetzt, fesizustellen, welche Lage am W^Iuli nach Auffassung der Beteiligten in Preußen herrschte.

Außerhalb der Tagesordnung erhält dann der Haupt­sprecher der preußischen Vertretung, Ministerialdirektor Dr. Brecht das Wort zu folgender Erkläung:

Was will Preußen mit seiner Klage?"

Es will keinen Angriff gegen den Herrn Reichspräsidenten richten. Die preußischen Staatsminister haben keinen Zwei­

ätzlichen Willen des Herrn Reichspräsi-

fel an dem

denten, die Verfassung zu wahren. Wohl aber bestreiten sie auf das entschiedenste die Richtigkeit der Informatio­nen, die dem Herrn Reichspräsidenten gegeben worden sind und die Richtigkeit der Auslegung der Reichsverfas-

ung, die man ihm vorgetragen hat.

Gegenstand unserer Klage ist nicht die politische Zweck­mäßigkeit des Vorgehens der Reichsregierung, nicht einmal die gute Absicht der Reichsregierung, sonder« lediglich die rechtliche Zulässigkeil ihres Vorgehens.

Gegenstand des Streites ist vor allem die Befreiung Preu­ßens und seiner Minister von dem die Ehre des Landes und seiner Vertreter aufs tiefste kränkenden Vorwurf, daß das Land Preußen die ihm nach der Reichsverfassung und den Reichsgesetzen obliegenden Pflichten nicht erfüllt habe und daher sequestriert werden könne und müsse. Der preußische Ministerpräsident und die Staatsminister erwar­ten mit Bestimmtheit eine Entscheidung des Staatsgerichts­hofes, wonach die Verordnung in der Form, in der sie er­gangen ist, aufgehoben werden muß. Dann ist es Sache des politischen Geschicks, eine andere Lösung zu finden, bis der Landtag eine neue Regierung ernennt. Die preußischen Minister stellen ihre Person dabei vollständig zurück. An der Personenfrage wird es nicht scheitern; aber die politi- in Probleme zu meistern, ist nicht Angelegenheit dieses rfahrens, in dem es sich nur darum handeln darf: Recht

g>en Probleme zu erfahrens, in dem

ist Recht!"

In der Nachmittagssitzung vor dem Staatsgerichtshof kündigte Ministerialdirektor Dr. Brecht an, daß angesichts der neuen Ernennungen, die die kommissarische Regierung während der letzten acht Tage in Preußen durchgeführt habe, von der Klageseite beabsichtigt sei, sofort Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung zu stellen, die der kommissarischen Regierung weitere Veränderungen im Beamtenkörper bis zur Entscheidung des Staatsgerichts­hofes zur Hauptsache untersage.

Die Entgegnung des Reiches

Anschließend wurde Dr. G o t t h e i n e r das Wort zur Klageerwiderung der Reichsregierung erteilt. Er begrün­dete das Vorgehen des Reiches gegen Preußen in erster Linie mit den blutigen Unruhen des Sommers 1932. Im einzelnen führte der Vertreter des Reiches u. a. aus:3n einer Zeit höchster Rot und Verarmung des deutschen Volkes stände« festorganisierte Parteien im Zustande äußerster Erregung kampfbereit einander gegenüber. 3h den wenigen Wochen zwischen dem 1. Juni und dem 20. Juli 1932 haben im preußischen Staatsgebiet über 460 Fülle schwerer poli- bischer Ausschreitungen stattgefunden, bei denen 82 Todes­opfer und 400 Schwerverletzte zu beklagen sind. Die blutigen Vorgänge in Ohlau und Altona sowie die umfangreichen Wastenickiebunaen in Suhl waren nur einzelne Symptome