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st. Matt)
Donnerstag, den 21. Juli 1932
84. Jahr«.
Die Folgen von Mona
Scharfe Maßnahmen der Reichsregierung.
Die schon zür regelmäßigen Sonntagsübung gewordenen Bluttaten wegen politischer Zusammenstöße haben einen Umfang angenommen, der nicht leicht Wehr überboten werden kann und die traurige Bilanz, die am Sonntag 16 Tote und Hunderte von Verletzten auf meist, ist ein grauenhaftes Bild des traurigsten Krieges Deutscher gegen Deutsche. Wenn sich auch viele unter den Opfern befinden, die vielleicht selbst mit Gewalt vorgegangen sind, so sind doch auch nach den eingegangenen Berichten zahlreiche darunter, die an den Demonstrationen und vor allem an den Zusammenstößen gänzlich unbeteiligt waren.
Daß hier gründlich Remedur geschaffen werden muß, ist die selbstverständliche Meinung aller Gutgesinnten im Reich, ist auch die Ueberzeugung der Reichsregierung, bei her vor allen Dingen die blutigen Vorgänge in Altona den Anstoß dazu gegeben haben, Maßnahmen zu treffen, um den politischen Terror und den sich ständig steigernden Ausschreitungen wirksam entgegen treten zu können.
Das Reichsministerium hat auf Grund der Verordnungen vom 14. Juni und vom 28. Juni angeordnet, daß Demonstrationen Und Aufzüge unter freiem Himmel allgemein für das ganze Reichsgebiet untersagt werden. Eine Ausnahme ist insofern vorgesehen, als in fest umfriedeten Anlagen und bei der Ausgabe von Eintrittskarten gegen Geld Versammlungen unter freiem Himmel stattfinden dürfen. Das bezieht sich besonders auf das Stadion in Berlin. Die Verordnung enthält im übrigen die üblichen Strafbe- stimmungen.
Bei diesem allgemeinen Verbot von Aufzügen ist zu- 'tiächst nur an eine Notmaßnahme gedacht, die vorbeugenden Ehnrakters ist. Die Reichsregierung behält sich weitere Maßnahmen vor. Es werde jetzt ernstlich erwogen, gegen Diejenigen Kreise, die sich bei Sprengstoffdiebstählen und 'heim Gebrauch von Schußwaffen besonders hervortun, unter «Umständen soweit zU gehen, daß diejenigen Personen, die -Hüt der Waffe in der Hand oder beim Sprengstoffdiebstahl »NnLk^raffen wurden, an die.....Wand gestellt werden. Dre_ Mechäugung derartiger Todesurteile würde Zivilgerichten Mbliegen. Die Reichsregierung steht in der kommunistischen Ltwegung diejenige, die dem Staat am meisten zu schaffen Macht Und die infolgedessen von diesen Sondermaßnahmen auch in erster Line betroffen würde.
D Mit allen Mitteln soll jetzt gegen die radikale Hetze vor- gegangen werden. Man glaubt allerdings nicht, daß die Regierung den Ausnahmezustand verhängen wird, wenn ' auch die vom Kabinett beschlossenen Maßnahmen recht nahe ! an einen solchen herankommen.
Mahnung -er Reichsregierung
Zur Ruhe und Besonnenheit. — Das Umzugsverbot erlassen. ■ -
| Amtlich wird mitgeteilt:
Am letzten Sonntag ist es wieder an vielen Orten zu -blutigen Zusammenstößen gekommen. In der weitaus -größten Zahl der Fälle beruhen die Zusammenstöße aus Provokationen und hinterhältigen Ueberfällen von kommunistischer Seite.
iltri die Unmittelbare Gefahr weiterer Ueberfälle bei Deutlichen Umzügen zu verhindern, hat der Reichsminister des Innern mit dem heutigen Tage bis auf weiteres auf Grund der 2. Notverordnung des Reichspräsidenten über politische Ausschreitungen vom 28. Juni 1932 ein allgemei- (nes Verbot von Versammlungen unter freiem Himmel und Umzügen erlassen. Die Reichsregierung ist entschlossen, alle Maßnahmen zu treffen, um Leib und Leben der Staats- ■ bürget gegen weitere Angriffe zu schützen, und die freie i politische Beseitigung zu sichern. Sie erwartet von allen Teilen des Volkes, die auf dem Boden des Rechts stehen, Ruhe und Besonnenheit. Nur dann kann den bewußten . Provokanten blutiger Ausschreitungen wirksam das Handwerk gelegt werden.
Die Durchführung in Preußen
& P^ Verordnung des Reichsministers des Innern vom Juli 1932 sind bis auf weiteres Versammlungen unter . freiem Himmel und Aufzüge verboten. Wie der amtliche Meußisch^ Pressedienst mitteilt, werden damit auch alle be- Dus erteilten Genehmigungen für derartige Versammlun« und Aufzüge hinfällig. Ersatzversammlungen für solche Veranstaltungen können für den 19. und 20. Juli nicht BFr9ene^migt werden, weil die für sie durch Verordnung Reichsministers des Innern vom 28. Juni 1932 vorge-
k Anmeldungsfrift von mindestens 48 Stunden M .°uigehalten werden kann. Für die spätere Zeit gilt 48ftünbige Anmeldungsfrift.
s " Nach Meldungen aus Berlin trifft es nicht zu, daß Ier Belagerungszustand über ganz Preußen verhängt werkn soll.
| Don den Schwerverletzten der Unruhen in Mona ist F Dienstag ein weiterer seinen Verletzungen erlegen, sodaß R die Zahl der Todesopfer auf 16 erhöht hat. Drei wei- pe Schwerverletzte schweben noch in Lebensgefahr.
Ausnahmezustand über Grost-
Berlin und Brandenburg.
WTB. B e r l i n, 20. 7. Eine Verordnung des Reichspräfi-- denten ordnet den Msnahmezuftand für Groß-Lerlin und Brandenburg an.
Nach Artikel 48 der Neichsverfassung kann der Reichs- präfident nicht nur die Artikel 114, 115, 117, 118, 123, 124 und 153 mit den in ihnen sestgelegten Grundrechten ganz oder zum Teil außer Kraft setzen, sondern im Fall einer erheblichen Störung oder Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auch von seiner Generalvollmacht Gebrauch machen, d. h. auch unter Einsetzung der bewaffneten Macht alle zur Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung notwendigen oder erforderlich scheinenden Maßnahmen treffen. Der Reichspräsident kann einen Militärdiktator einsetzen, wie es im Januar 1920 Reichswehrminister Noske war.
Braun und Geverings Absetzung
ERB. Berlin, 20. 7. Zu den Vorgängen, die sich bei dem Erlaß der Durchführung der heutigen Notverordnung abgespielt haben, erfahren wir noch folgendes:
Um 10 Uhr vormittags hatte der Reichskanzler dir preußischen Minister Severing, Hirtsiefer und Klepper zu sich gebeten, um ihnen die vorbereitete Verordnung und die Enthebung des Ministerpräsidenten Braun und des Innenministers Severing mitzuteilen, sowie gleichzeitig an den früheren Oberbürgermeister von Essen, Dr. Bracht, den Auftrag erteilt zur Uebernahme der Geschäfte des preußi- ' '^* ^-lM^ -AjiUichM, ^ejem ^m ÄW 5^ übergeben, weigerte sich der bisherige Innenminister Severing mit der Begründung, er bezweifle das.verfassungsmäßige Zustandekommen der Verordnung und er werde nur der Gewalt weichen. Der Reichskanzler erwiderte, die Frage der Verfassungsmäßigkeit zwar durch den Staats- gerichtshof zu prüfen, aber die mit den Unterschriften des Reichspräsidenten und Reichskanzlers versehene Verordnung einstweilen rechtskräftig sei. Daraufhin wurde der Aus= nahmezustand über Berlin und Brandenburg verhängt. Inhaber der vollziehenden Gewalt ist der Wehrkreiskommandeur General Rundstädt. Ihm untersteht auch- die Polizei in Berlin und Brandenburg.
Die (Strafen in der neuen Verordnung
In der neuen Verordnung über das Umzugsverbot sind folgende Strafen festgesetzt:
Mit Gefängnis, neben dem auf Geldstrafe erkannt wer- dan kann, wird bestraft:
wer unter Zuwiderhandlung gegen das Verbot eine Versammlung unter freiem Himmel oder einen Aufzug veranstaltet oder leitet oder dabei als Redner auftrifi; wer für eine Versammlung unter freiem Himmel, die verboten ist, den Platz zur Verfügung stellt.
Mit Geldstrafe bis zu einhundertfünfzig Reichsmark wird bestraft, wer an einer Versammlung unter freiem Himmel oder einem Aufzuge, die verboten sind, teilnimmt. teilnimmt.
Giaatsrat mit Uniformverbot
Rückgängigmachung der Urlaubsaufhebung gefordert.
Berlin, 20. Juli.
Der preußische Staatsrat nahm in seiner Sitzung einen Antrag des Zentrums an, der die Wiedereinführung des Uniformverbots und unnachsichtliches Vorgehen gegen ungesetzlichen Waffen- und Sprengstoffbesitz fordert. Dafür stimmten Antragsteller und Sozialdemokra- ten. Die kommunistischen Anträge auf Wiederherstellung der Demonstrationsfreiheit für die Arbeiterschaft und Verbot des Tragens von Uniformen für faschistische Verbände usw. wurden gegen die Antragsteller abgelehnt.
— Nach einer Meldung aus Rio de Janeiro soll die brasilianische Regierung beschlossen haben, eine Offensive mit 40000 Mann Regierungstruppen gegen die Aufständischen des Staates Sao Paulo einzuleiten. Flugzeuge sollen den Flughafen von Sao Paulo mit Bomben belegt haben.
— Der Zollbeamte Stief von der SollsteNe Auwei an der holländischen Grenze, der am Montag tot aufgefunden wurde, ist, wie sich jetzt herausstellt, von dem 60 Jahre alten Berufsschmuggler Franz Koppers, der mit 15 Jahren Zuchthaus vorbestraft ist, erschossen worden. Der Mörder ist flüchtig.
Ireichsmaßnahmen gegen Preußen
Besprechung des Reichskanzlers mit Hirtsiefer und Severing.
Berlin, 20. Juli.
Wie verlautet, hak Reichskanzler von Papen die preußischen Minister Hirtsiefer und Severing für heute zu einer Besprechung zu sich gebeten.
Man verrät bestimmt kein Geheimnis, wenn man diese Unterredung in Verbindung bringt einmal mit dem Briese des preußischen Landtagspräsidenten Kerrl an den Reichskanzler, dann aber auch mit dem Gedanken der Einsetzung eines Reichskommissariats für Preußen. Schon seit Tagen verlautet in politischen Kreisen, daß nach dem Erlaß des Demonstrationsnerbotes durch den Reichsminister des Innern die Reichsregierung politische Maßnahmen gegenüber der preußischen Staatsregierung innerhalb kurzer Frist durch- führen wolle. Die Unterredung wird unter Umständen von schwerwiegender und entscheidender Bedeutung für die weitere Entwicklung der Lage in Preußen — und der übrigen Länder sein.
Einsetzung eines Reichskommissarsr
Berlin, 20. Juli.
In politischen Kreisen sind im Zusammenhang mit der bevorstehenden Aussprache des Reichskanzlers mit den preußischen Staatsministern hirtsiefer und Severing Gerüchte im Umlauf, nach denen die Einsetzung eines Reichskommissars für Preußen bevorsteht. Als Reichskommissar soll entweder der Reichskanzler selbst oder der Essener Oberbürgermeister Dr. Bracht in Frage kommen. Die Richtigkeit dieser Mutmaßung ist zunächst nicht nachzukontrollieren.
von Bapen Reichstommissar.
Berlin, 20. 7. Jm Anschluß an den (Empfang her preußischen Minister hirtsiefer und Severing beim Reichskanzler verlautet, daß Reichskanzler von Papen Reichskommif- M Lr^Ä^Men Dr. SroHr-Esien fein Bevollmächtigter werden wird.
Ueber Deutschlands Kopf hinweg
Herriots Einigung mit England und Amerika.
Genf, 20. Juli.
Amerikanischen Mitteilungen zufolge sollen die Verhandlungen zwischen Herriot und der englischen und der amerikanischen Abordnung jetzt zu einem endgültigen Ergebnis geführt haben.
Es soll in den beiden noch offenen Fragen des Bombenabwurfs und der Beschränkung der Ossensivtruppenbestände eine Formulierung gefunden worden sein, die den französischen Wünschen Rechnung trägt. Danach soll der Bombenabwurf nur aßerhalb der „Schlachtseldzone" verboten werden. Wie die Zone begrenzt werden soll, wird nicht gesagt, so daß das Verbot des Bombenabwurfs völlig illusorisch ist.
Der Hauptausschuß der Konferenz tritt wahrscheinlich heute nachmittag zusammen
Die Abrüstungskonferenz soll nach dem Plan der Sonfe- renzleitung sodann am Sonnabend fristlos vertagt werden, falls die Verkagungsenkschließung von Benesch zustande- kommt. Den deutschen Interessen will man in der Entschließung lediglich dadurch Rechnung tragen, daß den einzelnen Abordnungen auch weiterhin die Einbringung von Anträgen vorbehalten bleibt.
Die Lage hat sich seit dem persönlichen Eingreifen Herriots für die deutsche Abordnung zweifellos außerordentlich verschärft. Die seit fünf Monaten immer wieder hinausgeschobene Entscheidung der deutschen Gleichberechtigungs- frage und die eindeutige Klarstellung, ob das künftige Ab- rüstungsabkommen auch die Höchstgrenze des deutschen Rü- stungsstandes bildet oder ob weiterhin die Versailler Ab- rüstungsbestimmungen allein für Deutschland maßgebend bleiben, darf unter keinen Umständen weiter hinausgezögert werden. Es besteht jedoch nirgend mehr ein Zweifel darüber, daß diese Entscheidung in der gegenwärtigen Tagung der Abrüstungskonferenz nicht mehr erreicht werden wird'.
In leitenden deutschen Kreisen scheint man daher den Plan zu verfolgen, die Gleichberechtigungsfrage in den kommenden Monaten während der Ruhepause der Abrüstungskonferenz auf diplomatischem Wege zwischen den europäischen Großmächten zu klären.
Jedoch scheint diese Hoffnung angesichts der bisherigen Haltung der Großmächte wenig begründet zu fein. Die Zu- sicherungen, die in Privatgesprächen von der Gegenseite in dieser Richtung gemacht worden sind, dürfen keineswegs dazu führen, daß die jetzt unvermeidliche Entscheidung über die Gleichberechtigungsfrage weiter hinausgezögert wird. Eine uferlose Verschleppung dieser Entscheidung würde die heute schon außerordentlich" schwierige und gefährlich« Stellung Deutschlands auf der Abrüstungskonferenz in einer derartigen Weise verschlechtern, daß alle Hoffnungen auf eine Befreiung Deutschlands von den bisherigen Fesseln in Frage gestellt würden.