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ßchlüchtemer Zeitung
KretS'Kmtsbtatt * MyemeLner amtticher Dn-eigev für den Kreis Ächtüchtem
Nr. 64
(1. Blatt)
Samstag, den 28. Mai 1932
84. Jahr«.
; Amtliche Bekanntmachungen. ie I Landratsamk.
e, | ö.-Nr. 1519a. Nachdem die Abstimmung betr. Errichtung ie I einer Zwangrinnung für das Friseur- und Perückenmacher- !t | Handwerk im Bezirk des Kreises Schlächtern durchgeführt t | ^ liegt die Abstimmungsliste während der Vienststjunden
| im Büro des Landratsamts (Zimmer Nr. 3) in der Zeit ,| I rom 30. ITtai bis einschließlich 12. Juni d. 3s. für die Be- 't I Heiligten zur Einsicht aus. Einsprüche sind innerhalb der If | fluslegungsfrift vorzubtingen. Die etwa nach Ablauf der n I Zrist angebrachten Einsprüche bleiben unberücksichtigt.
e I Schlüchtern, den 25. Mai 1932.
I Der Landrat. 3. D.: Duroe.
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\ | Die Grtspolizeibehörden werden ersucht, die Eigentümer, , | Pächter und Nutznießer der an der Eisenbahn liegenden i | Grundstücke anzuweisen, die Lagerung von Heu und das - I Auf [teilen von Getreidegarben in der Nähe des Bahnkörpers | zu vermeiden, damit die Gefahr einer Entzündung durch I Zunkenauswurf der Lokomotiven oder durch Fahrlässigst I heit der Reisenden verhütet wird.
e I Schlüchtern, den 24. Mai 1932.
Der Landrat. 3. D.: Duroe.
[ Stadt Schlüchtern.
t Oeffentliche Mahnung zur Entrichtung der Mrgersteuer für das Rechnungsfahr 1931.
r I Alle Arbeitgeber, welche die für das Rechnungsjahr 1931 I an den vorgeschriebenen Terminen fällig gewordenen Bür- [ I gerfteuerraten ihrer Arbeitnehmer noch nicht an die Stadt-
5 Kasse Schlächtern (Postscheckkonto 27450 Ffm.) abgeführt haben, werden hiermit aufgefordert, das versäumte unverzüglich nachzuholen. Bei weiterem Verzug werden die 1 Steuerrückstände durch die Außenkontrollen in den Lohn- tWo.I Gehalrsiisten der Arbeitgeber f»fSWj»tth -’H^Wf kostenfällig zwangsweise beigetrieben.
Nach den gesetzlichen Vorschriften hastet der Arbeitgeber für die von ihm einzubehaltenden Beträge. Kommt er
1 seiner Verpflichtung zur Abführung der einbehaltenen Bür« gerfteuerraten nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist ■ noch, so hat er dies bis zum Ablauf der Frist der Stadtkasse anzuzeigen. Wegen Nichtbeachtung dieser Vorschrift kann ' der Arbeitgeber bestraft werden.
Schlüchtern, den 24. Mai 1932.
Der Magistrat. Fenner.
Bekanntmachung.
Am Mittwoch, den 1. 3uni 1932, nachmittags 3Va Uhr, findet im Hofe des Anwesens Fuldaerstraße 47 eine Uebung sämtlicher Mannschaften der Pflichtfeuerwehr statt.
Schlüchtern, den 25. Mai 1932.
Der Bürgermeister als Grtspolizeibehörde. 3. V.: Fenner.
Der Grtsbrandmeister: Denhard.
Kommunistische Ausschreitungen in Düsseldorf.
WTB. Düsseldorf, 27. Mai. Ueber kommunistische Ausschreitungen, die gestern abend sich hier ereigneten, beißt es in dem in später Nachtstunde ausgegebenen Polizei- Bericht: 3n den späten Abendstunden des Donnerstag kam fS auf dem Bahnhofsvorplatz zu starken Ansammlungen der Kommunisten. Der Bahnhofsvorplatz mußte von der Polizei geräumt werden. Die Kommunisten schlugen auf dem Bahnhofsvorplatz und in der Bismarckstraße eine Anzahl Schaufenster entzwei und warfen mehrere Autos um. 3n der ^ornejiusstraße wurde ein Möbelwagen umgeworfen. Am Derhan zertrümmerten die Kommunisten die Fensterschei- ^u der Filiale einer hiesigen Zeitung. Auch im Vorort Ter- ^rheim kam es zu Zusammenstößen zwischen Kommunisten unb der Polizei, nachdem dort ebenfalls verschiedene Fen- ßttscheiben eingeschlagen worden waren. Bisher sind 25 Personen festgenommen worden, die dringend verdächtig fiad, sich an den Ausschreitungen beteiligt zu haben.
— Nach dem glänzend durchgeführten Gzeanflug ist jetzt bei der Deutschen Luftschiff G. m. b. h., welche den Rü^- Kug des Do X organisiert hat, eine Einladung cingegan- in England mit dem Do X anläßlich der Towos-Woche mnidflüge durchzuführen. 3n England, wo man stets an Zukunftjd es großen Flugschiffes geglaubt hat, ist das Interesse an Do X wieder besonders wachoerufen worden burch den neuerbrachten Beweis seiner Leistungsfähigkeit.
Bei Ebersdorf in Unterfranken kippte ein mit Zie- 9e([leinen schwer bdabener Wagen um und begrub zwei auf dem Wagen sitzende Jungen. Der eine, dem Brust und K°pf vollkommen zerquetscht wurden, war sofort tot, wäh-- der andere so schwer verletzt würde, daß an seinem Aufkommen gezweifelt werden muß.
Rllgem. Grtstrantentasse für den Kreis Schlüchtern.
Im Anschluß an unsere Bekanntmachung vom 31. 12. 1931 — Kreisblatt Nr. 156 für 1931 — bringen wir in Verfolg der Notverordnungsbestimmungen vom 8. 12. 1931, R. G. Bl. Nr. 79, Seite 718 ff. Nachstehendes zur allgemeinen Kenntnis.
Zur Regelung und Zicherstellung der ärztlichen Versorgung der Kassenmitglieder einschließlich, deren anspruchsbe- rechtigten Familienangehörigen sind im Bezirk des Gber- versicherungsamter Kassel (Zulassungsbezirk, für den ein ärztlicher Mantelvertrag abgeschlossen worden ist) vertei- liungsbezirke gebildet. Die Rassen und die Aerztevereine innerhalb dieser Verteilungsbezirke schließen einen Gesamtvertrag zur Zicherstellung dieser Leistungen ab.
Der Bezirk der Allgemeinen Grtskrankenkaste für den Kreis Schlüchtern ist dem Unterverteilungsbczirk für die Kreise Fulda, Stadt und Land, Hünfeld, Gersfeld und Schlüchtern zugeteilt worden.
Innerhalb dieses Verteilungsbezirkes entfallen folgende Arztsitze auf den Bezirk des Kreises Schlüchtern:
1. Schlüchtern,
2. Sterbfritz,
3. Steinau,
4. Salmünfter — Bad Soden,
5. Uttrichshausen,
6. Ritengronau.
Nach § 9 des Gesamtvertrages steht dem zu versori enden Kranken die Wahl unter den nächstwohnenden Kasse närz- ten frei.
Nimmt jedoch ein Rassenmitglied für sich oder seine zu versorgenden Angehörigen einen Kassenarzt in Anspruch, der mehr als 2 Kilometer von dem nächstwohnenden Kaisern ante entfernt wohnt, so muß es die Mehrkosten (Mehr- mlometer) selber tragen.
Besuche kann ein Kassenarzt ablehnen, wenn die Wohnung des Rranken außerhalb des Praxisbereichs des Arztes liegt.
Die zugelassenen Kassenärzte werden in einem Aushang bei der Rasse und bei den Bürgermeisterämtern des Krei= ses (Krankenschein-Ausgabestellen) öffentlich.lekanntge- geben.
Etwa in Zukunft von den Kastenmitgliedern für sich oder seine zu versorgenden Angehörigen dementgegen verursachten Sonderarztkosten, die durch Nichtbeachtung vorstehender Grundsätze entstehen, können von der Krankenkasse nicht mehr übernommen werden, weil hinfort die Kaste die Ge- samtvergütung nur noch an die kassenärztliche Vereinigung entrichten kann.
Die in den angrenzenden Kreisen (Nachbarkleisen) wohnenden Aerzte können, wenn sie für ihren zuständigen ver- tleilungsbezirk als Kassenarzt zugelassen sind, unter den gleichen Voraussetzungen, also wenn sie nächstwohnender oder nicht über 2 Kilometer entfernt wohnender Kassenarzt sind, in Anspruch genommen werden.
Der Kranke muß zu Beginn der Behandlung den Kran« kenschein dem Kassenarzt verlegen. nur in dringenden Fällen ist der Arzt verpflichtet, ohne die Vorlage des Krankenscheines ärztliche Hilfe zu leisten; der Krankenschein muß dann aber innerhalb 4 Tagen vorgelegt werden.
Für den Behandlungsfall und innerhalb des Vierteljahres ist ein Arztwechsel nur mit Zustimmung der Kasse nach Benehmen mit dem behandelnden Ärzte gestattet.
Die Krankenscheine werden auch in Zukunft bei den seitherigen Ausgabestellen, den Bürgermeisterämtern des Kreises, ausgestellt als Behandlungsschein.
Der Behandlungsschein ist in allen Fällen sowohl für die Mitglieder als auch für die Familienangehörigen von dem Mitglied sofort der Kasse, nach erfolgter Ausfüllung durch den Kassenarzt. einzusenden.
Der Anspruch auf Krankengeld ruht, solange die Arbeitsunfähigkeit der Kasse nicht gemeldet wird und wenn seit Beginn der Arbeitsunfähigkeit mehr als eine Woche vergangen ist.
Zur Wermeibuna' des Verlustes von Krankengeld müssen die Versicherten diese Bestimmung ganz besonders beachten • Schlüchtern, den 26. Mai 1932.
Der Vorstand der Allgemeinen Grtskrankenkaste für den Kreis Schlüchtern.
Francois-Poncet nach Berlin zurückgekehrt.
Der französische Botschafter in Berlin, Francois-Poncet, der sich einige Lage in Paris aufgehnllen hatte, ist wieder aus seinen Berliner Posten zurückgekehrt. — Der französische Botschafter in Wien, Graf Claudel, traf in Paris ein, um seine Regierung über die letzte Regierungskrise in Oesterreich und ihre Lösung zu unterrichten.
Aenderung der Notverordnung?
Staatssekretär Dr. Meißner nach Berlin zurückgekehrt.
Berlin, 27. Mai.
Staatssekretär Dr. Meißner ist aus Neudeck nach Berlin zurückgekehrt, nachdem er den Reichspräsidenten über die Grundzüge der neuen Notverordnung eingehend unterrichtet hat. Irgendwelche Beschlüsse sind nicht gefaßt worden. Der Reichspräsident selbst wird im Laufe des Sonnabend nach Berlin abreisen und voraussichtlich am Sonntagvormittag den Reichskanzler zu einer eingehenden Aussprache sowohl über die Notverordnung wie auch über die Erweiterung bezw. Umbildung des Reichskabinetts empfangen.
Staatssekretär Meißner hat dem Reichskanzler über seine Besprechungen mit dem Reichspräsidenten eingehend Bericht erstattet. In unterrichteten Kreisen wird es für möglich gehalten, daß auf Grund besonderer Wünsche des Reichspräsidenten die geplante Notverordnung in einigen Punkten noch eine Aenderung erfahren dürfte.
Es wird jedoch erklärt, daß derartige Aenderungen nicht auf irgendwelche Schwierigkeiten innerhalb des Kabinetts stoßen würden. Was die sonst mit der Notverordnung noch zusammenhängenden Fragen personeller Art angeht, so sind die Entscheidungen hierüber erst nach dem Vortrag des Reichskanzlers beim Reichspräsidenten nach dessen Rückkehr nach Berlin zu erwarten.
Die Wünsche Hindenburgs beziehen sich auf die Ablehnung der Kürzung der Renten, insbesondere für die Kriegerhinterbliebenen und die Kriegsteilnehmer, und auf das Troß- siedlungsprogramm des Kabinetts mit dem Vorschlag, der einer praktisch durchgeführten Enteignung von Großgrundbesitz im Osten Deutschlands gleichkommt.
Die Bedeutung des Vortrags, den der Reichskanzler am Sonntag halten soll, wird sich nicht in der Unterzeichnung der Notverordnungen erschöpfen, die doch nur ein Teil des Regierungsprogramms für die nächsten Monate sind. Voraussetzung für die Unterzeichnung ist, daß zwischen Reichs- oberhaupt und Reichskanzler sich eine völlige Uebereinstimmung in der großen Zielsetzung ergibt, gleichgültig, ob es sich wim wie auswärtige oder innere Politik hanoelt.
Erst wenn diese Uebereinstimmung festgestellt und der Kanzler des ungeschmälerten Vertrauens des Reichspräfi- denten oerfichert ist, wird die Gegenzeichnung der Notverordnungen, wird die Ergänzung des Kabinetts, eventuell auch eine weitergehende Umbildung der Regierung unter der Führung Brünings erfolgen können.
Mit der Veröffentlichung der neuen Notverordnung wird man allerdings vor Dienstag kommender Woche nicht rechnen können. Insbesondere über die neue Beschäftigungs- steuer dürfte das letzte Wort im Kabinett noch nicht gesprochen fein.
Es ist vor allem noch unentschieden, ob die Freigrenze von 300 Mark Monatseinkommen, von der Ende der letzten Woche noch mit Bestimmtheit gesprochen wurde, tatsächlich gewährt werden soll.
Wenn das jetzt zweifelhaft geworden ist, so erhebt sich die Frage, was sich im Verlaufe einer einzigen Woche finanziell geändert habe, um die Beseitigung dieser damals noch offenbar für möglich gehaltenen Freigrenze nötig zu machen. Da ein endgültiger Beschluß des Kabinetts noch nicht vor- liegt, ist noch einmal Gelegenheit zur Ueberprüfung dieser sehr ernsten Fraae geboten.
Gegen neue Steuern durch ^eichsnotverordnung
Im Preußischen Landtag ist von der deutschnationalen Fraktion ein Urantrag eingebracht worden, in dem es heißt: Dem Vernehmen nach sollen durch die neue Notverordnung des Reichspräsidenten trotz Verkürzung der Bezüge der Erwerbslosen und der übrigen Rentenempfänger neue Steuern eingeführt werden. Durch diese Neubelastung wird die Lebenshaltung der noch in Arbeit Stehenden — insbesondere aber der Kurzarbeiter — weiter verschlechtert. Die Kaufkraft der Erwerbstätigen wird erneut vermindert. Die Folge ist vermehrte Erwerbslosigkeit. Der Landtag woll« deshalb beschließen, das Staatsministerium zu ersuchen, bei der Reichsregierung vorstellig zu werden, daß eine weitere Senkung der Lebenshaltung aller Bevölkerungsschichten durch neue Steuern nicht eintritt.
vorerst keine Verhandlungen NSDAP.—Zentrum.
Die vorgesehene erste Fühlungnahme zwischen den Nationalsozialisten und dem Zentrum Ist verschoben worden. Die Verhandlungen werden jedoch bald ausgenommen werden. Den gegenwärtigen Augenblick nach der Saalschlacht im Landtag hält man nicht für sehr geeignet.
Die Ankurbelung der wirtschaft in Amerika.
Der zur Ankurbelung der Wirtschaft gegründete Poungausschuh hat im Staate New yort seine Hilfstätigkeit ausgenommen und hilft zunächst den Besitzern von Eigenheimen durch Finanzierung der fällig werbenden Hypotheken. Weitere Hilfspläne sind in Vorbereitung. Zurzeit wird erwogen, die im Gefchäftsleben bisher wenig beliebten Wechsel häufiger zu benutzen.
— Nach Blättermelöungen aus Washington hat der deutsche Botschafter am lNittwoch ein deutsch-amerikanisches Abkommen unterzeichnet, das die Zahlung von 6 Millionen Dollar in 10 Jahresraten mit 4 Prozent Zinsen durch das Deutsche Reich vorsieht. Es handelt sich dabei um die durch das ftoovermoratorium aufgeschobene Jahresrate für die Kosten der amerikanischen Besatzungsarmee im Rheinland.