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Amtliche Bekanntmachungen.

Landratsamk,

Der Herr Reichspostminister hat mit Wirkung vom 1. ju[i d. 3s. ab eine Ermäßigung der Rundfunkgebühren für die öffentlichen Volksschulen, Berufsschulen und länd­lichen Fortbildungsschulen von 2 RITT, auf 80 Rpf. monat­lich zugelassen, wenn mit der Funkempfangsanlage ledig­lich der Schulfunk ausgenommen wird. Der Wortlaut der Veröffentlichung des Herrn Reichspostministers vom 15. Juni 1932 befindet sich in der Nr. 55 des Amtsblattes des Reichspostministeriums. Das Blatt dürfte bei jeder Postan­stalt eingesehen werden Können.

Berlin, den 9. 3uli 1932.

Der pr. Minister für Landwirtschaft, Domänen u. Forsten.

3m Ruftrage: gez.: hellich.

Gesch. Nr. I 21945.

*

I.-Nr. 3022. Wird veröffentlicht!

Schlächtern, den 19. Juli 1932.

Der Landrat: Dr. Müller.

Ich mache die Herren Bürgermeister darauf aufmerk­sam, daß die .Anzeigen über die Zahl der ausgestellten Ktimmscherne mit größter Sorgfalt zu erstatten sind.

Die Anzeigen oder aber Fehlanzeige sind mit den Ab- ftimmungsakten am 1. August d. 3s. vormittags 8 Uhr pünktlich hierher einzureichen.

i Schlächtern, den 26. Juli 1932.

Der Landrat. 3. v.: Vuwe.

Stadt Schlüchtern.

Bekanntmachung.

s Die Gebühren für Benutzung der städtischen FuhrwerKs- iwage sind, soweit Fuhren in Betracht kommen, mit fofo> feiger Wirkung wie folgt festgesetzt worden:

- n FcuersäMscs und der Kreuzer

_ . ., .....^..^ . . P..köln"habenEortandie Unfallstelle begeben. Auch der

2) bei Kraftwagen wird die Gebühr nach dem Nettoge- DampferTherese Rust" meldet seine Ankunft an der Un- 'icht berechnet und zwar 4 Rpfg. für den Nettozentner, : fallstelle und ferner, daß er 40 Gerettete an Bord habe.

mindestens jedoch 1,50 RM. pro Wagen. Werden Kraft

wagen leer gewogen, so beträgt die Wiegegebühr 3 Rpfg für den Zentner-Wagengewicht.

Die Gebühren für das verwiegen von Vieh betragen wie bisher 0,75 AM. für 1 5 Kick Kleinvieh, 1,50 RITT. für 1 5tück Großvieh.

| 5chlüchtern, den 26. Juli 1932.

Der Magistrat: Kenner.

Schwere politische Zusammenstöße im Leipziger Uorart.

e i p 3 i g, 26. 7. Zu schweren politischen 3usammen- ßen kam es heute nachmittag in dem Leipziger Vorort andis. Dort hatte eine Gruppe von 18 Nationalsozia- ' ten Wahlzettel verteilt und war dabei von Kommu- ! ten, die weit in der Ueberzahl waren, angegriffen wor- j u Die Nationalsozialisten flüchteten und gaben auf der licht gegen ihre Verfolger mehrere Schüsse ab. Am Karl» arx-platz kam es darauf zu einer schweren Schlägerei, 'bei mit abgerissenen Zaunlatten und anderen Dingen f die Gegner losgeschlagen wurde. 3m ganzen dürften I an der Schlägerei etwa 170 Personen beteiligt haben. wurden 13 Mann verletzt, davon drei schwer. Das aus Leipzig herbeigerufene Ueberfallkommando stellte die Ruhe wieder her.

s Der Vorsitzende des Sängerbundes gestorben

seinem Wohnsitz infolge Mtöung seines 70. Leber

L Berlin, 27. Juli. Der verdienstvolle Vorsitzende des Lutschen Sängerbundes, Geheimrat Hammerschmidt, ist an

.....' eines Schlaganfalls kurz nach Voll- _____ . Lebensjahres plötzlich verschieden.

Die Durchführung des Freiwilligen Arbeitsdienstes.

3m Reichsarbeitsministerium sind die Durchführungsbestim- ^ungen für den Freiwilligen Arbeitsdienst inzwischen fertiggestellt.

5 haben Beratungen zwischen dem Reichsarbeitsministerium, dem | eiWommiffar Dr. Syrup und den übrigen Reichsressorts bereits ^"liefunden. In unterrichteten Kreisen wird angenommen, daß die ^^^Kihrungsbestimmungen noch in dieser Woche dem Reichsrat orgelegt und von diesem angenommen Verben, so daß sie in für» Ier Frist in Kraft treten können.

ü , 3a Essen und Buer wurden nationalsozialistische Flug- flttDerteikr von Kommunisten überfallen und durch kam- ^schläge verletzt.

- Der Grönlandwal des Fliegers v. Gronau ist am wnstag um 19,06 Uhr ostamerikanischer Normalzeit in Montreal gelandet.

Räch den bisherigen Feststellungen beträgt die Zahl / aitrunheiien Schiffsmannschaft des gekenterten Segel- ' ^fflliobe" 69. Unter den Geretteten befindet sich ^ch der Kommandant des Schiffes, Kapitänleutnant Ruh^-

Zinszuschüsse des Reichs

Für Instandsetzung und Teilung von Wohnungen.

Berlin, 27: Juli.

Der Relchsarbeitsminister hat die näheren Bestimmun­gen über die in der Notverordnung vom 14. Juni d. I. vor­gesehenen Zinszuschüsse aus Reichsmitteln für Darlehen für Instandsetzung und Teilung von AltwohnunMN bekanntge­geben. Hierfür stehen einmalig fünf Millionen RM zur Verfügung. Der Zuschuß wird Hausbesitzern gegeben, die ein Darlehn von mindestens 1000 RM zur Ausführung grö­ßerer Jnstandsetzungsarbeiten oder zur Teilung einer Woh­nung ausgenommen haben.

Der Reichsarbeitsminister hat gleichzeitig die Ueber­nahme von Reichsbürgschaften zur Förderung von 3n- standsetzungsarbeilen und Wohnungsteilungen einge- leiket.

Die Bürgschaften können der Natur der Sache nach nur ge­genüber einzelnen Spitzeninstituten übernommen werden, da es praktisch unmöglich ist, daß das Reich in den zahllosen Einzelfällen unmittelbar für die Hauseigentümer eine Bürg­schaftserklärung abgibt. Die Verhandlungen über den Kreis der Institute, die die Reichsbürgschaft erhalten, sind noch nicht abgeschlossen. Die Institute werden zu gegebener Zeit von sich aus die ihnen angeschlossenen Organisationen ver­ständigen. Zwecklos ist es, daß sich die einzelnen Hausbe­sitzer mit der Bitte um Bürgschaftsübernahme an Reichs­oder Landesbehörden wenden.

SegelschiffNiobe" gekenieri

Ein Teil der Besatzung bereits als gerettet gemeldet.

Kiel, 27. Juli.

Von der Pressestelle der Reichsmarine wird mitgeteilt:

Das SegelschulschiffBiobe" der Reichsmarine mit 100

Mann Besatzung ist in einer Gewiklerboe bei Fehmarn Bell

Das MarineschulschiffNiobe" ist ein früheres Handels­schiff, das nach dem Kriege für die Zwecke der Reichsmarine als Segelschulschiff umgebaut worden ist. Kommandant des Schiffes war Korvettenkapitän Rohfus.

Sogleich nach Bekanntwerden der Katastrophe wurden die KreuzerKöln" undKönigsberg" an die Unfallstelle entsandt, ferner gingen vier Boote der Halbflottille Kiel in See. An Bord derKönigsberg" befand sich auch der In­spekteur des Bildungswesens, Konteradmiral Kolbe. Ueber der Unfallstelle kreuzte lauge Zeit ein Flieger, der das Meer absuchte.

Zu den schwersten Unglücken, die Heer und Marine seit dem Jahre 1900 betroffen haben, gehören der Unter­gang des SchulschiffesGneisenau" vor dem Hafen von Malaga; 38 Mann fanden den Tod in den Wellen. Im November 1905 sank das TorpedobootS. 126" mit 40 Mann der Besatzung. 1907 forderte eine Kesselexplosion auf dem KriegsschiffBlücher" 15 Todesopfer. 1913 sank bei Helgoland das TorpedobootS. 178", 70 Tote. Im Jahre 1925 fanden bei dem Weserübergang bei Veltheim 79 An­gehörige der Reichswehr den Tod in den Wellen.

Dietrich im Rundfunk

Berlin. 27. Juli.

Für die Deutsche Staatspartei sprach der frühere Reichs­finanzminister Dietrich im Rundfunk. Es ist maßlose Demagogie, so führte er aus, wenn Agitatoren es fertig­bringen, steuerliche Entlastung zu versprechen und höhere Leistungen in Aussicht zu stellen. Seit dem vorigen Jahr stehen wir im Kampf um die Reparationen. Sowohl der Reichskanzler Brüning als auch ich haben immer wieder erklärt, daß Deutschland nicht in der Lage sei, noch irgendwie Reparationen aufzubringen. Jetzt ist es unser gutes Recht, festzustellen, daß unsere Linie nicht durchgehalten wurde.

Der Redner ging dann auf die Wirtschaftslage ein. Er betonte, daß er und feine Partei durchaus auf dem Boden der Privatwirtschaft und des Privateigentums stün­den. Er bezeichnete es als ein Unglück, daß die großen Be­triebe die kleinen aufgesogen hätten. Eine Gesundung wäre nur möglich, wenn die aufgesogenen Betriebe wieder selb­ständigen Unternehmern überantwortet würden.

Als verfassungstreue Partei halten wir daran fest, daß auch alles aufgeboten werden muß, das Parlament wieder aktionsfähig zu machen. Ein Herrenregiment, wie es früher einmal gewesen ist, ist in Deutschland unmöglich und uner­träglich.'

Die beiden bisher getrennt wirkenden Kriegsopfer» Organisationen, der Neichsverband deutscher Kriegsbeschädig­ter und Kriegshinterbliebener und der Zentralverband deut­scher Kriegsbeschädigter und Kriegshinterbliebener haben sich zusammengeschlossen. Der neu gegründete verband trägt die BezeichnungReichsverband deutscher Kriegsopfer e. IV

Ausnahmezustand aufgehoben

Die Verordnung des Reichspräsidenten.

Berlin, 27. Juli.

Die Verordnung über die Aufhebung des Ausnahme­zustandes in Berlin und Provinz Brandenburg hat folgen­den Wortlaut:

Auf Grund des Artikels 48 der Reichsverfassung verordne ich: Die Verordnung betreffend die Wieder­herstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Groß-Berlin und der Provinz Brandenburg vom 20. Suli 1932 (RGVl. I S. 377) wird mit Wirkung vom 26. Juli 1932, 12 Uhr mittags, aufgehoben. Die aus Grund dieser Verordnung durch den Inhaber der voll­ziehenden Gewalt ausgesprochenen Verbote periodischer' Druckschriften werden hierdurch nicht berührt.

Neudeck und Berlin, den 26. Juli 1932.

Der Reichspräsident, gez. von Hindenburg.

Der Reichskanzler, gez. von Papen.

Der Reichsminister des Innern, gez. Freiherr von Gayl. Der Reichswehrminister, gez. von Schleicher.

Bestimmungen über die

Vereins-, Versammlungs- und Pressefreiheit

Der preußische Minister des Innern hat an alle Landes­polizeibehörden folgenden Erlaß gerichtet:

Die einschränkenden Bestimmungen aus dem Gebiete der Vereins-, Versammlungs- und Pressepolizei sind erlassen worden, um die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten und dem vielfach zutage getretenen Mißbrauch politischer Rechte nachdrücklichst ent gegenzutreten. Sie dürfen aber keine handhabe dazu bieten, die gesetzmäßige Betätigung der Staatsbürger zu verhindern oder einzuschränken, insbesondere die Wahlfreiheit zu be­einträchtigen. Sie sind unparteiisch und gerecht anzuwenden; dazu gehört auch, daß jede kleinliche oder schikanöse Hand­lung unterbleibt. Bestehen im Einzelfall Zweifel darüber, oh äst Voraussetzungen für die Anordnung einer Beschrän­kung gegeben sind, so ist von der Maßnahme abzusehen, gegebenenfalls Entscheidung des Regierungspräsidenten ein- zuholen.

Mit der Wahrnehmung der Geschäfte beauftragt: gez.: Dr. Bracht.

Funkspruch an die Polizeibehörden.

Der Bevollmächtigte des Reichskommissars für Preu­ßen, Dr. Bracht, hat an sämtliche Polizeibehörden folgen­den Funkspruch erlassen:

1. Die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit vor, während und nach der Reichstagswahl ist in nächster Zeit die wichtigste Aufgabe der Polizei.

2. Die Waffengebrauchsbestimmungen für die Polizei (vergleiche Ausführungsbestimmungen zu Paragr. 55 PBG.) reichen völlig aus zum Schutze des einzelnen Beamten wie zur Durchsetzung der Staatsautorität gegenüber tatsäch­lichem Widerstand.

3. Ein Polizeibeamter, der auf Grund dieser Bestim­mungen nicht rechtzeitig und ausreichend von seinen Dienst­waffen Gebrauch macht, verletzt seine Amtspflicht. Dem pflichtmähig handelnden 'Polizeibeamten aber werde ich meinen Schutz nicht versagen."

Freilassungen aus der Schutzhaft.

Zu der Verordnung über die Aufhebung des Aus­nahmezustandes wird von zuständiger Stelle mitgeteilt, daß nunmehr die während des Ausnahmezustandes in Schutzhaft genommenen Personen freigelassen werden, so­weit die Bearbeitung ihrer Angelegenheit nicht schon an die ordentlichen Gerichte übergegangen ist.

Die Strafverfahren laufen weiter.

Die Strafverfahren gegen Personen, die sich gegen die Verordnung des Reichspräsidenten strafbar gemacht haben, nehmen ihren Fortgang. So befindet sich der Schriftsteller Breuer-Friedländer noch in Haft im Polizeipräsidium und wird, da der Schutzhaftbefehl nunmehr außer Kraft getreten ist, dem Vernehmungsrichter vorgeführt wer­den müssen.

Der Amtliche Preußische Pressedienst erscheint wieder.

Auf Anordnung des Reichskommissars Dr. Bracht wird der Amtliche Preußische Pressedienst von Mittwoch, den 27. Juli, ab wieder regelmäßig erscheinen mit der Maßgabe, daß die Verbreitung politischer Mitteilungen bis auf weiteres durch die Preffeabteilung der Reichsregierung erfolgt.

Gehaltskürzung in Alecklenburg-Strelitz.

Die Mecklenburg-Strelitzer Staatsregierung hat eine Verord­nung erlassen, die eine weitere Gehaltskürzung für die Staats­beamten, Angestellten, Ruhestands- und Witwenbezüge bringt. Be­gründet wird diese Maßrwhme mit dem erforderlichen Ausgleich des Staatshaushalts. Nach der Verordnung werden ab 1. August die Dienst- und Versorguw;sbezüge der Staatsbeamten sowie der Staatsminister neben den bisherigen Kürzungen um weitere 2,5 % herabgesetzt. Für Ledige und Kinderlose erhöht sich die Kürzung auf 5 %. Der Kürzung unterliegen außerdem Wartegelder, Für­sorgebezüge, Uebergangsgelder, Uebergangsgebührnisse, Ruhe­gehalts-, Witwen- und Waisengelder sowie Kapitalabsindungen, desgleichen die entsprechenden Bezüge der Angestellten, Kinderbei­hilfen, Aufwandsentschädigungen, Kinderzulagen und Wohnungs- beihilfen.