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2. Statt

Nr. 59

17000 Minsiedlerstellen im Vau ;

Ueber die bisherigen Ergebnisse der vorstädtischen I Kleinsiedlung wird von sachverständiger Seite mit­geteilt:

Für die durch die Initiative des Reichsfinanzministe- riums ins Leben gerufene vorstädtische Kleinsiedlung sind bisher für sechs Monate je acht Millionen Mark, insgesamt 48 Millionen Mark bewilligt worden. Auf Grund dieser Bewilligungen sind 16 500 Kleinsiedlerstellen genehmigt und bereits im Bau begriffen Der Rest von 500 Stellen wird in den nächsten Tagen genehmigt werden. Für diese Klein­siedlerstellen sind Reichsdarlehen im Betrage von je 2500 Mark zur Verfügung gestellt worden, das sind insgesamt 41 Millionen Mark. Das Reich hat ferner Zuschüsse zur Einrichtung von Kleingärten geleistet, und zwar für jeden Garten einen Zuschuß von 70 Mark. Insgesamt sind 50 000 Gärten in der Einrichtung begriffen. Die dafür ausgesetzten Reichszuschüsse belaufen sich auf 3,5 Millionen.

Die Kleinsiedlerstellew verteilen sich auf 200 Gemeinden, die Einrichtung der Kleingärten erstreckt sich auf 300 Ge­meinden. Die Siedlerdarlehen werden mit 4 Prozent ver- ! zinst und mit 1 Prozent getilgt. Die Verzinsung in den ersten drei Jahren beträgt jedoch nur 3 v. H. Die Zuschüsse für die Einrichtung von Kleingärten sind unverzinslich, sie werden in zehn Jahresraten getilgt.

Zu Anfang der vorstädtischen Kleinsiedlungen machte sich vielfach eine Gegnerschaft gegen diesen Siedlungsge- danken geltend. Eine Reihe von Stadtverwaltungen ver­hielten sich sehr skeptisch und Widerstände wurden auch aus Kreisen der Gewerkschaften und besonders aus dem Bau­gewerbe bemerkbar. Je länger aber die Arbeiten fortschrit- ten, desto geringer wurden die Widerstände, und die Re­gierung eines großen Landes hat noch vor kurzem berichtet, daß selten eine Maßnahme einen derartigen Anklang in weitesten Kreisen der Bevölkerung gefunden hätte, wie die vorstädtische Kleinsiedlung. Der Bedarf an Siedlungsstellen ist heute noch um ein Vielfaches höher, als die zur Ver­fügung stehenden Siedlungsstellen ausmachen.

Nach den bisherigen Erfahrungen haben die Haupt- jchwierigkeiten in der Landbeschaffung gelegen. Das jetzt zur Verfügung gestellte Land ist fast ausschließlich aus dem Besitz der öffentlichen Hand gegeben worden. Die errich­teten Rohbauten sind überall im Gange und stehen vielfach vor der Vollendung. Es hat sich gezeigt, daß es durchaus möglich war, für einen Gesamtwert von 3000 Mark eine brauchbare Kleinsiedlung zu schaffen. Davon werden, wie mitgeteilt, 2500 Mark als Reichsdarlehen gegeben und mit 500 Mark wird die Arbeit des Siedlers bewertet.

Inzwischen sind auch die Widerstände des Baugewerbes und der Baustoffindustrie geringer geworden, da sich her­ausgestellt hat, daß Baugewerbe und Baustoffindustrie auch durch die vorstädtische Kleinsiedlung eine Belebung erfah­ren haben.

Nach den bisherigen Erfahrungen hat sich die Einrich- i tung eines Reichskomissariats als Zentralstelle durchaus be- ] währt, da diese Zentralstelle in der Lage war, den sonstigm langwierigen Jnstanzenzug abzukürzen. Die besonderen Er­mächtigungen des Reichskommissars haben zur Verein­fachung und Beschleunigung beigetragen.

Die Reichsregierung hat nunmehr beschlossen, die Aktion der vorstädtischen Kleinsiedlung fortzusetzen. Ueber das Ausmaß wird erst entschieden werden können, wenn die finanziellen Voraussetzungen geklärt worden sind. Die Fort­führung der Siedlung ist deshalb von Bedeutung, weil durch die in Aussicht genommene Arbeitszeitverkürzung ohne Lohnausgleich der Arbeiter die freigewordene Arbeitszeit benutzen kann, um sich auf diese Weise eine Zusatznahrung zu verschaffen. Es muß infolgedessen Wert daraufgelegt werden; daß die Anwartschaft auf Siedlung sich in der Zu­kunft nicht nur auf Erwerbslose, sondern auch auf Kurz­arbeiter erstrecken kann.

In den letzten Tagen haben im Reichskommissariat Verhandlungen mit den Reichsressorts stattgefunden, in denen die neuen Richtlinien für den zweiten Bauabschnitt aufgestellt worden sind. In diesen Richtlinien sind die Er­fahrungen des ersten Bauabschnittes ausgewertet worden. Neu ist vor alledem, das in Zukunft für die vorstädtische Kleinsiedlung auch Einzelsiedler berücksichtigt werden sollen, die sich privat Siedlungsland beschafft haben.

GanierungH-er Kommunalfinanzen

Eine Entschließung des Deutschen Landkreistages.

Weimar, 14. Mai.

Die Hauptversammlung des Deutschen Landkreistages nahm eine Entschließung an, in der festgestellt wird, daß eine Sanierung der Kommunalfinanzen nur möglich sei, wenn den Gemeinden und Gemeindeverbänden die Lasten der Erwerbslosenfürsorge abgenommen werden.

Die in dem Popitz-Gutachten enthaltenen Grundgedan­ken werden begrüßt. Seine Vorschläge zur Verwaltungs- reform decken sich zum großen Teil mit den Forderungen, die die Landkreise seit langen Jahren an die Gesetzgebung gestellt haben und unterstützen sie mit Recht auch vom Ge­sichtspunkt eines vernünftigen Finanzausgleichs aus.

Insbesondere wird dem Vorschlag zugestimmt, den Fi­nanzausgleich von unten nach oben zu regeln und die Selbst­verwaltung der Gemeinden und Gemeindeverbande durch ein bewegliches, ausreichendes Steuersystem zu stärken. Das Reich müsse sich auf kommunalem Gebiet auf Rahmengesetze beschränken. .

Das kommunale Zuschlagsrecht zur Einkommen- und Körperschaftssteuer wird in Uebereinstimmung mit den kreisangehörigen Gemeinden abgelehnt. Den Gemeinden seien die Gewerbe- und Grundsteuern zur ausschließlichen und selbständigen Ausschöpfung zu überweisen. Daneben müsse den Gemeinden eine ertragreiche Personalstet,er ge­geben werden. Für die ländlichen Verhältnisse wäre ein Ausbau der Bürgersteuer am zweckmäßigsten. Dein in dem Gutachten vorgesehenen System der Staatsziischiisse für be­sondere Aufgaben, insbesondere Landstraßenunterhaltung, Schulwesen und Politik, ebenso wie dem Vorschlag allge­meiner Finanzzuweisungen wird zugestimmt. Grundsätzliche Zustimmung findet ferner der Vorschlag zur finanziellen Neuregelung der Arbeitslosenhilfe, wobei aber eine Stosse-

Gchlüchterner Zeitung

HB mtM.WJMMM»BM«BMMMM lung der Dotierung nach Wirtschaftsgebieten und Lohnklassen abgelehnt wird.

Die Zuteilung der einzelnen SteiierqueUen müsse auf die Neuverteilung der Ausgaben Rücksicht nehmen. Den Landkreisen als Lastenausgleichsirägern feien neben aus­reichenden eigenen Steuern sebfländige Finanzzuweisungen zu geben.

Sie lediglich oder im wesentlichen auf die Umlage zu verweisen, sei gerade bei ihrer stärkeren kommunalen Aus­gestaltung verfehlt. Die Entwicklung müsse vielmehr um­gekehrt dahin gehen, daß die Umlage wieder sehr viel stärker nur Spitzendeckung für besonders schwere Belastungen werde. Der bayrische Landesverband ließ erklären, daß er sich der Entschließung fernhalte, weil er das Popitz-Gut­achten grundsätzlich ablehnt.

Schicksal der Arbeitslosenversicherung

Vor der Entscheidung des Reichskabinetts.

Berlin, 16. Mai.

Im Zusammenhang mit der Schlußberatung des Reichs­haushalts für 1932 wird das Reichskabinett auch über die weitere Gestaltung der Arbeitslosenhilfe seine Entscheidung zu fällen haben.

Gegenüber verschiedenen Gerüchten, wonach das Reichs­kabinett eine Aufhebung der Arbeitslosenversicherung be­schließen werde, ist mitzuteilen, daß bisher ein solcher Be­schluß nicht gefaßt ist, noch daß eine Ministerialvorlage einen solchen Beschluß zuläßt. Der Reichsarbeitsminister hat dem Kabinett einen bestimmten Vorschlag seines Ressorts noch nicht eingereicht, wohl aber liegen eine Reihe von Vor­schlägen der Referenten vor, sowie die Pläne, die vom Reichssparkommissar Saemisch und dem früheren Preissen- kungskommissar Dr. Goerdeler stammen. Soweit sich bisher überblicken läßt, wird der Jahresdurchschnitt der Arbeits­losen auf 5,5 Millionen geschätzt.

Sowohl die Vorschläge Saemischs als die Goerdelers sahen vor, daß die Arbeitslosenversicherung suspendiert werden soll.

Der Saemisch-Plan, der eine gewisse Aehnlichkeit mit dem Vorschläge des früheren Staatssekretärs Popitz aufweist, setzt für die Dauer der Suspendierung keine Grenze. Er will eine einheitliche Reichsarbeitslosenhilfe den Arbeitsäm­tern übertragen, die sie der heutigen Fürsorge entsprechend, beweglich auf Grund individueller Bedürftigkeitsprüfung durchzuführen hätten. Der Plan Goerdelers sieht die Sus­pendierung für ein Jahr vor. Hier hätten die Gemeinden die Fürsorge durchzuführen und ein Fünftel des Aufwandes für die Arbeitslosenhilfe zu tragen. Nach Ablauf eines Jahres würde der Uebergang der Versicherung an die Ge­werkschaften erfolgen.

Soweit sich feslslellen läßt, sind innerhalb der Reichs- regierung nach der politischen und sozialen Seite hin aller- , ernsteste Bedenken, eine Suspension der Arbeitslosenver­sicherung zu beschließen. Welchen Zwang aber die wirt­schaftliche und finanzielle Situation schließlich ausüben wird, läßt sich im Augenblick noch nicht übersetzen.

Geheimrat Wilhelm Kahl t

Berlin, 14. Mai.

Am Sonnabendnachmittag 12.30 Uhr ist Geheimrat kahl

im Alter von 83 Iahren gestorben.

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Wilhelm Kahl, Dr. jur., Pros. der Rechte, Geheimer Justizrat und Mitglied des Reichstages wurde am 17. Juni 1849 als Sohn des bayerischen Bezirksgerichtsdirektors Dr. jur. Friedrich Kahl in Klein-Reubach (Bayern) geboren. Nach dem Besuch des Gymna- siums nahm er zunächst als Freiwilliger am Kriege 1870/71 teil, erwarb sich das Eiserne Kreuz 2. Klasse wurde Offizier bei den bayerischen Jägern und wohnte der Kaiser-Proklamation im Epie- gelsaal des Schlosses von Versailles bei. Nach dem Kriege studierte er in Erlangen und München Rechtswissenschaften und lieh sich später als Privatdozent für Kirchenrecht, Staatsrecht und Straf- recht in München nieder. Ab 1879 wirkte er als Professor in Rostock, Erlangen, Bonn, und ab 1895 an der Berliner Univer­sität. Nach der Revolution war er auch parlamentarisch tätig, und zwar seit 1920 als Reichstagsmitglied der Deutschen Volkspartei und Vorsitzender des Rechtsausschusses.

Wilhelm Kahl ist in der breiteren Oeffentlichkeit namentlich durch sein Auftreten in dem von 1891—1905 laufenden lippischen Thronfolgerstreit bekanntgeworden. Er trat mehr und mehr als der erste Vorkämpfer der Strafrechtsreform hervor und hat als Vorsitzender der Großen Staatskommission die Hauptarbeit an dem werdenden Gesetzeswerk geleistet, das infolge des Krieges vorläufig nicht zum Abschluß kam.

Pros. Kahl hat sich auch um das evangelische kirchliche Leben große Verdienste erworben, er war Mitglied des General-Syno- dal-Vorstandes der evangelischen Landeskirche Preußens und des Deutschen Evangelischen Kirchenausschusses. Während des Welt- krieges war er während der Universitätsferien als Delegierter des Roten Kreuzes im Felde. Wilhelm Kahl ist mit zahlreichen Ver- ösfentlichungen über Strasrecht, Kirchenrecht usw. an die Oesfent- lichkeit getreten und war Mitherausgeber der „Deutschen Juristen- Zeitung."

Das Lindbergh-Kind tot aufgefunden

3 Kilometer vom Ellernhaus entfernt.

New York, 14. Mai.

Der Gouverneur von New Iersey macht die sensationelle

Mitteilung, daß nach einem Bericht der Orlsbehörde von Mounlrose im Staat New Iersey das Lindbergh-Kind in der Nähe der Villa seiner Eltern tot ausgesunden worden sei.

Die Leiche wurde von einem Neger entdeckt. Als er auf seinem Lastwagen auf der Straße entlangfuhr, bemerkte er etwa 3 Kilometer vom Hause Lindberghs entfernt am Straßenrand einen Kinderfuß aus einem Blätterhaufen herausragen. Er benachrichtigte sofort die Polizei, die die stark in Verwesung übergegangene Leiche an den Resten der Kleidung als die des Lindbergh-Kindes feststellte. Die Leiche wurde zur Untersuchung nach Irenton übergeführt.

Wie die Leiche entdeckt wurde

Auf die Nachricht von dem Auffinden der Leiche seines Kindes ist Oberst Lindbergh wieder auf fein Gut bei Hope- well (New Jersey) zurückgekehrt. Er hat an einem anderen Ort mit Vertretern von angeblichen Entführern Verhand­lungen geführt. Dr. Condon und Mr. Curtiß, der Boots­bauer, die die Verbindung zwischen Lindbergh und den an= geblichen Entführern vermittelten, wurden aus Anordnung des Polizeichefs einem Verhör unterzogen, und sollen dann der Staatsanwaltschaft übergeben werden, um dieser ihr Jnformationsmaterial über die Entführer zu übermitteln.

Der Polizeichef erklärte, daß jetzt mit den Zwischen- Männern etwas schärfer verfahren werden könne, nachdem das Lindbergh-Baby tot ausgefunden worden sei. Man hofft so, die Verfolgung der Entführer besser betreiben zu können.

Die Polizei hat eine „bestimmte Gruppe von Personen" in Verdacht, deren Verhaftung bevorsteht. Die Kinder­wärterin, Betty Cow, hat endgültig die Hemdchen, die man an der Leiche des Kindes fand, wiedererkennen können. Aber der Beamte, der die Todesursache festzustellen hat, erklärt, daß er von der Identifizierung der Leiche durch die Wärterin noch nicht voll befriedigt sei. Infolgedessen werde sein Bericht über die Todesursache an einem „un­bekannten Kinde" gemacht werden. Sollte jedoch die Lind- bergh-Familie das Kind als das ihre beanspruchen, so soll die Leiche als diejenige von Augustus Lindbergh freigegeben werden.

Dr. Philipp Vaningen, der das Kind noch etwa 14 Tage vor der Entführung untersucht hatte, hat endgültig die Leiche als diejenige des Lindbergh-Dabys wiedererkannt. Auch andere Aerzte find feiner Ansicht.

Sie erklären, daß die Wunde an der linken Seite des Schädels, die etwa 2,5 Zentimeter Durchmesser hat, von einem Schlag mit einem Stock oder einem anderen Gegen­stand herrührt, oder daß das Baby aus einem Automobil herausgeworfen fein muß. Die Leiche müsse etwa zwei Monate im Freien gelegen haben, so daß die Möglichkeit besteht, daß die Entführer des Kindes sich seiner entledigten, als sie fürchteten, entdeckt zu werden.

Der Ncgerchauffeur William Allan, der die Leiche gefunden hatte, erklärt, daß sein Lastkraft­wagen mitten im Walde eine Panne hatte. Während fein weißer Begleiter bei dem Wagen blieb, begab er sich in den Busch, und sah einen Körper im Dickicht. Er habe gedacht, es sei ein Baby, dessen einer Fuß aus dem Boden heraus- sehe. Offenbar sei etwas Erde um die Leiche herum an­gehäuft worden. Er ließ die Leiche unberührt und begab sich auf die Suche nach dem Polizeichef, der bald darauf in einem Friseurladen gefunden wurde, und nahm diesen dann nach dem Fundort mit.

Eine gewisse Tragik liegt darin, daß erst vor kurzer Zeit Angestellte der Post dort für die Suche nach dem Kinde Telegraphendrähte gelegt und ganz in der Nähe der Stelle, wo die Leiche gefunden wurde, gearbeitet hatten. Eine der ersten Personen, die von der Auffindung der Leiche verstän­digt wurden, war Präsident Hoover. Frau Lindbergh, die der Niederkunft eines anderen Kindes entgegensteht, nahm die Nachricht von der Auffindung der Ceidje mit ziem­licher Ruhe auf. Die Mutter des Obersten Lindbergh ist jedoch völlig zusammengebrochen.

Sitzung des Rates der Volkskommissare. In einer Sitzung des Rates der Volkskommissare wurde die Politik des Außen- kommissariats gebilligt und Krestinski, Litwinow und Karachan dW Vertrauen ausgespkychep. —--