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Nr. 112 <1. Blatt)Samstag, den 17. September 1832 84. Iahra.

Amtliche Bekanntmachungen.

Land rat samt.

: Sprechstunden deim Kandratsamt: Dienstags: : und Freitags, narmittags von 9 bis 12 Uhr:

Zu Lchiedsinännern bezw. Schiiedsmannsstellvertretern sind gewählt bezw. wiedergewählt unb bestätigt worden:

a) zu Schiedsmännern: Bürgermeister Möller, Tlm; Franz Joses Lauer, Schreiner, (Edwbrotfy; Peter Winhold, Maurer und Landwirt, Gundhelm- Johann Sch!ultheis, Tmeindevertreter, Kerbersdorf,- Adam Maul, Klosterhöfe,- peregrinus harnischfeger, Schneidermeister, Romsthal: Jo­sef Gärtner, Landwirt, Sannerz,' Johannes Kirchner, Land­wirt, DolImetj;

b) zu Schiedsmannsstellvertretern: Nikolaus Basermann, Veißbinderineister, Schlächtern,' Philipp Sauer, Leitungs- Lusseher, Tlm- Franz Bräscher, Zimmermann, Lckardroth^ Johannes Simon, Landwirt, Gundhelm- Wilhelm Hagen- bach, Landwirt, Kerbersdorf,- Adanr Leipold, Landwirt, illosterhöfe; Hermann Krack, Landwirt und Wagner, Roms- Halj Heinrich Vetig, Weißbinder, Sannerz,- Andreas hoh- mann, Mauret, vollmerz.

Schlächtern, den 12. Septenrber 1932.

Der Landrat. J. V.: Duwe.

Kreisausschuß.

Abschrift.

Der Preuß. Finanzminister. Berlin, den 13. 9. 1932. II A Nr. 2188.

Das preußische Staatsministerium hat in seiner heuti­gen Sitzung den Tarif des Schlachtsteuergesetzes ----- dritter' Teil der Verordnung zur Sicherung des Haushalts vom 8. Juni 1932 (®S. S. 199) durch eine zweite Verord­nung zur Abänderung des SchlachtsteUergesetzes folgende 'Fassung gegeben: >

Tarif.

Die Schlachtsteuer beträgt:

1. für einen Ochsen mit einem Lebendgewicht von 350 Kg. an bis 475 Kg. (ausschließl.) von 475 Kg. an bis 600 Kg. (ausschlietzl.)

von 600 Kg. an bis 750 Kg. (ausschließl.)

RM.

UM.

RM.

18

24

30

36 nm.

von 750 Kg. und mehr Kg.

Schlachtungen von Ochsen mit einem Lebendgewicht von

weniger als 350 Kg. sind nach Tarifnummer 3 zu ver­steuern. ' i

2. für ein Kalb (Jungrinder unter 3 Monate alt bis M einem Höchstgewicht von 100 Kg.) mit einem Lebend­gewicht

von 25 Kg. an bis zu 40 Kg. (ausschließl.) 2 RM.

von 40 Kg. an bis zu 100 Kg. (ausschließl.) 4 RM. Schlachtungen von Kälbern mit einem' Lebendgewicht von

Lebendgs- 8 RM

10 RM.

16 Ritt.

22 UM.

weniger als 25 Kg. sind steuerfrei.

3. für eine Magerkuh mit mehr als 3 hornrinaen, unabhängig vom Gewicht 7 RM.

für ein sonstiges Stuck Rindvieh mit einem' wicht bis zU' 150 Kg. (ausschließl.) von 150 Kg. an bis 350 Kg. (ausschließl.) bon 3.50 Kg. aU bis 600 Kg. (ausschließl.) von 600 Kg. und mehr Kg.

4- für ein Schwein (unverändert)

a) bei Schlachtungen für den Gebrauch im eigenen Häus- Hälte (Hausfchlachtungen) , 2 RM.

b) im übrigen mit einem Lebendgewicht

von 30 Kg. an bis Zu 75 Kg. (ausschließl.)

von 75 Kg. an bis zu 125 Kg. (ausschließl.)

5 UM

8 UM

10 UM.

von 125 Kg. und mehr Kg. - ------ Schlachtungen von Schweinen mit einem Lebendgewicht von weniger als 30 Kg. sind steuerfrei.

5. für ein Schaf mit einem Lebendgewicht

von 20 und mehr Kg. (unverändert) 1,50 RM. Schlachtungen von Schafen mit einem Lebendgewicht von weniger als 20 Kg. sind steuerfrei.

Die Verordnung tritt am 15. September 1932 in Kraft. . An sämtliche Herren Ueg. Präs. u. den Herrn Pol. Präs, w Berlin.

s ^Mr. 3944 K Z. Vorstehende VemrdnUna, die mit 0^11 15. September d. 3s in Kraft tritt, wird hiermit veröffentlicht.

Die Sorten Fleisch- und D'ickinenbesckauer sowie die dunen Gemeinderechner des Krebes werden ersucht, dir ^laGtsteUer mit Wirkung vom 15. d. Mts. nach dem vm- Genden Tarif zu berechnen und zu erhcken Die Schsach- von SchweiWn für den Verstauch im eigenen Haus- F iZausschlachtungen) sind nach wie vor von der ^^achtsteUer befreit.

-Glüchtern, den 15. September 1932.

Der Vorsitzende des Kreisausschusses: Dr. Müller.

Wie es kam

Aus dem Stenogramm der letzten Reichstagssihung.

Berlin, 16. September.

Das nunmehr vorliegende amtliche Stenogramm der letzten Reichstagssitzung verzeichnet nach Wiedereröffnung der Sitzung an der umstrittenen Stelle folgendes:

Präsident G ö r i n g : Meine Damen und Herren! Die Sitzung ist wieder eröffnet. Nachdem sich vorhin kein Wider­spruch gegen die neue Tagesordnung geltend gemacht hat, kommen wir jetzt zur Abstimmung über die Anträge Torgler. Wir stimmen ab.

(Abg. Torgler: Namentlich, Herr Präsident!)

Die Abstimmung ist namentlich.

(Andauernde große Unruhe.)

Ich bitte um Ruhe. Wer positiv: abstimmt, gibt eine Karte mit Ja ab,

ir die Anträge Torgler

', wer dagegen stimmt.

eine Karte mit Nein. Die Abstimmung hat begonnen.

(Lebhafter Beifall bei den Kommunisten. Andauernde große Bewegung im Hause. Reichskanzler von Papen legt auf den Präsidententisch ein Schriftstück nieder und verläßt mit den Mitgliedern der Reichsregierung den Saal. Rufe von den Kommunisten: Nieder! Glocke des Präsidenten.)

Meine Damen und Herren! Wir müssen die Abstim­mung durchführen. Wir waren bereits in der Abstimmung. Ich muß zuerst die Abstimmung durchführen, bevor ich an­dere Maßnahmen treffen kann.

(Große Unruhe und Zurufe.)

Meine Damen und Herren! Damit kein Irrtum ob­waltet: Ihre beiden Anträge Nr. 118 und 119, Herr Torgler, waren doch zur gemeinsamen Abstimmung gestellt?

(Zustimmung.)

Also wird gleichzeitig über das Mißtrauensvotum auf Nr. 44 mit abgestimmt.

(Die Abgabe und Einsammlung der Stimmkarten er­folgt.)

Meine Herren, ich bitte, auch während der Abstimmung die Ruhe zu bewahren, damit die Abstimmung rasch durch­geführt werden kann.

Abgeordnete, die ihre Karte noch nicht abgegeben haben,

(Das Ergebnis wird ermittelt.)

Meine Damen und Herren! Ich verkünde das Ergebnis der namentlichen Abstimmung. Es wurde abgestimmt über die verbundenen beiden Anträge, die Notverordnungen auf- zuheben sowie dem Gesamtkabinett von Papen das Miß­trauen auszusprechen "

Der stenographische Bericht verzeichnet dann die Mit­teilung des Abstimmungsergebnisses sowie alle übrigen be­kannten Ausführungen des Präsidenten bis zu dessen Schlie­ßung der Sitzung. Aus einer Anlage ist in der üblichen Form die Stimmabgabe der einzelnen Abgeordneten zu ent­nehmen. Es geht aber aus dem Bericht nicht hervor, daß vor Ueberreichung der Auflösungsorder der Reichskanzler sich wiederholt durch Handaufhebung zum Worte gemeldet hatte. -

Hitler vor der Münchener SA und SS.

f TNB. München, 16. 9. (Gig. Meldung). Im Zirkus Krone hielt gestern abend die SA. und SS. einen Appell ab, auf dem nicht wie angekündigt Gauleiter Wag­ner, sondern Adolf Hitler sprach. Hitler nahm scharf Stel­lung gegen die Regierung Papen sowie gegen die Deutsch- nationalen. Au den Neuwahlen erklärte Hitler, daß er sich freue, daß es nun zu einer Neuwahl komme, denn jeder Wahlgang habe ihm mehr Anhänger und ihir dem Sieg näher gebracht.

Bevorstehendes Revirement.

TNB. Berlin, 16. 9. (Gig. Meldung). Wie die Blät­ter wissen wollen, sollen in nächster Zeit auf einer Reihe deutscher Auslandsposten Deränberimgen stattfinden. Der deutsche Botschafter in Rom v. Schubert soll durch den bis­cherigen Gesandten in Belgrad v. Hasset ersetzt werden. Botschafter v. Hoesch soll seinen Pariser Posten verlassen und die seit dem Weggang des Frh. v. Neurath unbesetzte Botschaft in London übernehmen. Als Nachfolger Hoeschs wird der Ministerialdirektor im Auswärtigen Amt Küster genannt.

Gründung einer bürgerlichen Vereinigung

Berlin, 16. September.

Eine von Angehörigen des bürgerlichen Mittelstandes in der Berliner Handwerkskammer veranstaltete und auch aus der Provinz Brandenburg gut besuchte Versammlung be­schloß einstimmig die Gründung einer bürgerlichen Vereini­gung für Handwerk, Handel und Gewerbe. Ein Arbeitsaus­schuß würd: eingesetzt, der die notwendigen Vorarbeiten lei-

Die Berliner Polizei ist neuen umfangreichen Tffek- Jenschiebungen auf die Spur gekommen. Es sollen Wert- papiere für insgesamt mehr als drei Millionen Mark für ausländische Rechnung verkauft worden sein. Im Ausanr- menhang damit jinb sechs Personen festgenommen worden.

Die jüngste Verordnung

Vermehrung und Erhaltung der Arbeitsgelegenheit.

Berlin, 16. September.

i Im Reichsanzeiger und im Reichsgesetzblatt erschien eine Verordnung des Reichsarbeitsministers zur Durchführung und Ergänzung der Verordnung zur Vermehrung und Er­haltung der Arbeitsgelegenheit vom 5. September 1932, die gleichzeitig mit dieser Verordnung am 15. September in Kraft getreten ist. Sie bringt nicht nur Durchführungsvor- schriften über die Bestimmung der selbständigen Betriebs­abteilung, der Wert der Sachbezüge und den Kreis derjeni- ' gen Personen, die bei Vermehrung der Arbeiter und An- ) gestellten nicht zu zählen sind, sondern gibt auch wichtige , Ergänzungen.

Insbesondere stellt sie die Berechnung der vorhandenen $ Belegschaft und ihrer Vermehrung grundsätzlich auf die Vierzigstundenwoche ab.

Demgemäß wird eine Vermehrung der Arbeitnehmerzahl, die nur durch Verkürzung der Arbeitszeit bis auf 40 Wochen- stunden erzielt ist, nicht angerechnet. Umgekehrt wird den­jenigen Arbeitgebern, die in den Monaten Juni bis August durchschnittlich eine geringere als 36stündige Wochenarbeits- zeit hatten, die Zahl der tatsächlich neu eingestellten Arbeit­nehmer erhöht angerechnet.

Dadurch wird die Ungerechtigkeit vermieden, daß Ar­beitgeber, die bereits früher die Arbeit gestreckt hatten, jetzt schlechter gestellt werden als diejenigen, die durch Verminderung der Belegschaft eine volle Beschäftigung von 48 Stunden aufrechterhalten haben.

Ebenso wird vermieden, daß der Arbeitsverdienst der vor­handenen Arbeiter und Angestellten, der bei Verkürzung der Arbeitszeit naturgemäß schon eine Minderung erfährt, außerdem auf Grund der Verordnung durch Unterschreitung der tariflichen Sätze weiter verkürzt werden kann. Eine solche doppelte Kürzung würde nur in den Fällen eintreten, in denen ein Betrieb soviele Arbeitnehmer neu einstellte, daß dadurch nicht nur die Kürzung der Arbeitszeit ausge­glichen würde, sondern darüber hinaus eine Vermehrung V Beschäftigang einträte.

Damit ist auch der Gefahr vorgebeirgt, daß infolge Kür­zung der Arbeitszeit trotz Vermehrung der Belegschaft eine Minderung der Gesamtlohnsumme eintritt.

Ein genügender Anreiz für die Arbeitgeber, auch bei un­verändertem Arbeitsbedarf zur Vierzigstundenwoche über- zugehen und die Zahl der Arbeitnehmer zu vermehren, bleibt erhalten, weil in Aussicht genommen ist, bei der Gewährung von Steuergutscheinen für die'Mehrbeschäftigung von Ar­beitnehmern von einer Verknüpfung mit der Beschäftigungs- zeit Abstand zu nehmen.

Die 400 RM nach der Verordnung des Reichspräsidenten vom 4. September 1932 Erster Teil Kapitel I wird der Arbeitgeber also auch dann erhalten, wenn die Ver­mehrung der Belegschaft nur auf einer Verkürzung der Beschäftigungsdauer und nicht auf einer Steigerung der Produktion beruht.

Außer diesen allgemeinen Vorschriften werden im Reichsarbeitsministerium noch besondere Bestimmungen zur Durchführung der Verordnung vom 5. September bei Akkordlöhnen und in der Seeschiffahrt vorbereitet. Ihre Ver- öfentlichung ist in den nächsten Tagen zu erwarten. Die Ausführungsvorschriften über die Steuergutsckeine erscheinen in der nächsten Woche.

Lobe beim Reichskanzler

Erneute Ablehnung durch von Papen.

Berlin, 16. September.

In seiner Eigenschaft als Vorsitzender des Untersuchungs­ausschusses im Reichstag besuchte der Abgeordnete L ö b e (Soz.) den Reichskanzler, um festzustellen, ob der Reichs­kanzler gewillt sei, zur Zeugenvernehmung vor dem Unter­suchungsausschuß zu erscheinen, außerdem den Reichsinnen­minister Freiherr» von Gayl und den Staatssekretär Planck, die ebenfalls geladen werden sollen, zu ermächtigen, vor dem Ausschuß auszusagen.

Der Reichskanzler hat erwidert, daß die Regierung ein Erscheinen vor dem Untersuchungsausschuß ebenso ablehne wie vor dem lleberwachungsausschutz, solange der Reichs- tagspräsidenk Göring nicht die Behauptung widerrufen habe, daß die Abstimmung über die kommunistischen Anträge, die nach der Auflösung des Reichstags stallgefunden hat, gültig und wirksam sei.

Kabinettsrat über Wirtschaftsfragen

Berlin, 16. September.

Wie verlautet, ist für Sonnabend ein neuer Kabinetts- ral einberufen, in dem die Frage der Einfuhrbeschränkung und das Zinsproblem zur Debatte steht.

Wie man hört, ist eine zwangsweise Herabsetzung der Zinssätze nicht geplant. Erwartet wird, abgesehen von einer Deckung des offiziellen Diskontsatzes durch die Reichsbank, die Schaff u n g einer außerordentlichen Kün­dig u n g s m ö g l i ch k e i t, die den Schuldnern die Chance gibt, sich durch Kündigung von hochverzinslichen Verpfliä)- lungen zu befreien. Ob damit wesentliche Erfolge erzielt wer­den können, hängt natürlich von der Entwicklung am Kapi­talmarkt ab.