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j Nr. 74 (1. Blatt) Dienstag, den 21. Juni 1932 84. Iahrg.

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; Amtliche Bekanntmachungen.

° i LandratsaMt.

j! ! p ol ize i ve ror d n u n g,

h I betreffend die gewerbsmäßige Ausübung der Heilkunde n durch nicht im Deutschen Reiche staatlich approbierte per- ! sonen.

? Auf Grund der §§ 14, 26 und 33 des Polizeiverwal- e j tungsgesetzes vom 1. Juni 1931 (®S. S. 77) wird mit , Zustimmung des Bezirksausschusses für den Regietungs» " ! bezirk Kassel folgende Polizeiverordnung erlassen:

§ 1.

Personen, welche die Heilkunde gewerbsmäßig ausüben | wollen, ohne hierzu staatlich approbiert zu sein, haben sich | vor Beginn des Gewerbebetriebes bei dem für ihren Wohn- i ' sitz zuständigen Kreisärzte persönlich oder schriftlich zu mel- ' ! deg ucnd ihm folgende Angaben zu machen:

i 1. vor- und Zuname, 2. Wohnort, 3. Tag, Jahr und > i ®rt der Geburt, 4. Stand, früherer Beruf, 5. Art der Aus»

| bildung, 6. Heilmethode, 7. Bisheriger Wohnort.

§ 2.

Zeder Wechsel des Wohnortes ist von den im § 1 be­zeichneten Personen innerhalb 8 Tagen nach dessen Ein- tritt dem zuständigen Kreisärzte zu melden. Das Gleiche i gilt von der Aufgabe der Ausübung der Heilkunde und s dem Wegzug aus dem Regierungsbezirk Kassel.

Gesfentliche Anzeigen dem nicht approbierten Personen, welche die Heilkunde gewerbsmäßig ausüben, sind ver­boten, sofern sie über Vorbildung, Befähigung oder Erfolge i dieser Personen zu täuschen geeignet sind oder prahlerische Versprechungen enthalten .

8 4.

Die öffentliche Ankündigung von Gegenständen, Vorrich- . tungen, Methoden oder Mitteln, welche zur Verhütung, Lin- tmuniuiibzr Heiln na »iwffi-rnj'^n ^»d«- ->^i !>Wd««dh»ieen. bestimmt s ind, ist verboten, wenn

1. den Gegenständen, Vorrichtungen, Methoden oder Mit­teln besondere über ihren wahren Wert hinaus­gehende Wirkungen beigelegt werden oder das Publi- küm durch die Art ihrer Anpreisung irregeführt wird, oder wenn

2. die Gegenstände, Vorrichtungen, Methoden oder Mit­tel ihrer Beschaffenheit nach geeignet sind, Gesund- Heitsbeschädigungen hervorzurufen.

§ 5. . . .

$ür jeden Fall der Nichtbefolgung dieser Polizewerord- nung wird hiermit die Festsetzung eines Zwangsgeldes in Höhe bis zu 150 RM., im Nichtbeitreibungsfalle die Fest­setzung einer Zwangshaft bis zu 2 Wochen angedroht.

Diese Polizeiverordnung tritt mit dem Tage ihrer Ver­wundung im Reg.«Amtsblatt mit einer Geltungsdauer von $0 Jahren in Kraft.

Gleichzeitig tritt die Polizeiverordnung vom 2. Oktober 1902 flieg. Amtsblatt S. 345), ergänzt durch Postzeiver- ordnung vom 16. Juni 1903 (Reg. Amtsblatt S. 247) und vom 3. September 1930 (Reg. Amtsblatt Nr. 37) außer Kraft. (A. II. M. 174a).

Kassel am 6. 6. 1932. Der Reg.-Präsident.

®itb veröffentlicht!

Schlüchtern, den 14. Juni 1932.

Der Landrat: Dr. Müller.

Nr. 2603. Für das laufende Rechnungsjahr stehen wie- I der Mittel zur Förderung der Bekämpfung des Schwarz­wildes zur Verfügung.

Die bisher gewährte Abschußprämie von 0,20 RM. für das Kg. des erlegten Schwarzwildes im aufgebrochenen Zustand kann bei der Verknappung der Mittel nicht mehr I aufrecht erhalten werden. Die Prämie ist auf 0,15 RM. für Oas Kg. festgesetzt worden.

Schlüchtern, den 18. Juni 1932.

Der Land rat. J. V.: Duwe.

Kuf Grund der 88, 3, 4 und 7 der Verordnung über die Befugnisse des Reichskommissars für preisÄerwachMg vom K Dezember 1931 (R. G. Ll. I S. 747) treffe ich folgende Snoidnung:

In Gaststätten ist der Ausschankpreis von Spiritussen un- Angabe der Gemäßgrößen durch besonderen Anschlag oder auf der Speisekarte oder auf der Getränkekarte <iut- M kenntlich zu machen .AIs Gemäßgröße ist die aus ei- ,vom Liter ausgeschenkte Gläs^rzahl anzugeben. ltelden beispielsweise aus einem Liter 40 Gläser ausgesä'enut, ]o m öie Gesamtgröße alsA» Z" bezeichnen. Bis Zum . ^lKober ist neben den jetzigen Ausschankpreisen der am - «Pril 1932 geforderte Ausschankpreis auf dem Preisver­zeichnis anzugeben.

Vom 1. April 1934 ab sollen beim Ausschank von Spiri- Huosen in Gaststätten möglichst nur Gläser verwendet wer­den, deren Inhalt 710,Ao, "As,Ao, 7m, "Ao, Liter ent­spricht.

Berlin, den 26. Mai 1932.

Der Reichskommissar für Preisüberwachung.

*

Nr. 2588. Wird veröffentlicht! Die Grtspolizeibehörden und die Herren Landjägereibeamten ersuche ich, die Durch­führung dieser Anordnung zu überwachen.

Schlüchtern, den 16. Juni 1932.

Der Landrat. Dr. Müller.

Stadt Schlüchterm

Oeffentliche Mahnung.

An alle Zahlungspflichtigen, die ihre im Monat Juni 1932 bezw. für Vormonate zu entrichtenden Staatssteuern (Grundvermögens- und Hauszinssteuern), städ­tische Steuern und sonstigen Abgaben an die Stadtkasse nicht bezahlt haben, ergeht hierdurch öffentliche Mahnung.

Bei Meldung kostenpflichtiger Einziehung sind sofort zu zahlen:

Staatliche Grundvermögenssteuer mit Zuschlag,

Staatliche Hguszinssteuer,

Städtische Grundvermögenssteuer-Zuschläge,

Gewerbeertragsteuer u. Gewerbekapitalsteuer für 1931, Gewerbeertragsteuer-Vorauszahlungen für 1. Vierteljahr 1932, Gewerbekapitalsteuer-Vorauszahlungen für 1. Vierteljahr 1932, Bürgersteuer, Holzgelder, Schulgelder für Lateinschule, Schulgelder für Staatliche Aufbauschule, Was­sergelder, Mieten, Polizeistrafen, Hundesteuer, Pachtgelder, Kanal- und Anerkennungsgebühren sowie alle anderen am geforderten Abgaben.

Bei nicht rechtzeitiger Zahlung werden die gesetzlichen Verzugszinsen bezw. Verzugszuschläge erhoben.

Jn letzter Zeit mehren sich die Fälle, in denen Aufstel- «lMWilEer trie ;jM«4.ujto*^-Pa^ «esi®«».

Ts wird daher wiederholt darauf hingewiesen, daß die Steuer- und Abgabenzettel zur Vermeidung einer zeitrau­benden Abfertigung unbedingt bei der Zahlung vorzule- gen sind. Bis zur Zustellung der neuen Gewerbesteuerzettel für das Rechnungsjahr 1932 sind Zahlungen, unbeschadet einer anderweiten Festsetzung derselben, nach den Steuer­zetteln für 1931 3U leisten.

Mahnungen erfolgen nur öffentlich, nicht durch Behändi- gung von Mahnzetteln.

Schlüchtern, den 18. Juni 1932.

Der Magistrat: Fenner.

Bekanntmachung.

Am Dienstag, den 21. d. Mts., vormittags 8.30 Uhr, wird auf dem Rathaus Kanzlei der Schafpferch öffentlich meistbietend verpachtet.

Schlüchtern, den 18. Juni 1932.

Der Magistrat. Fenner.

Stadt Steinau.

Verkauf.

Die Stadt Steinau verkauft die vor dem Brauhaus im Vichhof liegenden 2 Quadersteine und das am Viehhof stehen­de Brauhaus selbst zum Abreißen gegen bar.

Angebote wollen bis spätestens am Dienstag, den 21. ds. Mts. vormittags 11 Uhr abgegeben werden, woselbst über den Zuschlag verhandelt werden wird.

Steinau, den 18. Juni ^932.

Der Magistrat: Dr. Kraft.

jn Wuppertal-Barmen und Tiberfeld kam es Sams­tag zwischen Kommunisten und SA-Leuten zu schweren 3m sammenstößen, bei denen auch Schüsse gewechselt wurden. Etwa 14 Personen erlitten Verletzungen; gleichfalls wurden zwei Polizeibeamte verletzt. Auch in Hagen gab es bei ähn­lichen Zusammenstößen insgesamt 30 bis 40 L erletzte.

Uniformierte SA-teute und Stahlhelmen versuchten am Sonntag in Köln Umzüge zu verunstalten. Als die Po­lizei die Gruppen auflösen wollte, kam es zu Zusammen­stößen wobei die Beamten auch von der Schußwaffe ui- brau* machen mußten. Mehrere Personen wurden verletzt. Die Polizei besetzte vorübergehend dasBraune Haus .

Die Lundesleitung des Reichsbanners hat infolge der Aufhebung des SA-Verbotes die Reuaufftellung der Schutz- formationen angeordnel. . ,

- Das Luftschiff Graf Zeppelin i|t nach seiner Rucwehl von Hailand Sonntag nacht um 2,17 Uhr m Friedrichs- Hafen wieder gelandet. . . . ,

Aus der Strecke Husum-Rendsburg stieß ein Trieb­wagenzug an einem nicht bewachten Bahnübergang mit einem stark besetzten Postauto zusammen. 2l Fahrgaste des Postautos wurden verletzt, davon vier erheblich.

Kanzlerappell an die Heimat

Rundfunkrede Papens aus Lausanne.

Lausanne, 20. Juni.

Reichskanzler von Papen hielt von Lausanne aus eine Rundfunkrede, die über alle deutschen Tender verbreitet wurde. Der Kanzler führte aus, man werde es verstehen, daß er auf dieser Konferenz, deren Ergebnis ein Stück deut- schen Schicksals einschließen werde, im jetzigen ersten Stadium der Verhandlungen nicht besondere Einzelheiten mitteilen möchte.Ich habe es hier für meine Pflicht gehalten", so sagt« der Kanzler u. a.,in persönlichen Besprechungen mit den Ministerpräsidenten Frankreichs und Englands, mit dem italienischen Außenminister, sowie in meiner Rede vor der Vollsitzung der Lausanner Konferenz nicht nur ein ganz kla­res und plastisches Bild der Lage Deutschlands zu zeichnen, sondern auch die Entstehung des neuen Reichskabinetts zu er­klären und die Grundgedanken verständlich zu machen, die mich zur Uebernahme meines schwierigen Amtes bewogen haben. Gemäß seiner Programmerklärung will das neue Reichskabinett alle aufbauwilligen Kräfte unseres Volkes sammeln." Die heutige Not Deutschlands fordere geradezu die­sen letzten Einsatz der gesammelten nationalen Kräfte. Un­möglich werde es in dieser Zeit, Deutschland zu führen und dabei Bewegungen gegenüber fremd zu bleiben, die instinkt- mäßig und willensmäßig den Lebenswillen Deutschlands ver­körpern.

Wir haben es daheim und hier in Lausanne deutlich ge­sagt, daß die deutsche Rot zwar nur ein Teilproblem, aber doch auch das Zentralproblem der Weltkrise ist, und wir wissen, daß die Welt um so eher bereit sein wird, Deutschlands Rot zu verstehen, als sie selbst er­kennt, wie sehr die deutsche Rot die brennendste Wunde im gesamten Weltkörper ist.

Bärgst haben hervorragende Sachverständige des Auslandes festgestellt, daß die Gläubigerländer unter der jetzigen Ver­trauenskrise und allgemeinen Unsicherheit ebenso leiden wie die Schuldnerländer. Der englische Ministerpräsident Mac- Donald hat in seiner Konferenzeröffnungsrede klar gesagt, daß diese Zusammenkunft sich nicht etwa mit der Repara- mssrage allein zu befassen habe, sondern mit der Weltkrise daß die Völker nicht enttäuscht werden dürften durch neue Vertagungen. Mir erschien es deshalb als meine vornehmste Aufgabe, in den ersten Konferenztagen das Verständnis für die wirkliche Lage unseres Volkes zu fordern.

Soll die notwendige Einsicht in die Lage unseres Volkes sich durchsetzen, dann muß der Vertreter Deutschlands in Lausanne den geschlossenen Willen der Heimat hinter sich fühlen, muß das Ausland erkennen, daß die jetzige Regierung mit Fug und Recht die Vertretung dieses ge­schlossenen deutschen Willens für sich in Anspruch nimmt. Die Heimat aber muß zu der Reichsregierung das feste Vertrauen haben, daß sie nicht nur nichts preisgeben wird, was den nat'-"ialen Rotwendigkeiten entspricht, sondern daß sie darüber hinaus für eine positive Lö­sung des europäischen Problems alle ihre Kräfte ein- sehen wird.

Der innerpolitische Meinungskampf ist gewiß berechtigt, be­sonders dann, wenn Neuwahlen vor der Türe stehen. Die­ser politische Kamps hat Grenzen, jenseits welcher er auf- hört Kampf zu sein und anfängt, politische Blindheit zu wer­den. Glauben Die mir, alle meine deutschen Landsleute, daß die neue Reichsregierung es verstehen und zu würdigen wissen wird, wenn diese Grenzen des politischen Kampfes gerade von denen geachtet werden, die sich sonst zum Kampf gegen diese Regierung veranlaßt fühlen.

Wir sind hier, um der Heimat nach unserem besten Wis­sen und willen zu dienen. Die Heimat muh uns helfen. Wir rufen der Heimat zu, daß nur der geschlossene, be­gonnene und einheitliche nationale Wille uns helfen kann."

Di« von mir geleitete Reichsregierung wird immer nur das deutsche Volk sehen, nicht aber Parteien oder Klassen. Weiß sie doch, daß es hier und heute um Entscheidungen geht, die nichts Geringeres bedeuten als die Zukunft unserer Kultur. Rasse und Nation, als die Zukunft der abendländischen Welt.

Aussprache der Innenminister in Berlin.

Der Reichsminister des Innern, Freiherr von Sagt, hat di« Innenminister der Länder zu einer Besprechung über die innen­politische Lage und die Handhabung der Verordnung gegen poli- tische Ausschreitungen vom 14. Juni 1932 aus Mittwoch, den 22. Juni 1932, nach Berlin eingeladen.

Angehörige der SA. und SS. aus München und Um­gebung versuchten Sonntag früh einen konzentrischen Marsch hoch der Wohnung des bayrischen Ministerpräsidenten, um dort zu demonstrieren. Der Polizei gelang es, die Demon- stration im Keime zu ersticken und 470 Demonstranten fest­zunehmen.

Jn Berlin-Treptow feuerte ein kommunistischer Stoß­trupp in ein nationalsozialistisches Lokal, wodurch vier Nationalsozialisten verletzt wurden. Die Polizei nahm zehn Verhaftungen vor.

Jn Mainz kam es in der Nacht jum Sonntag zu einer regelrechten Stvaßenschlacht, wobei 50 bis 40 Nationalso­zialisten von über hundert Kommunisten Überfällen und eine Anzahl durch Revolverschüsse und Messerstiche verletzt wurde.