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Benutzung fremder Pässe zur Devisenbeschaffung ist verboten.

In einzelnen Fällen haben Inländer die Devisenbestimmun­gen dadurch zu umgehen versucht, daß sie auf Grund von Reise- Mssen von ihnen nahestehenden Personen Beträge im Rahmen der Freigrenze ins Ausland überweisen wollten. In einem Falle sit bereits vor kurzem ein Inländer wegen eines derartigen Ver­stoßes gegen die Devisenbestimmungen zu einer empfindlichen Geld- LQ;e verurteilt worden. Es wird dringend davor gewarnt, eine Inanspruchnahme der Freigrenze auf Grund fremder Pässe vor­nehmen. Gegebenenfalls machen sich auch die Personen, die ihre > Pässe zur Verfügung gestellt haben, wegen Beihilfe zu einem De- ! visenvergehen strafbar.

Drei Frauen durch Kohlenoxydgas getötet. Drei aus Oberschlesien stammende junge Erntearbeiterinnen, die auf dem Dominium Scheidelwitz beschäftigt waren, hatten sich wsammen ein Stäbchen gemietet und führten gemeinschaft- i stch den Haushalt. Nach der Arbeit heizten sie den eisernen Ofen, um ihre Kleider zu trocknen, worauf sie zu Bett gin- i gen. Durch unvorsichtiges Hantieren am Ofen ist nun ver- Mtlich dessen Klappe zugefallen. Als am Morgen die Mädchen nicht zur gewohnten Stunde zur Arbeit erschienen, wurde an die Wohnungstür geklopft Nur ein dumpfes Stöhnen wurde vernommen und daraufhin die Tür ge= waltsam geöffnet. Während zwei der Arbeiterinnen bereits los waren, wurde die dritte in hoffnungslosem Zustande in das Knappschaftslazarett nach Neurode überführt, wo sie bald darauf starb. Als Todesursache wurde Vergiftung durch Kohlenoxydgas festgestellt.

Ein Toter, zwei Schwerverletzte durch Grubenunfall. Auf der Wolfgang-Grube in Ruda ereignete sich ein schwe­rer Unfall. In einem Stollengang der 380-Meter-Sohle stürzte plötzlich eine Kohlendecke ein und begrub drei Ar­beiter unter sich. Einer konnte nur noch als Leiche geborgen werben, während die beiden anderen Bergleute in schwer- sverletztem Zustande dem Knappschaftslazarett zugeführt wurden.

Zusammenstoß zwischen Eisenbahnzug und Dynamit- Krastwagen. Auf der Nyäs-Bahn (unweit von Stockholm) wh,rde ein mit Dynamit beladener Kraftwagen an einem Bahnübergang vom Zuge erfaßt. Der Wagen wurde zer­trümmert. und die zwei Insassen 15 Meter weit geschleudert. Wie durch ein Wunder kam es zu keiner Explosion. Die beiden Insassen kamen mit verhältnismäßig geringfügigen Verletzungen davon. Die Bahnschranken waren versehentlich geöffnet worden, kurz bevor der Zug heranbrauste.

Drei englische Ausflugsdampfer gestrandet. Infolge schweren Nebels sind drei englische Ausflugsdampfer ge­strandet. Der Dampfer „Sanct Patrick", der mit 314 Fahr- Men an Bord eine Ausflugsfahrt von Weymouth nach den Kanalinseln machte, lief bei Jersey auf einen Felsen auf und riß sich ein großes Leck in den Schiffsbug. Rettungs­booten und mehreren in der Nähe befindlichen Dampfern gelang es, sämtliche Fahrgäste zu retten. Der Ausflugs­dampfer „City of Rochester", der 500 Fahrgäste an Bord hatte, strandete drei Seemeilen außerhalb von Clacton. Auch hier war sofort Hilfe zur Stelle. Ferner geriet noch Postboot „Scillionian" beim Anlaufen der Scilly-Jn- i mit 200 Fahrgästen auf Grund, die sämtlich von Mo- booten gerettet wurden. Der Dampfer kam später mit -Flut frei -

Von den Lehrlingen ermordet. Der Schlossermeister bbert in Hamburg wurde von seinen beiden 17jährigen Hrlingen Erdmann und Kirlakowski mit einem Hammer dergeschlagen und beraubt. Der Ueberfallene ist Sonn- md morgen, ohne das Bewußtsein wiedererlangt zu ha- t, im Krankenhaus gestorben. Nach der Tat flüchteten beiden Lehrlinge, wurden aber in Neumünster festge- »mmen und nach Hamburg überführt. Beide sind in vollem mfange geständig. Sie hatten die Tat schon seit langem Mbereitet, weil ihnen die Lehrstelle nicht zusagte. Deshalb eilten sie ihren Meister berauben und nach Dänemark llichten.

Piccard wird in Dübendorf starken. Der Start Profes- or Piccards zum Stratosphärenflug ist nunmehr frühestens J der zweiten Hälfte der nächsten Woche zu erwarten. Vorher müssen noch alle Instrumente einer genauen Prü- wg unterzogen werden, da damit gerechnet werden muß, saß^das eine oder andere der überaus feinen Instrumente wtz der größten Vorsicht beim Transport etwas gelitten 1 Als Startplatz ist endgültig der neue Zivilflugplatz in jjbendorf bestimmt worden, ,

— Als Polizeibeamte bei einem Schützenfest in Fründen- rg in Westfalen Feierabend.geboten, wurde ihnen Wi- rstand entgegengesetzt. Da sie mit dem Gummiknüppel k kuhe nicht herstellen konnten, machten sie van der ^wafse Gebrauch. Sieben Personen wurden dadurch richt, außerdem trugen drei der Polizisten Verletzungen «von.

An der bolivianisch-paraguayanifchen Grenze wurde der Garnison des paraguayanischen Forts Aquino ein Omanisches Kriegsflugzeug abgeschossen. Pilot und Beob- Ikr wurden gefangen genommen.

An der atlantischen Küste in der Höhe von Vigo ist ^Motorkutter beim Sardinenfischen gesunken. Don der ^ann starken Besetzung konnten nur zwei gerettet werden. ।3m Gdenwaldort Bad König fuhr am Sonntag Abend mit Sängern besetzter sechssitziger Kraftwagen in eine Hdjenmenge, wobei 18 Personen zum Teil schwer ver- * wurden. Die Insassen des Wagens Kamen mit dem Wen davon.

" Bei einem Unfall eines Augsburger Postau tos inei- r befürchteten Haarnadelkurve am Zirler Berg in Tirol 12 Personen leicht verletzt.

^ Nach einer Mitteilung des „Volk. Beobachters'' hat L^S'BAp. allein im letzten Monat 28 Tote und etwa verletzte zu beklagen.

(Ein Beamter einer Pariser Großbank wurde am Sonn= 9 wegen Unterschlagungen im Betrage von nicht rveni- 16 Millionen Francs verhaftet.

Die Apothekergehilfin Llli Schröer, die zuletzt in der sbuchower Apotheke beschäftigt war und seit dem 3. ' Ermißt ist, wurde auf der Feldmark Hinterboll- " ^i D ober an als Leiche gefunden. Nach Annahme . werichtZ liegt ein Kapitalverbrechen vor. Der Vber- Anwalt von Uostoär hat für die (Ergreifung des Tü- c»'e Belohnung von 1000 Mark ausgesetzt.

EnMödisang bei Enteignungen

Nach der Reichsnotverordnung vom 5. Juni 1931 soll die Entschädigungspflicht der Gemeinden bei städtebaulichen Enteignungen durch Fluchtlinienfestsetzungen nur insoweit bestehen, als dies nach dem Landesrecht, in Preußen also nach dem Fluchtliniengesetz, vorgesehen ist. Hierdurch ist also die Entschädigungspflicht in allen denjenigen Fällen beseitigt worden, wo nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts über das Fluchtliniengesetz hinaus eine Entschädigungspflicht auf Grund des Artikels 153 der Reichsverfassung gegeben war. Die Bestimmungen der Notverordnung sollen nicht nur für die Zeit nach ihrem Inkrafttreten gelten, sondern auch für Enteignungen in der Zeit seit dem Inkrafttreten der Reichs- verfassung, also seit 1919. Die Notverordnung hat also die unter der Herrschaft des Artikels 153 der Reichsverfaffung entstandenen Entschädigungsansprüche rückwirkend aufge­hoben, soweit die Entschädigung nicht schon gezahlt wor­den ist. Von hervorragenden Juristen ist nun bestritten worden, daß diese rückwirkenden Bestimmungen der Not­verordnung gültig seien, weil sie nicht mit der Reichsver­fassung in Einklang ständen. Deshalb hat sich auch das Reichsgericht mit dieser Frage befassen müssen und in der Entscheidung — V 58/32 — vom 2. Juli 1932, die im Wort­laut im neuesten Heft der Fachzeitschrift „Das Grundeigen­tum" vom 31. Juli 1932 veröffentlicht wird, die Bestimmun­gen der Notverordnung, auch soweit sie rückwirkend sind, für verfassungsmäßig erklärt. Damit sind die Entschädi­gungsansprüche auch wegen der Enteignungen von 1919 bis 19 31 aufgehoben, soweit nicht etwa die Entschädigung schon ausbezahlt ist Sie können fortan nicht mehr geltend gemacht werden, da das Reichs­gericht voraussichtlich auch in weiteren Prozessen die Grund­sätze der Entscheidung vom 2. Juli 1932 anwenden wird

Wirtlich Entrechtung der Kleinstadt?

Durch die Presse ging vor kurzem eine Notiz, in der behauptet wurde, daß die Landkreise sich die Vorschläge des bekannten Gutachtens zum Finanzausgleich von Professor Dr. Popitz auf verwaltungsreformerischen Gebiete zu eigen gemacht hätten; der Landkreistag gehe dabei so weit, prak­tisch innerhalb des Landkreises die Städterechte zu beseitigen. Die Nachricht ist falsch. Ueber eine solche „Beseitigung der Städterechte" ist auf der Juni-Tagung der Landkreise, an die die Notiz offenbar anknüpft, kein Wort gefallen. Im Ge­genteil; der Redner der Landkreise erklärte mit besonderem Nachdruck, daß bei den Vorschlägen zur Verwaltungsreform „an eine Verschüttung oder unangemessene Beschränkung der Selbstverwaltung der kreisangehörigen Gemeinden, die erhalten werden müsse, natürlich nicht gedacht sei; das ver­stehe sich von selbst für jeden, der wie er und alle Land­kreisvertreter von dem hohen Wert der Selbstverwaltung der kleinen Gemeinden durchdrungen sei, die, weil sie sich auf einen für den Bürger übersehbaren Raum und auf im all­gemeinen für ihn übersehbare Dinge erstreckt, noch eine wirk­liche Selbstverwaltung im Sinne ihres Schöpfers darstelle". Wenn er allerdings — mit der betonten Beschränkung auf geeignete Fälle — es als richtig bezeichnete, die Landkreise zu Trägern überkEMunaler Aufgaben zu machen, so ent­spricht das nur einer erfreulicherweise auch von den zustän­digen Reichs- und Staatsstellen vertretenen durchaus ver­nünftigen Forderung kommunaler Planwirtschaft. Berück­sichtigt man die in diesem Zusammenhang vom Landkreis­tag immer wieder genannten Beispiele (Verkehrseinrichtungen: Straßenbahnen, Fähren, Häfen sowie Versorgungsbetriebe: Gas, Wasser, Elektrizität), so ist ohne weiteres klar, daß zu der Befürchtung der Städte kein Anlaß vorliegt.

Landwirte- schützt euch vor Unfällen!

। _ In letzter Zeit haben sich eine Reihe von schweren Un= fällen an Mähmaschinen ereignet. So ist in den letzten Tagen des Juli ein auf einem Gute beschäftigter Gespannführer beim Mähen mit einem Bindemäher vor die Messer der Maschine geraten, die das eine Bein dicht am Rumpfe ab- rissen, während das andere Bein zerfetzt und zerbrochen am Körper Hängenblieb. Auch dieser tödlich verlaufene Un­fall hätte ebenso wie die anderen Unfälle vermieden werden können, wenn die Verunglückten die Unfalloerhütungsoor- schriften der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft befolgt hätten, die für Mähmaschinen vorschreiben: „Bei bespannten Mähmaschinen ist es verboten, sich vor die Messer zu stellen. Die Beseitigung von Störungen, das Schmieren der Ma­schinen und alle sonstigen erforderlichen Verrichtungen dür­fen erst vorgenommen werden, nachdem die Zugtiere ab- gehängt worden sind. Das Getriebe der Mähmaschine ist bei solchen Verrichtungen sowie auch beim An- und Ab­spannen der Zugtiere und während der Arbeitspausen stets auszurücken. Das Einrücken darf erst dann geschehen, wenn der Lenker auf dem Sitz seinen Platz eingenommen und die Zügel in die Hand genommen hat, um mit dem Mähen zu beginnen." Landwirte, denkt immer an genaue Beach­tung der Unfallverhütungsvorschriften, dann schützt ihr euch selbst vor Unfällen!

Hattet den Wald sauber?

Die sonnigen Tage locken viele in das schattige Wald­revier, um draußen für kürzere oder längere Zeit Erholung zu suchen. Leider muß dabei immer wieder die Beobachtung gemacht werden, daß das Publikum noch immer nicht das nötige Verständnis für die Sauberhaltung der Wald- und Parkanlagen hat. So gut „Stullen" im Freien schmecken, so wenig schön sieht es aber aus, wenn das un­umgänglich notwendige Einwickelpapier einfach wild „in die Gegend" geworfen wird. Das Papier sieht aber nicht nur unschön aus, sondern bildet auch gerade jetzt im Hoch­sommer ein Gefahrenmoment bei den Waldbränden, das nicht zu unterschätzen ist. Die Verwaltung hat, soweit Mittel zur Verfügung stehen, überall Papierkörbe aufgestellt. Aber elbst dort, wo keine stehen, sollte jeder so wohl erzogen ein, das Papier nicht einfach auf den Boden zu werfen, ondern es bis zum nächsten Papierkorb mitzunehmen. Das gleiche gilt für mitgenommene Flaschen, die leider immer noch M>n besonders Mutwilligen an Baumstämmen oder Steinen zerschlagen werden und für den Spaziergänger eine ernste Gefahr bilden. Deshalb haltet Euren Wald sauber!

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Mitteilungen lokalen Interesses aus dem Kreisgebict sind für diese Rubrik willkommen.

Ferien ende.

Mit dem Schulbeginn am Dienstag sind auch für unsere -Schuljugend die schönen Tage des süßen Nichtstuns wieder vorbei. Fünf Wochen große Ferien haben ihr reichlich Seit und Gelegenheit gegeben, sich zu erholen. Besonders die blas­sen und zarten Gesichter der Großstadtkinder haben sich während dieser Seit in sonnengebräunte ober gerötete ver­wandelt, die Lungen haben sich beim Spiel in der Lust, beim Wandern und Baden so trefflich geweitet, das Essen hat doppelt so gut geschmeckt wie sonst und einerlei, ob man verreist war oder nicht: In diesen Wochen der Ferien hat sich der kleine Organismus genügend Bbwehrkräfte gegen gesundheitsschädigende Einflüsse aufgbaut, in dieser Seit der ungebundenen Freiheit haben sich Geist und Ge­müt umgewandelt, sind wieder ruhig und rein geworden. Nun kann es also wieder mit neuen körperlichen und gei­stigen Kräften an die Arbeit gehen: zwar wird es anfangs noch ein bißchen schwer fallen, die ersten Schultage wer­den noch gar nicht recht schmecken, aber einmal muß ge­schieden sein selbst vom Schönsten und Besten. Die reale Wirklichkeit will wieder ihren platz behaupten. Der Schul­junge und das Schcklmädchen sollen im Leben ja rechtzeitig daran gewöhnt werden, daß sich das Leben nach einem bestimmten Reglement vollzieht, das man nur höchst, feiten einmal durchbrechen darf, wenn man nicht den Kontakt mit dem ernst dahinfließenden Leben völlig verlieren will. Das war schon immer so und wird auch immer so bleiben. Ferienende und Schulbeginn! (Es heißt wieder über Arbeit und Seit Nechenschaft ablegen!

Wetterbericht. Das südwestliche Hochdruckgebiet, welches bis zum Samstag im Vordringen nach dem Festland war, wird neuerdings durch eine Störung im Osten zurück» gedrängt. Während es in Südwestfrankreich, Alpengebiet und in ganz Südeuropa fast völlig wolkenlos ist, herrscht in Deutschland meist bewölktes Wetter und weiter nach Osten von der Elblinie an kommt es wieder zu Niederschlagen, die voraussichtlich noch weiter nach Westen zurückgreifen werden. Diese Störung ist aber wahrscheinlich nur vorübergehend und späterhin ist mit dem erneuten Vorstoß des hohen Drucks zu rechnen. Witterungsaussichten für Dienstag: Erneutes Vordringen des HochdruckcinflusseS.

80. Geburtstag. Frau Katharine Denhard geb. Bauer in Schlüchtern bann am 9. ds. Alts, ihren 80. Ge­burtstag feiern. Wir gratulieren 1

ImSchlüchternerTunnel vom Suge getötet. (Einen grausigen Fund machte ein Streckenwärter der Bahn­meisterei Schlüchtern, als er Sonntag nachmittag ^gegen H!hr ^iWL DWaang Lurch den Schlüchterner Tunnel machte. Lr stieß dabei auf einen vom Suge überfahrenen toten Lifenbahnbediensteten, der als die Person des StreckKn- wärters Link aus Wallroth bei der Bahnmeisterei Flieden erkannt wurde. Der Bedauernswerte ist auf feinem Dienst­gang, den er, wie man hört, am Sonntag aushilfsweise tat, vermutlich von dem nach Frankfurt fahrenden Perjonen- .zug gegen 1/212 Uhr vormittags überfahren und getötet worden. Während ihm ein Bein abgefahren war, trug er noch am andern Bein sowie am Kopf starke Verletzungen davon. Der in seinem Dienst ja jäh ums Leben Gekom­mene hinterläßt eine Frau und vier Kinder. Allgemeine Anteilnahme zu dem schweren Verlust ihres Ernährers wird den Hinterbliebenen entgegengebracht.

Nächtlicher Brand, von einem ungeheuren Scha­denfeuer wurde in der Montag Nacht gegen 3/i2 Uhr die Iost'sche Schneidmühle in Schlüchtern schwer betroffen. Aus bisher noch ungeklärter Ursache, die aber unzweifelhaft in Brandstiftung zu suchen ist, brach in dem hinter dem Wohn­haus gelegenen großen Stall- und Holzlagergebäude Feuer aus, das im besonderen in den trockenen verschiedenartigen Nutzholzvorräten reiche Nahrung fand und das ganze Ge­bäude in einer mächtigen himmelragenden Flamme aus­gehen ließ. Die gesamte Feuerwehr von Schlüchtern, frei­willige und Pflichtseuerwehr, die, nachdem zuerst durch einen Hebelbruch die Feueralarmaniage auf dem Rathaus versagte, durch Glockensturmzeichen und Hörnersignale zur Hilfe gerufen wurde, mußte ihr ganze Kraft aufwenden, um das an den äußerst gefährlichen Brandherd nahelie­gende Wohnhaus und andere Holzlagergebäude vor dem Uebergreifen des Feuers zu schützen. Mit fast 10 Schlauch­linien ging man dem entfesselten Element, das ungeheure Glut und Funkenregen ausbreitete, zu Leibe, sodaß es den­noch eineinviertel Stunde dauerte, bis die größte Gefahr be­hoben und eine Mithilfe der freiwillig herbergekommenen Feuerwehr Niederzell nicht mehr notwendig war. Es ist als ein Glück zu bezeichnen, daß der am Sonntag herr­schende starke Wind sich gelegt hatte und es fast windstill war, da sonst ein weiteres Umsichgreifen des gewaltigen Feuers, dessen Schein in der dunklen Nacht weithin zu sehen war, kaum hätte verhütet werden können. Weiterhin war es für die große Anstrengung erfordernden Löscharbei- ten von Vorteil, aus dem am Grundstück vorbeifließenden Elmbach ununterbrochen Wasser entnehmen zu können, das in großen Mengen in die prasselnde Glut und auf die be­drohten Gebäude mit Motor- und Handspritzen und aus Hydranten gespritzt werden konnte. Während das ganze Holzlagergebäude ein Raub der Flammen wurde, konnten einige im Stall befindliche Siegen und kleinere Hühner in einem Kasten rechtzeitig in Sicherheit gebracht werden. Da­gegen kamen größere Hühner und Tauben in den Flammen um. Der Schaden, der den Besitzer trifft, ist beträchtlich und dürfte wohl kaum völlig durch Versicherung gedeckt sein. Hoffentlich gelingt es, des vermutlichen Brandstifters hab­haft zu werben.