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Schluchtemer Leitung

Arels-Kmtsblatt * Ullyememer amtlich erKazeMV für ßm Kreis Schlüchtero

Nr. 68

(1. Blatt)

Dienstag, den 7. Juni 1932

84. Jahrs.

Amtliche Bekanntmachungen.

Landratsamk.

3m Monat Mai sind folgenden Personen Jahresjagd- scheine ausgestellt worden:

Harbers, Karl, Kaufmann, Frankfurt a. M.

Müller, Nndreas, Landwirtschaftsrat, Schlächtern

Schmidt, Franz, Hamburg

Merkl, Dskar, Frankfurt

Pook, Ernst, Frankfurt

Dr. pook, Fritz, Frankfurt

Vogt, Dberpostmeister, Schlächtern

Schmidt, 5ldam, Seidenroth

Rösenberger, Johs., Landwirt, Hohenzell

Rasch, Heinrich 3., Förster i. R., Freiensteinau

Rasch, Heinrich 4-, Förster, Freiensteinau

Leasing, Georg, Landwirt, Breitenbad)

Schulzki, Kurt, Obersteuersekretär, Schlächtern 3oft, Konrab, Zimmermann, Dberkalbach

Momsen, Otto, Ratasterdirektor, Schlächtern

Henning, Heinrich, Reisender, hohenzell

Zoll, Martin, Frankfurt a. M."

Gtt, Fritz, Bad Brückenau

Sauer, Friedrich, Schreiner, Uttrichshausen

Roth, Herbert Otto, klhlersbach

Dr. Roch, Karl, Rechtsanwalt, Gemänden

Lins, Heinrich, Vorarbeiter, Oberzell

Lins, Johannes, Oberzell

Rudzok, Karl, Schlächtern

Bepertein, Bapreuth

Freund, Rbam, Kaufmann, Schlächtern

Schlächtern, den 1. Juni 1932.

Der Landrat. 3. D.: Duwe.

I tz r'd rr r ' '

l J.-Nr. 2411. Durch die Bestimmung in § 78 des am 1.

I ^Stoö« o. 3s. in Kraft getretenen' paiizewerwaM.^

I gesehes vom 1. Juni 1931 G. S. von 1931 Seite 77 | ist die Zuständigkeit der Behörden, die das Ersatzgeld nach I Maßgabe des Feld- und Forstpolizeigesetze- festzusetzen ha- I ben, geändert worden. Danach ist nicht mehr die Grtspoli- I Zeibehörde, sondern der G e m e i n d e v o r st a n d für die I Durchführung dieses Verfahrens zuständig. Zur besseren I Unterrichtung der Gemeindevorstände über ihre neuen Ruf« | gäben hat der Landgemeindeverlag GmbH, in Berlin ID 9, I Potsdamer Straße 22, einMerkblatt über (Er« ! sotzgeld und Pfändung bei Weidefrevel und beim Llebertritt von Tieren" herausgegeben. Mit Hilfe dieses Merkblattes wird sich jeder Bürgermeister schnell über sein neues Aufgabengebiet unterrichten Können. Den Herren Bürgermeistern der Landgemeinden des Krei« [es kann ich die Anschaffung des Merkblattes, befen Be« jugspreis 30 Pfg. beträgt, sehr empfehlen. 3 m Landge­meinde Verlag sind außer dem Merkblatt die für die Bear« ? beitung der Ersatzgeldstreitsachen erforderlichen Formulare erhältlich.

Schlüchtern, den 3. Juni 1932.

Der Landrat' Dr. Müller.

Kreisausschutz.

Abtzütnng des Grases in den Graden und auf den Böschungen der Kandmege des Kreises

Schluchtrru.

^.-Nu 2308 K. R.

Nach § 6 der allgemeinen Bedingungen über die Der« Pachtung der Grasnutzungen in den Gräben und auf den Löschungen der Landwege des Kreises Schlüchtern darf die Gewinnung des Grases nur durch Mähen oder Rbfdpieiben mit der Sense oder Sichel erfolgen. Die Rbtjütung des Gra­ses ist ausdrücklich verboten. Trotz dieses Verbote- wird immer wieder beobachtet, daß in den Gräben und auf den Löschungen der Landwege (Rreisstraßen) geweidet wird, ^ch nehme daher Veranlassung, darauf hinzuweisen, daß Personen, welche künftig beim Weiden mit Rindern, Sie« 9en, Schafen usw. in den Straßengräben und -Böschungen betroffen werden, auf Grund des § 12 und 13 des Feld- und Forstpolizeigesetzes in der Fassung vom 21. Januar 1926 bestraft werden.

Die Ortspolizeibehörden des Rreise- ersuche ich, auf die vorstehende Bekanntmachung wiederholt in ortsüblicher Weise hinzuweisen und Personen, die wegen Weidens in den Gräben und auf den Böschungen der Landwege bcs Kreises zur Anzeige gebracht werden, unnachsichtig zu be« strafen.'

Des weiteren seasuche ich die Herren Landjägereibeam- ku, ihr Augenmerk auf die vorstehende Angelegenheit zu lenken und etwaige Uebertretungssälle zur Anzeige zu bringen.

schlüchtern, den 3. Juni 1932.

Der Landrat: Dr. Müller.

Delr. Ergebnis der Eberkörung am 6. u. 7. Mal 1932.

J.-Nr. 2270 K.-A. Bei der am 6. und 7. Mai d. Js. vorgenommenen Eberkörung sind folgende Tiere der nach­genannten Besitzer angekört worden:

£

Er

Name des Besitzers

Wohnort

©

Bemerkungen

I

Stadt Schlüchtern

1613

2

Harnischfeger, Jos.

Salmünster

201

3

Roth, A., Maj. a.D.

Ahlcrsbach

1662

m. Vorb. angek.

4

Fuß

Altengronau

130

5

Gem. Bellingö

85"

gck. b. 1. 7. 32

6

Gem. Breitenbach

168

7

Röder

Breunings

150"

gck. b. i. 8. 32

8

Gemeinde Elm

196

gek. b. 1. 7. 32

9

Gem. Gundhelm

206

10

Gemeinde Herolz

191

gek. b. 1. 7. 32

11

Vögler, N.

Heubach

206

12

Gem.Hintersteinau

261

13

dieselbe

191

gck. b. 15. 7. 32

14

Schreiber, Adam

Hohenzell

156®

15

Dorn, Georg

Hütten

1565

16

Gemeinde Jossa

1641

17

Gem. Kressenbach

15012

gek. b. i. 8. 32

18

Gem. Marborn

15010

19

Schreiber

Marjoß

1606

gek. b. 15. 8. 32

20

Gem. Mottgers

1612

21

Jäger

Neuengronau

1564

gek. b. 1. 9. 32

22

Gem. Niederzell

190

gck. b. 1. 7. 32

23

Müller

Oberkalbach

1712

m. Vorb. angek.

24

Gem. Oberzell

1611

25

Gem. Reinhards

i3712

gek. b. 15. 8. 32

26

Bischöfl. Erzieh.-A.

Sannerz

164-

27

Ruppel

Sarrod

802

gek. b. 15. 8. 32

28

Gem. Schwarzenf.

113-

gck. b. 15. 6. 32

29

Gem. Sterbfritz

1 jo5

3°

Heid

Ulmbach

208

gek. b. 1. 7. 32

31

Hau

208

gck. b. 15.7. 32

32

Möller, Georg

Uerzell

1351

33

Gem. Vollmerz

1621

34

Gem. Wallroth

197

35

Gem. Weichersbach

1484

36

Gem. Weiperz

n64

37

Gem. Züntersbach

1593

Abgekört wurden die vorjährigen Eber der Gemeinden Steinau und RomSthal.

Schlüchtern, den 31. Mai 1932.

Der Landrat. Dr. Müller.

J.-Rr. 2309 K. A. Nach § 48 des Reichsgesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit vom 17. Mai 1898 R. G. BI. Seite 189 und nach dem Erlaß der Herren Minister des Innern und der Justiz vom 27. Januar 1904 I A 2383 Just. Min. I 269 A (mitgeteilt durch meine Verfügung vom 4. Juni 1904 J.-Rr. 2133 K. A.) haben die Standesbeamten dem Vormundschaftsgericht Anzeige zu erstatten:

1. wenn bei ihnen der Tod einer Person Vater ober Mutter angezeigt wird, die ein minderjähriges Rind hin­terlassen hat,

2. wenn bei ihnen

a) die Geburt eines ehelichen Rindes nach dem Tode des Vaters oder

b) die Geburt eines unehelichen Rindes angezeigt wird,

3. wenn vor ihnen von einer Frau, die ein minderjähri­ges eheliches Rind hat, eine neue Ehe geschlossen wird,

4. wenn bei ihnen die Auffindung eines minderjährigen Rindes, dessen Familienstand nicht zu ermitteln ist, ge« meldet ober

5. wenn ihnen der Tod eines unehelichen minderjähri­gen Rindes angezeigt wird,

6. wenn ein minderjähriges uneheliches Rind durch nach­folgende Ehe legitimiert wird

vergl. auch Ziffer 237 und 238 des amtl. Handbuches. Da diese Bestimmungen in letzter Seit vielfach nicht beach­tet worden sind, nehme ich erneut Veranlassung, die Herren Standesbeamten der Landgemeinden auf die ihnen oblic« gende Rnzeigepfiicht wiederholt hinzuweisen. Für das gei« füge und leibliche Wohl der minderjährigen Rinder ist es von großer Bedeutung, daß alle diese Angeigen unverzüg­lich erstattet werden. Nur dann ist das Vormundschaftsge- richt in der Lage, die im Interesse der Minderjährigen notwendigen Maßnahmen sofort zu treffen.

Schlüchtern, den 3. Juni 1932.

Der Vorsitzende des Rreisausschusses: Dr. Müller.

Die Regierungserklärung

Für die Wiedergeburt des neuen Deutschlands.-

Berlin, 5. Juni.

Die in der heutigen Vormittagssitzung des Reichskabi­netts beschlossene Regierungserklärung hat folgenden Wort­laut:

In einer der schwersten Stunden der vaterländischen Geschichte übernimmt die neue Regierung ihr Amt.

Das deutsche Volk steht in einer seelischen und materiellen Krise ohne Vorgang. Die Opfer, die von ihm verlangt werden, wenn der dornige Weg zur inneren und äußeren Freiheit mit Aussicht aus Erfolg gegangen werden soll, sind ungeheuer. Sie können nur ertragen werden, wenn es gelingt, die seelischen Vor­aussetzungen durch eine Zusammenfassung aller ausbau- willigen und staatserhaltenden, kurzum aller nationalen Kräfte zu finden.

Reichskanzler Dr. Brüning hat als erster den Mut ge­habt, eine klare Bilanz der Lage zu fordern, in die uns in erster Linie der Versailler Vertrag und die Auswirkungen der Weltwirtschaftskrise wie auch die Mißwirtschaft der Par­lamentsdemokratie gebracht haben. Diese Bilanz, die die heutige Regierung vorfindet, soll das deutsche Volk kennen:

Die finanziellen Grundlagen des Reiches, Preußens und der Mehrzahl aller anderen Länder und Gemeinden sind erschüttert. Keine der notwendigen grundlegenden Reformen, die Voraussetzung jeder Gesundung Ver- waltungsreform, Finanzreform, Anpassung unseres staatlichen Lebens an die Armut der Ration ist über schwache Ansätze hinausgekommen. Die Sozialversiche­rungen stehen vor dem Bankrott. Die ständig gewachsene Arbeitslosigkeit zehrt trotz allen Arbeitswillens der besten Kräfte am Mark des deutschen Volkes.

Die Rachkriegsregierungen haben geglaubt, durch einen sich ständig steigernden Staatssozialismus die materiellen Sorgen dem Arbeitnehmer wie dem Arbeit­geber in weitem Maße abnehmen zu können. Sie haben den Staat zu einer Art Wohlfahrtsanstalt zu machen versucht und damit die moralischen Kräfte der Ration geschwächt. Sie haben ihm Aufgaben zuerteilt, die er seinem Wesen nach niemals erfüllen kann. Gerade hier­durch ist die Arbeitslosigkeit noch gesteigert worden.

Der hieraus zwangsläufig folgenden moralischen Zer- mürbung des deutschen Volkes, verschärft durch den unseligen gemeinschaftsfeindlichen Klassenkampf und vergrößert durch den Kulturbolschewismus, der wie ein fressendes Gift die besten sittlichen Grundlagen der Nation zu vernichten droht, muß in letzter Stunde Einhalt geboten werden.

Zu lief ist schon in alle kulturelle Gebiete des öffent­lichen Lebens die Zersetzung atheistisch-marxistischen Denken» eingedrungen, weil die christlichen Kräfte des Staates zu leicht zu Kompromissen bereit waren: Die Reinheit des öf­fentlichen Lebens kann nicht auf dem weg der Kompromisse um der Parität willen bewahrt oder wiederhergestellt wer­den. Es muß eine klare Entscheidung darüber fallen, welche Kräfte gewillt sind, das neue Deutschland auf der Grund­lage der unveränderlichen Grundsätze der christlichen Welt­anschauung aufbauen zu helfen.

Die Regierung, die in dieser Stunde, erfüllt von ihrer schweren Verantwortung vor Gott und 6er Nation, die Ge­schicke des Landes übernimmt, ist tief durchdrungen von dem Bewußtsein der Pflichten, die auf ihr liegen. Sie wird nicht zögern, den Kampf um die Erhaltung der Lebensgrundla­gen des Volkes, insbesondere auch der werktätigen Bevöl­kerung in Stadt und Land, unverzüglich aufzunehmen.

Damit die Zahlungen der nächsten Tage und Wochen zur Aufrechterhaltung des staatlichen Apparates geleistet werden können, ist die Regierung gezwungen, einen Teil der von der alten Regierung geplanten Rotmaßnahmen zu er­lassen. 3m übrigen macht die Regierung in dieser Stunde keine Versprechungen. Sie wird handeln, und man soll sie nach ihren Taten beurteilen.

Auf außenpolitischem Gebiete

ergeben sich die nächsten und wichtigsten Aufgaben der Reichsregierung aus den in Gang befindlichen oder bevor­stehenden internationalen Verhandlungen über die großen Weltprobleme der Abrüstung, der Reparationen und der allgemeinen Wirtschaftskrise. Bei allen diesen Problemen stehen höchste deutsche Lebensinteressen auf dem Spiele.

Unser Ziel ist, in friedlichem Zusammenwirken mit den anderen Rationen unserem Vaterlande völlige Gleichberech­tigung, politische Freiheit und die Möglichkeit wirtschaftlicher Gesundung zu verschaffen. Rur ein gleichberechtigtes, freies und wirtschaftlich gesundes Deutschland kann zur Gesundung der Welt beitragen.

Freilich können alle Bemühungen um die Wohlfahrt der Völker sich nur dann auswirken, wenn es gelingt, gleich­zeitig die wirtschaftlichen Störungen aus den Gebieten, des Geld- und Kapitalverkehrs und des Warenaustausches, die gegenwärtig die Welt in Unruhe versetzen, zu beseitigen. Die