Die arbeiksdienstliche Gemeinschaft gibt Rechte, insbesondere den Anspruch aus Unterhalt. Sie begründet aber auch Pflichten, insbesondere die der selbstlosen Einordnung. Von jedem Dienstwilligen wird völlige Hingabe an die Idee der freien Gemeinschaft gefordert, in der es feine Knechte und keine Herren gibt. Die Gemeinschaft steht unter dem Gesetz der Ehre.
Es wird keine neue Organisation ins Leben gerufen. Für den Dienst werden die Einrichtungen der Reichsanstalt zur Verfügung gestellt. Damit wird aber der Dienst nicht Bestandteil der Reichsanstalt Daher ist es möglich, nicht nur die Empfänger von Unterstützungen in den Dienst auf« zunehmen. Er steht besonders auch Studenten und Bauernsöhnen offen. Berücksichtigt werden in der Hauptsache die Arbeiterklassen unter 25 Jahre. Für volkswirtschaftlich wertvolle Arbeiten kann die Dauer der Förderung bis zu 40 Wochen verlängert werden. Für volkswirtschaftlich wertvolle Arbeiten können den Arbeitsdienstpflichtigen Gutschriften für Siedlungszwecke erwirkt werden. Reich und Reichsanstalt stellen bis jetzt im ganzen 55 Millionen RM bereit.
Der Minister schloß mit dem Bewußtsein, daß man mil dem Arbeitsdienst allein das deutsche Schicksal nicht meistern könne. Die Führer in der Wirtschaft und im Staate werden auch weiterhin aus Mittel und Wege sinnen, dem wirtschaftlichen Niedergang ein Ende zu machen und den Wiederaufstieg vorzubereiten.
Vettoppelutigsaktion im Gelreideverkaus
Futtergemisch: Inlandsgerste und Auslandsroggen.
Berlin, 18. Juli.
Im Interesse der bäuerlichen Veredelungswirtschaft und gleichzeitig zur Entlastung des Gerstenmarktes in den inländischen Ueberschußgebieten wird nunmehr die bereits angekündigte Verkoppelungsaktion von Inlandsgerste und Auslandsroggen durchgeführt Die Deutsche Getreide-Han- dels-Gesellschaft wird bis auf weiteres Inlandsgerste in Verkoppelung mit den noch vorhandenen Beständen an Auslandsroggen frachtfrei Vollbahnstation oder frei Hafen des Mästers liefern. Der Abgabepreis für eine Tonne Gerste plus eine Tonne Roggen beträgt zusammen 320 RM, wovon auf die Gerste ein Betrag von 170 RM, auf den Roggen von 150 RM entfällt. Der Durchschnittspreis für das Futtergemisch stellt sich also auf 160 RM je Tonne. Damit ist ein Preis erreicht worden, der vom Standpunkt des Verbrauchers aus als günstig bezeichnet werden kann.
Um für die Zeit des ersten Verkaufsdrucks den Absatz des inländischen Futtergetreides nach Möglichkeit zu fördern, wird der Kaufvertrag so gestaltet, daß die Gerste sofort, d. h. Juli August 1932, der Roggen aber erst Dezember 1932/ Januar 1933 geliefert wird.
Vor enischeidenden Kämpfen
Die deutschen Forderungen in Genf.
Genf, 17. Juli.
Die vertraulichen Verhandlungen zwischen den einzelnen Abordnungsführern über die Vertagungsentschließung der Abrüstungskonferenz, die gleichzeitig den Kern des künftigen Abrüstungsabkommens darstellen soll, werden mit Nachdruck und Paul-Boncour treffen am Montag in Genf ein. MacDonald wird Mitte dieser Woche erwartet, um an den entscheidenden Beratungen des Hauptausschusses teilzunehmen.
In Konferenzkreisen verstärkt sich der Eindruck, daß schwere Kämpfe bevorstehen. Die Frage der Gleichberechtigung Deutschlands auf der Abrüstungskonferenz rückt jetzt in den Mittelpunkt der Entscheidungen. Die Mitarbeit Deutschlands an den einzelnen Punkten des künftigen Ab- rüskungsabkommens ist vollständig ausgeschlossen, wenn die Konferenz jetzt nicht eindeutig feststem, daß das Abrüskungs- abkommen in gleicher Weise für sämtliche Konferenzmächte gilt und damit für Deutschland an die Stelle des Teiles V des Versailler Vertrages kntt.
Auf französischer Seite besteht nach übereinstimmender Beurteilung in Genf die Tendenz, erst am Schluß der Konferenz die Gleichberechtigungsfrage in negativem Sinne zu entscheiden, um dann im Falle einer Ablehnung dieses Abkommens durch Deutschland die Verantwortung für den Zu- sammenbruch der Abrüstungskonferenz Deutschland zuzu- schieben und in der öffentlichen Meinung eine Weltkoalition gegen Deutschland zu schaffen.
Dagegen werden auf deutscher Seite folgende Forderungen gestellt werden: Die weitere Mitarbeit Deutschlands an der Abrüstungskonferenz hängt von der Feststellung der deutschen Gleichberechtigung ab. Falls diese in dem gegenwärtigen Abschnitt der Konferenz nicht mehr möglich ist, muß die Abrüstungskonferenz sogleich nach ihrem Wieder- zusammentritk die Gleichberechtigungsfrage vor allen anderen Fragen entscheiden. Eine fristlose Vertagung der Konferenz kann auf deutscher Seite unter keinen Umständen zugelassen werden. Die Abrüstungskonferenz muß noch in diesem Iahre an einem bereits jetzt festzusehenden Zeitpunkt zusammentreten. Aus einer Verweigerung der deutschen Gleichberechtigung kann Deutsck)land nur die unvermeidliche Folgerung eines Bruches der internationalen Verpflichtungen des Völ- kerbundsvertrages und des Versailler Vertrages durch die anderen Mächte und damit einer Befreiung von den ihm angelegten Bindungen ziehen.
Weder Illusionen noch Hoffnungen herriot vor dem franzjösischen Senat.
Paris, 17. Juli.
In einer Nachtsitzung verabschiedete der französische Senat das Finanzprogramm ohne Abänderungen. Im Laufe der Sitzung gab Herriot Erklärungen über die Ereignisse der Lausanner Konferenz ab. Er betonte, daß die beiden Grundsätze, von denen sich die französische Abordnung in Lausanne habe leiten lassen, die Begrenzung des Moratoriums auf die Dauer der Konferenz und eine enge Verbindung der Reparationen mit den interalliierten Schulden gewesen sei.
Er unterstrich mit besonderem Nachdruck die Hartnäckigkeit, mit der man deutscherseits an den politischen Forderungen festgehalten habe und erklärte, daß die französische Abordnung in keinem Augenblick über diesen Punkt auch nur die geringsten Illusionen und die kleinsten Hoffnungen gelassen habe. „Meine Hauptsorge", so hob Herriot hervor, „war die Endsumme. Was mich besonders beschäftigte,
war die Wahrung der absoluten politischen Unabhängigkeit meines Landest"
Das Ergebnis der Lausanner Konferenz setze sich aus drei Hauptpunkten zusammen: Der Grundpfeiler sei die finanzielle Regelung mit Deutschland, der zweite Punkt das Gentleman-Agreement, aus dem eindeutig hervorgehe, daß das Lausanner Abkommen erst endgültig werde, wenn eine befriedigende Lösung mit Amerika erzielt worden sei. Wenn nicht, so trete die Rechtslage ein, die vor dem Hoover-Mo- ratorium bestanden habe. Der dritte Punkt sei schließlich das französisch-englische Abkommen, in dem die Bedeutung festgestellt sei, die in einer engen englisch-französischen Zusammenarbeit liege.
„Wir sind der Auffassung gewesen, daß wir mit einem großen Land wie England die ärgerlichen Zollverhandlungen nicht fortsehen dürften. Um Ordnung in die große europäische Familie zu bringen, mußte eine Einigung zwi- schen den beiden großen Ländern geschaffen werden, die durch so viele geschichtliche Ereignisse und durch ihre Vergangenheit das Recht und die Pflicht der Erstgeburt gegenüber den anderen Ländern haben."
Lord Cecils Kriük
Die Gerechtigkeit der deutschen Forderung.
London, 17. Juli.
In einem Brief an die „Times" fordern Lord Cecil und andere Persönlichkeiten, daß die englische Regierung den Mut aufbringe, die Führung in den Abrüstungsfragen zu übernehmen. Die Regierung stimme grundsätzlich mit dem Hooverplan überein.
Sie habe den Grundsatz der Abschaffung der Angrisfs- wasfen angenommen, und sie erkenne die Gerechtigkeit der deutschen Forderung nach Gleichheit an, aber wenn sie nicht die Zustimmung zur Abschaffung der Unterseeboote erhalten könnte, so würden die Rüstungsausgaben weiterhin dieselben wie bisher bleiben. Noch besiehe die Diskriminierung geg^n Deutschland in Linienschiffen, Unterseebooten, beweglichen Langgeschützen, Tanks und Flugzeugen.
Wie könne die jetzige Politik das Vertrauen wiedererwecken, wie könne sie die Amerikaner davon überzeugen, daß Europa zu arm sei, um Schulden zahlen zu können, und wie könne sie die deutschen Rechtsparteien davon überzeugen, daß sie dem guten Willen früherer Feinde Deutschlands trauen können, wenn England sich nicht zu einer Politik der^ühruno bekenne.
Zaleski und Hernoi
Beitritt der kleineren Mächte zu dem Konsultativpakt?
Paris, 17. Juli.
In der Unterredung zwischen Herriot und dem polnischen Außenminister Zaleski stellte Zaleski die Frage, ob das englisch-französische Abkommen nur auf die fünf hauptsächlichsten europäischen Mächte beschränkt bleiben sollte.
Der französische Ministerpräsident erwiderte, daß er stets mit dem Beitritt der kleineren Mächte zu dem Konsulkativ- pakt gerechnet habe. Pertinax macht darauf aufmerksam, daß sowohl in den Bündnisverträgen als auch in der politischen
Frankreich und den Ländern der Kleinen Entente Klauseln enthalten sind, auf Grund deren die Unterzeichner sich verpflichten, zu einer vorherigen Verständigung zu gelangen, sobald ihre Interessen berührt werden.
Auf der Grundlage dieser Verträge könne Frankreich anscheinend nur dann an dem Konsultativpakt festhalten, wenn sich auch Frankreichs Verbündete und Freunde an ihm beteiligen.
Amerika und die Weltwirischttfiskonfereuz
Die Regierung der Vereinigten Staaten wird wahrscheinlich zur Weltwirtschaftskonferenz zwei Vertreter enl- senden, wenn keine Aussprache über Kriegsschulden, Repara. fronen und Zolltarife stattfindet. In amtlichen Kreisen sieht man einer formellen Einladung entgegen.
Auskunft im Gieusraussichisversahren
Eine Verfügung des Reichsfinanzministeriums.
Berlin, 17. Juli.
Das Reichsfinanzministerium hat eine beachtenswerte Verfügung über die Auskunftsersuchen im Steueraufsichts- verfahren erlassen. In diesem Erlaß heißt es u. a.: Um in weiterem Umfange, als es nach dem früheren Recht möglich war, die steuerliche Wahrheit zu ermitteln, hat das Steuer- recht in den letzten Jahren zwei besondere Maßnahmen ergriffen, nämlich erstens den Erlaß einer weitgehenden Steueramnestie und zweitens die Erweiterung der Befugnisse, die den Finanzämtern im Steueraufsichtsverfahren zu- stehen.
Es bedarf in jedem Falle, in dem eine Auskunft im Steuerermittlungsverfahren oder im Steueraufsichls- verfahren eingeholt werden soll, einer sorgfältigen Abwägung der Gründe, die für und gegen das Auskunfts- ersuch-ev sprechen.
Dies gilt insbesondere in den Fällen, in denen es sich um Auskunftsersuchen an Geldvermittlungsanstalten (Banken usw.) handelt. Die Geldvermittlungsanstalten sind grundsätzlich — wie alle Staatsbürger — verpflichtet, dem Finanzamt durch Erteilung von Auskunft Hilfe bei der Ermittlung der steuerlichen Wahrheit zu leisten. Bei Ausübung der Befugnisse, die sich hieraus für die Finanzämter ergeben, darf jedoch nicht außer Betracht bleiben, daß die Erteilung von Auskünsten an die Finanzämter in das Vertrauensverhältnis eingreift, das zwischen den Geldoermittlungs» anstalten und ihrer Kundschaft besteht.
Dies darf nicht hindern, dort, wo es sachlich geboten ist und sich durch ein dringendes Reichsiv/eresse rechtfertigt, von den gegebenen gesetzlichen Ausklärungsmitkeln Gebrauch zu machen.
Es legt aber sowohl für das Steuerermittlungsverfahren als auch für das Steueraufsichtsverfahren eine Prüfung im Einzelfalle nahe, ob das finanzielle Interesse, das das Reich an der Erteilung der Auskunft hat, zu der Arbeit, den Kosten und der Beeinträchtigung von Wirtschaftsbeziehungen, die der Geldoermittlungsanstalt durch die Auskunftserteilung entstehen könne'., in einem angemessenen Verhältnis steht.
Die Finanzbehörden müssen sich auch vor Augen halten, daß dann, wenn zu viele und zu weitgehende Auskunsks-
ersuchen an Geldvermittlungsanstalten gerichtet werd^ dies zu schweren Nachteilen allgemein wirtschaftlicher
(zum Beispiel zu Abziehungen von Spareinlagen) führt kann. Eine ausreichende Gewähr dafür, daß bei der wägung der beiderseitigen Interessen mit Sorgfalt und wl, schafllichem Verständnis verfahren wird, ist darin zu, blicken, daß die Entschließung über Auskunftsersuchen grün) sätzlich dem Vorsteher des Finanzamtes Vorbehalten ist ut nur ausnah üLE^ auch anderen Beamten der Flnanzäim ju» _____
Frankreichs Finanzprogramm
Ausgabe von Schatzanweisungen in Höhe von 2 Milliarde Franken.
Paris, 18. Juli
Die französische Kammer begann die zweite Lesung d> Finanzprogramms der Regierung. Vor Beginn der Sitzm hatte der Finanzausschuß eine Reihe von Gesetzesvorschlägt angenommen, die einmal die Eröffnung eines Kredits « 750 000 Franken für die Hinterbliebenen der Opfer des K sunkenen U-Boots „Promsthöe" vorsehen, ferner die Eros nung eines Kredits in Höhe von 3,3 Milliarden Franken st öffentliche Arbeiten im nordafrikanischen Mandatsgebs Algerien, und schließlich die Regierung ermächtigen, Schaf anweisungen in Höhe von 2 Milliarden Franken auszvK ben, um den Fehlbetrag im Staatshaushalt zu decken.
Das „Journal Officiel" veröffentlicht den Wortlaut st Finanzprogramms, so wie es nunmehr auch vom Sm verabschiedet worden ist. Dieses Programm sieht wesentlich Erhöhungen der Einkommensteuer und der Telephontari! vor Im Vergleich zu 1914 erhöht sich der Koeffizient für T lephongespräche auf 10 bis 16, die Einkommensteuer bei jenigen, die bis zu 30 000 Franken im Jahre (5000 Mach verdienen, erhöht sich um 27,5 v. H., während diese Erhöhm nur 16 v. H. für diejenigen beträgt, deren Einkommen st auf 100 000 Franken (16 000 Mark) belauft.
Die Regierung trägt sich mit der Absicht, Ende Sepien der ober Anfang Oktober die Kammer zu einer außerorden lichen Sitzung einzuberufen, um ihr einen Gesetzesvorschst zu unterbreiten, der eine weitgehende
Konvertierung der Renken
oorsieht. Bei der gleichen Gelegenheit soll die Kammer b Regierung ermächtigen, noch einmal für 3 Milliarden Fra: fen Schatzanweisungen auszugeben, um dadurch die Rente: konvertierung zu erleichtern.
Die Kammer verabschiedete mit 381 gegen 30 Stimm den Gesetzesvorschlag, wonach die Regierung ermächtigt mit Schatzanweisungen in Höhe von 2 Milliarden Franken au zugeben. Da der Senat ebenfalls keine Schwierigkeiten i retten wird, scheint die endgültige Verabschiedung des S setzesvorschlages schon jetzt festzustehen.
Letzte Meldungen
Prinz Psenburg aus der Haft entlassen.
Berlin, 16. Juli. Der vor einigen Tagen wegen b Verdachts, sichten die
zu haben, verhaftete Prinz Victor Salvator von Psenbu wurde gegen Kautionshinterlegung in Höhe von 10 0M R auf freien Fuß gesetzt. Der Haftbefehl gegen Prinz Psenbr wurde zunächst aufrechterhalten, der Prinz lediglich von ! weiteren Untersuchungshaft gegen Kautionshinterlegung v schont. Der in die Sache mit verwickelte frühere Rechtsc walt Dr. Kienitz befindet sich nach wie vor in Uns suchungshaft.
Das Organ des Reichsbanners verboten.
Magdeburg, 18. Juli. Der Oberpräsident der Prov Sachsen, Falk, hat auf Grund der Notverordnung vom I> 1932 die in Magdeburg erscheinende Wochenzeitschrift „2 Reichsbanner" auf zwei Wochen verboten. Das Verbot erfolgt, weil durch eine Zeichnung mit Beischriften ! Reichspräsident angegriffen bezw. beschimpft wird.
112 Todesopfer der Cholera in Amoy.
Tokio, 18. Juli. Nach Meldungen aus der südchii fischen Hafenstadt Amoy hat sich dort trotz aller behördlick Maßnahmen die Choleraepidemie weiter ausgedehnt. Amoy sind der Krankheit bisher 112 Menschen zum Op gefallen.
Neuer Militärausstand in der Mandschurei.
Lharbin, 18. Juli. Nach Meldungen aus Kirin I ben zwei mandschurische Regimenter gegen die mai schurische Regierung gemeutert. Der Aufstand droht sich a auf die anderen Provinzen auszudehnen. In Kirin wu: der Ausnahmezustand verhängt. Auf Veranlassung des panischen Oberkommandos wurden zwei Bombengeschwal nach Kirin abgesandt.
Blitz schlagi in ein Wohnhaus
Drei Todesopfer.
Sattowih, 18. Juli
Während eines Gewitters im Kreise Bielih sch! der Blitz in ein Wohnhaus in Lhocznia bei Waldowitz t tötete den Dorflehrer und seine 14jährige Tochter. Die Fi des Lehrers erlitt vor Schreck einen Herzschlag und versi nach wenigen Minuten. Der Lehrer hatte mit seinem Kb in der Nähe des Funkgeräts gesessen, das nicht geerdet m Wahrscheinlich ist aus diese Weise oas Unglück hervorgeru worden. Durch den Blitzschlag war auch das Wohnh« vollkommen niedergebrannk.
Unwetter in Nlederösterreich.
Im niederösterreichischen Wald-Viertel hat ein stund langer Hagelschlag eine Ueberschwemmung verursacht Sä liche Bäche der ganzen Gegend traten über ihre Ufer i überschwemmten vierzehn Dörfer. In Oberösterreich wu durch einen Blitzschlag die Leitung der elektrischen Ba strecke Bad Ischl—Hallstatt zerstört, so daß der Eisenba verkehr eine längere Unterbrechung erlitt.
Wieder Felsbewegungen an der Mosel.
Die Felsbewegungen auf der rechten Moselseite Eröv, die bereits vor einigen Monaten kleinere Abstü brachten, sind erneut aufgetreten. Ein mächtiger Felsb! von etwa 1000 Kubikmetern Umfang stürzte in die Ä! Die Unfallstelle wird dauernd bewacht, doch können die $ der Moseltalbahn noch planmäßig, wenn auch nur 1 . größter Vorsicht an der Felsabsturzstelle vorbeifahren.