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chluchtemer Zeitung
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Nr. 121
Y. Blatt)
Gamstag, den 8. Oktober 1932
84. Jahr«.
; i Amtliche Bekanntmachungen.
sLandratsamt.
22
Verordnung zur Reichstagswahl
vom 27. September 1932.
451 Auf Grund der §§ 18, 61 Rb!s. 2 und § 167 der Reichs- A i stimmordnung vom 14. März 1924 (R®B[. I S. 173) in der k Fassung der Fünften Renderungsverordnung zur Reichs-
NI stimmordnung vom 24. 3uli 1930 (RGBl. I S. 353) wird 351 hiermit für die Reichstagswahl am 6. Nov. 1932 verordnet:
|| 1. Auslegung der Stimmliste«.
wirt, Marjoßz Hamprecht, Gerhard, Lehrer, Sannerz: Kehl, Nikolaus, Bürgermeister, Gberzell,' Pössel, Gberlandjäger, Salmünster; Beisler, Karl, Maurer, Salmünster,' Müller, Friedrich, Messerschmiedemeister, Schlächtern.
b) Tagesjagdscheine: Schimmelpfeng, Hermann, Gustav, Münster i. W.
Schlächtern, den 4. Oktober 1932.
Der Landrat. 3. D.: Duwe.
301 8 1.
Die Stimmlisten und Stimmkarteien sind vom 16. bis 23.
U Oktober 1932 auszulegen.
44 II. PP.
131 Berlin, den 27. September 1932.
As Der Reichsminister des Innern, gez. Freiherr v. Gayl.
las Wirb veröffentlicht!
M Die Gemeindebehörden sind dafür verantwortlich, daß die " I Stimmlisten rechtzeitig vor Beginn der durch die vorstehende Derorbnung festgesetzten Kuslegüngsfrist aushgungsbereit ) sind. Vor dem 16. Oktober d. 3 s. haben die Gemsindebehör- i den in ortsüblicher Weise bekannt zu geben, wo, wie lange kund zu welchen Tagesstunden die Stimmlisten zu jedermanns ° Einsicht ausgelegt werden, sowie in welcher Zeit und in wel- | cher Weise Einsprüche gegen sie erhoben werden können. Bei j her Bestimmung darüber, zu welchen Tagesstunden die Stinimverzeichnisse auszulegen sind, ist unter allen Umständen ausreichende Rücksicht auf die örtlichen Verhältnisse zu
Kreisausschuh.
3.=ttr. 20561 F. Die Herren Bürgermeister des Kreises, mit Ausnahme derjenigen des Rmtsgerichtsbez'rks Stei- nau, die noch mit der Beantwortung rneiner Runboerfüg? ung — I -Nr. I 17944 F. — vom 16. v. Mts. betr. Iugendfchöffen im Rückstand sind, werden hiermit an um* gestünde Erledigung erinnert. (Dergl. auch Kreisblattbe- Kanntmachung vom 22. 9. 1932).
Schlächtern, den 5. Oktober 1932.
Der Vorsitzende des Kreisausschusses. Kreisjugendamt. 3. V.: Preiß.
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Stadt Schlüchtern.
Bekanntmachung.
' Rm Samstag, den 8. Oktober 1932, vormittags Uhr, wird auf dem Ratbaus — Zimmer Nr. 4 — Schafpferch. öffentlich meistbietend verpachtet.
Schlächtern, den 7. Oktober 1932.
Der Magistrat: Fenner.
Bekanntmachung.
3n der Seit vom 7. bis einsshif. 111 Oktober d.
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Die Gemeindebehörden haben mir bestimmt bis zum 1 8. ds. mts. die Unzahl der in die Stimm* tiPen ober Karteien eingetragenen stimm- I berechtigten Per sonen in i t zuteil< ! mm ist genau einzuhast
erfolgt die Reinigung der Schornsteine in folgenden Straßen der Stadt: Hohenzefler-, Banane r- und Schloßstraße, Schlagweg. Gereinigt und aUsgebrannt werden die Schornsteine in der Kirdp*, Wasser- und Sackgisse, Iltebahnhos-
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straße und häbäckerweg.
■ U-J^ll.
-tober 1932.
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weiblichen Geschlechts aufzunehmen, die am Wahltage, den h. Rovember d. 3s., das 20. Lebensjahr vollendet, in der betreffenden Gemeinde ihren Wohnort haben und Reichsangehörige sind.
Etwa erforderliche Formulare für eine l^MUfstellung der Wählerliste können bei mir angefordert werden.
Ruf den im Monat Februar d. 3s. übersandten Runderlaß des Herrn Ministers des Innern vom 19. 2. ds. 3s. — I e 131 über die Vorbereitung und Durchführung von Wahlen ttnb Abstimmungen in Preußen weile icfy hin und er* suche um genaue Beachtung der für die Reichstagswahl maßgebenden Bestimmungen.
Schlächtern, den 4. Oktober 1932.
Der Landrat. 3. v.: Duwe
Der Bürgermeister als Drtspolizeib'ehörde. Fenner.
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I-Rr. 3800 a. Diejenigen Ortspolizeibehörden wEcke mit der Erledigung meiner Verfügung vom 17. Sept. d. 3s. — Nr. 3800 — (Schlucht. 3t(i Nr. 114), betr. Rusbreitung der Schildlaus, noch fm Rückstände sind, werden an deren sofortige Erledigung erinnert. Fehlanzeige ist erforderlich. !
Schlächtern, den 4. Oktober 1932.
Der Landrat. 3. D.: Duwe.
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Demnächst findet die (Melfenprüfuna für Schuhmacher Hatt. Lehrlinge, die ihre Lehrzeit beendet haben und die Mesfenprüfung ab legen wollen, müssen sich! bis zum 15. Wöbet d. 3$. bei dem Obermeister Friedrich! in Schbich- tern anmelden. Lehrvertraa. ^ortbildungsschMzeugnis, Leh> teugnis und Lebenslauf sind der Anmeldung bekzufügen. Der Tag der Prüfung wird den gemeldeten Lehrlingen rechcheitia bekannt gegeben werden.
^chlüchtern, den 7. Oktober 1932.
, /....... Der Landrat. 3. D : Duwe.
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3m Monat September find folgenden Personen 3agb* scheine ausgestellt worden:
a) Iabresjagdscheine: Dr. Strube. prakt. Ar^t Utoicks- baufen; Seiler, Konrad, Ranaierführer a. D . Iosta: S^bn, ^Mrt Fabrikdirektor Offenbach: Gläser. Geo-g. R^ibs* bnFnfehretär. Iossa' Iöckel, Leonhard Schreiner, Eckard- rath> 3oft. Anbreas. Zimmermeister, Oberkalbach: Ruth, 3bbann. Maurer, marbornt hildebrand. Reinhard. Land-
Landwirtschaft!. Unfallanzeigen
find ab Lager erhältlich bei
S Gteinfelb Göhne. Duchbruckerel.
lieichszuschiisse für Wohnungsumöau
preußische Durchführungsbestimmungen.
Berlin, 7. Oktober.
Der preußische Minister für Volkswohlfahrt hat zu den Bestimmungen des Reichsarbeitsministers über die Gewährung eines Reichszuschusses für die Instandsetzung von Woyngebäuden, die Teilung von Wohnungen und den Umbau gewerblicher Räume zu Wohnungen unter dem 29. September d. 3. Durchführungsbestimmungen erlassen und bei deren Uebersendung die zuständigen Provinzialbehörden ersucht, sich nachdrücklich dafür einzusehen, daß die erforderlichen Anordnungen so schnell wie möglich getroffen und die Maßnahmen möglichst wenig durch Auflagen und Bedingungen eingeengt werden.
Aus den preußischen Durchführungsbestimmungen ist folgendes von allgemeinem Interesse: Ueber die Bewilligung der Reichszuschüsse entscheiden auf Antrag des Grundstückseigentümers die Gemeinden (Gemeindeverbände), die bisher für die Verwendung von Hauszinssteuermitteln für die Bautätigkeit zuständig waren. Die bisher nach der Hauszinssteuernotverordnung getroffenen Maßnahmen bleiben bestehen.
Hiernach kann allgemein weiterhin Ermäßigung oder Erlaß der Hauszinssteuer nach Maßgabe der Vorschriften gewährt werden.
Im Einzelfall kann bei Unterteilungen von Wohnungen und bei Umwandlung von gewerblichen Räumen in Wohnräume der Reichszuschuß neben der Steuervergünstigung gewährt werden.
Bei Instandsetzungen soll im Regelfall nur eine der beiden Förderungsmaßnahmen Platz greifen.
Soweit die Gemeinden (Gemeindeverbände) noch aus Rückflüssen der gemeindlichen Hauszinssteuerhypotheken Darlehen oder Zinszuschüsse für Justandsetzungsarbeiten bereitstellen, kann in geeigneten Fällen daneben auch ein Reichszuschuß gewährt werden. Der Zuschuß kann ohne Rücksicht darauf gewährt werden, in welcher Weise der übrige Teil der Kosten aufgebracht wird. Es macht daher keinen Unterschied, ob es sich um entliehene oder um eigene Mittel des Grundstückseigentümers handelt.
Sollten im Einzelfall die Kosten in betrügerischer Absicht zu hoch angesetzt worden sein, darf ein Zuschuß nicht gewährt werden. Darüber hinaus wird strafrechtliche Verfolgung herbeigeführt werden, vor der Auszahlung des Reichs" zuschusses wird in jedem Fall durch die bewilligende Stelle geprüft werden, ob die Arbeiten ordnungsmäßig ausgeführt sind.
Südslawisches Dorf durch Ueberschwemmung verwüstet. Nach heftigen '.Regengüssen wurde das Dorf Slatina durch Ueberschwemmung verwüstet. Mehrere Häuser stürzten Bis jetzt werden vier Tote und sieben Verletzte gemeldet.
eine ein.
Schutz dem Volkstum
Aussprache über Minberheitsprobleme
Genf, 7. Oktober.
In der politischen Kommission der Völkerbundsversammlung stand auf Antrag der deutschen Regierung die allgemeine Lage der Minderheiten zur Behandlung. Der Führer der deutschen Delegation, Gesandter von Rosenberg, legte den Standpunkt der deuffchen Regierung in längeren Ausführungen dar, denen wir folgendes entnehmen:
Das Mnderheikenproblem hat, auch unter den gegenwärtigen Umständen, in keiner Weise an Bedeutung verloren. und seine Behandlung ist fortdauernd von unmittelbarem Einfluß auf die allgemeine politische Lage, es darf deshalb selbst über den aktuellsten Tagesfragen nicht vergessen werden, wenn die Bundesversammlung zu ihrer re- getmäßigen Tagung Zusammentritt. Trotz aller Wünsche, die geäußert, trotz aller Anregungen, die gegeben wurden, hat aber das seit der letzten Aussprache verflossene Jahr leider gezeigt, daß bei vielen Minderheiten von einer be- friedigenden Gestaltung ihrer Lage keineswegs gesprochen werden kann.
Ich will sofort auf einige konkrete Fragen eingehen, die mir besonders wichtig erscheinen. Dabei kommen in erster Linie folgende Punkte in Betracht.
1. Bei den Beschwerden, die die Minderheiten an die Organe des Völkerbundes richten, wird der pelent bekanntlich nicht als Partei angesehen, so daß ihm kein Anspruch auf Gehör im Laufe des Verfahrens zugebilligt wird.
Insbesondere wird ihm keine Gelegenheit gegeben, zu den , Bemerkungen der beteiligten Regierung Stellung zu nehmen. Dem Petenten als dem Schwächeren darf nicht zu Gunsten der beteiligten Regierung als dem Stärkeren das letzte Wort versagt werden. Das sind Gedanken, die nach meiner Ansicht bei der Handhabung des Minderheiten- -MyAes in chsm-Verfahren vor dem Minderheitskomitee wie auch in dem Verfahren vor dem Rat selbst berücksichtigt werden müssen.
2. Der zweite Punkt, der immer wieder zu Klagen Anlaß gibt, ist die Langsamkeit der Erledigung von Min- derheitenbeschwerden.
। Sehr oft wurden die Schwierigkeiten gerade durch die Lang- I samkeit des Verfahrens vor dem Völkerbund vergrößert.
3. Ein weiterer Punkt betrifft die Publizität.
i Nur in den wenigsten Fällen erfährt die Oeffentlichkeit, zu welchem Ergebnis das Verfahren vor den Völkerbundsinstanzen bei der Prüfung von MindeÄeitsbeschwerden geführt hat. Auch für das vergangene Jahr muß festgestellt werden, daß die Zahl der veröffentlichten Enffcheidungen der Dreierkomitees nur einen sehr geringen Bruchteil der Gesamtzahl der Enffcheidungen dafftellt. Einmal entsteht auf diese Weise nach außen hin ein falsches Bild von dem Stande des Minderheitenproblems und feiner Behandlung durch den Völkerbund, sodann würde aber eine größere Publizität erheblich dazu beitragen, den Schutz der Minderheiten wirksamer zu gestalten, und bei den Minderheiten
' das Gefühl der Sicherheit stärken, ohne daß dadurch den berechtigten Intereflen der beteiligten Staaten Abbruch geschähe.
4. Eine Frage von besonderer Bedeutung ist es, die auf der Maitagung des Völkerbundsrats aufgeworfen wurde, als sich die deutsche Regierung genötigt sah, eine bei einem Dreierkomitee anhängige Beschwerde einer deutschen Minderheit vor Beendigung des Petitionsverfah- rens an d^n Rat zu bringen.
Von fetten anderer Mächte ist damals die Rechtmäßig- 'eit oder doch die Zweckmäßigkeit des deuffchen Vorgchens n Zweifel gezogen worden. Die Rechtmäßigkeit des Ver- äbrens, wie es damals von der deutschen Regierung be* vlgt worden ist, ist meines Trachtens unbestreitbar. Es würde zu einer bedenklichen Schmälerung des Minderheitenschutzes führen, wenn etwa die Befugnis urch die Pflicht der Ratsmächte, eine begangene oder drohende Verlchung der Minderheitsbestimmungen vor den Völkerbundsrat zu bringen, aus irgendwelchen Gründen eingeschränkt würde, oder wenn man die Einzelheiten des Verfahrens vor dem Dreierkomitee auch nur teilweise der öffentlichen Erörterung vor dem Rat entziehen wollte. Ich hoffe, daß unsere Beratungen zu einer Klarstellung dieses Punktes führen.
Die soeben von mir behandelten vier Punkte beziehen sich auf die Handhabung der geltenden Verftchrensvorichrff- ten. Ich möchte indes daneben noch einen weiteren Punkt zur Erörterung stellen, der den Ausbau dieser Vorschriffen zum Zwecke eines wirksameren Schutzes der Minderheiten betrifft
M.m könnte die Berufung eines kleinen Gremiums von sachverständigen Personen aus solchen Ländern in Aussicht nehmen, die am Rationalitätenproblem weder un mittelbar noch mittelbar interessiert sind.
Dieses Gremium könnte insbesondere als ständig verfügbare Informationsquelle der Dreierkomitees dienen, die ja ohnehin das Recht haben, sich Informaffonen auf dem ihnen geeigneten Weg zu verschaffen. Die endgAtige Enffchließung