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Attis-Kmtsblatt * MyemeLnev MÄicherKnKeLtzesMr tat Assis Schtüchtem

Nr. 108

(1. Blatt) Donnerstag, den 8. September 1932

84. Jahrs.

Amtliche Bekanntmachungen.

Landratsamt.

Im Monat August sind folgenden Personen Jahresjagd­scheine ausgestellt worden:

Dr. Koch, Paul, prakt. Arzt, Sterbfritz

Müller, Heinrich, Landwirt, Heubach

Seipel, Peter, Schneider, Marborn

Stoß, Konrad, Landwirt, Marjoß.

Schlächtern, den 7. September 1932.

Der Landrat. J. V.: Duwe.

KreisaussHutz.

Betrifft: Erhebung der Ichlachtstener bei Hansschlachtnngcn.

J.=Ur. 3766 K. R. Da über die Schlachtsteuerpflicht bei Schlachtungen für den verbrauch im eigenen Haushalt shausschlachtungen) in der Bevölkerung noch vielfM Un­klarheiten und Zweifel bestehen, wird nochmals darauf hingewiesen, daß nur Hausschlachtungen von Schwei­nen von der Schlachtsteuer befreit sind. Die Schlachtungen aller übrigen Tiere (Ochsen, Rühe, Rinder, Kälber und Schafe) sind, audp wenn das Fleisch dieser Tiere lediglich für den verbrauch im eigenen Haushalt bestimmt ist, schlachtsteUerpflichtig.

Ferner weise ich darauf hin, daß auch bei Rotschlach- tungen eine Schlachtsteuer erhoben wird. Steuerbefrei- un«n und Steuerherabsetzungen treten bei Notschlachtun- gen nur in dem im Artikel 6 der Durchführungsbestim­mungen zum Schlachtsteuergesetz (Ministerialblatt für die preuß. innere Verwaltung von 1932 Seite 634 ff.) varge- schritbenen Umfang, nämlich bei mindestens SOprozentiger Minderwertigkeit oder Genußuntauglichkeit, ein.

Schlächtern, den 6. September 1932.

Der Vorsitzende des Ureisausschusses: Dr. Müller.

Reichstag am 12. September.

Reichstagspräsident Göring hat der kommunistischen Fraktion auf deren Schreiben mitgeteilt, daß er den Reichstag für Montag, den 12. September, nachmittags 3 Uhr, einberufen werde mit der Tagesordnung: Entgegennahme einer Erklärung der Reichsregie­rung. Auch die Reichsratssitzungen find bis zu diesem Termine verschoben worden. Der Empfang des Reichstagspräsidiums durch den Reichspräsidenten soll am Sonnabend erfolgen.

Sachverständige der Reichstagsfraktion der NSDAP.

Der Preußische Pressedienst der NSDAP. führt für folgende Spezialgebiete die folgenden Reichstagsabgeordneten der NSDAP als Sachbearbeiter auf: Arbeitsdienstfragen: Hierl. Außenpolitik- Alfred Rosenberg, Etat und Steuern: Reinhardt, Kultutfragen- Schemm, Landwirtschaft: Barre,N.S. Notwehr (Gefangenen- hufe)': seines, Ostfragen: Koch-Königsberg, Pressefragen: Hinkel- Berlm, Rundfunk: Dr. Decker, Verfassung-fragen: Dr. Fabricius, Wehrfragen: v. Killinger, und Wirtschaftsfragen: Feder.

Wachsende Arbeitslosigkeit ist Großbritannien. Die Zahl bet Arbeitslosen in Großbritannien betrug eint 22. August 2 859 828, i. 48 046 mehr als am 25. Juli und 126 046 mehr als zur ent« brechenden Zeit des Boriabres.

Der Schnellzug Paris Marseille ist Dienstag früh im Weichbild von Marseille entgleist. Kcht Reisende wur- kn schwer verletzt. Das Unglück soll aus elften Riß im Bcrlfnbamm zurückzuführen sein.

- In der niederschlesischen Metallindustrie sind in ein­zelnen Betrieben 1450 Arbeiter in den Streik getreten, da !ie mit der angeborenen 4prozentigen Lohnsenkung nicht einverstanden sind. Es wird Mit einer Ausdehnung des Streifes gerechnet.

In der Gemeinde Gründohl bei Hohenstadt stürzte

Mauer einer ausgebrannten Scheune ein, als Rrbei- kr mit den Rufräumungsarbeiten beschäftigt waren. Drei Personen wurden getötet, eine lebensgefährlich und meh- äne andere leichter verletzt.

Räch einer Auslassung der Agentur Harms dürfte die äanzösische Regierung nicht vor Ende dieser oder Anfang Erster Woche ihre Antwort auf die deutsche Denkschrift der Gleichberechtigungsfrage der Reichsregierung zur Kenntnis bringen können.

Sowohl von der kommunistischen wie der sozialdenio« totifcfyen Reichstagsfraktion sind Anträge auf Rufhebung letzten Verordnungen des Reichspräsidenten zur Be- lebung der Wirtschaft und zur Vermehrung und Erhaltung 6cr Arbeitsgelegenheit eingebracht worden.

Von zuständiger Stelle wird gemeldet, daß Dienstag nachmittag drei englische Militärdoppeldecker das Feungs- Selände der Insel Sylt üb er flogen haben.

, , Auf der Eisenbahnbrücke zwischen den Stationen Ll- und Wiedmühle der Strecke Reuwied-Rltenkirchen wur- en Dienstag nachmittag der Monteur Heinrich Kregel (mit dessen Sohn von einem Personenzug erfaßt. Kregel, er Vater von acht unmündigen Rindern ist, war sofort tot, "^ dohn erlitt schwere Verletzungen.

Die Belebung der Wirtschaft

Der Reichspräsident hat die Notverordnung, die für 1,5 Milliarden Steueranrechnungs- scheine, für ZOO Mill. Einstellungsprämien und Lockemna der Tarife bringt, unterschrieben.

Wirtschastsprogramm in Kraft

Die neueste Notverordnung der Regierung Papen.

Berlin, 6. September.

Reichspräsident von Hindenburg hat die vom Reichs­kabinett ausgearbeitete Notverordnung zur Durchführung der vom Reichskanzler in Münster angekündigten Wirl- schaftsmahnahmen unterzeichnet. 3m Anschluß daran erfolgte ine Veröffentlichung. Die Verordnung trägt den TitelVer­ordnung des Reichspräsidenten zur Belebung der Wirt­schaft" und gliedert sich in vier Teile. Diese Teile betreffen die Entlastung der Wirtschaft, sozialpolitische Maßnahmen, kreditpolitsche Maßnahmen und finanzpolitische Maßregeln.

Inhalt und Zweck

Ueber Inhalt und Zweck derVerordnung des Reichs­präsidenten zur Belebung der Wirtschaft" unterrichtet eine amtliche Mitteilung, in der es u. a. heißt:

Alle seitherigen Bemühungen zur Bekämpfung der Ar­beitslosigkeit haben keinen durchgreifenden Erfolg gehabt. Die Reichsregierung mußte sich daher zu weitgreifenden und einschneidenden Maßnahmen entschließen.

Diesem Kampfe gegen die Arbeitslosigkeit soll neben anderen in Vorbereitung befindlichen Maßnahmen die Ver­ordnung vom 4. September 1932 dienen. Neben einer Er- «eikerung des Programms für öffentliche Arbeiten müssen mirtfame Maßregeln zur Belebung der Privatwirtschaft treten. Die Regierung trifft diese Maßnahmen, weil sie überzeugt ist, daß die Privatwirtschaft noch immer den besten Weg für eine rationelle Befriedigung der wirtschaftlichen Bedürfnisse der Menfchen darstellt und daß es deshalb dar- auf ankommh.die in ihr schlummerndev.Krczfte zu.wecken.,

Stabilität der Währung

Alle Maßnahmen der Regierung haben den Zweck, die wirtschaftliche Rot des deutschen Volkes nach Kräften zu be­heben und zu lindern. Deshalb muß alles vermieden werden, was die Stabilität der Währung irgendwie beein­trächtigen könnte.

Die Lebenshaltung und die Konsumkraft der Bevölke­rung ist infolge der Deflation tief gesunken. Diese Entwick­lung läßt sich wirksam nur bekämpfen durch eine grund­legende Besserung der Lage des Arbeitsmarktes.

Die Verordnung gewährt deshalb der Wirtschaft nur dort Erleichterungen, wo eine unmittelbare Belebung der Produktion und damit des Arbeitsmarktes mit Sicherheit zu erwarten ist.

Hieraus erwächst der Privatwirtschaft die Verpflichtung, alles zu tun, um zunächst den Produktionsapparat für die zu erwartenden Aufgaben instand zu setzen. Sie muß sich die­ser Verpflichtung bewußt sein und danach handeln.

Bei der jetzigen Wirtschaftslage gilt es, den nach Errei­chung des Tiefstandes der Krise zu erwartenden natür- lichen Aufschwung der Wirtschaft vorzubereiten.

Die BeschäftigungSprämie

zu der sich die Regierung trotz mancher Bedenken entschlossen hat, wird instzesondere den kleineren und mittleren Betrie­ben, die verhältnismäßig zahlreiche Arbeiter beschäftigen, zu- gute kommen. Sie bietet einen starken Antrieb auf erwei­terte Einführung der Kurzarbeit. Sie wird weiter eine billigere Kostenberechnung ermöglichen, damit Preissteige­rungen vorbeugen und die Verbreiterung des Absatzes fördern.

Steuererleichterungen

Die vorgesehenen Steuererleichterungen, die sich nicht auf Einkommens- und Vermögenssteuern, sondern ausschließlich auf unmittelbar auf der Produktion ruhenden Steuern beziehen, sollen die Voraussetzungen dafür schaffen helfen, den Umfang der Produktion zu erhöhen und die Arbeitsgelegenheiten dadurch zu vermehren.

Von der Privatwirtschaft wird erwartet, daß sie durch I Vergebung von Reparaturaufträgen, Durchführung privater und öffentlicher Arbeiten und sonstige zusätzliche Produktion | die Arbeitsmöglichkeiten bald und erheblich, steigert. Dazu 1 bedarf sie in den meisten Fällen neuer zusätzlicher Kredite, i Die Unterlage hierfür bieten die Sleuergutscheine. Diese werden deshalb zum Lombard bei der Reichsbank zugelas- sen. Sie werden darüber hinaus aber auch als Unterlage für zusätzlichen Diskontkredit bei den Banken und bei der Reichsbank dienen. Ferner werden sie an den Börsen ge- handelt werden.

Hilfe für Landwirtschaft und Mittelstand

Das Wirtschaftsprogramm kommt in erster Linie den mittleren und kleineren Betrieben zugute, weil sie ! am frühesten und stärksten an der Belebung der Wirtschaft beteiligt sein werden.

Der Hilfe für den gewerblichen Mittelstand dienen auch die Bestimmungen der Verordnung, nach denen erhebliche ^r^ae für langfristige Kredite an mittlere und fleinei»

Betriebe sowie für gewerbliche Kreditgenossenschaften und Konsr/m noffenschaften, die das Depositengeschäft betreiben, , zur Ver gung gestellt werden.

Für die Landwirtschaft wird die Notverordnung i In doppelter Hinsicht erleichternd wirken. Der unmittelbaren Entlastung dient die Ausgccke von Steuergutscheinen in Höhe von 40 v. H. des Steuerbetruges bei der Grundsteuer und die Aufhebung der Umsatzsteuer für pasteurisierte Milch. Dar­über hinaus hat die Reichsregierung grundsätzlich die An­wendung von Kontingenten zur Entlastung des deutschen Marktes vom übermäßiger landwirtschaftlicher Einfuhr be­schlossen.

Ferner wird auf eine

fühlbare Ermäßigung der Zinslasten hingearbeitet. Dies gilt nicht nur für den Personal-, sondern auch für den Realkredit. Diese Maßnahmen müssen schnell in Gang kommen, da gegenwärtig 60 Prozent des Kleinbesitzes, 70 Prozent des Mittelbesttzes und 80 Prozent des Groß- besitzes ihre Zinsen nicht mehr aus dem Betriebsreinertrag zahlen können, sie vielmehr aus der Substanz leisten.

Sie in der Verordnung zusammengefaßten Maß­nahmen stellen den Anfang einer umfassenden, auf Ver­minderung der Arbeitslosigkeit gerichteten Wirtschafts­politik dar. Sie werden in gerechter und insbesondere die sozialen Gesichtspunkte sorgfältig berücksichtigender Weise durchgeführt werden. Sie bedürfen deshalb zahl­reicher Durchführungsbestimmungen, bei deren Beratung den beteiligten Kreisen, namentlich Arbeitgebern und Arbeitnehmern, Gelegenheit zur Mitarbeit gegeben werden wird.

Die amtliche Mitteilung behandelt dann eingehend die

_ yr .-einen Abschnitte der Notverordnung. Ueber

die Entlastung derWirtschaft

wird ausgeführt, der Notwendigkeit einer Entlastung der Produktion habe die Unmöglichkeit einer sofortigen Steuer­senkung gegenübergestanden und die Wirkungslosigkeit einer Versprechung von Steuersenkungen für die Zukunft. Der Ausgleich sei dann durch das System der Steuerscheine gefunden worden.

Solche Steuergutscheine", so heißt es dann weiter,er­hält jeder, der in der Zeit vom 1. Oktober 1932 bis zum 1. Oktober 1933 gewisse Steuern zahlt. Sie können in den Jahren 1934 bis 1939 in einem noch näher zu erläuternden Umfang für Reichssteuern in Zahlung gegeben werden.

Gleichzeitig bieten sie aber mit sofortiger Wirkung und darin liegt das Entscheidende geeignete Kredilunter- lagen für neue Geschäfte. Als Maßstäbe für die Aushändi­gung von Steuergutscheinen sind besonders produktions­hemmende Betastungen gewählt worden, die Umsatzsteuer und die Realsteuern (Grundsteuer und Gewerbesteuer).

Steuergutscheine sollen in Höhe von 40 Prozent in der Zeit vom 1. Oktober 1932 bis 30. September 1933 fällig gewordener und entrichteter Umsatzsteuer, Gewerbe­steuer und Grundsteuer gegeben werden.

Wer also in der fraglichen Zeit 1000 Mark Umsatzsteuer, 200 Mark Grundsteuer und 400 Mark Gewerbesteuer zahlt, be­kommt 640 Mark Steuergutscheine. Ist ein Steuerpflichtiger in dem Zeitpunkt, in dem der Anspruch auf Ausgabe eines Steuergutscheines entsteht, mit Steuern im Rückstand, so kann die Finanzkasse den auszugebenden Steuergutschein zurückbehalten und als Sicherheit im Sinne der Reichs- abgabenordnung behandeln.

Die Voraussetzung für die Aushändigung von Steuer- gutscheinen muß im allgemeinen sein, daß die fälligen Steuern fristgemäß richtig entrichtet werden.

Die Steuergutscheine, die auf die Grundsteuer ausgege­ben werden, werden auch als Kreditunterlagen für den in vielen Fällen so dringend erforderlichen Reparaturbedarf verwendet werden können. Gleichzeitig mit den für Haus- repaturen besonders gewährten 50 Millionen Mark wirk das auf diesem Gebiete einen starken Anreiz geben und ins­besondere für die mittleren und kleinen Gewerbe (Handwerk) vermehrte Arbeitsmöglichkeit verschaffen.

Den Gesamtbetrag der auszugebenden Steuergutscheine für Steuerschulden kann man mit 1522 Mill. RM. also mit etwas über 1K Milliarde RM annehmen, und zwar auf Grund folgender Berechnung: Umsatzsteuer: 600 Mill. RM, Gewerbesteueraufkommen: 240 Mill. RM, Grundsteuer: 512 Mill. RM, Beförderungssteuer: 170 Mill. RM.

Was das technische Verfahren anlangt, so werden die Steuergutscheine von der Finanzkasse des Finanzamtes, das für die Besteuerung des Steuerpflichtigen nach dem Umsatz- steuergesetz zuständig ist, oder, wenn er zwar keine Umsatz­steuer, aber Grundsteuer zu zahlen hat, von der Finanz­kasse seines Wohnsitzamtes oder des Finanzamtes der Ge- schüftsleitung auf Antrag des Steuerpflichtigen ausgegeben.

Der Antrag muß bis zum 31. März 1934 gestellt sein. Soweit den Finanzämtern die Erhebung der Gewerbesteuer und der Grundsteuer nicht obliegt das ist ;. B. in Preu­ßen der Fall, haben die für die Erhebung dieser Steuern