Mluchtemer Leitung
Krrts-Amtsbtatt * Allgemeiner mnUicherKnKeLger für den Kreis SüMchtero
Nr. 89
(1. Blatt)
Dienstag, den 26. Juli 1932
84. Jahr«.
Amtliche Bekanntmachungen.
-andratsamk.
i 5u Schiedsmännern bezw. Zchiedsmannsstellvertretern A wiedergewählt und als solche bestätigt worden:
; a) zu Zchiedsmännern: Landwirt Kdam Alter, Bellings, lürgermeister Emil Schöppner, Uerzell^
? b) zu Schiedsmannsstellvertretern: Landwirt Wilhelm ichmitt, Bellings, Landwirt Nikolaus Iahn, Uerzell. kSchlüchtern, den 19. Juli 1932.
Der Landrat. 3. D.: Duwe.
- Diejenigen Grtspolizeibehvrden, die mit der Veantwsr- wg meiner Verfügung vom 31. Juli 1930 — Nr. 6624 — säst. Zeitung Nr. 92), betr. Prüfung der Gbstbäume nach em Vorhandensein von Blutläusen usw. noch im Nück- ande sind, werden an die alsbaldige Erledigung erinnert. : 5chlüchtern, den 16. Juli 1932.
Der Landrat. J. D.: Duwe.
KreisausfAutz.
I.-Nr. 2812 K. R. Die Herren Bürgermeister der Land- rmeinden des Kreises ersuche ich unter Bezugnahme auf e Vorschriften für die Gemeindevorstände der Landge- einden des Regierungsbezirks Kassel zur Beaufsichtigung g Gemeinderechnungs- und Kastenwesens vom 22. März 898 (Regierungsamtsblatt von 1898, Seite 54 58) Um infendung der Kasfenprüfungsverhandlungen für die Moste April—Juni d. Js.
Schlüchtern, den 23. Juli 1932.
Der Vorsitzende des Kreisausschusses: Dr. Müller.
I.-Nr. 2811 K. A. Unter Bezugnahme auf § 1 Rbfatz 1 r Kreisvergnügungssteuerordnung vom 24. Juli 1925 1 blatt Nr. 18 von 1932) ersuche ich die Herren Bür- ster ö-^M ung«Landgemernden des Kreises, um ende Einsendung eines Verzeichnisses über die in den en April—Juni d. Js. ver.innahmle Vergnügungs- und um Abführung des Kreisanteils an die hiesige vmmunalkasse.
Lichtern, den 23. Juli 1932.
er Vorsitzende des Kreisausschusses: Dr. Müller.
lr. 3129 K. A. Mit Rücksicht darauf, daß sich die Am über Baumfrevel an den Landwegen des Kreises . i letzten Jahren erheblich vermehrt haben, es aber w in seltenen Fällen gelungen ist, die Täter festzustellen nb der wohlverdienten Bestrafung zuzuführen, hat der reisausschuß bereits im Jahre 1927 beschlossen, für die enennung bezw. Ermittlung eines Baumfrevlers in je= un Einzelfalle eine Prämie von 20 RM. aus Kreismit- ln auszufetzen. Wenn die Ermittlung eines Baumfrevlers ach einen Polizeibeamten erfolgt ist, wird die Prämie in dem Einzelfalle vom Kreisausschuß besonders festgesetzt. Indem ich die Herren Bürgermeister und Landjägereibeaten des Kreises auf diesen Kreisausschuß-Beschluß e neut irfmerksam mache, ersuche ich die Herren Bürgermeister, m Beschluß in ihren Gemeinden bekannt machen zu Mn.
Schlüchtern, den 22. Juli 1932.
| Der Vorsitzende des Kreisausschusses: Dr. Müller.
Schlüchtern.
Bekanntmachung.
Wemätz § 47 der Reichsstimmordnung vom 14. März 924 wird hiermit bekannt gegeben, daß zur Vornahme M Reichstagswahl am 31. Juli 1932 für die Stobt Nüchtern zwei Stimmbezirke gebildet worden sind.
Wimmungsbezirk (wahlbezirk) I umfaßt: ludaerstraße, klltestraße, Ludovika von Stumm-Straße, nchsberg-, Vreibrüder-, Garten-, Graben- und Breitem Wrstrafe, Dreispitzenhohle, Schloß- u. Linsengasse, Bahn- Maße, Lotichius- und Klosterstraße, Schmieds- und Neu- M- Weinberg- und Zandgartenstraße. S t i m m l o k a l: olksschulturnhalle.
Wimmungsbezirk (Wahlbezirk) llumsaßt: MUerstraße, Schlagweg, Hohenzellerstraße, Wassergasse Wistraße, Sackgasse, Braugasse, Brückenauer-. Kaiser-, Mprinzenstraße, Kurfürstenstraße, Llmer- und klhlers- Werlandstraße, Hospitalstraße, Llmweg, Bahnhof Bahn- Käthe, Rltebahnhofstraße, Höbäckerweg Acisbrun« S t i m m l o I? a l: Kleinkinderschule.
R)ahl findet am Sonntag, den 3 1. Juli 1 9 3 2 Rbet 5 c it von vor mittags 8 Uhr bis nach- Wfags 5 Uhr statt.
Stimmzettel sind amtlich hergestellt und enthalten 5 ^gelassenen Wahlvorschläge.
Moer Stimmberechtigte hat bei der Stimmabgabe durch Rockst oder durch Unterstreichen, oder in sonst erkenn- Mr Weife den Anwärter zu bezeichnen, dem er seine
Stimme geben will, oder, wenn er keinem vorgeschlagenen Anwärter seine Stimme geben will, den Namen der Person, der er seine Stimme geben will, auf den amtlichen Stimm« Zettel, in das hierzu freigelassene Feld zu schreiben.
Ltimmzetiel, die diesen Bestimmungen nicht entsprechen, sind ungültig.
Schlüchtern, den 22. Juli 1932.
Der Magistrat: Fenner.
Orffentliche Mahnung.
An alle Zahlungspflichtigen, die ihre im Monat Juli 1932 bezw. für Vormonate zu entrichtenden Staatssteuern (Grundvermögens- und Hauszinssteuern), städtische Steuern und fpnftigen Abgaben an die Stadtkasse nicht bezahlt haben, ergeht hierdurch öffentliche Mahnung.
Lei Meidung kostenpflichtiger Einziehung sind sofort zu zahlen:
Staatliche Grundvermögenssteuer mit Zuschlag,
Staatliche Hauszinssteuer,
Städtische Grundvermögenssteuer-Zuschläge,
Gewerbeertragsteuer u. Gewerbekapitalsteuer für 1931, Gewerbeertragsteuer- und Gewerbekapitalsteuer-Vorauszahlungen für 1. Vierteljahr 1932, Bürgerfteuer, Holzgelder Schulgelder für Lateinschule, Schulgelder für Staatliche Rufbauschule, Wassergelder, Mieten, Polizeistrafen, Hundesteuer, Pachtgelder, Kanal- und Rnerkennungsgebühren sowie alle anderen angeforderten Abgaben.
Bei nicht rechtzeitiger Zahlung werden die gesetzlichen Verzugszinsen bezw. Verzugszuschläge erhoben.
Mahnungen erfolgen nur öffentlich, nicht durch Behändi- gung von Mahnzetteln.
Schlüchtern, den 22. Juli 1932.
Stadtkasse.
Aussprache mit den Ländern
programmäßige Durchführung der Reichskagswahlen. — Weitere Reichskommissare werden nicht eingesetzt.
Berlin, 25. Juli.
Reichskanzler von Papen und Reichsinnenminister Freiherr von G a y l sind von der nach Stuttgart einbe- rufenen Konferenz der Ministerpräsidenten der deutschen Länder wieder in Berlin eingetroffen. Die Verhandlungen in Stuttgart erstreckten sich über sechs Stunden. Ueber den Verlauf der Aussprache wird amtlich folgendes mitgeteilt:
„3n der Konferenz der Ministerpräsidenten der Länder unter dem Vorsitz des Reichskanzlers wurden die wichtigsten Fragen der auswärtigen und inneren Politik in vertraulicher eingehender Aussprache. an der sich alle Minister und Län- derverkreter beseitigten, erörtert.
Die Konferenz nahm mit Befriedigung von der Zusicke- rung Kenntnis, daß die Reicksregierung durchaus auf föse- ralisiifchem Boden stehe und die Rechte der Länder in keiner Weise antasten wolle. Der Reichskanzler betonte, daß die notwendig gewordene Linsetzuna eines Reichskommissars in Preußen nur eine vorübergehende Maßnahme darstelle. Line Ausdehnung dieser Maßnahme auf die anderen Länder komme nicht in Frage, weil nach Ansicht der Reichsregierung in den anderen Ländern Ruhe und Ordnung fichergeftellt seien.
Der Kanzler erklärte namens der Reichsregierung ausdrücklich, daß die Reichstagswahlen programmäßig am 31. Juli statlfindoki werden. Die Regierung hoffe, den Ausnahmezustand in Berlin und Brandenburg in den nächsten Tagen aufheben zu können.
Soweit von den Ländern Bedenken gegen die Maßnahmen der Reichsregierung vorgebracht wurden, anerkannte der Reichskanzler dankbar deren fachliche Vertretung. Reichsregierung wie alle Länderregierungen waren sich darin einig, daß die Autorität der Reichsregierung und der Länderregierungen ungeschmälert aufrcchterhalken werden müsse. Zu diesem Ziel ist eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Reich und Ländern beiderseits anerkannte Notwendigkeit."
Vor Antritt der Rückreise nach Berlin unternahm der Kanzler mit anderen Konferenzteilnehmern noch eine Fahrt in die Umgebung nach Schloß Solitude. Bei der Rückfahrt ertönten aus dem Publikum, das sich in der Stuttgarter Bahnhofsvorhalle eingefunden hatte, 5) o ch - und Heil- rufe. Bei der Abfahrt des Zuges, in dem sich übrigens auch der bayerische Ministerpräsident Held befand, erneuerten sich die Heilrufe.
— Durch eine furchtbare Brandkatastrophe wurde der größte Teil des an der österreichischen Grenze gelegenen österreichischen Pfarrdorfes Kollerschlag vernichtet. Das Feuer konnte erst von der österreichischen und bayerischen Feuerwehr eingedämmt werden, nachdem 21 Anwesen vernichtet waren.
— In Böblingen in Württemberg kam es in der Nacht vom Samstag zum Sonntag zu schweren politischen Zusammenstößen zwischen Kommunisten und Nationalsozialisten. Zwei Nationalsozialisten wurden schwer verletzt.
DieBerhandluWnLeWg
Entscheidung erst am Montag
Leipzig, 24. Juli.
Der Andrang zu der Verhandlung des Staatsgerichts- Hofes in Leipzig war so groß, daß die Verhandlung aus dem vorgesehenen kleinen, in den großen Saal des Reichsgerichts verlegt werden mußte.
Die abgesetzte preußische Regierung ist vertreten durch den Ministerialdirektor Badt, den Ministerialdirektor Brecht und Professor Giese-Frankfurt a. M., die Zenkrumsfraktion des preußischen Landtags durch Professor Peters-Köln und die sozialdemokratische Fraktion durch Professor Heller- Frankfurt a. M. Die Reichsregierung vertritt Ministerialdirektor Gottheiner vom Reichsinnenministerium in Berlin.
In der bereits gemeldeten Besetzung betrat der Staats- gerichtshof unter Führung des Vorsitzenden, des Reichsgerichtspräsidenten Dr. Bumke kurz vor 11 Uhr den Sitzungsaal. Der Klage des preußischen Staatsministeriums haben ich die Fraktionen des Zentrums und der SPD ange- chlosien. In der Sitzung handelt es sich, wie der Vorsitzende mitteilte, ausschließlich um den Erlaß einer einstweiligen Verfügung.
Reichsgerichtspräsidenk Bumke wies darauf hin, daß die Verhandlungen über die klage voraussichtlich den ganzen Sonnabend in Anspruch nehmen würden, und daß die Ver- künduna der Entscheidung über den Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung erst für Montag zu erwarten sei.
Dann erhielt der Berichterstatter Reichsgerichtsrat Schwitz das Wort zur Darstellung der Sachlage. Er machte zunächst Mitteilung von dem Inhalt der Verordnung des Reichspräsidenten vom 20. Juli und von dem Antrag der preußischen Regierung „auf dem Wege der einstweiligen Verfügung anzuordnen, daß der auf Grund der Verordnung vom 20. Juli eingesetzte Reichskommissar für Preußen einst- weileu jede^ Dienswusübung sich zu enthalten habe". Ueber den Hauptantrag, daß nämlich, „bie Einsetzung des Reichskommissars als mit den Bestimmungen der Reichsverfassung nicht in Einklang stehend zu bezeichnen sei", könne selbstverständlich heute nicht verhandelt werden. Trotzdem aber müsse der Hauptantrag in seinen wesentlichen Grundzügen vorgetragen werden.
Der Streit zwischen Preußen und dem Reich drehe sich darum, ob die Einsetzung eines Reichskommissars mit dem Artikel 48 der Reichsverfassung in Einklang stehe.
Der Staatsgerichtshof fei an sich für die Entscheidung zuständig. Das preußische Staatsministerium mache geltend, daß auch ein im Rücktritt befindliches Staatsministerium die Geschäfte weiterzuführen habe, und daß zu diesen Geschäften hier im besonderen Falle die Vertretung Preußens vor dem Staatsgerichtshof gehöre Damit fei die
Frage der Aktivlegitimation
der ehemaligen preußischen Regierung aufgerollt. In dem Klageantrag werde dann, so fährt der Berichterstatter fort, der Begriff der laufenden Geschäfte dargelegt. Dieser Teil der Sachdarstellung kommt zu dem Schluß, daß auch ein zurücktxetendes Staatsministerium alles das zu tun habe, was das Wohl des Staates erfordere.
Die Begründung des Klageantrages
macht dann die Einwände gegen das Vorgehen der Reichsregierung im einzelnen geltend. Gegen die Gefährdung von Sicherheit und Ordnung fei, heißt es in der Begründung, von Preußen mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln eingeschritten worden mit dem Erfolge, daß die Gefährdung als vermindert zu erachten sei. Auch ein Reichskommisiar habe keine anderen Mittel zur Verfügung. Die Begründung tritt weiter her, in der „Deutschen Juristenzeitung" vertretenden Ansicht entgegen, eine länger andauernde Geschäftsführung stehe im Widerspruch zu Artikel 17 Abs. 1 der Reichsverfassung. Dieser Normativbestimmung sei jedoch durch Artikel 7 der preußischen Verfassung Rechnung getragen. Abwegig sei auch die Auffassung, daß die vom früheren Landtag vorgenommene Aenderung der Geschäftsordnung nicht mit der preussischen Verfassung im Einklang stehe. Schließlich habe auch für die Finanzlage des Frei- staates Preußen die Einsetzung des Reichskommissars keine Bedeutung.
Diese Begründung zur Hauptsache wird für die Einstweilige Verfügung dahin ergänzt, daß die Regierungsakte des Reichskommissars keinen Anspruch hätten auf rechtliche Beachtung, daß sich aber aus widersprechenden Anordnungen von Reichskommissar und bisheriger Staatsregierung gefährliche Verwicklungen ergeben könnten. Preußen habe nach alledem ein lebenswichtiges Jntersie daran, daß diesem Zustand schleunigst ein Ende bereitet werde. Eine schriftliche Begründung des Standpunktes des Antraggegners rft heim Staatsgerichtshof nicht eingegangen.
Reichsgerichtspräfideni Bumke
teilt dann, wie schon gemeldet, mit, daß die Verkündung der Entscheidung erst am Montag erfolgen könne. Er weist dann auf die beim Staatsgerichtshof eingegangenen Telegramme der badischen und bayerischen Staatsregierung hin, die allerdings nicht das Ziel hätten, der preußischen Klage beizu- treten, sondern lediglich dem Wunsch nach ein.gr einstweiligen