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Schluchtemer Leitung

Areis-Kmtsblatt * MyemeLnes amUicherKozeLyevfür 6m K«Ls -Echtem t«Mmd »«la»:H.St«ta1M Söhne* Srßhäst^'^ahichofstr.ü * svmA«»».«9 * PMHeEpankftwtaLllo»» Nr. H3 (I. Blatt) Dienstag, den 20. September 1932 84. Iahrg.

Amtliche Bekanntmachungen.

Land rat sam t.

Unter Bezugnahme auf die Bekanntmach­ungen in den Kreisblättern Nr. 40 von 1899 und Nr. 41 von 1903 die Wandergewerbescheine betreffend, ersuche ich die Ortspolizeibehörden, die Anträge auf Erteilung von Wan­dergewerbescheinen für das Kalenderjahr 1933 baldigst hier- , her" einzureichen.

Zugleich bestimme ich gemäß Ziffer 65 Schlußsatz der ' AuGihrungsanweisung zur Gewerbeordnung vom 1. Mai j 1904 Sonderbeilage zum Regierungsamtsblatt Nr. 24 ! für 1904, daß sämtliche Anträge auf Erteilung von j Wandergewerbescheinen für das Kalenderjahr 1933 aus - den Ortschaften Sannerz, Sarrod, Schwarzenfels, Seidenroth, Sterbfritz, Uerzell, Ulmbach, Uttrichshausen, Vollmerz, Wahlert, Wallroth, Weichersbach, Weiperz und Züntersbach nach Muster A und B des Antragsformulars zu behandeln sind. Im übrigen sind die Anträge der Pferdehändler und Kesselflicker pp. stets nach Maßgabe der Muster A und B des Antragforinulars zu prüfen. Alle in den Antragsformularen enthaltenen Fragen müssen be- antwortet werden; ein Strich statt der Antwort genügt nicht, auch ist es nicht zulässig, die Frage einfach zu durchstreichen. Auf die richtige Und ausreichende Beantwortung der Frage y, betreffs des Unterhalts der Kinder, ist besonders zu achten. UnterUnterhalt" ist nicht allein die Bestreitung der Be­köstigungskosten, sondern die Wartung, Pflege und Erziehung der Kinder üb/rhaupt zu verstehen.

Die Wandergewerbescheine müssen mit der Photographie des Inhabers, gemeinsame Wandergewerbescheine mit den­jenigen des Unternehmers, wenn ein Unternehmer nicht vor­handen ist, mit der eines Mitgliedes versehen werden. Die Photographie muß ähnlich und gut erkennbar sein, eine Kopf­größe von 1/5 Zentimeter haben und darf in der Regel nicht Mr als 5 Jahre sein. Die DrtspolizeiLehörde hat Kor- M ZMaM der betreffenden Person auf der Rückseite der Photographie vermerken. Nach den im Amtsblatt der I Regierung zu Cassel von 1912 Nr. Ziffer 876, verSffent- j lichten ministeriellen Bestimmungen muß jeder Wanderge- > werbetreibende vor Stellung des Antrages auf Erteilung eines Wandergewerbescheines die in seinem Wandergewerbe­betriebe Beschäftigten, soweit er sie von Ort zu Ort mit sich führen will, ihrer Zahl nach bei der zuständigen Kranken­kasse zur Krankenversicherung anmelden. Die Kassenbeiträge sind bei der Anmeldung für die Zeit bis zum Abläufe der Gültigkeit des Wandergewerbescb eines oder mit Erlaubnis des Kassenvorstandes auch für kürzere Zeit an die Kranken­kasse im voraus zu entrichten. Ueber die empfangenen oder gestundeten Beiträge stellt die Krankenkasse eine Bescheini­gung aus, welche der Gewerbetreibende bei Stellung des Antrags auf Erteilung des Wandergewerbescheines der Orts- pölizeibehörde vorzulegen hat (§§ 459 Abs. 1, 460 Abs. 1 der Reichsversicherüngs-OkdnUng).

Die Ortspolizeibehörden ersuche ich, diejenigen Personen, die für das Kalenderjahr 1933 Anträge auf Erteilung eines Wandergewerbescheines zu stellen beabsichtigen, wiederholt auf die vorstehenden Bestimmungen aufmerksam zu machen und ihnen im eigenen Interesse zu empfehlen, sich alsbald die dorschriftöinäßige Photographie und die für die Arbeitgeber voraeschriebene Bescheinigung über die Zahlung der Kranken- msstnbsiträge zu beschaffen, damit ihre Anträge keine Ver­zögerung erleiden.

Schließlich ersuche ich die Ortspolizeibehörden sich die sorgfältigste Bearbeitung der Anträge angelegen sein zu las- NN und in allen Fällen, in welchen eine Erhöhung des Steuersatzes gegen das Vorjahr angezeigt erscheint, dies bei «orlage der Anträge zur Sprache zu bringen. Bei erstmali- M Anträgen auf Erteilung von Wandergewerbescheknen ist stets ein angemessener Steuersatz vorzuschlagen.

Für den Handel mit edlen und unedlen Metallen ist noch eine besondere Handelöerlaubniö erforderlich, die zunächst hier zu beantragen ist. Die Nummer, das Saturn und der Gel­tungsbereich der Erlaribniskarte ist auf dem Wandergewerbe- Min-Antragsformular zu vermerken.

Bei der Entgegennahme von Anträgen auf Ausstellung Wandergewerbescheinen ersuche ich auch meine Verfüg­ungen vom 28, August 1924 Nr. 8089 Kreisamtöblatt 107 und'vom 10. November 1931 Schlüchterner Zeitung Nr. 137 genau zu beachten.

Schlächtern, den 12. September 1932.

Der Landrat. 3. D.: Dume.

Mitte Oktober d. 3s. findet die Gesellenprüfung für Schlosser und Schmiede statt.

Lehrlinge, die bis dahin ihre Lehrzeit beendet haben und die Gesellenprüfung ablegen wollen, müssen sich bis zum 30. September d. 3s. bei dem Obermeister Stang in ^nbfritz oder bei dem Schlossermeister ginend in Steinau

Das deutsche Nein

Veröffentlichung des deutschen Briefes an Henderson.

Berlin, 17. September.

Der vom Reichsaußenminister von Neurath im Auf­trage der Reichsregierung an den Präsidenten der Ab­rüstungskonferenz, Henderson, gerichtete Brief ist nunmehr im Wortlaut veröffentlicht worden. Das Schreiben lautet:

In den Verhandlungen der Generalkommission, die der Annahme der Resolution vom 23. Juli vorausgingen, hat der Führer der deutschen Delegation die Gründe dargelegt, aus denen die deutsche Regierung diese Resolution ablehnen mußte. Er hat dabei ausgeführt, daß nach dem Stande der Konferenzverhandlungen die Frage cher Gleichberech- tigung der entwaffneten Staaten nicht mehr länger ohne Lösung bleiben dürfe.

Dementsprechend hat er bei diesem Anlaß die Erklä­rung abgegeben, daß sich die deutsche Regierung an den weiteren Arbeiten der Konferenz nicht beteiligen könne, bevor eine befriedigende Klärung der Frage der Gleich­berechtigung Deutschlands erfolgt sei.

Nachdem die Resolution gleichwohl zur Annahme ge­langt ist, steht schon jetzt fest, daß die künftige Abrüstungs- konoention außerordentlich weit hinter dem Entwaffungs- regime des Versailler Vertrages zurückbleiben, und daß sie sich von diesem hinsichtlich der Art und Weise der Abrüstung wesentlich unterscheiden wird. Damit ist die Frage unmittel­bar aktuell geworden, wie es mit der Anwendung des künf­tigen Regimes auf Deutschland werden soll. Es liegt auf der Hand, daß ohne Beantwortung dieser Frage eine Rege­lung der einzelnen konkreten Punkte des Abrüstungsproblems nicht möglich ist.

Nach Ansicht der deutschen Regierung kann nur eine Lösung in Betracht kommen, die Lösung nämlich, daß alle Staaten in bezug auf die Abrüstung denselben Regeln und Grundsätzen unterworfen werden und daß für keinen Staat ein diskriminierendes Ausnahmeregime gilt. Es kann Deutschland nicht zugemutet werden, an den Verhandlungen über die in der Konvention festzulegenden Abrüstungsmatz. nahmen teilzunehmen, solange nicht feststeht, daß die gefun­denen Lösungen auch auf Deutschland Anwendung finden sollen.

Um diese Voraussetzung für ihre weitere Mitarbeit in her Konferenz so schnell wie möglich zu verwirklichen, hat sich die deutsche Regierung inzwischen bemüht, eine Klärung der Frage der Gleichberechtigung auf diplomatischem Wege herbeizuführen. Leider muß festgestelkt werden^ daß die deutschen Bemühungen bisher zu keinem befriedigenden Er­gebnis geführt haben.

Unter diesen Umständen sehe ich mich zu meinem Be­dauern genötigt, Sie davon in Kenntnis zu setzen, daß die deutsche Regierung der Einladung zu der am 21. September beginnenden Tagung des Büros der Kon­ferenz nicht Folge leisten kann.

Die deutsche Regierung ist nach wie vor der Ueberzeugung, daß eine radikale Durchführung der allgemeinen Abrüstung im Jnthvesse der Sicherung des Friedens dringend geboten, ist. Sie wird die Arbeiten der Konferenz mit Interesse ver­folgen und sich je nach ihrem Verlauf über ihr weiteres Verhalten schlüssig werden.

anmelden. Lehrvertrag, KortbildungssAulzeugnis, Lehrzeug- nis und Lebenslauf sind der Knmeldung belustigen.

Schlächtern, den 16. September 1932.

Der Landrat. 3. V.: Duwe.

Diejenigen Ortspolizeibehörden, die mit der Beantwor­tung meiner Verfügung vom 31. Juli 1930 Nr. 6624 (Schlucht. 3tg. Nr. 92), betr. Prüfung der Obstbäume nach bem Vorhandensein von Blutläusen usw. noch im Nück- stände sind, werden an die alsbaldige Erledigung noch­mals erinnert.

Schlächtern, den 14. September 1932.

Der Landrat. 3. v: Duroe.

Kreisausschuß.

Winterhilfe des Kreises Schlächtern.

J.-Nr. I 18054 F. 3m Kommenden Winter soll, wie in den vergangenen Jahren, im Kreise Schlächtern ein Hilfs- werk öffentlicher und privater Liebestätigkeit für die not­leidende Bevölkerung des Kreises unter Beteiligung der vorhandenen Organisationen und Vereine eing.'leitet werden.

Am Donnerstag, den 22. ds. Mts., nachmittags 4 Uhr, findet im Kreisläufe, hier, eine Besprechung über die Durch­führung der Hilfsmaßnahme statt. Sämtliche Vereine und Organisationen, die beabsichtigen, selbst ein Hilfswerk zu organisieren, werden gebeten, Vertreter zu der Besprechung zu entsenden, um von vornherein eine einheitliche Durch­führung der Sammlung sicherzustellen.

Schlächtern, den 17. September 1932.

Rreiswohlfahrtsamt. Dr. Müller. '

Ueber die weitere Behandlung der Frage der Gleich­berechtigung Deutschlands verlautet von zuständiger Seite, daß die Reichsregierung nicht beabsichtigt, die französische Note auf die deutsche Wehrdenkschrift schriftlich zu beant- Worten.

Die Regierung bedauert feststellen zu müssen, daß diese Rote das Problem der Gleichberechtigung sowohl in seinen Voraussetzungen wie in seinen Folgen unrichtig aussaßt und daß sie in seinem wesentlichen Punkte eine Annäherung an den deutschen Standpunkt zeigt, wie er in dem deutschen Memorandum vom 29. August dargelegt wurde. Von einer Fortsetzung des Meinungsaustausches aus dem Wege des Notenwechsels glaubt die Reichsregierung sich keine Förde- rung der Sache versprechen zu können. Selbstverständlich ist sie aber nach wie vor zu einem Meinungsaustausch auf dem Wege mündlicher diplomatischer Unterhaltungen bereit.

Der Reichsaußenminister hat den französischen Botschaf­ter rZrancois-Poncet empfangen und ihm eine entsprechende Mitteilung gemacht. Im gleichen Sinne sind auch die übri- gen Regierungen verständigt worden, die von der Reichs­regierung mit der Angelegenheit befaßt worden waren.

HerriotsNiemals"!

Schroffe Zurückweisung der deutschen Gleichberechtigungs- ansprüche.

Paris, 19. September.

Der französische Ministerpräsident Herriot hat die kurze Parlamentstagung zu einer scharfen Attacke gegen Deutsch­land benutzt. Sowohl aor der Auswärtigen Kommission der Kammer als auch vor dem Senatsausschuß hat er die ab­lehnende Haltung Frankreichs gegenüber der deutschen Gleichberechtigungsforderung nochmals aufs schärfste unter­strichen und sogar mitEnthüllungen" über angebliche deutsche Geheimrüstungen" gedroht. Ueber die Erklärun­gen Herriots vor dem Kammerausschuß veröffentlicht das amtliche Havasbüro folgenden Bericht:

Was die Frage der Rüstungsgleichberechtigung und den hierauf bezüglichen deutschen Schritt anlange, so habe Her­riot an seine feste Haltung erinnert und eindeutig zum Aus- br.nf gebracht, daß er auf die entweder vffentlW oder hinter den Kulissen gemachten Vorschläge stets ohne Umschweife mit Formeln geantwortet habe, die sich in den Worten zusam­menfassen ließen:Rein! Niemals! Nichts! Un- mögli ch!" Er fei der Wann des Völkerbundspaktes und des Versailler Vertrages geblieben und würde sich niemals auf Verhandlungen einlassen, die über diesen Rahmen Hin- ausgingen. Die Ausschußmitglieder hätten daraus die Fol­gerung gezogen, daß Herriot sich nicht bereitfinden würde, an einer Dreier- oder Viererkonferenz der Großmächte teil­zunehmen.

Der Ausschuß habe die Erklärungen des Ministerprä­sidenten vollauf gebilligt, weil sie ihm im wesentlichen die Richtlinien darzustellen schienen, die Ministerpräsident Her­riot seiner Aktion bei der Wiederaufnahme der Arbeiten der Abrüstungskonferenz zu geben gedenke. Das Ausschußmit­glied Soulier habe den Ministerpräsidenten um Aufschluß darüber ersucht, ob die vom Quai d'Orsay über die Auf­rüstung Deutschlands gesammelten Aktenstücke dritten Mäch­ten mitgeteilt worden seien.

herriot habe sich über diese Aktenstücke bann geäußert, deren Echtheit nicht angezweifelt werden könne und von denen einige belastend seien.

Er sei aber der Auffassung, daß die Regierung Unrecht ge­habt hätte, wenn sie davon bisher Gebrauch gemacht hätte; er habe sie jedoch teilweise im Verlauf von Sonderbespre- chungen mit befreundeten Mächten benutzen können.

Herriot erklärte, er werde sich der gesamten Aktenstücke bedienen, wenn er den Augenblick für gekommen erachte, beispielsweise, wenn die Debatten über die Gleichberechki- gungsfrage vor dem Völkerbund aufgerollt werden sollten.

Nach Auskünften aus Kreisen der Ausschußmitglieder scheint Herriot geneigt zu sein, hierzu eine ArtUnterfu- chung" zu beantragen. Verschiedene andere Fragen, na­mentlich betreffend die Ausbildung in den sogenannten deut­schen Sportvereinigungen, hätten leider nicht angeschnitten werden können, aber diese Themen würden beim nächsten Erscheinen des Ministerpräsidenten vor dem Ausfchuß, der am 19. Oktober erneut zusammentrete, zur Sprache kommen.

Einmischung -es VölkerbunSsraies

Im Senatsausschuß hat der Vorsitzende, Senator Be- renguer, diewachsende Besorgnis" wegen geheimer Auf­rüstungen Deutschlands (!) zum Ausdruck gebracht, von der der Ausschuß in früheren Berichten verschiedenen Regierun­gen fortgesetzt Mitteilung gemacht habe. Havas zufolge hat Herriot sehr eingehend geantwortet, indem er dem Ausschuß die hauptsächlichen diplomatischen Dokumente, die die Ak­tion der französischen Regierung sowohl in Genf wie bei den verschiedenen interessierten Mächten rechtfertigten, zur Kenntnis brächte.

Der Ministerpräsident bestätigte, daß Frankreich in die­ser Angelegenheit wie in allen anderen Angelegenheiten auf die Respektierung der Verträge und Abmachungen zu sehen gedenke, daß es sich an d,e unlösbare Verbindung zwischen Sicherheit und Abrüstung halte, daß aber im übrigen alle vertragschließenden Wächte das gleiche Recht hätten. diese Verbindung sowohl vor dem Völkerbundsrat wie vor der Abrüstungskonferenz geltend zu machen.