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Kreis-Kmtsbiatt * Myemeiner mnUicherKnzeigerfür 0en Kreis -EchL

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Rr. 61

(I. Blatt)

Gamstag, den 4. Juni 1932

84. Aahra.

Amtliche Bekanntmachungen.

Landratsamt.

3. «Rr. 1413 c. Die Ferien an den Volksschulen in den Landgemeinden des Kreises Schlüchtern werden im Ein- oerständnis mit dem Herrn Schulrat für das Jahr 1932 wie folgt festgesetzt:

1. Sommerfellen: Schluß des Unterrichts am Sonnabend, den 16. Juli 1932 (nach der 3.. Unterrichtsstunde). Wieder­beginn des Unterrichts am Montag, den 8. August 1932. 2. Herbstferien: Schluß des Unterrichts am Sonnabend, den 17. September 1932 (nach der 3. Unterrichtsstunde). Wiederbeginn des Unterrichts am Montag, den 10. Ok­tober 1932.

Ausnahmsweise kann mit Rücksicht auf die allgemeinen Verhältnisse eine Vorverlegung dar Sommerferienze't um volle zwei Wochen (nicht um einzelne Tage) oder aber eine Rückverlegung der Sommerferien um eine volle Woche von den Schulvorständen vorgenommen werden. Ruch die Herbstferien können von den Schulvorständen um eine volle Woche verlegt werden. Solche Verschiebungen der Ferienzeit sind dem Herrn Schulrat und mir anzuzeigem Schlüchtern, den 2. Juni 1932.

Der Landrat. Dr. Müller.

3,=Rr. 2367. Durch ministerielle Verordnung vom 14. HTai d. 3s. ist zur Durchführung der Hühnerweizenaktion folgendes bestimmt worden:

Soweit im Zeitpunkt der Viehzählungen Hühner nicht gehalten worden sind oder soweit bei den Viehzählungen im Linzelfall die Feststellung der Zahl der Hühner unter­blieben ist, ist für die Berechnung des Weizenbedarfs die Zahl der Hühner maßgebend, die am 21. April 1932 vor­handen waren - diese Zahl hat der Hühnerhalter seiner Lemeindebehörde nachzuweissn.

Stelle eine 'Gemeindebehörde auf Grund dieser. Verord- nung Weizenbezugsfcheme aus, so hat sie in dem Wetz .,. bezugsschein und in den Durchschriften hierzu die Mors bei der Viehzählung vom 1. Dezember 1931 sestgestell- ten zu streichen.

Die Gemeindebehörden werden um Beachtung dieser Ver­ordnung ersucht.

Schlüchtern, den 1. Juni 1932.

Der Landrat. J. V.: Vuwe.

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Nr. 673 a. Unter Bezugnahme auf meine Bekanntmach­ung vom 16. Februar d. 3s. Nr. 673 Schlücht. Ztg. Rr. 22 werden die Herren Bürgermeister ersucht, die Pferdezüchter nochmals darauf hinzuweisen, daß die Foh­lengelder zur Vermeidung Zwangsweiser Beitreibung Un- gesäumt an den Stationswärter zu zahlen sind.

Schlüchtern, den 30. Mai 1932.

Der Landrat. 3. V.: Duwe.

J.-Nr. 1401 a. Zu Schlachtvieh- und Fleischbeschauern so­wie zu Trichinenschauern sind der Landwirt Konrab Wal­ker in Jassa für den Gemeindebezirk Jaffa und für den Gemeindebezirk Weiperz t<r Landw'rt Ludwig Müller in Weiperz bestellt worden.

Schlüchtern, den 31. Mai 1932.

Der Landrat. Dr. Müller.

Die mit bezirksamtlichem Russchreiben vom 19. Mai '932 (Brückenauer Rnzeiger" Nr. N4) verfügte Szene

Bezirksstraßenstrecke Rbzweigung hinter Römershag ^s zur Rbzweigung nach Mitgenfeld wird ab Dienstag, ben 31. Mai 1932 wieder aufgehöben, da die Ar= Zeiten beendet sind. vorstehendes ist sofort ortsüblich bekannt zu geben. Vrückenau, den 28. Mai 1932.

Bezirksamt, gez. Dr. Pelikan.

Stadt Schlüchtern. städtische Katelnschnle.

Auf Grund ordnungsgemäßer Bekanntmachung zur Ein- keichung von Wahlvorschlägen zum Elternbeirat ist bis Zum 26. Mai 18 Uhr nur ein Wahloorschlag eingereicht worden, so daß sich eine besondere Wahlhandlung übrigt.

Ls gelten demnach als gewählt: 1. Wegmann Richard, Gutsbesitzer, Klosterhöfe, 2. Gerlach, Wilhelm, Gutsbesitzer, ihosterhöfe, 3. Hertlin, Karl, Steuerinspektor, Schlüchtern, Thaler, Willi, Brauereibesitzer, Schlüchtern, 5. Sichel, Abraham, Kaufmann, Schlüchtern, 6. Lang, Sebastian, Skueraffiffent, Scklüchtern, 7. Gutermuth, Marie, Wwe., Kaufmann, Schlüchtern, 8. Bender, Fritz, SteuerassisteM, schlüchtern, 9. Zelter, Abam, Lokomotivführer, Schlüchtern, 10. Schaub, Heinrich, Justizwachtmeister, Schlüchtern.

Schlüchtern, den 3. Juni 1932.

Der Wählvorstand. 3. A.: Lang.

Allgem. Grtstrankenkasse für den Kreis Schlüchtern.

3m Rnfchluß an unsere Bekanntmachung vom 31. 12. 1931 Kreisblatt Nr. 156 für 1931 bringen wir in Verfolg der Notverordnu ng sbe stimmungen vom 8. 12. 1931, R. G. Bl. Nr. 79, Seite 718 ff. Nachstehendes zur allge­meinen Kenntnis.

3ur Regelung und Sichelstellung der ärztlichen Versorg­ung der Kaffenmitglieber einschließlich deren anspruchsbe- rechtigten Familienangehörigen sind im Bezirk des Gber- versicherungsamtes Kassel (Zulassungsbezirk, für den ein ärztlicher Manteloertrag abgeschlossen worden ist) Derlei« Isungsbezirke gebildet. Die Kassen und die Rerztevereine innerhalb dieser Verteilungsbezirke schließen einen Gesamt­vertrag zur Sicherstellung dieser Leistungen ab.

Der Bezirk der Allgemeinen Grtskrankenkasse für den Kreis Schlüchtern ist dem Unterverteilungsbez'rk für die Kreise Fulda, Stadt und Land, Hünfeld, Gersfeld und Schlüchtern zugeteilt worden.

Innerhalb dieses verteilungsbezirke? entfallen folgende Rrztsitze auf den Bezirk des Kreises Schlüchtern:

1. Schlüchtern,

2. Sterbfritz,

3. Steinau,

4. Salmünfter Bad Soben,

5. Uttrichshausen,

6. Ritengronau.

Räch § 9 des Gesamtvertrages steht dem zu versorgenden Kranken die Wahl unter den nächstwohnenden Kassenärz­ten frei.

Rimmt jedoch ein Kassenmitglied für sich oder seine zu versorgenden Rngehörigen einen Kassenarzt in Rnspruch, der mehr als 2 Kilometer von dem nächstwohnenden Kassen« arzte entfernt wohnt, so mu^_es die Mehrkosten (Mehr­kilonieter) selber tragen.

Besuche kann ein Kassenarzt ablehnen, wenn die Woh­nung des Kranken außerhalb des Prarisbereichs des Rrz- tes liegt.

Die zugelassenen Kassenärzte werden in einem Rushang bei der Kasse und bei den Bürgermeisterämtern des Krei­ses (Krankenschein-Rusgabestellen) öffentlich lekanntge- geben. 1 1 1 I

Etwa in Zukunft von den Kaffenmitgliebern für sich oder seine zu versorgenden Rngehörigen dementgegen verursach­ten Sonderarztkosten, die durch Nichtbeachtung vorstehender Grundsätze entstehen, können von der Krankenkasse nicht mehr übernommen werden, weil Hinfort die Kasse die Ge- samtvergütung nur noch an die kassenärztliche Vereinigung entrichten kann.

Die in den angrenzenden Kreisen (Nachbarkieisen) woh­nenden Reizte können, wenn sie für ihren zuständigen Der« tleilungsbezhk als Kassenarzt zugelassen sind, unter den gleichen Voraussetzungen, also wenn sie n ä ch st w o h n e n- der oder nicht über 2 Kilometer entfernt wohnender Kassenarzt sind, in Rnspruch genam« men werden.

Der Kranke muß zu Beginn der Behandlung den Kran­kenschein dem Kassenarzt vorlegen, nur in dringenden Fäl­len ist der Rrzt verpflichtet, ohne die Vorlage des Kranken­scheines ärztliche Hilfe zu leisten; der Krankenschein muß dann aber innerhalb 4 Tagen vorgelegt werden.

Für den Behandlungsfall und innerhalb des Viertel­jahres ist ein Rrztwechsel nur mit Zustimmung der Kasse nach Benehmen mit bem behandelnden Rrzte gestattet.

Die Krankenscheine werden auch in Zukunft bei den seit­herigen Ausgabestellen, den Bürgermeisterämtern des Krei« ses, ausgestellt als Behandlungsschein.

Der Behandlungsschein ist in allen Fällen sowohl für die Mitglieder als auch für die Familienangehörigen von dem Mitglied sofort der Kasse, nach erfolgter Ausfüllung durch den Kassenarzt, einzusenden.

Der Rnspruch auf Krankengeld ruht, solange die Rr- beitsunfähigkeit der Kasse nicht gemeldet wird und wenn feit Beginn der Arbeitsunfähigkeit mehr als eine Woche vergangen ist.

Zur Vermeidung des Verlustes von Kranken­geld müssen dle Versicherten diese Bestimmung ,an; besonders beachten.

Schlüchtern, den 26. Mai 1932.

Der Vorstand der Allgemeinen Gitskrankeukasse für den Kreis Schlüchtern.

Bekanntmachung.

Der für den 7. 3uni 1932, nachmittags 3 Uhr ange­setzte Impfnachschautermin ist auf Mittwoch, den 8 Juni 1932, nachmittags 3 Uhr, verlegt worden.

Schlüchtern, den 27. Mai 1932.

Der Bürgermeister als Grtspolizeibehörde: Fenner.

Die Kabinettsbildung beendet

Die neue Regierung bereits vereidigt.

' Berlin, 3. Juni.

Amtlich wird mitgeteilt:

Der Reichspräsident hat auf Vorschlag des Reichskanz­lers den Botschafter Areiherrn von Neurath zum Reichs­minister des Auswärtigen, den Ministerialdirektor im Reichs- finanzministerium Graf Schwerin von Krosigk zum Reichs­minister der Finanzen, den bayerischen Justizminister Dr. Gürtner zum Reichsminister der Justiz ernannt und ferner den Reichswirtfchastsminister prof. Dr. Warmbold mit der einstweiligen Wahrnehmung der Geschäfte des Reichsarbeits- ministers beauftragt.

Das neue Kabinett wurde um 5.30 Uhr vom Reichs­präsidenten empfangen und trat dann zu seiner ersten Sitzung zusammen. x

Der Dank des Reichspräsidenten

Abschiedsschreiben tzindenburgs an Brüning.

Der Reichspräsident hat an den scheidenden Reichs­kanzler Dr. Brüning nachstehendes Schreiben gerichtet:

Sehr geehrter §err Reichskanzler t

' Ihrem Antrag auf Entbindung von Ihren Aemtern als Reichskanzler und Minister des Auswärstgen habe ich mit anliegendem Erlaß entsprochen.

Ich empfinde es schmerzlich, mich von Ihnen tren­nen zu müssen, nachdem ich während der zwei Jahre unserer Zusammenarbeit so viel Gelegenheit hatte, Ihren lauteren Charakter, Ihre umfassenden Kenntnisse und Ihr« selbstlose Hingabe an die übernommene Pflicht kennen- und Hochschätzenzulernen.

Für alles, was Sie in diesen an schweren Erschüt­terungen und wichtigen Entscheidungen so reichen beiden Jahren im Dienste des Vaterlandes getan haben, spreche ich Ihnen im Namen des Reiches wie im eigenen Namen meinen herzlichsten Dank aus. Die Zusammen-

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Person stets mit größter Hochachtung gedenken. Mit meinen besten Wünschen für Ihr persönliches Wohl­ergehen und mit freundlichen Grüßen beileibe ich Ihr stets ergebener gez. v. Hindenburg.

Auch an die übrigen aus ihren Aemiern schei­denden Mitglieder der Reichsregierung hat der Reichs­präsident anläßlich der Uebersendung der Entlassungs­urkunden in herzlichen Schreiben seinen Dank für ihre in schwerer Zeit dem Vaterland geleisteten Dienste aus­gesprochen.

Keine Währungsexperimente

Amtlich wird mitgeteilt:

Der Reichskanzler von Papen empfing den Reichsbank- präsidenten Dr. Luther zu einer eingehenden Aussprache. Dabei wurden sämtliche Probleme behandelt, die für die der Reichsbank obliegenden Aufgaben von Bedeutung find. Es ergab sich völlige Uebereinstimmung insbesondere dar­über, daß keinerlei Währungsexperlmente und überhaupt auf dem währungs- und Kreditgebiet keine Maßnahmen in Frage kommen, aus welchen sich eine Gefahr für den Be­stand der Währung ergeben könnte.

In weiten Kreisen der politischen Geffentlichkeit sieht man bas neue deutsche Kabinett als eine Präsidialregierung auf die Dauer von vier Jahre nach dem Vorbild Spa­niens an, die die Regierungsgeschäfte auch ohne Grund- läge einer politisch geeinten Parlamentsmehrheit in den Händen behalten könne.

Reichskanzler v. Popen gab am Donnerstag vor deutschen Pressevertretern Erklärungen ab, in denen er am Schluß um die Mitarbeit der presse an den dem neuen Kabinett gestellten schweren Aufgaben bat. In feiner An« spräche vor Vertretern der ausländischen presse betonte er, daß die neue Regierung im Sinne der bisherigen .Aufjen« politik bestrebt sein werde, unter Wahrung der nationalen Interessen in enger Zusammenarbeit mit den auswärtigen Mächten eine Besserung der weltwirtschaftlichen Lage zu erreichen. >

Der Reltestenrat des Reichstages wird voraussichtlich am Samstag zusammentreten, um den Termin für den Wiederbeginn der Reichstagsverhandluncen festzulcgen.

3m Auftrag des leicht erkrankten früheren Reichs­kanzlers Dr. Brüning übergab am Donnerstag Staats­sekretär Dr. Pünder die Dienstgeschäfte der Reichskanzlei an den neuen Kanzler v. Papen. GberregierungsratPlanck ist anstelle von pünder zum Staatssekretär in der Reichs­kanzlei ernannt worden. Die Ernennung des neuen Reichs« Pressechefs soll in der heute stattfindenden Sitzung des Ka­binetts erfolgen.

In der Frage des internationalen Rebiskontkrebites für die Reichsbank in Höhe von 90 Millionen Dollars hat sich eine grundsätzliche Uebereinstimmung über die Ver­längerung dieses Kredits ergeben.