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Hilfe für die Landwirtschaft

Verordnungen über Zinserleichterung, Vollstreckungs- und Pächlerschuh.

Berlin, 30. September.

Die Verordnungen zur Jnkrafttretung der vom Reichs­kabinett beschlossenen Agrarmaßnahmen sind nunmehr ver­öffentlicht worden. Es handelt sich um zwei Verordnungen, von denen die erste das landwirtschaftliche Vermittlungsver- fahren und den Vollstreckungsschutz betrifft.

Nach dieser Verordnung können die Inhaber landwirt­schaftlicher Betriebe, die infolge ihrer Zahlungsverpflichtun­gen außerstande sind,ihren Betrieb bis zur Beendigung der Ernte 1933 ordnungsmäßig aufrechtzuerhalten, bei ihrem zuständigen Amtsgericht die Eröffnung eines Vermittlungs- verfahrens zur Herbeiführung der Schuldenregelung bean­tragen. Nach der Eröffnung des Vermittlungsverfahrens sind Zwangsvollstreckungen, Arreste und einstweilige Ver­fügungen wegen Geldforderungen unzulässig. Ebenso ist die Entscheidung über einen Antrag aus Eröffnung des Kon­kurses auszusetzen. Auch Zwangsversteigerungen sind einst­weilen einzustellen. Der von den Parteien vereinbarte Schuldenregelungsplan ist vom Gericht zu bestätigen.

Weiter verbessert die Verordnung im Kapitel 2 den Vollstreckungsschutz dahin, daß einem Antrag aus einstweilige Einstellung der Zwangversteigerung stattgegc- ben werden muß, wenn die Nichterfüllung der Verbindlich­keiten auf Unwetter, Viehseuchen oder auf schlechte Preise zurückzuführen ist. Entsprechend kann von bestimmten Zah- lungsauflagen befreit werden.

Das 3. Kapitel sieht einen Kündigungsschutz für Pächter landwirtschaftlicher Grundstücke vor. Kündigt der Verpachter das Pachverhältnis, weil der Pächter mit der Pachtzahlung in Verzug ist, so kann auf Antrag des Päch­ters das Pachteinigungsamt bestimmen, daß die Kündigung als nicht erfolgt gilt. Der Antrag ist vom Pächter inner­halb zwei Wochen nach der Kündigung zu stellen. Wo keine Pachteinigungsämter bestehen, treten die Amtsgerichts an ihre Stelle.

Die Verordnung über die Zinserleichierungen enthält im wesentlichen folgende Bestimmungen:

Die Zinsen einer Forderung, die durch eine Hypothek an einem landwirtschaftlichen, forstwirtschaftlichen oder gärt­nerischen Grundstück gesichert ist, werden, soweit sie für die Zeit vom 1. Oktober 1932 bis zum 30. September 1934 geschuldet werden, um 2 v. h., jedoch nicht unter 4 v. h. herabgesetzt; das gleiche gilt für die Hypothek. Die Zinsen werden jedoch nicht herabgesetzt, wenn die Forderung auch nach der Notverordnung vom 8. Dezember 1931 der Iinsher- absetzung nicht unterlag, es sei denn, daß dies lediglich darin seinen Grund hatte, daß der Zinssatz 6 v. h. nicht überstieg. Die Zinsen einer Aufwertungsforderung (-hypo- tek) werden nur dann herabgesetzt, wenn die Aufwerlungs- forderung eine Tilgungssorderung ist. Herabgesetzt wird auch ein Zinssatz, der nur nach einem Maßstab (Reichs- bankdiskont) zu errechnen ist. Der Kapitalertrag der For­derung erhöht sich um den Betrag, um den die Zinsen herabgesetzt sind. -

Die Zusatzforderung ermäßigt sich, wenn die Stamm- i (-Hypothek) auf Verlangen des Gläubigers vor dem 1. April 1940 zurückgezahlt wird. Ist eine Grundkreditanstalt, die auf Grund der Hypotheken Schuldverschreibungen ausge­geben hat, Gläubigerin der Forderung (Hypothek), so erhöht sich die Forderung (Hypothek) um die Zusatzforderung nur dann, wenn die Aufsichtsbehörde erklärt, daß die Grund- kreditanstalt in der Lage ist, die Schuldverschreibungen in bisheriger Höhe weiter zu verzinsen.

Die Rückzahlung einer Forderung (Hypothek), deren Zinsen nach dieser Verordnung gekürzt sind, kann nicht zu einem früheren Zeitpunkt als zum 1. 4. 1935 verlangt werden. Dies gilt nicht für Aufwertungs- forderungen. Zur Erhaltung der Wirksamkeit gegenüber dem öffentlichen Glauben des Grundbuchs bedürfen die auf dieser Verordnung beruhenden Veränderungen der Zinssätze und der Fälligkeitsbedingungen nicht der Eintragung. Die Vorschriften dieser Verordnung finden auf Grundschulden sowie auf die durch Grundschuld gesicherten Forderungen entsprechende Anwendung.

Der Restteil der Verordnung behandelt die Bereitstel­lung von Reichsmitteln für die Grundkreditanstalten.

Preußens Arbeitslose

Weitere Zunahme der von den Gemeinden Unterstützten.

Berlin, 30. September.

3m August ist die Gesamtzahl der Arbeitslosen sowie die Zahl der hauplunkerslühungsempfänger in der Arbeits­losenversicherung und Krisenfürsorge zwar weiter zurück­gegangen, die Zahl der von den Gemeinden und Gemeinde­verbänden betreuten Arbeitslosen aber erneut gestiegen.

Nach der Erhebung des Preußischen Statistischen Lan- desamts vom 31. August 1932 sind in Preußen insgesamt

1 662 575 Arbeitslose von den Bezirksfürsorgeverbänden laufend unterstützt wor­den gegenüber 1612 801 Ende Juli. Somit ergibt sich im August wieder eine Zunahme um 49 774 unterstützte Ar­beitslose oder 3,1 v. h., die annähernd ebenso stark ist wie der Zugang in den vorhergegangenen Monaten und etwas geringer als der im August o. I. verzeichnete (55 493).

Gegen den 31. August 1931 ist die Zahl der von den Gemeinden betreuten Arbeitslosen um 836 371 oder 101,2 v. h. höher.

Wie schon in den vorhergegangenen Monaten ist durch den Saisoneinfluß auch im August die Erhöhung der Unterstütz- tenzahl in den Landkreisen (+1,4 v. h.) verhältnismäßig ge­ringer gewesen als in den Stadtkreisen (+3,9 v. h.). In Fürsorge- und Notstandsarbeit sowie im freiwilligen Arbeits­dienst befanden sich Ende August 77 324 (Juli: 62 791) der von den Gemeinden betreuten Arbeitslosen.

Der Polizeiuntersuchungsausschuß des Preußischen Landtags beendete seine Beratungen über die Haussuchung im Reichstag mit der Annahme einer Entschließung, in der gegen das Verhalten des Reichskommissars Einspruch er­hoben und die Begründung für die Verweigerung der Aus- fagegenehmigung als unzutreffend zurückgewiesen wird.

Keine Besserung beim Handwerk

Die wirtschaftliche Lage im September.

Berlin, 30. September.

Vom Reichsverband des deutschen Handwerks wird mit- geteilt:Während in normalen Jahren der Monat Septem­ber einen kaum fühlbaren Abstieg der Höchstbeschäftigung des Sommers zu bringen'pflegt, hat in diesem Jahre infolge des noch allgemein schwierigen wirtschaftlichen Verhältnisses die sommerliche Beschäftigung der Betriebe ein überraschend frühes und schnelles Ende gefunden. Zwar wird verschie­dentlich berichtet, daß infolge der Vorschriften der Verord­nung vom 4. September 1932 eine Anzahl Industriebetriebe dazu übergegangen ist, neue Arbeitskräfte einzustellen. Die Bedeutung dieser Vorgänge dürste, wenn man sie auch nicht überschätzen darf, darin liegen, daß hierdurch ein gewisser Stimmungsumschwung angebahnt wird, der zuguterletzt auch für die Handwerkswirtschaft günstige Wirkungen haben muß.

Wenn das Handwerk auch nur geringe direkte Erleichte­rungen durch die Verordnung für sich erwartet, so besteht doch die Hoffnung, daß die Auswirkungen einer Wieder­belebung der Gesamtwirtschaft auf das Handwerk nicht aus­bleiben werden.

Vorläufig sieht es allerdings mit der Beschäftigung im Handwerk überwiegend noch trostlos aus. Lediglich aus den: oldenburgischen Landesteil Lübeck wird von der Handwerks­kammer Alton« berichtet, daß die Anrechnung eines Teils der Grundsteuer auf Hausreparaturen den daran beteiligten Gewerben ein recht lebhaftes Geschäft gebracht hat.

Sonst werden irgendwelche Belebungen des Bauhaupt­oder der Baunebengewerbe nicht gemeldet.

Die Beschäftigung dieser Gewerbe besteht vielmehr nach wie vor nur in der Fertigstellung von unbedingt notwendigen Reparaturarbeiten.

Eine erhebliche Beeinträchtigung erfuhr das Handwerk nach wie vor durch die Schwarzarbeit. Alle Maßnahmen, ; die bisher hiergegen ergriffen wurden, erwiesen sich als un- ; wirksam. Der handwerkliche Arbeitsmarkt hat bisher noch keine Entlastung erfahren."

Das Wappen hindenburgs.

Das Wappen hindenburgs hat eine charakteristische Zu­sammenstellung Der Büffelkopf auf blauem Grunde, der der Linie der Beneckendorffs entstammt, war von jeher das Zeichen der Kraft, die Hirschkuh aber, die das Geschlecht der hindenburgs zu dem gemeinsamen Wappen beisteuerte, be­zeichnete von altersher die Sanftmut. Und doch, in Hin- denburg, dem Größten des Geschlechts, vereinigten sich beide Symbole zu einem glücklichen Ganzen.

Der Reichspräsident bei seiner Amtstätigkeit.

Rekordfänge der deuifchen Heringsfischerei. Der Ver­lauf der diesjährigen Heringsfischerei hat bisher außerordent­lich gute Fangergebnisse gezeitigt. Die größten Fänge wur­den im Gebiete zwischen dem Fladengrund und der Dogger­bank, dem sogenannten Gat, gemacht. Tagesfänge von 500 Zentnern waren keine Seltenheit. Leider' ließen jedoch die Auktionspreise zu wünschen übrig, so daß trotz reicher Fänge die Heringsfischerei in diesem Jahre bei weitem nicht so gün­stig abgeschlossen haben dürfte wie in den Vorjahren.

# Erforschung der Lybischen Wüste. Eine Expedition unter Leitung des Majors R. A. Bagnold verließ Kairo, um die riesigen, bisher noch unbekannten Gebiete der Lybischen Wüste zu erforschen. Die Expedition wird zwei Monate ausbleiben und die ungeheuere Strecke von 4000 Meilen zurücklegen.

# Drei Personen bei lebendigem Leibe verbrannt. Wie aus Morecampe (Lancashire) gemeldet wird, wurden bei einem heftigen Brande, der ein alleinstehendes Haus völlig zerstörte, drei Menschen plötzlich von den Flammen überrascht. Sie vermochten sich nicht mehr in Sicherheit zu bringen und verbrannten bei lebendigem Leibe.

#Graf Zeppelin" in Pernambuco. Das Luftschiff Graf Zeppelin" ist Donnerstag wohlbehalten in Pernambuco (Brasilien) eingetroffen.

Herriots Rede im Völkerbund.

Genf, 30. September.

In der Völkerbundsversammlung hielt Herriot die an­gekündigte Rede, sprach zu den verschiedenen Fragen der Völkerbundspolitik und betonte eingangs seiner Ausführun­gen, daß er lediglich das Wort ergriffen habe, um zum Ab­schluß der Generaldebatte die alte Anhänglichkeit Frankreichs an den Völkerbund erneut zu betonen Zur Abrüstungs- frage erklärte er, er habe nicht die Absicht, Worte zu ge­brauchen, die die Stimmung der Versammlung trüben könn­ten. Wir sind nicht hier, so erklärte er, um festzustellen, was uns trennt, sondern was uns vereint.

Es ist im allgemeinen sicher richtig, seine Meinung ehrlich zu sagen, statt sie zu verheimlichen. Man macht aber Schwierigkeiten noch schlimmer, wenn man zuviel von ihnen spricht.

Welcher Art auch die Komplikationen sein mögen, Frank­reich hat den festen Willen, im Interesse der Abrüstungs­konferenz und der allgemeinen Beruhigung mutig an die Schwierigkeiten Heranzugehen. Herriot ging sodann kurz auf das Genfer Protokoll von 1924 ein. Er wolle nicht die Frage aufwerfen, ob das Genfer Protokoll vom Jahre 1924 geeignet gewesen wäre, bei Lösung der Schwierigkeiten zu jelfen und eine universale Lösung herbeizuführen.

Man sei jetzt aus dem Gebiet der Ideologie auf das Terrain der Realität gestiegen. And hier liege eine der Ur­sachen der Krise, in der sich der Völkerbund befinde. Um eine Ordnung zu schaffen, sei Voraussetzung die Liquidierung einer furchtbaren Vergangenheit. Wenn man frage, welches die Doktrin Frankreichs sei, so antworte er: der Völkerbundr- pakt. und zwar der ganze Völkerbund.

Der Völkerbund habe zwei Feinde: die Reaktion und die Demagogie. Auf beide könne man keine Rücksicht nehmen.

Herriot erklärte dann, der Völkerbund hätte zwei Ausgaben, nämlich die Verminderung, wenn nicht gar die Unter­drückung der alten Geheimdiplomatie, die so viele Kriege hervorgerufen habe, und die Beendigung des klassischen Systems der Gruppierungen der großen Mächte nach Ge- ichtspunkten des Gleichgewichts.

Der Völkerbund habe noch nicht den Krieg beseitigen können, aber die Gewaltanwendung sei vermindert wor- den. Herriot schloß mit einer Erinnerung an Briand.

Der Reichsaußenminister wieder in Berlin. Reichsaußenministel Freiherr von Neurath ist mit dem fahrplanmäßigen Zuge um 13.44 Uhr in Berlin eingetroffen.

Fristverlängerung für die Berliner Verwallungsreform. Der preußische Minister des Innern hat die Frist zur Berichterstattung über die Neubegrenzung der Verwaltungsbezirke der Stadt Berlin bis zum 15. November verlängert.

(Blm. (Fußballsport). Sonntag, den 2. Gkt. ist am Stei­nernen Rain in Llm Hochbetrieb. Ls treffen sich ab 1 Uhr Hütten 1. gegen Llm 2. im Verbandsspiel und um 3 Uhr Ler mania 1. Fulda gegen Llm 1. im Punktkampf. Germa­nia als faire Mannschaft bekannt und sich im Spiel auf technische Feinheiten stützt, dürfte trotz alledem alle Re­gister seines Könnens aufziehen, um Herr der Sage zu wer­den. Dem Zuschauer dürfte Dieses Spiel zur Abwechselung wieder mal Freude bereiten und auch das Bewußtsein stär- ken, daß es auch vereine gibt, die den Fußbftllsport zu pflügen verstehen, daß es Mannschaften gibt, die sich dem Besseren beugen können und daß es Vorstände gibt, die in ihren Mannschaften keine Rohlinge dulden. Die Hinter Mannschaft tritt in Folge der am vergangenen Sonntag in Schlächtern erlittenen Verletzungen geschwächt an, sodaß Favoriten schon Siegesaussichten eingeräumt werden müssen.

B ad Soden. Am Sonntag sind es 30 Jahre, daß Herr Werkmeister Oswald Müller in der Möbelfabrik Sebastian Herbst eingetreten ist. Der Jubilar hat es verstanden, sich die Jahre hindurch durch. großen Fleiß vorwärts zu, ar­beiten. Wir gratulieren!

Gundhelm. Am 29. ds. Mts. wurde hier der Hochbe- tagte, weit über die Grenzen seines engeren Heimatkreis»- hinaus bekannte Landwirt und Auszüger Johs. Heilmann im Alter von fast 93 Jahren zu Grabe getragen. Durch seine vielseitigen Lebenserfahrungen konnte er manchem Irrenden mit Rat und Tat zur Seite stehen. Möge ihm die Lrde leicht werden und das ewige Licht leuchte ihm.

Marburg. (Hin Goldwarengeschäft ausgeplündert). Das hiesige Goldwarengeschäft von Freund ist von Fachkennern regelrecht «pusgeplündert worden. Die Diebe machten unter dem großen Vorrat eine fachkundige Auslese und nahmen nur das Beste und Wertvollste mit. Ihre Beute bestand aus 23 goldenen Damenhalsketten, 15 goldenen Damenringen, 136 älteren goldenen Ringen, 40 goldenen und silbernen Da« men-Armbanduhren, 30 Herren-Taschenuhren, fast alle aus Gold, und 40 paar goldene Ohrringe. Der Verdacht der Täterschaft richtet sich u. a. auf einen gewissen Hans Stoß aus Marburg, 27 Jahre alt, 1,70 Meter groß. Dieser ist flüchtig. Line ganze Reihe von Anzeichen deuten daraus hin, daß die Diebesbeute nach, Frankfurt geschafft worden ist. Die Polizei warnt daher vor Ankauf.

Mainz. (Hin Auto in den Rhein gefahren). In der Nacht zum Mittwoch fuhr ein Darmstädter Auto in Mainz- Rastel in den Rhein. Das Auto war, statt auf die Brü& Kenrampe einzubiegen, geradeaus gefahren und dabei in den Rhein gekommen. Der Fahrer, der 32 Jahre alte Ver­treter Wißner, ertrank dabei und wurde später vom Was* serbauamt als Leiche geborgen. Auch das Auto konnte wie­der aus dem Rhein geholt werden.

Gevatter Storch. Während in Stuttgart die Häuft tagung des Allgemeinen Hebammen-Verbandes stattfand, zeß der Storch in einem Hause in Scharnhausen (Württemberg) ein. Aber nicht nur die Hebamme des Ortes, sondern au^ die aller umliegenden Ortschaften weilten in Stuttgart, st daß guter Rat teuer war. Telegraphisch wurde die Hebam­me in dem Augenblick aus der Versammlung gerufen, die Debatte über schlechtenGeschäftsgang" infolge der nie- dernen Ehe am heftigsten war. Der Weg war aber zu wA und auch ein benachrichtigter Arzt kam erst in dem AugM- blick, als der junge Erdenbürger mit kräftiger Stimme kund gab, daß er den Weg in unser Jammertal allein gefunden ha^